Sachaufwand. (3) zugekaufte Leistungen zu den jeweils eigenen Einkaufskonditionen
Sachaufwand. (1) Der Sachaufwand ist der gesamte zur Erbringung der vereinbarten Leistung erforderliche räumliche und sächliche Aufwand. Art und Inhalt sind in der jeweiligen Leistungsvereinbarung festzulegen.
Sachaufwand. Die im Zusammenhang mit der Durchführung von GBP entstehenden Sachaufwendungen sind im Regelfall durch den Förderungsnehmer aus Eigenmitteln / Spenden oder durch die Beteiligung anderer Stellen abzudecken, in einem untergeordneten Ausmaß können Markterlöse einbezogen werden. In besonders begründeten Fällen (etwa, wenn das Projekt im überwiegenden Interesse des Arbeitsmarktservice gelegen ist, und mangels Ausfinanzierung nicht realisiert werden kann) kann die Landesgeschäftsstelle im Rahmen der Förderung von GBP auch eine Beihilfe in Form eines Zuschusses zu den unten angeführten Sachaufwendungen gewähren. Die arbeitsmarktpolitisch vertretbare Höhe des Zuschusses für anerkennbare Sachaufwendungen hängt im Einzelfall von der Gesamtbeurteilung des arbeitsmarktpolitischen Interesses ab. Im Falle der Förderung von Sachaufwendungen ist der Förderungsnehmer verpflichtet, bei Vergabe von Aufträgen für Lieferung und Leistungen zu Vergleichszwecken nachweislich mehrere Angebote einzuholen, sofern der geschätzte Auftragswert € 1.600,00 übersteigt. Bei Wiederbeauftragung zu gleichen Bedingungen kann das Einholen von Vergleichsangeboten entfallen. Werden Sachaufwendungen durch das Arbeitsmarktservice gefördert, so ist dem AMS im Zuge der Endabrechnung ein Hauptbuchkontenauszug der jeweiligen Aufwandsposition zur Verfügung zu stellen, sowie die tatsächliche(n) Zahlung(en) nachzuweisen.
Sachaufwand a) Unmittelbarer Sachaufwand Falls der Xxxxxx Sachmittel (Anlage 1 Punkt 8) für die verbindliche Ganztagesgrundschu- le benötigt, wendet er sich an die Schulleitung, die sich notwendigenfalls mit dem Schul- verwaltungsamt abstimmt. Für Sachausgaben im Rahmen der Ferienbetreuung (insbesondere für Ausflüge, Ein- trittsgelder, Verbrauchsmaterialien) wird dem Xxxxxx auf Nachweis ein Betrag von bis zu 500.-€ pro Gruppe und Jahr zur Verfügung gestellt.
Sachaufwand a. Aufwendungen Studienvertretungen 78.244,79 101.782,83
Sachaufwand. 7.1. Sachkosten, die vor Ort beim Auftraggeber entstehen, werden vom Auftraggeber getragen. Dazu gehören vor allem die Kosten geeigneter Arbeitsplätze beim Auftraggeber, soweit solche Arbeitsplätze aufgrund des Vertrages eingerichtet werden, Telefon- und Faxkosten, EDV-Leitungskosten, Drucksorten und dergleichen.
Sachaufwand. VII.1 Sachkosten, die vor Ort beim Auftraggeber entstehen, werden vom Auftraggeber getragen. Dazu gehören vor allem die Kosten geeigneter Arbeitsplätze beim Auftraggeber, soweit solche Arbeitsplätze aufgrund des Vertrages eingerichtet werden, Telefon- und Faxkosten, EDV- Leitungskosten, Drucksorten und dergleichen. VII.2 Allfällige Reisespesen der Mitarbeiter von HPC und Barauslagen werden gesondert verrechnet. Unter Barauslagen fallen etwa Nächtigungskosten, Kosten externer Datenbanken sowie auch Botendienste. Ausgaben für Fotokopien, Postsendungen, Telefon, Fax und E-Mail-Gebühren sind – soweit nichts Gegenteiliges im Angebot ausdrücklich vereinbart - im Honorar bereits enthalten und werden dem Auftraggeber nicht separat verrechnet. VII.3 Sofern die vereinbarten Beratungsleistungen in den Räumlichkeiten des Auftraggebers erbracht werden, wird der Auftraggeber die notwendige Büroinfrastruktur kostenlos bereitstellen und dafür sorgen, dass alle organisatorischen Rahmenbedingungen vorliegen und eine ungestörte Leistungserbringung gewährleistet ist. VII.4 Sachkosten (wie Fahrtkosten, notwendige Bewirtungskosten, Kosten der Anmietung von Fremdräumlichkeiten, etwaige Nächtigungskosten etc.), werden im Vorhinein mit dem Auftraggeber abgestimmt und in der tatsächlich entstandenen Höhe an den Auftraggeber weiterverrechnet. VII.5 Sofern Kandidaten Ansprüche auf Vergütung ihres Bewerbungsaufwandes geltend machen, werden diese Vergütungen von HPC im jeweils geringsten, gesetzlich zustehenden Ausmaß erstattet und dem Auftraggeber gegen Vorlage der Auszahlungsbestätigungen weiterberechnet.
Sachaufwand. E� ist geplant; di� erforderlichen Maßnahmen im .Xxx.xxx d�s· Förderp(xxxxx�·s . „Wiederaufbauhilfe NRW" durchzuführen. Gemäß der vorstehenden Regelung ih § 2 wird die Stadt Sprockhövel einen ·Förderantrag �teilen. Im FaHe ·der Bewilligung wirp die Stadt Sprockhövel die Maßnahme nach den Vorgaben de� ·Bewilligungsbescheids· durchführen und die entsprechenden Verwendungsnachweise führen. Sollte die � ' (: ([_:. Maßnahme nicht oder nicht voliumfänglich gefördert werden, tragen die
Sachaufwand. Der Sachaufwand wird bis zu einem Betrag von max. DM 30.000,--/Jahr von den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft anteilsmäßig getragen. Maßgebend für die Berechnung des Kostenanteils ist das Verhältnis der Einwohnerzahlen zueinan- der. Sachkosten sind insbesondere die Kosten für Büromaterial, Porto, Referenten- honorare, Repräsentationskosten und dgl.
Sachaufwand. Der Sachaufwand wird von 1,040 DM auf 0,920 DM zugunsten der Personalkosten abgesenkt. Die Umstellung in den Berechnungsbögen erfolgt zum 01.10.1997. Für die Förderung und Betreuung wird ein Personalschlüssel von insgesamt 1:4 vereinbart. Dies bedeutet, dass der Gruppenleiteranteil von 1 : 12 von diesem Schlüssel abzuziehen ist. Dies gilt wegen des zusätzlichen Ausbildungsbedarfs im EV-/BBB analog. Die Vergütung pro Beh./ Kal.Tag beträgt: