Rückgriff Musterklauseln

Rückgriff. Wir können die erbrachten Leistungen ganz oder teilweise von Ihnen oder anderen Versicherten zurückfordern, wenn
Rückgriff. Einem Frachtführer, der auf Grund der Bestimmungen dieses Übereinkommens eine Entschädigung gezahlt hat, steht der Rückgriff hinsichtlich der Entschädigung, der Zinsen und der Kosten gegen die an der Beförderung beteiligten Frachtführer nach folgenden Bestimmungen zu:
Rückgriff. 10.1 Der Versicherer verzichtet auf einen Rückgriff gegen den Versicherungsnehmer und seine Arbeitnehmer. Der Versicherer ist jedoch berechtigt, gegen jeden Rückgriff zu nehmen, der den Schaden vorsätzlich herbeigeführt hat.
Rückgriff. 11.1 Soweit wir wegen den §§478,479 BGB in Rückgriff von unseren Kunden genommen werden, tritt die Verjährung der Sachmängelhaftungsansprüche gemäß dieser Bestimmungen und, soweit nichts anderes geregelt ist, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gegen den Lieferanten wegen des Mangels frühestens 4 Monate nach dem Zeitpunkt ein, in dem wir die Ansprüche unseres Kunden erfüllt haben. Diese Ablaufhemmung endet spätestens 10 Jahre nach dem Zeitpunkt, in dem der Lieferant an uns die Ware geliefert hat.
Rückgriff. 3.1 Rückgriff bei Vorsatz
Rückgriff. 1 Die AXA kann die erbrachten Leistungen vom Versi- cherungsnehmer oder Versicherten ganz oder teil- weise zurückfordern, wenn: 11 gesetzliche oder vertragliche Gründe vorliegen; 12 sie Leistungen erbringen muss, nachdem die Versi- cherung erloschen ist.
Rückgriff. Wird der Besteller von seinem Kunden in Anspruch genommen, so gilt für den Rückgriff des Bestellers gegenüber dem Lieferanten §478 BGB entsprechend. Die Verjährung tritt in diesem Fall ungeachtet der Bestimmungen in Ziffer 12.3 jedoch frühestens zwei Monate nach dem Zeitpunkt ein, in dem der Besteller die von seinem Kunden gegen ihn gerichteten Ansprüche erfüllt hat, spätestens aber fünf Jahre nach Ablieferung des Liefergegenstandes durch den Lieferanten an den Besteller.
Rückgriff. Die Gesellschaft hat bis zum Betrag ihrer Leistungen, ein- schliesslich der von ihr bezahlten Anwalts- und Gerichtskos- ten, insoweit das Rückgriffsrecht auf den Versicherungsneh- mer und die versicherte Person, als sie nach diesem Vertrag, der Schifffahrtsgesetzgebung oder dem Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag berechtigt ist, ihre Leistungen abzu- lehnen oder zu kürzen, beispielsweise wegen: – Einschränkung des Deckungsumfanges (Art. 23 Ziff. 5 – 9 AVB); – vertragswidrigen Verhaltens im Schadenfall (Art. 13 AVB); – grobfahrlässiger Herbeiführung des Schadenereignisses. Ebenso steht der Gesellschaft der Rückgriff auf den Versi- cherungsnehmer und die versicherte Person zu, wenn sie auf- grund der internationalen Vereinbarung oder ausländischer Pflichtversicherungsgesetze nach Erlöschen der Versicherung noch Entschädigungen zu leisten hat. Kommt der Versicherungsnehmer innert vier Wochen seit der entsprechenden Mitteilung der Gesellschaft seiner Rückzah- lungspflicht nicht nach, so wird er unter Androhung der Säum- nisfolgen schriftlich aufgefordert, innert 14 Tagen nach Ab- sendung der Mahnung Zahlung zu leisten. Bleibt die Mahnung ohne Erfolg, so erlischt der Vertrag in seiner Gesamtheit mit dem Ablauf der Mahnfrist. Die Einforderung des Rückgriffes bleibt überdies vorbehalten.
Rückgriff. Wird der Besteller wegen eines Mangels eines Produkts, das der Lieferant geliefert hat, aufgrund der §§ 478, 479 BGB oder eines vertraglich vereinbarten gleichwertigen Ausgleichs in Anspruch genommen, so gelten hinsichtlich des vom Lieferanten gelieferten Produkts die §§ 478, 479 BGB zwischen dem Besteller und dem Lieferant entsprechend.