Common use of Rufbereitschaft Clause in Contracts

Rufbereitschaft. (11) Rufbereitschaft liegt vor, wenn der/die Arbeitneh- mer/in sich verpflichtet, außerhalb seiner/ihrer Nor- malarbeitszeit telefonisch erreichbar zu sein und über Aufforderung unverzüglich in den Betrieb zu kommen, um die Arbeit aufzunehmen. Innerhalb eines Zeitraumes von drei Monaten darf nur an 30 Tagen Rufbereitschaft vereinbart werden. Das Pauschale für die Rufbereitschaft an Werktagen be- trägt € 35,73 pro Tag. Das Pauschale für die Rufbereit- schaft an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen be- trägt € 45,39 pro Tag. Begriff der Dienstreise

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Rufbereitschaft. (11) Rufbereitschaft liegt vor, wenn der/die Arbeitneh- merArbeitnehmer/in sich verpflichtet, außerhalb seiner/ihrer Nor- malarbeitszeit seiner Normalarbeitszeit telefonisch erreichbar zu sein und über Aufforderung unverzüglich in den Betrieb zu kommen, um die Arbeit aufzunehmen. Innerhalb eines Zeitraumes von drei Monaten darf nur an 30 Tagen Rufbereitschaft vereinbart werden. Das Pauschale für die Rufbereitschaft an Werktagen be- trägt beträgt € 35,73 pro Tag. Das Pauschale für die Rufbereit- schaft Rufbereitschaft an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen be- trägt € beträgt €45,39 pro Tag. Begriff der Dienstreise.

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Rufbereitschaft. (11) Rufbereitschaft liegt vor, wenn der/die Arbeitneh- mer/in sich verpflichtet, außerhalb seiner/ihrer Nor- malarbeitszeit telefonisch erreichbar zu sein und über Aufforderung unverzüglich in den Betrieb zu kommen, um die Arbeit aufzunehmen. Innerhalb eines Zeitraumes von drei Monaten darf nur an 30 Tagen Rufbereitschaft vereinbart werden. Das Pauschale für die Rufbereitschaft an Werktagen be- trägt € 35,73 33,39 pro Tag. Das Pauschale für die Rufbereit- schaft an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen be- trägt € 45,39 42,42 pro Tag. Begriff der Dienstreise

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Rufbereitschaft. (11) Rufbereitschaft liegt vor, wenn der/die Arbeitneh- merArbeitnehmer/in sich verpflichtet, außerhalb seiner/ihrer Nor- malarbeitszeit seiner Normalarbeitszeit telefonisch erreichbar zu sein und über Aufforderung unverzüglich in den Betrieb zu kommen, um die Arbeit aufzunehmen. Innerhalb eines Zeitraumes von drei Monaten darf nur an 30 Tagen Rufbereitschaft vereinbart werden. Das Pauschale für die Rufbereitschaft an Werktagen be- trägt beträgt 35,73 32,35 pro Tag. Das Pauschale für die Rufbereit- schaft Rufbereitschaft an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen be- trägt beträgt 45,39 41,10 pro Tag. Begriff der Dienstreise.

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