Common use of Risikobeschreibung Clause in Contracts

Risikobeschreibung. Als Risikobeschreibung gilt das im Versicherungsschein beschriebene Risiko. Wesentliche gefahr- erhöhende Änderungen oder Erweiterungen des Risikos sind dem Versicherer zum Zweck der Überprüfung der Beitragsberechnung und/oder der Bedingungen anzuzeigen. Versichert sind alle Tätigkeiten und Behandlungen, die der Versicherungsnehmer und seine Mitarbeiter aufgrund ihrer jeweiligen Ausbildung und Fortbildung vornehmen dürfen, sofern dem keine öffentlich- rechtlichen Vorschriften sowie behördlichen Auflagen oder Verbote entgegenstehen und/oder im Teil III „Risikobegrenzungen“ unter Ziffer 3 „Nicht versicherte Risiken“ keine entsprechenden Einschränkungen aufgeführt sind. Dies gilt auch für Tätigkeiten und Behandlungen, die ohne ausdrückliche ärztliche Verordnung durch- geführt werden. Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus – der Vertretung eines vorübergehend verhinderten Berufskollegen (z. B. bei Urlaub, Erkrankung, Wehrdienstübung, Geschäftsreisen, Teilnahme an Messen und Kongressen); – der Beschäftigung eines vorübergehend bestellten Vertreters (z. B. bei Urlaub, Erkrankung, Wehrdienstübung, Geschäftsreisen, Teilnahme an Messen und Kongressen). Nicht mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Vertreters; – der Erstellung von Gutachten.

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Samples: www.continentale.info, www.continentale.info, makler.continentale.de

Risikobeschreibung. Als Risikobeschreibung gilt das im Versicherungsschein beschriebene Risiko. Wesentliche gefahr- erhöhende gefahrerhö- hende Änderungen oder Erweiterungen des Risikos sind dem Versicherer zum Zweck der Überprüfung der Beitragsberechnung und/oder der Bedingungen anzuzeigen. Versichert sind alle Tätigkeiten und Behandlungen, die der Versicherungsnehmer und seine Mitarbeiter aufgrund ihrer jeweiligen Ausbildung und Fortbildung vornehmen dürfen, sofern dem keine öffentlich- rechtlichen Vorschriften sowie behördlichen Auflagen oder Verbote entgegenstehen und/oder im Teil III „Risikobegrenzungen“ unter Ziffer 3 „Nicht versicherte Risiken“ keine entsprechenden Einschränkungen aufgeführt sind. Dies gilt auch für Tätigkeiten und Behandlungen, die ohne ausdrückliche ärztliche Verordnung durch- geführt werden. Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus – der Vertretung eines vorübergehend verhinderten Berufskollegen (z. B. bei Urlaub, Erkrankung, Wehrdienstübung, Geschäftsreisen, Teilnahme an Messen und Kongressen); – der Beschäftigung eines vorübergehend bestellten Vertreters (z. B. bei Urlaub, Erkrankung, Wehrdienstübung, Geschäftsreisen, Teilnahme an Messen und Kongressen). Nicht mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Vertreters; – der Erstellung von Gutachten.

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Risikobeschreibung. Als Risikobeschreibung gilt das im Versicherungsschein beschriebene Risiko. Wesentliche gefahr- erhöhende gefahrerhöhende Änderungen oder Erweiterungen des Risikos sind dem Versicherer zum Zweck der Überprüfung der Beitragsberechnung und/oder der Bedingungen anzuzeigen. Versichert sind alle Tätigkeiten und Behandlungen, die der Versicherungsnehmer und seine Mitarbeiter aufgrund ihrer jeweiligen Ausbildung und Fortbildung vornehmen dürfen, sofern dem keine öffentlich- rechtlichen Vorschriften sowie behördlichen Auflagen oder Verbote entgegenstehen und/oder im Teil III „Risikobegrenzungen“ unter Ziffer 3 „Nicht versicherte Risiken“ Abschnitt E. Risikobegrenzungen keine entsprechenden Einschränkungen aufgeführt sind. Dies gilt auch für Tätigkeiten und Behandlungen, die ohne ausdrückliche ärztliche Verordnung durch- geführt durchgeführt werden. Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus - der Vertretung eines vorübergehend verhinderten Berufskollegen (z. B. bei Urlaub, Erkrankung, Wehrdienstübung, Geschäftsreisen, Teilnahme an Messen und Kongressen); – ) - der Beschäftigung eines vorübergehend bestellten Vertreters (z. B. bei Urlaub, Erkrankung, Wehrdienstübung, Geschäftsreisen, Teilnahme an Messen und Kongressen). Nicht mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Vertreters; – der Erstellung von Gutachten.

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Samples: www.ensure-online.de