Reputationsschäden. Der Versicherer ersetzt nach vorheriger Abstimmung die notwendigen Kosten eines PR-Beraters zur Verhinderung, Beseitigung oder Ver- ringerung eines substanziellen Reputationsschadens, wenn einer ver- sicherten Gesellschaft aufgrund eines Versicherungsfalles ein solcher droht oder bereits eingetreten ist. Für die Deckung nach der vorliegenden Ziffer gilt die im Versicherungs- schein benannte Entschädigungsgrenze.
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Samples: Jahresnettobeitrag Basis Modul Berufs /Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, Jahresnettobeitrag Basis Modul Berufshaftpflicht (Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung), Jahresnettobeitrag Basis Modul Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung
Reputationsschäden. Der Versicherer ersetzt nach vorheriger Abstimmung die notwendigen Kosten eines PR-Beraters zur Verhinderung, Beseitigung oder Ver- ringerung Verringerung eines substanziellen Reputationsschadens, wenn einer ver- sicherten Gesellschaft dem Versicherungsnehmer oder den mitversicherten Tochtergesellschaften aufgrund eines Versicherungsfalles ein solcher Reputationsschaden droht oder bereits eingetreten ist. Für die Deckung nach der vorliegenden Ziffer gilt die im Versicherungs- schein benannte Entschädigungsgrenze.
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Samples: www.alt-partner.at, www.alt-partner.at, www.kuv24-media.de
Reputationsschäden. Der Versicherer ersetzt nach vorheriger Abstimmung die notwendigen Kosten eines PR-Beraters zur Verhinderung, Beseitigung oder Ver- ringerung Verringe- rung eines substanziellen Reputationsschadens, wenn einer ver- sicherten versicherten Gesellschaft aufgrund eines Versicherungsfalles ein solcher droht oder bereits be- reits eingetreten ist. Für die Deckung nach der vorliegenden Ziffer gilt die im Versicherungs- schein benannte Entschädigungsgrenze.
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Samples: www.kuv24-berater.de, www.carlrieck.de, www.assecon.de
Reputationsschäden. Der Versicherer ersetzt nach vorheriger Abstimmung die notwendigen Kosten eines PR-Beraters zur Verhinderung, Beseitigung oder Ver- ringerung Verringerung eines substanziellen Reputationsschadens, wenn einer ver- sicherten Gesellschaft dem Versicherungsnehmer oder den mitversicherten Tochtergesellschaften aufgrund eines Versicherungsfalles ein solcher Reputationsschaden droht oder bereits eingetreten ist. Für die Deckung nach der vorliegenden Ziffer gilt die im Versicherungs- schein benannte EntschädigungsgrenzeDie Beauftragung ist vorab mit dem Versicherer abzustimmen.
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Samples: www.ensure-online.de, www.ensure-online.de
Reputationsschäden. Der Versicherer ersetzt nach vorheriger Abstimmung die notwendigen Kosten eines PR-Beraters zur Verhinderung, Beseitigung oder Ver- ringerung Verringerung eines substanziellen Reputationsschadens, wenn einer ver- sicherten Gesellschaft dem Versicherungsnehmer oder den mitversicherten Tochtergesellschaften aufgrund eines Versicherungsfalles Versicherungsfalls ein solcher Reputationsschaden droht oder bereits eingetreten ist. Für die Deckung nach der vorliegenden Ziffer gilt die im Versicherungs- schein benannte Entschädigungsgrenze.
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Samples: refactoring.vvs-gmbh.de, www.wifo-marketingportal.com