Sachaufwand zugekaufte Leistungen zu den jeweils eigenen Einkaufskonditionen
Sachaufwand. Die im Zusammenhang mit der Durchführung von GBP entstehenden Sachaufwendungen sind im Regelfall durch den Förderungsnehmer aus Eigenmitteln / Spenden oder durch die Beteiligung anderer Stellen abzudecken, in einem untergeordneten Ausmaß können Markterlöse einbezogen werden. In besonders begründeten Fällen (etwa, wenn das Projekt im überwiegenden Interesse des Arbeitsmarktservice gelegen ist, und mangels Ausfinanzierung nicht realisiert werden kann) kann die Landesgeschäftsstelle im Rahmen der Förderung von GBP auch eine Beihilfe in Form eines Zuschusses zu den unten angeführten Sachaufwendungen gewähren. Die arbeitsmarktpolitisch vertretbare Höhe des Zuschusses für anerkennbare Sachaufwendungen hängt im Einzelfall von der Gesamtbeurteilung des arbeitsmarktpolitischen Interesses ab. Im Falle der Förderung von Sachaufwendungen ist der Förderungsnehmer verpflichtet, bei Vergabe von Aufträgen für Lieferung und Leistungen zu Vergleichszwecken nachweislich mehrere Angebote einzuholen, sofern der geschätzte Auftragswert € 1.600,00 übersteigt. Bei Wiederbeauftragung zu gleichen Bedingungen kann das Einholen von Vergleichsangeboten entfallen. Werden Sachaufwendungen durch das Arbeitsmarktservice gefördert, so ist dem AMS im Zuge der Endabrechnung ein Hauptbuchkontenauszug der jeweiligen Aufwandsposition zur Verfügung zu stellen, sowie die tatsächliche(n) Zahlung(en) nachzuweisen.
Sachaufwand. (1) Der Sachaufwand ist der gesamte zur Erbringung der vereinbarten Leistung erforderliche räumliche und sächliche Aufwand. Art und Inhalt sind in der jeweiligen Leistungsvereinbarung festzulegen.
(2) Die Fortschreibungen des Sachaufwandes im Rahmen einer pauschalen Fortschreibung der Vergütung erfolgt auf der Grundlage eines gemeinsam festzulegenden Preisindex.
Sachaufwand a) Unmittelbarer Sachaufwand Falls der Xxxxxx Sachmittel (Anlage 1 Punkt 8) für die verbindliche Ganztagesgrundschu- le benötigt, wendet er sich an die Schulleitung, die sich notwendigenfalls mit dem Schul- verwaltungsamt abstimmt. Für Sachausgaben im Rahmen der Ferienbetreuung (insbesondere für Ausflüge, Ein- trittsgelder, Verbrauchsmaterialien) wird dem Xxxxxx auf Nachweis ein Betrag von bis zu 500.-€ pro Schule und Jahr zur Verfügung gestellt.
b) Zentrale Leistungen des Betreuungsträgers Der Xxxxxx erhält pro Klasse und Schuljahr einen pauschalierten Betrag von 0.000 €, mindestens jedoch 00.000.-€ pro Schule, für die zur Durchführung der Betreuung not- wendigen zentralen Leistungen. Hierzu zählen insbesondere die Aufwendungen für Ge- schäftsführung, Finanzbuchhaltung, Personalmanagement, Controlling, Fortbildung und Qualitätssicherung.
Sachaufwand. E� ist geplant; di� erforderlichen Maßnahmen im .Xxx.xxx d�s· Förderp(xxxxx�·s . „Wiederaufbauhilfe NRW" durchzuführen. Gemäß der vorstehenden Regelung ih § 2 wird die Stadt Sprockhövel einen ·Förderantrag �teilen. Im FaHe ·der Bewilligung wirp die Stadt Sprockhövel die Maßnahme nach den Vorgaben de� ·Bewilligungsbescheids· durchführen und die entsprechenden Verwendungsnachweise führen. Sollte die � ' (: ([_:. Maßnahme nicht oder nicht voliumfänglich gefördert werden, tragen die
j . Vereinbarungspartner den verbleibenden Teil des Sachaufwands jeweils-zur Hälfte. D.h. auf Grundlage der von der Stadt Sprockhövel erstellten Kostenübersicht wird die Stadt Hattingen der Stadt Sprockhövel dann die Hälfte der verbleibenden Kosten erstatten.
