Common use of Schadenersatz Clause in Contracts

Schadenersatz. Haftungsansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestim- mungen. Die Haftung des Überlassers ist auf positive Schäden einge- schränkt, die durch ihn kausal verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet wurden. Eine Haftungseinschränkung gilt nicht für Personenschäden. Ergänzend davon wird festgehalten, dass Netzbetreiber, Telekom- dienstleister und auch Stromlieferanten keine Erfüllungsgehilfen des Überlassers sind. Der Überlasser haftet daher auch nicht für aus dem Stromnetz stammende (übertragene) Überspannungen. Der Überlasser haftet weder für einen bestimmten Erfolg noch für Schäden und übernimmt keine Gewähr für Fehler, die durch un- vollständige oder unrichtige Angaben des Nutzers, durch falsche bzw. unsachgemäße Installation durch den Nutzer, missbräuchli- che, falsche oder unsachgemäße Nutzung von externer Software (Mobilitätsmanager), durch Manipulationen an externen Software- produkten durch den Nutzer oder einen Dritten verursacht werden, sofern dies dem Überlasser bekannt war. Werden Dritten aufgrund einer Sorgfaltswidrigkeit des Nutzers die Zugangsdaten bekannt, übernimmt der Überlasser keine Haftung für daraus resultieren- de Schäden. Jeglicher Eingriff in die vom Überlasser zur Verfügung gestellten (elektrischen) Anlageteile ist untersagt. Der Überlasser haftet nicht für Schäden, die durch missbräuchliche oder unsach- gemäße Nutzung von Geräten bzw. durch Manipulation dieser vom Überlasser zur Verfügung gestellten Geräte durch den Nutzer oder durch Dritte verursacht werden. Der Nutzer haftet, wenn es zu einem Schaden am Fahrzeug oder an Dritten kommt (zuzüglich eventuell vertraglich be- rechtigter Personen zur ungeteilten Hand) im Rahmen dieser Bedingungen (auch Schäden an einem Fahrzeug und Scha- denskosten wie Sachverständigenkosten, Wertminderung oder Mietausfallskosten), sofern ein zugrundeliegender – vereinbarter – Versicherer die Deckung verweigert, subsidiär. Der Überlasser haftet z. B. nicht für Schäden, die durch die Nichtverfügbarkeit von Ladestationen (z. B. aufgrund eines Ausfalls oder wegen War- tungsarbeiten) oder durch missbräuchliche Nutzung durch Dritte entstehen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Überlassung Beweglicher Sachen

Schadenersatz. Haftungsansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestim- mungen1. Die Haftung des Überlassers ist von profine auf positive Schäden einge- schränktSchadenersatz, die durch ihn kausal verursacht gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und zumindest grob fahrlässig verschuldet wurdenunerlaubter Handlung ist, soweit es dabei auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Ziffer VIII. Eine Haftungseinschränkung gilt nicht für Personenschädeneingeschränkt. 2. Ergänzend davon wird festgehalten, dass Netzbetreiber, Telekom- dienstleister und auch Stromlieferanten keine Erfüllungsgehilfen des Überlassers sind. Der Überlasser profine haftet daher auch nicht für aus dem Stromnetz stammende (übertragene) Überspannungen. Der Überlasser haftet weder für einen bestimmten Erfolg noch für Schäden und übernimmt keine Gewähr für Fehler, die durch un- vollständige oder unrichtige Angaben des Nutzers, durch falsche bzw. unsachgemäße Installation durch den Nutzer, missbräuchli- che, falsche oder unsachgemäße Nutzung von externer Software (Mobilitätsmanager), durch Manipulationen an externen Software- produkten durch den Nutzer oder einen Dritten verursacht werden, sofern dies dem Überlasser bekannt war. Werden Dritten aufgrund einer Sorgfaltswidrigkeit des Nutzers die Zugangsdaten bekannt, übernimmt der Überlasser keine Haftung für daraus resultieren- de Schäden. Jeglicher Eingriff in die vom Überlasser zur Verfügung gestellten (elektrischen) Anlageteile ist untersagt. Der Überlasser haftet nicht für Schäden, die durch missbräuchliche oder unsach- gemäße Nutzung von Geräten bzw. durch Manipulation dieser vom Überlasser zur Verfügung gestellten Geräte durch den Nutzer oder durch Dritte verursacht werden. Der Nutzer haftet, wenn es zu einem Schaden am Fahrzeug oder an Dritten kommt (zuzüglich eventuell vertraglich be- rechtigter Personen zur ungeteilten Hand) im Rahmen dieser Bedingungen (der gesetzlichen Bestimmungen wegen vorsätzlichen und grob fahrlässigen Verhaltens der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten von profine, wegen Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit sowie für garantierte Beschaffenheitsmerkmale und nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. 3. In anderen als den in Ziffer VIII. Abs. 2 genannten Fällen haftet profine nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um Personenschäden oder eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten handelt. Wesentliche Vertragspflichten sind diejenigen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. 4. Soweit profine gemäß Ziff. VIII. Abs. 3 dem Grunde nach auf Schadenersatz haftet, ist ihre Haftung im Übrigen ausgeschlossen, soweit der Besteller seinerseits die Haftung gegenüber seinem Abnehmer wirksam beschränkt hat. Dabei wird der Besteller nach besten Kräften bemüht sein, mit seinen Abnehmern selbst Haftungsbeschränkungen soweit rechtlich zulässig - auch zugunsten von profine - zu vereinbaren. 5. Soweit profine gemäß Ziffer VIII. Abs. 3 für Schäden an einem Fahrzeug aus einer leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, dem Grunde nach auf Schadenersatz haftet, ist diese Haftung mit der Höhe der Auftragssumme begrenzt. 6. Soweit profine gemäß Ziff. VIII. Abs. 3 dem Grunde nach auf Schadenersatz haftet, sind mittelbare Schäden und Scha- denskosten wie SachverständigenkostenFolgeschäden, Wertminderung die Folge von Mängeln des Liefergegenstandes sind, außerdem nur dann ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstandes typischerweise zu erwarten sind. 7. Soweit profine technische Auskünfte gibt oder Mietausfallskosten)beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von profine geschuldeten, sofern ein zugrundeliegender – vereinbarter – Versicherer die Deckung verweigertvertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, subsidiärgeschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. 8. Der Überlasser haftet z. B. nicht für SchädenBesteller wird profine, falls er profine nach den vorstehenden Regelungen in Anspruch nehmen will, unverzüglich und umfassend informieren und konsultieren. Der Besteller hat profine Gelegenheit zur Untersuchung des Schadenfalls zu geben. Über die durch zu ergreifenden Maßnahmen, insbesondere bei Vergleichsverhandlungen, werden sich die Nichtverfügbarkeit von Ladestationen (z. B. aufgrund eines Ausfalls oder wegen War- tungsarbeiten) oder durch missbräuchliche Nutzung durch Dritte entstehenVertragspartner abstimmen.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen

Schadenersatz. Haftungsansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestim- mungenBestimmungen. Der Überlasser haftet abweichend davon nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung des Überlassers ist auf positive für entgangenen Gewinn, reine Vermögensschäden, Zinsentgang, verloren gegangene oder veränderte Daten, jegliche Folgeschäden, Produktionsausfälle, Betriebsstillstand sowie für alle mittelbaren Schäden einge- schränktsowie für Ansprüche Dritter sind ausgeschlossen. Diese Regelungen gelten auch für das Verhalten von Erfüllungsgehilfen. Netzbetreiber, die durch ihn kausal verursacht Telekomdienstleister und zumindest grob fahrlässig verschuldet wurden. Eine Haftungseinschränkung gilt nicht für PersonenschädenStromlieferanten sind niemals Erfüllungsgehilfen vom Überlasser. Ergänzend davon wird festgehalten, dass Netzbetreiber, Telekom- dienstleister und auch Stromlieferanten keine Erfüllungsgehilfen des Überlassers sind. Der der Überlasser haftet daher auch nicht für aus dem Stromnetz stammende (übertragene) ÜberspannungenÜberspannungen haftet. Die Haftung des Überlassers bei Fahrzeugen ist betragsmäßig auf die Höhe des vertraglich vereinbarten Mietpauschalbetrages des Fahrzeuges beschränkt. Haftungseinschränkungen gelten nicht bei Personenschäden. Der Überlasser haftet weder für einen bestimmten Erfolg Erfolg, noch für Schäden und übernimmt keine Gewähr für Fehler, die durch un- vollständige unvollständige oder unrichtige Angaben des NutzersNutzern, durch falsche bzw. unsachgemäße Installation durch den NutzerInstallation, missbräuchli- chemissbräuchliche, falsche oder unsachgemäße Nutzung von externer der externen Software (Mobilitätsmanager), durch Manipulationen an den externen Software- produkten Softwareprodukten durch den Nutzer Nutzern oder einen Dritten verursacht werden, sofern dies dem Überlasser bekannt war. Werden Dritten aufgrund auf Grund einer Sorgfaltswidrigkeit des Nutzers die Zugangsdaten bekannt, übernimmt der Überlasser keine Haftung für daraus resultieren- de resultierende Schäden. Jeglicher Eingriff in die vom Überlasser zur Verfügung gestellten (elektrischen) Anlageteile ist untersagt. Der Überlasser haftet nicht für Schäden, die durch missbräuchliche oder unsach- gemäße unsachgemäße Nutzung von Geräten bzw. durch Manipulation Manipulation, dieser vom Überlasser zur Verfügung gestellten Geräte durch den Nutzer oder durch Dritte Dritte, verursacht werden. Eine Haftung für Schäden aufgrund von Installationen und Geräten ist für die Zeit nach Ende des Vertrags ausgeschlossen. Der Nutzer haftet, wenn es zu einem Schaden am Fahrzeug oder an Dritten Dritter kommt (zuzüglich eventuell vertraglich be- rechtigter berechtigter Personen zur ungeteilten Hand) verschuldensunabhängig im Rahmen dieser Bedingungen (auch Schäden an einem Fahrzeug und Scha- denskosten Schadenskosten wie Sachverständigenkosten, Wertminderung oder Mietausfallskosten), sofern ein zugrundeliegender zugrundeliegende – vereinbarter - Versicherer die Deckung verweigert, subsidiär. Haftungsbeschränkungen hat ggf. der Nutzer mit seinen vereinbarten subsidiären Fahrberechtigten selbst zu vereinbaren und greifen nicht an den Überlasser durch. Der Überlasser haftet z. z.B. nicht für Schäden, die durch die Nichtverfügbarkeit von Ladestationen (z. z.B. aufgrund eines Ausfalls oder wegen War- tungsarbeitenWartungsarbeiten) oder durch missbräuchliche Nutzung durch Dritte entstehen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Überlassung Beweglicher Sachen an Geschäftskunden

Schadenersatz. Haftungsansprüche richten sich Die Haftung des Lieferanten auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Ziffer 9 einschränkt. Wir haften nach den gesetzlichen Bestim- mungenBestimmungen, sofern der Besteller Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschl. auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, beruht. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischer- weise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit nicht vorher etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung des Überlassers ist auf positive Schäden einge- schränktVerjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, die durch ihn kausal verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet wurdengerechnet ab Ablieferung. Eine Haftungseinschränkung gilt nicht für Personenschäden. Ergänzend davon Es wird festgehalten, dass Netzbetreiber, Telekom- dienstleister und auch Stromlieferanten keine Erfüllungsgehilfen des Überlassers sind. Der Überlasser haftet daher auch nicht für aus dem Stromnetz stammende (übertragene) Überspannungen. Der Überlasser haftet weder für einen bestimmten Erfolg noch für Schäden und übernimmt keine Gewähr für Fehler, die durch un- vollständige oder unrichtige Angaben des Nutzers, durch falsche bzw. unsachgemäße Installation durch den Nutzer, missbräuchli- che, falsche oder unsachgemäße Nutzung von externer Software (Mobilitätsmanager), durch Manipulationen an externen Software- produkten durch den Nutzer oder einen Dritten verursacht werden, sofern dies dem Überlasser bekannt war. Werden Dritten aufgrund einer Sorgfaltswidrigkeit des Nutzers die Zugangsdaten bekannt, übernimmt der Überlasser keine Haftung für daraus resultieren- de Schäden. Jeglicher Eingriff in die vom Überlasser zur Verfügung gestellten (elektrischen) Anlageteile ist untersagt. Der Überlasser haftet nicht übernommen für Schäden, die durch missbräuchliche aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsach- gemäße Nutzung von Geräten unsachgemäße Verwendung bzw. durch Manipulation dieser vom Überlasser zur Verfügung gestellten Geräte Nichtbeachtung der Betriebsvorschriften, fehlerhafte Montage (insbesondere Verstoß oder Nichtbeachtung unserer Betriebs-,Bedienungs- und Montageanleitung) bzw. Inbetriebsetzung durch den Nutzer Besteller oder durch Dritte verursacht werden. Der Nutzer haftetDritte, wenn es zu einem Schaden am Fahrzeug natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder an Dritten kommt (zuzüglich eventuell vertraglich be- rechtigter Personen zur ungeteilten Hand) im Rahmen dieser Bedingungen (auch Schäden an einem Fahrzeug nachlässige Behandlung, mangelhafte Wartung, ungeeignete Betriebsmittel und Scha- denskosten wie SachverständigenkostenAustauschwerkstoffe, Wertminderung mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund oder Mietausfallskosten)chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern ein zugrundeliegender – vereinbarter – Versicherer sie nicht auf Verschulden des Lieferanten zurück zu führen sind. Soweit die Deckung verweigertSchadensersatzhaftung nach dieser Ziffer 8 uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, subsidiär. Der Überlasser haftet z. B. nicht für Schädengilt dies auch in gleichem Umfang zugunsten unserer Organe, die durch die Nichtverfügbarkeit von Ladestationen (z. B. aufgrund eines Ausfalls oder wegen War- tungsarbeiten) oder durch missbräuchliche Nutzung durch Dritte entstehen.gesetzlichen Vertretern, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen,

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Schadenersatz. Haftungsansprüche richten sich 1. Im Verbrauchergeschäft haftet MSP nicht für Schäden, die nicht zumindest grob fahrlässig von MSP und/oder den Erfüllungsgehilfen verursacht wurden (Haftungsausschluss für leichte Fahrlässigkeit). Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für den Ersatz von Personenschäden. 2. Soweit dies nicht gegen zwingendes Recht verstößt und soweit in diesen AVLB nichts anderes geregelt ist, haftet MSP im Unternehmergeschäft nur für den Ersatz von Xxxxxxx, die MSP und/oder die Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach den gesetzlichen Bestim- mungen. Die Haftung des Überlassers ist auf positive Schäden einge- schränktmit dem vertraglichen Nettoentgelt, maximal jedoch mit der Summe, die durch ihn kausal die Betriebshaftpflichtversicherung von MSP gedeckt ist, beschränkt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für den Ersatz von Personenschäden. 3. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnützung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Lagerung entstanden sind, haftet MSP im Unternehmergeschäft nicht. Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Vertragspartner weist nach, dass der Fehler in der Sphäre von MSP verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet wurdenworden ist 4. Eine Haftungseinschränkung gilt Schadenersatz- und Regressansprüche gegen MSP (oder einen Gehilfen von MSP) sind bei sonstigem Verfall binnen 6 Monate ab Kenntnis von Xxxxxxx und Schädiger bzw binnen 2 Jahre (absolut) gerichtlich geltend zu machen. 5. MSP ist – außer bei augenfälliger Untauglichkeit – nicht für Personenschäden. Ergänzend davon wird festgehalten, dass Netzbetreiber, Telekom- dienstleister und auch Stromlieferanten keine Erfüllungsgehilfen des Überlassers sind. Der Überlasser haftet daher auch nicht für aus dem Stromnetz stammende (übertragene) Überspannungen. Der Überlasser haftet weder für einen bestimmten Erfolg noch für Schäden und übernimmt keine Gewähr für Fehlerverpflichtet, die durch un- vollständige oder unrichtige Angaben Bauwerke auf welchen MSP ihre Leistungen erbringt, hinsichtlich statischer Tauglichkeit zu prüfen. Im Unternehmergeschäft ist der Vertragspartner mit dem Beweis der augenfälligen Untauglichkeit des NutzersBauwerks belastet. Insofern dem Kunden ein Belegungsplan samt statischer Auslegung übermittelt wird, durch falsche bzw. unsachgemäße Installation durch den Nutzer, missbräuchli- che, falsche oder unsachgemäße Nutzung von externer Software (Mobilitätsmanager), durch Manipulationen an externen Software- produkten durch den Nutzer oder einen Dritten verursacht werden, sofern dies dem Überlasser bekannt war. Werden Dritten aufgrund einer Sorgfaltswidrigkeit des Nutzers die Zugangsdaten bekannt, übernimmt ist der Überlasser keine Haftung für daraus resultieren- de Schäden. Jeglicher Eingriff in die vom Überlasser Kunde zur Verfügung gestellten (elektrischen) Anlageteile ist untersagt. Der Überlasser haftet nicht für Schäden, die durch missbräuchliche oder unsach- gemäße Nutzung von Geräten bzw. durch Manipulation dieser vom Überlasser zur Verfügung gestellten Geräte durch den Nutzer oder durch Dritte verursacht werden. Der Nutzer haftet, wenn es Prüfung verpflichtet und hat binnen angemessener Frist eine entsprechende Rüge zu einem Schaden am Fahrzeug oder an Dritten kommt (zuzüglich eventuell vertraglich be- rechtigter Personen zur ungeteilten Hand) im Rahmen dieser Bedingungen (auch Schäden an einem Fahrzeug und Scha- denskosten wie Sachverständigenkosten, Wertminderung oder Mietausfallskosten), sofern ein zugrundeliegender – vereinbarter – Versicherer die Deckung verweigert, subsidiär. Der Überlasser haftet z. B. nicht für Schäden, die durch die Nichtverfügbarkeit von Ladestationen (z. B. aufgrund eines Ausfalls oder wegen War- tungsarbeiten) oder durch missbräuchliche Nutzung durch Dritte entstehenerheben.

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Samples: Allgemeine Verkauf Und Lieferbedingungen

Schadenersatz. Haftungsansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestim- mungen. Die Haftung des Überlassers ist auf positive Schäden einge- schränkt, die durch ihn kausal verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet wurden. Eine Haftungseinschränkung gilt nicht für Personenschäden. Ergänzend davon wird festgehalten, dass Netzbetreiber, Telekom- dienstleister und auch Stromlieferanten keine Erfüllungsgehilfen des Überlassers sind. Der Überlasser 10.1.Vorbehaltlich der übrigen Bestimmungen dieser AGB haftet daher auch nicht für aus dem Stromnetz stammende (übertragene) Überspannungen. Der Überlasser haftet weder für einen bestimmten Erfolg noch für Schäden und übernimmt keine Gewähr für Fehler, die durch un- vollständige oder unrichtige Angaben des Nutzers, durch falsche bzw. unsachgemäße Installation durch den Nutzer, missbräuchli- che, falsche oder unsachgemäße Nutzung von externer Software (Mobilitätsmanager), durch Manipulationen an externen Software- produkten durch den Nutzer oder einen Dritten verursacht werden, sofern dies dem Überlasser bekannt war. Werden Dritten aufgrund einer Sorgfaltswidrigkeit des Nutzers die Zugangsdaten bekannt, übernimmt der Überlasser keine Haftung für daraus resultieren- de Schäden. Jeglicher Eingriff in die vom Überlasser zur Verfügung gestellten (elektrischen) Anlageteile ist untersagt. Der Überlasser haftet nicht LINDE für Schäden, die im Zuge der Vertragserfüllung entstehen, außerhalb der zwingenden Anwendung des Produkthaftungsgesetzes nur, sofern LINDE oder den für LINDE tätigen Gehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung von LINDE für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden – insbesondere durch missbräuchliche oder unsach- gemäße Nutzung mangelnde Verfügbarkeit der Vertragsobjekte entstehende Schäden und Schäden, die aufgrund der Vertragsobjekte an anderen Rechtsgütern als den Waren selbst entstanden sind –, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Geräten bzwSchäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sind ausgeschlossen. durch Manipulation 00.0.Xx allen Fällen der Haftung von LINDE (auch nach den übrigen Bestimmungen dieser vom Überlasser zur Verfügung gestellten Geräte durch den Nutzer oder durch Dritte verursacht werdenAGB), hat der Kunde das haftungsauslösende Verschulden von LINDE zu beweisen. Der Nutzer haftetDie Anwendbarkeit des § 1298 Satz 2 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) wird ausdrücklich ausgeschlossen. 00.0.XXXXX übernimmt keine wie immer geartete Schutzpflicht gegenüber dem tatsächlichen Benutzer der von LINDE gelieferten Ware; der Vertragswille von XXXXX ist nicht darauf gerichtet, wenn es zu einem Schaden am Fahrzeug oder an Dritten kommt (zuzüglich eventuell vertraglich be- rechtigter Personen zur ungeteilten Hand) im Rahmen dieser Bedingungen des mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrages Vereinbarungen mit Schutzwirkung zugunsten Dritter zu schließen. Der Kunde ist verpflichtet, XXXXX hinsichtlich sämtlicher wie immer gearteter Ansprüche Dritter schad- und klaglos zu halten. 10.4.Sollte der Kunde selbst aufgrund des Produkthaftungsgesetzes zur Haftung herangezogen werden, verzichtet er gegenüber LINDE hiermit ausdrücklich auf einen Regress im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetz (auch Schäden an einem Fahrzeug und Scha- denskosten wie SachverständigenkostenPHG). Bringt der Kunde die von LINDE gelieferte Ware außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes in Verkehr, Wertminderung oder Mietausfallskosten)so verpflichtet er sich, gegenüber seinem Abnehmer die Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz auszuschließen, sofern ein zugrundeliegender – vereinbarter – Versicherer die Deckung verweigertdies nach den geltenden Gesetzen des Abnehmerlandes möglich ist. Bei Unterlassung dieser Ausschlusspflicht ist der Kunde verpflichtet, subsidiärXXXXX hinsichtlich sämtlicher wie immer gearteter Ansprüche Dritter aus dem Titel der Produkthaftung schad- und klaglos zu halten. Der Überlasser haftet z. B. 10.5.Einschränkungen jeglicher Art der für den Kunden aus dem PHG resultierenden Verpflichtungen sowie Einschränkungen jeglicher Art der LINDE nach diesem Gesetz oder anderen Bestimmungen zustehenden Ersatzansprüche werden nicht anerkannt. 10.6.Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für SchädenMontage, die durch die Nichtverfügbarkeit von Ladestationen Inbetriebnahme und Benutzung (z. B. aufgrund eines Ausfalls oder wegen War- tungsarbeitenwie zB in Bedienungsanleitungen etc enthalten) oder durch missbräuchliche Nutzung durch Dritte entstehender behördlichen Zulassungsbedingungen ist jeder Schadenersatz sowie jede sonstige Haftung ausgeschlossen. Wird eine Ware (insbesondere: Maschine) oder ein Bestandteil auf Grund von Angaben des Kunden angefertigt, so trägt dieser LINDE gegenüber das Risiko der Richtigkeit der Konstruktion und die Haftung für alle Schäden sowie für alle patentrechtlichen Folgen. 10.7.Die Haftungsbeschränkungen gemäß Punkt 10.1 und 10.2 sind vollinhaltlich allfälligen Abnehmern mit der Verpflichtung zur weiteren Überbindung zu überbinden. 10.8.Schadenersatzansprüche verjähren in einem Jahr ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. 10.9.Jegliche nicht wirksam ausgeschlossene gesetzliche oder vertragliche Schadenersatzansprüche sind mit der Höhe der (bei Dauerschuldverhältnissen monatlichen) Auftragssumme beschränkt; wegen verspäteter Lieferung beschränken sich diese für die Zeit des Verzuges je vollendeter Woche auf 0,5%, maximal jedoch auf 5 % der betreffenden ausstehenden (bei Dauerschuldverhältnissen monatlichen) Auftragssumme. Sonstige Ersatzansprüche des Kunden, welcher Art immer, sind – mit Ausnahme groben Verschuldens von LINDE – ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Verkaufs , Liefer Und Geschäftsbedingungen

