Sachen. 1.1 Versichert sind die im Versicherungsvertrag angeführten Sachen, die dem Versicherungsnehmer gehören, ihm unter Eigentumsvorbehalt übergeben oder verpfändet wurden. Die Versicherung von fremdem Eigentum ist besonders zu vereinbaren. 1.2 Bei Gebäuden sind Baubestandteile, die nicht dem Gebäudeeigentümer gehören, der Einrichtung zuzuzählen.
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Samples: Versicherungsvertrag, Betriebs Und Gewerbeversicherung
Sachen. 1.1 1.1. Versichert sind die im Versicherungsvertrag angeführten Sachen, die dem Versicherungsnehmer gehören, ihm unter Eigentumsvorbehalt Ei- gentumsvorbehalt übergeben oder verpfändet wurden. Die Versicherung Ver- sicherung von fremdem Eigentum ist besonders zu vereinbaren.
1.2 1.2. Bei Gebäuden sind Baubestandteile, die nicht dem Gebäudeeigentümer Gebäude- eigentümer gehören, der Einrichtung zuzuzählen.
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Samples: Eigenheimversicherung Exklusiv Premium, Eigenheimversicherung