Rückreisekosten. Das sind Kosten, die entstehen, um wegen eines erheblichen Ver- sicherungsfalls vorzeitig aus dem Urlaub an den Versicherungsort zurückzureisen. Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Scha- den voraussichtlich 5.000 EUR übersteigt und die Anwesenheit des Versicherungsnehmers notwendig ist. Versichert sind die Fahrt- und Flugmehrkosten des Versicherungsnehmers. Als Urlaubsreise gilt jede Abwesenheit des Versicherungsnehmers vom Versicherungsort von mindestens 4 Tagen bis maximal 6 Wochen. Fahrt- und Flugmehrkosten werden für angemessenes Reisemittel ersetzt, das dem benutzten Reisemittel und der Dringlichkeit der Rückreise entspricht. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, vor Antritt der Rückreise an den Schadenort bei dem Versicherer Weisungen einzuholen, soweit es die Umstände gestatten. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 8.000 EUR begrenzt.
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Samples: Hausratversicherung Und Glasversicherung, Hausratversicherung
Rückreisekosten. Das sind Kosten, die entstehen, um wegen eines erheblichen Ver- sicherungsfalls vorzeitig aus dem Urlaub an den Versicherungsort zurückzureisen. Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Scha- den voraussichtlich 5.000 10.000 EUR übersteigt und die Anwesenheit des Versicherungsnehmers notwendig ist. Versichert sind die Fahrt- und Flugmehrkosten des Versicherungsnehmers. Als Urlaubsreise gilt jede Abwesenheit des Versicherungsnehmers vom Versicherungsort von mindestens 4 Tagen bis maximal 6 Wochen. Fahrt- und Flugmehrkosten werden für angemessenes Reisemittel ersetzt, das dem benutzten Reisemittel und der Dringlichkeit der Rückreise entspricht. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, vor Antritt der Rückreise an den Schadenort bei dem Versicherer Weisungen einzuholen, soweit es die Umstände gestatten. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 8.000 5.000 EUR begrenzt.
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Samples: Versicherungsbedingungen Für Die Hausratversicherung