Schadenersatz. Haftungsansprüche richten 8.1 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Best- immungen nichts anderes ergibt, haftet DPI bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Bestim- mungenVorschriften. 8.2 Auf Schadenersatz haftet DPI – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahr- lässigkeit. Die Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet DPI vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur a) für Xxxxxxx aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesent- lichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungs- gemäße Durchführung des Vertrages überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von DPI jedoch auf den Ersatz des Überlassers vorhersehbaren, typischerweise unmittelbar eintretenden Schadens begrenzt. 8.3 Hat DPI Schäden nur durch leichte Fahrlässigkeit verursacht, ist die Haftung von DPI für jeden einzelnen Schadensfall der Höhe nach begrenzt auf positive Schäden einge- schränkt, die durch ihn kausal verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet wurdendas 2,5-fache des mit dem Kunden vereinbarten Kauf- preises. Eine Haftungseinschränkung Dies gilt nicht für Personenschäden. Ergänzend davon wird festgehaltenAnsprüche wegen der Verletzung von Leib, dass Netzbetreiber, Telekom- dienstleister und auch Stromlieferanten keine Erfüllungsgehilfen des Überlassers sind. Der Überlasser haftet daher auch nicht für aus dem Stromnetz stammende (übertragene) Überspannungen. Der Überlasser haftet weder für einen bestimmten Erfolg noch für Schäden und übernimmt keine Gewähr für FehlerLeben oder Gesundheit sowie im Falle einer Forderung, die auf einer deliktischen Haftung oder einer ausdrücklichen Garantie oder der in- dividualvertraglichen Übernahme eines Beschaffenheitsrisikos beruht und in Fällen gesetzlich zwingender abweichender höherer Haf- tungssummen. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausge- schlossen. 8.4 Die sich aus Ziffern 8.2, 8.3 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch un- vollständige oder unrichtige Angaben des Nutzers, durch falsche bzw. unsachgemäße Installation durch zugunsten von Per- sonen, deren Verschulden DPI nach den Nutzergesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, missbräuchli- chesoweit DPI einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware in- dividualvertraglich übernommen hat und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. 8.5 Der Kunde wird DPI unverzüglich schriftlich in Kenntnis setzen, falsche oder unsachgemäße Nutzung von externer Software (Mobilitätsmanager), durch Manipulationen an externen Software- produkten durch den Nutzer oder einen Dritten verursacht werden, sofern dies dem Überlasser bekannt war. Werden Dritten aufgrund einer Sorgfaltswidrigkeit des Nutzers die Zugangsdaten bekannt, übernimmt der Überlasser keine Haftung für daraus resultieren- de Schäden. Jeglicher Eingriff in die vom Überlasser zur Verfügung gestellten (elektrischen) Anlageteile ist untersagt. Der Überlasser haftet nicht für Schädenwenn ein Dritter gegen ihn Schadenersatzansprüche geltend macht, die durch missbräuchliche oder unsach- gemäße Nutzung von Geräten bzw. durch Manipulation dieser vom Überlasser zur Verfügung gestellten Geräte durch den Nutzer oder durch Dritte verursacht werden. Der Nutzer haftet, wenn es zu einem Schaden am Fahrzeug oder an Dritten kommt (zuzüglich eventuell vertraglich be- rechtigter Personen zur ungeteilten Hand) auf einen Produktfehler im Rahmen dieser Bedingungen (auch Schäden an einem Fahrzeug und Scha- denskosten wie Sachverständigenkosten, Wertminderung oder Mietausfallskosten), sofern ein zugrundeliegender – vereinbarter – Versicherer die Deckung verweigert, subsidiär. Der Überlasser haftet z. B. nicht für Schäden, die durch die Nichtverfügbarkeit Zusammenhang mit der von Ladestationen (z. B. aufgrund eines Ausfalls oder wegen War- tungsarbeiten) oder durch missbräuchliche Nutzung durch Dritte entstehenDPI geliefer- ten Ware zurück zu führen sind.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schadenersatz. Haftungsansprüche richten sich Unsere Haftung auf Schadensersatz ist, soweit es dabei auf Verschulden oder Vertreten müssen ankommt, nach Maßgabe des Nachstehen-den gesetzlichen Bestim- mungenbeschränkt. Die Wir haften auf Schadensersatz aus verschuldensabhängiger Haftung des Überlassers ist auf positive Schäden einge- schränktbzw. Haftung, die durch ihn kausal verursacht und zumindest von Vertreten müssen abhängig ist, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur a) wenn wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden. Eine Haftungseinschränkung gilt nicht gehandelt haben, b) wenn wir Garantien abgegeben haben, für Personenschäden. Ergänzend davon wird festgehalten, dass Netzbetreiber, Telekom- dienstleister und auch Stromlieferanten keine Erfüllungsgehilfen des Überlassers sind. Der Überlasser haftet daher auch nicht für aus dem Stromnetz stammende (übertragene) Überspannungen. Der Überlasser haftet weder für einen bestimmten Erfolg noch für Schäden und übernimmt keine Gewähr für Fehler, die durch un- vollständige oder unrichtige Angaben des Nutzers, durch falsche bzw. unsachgemäße Installation durch den Nutzer, missbräuchli- che, falsche oder unsachgemäße Nutzung von externer Software (Mobilitätsmanager), durch Manipulationen an externen Software- produkten durch den Nutzer oder einen Dritten verursacht werden, sofern dies dem Überlasser bekannt war. Werden Dritten aufgrund einer Sorgfaltswidrigkeit des Nutzers die Zugangsdaten bekannt, übernimmt der Überlasser keine Haftung für daraus resultieren- de Schäden. Jeglicher Eingriff in die vom Überlasser zur Verfügung gestellten (elektrischen) Anlageteile ist untersagt. Der Überlasser haftet nicht für Schäden, die durch missbräuchliche oder unsach- gemäße Nutzung von Geräten bzw. durch Manipulation Erfüllung dieser vom Überlasser zur Verfügung gestellten Geräte durch den Nutzer oder durch Dritte verursacht werden. Der Nutzer haftet, wenn es zu einem Schaden am Fahrzeug oder an Dritten kommt (zuzüglich eventuell vertraglich be- rechtigter Personen zur ungeteilten HandGarantien im vereinbarten Umfange, c) im Rahmen Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers und/oder der Gesundheit, d) bei der einfach fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten im Sinne dieser Bedingungen (auch Schäden an einem Fahrzeug Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und Scha- denskosten wie Sachverständigenkostenauf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Bei der einfach fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist unsere Schadenersatzhaftung der Höhe nach begrenzt auf den Ersatz des vorhersehbaren und des vertragstypischen Schadens. Für Schadensersatzansprüche des Vertragspartners wegen Verzuges und Schadensersatzansprüche des Vertragspartners statt der Leistung gilt die Haftungsbegrenzung nach Ziff. 5 Abs. 4. e) In jedem Fall leisten wir keinen Schadensersatz für Mangelfolgeschäden, Wertminderung oder Mietausfallskosten)entgangenen Gewinn und Nutzungsausfall. f) In Fällen, sofern ein zugrundeliegender – vereinbarter – Versicherer in denen wir zur Leistung von Schadensersatz verpflichtet sind, begrenzt sich die Deckung verweigert, subsidiärHöhe auf maximal 10% der Vergütung unserer Dienstleistungen und maximal die Deckungszusage unserer entsprechenden Versicherung. Der Überlasser haftet z. B. Eine Beweislastumkehr zum Nachteil des Vertragspartners ist mit den Buchstaben a) bis d) nicht für Schäden, die durch die Nichtverfügbarkeit von Ladestationen (z. B. aufgrund eines Ausfalls oder wegen War- tungsarbeiten) oder durch missbräuchliche Nutzung durch Dritte entstehenverbunden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Schadenersatz. Haftungsansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestim- mungenDer Auftragnehmer haftet für Schäden, soweit ihm vom Auftraggeber Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Die Haf- tung des Auftragnehmers für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlos- sen. Jegliche Haftung des Überlassers für die Zerstörung von Daten oder Software ist auf positive Schäden einge- schränktaus- geschlossen, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass er sämt- liche Vorkehrungen für einen ordnungsgemäßen EDV-Betrieb getrof- fen hat. Dazu gehören beispielsweise die durch ihn kausal verursacht Anlage einer dokumentier- ten Datensicherung und zumindest grob fahrlässig verschuldet wurdendie Auslagerung dieser kommentierten Da- tensicherung in mindestens drei Generationen. Eine Haftungseinschränkung gilt nicht für Personenschäden. Ergänzend davon wird festgehaltenunterlassene Vorkehrung schließt den Ersatzanspruch stets aus, es sei denn, dass Netzbetreiberder Auftraggeber nachweist, Telekom- dienstleister und auch Stromlieferanten keine Erfüllungsgehilfen des Überlassers sinddass diese unterlassene Vorkehrung den Schaden weder verhindert noch gemindert hätte, wenn sie ge- troffen worden wäre. Der Überlasser haftet daher auch nicht für aus dem Stromnetz stammende (übertragene) Überspannungen. Der Überlasser haftet weder für einen bestimmten Erfolg noch für Schäden und Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für Fehler, die durch un- vollständige oder unrichtige Angaben des Nutzers, durch falsche bzw. unsachgemäße Installation durch den Nutzer, missbräuchli- che, falsche oder unsachgemäße Nutzung von externer Software (Mobilitätsmanager), durch Manipulationen an externen Software- produkten durch den Nutzer oder einen Dritten verursacht werden, sofern dies dem Überlasser bekannt war. Werden Dritten aufgrund einer Sorgfaltswidrigkeit des Nutzers die Zugangsdaten bekannt, übernimmt der Überlasser keine Haftung für daraus resultieren- de Schäden. Jeglicher Eingriff in Ergebnisse von Analysen des Auftraggebers oder Dritter, die vom Überlasser zur Verfügung gestellten (elektrischen) Anlageteile ist untersagtals Grundlage für seine weitere Arbeit dienen. Der Überlasser Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für den Inhalt von vom Auftraggeber übermittelten Daten. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch missbräuchliche oder unsach- gemäße Nutzung vorübergehende Unterbrechungen der Nutzbar- keit seiner Leistungen (Down-Zeiten) entstehen. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung des Auftragnehmers für Schäden mit dem einfachen Auftragswert begrenzt. Als einzelner Schadensfall gilt die Summe der Schadenersatzan- sprüche aller Anspruchsberechtigten, die sich aus einer einzelnen, zeitlich zusammenhängend erbrachten, abgrenzbaren und insoweit einheitlichen Leistung ergibt. Die Haftung für Folgeschäden einschließlich des Gewinnentganges und für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Jegliche Schadenersatzforderung des Auftraggebers verjährt zwölf Monate nach Kenntnis des Auftraggebers von Geräten bzw. durch Manipulation dieser vom Überlasser zur Verfügung gestellten Geräte durch den Nutzer oder durch Dritte verursacht werdenXxxxxxx und Schädi- ger. Der Nutzer haftetAuftragnehmer haftet nicht für den Eintritt eines Ereignisses hö- herer Gewalt, wenn es das die Erfüllung des Vertrages unmöglich macht, ver- zögert oder sonst erschwert. Tritt ein solches Ereignis auf der Seite eines Vertragspartners ein, ist dies dem jeweils anderen Vertrags- partner unverzüglich bekannt zu einem Schaden am Fahrzeug oder an Dritten kommt (zuzüglich eventuell vertraglich be- rechtigter Personen zur ungeteilten Hand) im Rahmen dieser Bedingungen (auch Schäden an einem Fahrzeug und Scha- denskosten wie Sachverständigenkosten, Wertminderung oder Mietausfallskosten), sofern ein zugrundeliegender – vereinbarter – Versicherer die Deckung verweigert, subsidiärgeben. Der Überlasser haftet z. B. nicht für Schäden, die durch die Nichtverfügbarkeit von Ladestationen (z. B. aufgrund eines Ausfalls oder wegen War- tungsarbeiten) oder durch missbräuchliche Nutzung durch Dritte entstehenhöheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich.

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Samples: General Terms and Conditions

Schadenersatz. Haftungsansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestim- mungenDer Auftragnehmer haftet für Schäden, soweit ihm vom Auftraggeber Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Die Haftung des Überlassers Auftragnehmers für leichte Fahrlässigkeit ist auf positive Schäden einge- schränktausgeschlossen. Jegliche Haftung für die Zerstörung von Daten oder Software ist ausgeschlossen, sofern der Auftragge- ber nicht nachweist, dass er sämtliche Vorkehrungen für einen ordnungsgemäßen EDV-Betrieb getroffen hat. Dazu gehören beispielsweise die durch ihn kausal verursacht Anlage einer dokumentierten Datensicherung und zumindest grob fahrlässig verschuldet wurdendie Auslagerung dieser kommentierten Datensicherung in mindestens drei Generationen. Eine Haftungseinschränkung gilt nicht für Personenschäden. Ergänzend davon wird festgehaltenunterlassene Vorkehrung schließt den Ersatzanspruch stets aus, es sei denn, dass Netzbetreiberder Auftraggeber nachweist, Telekom- dienstleister und auch Stromlieferanten keine Erfüllungsgehilfen des Überlassers sinddass diese unter- lassene Vorkehrung den Schaden weder verhindert noch gemindert hätte, wenn sie getroffen worden wäre. Der Überlasser haftet daher auch nicht für aus dem Stromnetz stammende (übertragene) Überspannungen. Der Überlasser haftet weder für einen bestimmten Erfolg noch für Schäden und Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für Fehler, die durch un- vollständige oder unrichtige Angaben des Nutzers, durch falsche bzw. unsachgemäße Installation durch den Nutzer, missbräuchli- che, falsche oder unsachgemäße Nutzung von externer Software (Mobilitätsmanager), durch Manipulationen an externen Software- produkten durch den Nutzer oder einen Dritten verursacht werden, sofern dies dem Überlasser bekannt war. Werden Dritten aufgrund einer Sorgfaltswidrigkeit des Nutzers die Zugangsdaten bekannt, übernimmt der Überlasser keine Haftung für daraus resultieren- de Schäden. Jeglicher Eingriff in Ergebnisse von Analysen des Auftraggebers oder Drit- ter, die vom Überlasser zur Verfügung gestellten (elektrischen) Anlageteile ist untersagtals Grundlage für seine weitere Arbeit dienen. Der Überlasser Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für den Inhalt von den vom Auftraggeber übermittelten Daten. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch missbräuchliche oder unsach- gemäße Nutzung vorübergehende Unterbrechungen der Nutzbarkeit seiner Leistungen (Down-Zeiten) entstehen. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung des Auftragnehmers für Schäden mit dem einfachen Auf- tragswert begrenzt. Als einzelner Schadensfall gilt die Summe der Schadenersatzansprüche aller An- spruchsberechtigten, die sich aus einer einzelnen, zeitlich zusammenhängend erbrachten, abgrenzbaren und insoweit einheitlichen Leistung ergibt. Die Haftung für Folgeschäden einschließlich des Gewinnent- ganges und für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Jegliche Schadenersatzforderung des Auftraggebers verjährt zwölf Monate nach Kenntnis des Auftragge- bers von Geräten bzw. durch Manipulation dieser vom Überlasser zur Verfügung gestellten Geräte durch den Nutzer oder durch Dritte verursacht werdenXxxxxxx und Schädiger. Der Nutzer haftetAuftragnehmer haftet nicht für den Eintritt eines Ereignisses höherer Gewalt, wenn es das die Erfüllung des Vertrages unmöglich macht, verzögert oder sonst erschwert. Tritt ein solches Ereignis auf der Seite eines Vertragspartners ein, ist dies dem jeweils anderen Vertragspartner unverzüglich bekannt zu einem Schaden am Fahrzeug oder an Dritten kommt (zuzüglich eventuell vertraglich be- rechtigter Personen zur ungeteilten Hand) im Rahmen dieser Bedingungen (auch Schäden an einem Fahrzeug und Scha- denskosten wie Sachverständigenkosten, Wertminderung oder Mietausfallskosten), sofern ein zugrundeliegender – vereinbarter – Versicherer die Deckung verweigert, subsidiärgeben. Der Überlasser haftet z. B. nicht für Schäden, die durch die Nichtverfügbarkeit von Ladestationen (z. B. aufgrund eines Ausfalls oder wegen War- tungsarbeiten) oder durch missbräuchliche Nutzung durch Dritte entstehenhöheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schadenersatz. Haftungsansprüche richten 6.1 Der Berater hat dem Klienten den Schaden zu ersetzen, falls er ihn in Zusammenhang mit der Leistung der Steuerberatung selbst, sein Vertreter bzw. Angestellter verursacht hat. Der Berater wird von der Pflicht befreit, sofern er nachweist, dass er den Schaden auch unter Aufwendung sämtlicher, ihm zumutbarer Bemühungen nicht vermeiden konnte. 6.2 Falls begründete Befürchtungen bestehen, dass infolge der geleisteten Steuerberatung ein Schaden entstehen kann, haben beide Parteien Schritte und Handlungen zu unternehmen, mit denen der Schaden vermieden bzw. vermindert werden kann. Der Klient hat dabei den Berater auf diese Tatsachen nach deren Feststellung unverzüglich hinzuweisen und ihm notwendige Mitwirkung zu leisten, vor allem ihm alle zusammenhängenden Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen. 6.3 Im Falle, dass die Entstehung eines Schaden droht bzw. der Schaden bereits entstanden ist, hat der Klient dem Berater die Anwendung sämtlicher zulässiger Korrektionsmittel zu ermöglichen und auch mittels sämtliche zulässiger Mittel Gerichtsschutz zu verlangen, gegebenenfalls sich an diesen Mitteln effizient zu beteiligen. 6.4 Der Schadenersatz ist von Seiten des Beraters innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss der Abwicklung des Schadensfalls durch die Versicherungsgesellschaft fällig. Falls die Versicherungsgesellschaft die Erfüllung ablehnt und über die Schadenersatzpflicht das Gericht entscheidet, ist der Schadenersatz innerhalb von 30 Tagen nach Rechtskraft des Urteils über den gesetzlichen Bestim- mungenSchadenersatz fällig. Erfolgt die Erfüllung seitens der Versicherungsgesellschaft nicht aus anderen Gründen, ist entsprechend den einschlägigen Rechtsvorschriften zu verfahren. 6.5 Die Verletzung des Vertrags bzw. dieser ABLS kann eine anteilige Ermäßigung der Pflicht des Beraters in Bezug auf den Ersatz des zugefügten Schadens zur Folge haben, und zwar in Übereinstimmung mit dem § 2918 des Bürgergesetzbuchs. Die Haftung Bestimmung des Überlassers vorstehenden Satzes ist auf positive Schäden einge- schränktauch im Falle, die durch ihn kausal verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet wurden. Eine Haftungseinschränkung gilt nicht für Personenschäden. Ergänzend davon wird festgehaltenanzuwenden, dass Netzbetreiberder Schaden durch die Handlung des Klienten bzw. mangels Mitwirkungen, Telekom- dienstleister zu der der Klient verpflichtet ist, verursacht wurde, vor allem mangels Mitwirkung bei einem Verwaltungs- ggf. Gerichtsverfahren und auch Stromlieferanten keine Erfüllungsgehilfen des Überlassers sinddurch seinen selbstständigen Vorgang bei diesen Verfahren, ohne Rücksprache mit dem Berater. 6.6 Der Klient hat den Schaden zu tragen, der ihm infolge der Verheimlichung, Unrichtigkeit ggf. Unvollständigkeit der Belege und Schriftstücke entstanden ist. Der Überlasser haftet daher Klient hat den Schaden auch im Falle zu tragen, dass er einen Beleg dem Berater mit Verspätung übergeben hat. 6.7 Der Berater ersetzt nicht für den infolge eines von ihm vorab identifizierten Risikos entstandenen Schaden, einschließlich der Fälle, in denen er den Klienten über das sich aus dem Stromnetz stammende (übertragene) Überspannungen. Der Überlasser haftet weder für einen bestimmten Erfolg noch für Schäden und übernimmt keine Gewähr für Fehler, der möglichen abweichenden Auslegung der Rechtsvorschriften durch die durch un- vollständige oder unrichtige Angaben des Nutzers, durch falsche Finanzbehörden bzw. unsachgemäße Installation durch das Gericht ergebende Risiko informiert hat, und der Klient sich entschieden hat, dieses Risiko einzugehen. Diese Entscheidung des Klienten kann Form des ausdrücklichen Einverständnisses sowie der Untätigkeit des Klienten haben, im Falle, dass er vom Berater nachweislich aufgefordert wurde, seinen etwaigen Einwand gegen den Nutzer, missbräuchli- che, falsche oder unsachgemäße Nutzung von externer Software (Mobilitätsmanager), durch Manipulationen an externen Software- produkten durch den Nutzer oder einen Dritten verursacht werden, sofern dies dem Überlasser bekannt war. Werden Dritten aufgrund einer Sorgfaltswidrigkeit vorgeschlagenen Vorgang zu äußern. 6.8 Der Berater ist für die Gesetzmäßigkeit der Vorgänge und Geschäftsaktivitäten des Nutzers die Zugangsdaten bekannt, übernimmt der Überlasser keine Haftung für daraus resultieren- de Schäden. Jeglicher Eingriff in die vom Überlasser zur Verfügung gestellten (elektrischen) Anlageteile ist untersagt. Der Überlasser Klienten nicht verantwortlich und haftet nicht für Schäden, sie. 6.9 Der Berater ist nicht für die durch missbräuchliche oder unsach- gemäße Nutzung von Geräten bzw. durch Manipulation dieser vom Überlasser zur Verfügung gestellten Geräte Rechtzeitigkeit und Richtigkeit der Steuer- und Versicherungszahlung durch den Nutzer oder durch Dritte verursacht werden. Der Nutzer haftet, wenn es zu einem Schaden am Fahrzeug oder an Dritten kommt (zuzüglich eventuell vertraglich be- rechtigter Personen zur ungeteilten Hand) im Rahmen dieser Bedingungen (auch Schäden an einem Fahrzeug Klienten verantwortlich und Scha- denskosten wie Sachverständigenkosten, Wertminderung oder Mietausfallskosten), sofern ein zugrundeliegender – vereinbarter – Versicherer die Deckung verweigert, subsidiär. Der Überlasser haftet z. B. nicht für Schäden, die durch die Nichtverfügbarkeit von Ladestationen (z. B. aufgrund eines Ausfalls oder wegen War- tungsarbeiten) oder durch missbräuchliche Nutzung durch Dritte entstehensie.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Leistung Der Steuerberatung

