Common use of Rückzahlungen Clause in Contracts

Rückzahlungen. Sobald erkennbar ist, dass die für den in Ziff. 3.10.1 genannten Zeitraum angeforderten Mittel nicht benötigt werden, sind diese unverzüglich und unaufgefordert an die DFG zurückzuzahlen, es sei denn die fristgerechte Begleichung einer Forderung wäre durch die Rückzahlung gefährdet. Eventuelle Abweichungen von dieser Regelung sind in den besonderen Bedingungen zu den einzelnen Programmen festgelegt. Auf mögliche Verzugszinsen bei Nichtverwendung der Mittel (Ziff. 10.4) wird ausdrück- lich hingewiesen.

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Rückzahlungen. Sobald erkennbar ist, dass die für den in Ziff. 3.10.1 3.7.1 genannten Zeitraum angeforderten Mittel nicht benötigt werden, sind diese unverzüglich und unaufgefordert an die DFG zurückzuzahlen, es sei denn die fristgerechte Begleichung einer Forderung wäre durch die Rückzahlung gefährdet. Eventuelle Abweichungen von dieser Regelung sind in den besonderen Bedingungen zu den einzelnen Programmen festgelegt. Auf mögliche Verzugszinsen bei Nichtverwendung der Mittel (Ziff. 10.48.4) wird ausdrück- lich hingewiesen.

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Rückzahlungen. Sobald erkennbar ist, dass die für den in Ziff. 3.10.1 genannten Zeitraum angeforderten Mittel nicht benötigt werden, sind diese unverzüglich und unaufgefordert an die DFG zurückzuzahlenzu- rückzuzahlen, es sei denn die fristgerechte Begleichung einer Forderung wäre durch die Rückzahlung gefährdet. Eventuelle Abweichungen von dieser Regelung sind in den besonderen be- sonderen Bedingungen zu den einzelnen Programmen festgelegt. Auf mögliche Verzugszinsen bei Nichtverwendung der Mittel (Ziff. 10.49.4) wird ausdrück- lich ausdrücklich hingewiesen.

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