Schadenersatz. 15.1 Jede Partei dieser Vereinbarung stellt die andere Partei von jeglicher zivilrechtlichen Haftung für Schäden frei, die sie oder ihre Mitarbeitende infolge der Erfüllung dieser Vereinbarung erleiden, sofern diese Schäden nicht auf ein schweres und vorsätzliches Fehlverhalten der anderen Partei oder ihrer Mitarbeitenden zurückzuführen sind. 15.2 Die Nationale Agentur von Deutschland (NA DAAD), die Europäische Kommission oder ihr Personal können nicht haftbar gemacht werden, wenn im Rahmen der Vereinbarung ein Schaden geltend gemacht wird, der während der Durchführung der Mobilitätsphase entstanden ist. Folglich werden die Nationale Agentur von Deutschland (NA DAAD) oder die Europäische Kommission keinen Antrag auf Entschädigung oder Rückerstattung im Zusammenhang mit einem solchen Anspruch annehmen.
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Samples: Grant Agreement, Grant Agreement, Erasmus Scholarship Agreement
Schadenersatz. 15.1 14.1 Jede Partei dieser Vereinbarung stellt die andere Partei von jeglicher zivilrechtlichen Haftung für Schäden frei, die sie oder ihre Mitarbeitende infolge der Erfüllung dieser Vereinbarung erleiden, sofern diese Schäden nicht auf ein schweres und vorsätzliches Fehlverhalten der anderen Partei oder ihrer Mitarbeitenden zurückzuführen sind.
15.2 14.2 Die Nationale Agentur von Deutschland (NA DAAD), die Europäische Kommission oder ihr Personal können nicht haftbar gemacht werden, wenn im Rahmen der Vereinbarung ein Schaden geltend gemacht wird, der während der Durchführung der Mobilitätsphase entstanden ist. Folglich werden die Nationale Agentur von Deutschland (NA DAAD) oder die Europäische Kommission keinen Antrag auf Entschädigung oder Rückerstattung im Zusammenhang mit einem solchen Anspruch annehmen.
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