Sachaufwand. Der Sachaufwand wird von 1,040 DM auf 0,920 DM zugunsten der Personalkosten abgesenkt. Die Umstellung in den Berechnungsbögen erfolgt zum 01.10.1997.
3.1 Mehrfachbehindert Gehörlose in anerkannten Schwerpunktwerkstätten.
Sachaufwand a. Aufwendungen Studienvertretungen 78.244,79 101.782,83
b. Honorare für Werkverträge 10.210,84 35.306,02
x. Xxxxxxxxxxx, Sonstige Zuwendungen 42.517,35 37.820,43
d. Allgemeiner Verwaltungsaufwand 91.883,37 222.856,35 58.304,59 233.213,87 Übertrag 77.682,27 67.070,63 Übertrag 77.682,27 67.070,63
Sachaufwand. VII.1 Sachkosten, die vor Ort beim Auftraggeber entstehen, werden vom Auftraggeber getragen. Dazu gehören vor allem die Kosten geeigneter Arbeitsplätze beim Auftraggeber, soweit solche Arbeitsplätze aufgrund des Vertrages eingerichtet werden, Telefon- und Faxkosten, EDV- Leitungskosten, Drucksorten und dergleichen. VII.2 Allfällige Reisespesen der Mitarbeiter von HPC und Barauslagen werden gesondert verrechnet. Unter Barauslagen fallen etwa Nächtigungskosten, Kosten externer Datenbanken sowie auch Botendienste. Ausgaben für Fotokopien, Postsendungen, Telefon, Fax und E-Mail-Gebühren sind – soweit nichts Gegenteiliges im Angebot ausdrücklich vereinbart - im Honorar bereits enthalten und werden dem Auftraggeber nicht separat verrechnet. VII.3 Sofern die vereinbarten Beratungsleistungen in den Räumlichkeiten des Auftraggebers erbracht werden, wird der Auftraggeber die notwendige Büroinfrastruktur kostenlos bereitstellen und dafür sorgen, dass alle organisatorischen Rahmenbedingungen vorliegen und eine ungestörte Leistungserbringung gewährleistet ist. VII.4 Sachkosten (wie Fahrtkosten, notwendige Bewirtungskosten, Kosten der Anmietung von Fremdräumlichkeiten, etwaige Nächtigungskosten etc.), werden im Vorhinein mit dem Auftraggeber abgestimmt und in der tatsächlich entstandenen Höhe an den Auftraggeber weiterverrechnet. VII.5 Sofern Kandidaten Ansprüche auf Vergütung ihres Bewerbungsaufwandes geltend machen, werden diese Vergütungen von HPC im jeweils geringsten, gesetzlich zustehenden Ausmaß erstattet und dem Auftraggeber gegen Vorlage der Auszahlungsbestätigungen weiterberechnet.
Sachaufwand. MONATE) MIO. CHF
Sachaufwand. 7.1. Sachkosten, die vor Ort beim Auftraggeber entstehen, werden vom Auftraggeber getragen. Dazu gehören vor allem die Kosten geeigneter Arbeitsplätze beim Auftraggeber, soweit solche Arbeitsplätze aufgrund des Vertrages eingerichtet werden, Telefon- und Faxkosten, EDV-Leitungskosten, Drucksorten und dergleichen.
7.2. Für notwendige Reisen der Mitarbeiter von TJP HR werden Reisekosten und Spesen nach dem tatsächlichen Anfall gemäß der jeweils gültigen Preisliste verrechnet. Die aufgewendete Reisezeit wird mit dem halben Honorarsatz laut aktueller Preisliste verrechnet.