Schadenersatz. Haftungsansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestim- mungen15.1 Der AN haftet nur für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Das Verschulden ist vom AG nachzuweisen. Die Beweislast der §§ 1298 ff ABGB wird für den AN ausgeschlossen. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung des Überlassers ist auf positive Schäden einge- schränktder Höhe nach mit dem Vertragswert, maximal jedoch mit der Summe, die durch ihn kausal verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet wurdendie Betriebshaftpflichtversicherung des AN gedeckt ist, beschränkt. Eine Haftungseinschränkung gilt Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für den Ersatz von Personenschäden. Ergänzend davon wird festgehalten. 15.2 Für mittelbare Schäden, dass Netzbetreiberentgangenen Gewinn, Telekom- dienstleister Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und auch Stromlieferanten keine Erfüllungsgehilfen des Überlassers sind. Der Überlasser haftet daher auch nicht für Vermögensschäden und Schäden aus dem Stromnetz stammende (übertragene) Überspannungen. Der Überlasser haftet weder für einen bestimmten Erfolg noch für Schäden und übernimmt keine Gewähr für Fehler, die durch un- vollständige oder unrichtige Angaben des Nutzers, durch falsche bzw. unsachgemäße Installation durch den Nutzer, missbräuchli- che, falsche oder unsachgemäße Nutzung von externer Software (Mobilitätsmanager), durch Manipulationen an externen Software- produkten durch den Nutzer oder einen Dritten verursacht werden, sofern dies dem Überlasser bekannt war. Werden Dritten aufgrund einer Sorgfaltswidrigkeit des Nutzers die Zugangsdaten bekannt, übernimmt der Überlasser keine Haftung für daraus resultieren- de Schäden. Jeglicher Eingriff in die vom Überlasser zur Verfügung gestellten (elektrischen) Anlageteile ist untersagt. Der Überlasser haftet nicht Ansprüchen Dritter sowie für Schäden, die durch missbräuchliche ungeeignete oder unsach- gemäße Nutzung unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnützung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Lagerung entstanden sind, haftet der AN nicht. 15.3 Schadenersatzansprüche sind jedenfalls verjährt, wenn sie nicht binnen sechs Monaten ab Kenntnis von Geräten bzw. durch Manipulation dieser vom Überlasser zur Verfügung gestellten Geräte durch den Nutzer oder durch Dritte verursacht Schaden und Schädiger schriftlich gegenüber dem AN geltend gemacht werden. Der Nutzer haftetKlarstellend wird festgehalten, wenn es zu einem Schaden am Fahrzeug oder an Dritten kommt (zuzüglich eventuell vertraglich be- rechtigter Personen zur ungeteilten Hand) im Rahmen dieser Bedingungen (auch Schäden an einem Fahrzeug und Scha- denskosten wie Sachverständigenkostendass für Verbraucher die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen Anwendung finden. 15.4 Für den Fall, Wertminderung oder Mietausfallskosten)dass der AG seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt bzw verweigert bzw seine Mitwirkung unterlässt, sofern ein zugrundeliegender – vereinbarter – Versicherer die Deckung verweigert, subsidiär. Der Überlasser haftet z. B. nicht für Schädenist der AN berechtigt, die durch die Nichtverfügbarkeit von Ladestationen (z. B. aufgrund Erfüllung des Vertrages zu verweigern. In diesem Fall verpflichtet sich der AG, den Schaden des AN einschließlich entgangenen Gewinns und sonstiger Folgeschäden zu ersetzen. 15.5 Für den Fall, dass der AG eine vom AN gelieferten Ware vertragswidrig nicht annimmt oder den Vertrag unberechtigt löst bzw unberechtigt den Vertragsrücktritt erklärt, hat diesem dem AN 15 % des vereinbarten Entgelts als Pönale pauschal zu bezahlen. Die Geltendmachung eines Ausfalls oder wegen War- tungsarbeiten) oder durch missbräuchliche Nutzung durch Dritte entstehenhöheren Schadens bleibt dem AN vorbehalten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Schadenersatz. Haftungsansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestim- mungen1. Gegenüber Unternehmern oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist der Auftragnehmer nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zum Schadenersatz verpflichtet. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftrag- nehmer nur für Personenschäden. Die Haftung verjährt in sechs Monaten ab Kenntnis des Überlassers Auftraggebers von Xxxxxxx und Schädiger. Gegenüber Verbrauchern im Sinne des Konsumenten- schutzgesetzes (KSchG) gilt die gesetzliche Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche. 2. Soweit dem Auftragnehmer kein Vorsatz anzulasten ist, ist die Schadenersatzhaftung in den vorgenannten Fällen auf positive Schäden einge- schränktden vorhersehbaren, die durch ihn kausal verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet wurdenbei derartigen Verträgen typi- scherweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine Haftungseinschränkung gilt nicht für Personenschäden. Ergänzend davon wird festgehalten, dass Netzbetreiber, Telekom- dienstleister und auch Stromlieferanten keine Erfüllungsgehilfen des Überlassers sind. Der Überlasser haftet daher auch nicht für aus dem Stromnetz stammende (übertragene) Überspannungen. Der Überlasser haftet weder für einen bestimmten Erfolg noch für Schäden und übernimmt keine Gewähr für Fehler, die durch un- vollständige oder unrichtige Angaben des Nutzers, durch falsche bzw. unsachgemäße Installation durch den Nutzer, missbräuchli- che, falsche oder unsachgemäße Nutzung von externer Software (Mobilitätsmanager), durch Manipulationen an externen Software- produkten durch den Nutzer oder einen Dritten verursacht werden, sofern dies dem Überlasser bekannt war. Werden Dritten aufgrund einer Sorgfaltswidrigkeit des Nutzers die Zugangsdaten bekannt, übernimmt der Überlasser keine Haftung für daraus resultieren- de Schäden. Jeglicher Eingriff in die vom Überlasser zur Verfügung gestellten (elektrischen) Anlageteile ist untersagt. Der Überlasser haftet nicht für Für mittelbare Schäden, die durch missbräuchliche oder unsach- gemäße Nutzung entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie für den Verlust von Geräten bzwDaten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet der Auf- tragnehmer nicht. durch Manipulation dieser vom Überlasser zur Verfügung gestellten Geräte durch den Nutzer oder durch Dritte verursacht werdenSoweit eine Haftung des Auftragnehmers besteht, wird diese mit einem Höchstbetrag von EUR 3.000.000,00 je Scha- densereignis beschränkt. Der Nutzer haftetDie in diesem Absatz vorgesehe- nen Haftungsbegrenzungen gelten, wenn es zu einem Schaden am Fahrzeug oder an Dritten kommt (zuzüglich eventuell vertraglich be- rechtigter Personen zur ungeteilten Hand) sich bei dem Auftraggeber um einen Verbraucher handelt, weder im Rahmen dieser Falle vorsätzlicher Vertragspflichtverletzung noch im Falle grober Fahrlässigkeit. 3. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von den vorstehen- den Bestimmungen unberührt. 4. Soweit in diesen Bedingungen (nichts Abweichendes ge- regelt ist, ist eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als in Ziffern 1-3 vorgesehen – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – aus- geschlossen. 5. Soweit die Schadenersatzhaftung des Auftragnehmers nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch Schäden an einem Fahrzeug im Hinblick auf die persönli- che Schadenersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Scha- denskosten wie SachverständigenkostenErfüllungsgehilfen des Auft rag- nehmers. 6. Die Begrenzungen nach Ziffern 1 und 2 gelten auch, Wertminderung oder Mietausfallskosten), sofern ein zugrundeliegender – vereinbarter – Versicherer die Deckung verweigert, subsidiär. Der Überlasser haftet z. B. nicht für Schäden, die durch die Nichtverfügbarkeit von Ladestationen (z. B. aufgrund soweit der Auftraggeber anstelle eines Ausfalls oder wegen War- tungsarbeiten) oder durch missbräuchliche Nutzung durch Dritte entstehenAnspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung den Ersatz nutzloser Auf- wendungen verlangt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schadenersatz. Haftungsansprüche richten sich 10.1. Sämtliche Schadensersatzansprüche sind in Fällen der leichten Fahrlässigkeit ausgeschlossen, auch hinsichtlich unserer Empfehlungen und Einbauvorschläge (vgl. Punkt 11.) (bestimmter Werkstoffe und Typen). Bei grober Fahrlässigkeit haften wir für den typischerweise vorherzusehenden direkten Schaden, nicht aber für entgangenen Gewinn oder nicht erzielte Kosteneinsparungen. War die Nichtbeachtung unserer Empfehlungen und Einbauvorschläge (vgl. Punkt 11.) kausal für den Schaden, so ist jeglicher Schadenersatz ausgeschlossen. Die zwingende gesetzliche Haftung nach dem PHG wird dadurch weder eingeschränkt noch ausgeschlossen. 10.2. Werden wir von Dritten aus Produkthaftung oder wegen Verletzung behördlicher Sicherheitsvorschriften oder aus anderen Rechtsgründen nach in- oder ausländischem Recht in Anspruch genommen, so können wir vom Kunden die Erstattung des entstandenen Aufwands nach den gesetzlichen Bestim- mungenBestimmungen uns gegenüber angewandten Haftungsrechts verlangen, soweit der Kunde uns bei Vertragsabschluss nicht oder nicht vollständig über die spätere Verwendung der von uns gelieferten Gegenstände unterrichtet hat und soweit die unterlassene Unterrichtung ursächlich für den Schaden war, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Schaden und die unterlassene Unterrichtung nicht von ihm zu vertreten sind. Im Übrigen gilt das Produkthaftpflichtgesetz, insbesondere die Haftungsbefreiung durch Bekanntgabe des Vormanns. 10.3. Ein Regress gemäß § 933b ABGB gegenüber uns ist ausgeschlossen. 10.4. Ein etwaiger Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten, nachdem der oder die Anspruchsberechtigten von dem Schaden Kenntnis erlangt haben oder erlangen konnten, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründeten Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden. Die Haftung des Überlassers ist auf positive Schäden einge- schränkt, die durch ihn kausal verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet wurden. Eine Haftungseinschränkung gilt nicht für Personenschäden. Ergänzend davon wird festgehalten, dass Netzbetreiber, Telekom- dienstleister und in gegenständlichen AGB enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch Stromlieferanten keine Erfüllungsgehilfen des Überlassers sind. Der Überlasser haftet daher auch nicht für aus dem Stromnetz stammende (übertragene) Überspannungen. Der Überlasser haftet weder für einen bestimmten Erfolg noch für Schäden und übernimmt keine Gewähr für Fehler, die durch un- vollständige oder unrichtige Angaben des Nutzers, durch falsche bzw. unsachgemäße Installation durch den Nutzer, missbräuchli- che, falsche oder unsachgemäße Nutzung von externer Software (Mobilitätsmanager), durch Manipulationen an externen Software- produkten durch den Nutzer oder einen Dritten verursacht werden, sofern dies dem Überlasser bekannt war. Werden Dritten aufgrund einer Sorgfaltswidrigkeit des Nutzers die Zugangsdaten bekannt, übernimmt der Überlasser keine Haftung für daraus resultieren- de Schäden. Jeglicher Eingriff in die vom Überlasser zur Verfügung gestellten (elektrischen) Anlageteile ist untersagt. Der Überlasser haftet nicht für Schäden, die durch missbräuchliche oder unsach- gemäße Nutzung von Geräten bzw. durch Manipulation dieser vom Überlasser zur Verfügung gestellten Geräte durch den Nutzer oder durch Dritte verursacht werden. Der Nutzer haftetdann, wenn es zu einem Schaden am Fahrzeug der Schadenersatzanspruch neben oder an Dritten kommt (zuzüglich eventuell vertraglich be- rechtigter Personen zur ungeteilten Hand) im Rahmen dieser Bedingungen (auch Schäden an einem Fahrzeug und Scha- denskosten wie Sachverständigenkosten, Wertminderung oder Mietausfallskosten), sofern ein zugrundeliegender – vereinbarter – Versicherer die Deckung verweigert, subsidiär. Der Überlasser haftet z. B. nicht für Schäden, die durch die Nichtverfügbarkeit von Ladestationen (z. B. aufgrund Stelle eines Ausfalls oder wegen War- tungsarbeiten) oder durch missbräuchliche Nutzung durch Dritte entstehenGewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.

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Samples: General Terms and Conditions

Schadenersatz. Haftungsansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestim- mungen1. Die Jegliche Haftung des Überlassers von TRUMPF – aus welchen Rechtsgründen auch immer – ist auf positive Schäden einge- schränkt, die durch ihn kausal verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet wurden. Eine Haftungseinschränkung gilt nicht für Personenschäden. Ergänzend davon wird festgehalten, dass Netzbetreiber, Telekom- dienstleister und auch Stromlieferanten keine Erfüllungsgehilfen des Überlassers sind. Der Überlasser haftet daher auch nicht für aus dem Stromnetz stammende (übertragene) Überspannungen. Der Überlasser haftet weder für einen bestimmten Erfolg noch für Schäden und übernimmt keine Gewähr für Fehler, die durch un- vollständige oder unrichtige Angaben des Nutzers, durch falsche bzw. unsachgemäße Installation durch den Nutzer, missbräuchli- che, falsche oder unsachgemäße Nutzung von externer Software (Mobilitätsmanager), durch Manipulationen an externen Software- produkten durch den Nutzer oder einen Dritten verursacht werden, sofern dies dem Überlasser bekannt war. Werden Dritten aufgrund einer Sorgfaltswidrigkeit des Nutzers die Zugangsdaten bekannt, übernimmt der Überlasser keine Haftung für daraus resultieren- de Schäden. Jeglicher Eingriff in die vom Überlasser zur Verfügung gestellten (elektrischen) Anlageteile ist untersagt. Der Überlasser haftet nicht für Schäden, die durch missbräuchliche nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, soweit gesetzlich möglich ausgeschlossen. Für andere Schäden haftet TRUMPF nur: ▪ bei Vorsatz, oder unsach- gemäße Nutzung ▪ bei krass grober Fahrlässigkeit des Inhabers, der gesetzlichen Vertreter, der Organe oder leitenden Erfüllungsgehilfen, oder ▪ bei schuldhafter Verletzung von Geräten bzw. durch Manipulation dieser vom Überlasser zur Verfügung gestellten Geräte durch den Nutzer Leben, Körper, Gesundheit, oder durch Dritte verursacht werden. Der Nutzer haftet▪ bei Mängeln, wenn es zu einem Schaden am Fahrzeug die TRUMPF arglistig verschwiegen hat, oder an Dritten kommt (zuzüglich eventuell vertraglich be- rechtigter Personen zur ungeteilten Hand) im Rahmen dieser Bedingungen einer Garantiezusage, oder ▪ soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden zwingend gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (insbesondere der Pflicht zur rechtzeitigen und mängelfreien Lieferung) haftet TRUMPF darüber hinaus auch Schäden an einem Fahrzeug und Scha- denskosten wie Sachverständigenkostenbei krass grober Fahrlässigkeit nicht leitender Erfüllungsgehilfen sowie bei leichter Fahrlässigkeit, Wertminderung in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Eine allfällige Haftung von TRUMPF ist der Höhe nach – soweit gesetzlich zulässig – auf den Auftragswert begrenzt. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. 2. Die Haftung von TRUMPF ist - soweit gesetzlich zulässig - insbesondere in folgenden Fällen ausgeschlossen: Ungeeignete oder Mietausfallskosten)unsachgemäße Verwendung, sofern fehlerhafte Montage oder Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse. Bessert der Kunde oder ein zugrundeliegender – vereinbarter – Versicherer die Deckung verweigertDritter unsachgemäß nach, subsidiär. Der Überlasser haftet z. B. TRUMPF nicht für Schädendie daraus entstandenen Folgen. Gleiches gilt für Änderungen des Kauf- /Leistungsgegenstandes ohne vorherige Freigabe durch TRUMPF. 3. Für die Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Kunden, die durch auf Mängeln am Kauf-/Leistungsgegenstand beruhen, gelten die Nichtverfügbarkeit von Ladestationen (z. B. aufgrund eines Ausfalls oder wegen War- tungsarbeiten) oder durch missbräuchliche Nutzung durch Dritte entstehenRegelungen unter Abschnitt VII. 4. Für Software gelten ergänzend die Regelungen unter Abschnitt IX.

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Samples: General Terms and Conditions

Schadenersatz. Haftungsansprüche richten sich 6.1 Eine vertragliche oder außervertragliche Schadensersatzpflicht seitens des Lizenzgebers sowie seiner Angestellten und Beauftragten besteht nur, sofern der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist. Eine weitergehende zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt. 6.2 Die Haftung des Lizenzgebers ist auf die Vermögensnachteile begrenzt, die er bei Abschluß des Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätte voraussehen müssen, es sei denn, daß der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit eines Organs oder eines leitenden Angestellten des Lizenzgebers oder auf Vorsatz zurückzuführen ist. 6.3 Für den Verlust von Daten wird keinesfalls gehaftet, es sei denn, daß dieser Verlust durch regelmäßige – im kaufmännischen Geschäftsverkehr tägliche - Sicherung der Daten in maschinenlesbarer Form nicht hätte vermieden werden können. 6.4 Ferner wird keinesfalls für Schäden gehaftet, die durch sonstige Fehlleistungen der Software entstanden sind und die durch regelmäßige, zeitnahe überprüfungen der bearbeiteten Vorgänge hätte vermieden werden können. Soweit Schadensersatzansprüche nicht nach den gesetzlichen Bestim- mungenVorschriften früher verjähren, verjähren sie - mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung und nach dem Produkthaftungsgesetz - spätestens mit dem Ablauf von sechs Monaten ab Erbringung der mangelhaften Leistung. 6.5 Alle Pflichten des Lizenzgebers und Ihr alleiniger Anspruch in Bezug auf die vorgenannte Beschränkte Haftung besteht nach Xxxx des Lizenzgebers entweder in der Rückerstattung der bezahlten Gebühren oder in der Reparatur / dem Ersatz der Software, sofern der Lizenzgeber innerhalb der Gewährleistung schriftlich über die aufgetretenen Fehler unterrichtet wird. Die Erhebung einer Klage zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche aus der vorgenannten Beschränkten Gewährleistung ist nach Ablauf von einem (1) Jahr nach dem Auftreten eines solches Klagegrundes nicht mehr zulässig. 6.6 Soweit nicht ausdrücklich in obigem Abschnitt vorgesehen, wird die Software im ”Ist-Zustand“ geliefert und es wird jede weitere Gewährleistung in Bezug auf die Software, sei sie ausdrücklich oder stillschweigend, ausgeschlossen. Dieser Ausschluß gilt auch für eine etwaige konkludente Gewährleistung, daß die Produkte von durchschnittlicher Qualität und für den normalen Gebrauch oder für einen bestimmten Zweck geeignet sind, für jedwede konkludente Gewährleistung für Rechtsmängel sowie für eine etwaige Gewährleistung aufgrund Handelsbrauchs oder laufender Geschäftsbeziehungen. Der Lizenzgeber übernimmt keinerlei Gewährleistung, Garantie oder Zusicherung hinsichtlich der Nutzung oder der Ergebnisse der Nutzung der Software in Bezug auf Richtigkeit, Genauigkeit, Zuverlässigkeit oder in sonstiger Weise, und auch nicht dafür, daß die Software ununterbrochen und fehlerfrei einsatzfähig ist. Der Lizenzgeber schließt ausdrücklich jegliche Gewährleistung aus, die in diesem Vertrag nicht ausdrücklich vorgesehen ist. 6.7 Die gesamte Haftung des Überlassers Lizenzgebers und seiner Vertriebspartner, Lieferanten (einschließlich seiner und deren Organe, Geschäftsleitung, Mitarbeiter und Beauftragten) ist auf positive die obige Regelung beschränkt. Soweit gesetzlich zugelassen, haftet der Lizenzgeber, Vertriebspartner und Lieferanten (einschließlich seiner und deren Organe, Geschäftsleitung, Mitarbeiter und Beauftragten) keinesfalls für besondere, unmittelbare, mittelbare oder zufällig entstandene Schäden einge- schränkt, die durch ihn kausal verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet wurden. Eine Haftungseinschränkung gilt nicht für Personenschäden. Ergänzend davon wird festgehalten, dass Netzbetreiber, Telekom- dienstleister und auch Stromlieferanten keine Erfüllungsgehilfen des Überlassers sind. Der Überlasser haftet daher auch nicht für aus dem Stromnetz stammende (übertragene) Überspannungen. Der Überlasser haftet weder über den Betrag des tatsächlich entstandenen Schadens hinausgehende Schäden, für einen bestimmten Erfolg noch für Schäden und übernimmt keine Gewähr für FehlerFolgeschäden, die durch un- vollständige Auslagen, entgangenen Gewinn, entgangene Ersparnisse, Betriebsunterbrechungsschäden, Verlust von Geschäftsinformationen oder unrichtige Angaben des Nutzers, durch falsche bzw. unsachgemäße Installation durch den Nutzer, missbräuchli- che, falsche oder unsachgemäße Nutzung von externer Software (Mobilitätsmanager), durch Manipulationen an externen Software- produkten durch den Nutzer oder einen Dritten verursacht werden, sofern dies dem Überlasser bekannt war. Werden Dritten aufgrund einer Sorgfaltswidrigkeit des Nutzers die Zugangsdaten bekannt, übernimmt der Überlasser keine Haftung für daraus resultieren- de Schäden. Jeglicher Eingriff in die vom Überlasser zur Verfügung gestellten (elektrischen) Anlageteile ist untersagt. Der Überlasser haftet nicht für sonstige Schäden, die durch missbräuchliche aus der Benutzung oder unsach- gemäße Nutzung von Geräten bzw. durch Manipulation dieser vom Überlasser zur Verfügung gestellten Geräte durch den Nutzer oder durch Dritte verursacht werden. Der Nutzer haftetUnmöglichkeit der Benutzung der Software entstehen, selbst wenn es zu einem Schaden am Fahrzeug oder an Dritten kommt (zuzüglich eventuell vertraglich be- rechtigter Personen zur ungeteilten Hand) im Rahmen dieser Bedingungen (auch der Lizenzgeber, Vertriebspartner und Lieferanten über die Möglichkeit solcher Schäden an einem Fahrzeug und Scha- denskosten wie Sachverständigenkosteninformiert wurden. 6.8 Sie erkennen an, Wertminderung oder Mietausfallskosten), sofern ein zugrundeliegender – vereinbarter – Versicherer die Deckung verweigert, subsidiär. Der Überlasser haftet z. B. nicht für Schäden, die durch die Nichtverfügbarkeit von Ladestationen (z. B. aufgrund eines Ausfalls oder wegen War- tungsarbeiten) oder durch missbräuchliche Nutzung durch Dritte entstehendaß sich diese Risikoverteilung in der Höhe der Lizenzgebühr niederschlägt.

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Samples: Licensing Agreement

Schadenersatz. Haftungsansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestim- mungenDer Auftragnehmer haftet für Schäden, soweit ihm vom Auftraggeber Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Die Haftung des Überlassers Auftragnehmers für leichte Fahrlässigkeit ist auf positive Schäden einge- schränktausgeschlossen. Jegliche Haftung für die Zerstörung von Daten oder Software ist ausgeschlossen, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass er sämtliche Vorkehrungen für einen ordnungsgemäßen EDV- Betrieb getroffen hat. Dazu gehören beispielsweise die durch ihn kausal verursacht Anlage einer dokumentierten Datensicherung und zumindest grob fahrlässig verschuldet wurdendie Auslagerung dieser kommentierten Datensicherung in mindestens drei Generationen. Eine Haftungseinschränkung gilt nicht für Personenschäden. Ergänzend davon wird festgehaltenunterlassene Vorkehrung schließt den Ersatzanspruch stets aus, es sei denn, dass Netzbetreiberder Auftraggeber nachweist, Telekom- dienstleister und auch Stromlieferanten keine Erfüllungsgehilfen des Überlassers sinddass diese unterlassene Vorkehrung den Schaden weder verhindert noch gemindert hätte, wenn sie getroffen worden wäre. Der Überlasser haftet daher auch nicht für aus dem Stromnetz stammende (übertragene) Überspannungen. Der Überlasser haftet weder für einen bestimmten Erfolg noch für Schäden und Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für Fehler, die durch un- vollständige oder unrichtige Angaben des Nutzers, durch falsche bzw. unsachgemäße Installation durch den Nutzer, missbräuchli- che, falsche oder unsachgemäße Nutzung von externer Software (Mobilitätsmanager), durch Manipulationen an externen Software- produkten durch den Nutzer oder einen Dritten verursacht werden, sofern dies dem Überlasser bekannt war. Werden Dritten aufgrund einer Sorgfaltswidrigkeit des Nutzers die Zugangsdaten bekannt, übernimmt der Überlasser keine Haftung für daraus resultieren- de Schäden. Jeglicher Eingriff in Ergebnisse von Analysen des Auftraggebers oder Dritter, die vom Überlasser zur Verfügung gestellten (elektrischen) Anlageteile ist untersagtals Grundlage für seine weitere Arbeit dienen. Der Überlasser Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für den Inhalt von vom Auftraggeber übermittelten Daten. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch missbräuchliche vorübergehende Unterbrechungen der Nutzbarkeit seiner Leistungen (Down- Zeiten) entstehen. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung des Auftragnehmers für Schäden mit dem einfachen Auftragswert begrenzt. Als einzelner Schadensfall gilt die Summe der Schadenersatzansprüche aller Anspruchsberechtigten, die sich aus einer einzelnen, zeitlich zusammenhängend erbrachten, abgrenzbaren und insoweit einheitlichen Leistung ergibt. Die Haftung für Folgeschäden einschließlich des Gewinnentganges und für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Jegliche Schadenersatzforderung des Auftraggebers verjährt zwölf Monate nach Kenntnis des Auftraggebers von Xxxxxxx und Schädiger. Der Auftragnehmer haftet nicht für den Eintritt eines Ereignisses höherer Gewalt, das die Erfüllung des Vertrages unmöglich macht, verzögert oder unsach- gemäße Nutzung sonst erschwert. Tritt ein solches Ereignis auf der Seite eines Vertragspartners ein, ist dies dem jeweils anderen Vertragspartner unverzüglich bekannt zu geben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich. Der Auftraggeber hält den Auftragnehmer für alle Ansprüche, Schäden, Aufwendungen und Kosten schad- und klaglos, die dem Auftragnehmer aus oder im Zusammenhang mit jeder Verletzung der Verpflichtungen des Auftraggebers aus dem Vertrag, der DSGVO oder anderen geltenden Datenschutzbestimmungen erwachsen. Dies gilt auch für die Abwehr derartiger Ansprüche und Schäden, gleichgültig ob diese begründet oder unbegründet sind und unabhängig davon, auf welchen Rechtsgrund sie gestützt werden. Sofern der Auftragnehmer die in Punkt 11.3 genannten Informationssicherheitsmaßnahmen ergriffen hat, ist die Geltendmachung von Geräten bzw. durch Manipulation dieser vom Überlasser zur Verfügung gestellten Geräte Regressansprüchen durch den Nutzer oder durch Dritte verursacht werden. Der Nutzer haftet, wenn es zu einem Schaden am Fahrzeug oder an Dritten kommt (zuzüglich eventuell vertraglich be- rechtigter Personen zur ungeteilten Hand) im Rahmen dieser Bedingungen (auch Schäden an einem Fahrzeug und Scha- denskosten wie Sachverständigenkosten, Wertminderung oder Mietausfallskosten), sofern ein zugrundeliegender – vereinbarter – Versicherer die Deckung verweigert, subsidiär. Der Überlasser haftet z. B. nicht für SchädenAuftraggeber gegen den Auftragnehmer ausgeschlossen, die durch auf die Nichtverfügbarkeit von Ladestationen (z. B. aufgrund eines Ausfalls oder wegen War- tungsarbeiten) oder durch missbräuchliche Nutzung durch Dritte entstehenBehauptung gestützt werden, der Auftragnehmer habe unzureichende Informationssicherheitsmaßnahmen ergriffen.

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Samples: General Terms and Conditions