Rückzahlung. Sind die Ziele der Programmvereinbarung auch unter Berücksichtigung der Ziffern 10.2 und 11 nicht voll- ständig erfüllt, so hat der Kanton lediglich Anspruch auf Bundesbeiträge, die proportional zur erreichten Leistung sind. Bundesbeiträge, die über den tatsächlichen Anspruch hinausgehen, werden vom Bund zu- rückgefordert.
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Samples: Programmvereinbarung, Programmvereinbarung, Programmvereinbarung
Rückzahlung. Sind die Ziele der Programmvereinbarung auch unter Berücksichtigung der Ziffern 10.2 Zif- fern 9.2 und 11 10 nicht voll- ständig vollständig erfüllt, so hat der Kanton lediglich Anspruch auf Bundesbeiträge, die proportional zur erreichten Leistung sind. Bundesbeiträge, die über den tatsächlichen Anspruch hinausgehen, werden können vom Bund zu- rückgefordertzurückge- fordert werden. Die Rückforderung kann mit Beitragsansprüchen einer nächsten Programmperiode verrechnet werden.
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Samples: Programmvereinbarung