Reklamationen / Gewährleistung Musterklauseln

Reklamationen / Gewährleistung. Mietgegenstände werden in der Regel mehrfach verwendet und sind daher nicht neuwertig. Kleinere Abweichungen in der Ausführung, den Maßen und Farben gelten nicht als Mängel. Der Kunde hat bei Übergabe den ordnungsgemäßen Zustand und die Vollständigkeit des Mietgutes zu prüfen. Mit dem Empfang bestätigt der Kunde den mangelfreien Zustand der ihm überlassenen Sachen, es sei denn er erhebt unverzüglich eine schriftliche Mängelrüge. Hat der Kunde zu Recht die Mängelrüge erhoben, so ist die Gewährleistungspflicht von Expoxx Messebau auf Ver- besserung beschränkt, soweit es sich bei der mangelhaften Sache um eine bereits gebrauchte handelt.
Reklamationen / Gewährleistung. 7.1 Gehen beim Auftraggeber Xxxxxxxxxxx wegen angeblicher Verletzungen von Zustellverboten ein, informiert er BLM unverzüglich schriftlich darüber und stellt ihr alle erforderlichen Informationen zur Verfügung. Der Auftraggeber wird sich über die Reaktion auf solche Beschwerden mit BLM abstimmen.
Reklamationen / Gewährleistung. 7.2.1. Der Kunde hat allfällige Reklamationen und Mängelrügen innerhalb von 14 Tagen ab Abschluss der Leistungen gegenüber Compact Marketing schriftlich geltend zu machen. Gerechtfertigte und anerkannte Mängelrügen werden von Compact Marketing binnen angemessener Frist behoben; der Kunde hat alle für die Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen zu dulden und zu ermöglichen. Nach Mängelbehebung ist eine neuerliche Abnahme erforderlich.
Reklamationen / Gewährleistung. Auch bei sorgfältiger Arbeit können Mängel nicht immer ausgeschlossen werden. Die gelieferte Ware ist am Liefertag unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche Mängel und zugesicherte Eigenschaften zu prüfen. Reklamationen sind am Liefertag schriftlich auf xxxxx://xxxxxxx.xxxxx.xx/ im Kundenbereich/Reklamation oder per E-Mail unter Angabe der Kunden-, Rechnungs- und Artikelnummer aufzugeben, an-sonsten behalten wir uns vor, diese abzulehnen. Soweit die gelieferte Ware mangelhaft ist, sind Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen. Das Wahlrecht über die Art der Nacherfüllung steht uns zu. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung sind Sie berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurückzutreten. Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte ist, dass Sie alle nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß erfüllen Die Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen für die gelieferte Ware beträgt – außer im Fall von Schadensersatzansprüchen – zwölf Monate ab Erhalt der Ware. Unsere Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die beim Käufer durch unsachgemäße Behandlung, Lagerung, natürlichem Schwund, außergewöhnliche Witterungs- und Temperatureinflüsse sowie Insektenbefall entstehen. Der Käufer hat zu beweisen, dass ihn ein Verschulden nicht trifft. Eine Mängelrüge gibt dem Käufer nicht das Recht, die fristgerechte vollständige Bezahlung zu verweigern.
Reklamationen / Gewährleistung. 5.1. Nach Anlieferung hat der Käufer die Ware sofort auf eventuelle Transportschäden und auf Vollständigkeit der Lieferung hin zu prüfen; etwa vorhandene (Transport) Schäden sowie Fehlmenge die bei verantwortungsvoller Prüfung sofort erkannt werden können, sind auf den Lie- ferpapieren zu vermerken, andernfalls der Käufer seiner diesbezüglichen Rechte verlustig geht.

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  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.