Rückerstattung. 14.1 Ansprüche von Berechtigten auf anteilige Beteiligung an der nach diesem Ergänzungstarifvertrag ermittelten Erlösbeteiligung, die nicht innerhalb von drei Jahren nach Ende des Kalenderjahres, in dem die Zahlung der für den jeweiligen Kinofilm jeweils fälligen Erlösbeteiligung durch den Filmhersteller an die Kopfstelle erfolgte, ausgezahlt werden können, verfallen. 14.2 Der Filmhersteller kann dann von der jeweils zuständigen Verteilstelle innerhalb eines Zeitraumes von einem weiteren Jahr nach Ablauf der Frist gemäß vorste- hender Ziff. 14.1 die Rückerstattung eines Betrages in Höhe von 85 % der bei dieser Verteilstelle so verfallenen Anteile der von ihm geleisteten Erlösbeteili- gung verlangen, soweit der sich so errechnende Rückzahlungsbetrag insgesamt EUR 375,– übersteigt. Innerhalb dieser gleichen Frist werden die Verteilstellen dem Filmhersteller auf Anfrage Auskunft darüber geben, welche Anteile an der von ihm bezahlten Erlösbeteiligung nicht ausgezahlt werden konnten. 14.3 Macht der Filmhersteller seinen Rückforderungsanspruch innerhalb des Jahres- zeitraumes gem. Ziff. 14.2 nicht geltend, verfällt der Rückforderungsanspruch des Filmherstellers.
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Samples: Tarifvertrag Für Film Und Fernsehschaffende, Tarifvertrag Für Film Und Fernsehschaffende, Tarifvertrag Für Film Und Fernsehschaffende
Rückerstattung. 14.1 Ansprüche von Berechtigten auf anteilige Beteiligung an der nach diesem Ergänzungstarifvertrag ermittelten Erlösbeteiligung, die nicht innerhalb von drei Jahren nach Ende des Kalenderjahres, in dem die Zahlung der für den jeweiligen Kinofilm jeweils fälligen Erlösbeteiligung durch den Filmhersteller an die Kopfstelle erfolgte, ausgezahlt werden können, verfallen.
14.2 Der Filmhersteller kann dann von der jeweils zuständigen Verteilstelle innerhalb eines Zeitraumes von einem weiteren Jahr nach Ablauf der Frist gemäß vorste- hender vorstehender Ziff. 14.1 die Rückerstattung eines Betrages in Höhe von 85 % der bei dieser Verteilstelle so verfallenen Anteile der von ihm geleisteten Erlösbeteili- gung Erlösbeteiligung verlangen, soweit der sich so errechnende Rückzahlungsbetrag insgesamt EUR 375,– 375,- übersteigt. Innerhalb dieser gleichen Frist werden die Verteilstellen dem Filmhersteller auf Anfrage Auskunft darüber geben, welche Anteile an der von ihm bezahlten Erlösbeteiligung nicht ausgezahlt werden konnten.
14.3 Macht der Filmhersteller seinen Rückforderungsanspruch innerhalb des Jahres- zeitraumes Jahreszeitraumes gem. Ziff. 14.2 nicht geltend, verfällt der Rückforderungsanspruch des Filmherstellers.
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Samples: Erlösbeteiligung Kinofilm, Erlösbeteiligung Kinofilm