Rückzahlung. 5.1 Die finanzielle Unterstützung aus Erasmus+ Fördermitteln muss im Falle der Nichteinhaltung der Erasmus-Bestimmungen an der Universität Rostock durch den/die Teilnehmende(n) von diesem/dieser komplett zurückgezahlt werden.
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Rückzahlung. 5.1 Die finanzielle Unterstützung aus Erasmus+ Fördermitteln muss im Falle der Nichteinhaltung der Erasmus-Bestimmungen an der Universität Rostock durch den/die Teilnehmende(n) von diesem/dieser komplett zurückgezahlt werdenwerden (z.B. bei Nichterbringung von 10 erfolgreich bestandenen ECTS-CP pro im Ausland verbrachten Semester).
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