Sachgewährleistung. Zur Wahrung seiner Mängelrechte hat der Kunde die ihm gelieferte Software unmittelbar nach Lieferung zu prüfen und allfällige Mängel sofort schriftlich und in nachvollzieh- barer Form zu rügen. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate und beginnt mit Ausliefe- rung der Produkte. Während dieser Zeit werden innert an- gemessener Frist reproduzierbare Programmfehler beho- ben oder Umgehungslösungen angeboten, sofern die Software nicht den vertraglichen Spezifikationen ent- spricht. Andere Gewährleistungsansprüche werden weg- bedungen.
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Sachgewährleistung. Zur Wahrung seiner Mängelrechte hat der Kunde die ihm gelieferte Software unmittelbar nach Lieferung zu prüfen und allfällige Mängel sofort schriftlich und in nachvollzieh- barer nachvollziehbarer Form zu rügen. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate und beginnt mit Ausliefe- rung Auslieferung der Produkte. Während dieser Zeit werden innert an- gemessener angemessener Frist reproduzierbare Programmfehler beho- ben behoben oder Umgehungslösungen angeboten, sofern die Software nicht den vertraglichen Spezifikationen ent- sprichtentspricht. Andere Gewährleistungsansprüche werden weg- bedungenwegbedungen.
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Sachgewährleistung. Zur Wahrung seiner Mängelrechte hat der Kunde die ihm gelieferte Software unmittelbar nach Lieferung zu prüfen und allfällige Mängel sofort schriftlich und in nachvollzieh- barer nachvollziehbarer Form zu rügen. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Gewährleis- tungsfrist sechs Monate und beginnt mit Ausliefe- rung Auslieferung der Produkte. Während dieser Zeit werden innert an- gemessener angemessener Frist reproduzierbare Programmfehler beho- ben behoben oder Umgehungslösungen Um- gehungslösungen angeboten, sofern die Software nicht den vertraglichen Spezifikationen ent- sprichtentspricht. Andere Gewährleistungsansprüche werden weg- bedungenwegbedungen.
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Sachgewährleistung. Zur Wahrung seiner Mängelrechte hat der Kunde die ihm gelieferte Software unmittelbar nach Lieferung Liefe- rung zu prüfen und allfällige Mängel sofort schriftlich schrift- lich und in nachvollzieh- barer nachvollziehbarer Form zu rügen. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, beträgt die Gewährleistungsfrist 6 sechs Monate und beginnt mit Ausliefe- rung Auslieferung der Produkte. Während dieser Zeit werden wer- den innert an- gemessener angemessener Frist reproduzierbare Programmfehler beho- ben Pro- grammfehler behoben oder Umgehungslösungen angeboten, sofern die Software nicht den vertraglichen vertragli- chen Spezifikationen ent- sprichtentspricht. Andere Gewährleistungsansprüche werden weg- bedungenwegbe- dungen.
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