Rückgriff. Einem Frachtführer, der auf Grund der Bestimmungen dieses Übereinkommens eine Entschädigung gezahlt hat, steht der Rückgriff hinsichtlich der Entschädigung, der Zinsen und der Kosten gegen die an der Beförderung beteiligten Frachtführer nach folgenden Bestimmungen zu:
a) der Frachtführer, der den Verlust oder die Beschädigung verursacht hat, hat die von ihm oder von einem anderen Frachtführer geleistete Entschädigung allein zu tragen;
b) ist der Verlust oder die Beschädigung durch zwei oder mehrere Frachtführer verursacht worden, so hat jeder einen seinem Haftungsanteil entsprechenden Betrag zu zahlen; ist die Feststellung der einzelnen Haftungsanteile nicht möglich, so haftet jeder nach dem Verhältnis des ihm zustehenden Anteiles am Beförderungsentgelt;
c) kann nicht festgestellt werden, welche der Frachtführer den Schaden zu tragen haben, so ist die zu leistende Entschädigung in dem unter Buchstabe b bestimmten Verhältnis zu Lasten aller Frachtführer aufzuteilen.
Rückgriff. Wir können die erbrachten Leistungen ganz oder teilweise von Ihnen oder anderen Versicherten zurückfordern, wenn
3.1 gesetzliche oder vertragliche Gründe vorliegen;
3.2 wir Leistungen erbringen müssen, nachdem die Ver- sicherung erloschen ist.
Rückgriff. Ausgleichungspflicht bei Zahlungsunfähigkeit Art. 39
Rückgriff. 10.1 Der Versicherer verzichtet auf einen Rückgriff gegen den Versicherungsnehmer und seine Arbeitnehmer. Der Versicherer ist jedoch berechtigt, gegen jeden Rückgriff zu nehmen, der den Schaden vorsätzlich herbeigeführt hat.
10.2 Der Versicherer ist ferner berechtigt, gegen den Versi- cherungsnehmer Rückgriff zu nehmen, wenn
10.2.1 er seine Anmelde- oder Zahlungspflichten vorsätzlich verletzt hatte, der Versicherer aber dennoch gegen- über dem Geschädigten zu leisten verpflichtet ist;
10.2.2 ein Versicherungsausschluss gegeben war, eine Ob- liegenheitsverletzung durch den Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten zur Leistungsfreiheit des Versicherers geführt hätte oder ein nicht versicherter Verkehrsvertrag zugrunde lag, der Versicherer aber dennoch gegenüber dem Geschädigten zur Leistung verpflichtet ist.
Rückgriff. Soweit wir wegen §§ 478, 479 BGB von unseren Kunden in Anspruch genommen werden, tritt die Verjährung der Sachmängelgewährleistungsansprüche gemäß diesen Bestimmungen und, soweit nichts anderes geregelt ist, gemäß den ge- setzlichen Bestimmungen gegen den Lieferanten wegen des Mangels frühestens vier Monate nach dem Zeitpunkt ein, in welchem wir die Ansprüche unseres Kun- den erfüllt haben. Diese Ablaufhemmung endet spätestens zehn Jahre nach dem Zeitpunkt, in dem der Lieferant die Ware an uns geliefert hat.
Rückgriff. 3.1 Rückgriff bei Vorsatz
3.2 Rückgriff bei Pflichtversicherung und AGB
Rückgriff. 1 Die AXA kann die erbrachten Leistungen vom Versi- cherungsnehmer oder Versicherten ganz oder teil- weise zurückfordern, wenn: 11 gesetzliche oder vertragliche Gründe vorliegen; 12 sie Leistungen erbringen muss, nachdem die Versi- cherung erloschen ist.
Rückgriff. Wenn Bestimmungen dieses Vertrages oder des Bundesgesetzes über den Versicherungsvertrag (VVG), welche die Deckung einschränken oder aufheben, von Gesetzes wegen den Geschädigten nicht entgegengehal- ten werden können, hat xxxxx.xxxxxx insoweit, als sie ihre Leistungen kürzen oder ablehnen könnte, ein Rückgriffsrecht gegenüber dem Versi- cherten.
Rückgriff. 10.1 Wird vom Käufer durch einen Dritten, insbesondere einen Verbraucher, verlangt, die Xxxx als Folge ihrer Mangelhaftigkeit zurückzunehmen, hat der Käufer dem Verkäufer die Gefahr der Inanspruchnahme unverzüglich anzuzeigen. Der Käufer wird sich nach besten Kräften darum bemühen, dass die Erfüllung des gegen den Käufer gerichteten Ersatzanspruches auf Wunsch des Verkäufers auch durch den Verkäufer oder seinen Lieferanten durchgeführt werden können, um auf diese Weise die durch den Rückgriff entstehenden Kosten und Aufwendungen möglichst gering zu halten.
10.2 Verlangt der Käufer gemäß § 478 BGB Regress beim Verkäufer, so kann der Käufer vom Verkäufer nur die unmittelbar durch seine Inanspruchnahme im Wege der Nacherfüllung entstandenen Aufwendungen, zu denen der Käufer rechtlich verpflichtet war oder ist, ersetzt verlangen; ein Ersatz verloren gegangener Handelsspannen ist ausgeschlossen. Der Käufer hat die möglichen Aufwendungen betragsmäßig möglichst gering zu halten.
Rückgriff. Werden die Fahrzeuge gleichzeitig auf Strassen verwendet, die dem öffentlichen Verkehr offenstehen, und muss xxxxx.xxxxxx auf- grund eines eingetretenen Ereignisses Leistungen aus der Haft- pflichtversicherung erbringen, kann xxxxx.xxxxxx diese vom Ver- sicherungsnehmer oder den Versicherten zurückfordern. Aus allen anderen zusätzlich abgeschlossenen Versicherungen, ausgenom- men der Rechtsschutzversicherung, erbringt xxxxx.xxxxxx keine Leistungen.