Rückerstattung. 14.1 Ansprüche von Berechtigten auf anteilige Beteiligung an der nach diesem Ergänzungstarifvertrag ermittelten Erlösbeteiligung, die nicht innerhalb von drei Jahren nach Ende des Kalenderjahres, in dem die Zahlung der für den jeweiligen Kinofilm jeweils fälligen Erlösbeteiligung durch den Filmhersteller an die Kopfstelle erfolgte, ausgezahlt werden können, verfallen.
Appears in 5 contracts
Samples: Ergänzungstarifvertrag Erlösbeteiligung Kinofilm, Tarifvertrag Für Auf Produktionsdauer Beschäftigte Film Und Fernsehschaffende, Tarifvertrag