Common use of Schadenersatz Clause in Contracts

Schadenersatz. 1. Ser Anspruch des Kunden auf pauschalierten Schadenersatz wegen Nichteinhaltung der Verfügbarkeit richtet sich für einen Monat und Standort i. nach der Ausfallzeit im laufenden Jahr ii. nach der Ausfallzeit im laufenden Kalendermonat 2. Die Höhe des pauschalierten Schadenersatzes wird je Vertrag aus der monatlichen Ausfallzeit bestimmt. Die Bewertung einer Stunde Ausfallzeit ist innerhalb eines Betriebsjahres unterschiedlich, je nachdem, ob diese Stunde beginnt, bevor oder nachdem die im Betriebsjahr kumulierte zugehörige Ausfallzeit den Wert der gemäß vereinbartem SLA zulässigen Ausfallzeit überschritten hat. i. Vor Überschreiten der maximal zulässigen Ausfallzeit werden nur die Ausfallzeiten gewertet, welche die Karenzzeit übersteigen. Hier beträgt der pauschalierte Xxxxxxxxxxxxx 5% des monatlichen Vertragswerts für jede angefangene Stunde Ausfallzeit. ii. Nach Überschreiten der maximal zulässigen Ausfallzeit werden Ausfallzeiten sofort ohne Abzug einer Karenzzeit schadenersatzwirksam. Für jede angefangene Stunde Ausfallzeit beträgt der pauschalierte Schadenersatz 10% des monatlichen Vertragswerts. 3. Sofern nach einer Störung keine selbstständige Mitteilung durch ROSSDATA an den Kunden erfolgt, ist der vermeintliche Anspruch auf pauschalierten Schadenersatz vom Kunden innerhalb von 25 Kalendertagen nach dem Monat, in dem er entstanden ist, gegenüber ROSSDATA schriftlich geltend zu machen. 4. Der Schadenersatz erfolgt ausschließlich durch Gutschrift des Betrages auf dem bei ROSSDATA geführten Kundenkonto. 5. Der Kunde ist berechtigt, die der Gutschriftsmitteilung folgende Rechnung um diesen Betrag zu kürzen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schadenersatz. 110.1. Ser Anspruch des Kunden auf pauschalierten Schadenersatz wegen Nichteinhaltung Der Auftragnehmer haftet nur für solche Schäden, die er selbst oder ein Erfüllungsgehilfe grob fahrlässig oder vorsätzlich zugefügt hat, sofern es sich nicht um Personenschäden oder um Schäden an Sachen handelt, die er zur Bearbeitung übernommen hat. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um einen Verbraucher iSd KSchG handelt, der Verfügbarkeit richtet sich für einen Monat und StandortGeschädigte zu beweisen. i. nach der Ausfallzeit im laufenden Jahr ii. nach der Ausfallzeit im laufenden Kalendermonat 210.2. Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechungen, Zinsverluste sowie Schäden durch Ansprüche Dritter gegen den Auftraggeber ist jedenfalls ausgeschlossen. 10.3. Eine allfällige Haftung des Auftragnehmers ist jedenfalls betragmäßig beschränkt bis zur Höhe des pauschalierten Schadenersatzes wird je Vertrag vereinbarten Entgelts oder des Kaufpreises für den jeweiligen Auftrag. Die vom Auftragnehmer übernommenen Verträge werden nur mit dem Vorbehalt dieser Haftungsbegrenzung übernommen. Eine darüber hinausgehende Haftung des Auftragnehmers is t ausdrücklich ausgeschlossen. Übersteigt der Gesamtschaden die Höchstgrenze, verringern sich die Ersatzansprüche einzelner Geschädigter anteilsmäßig. 10.4. Schadenersatzforderungen verjähren binnen sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers. 10.5. Die Ersatzpflicht für aus dem Produkthaftungsgesetz resultierende Schäden sowie Produkthaftungsansprüche, die aus anderen Bestimmungen abgeleitet werden können, sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich möglich ist. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Haftungsausschluss für Produkthaftungsansprüche auf seine allfälligen Vertragspartner zu überbinden. Ein Regress des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer aus der monatlichen Ausfallzeit bestimmtInanspruchnahme gemäß dem Produkthaftungsgesetz ist ausgeschlossen. Die Bewertung einer Stunde Ausfallzeit ist innerhalb eines Betriebsjahres unterschiedlich, je nachdem, ob diese Stunde beginnt, bevor oder nachdem die im Betriebsjahr kumulierte zugehörige Ausfallzeit Der Auftraggeber hat eine ausreichende Versicherung für Produkthaftungsansprüche abzuschließen und den Wert der gemäß vereinbartem SLA zulässigen Ausfallzeit überschritten hatAuftragnehmer dahingehend schad- und klaglos zu halten. i. Vor Überschreiten der maximal zulässigen Ausfallzeit werden nur die Ausfallzeiten gewertet, welche die Karenzzeit übersteigen10.6. Hier beträgt der pauschalierte Xxxxxxxxxxxxx 5% des monatlichen Vertragswerts Mehrere Auftraggeber haften dem Auftragnehmer für jede angefangene Stunde Ausfallzeitsämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag solidarisch. ii. Nach Überschreiten der maximal zulässigen Ausfallzeit werden Ausfallzeiten sofort ohne Abzug einer Karenzzeit schadenersatzwirksam. Für jede angefangene Stunde Ausfallzeit beträgt der pauschalierte Schadenersatz 10% des monatlichen Vertragswerts. 3. Sofern nach einer Störung keine selbstständige Mitteilung durch ROSSDATA an den Kunden erfolgt, ist der vermeintliche Anspruch auf pauschalierten Schadenersatz vom Kunden innerhalb von 25 Kalendertagen nach dem Monat, in dem er entstanden ist, gegenüber ROSSDATA schriftlich geltend zu machen. 4. Der Schadenersatz erfolgt ausschließlich durch Gutschrift des Betrages auf dem bei ROSSDATA geführten Kundenkonto. 5. Der Kunde ist berechtigt, die der Gutschriftsmitteilung folgende Rechnung um diesen Betrag zu kürzen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schadenersatz. 1Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen positiver Vertragsverletzung, Schlechterfüllung, Verletzung von Nebenpflichten, Verschulden bei Vertragsverhandlungen sowie aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen. Ser Anspruch Dies gilt nicht bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, grober Fahrlässigkeit, Vorsatz, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Leistungsverzug. Ausgeschlossen sind alle Ansprüche auf Ersatz von entgangenem Gewinn, ausgebliebenen Einsparungen, mittelbaren Schäden und / oder Folgeschäden. In jedem Fall ist unsere Haftung auf den Ersatz des Kunden auf pauschalierten Schadenersatz wegen Nichteinhaltung der Verfügbarkeit richtet sich für einen Monat und Standort i. nach der Ausfallzeit im laufenden Jahr iiZeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren Schadens beschränkt. nach der Ausfallzeit im laufenden Kalendermonat 2. Die Höhe des pauschalierten Schadenersatzes wird je Vertrag aus der monatlichen Ausfallzeit bestimmt. Die Bewertung einer Stunde Ausfallzeit ist innerhalb eines Betriebsjahres unterschiedlichDies gilt nicht bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, je nachdem, ob diese Stunde beginnt, bevor oder nachdem die im Betriebsjahr kumulierte zugehörige Ausfallzeit den Wert der gemäß vereinbartem SLA zulässigen Ausfallzeit überschritten hat. i. Vor Überschreiten der maximal zulässigen Ausfallzeit werden nur die Ausfallzeiten gewertet, welche die Karenzzeit übersteigen. Hier beträgt der pauschalierte Xxxxxxxxxxxxx 5% des monatlichen Vertragswerts für jede angefangene Stunde Ausfallzeit. ii. Nach Überschreiten der maximal zulässigen Ausfallzeit werden Ausfallzeiten sofort ohne Abzug einer Karenzzeit schadenersatzwirksam. Für jede angefangene Stunde Ausfallzeit beträgt der pauschalierte Schadenersatz 10% des monatlichen Vertragswerts. 3. Sofern nach einer Störung keine selbstständige Mitteilung durch ROSSDATA an den Kunden erfolgt, ist der vermeintliche Anspruch auf pauschalierten Schadenersatz vom Kunden innerhalb von 25 Kalendertagen nach dem Monat, in dem er entstanden ist, gegenüber ROSSDATA schriftlich geltend zu machen. 4. Der Schadenersatz erfolgt ausschließlich durch Gutschrift des Betrages auf dem bei ROSSDATA geführten Kundenkonto. 5Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Kunde wird auf die Möglichkeit von Datenverlust durch technisches Versagen und die daraus entstehende Erfordernis einer täglichen Datensicherung ausdrücklich hingewiesen. Hierzu stehen heute geeignete technische Hilfsmittel zur Verfügung. Bei der Verarbeitung wichtiger Daten handelt ein Kunde grob fahrlässig, wenn er diese tägliche Sicherung unterlässt. Die Haftung für Datenverlust wird begrenzt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Hostweb GmbH übernimmt keine Garantie dafür, dass der Webserver / Account für einen bestimmten Dienst, oder eine bestimmte Software geeignet oder permanent verfügbar ist. Die Dienstleistung der Hostweb GmbH ist berechtigtdie zur Verfügungstellung des Webservers / Account. Für Störungen innerhalb des Internet können wir keine Haftung übernehmen. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden oder Folgeschäden, die direkt oder indirekt durch den Webserver / Account verursacht wurden. Haftung und Schaden-ersatzansprüche sind auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt. Dem Kunden ist bekannt, dass Accounts mit eigener Domain auf dem Webserver (als virtueller Host) nur mit Browsern angesprochen werden können, die sich an die aktuellen HTTP-Spezifikationen halten. Zu diesen zählen zum Beispiel aktuelle Versionen von Netscape und Microsoft. Die Hostweb GmbH übernimmt keine Gewähr für die richtige Wiedergabe der Gutschriftsmitteilung folgende Rechnung um diesen Betrag zu kürzenInternet-Seiten. Für mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn haftet die Hostweb GmbH nur bei Vorsatz.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schadenersatz. 1. Ser Anspruch des Kunden auf pauschalierten Schadenersatz wegen Nichteinhaltung der Verfügbarkeit richtet Die Xxxxx Xxxxxxxx KG haftet nur für solche Schäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich zugefügt wurden, sofern es sich für nicht um Personenschäden oder um Schäden an Sachen handelt, die zur Bearbeitung übernommen wurden. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um einen Monat und Standort i. nach der Ausfallzeit Verbraucher im laufenden Jahr ii. nach Sinne des KSchG handelt, der Ausfallzeit im laufenden KalendermonatGeschädigte zu beweisen. 2. Die Höhe Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Ansprüche Dritter jedenfalls ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schäden, die durch eine nicht rechtzeitige Fertigstellung entstehen (Verzugsschäden). Eine Haftung für Schäden, die durch fehlerhafte Bedienung, unrichtige Einstellung der Maschine oder des pauschalierten Schadenersatzes wird je Vertrag aus Leistungsgegenstandes entstehen, ist ausgeschlossen. Der Verkäufer ist auch nicht für allfällige Verunreinigungen an Dritten Sachen oder an der monatlichen Ausfallzeit bestimmt. Die Bewertung einer Stunde Ausfallzeit ist innerhalb eines Betriebsjahres unterschiedlichUmwelt, je nachdemdie durch den Betrieb entstehen können, ob diese Stunde beginnt, bevor oder nachdem die im Betriebsjahr kumulierte zugehörige Ausfallzeit den Wert der gemäß vereinbartem SLA zulässigen Ausfallzeit überschritten hat. i. Vor Überschreiten der maximal zulässigen Ausfallzeit werden nur die Ausfallzeiten gewertet, welche die Karenzzeit übersteigen. Hier beträgt der pauschalierte Xxxxxxxxxxxxx 5% des monatlichen Vertragswerts für jede angefangene Stunde Ausfallzeit. ii. Nach Überschreiten der maximal zulässigen Ausfallzeit werden Ausfallzeiten sofort ohne Abzug einer Karenzzeit schadenersatzwirksam. Für jede angefangene Stunde Ausfallzeit beträgt der pauschalierte Schadenersatz 10% des monatlichen Vertragswertsverantwortlich. 3. Sofern nach einer Störung keine selbstständige Mitteilung durch ROSSDATA an den Kunden erfolgt, ist der vermeintliche Anspruch Gegenüber Unternehmern wird die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche auf pauschalierten Schadenersatz vom Kunden innerhalb von 25 Kalendertagen nach dem Monat, in dem er entstanden ist, gegenüber ROSSDATA schriftlich geltend zu machensechs Monate verkürzt. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 4. Der Schadenersatz erfolgt ausschließlich durch Gutschrift Kunde verpflichtet sich, die ihm übergebene Betriebsanleitung samt Sicherheitsvorschriften bei der Inbetriebsetzung genauestens zu beachten und mitgelieferte Schutzvorrichtungen weder zu entfernen noch abzuändern. Bei Verletzung dieser Verpflichtung sind Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche des Betrages auf dem bei ROSSDATA geführten KundenkontoKunden ausgeschlossen. 5. Schutzwirkungen aus unserem Vertrag mit dem Kunden zugunsten Dritter sind ausgeschlossen. 6. Dem Käufer ist bekannt, dass bei Nichtbeachten oder Zuwiderhandeln gegen die Betriebsanleitungen und Sicherheitshinweise unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz entfällt. Soweit der Käufer als Unternehmer bei dem Gebrauch der von uns gelieferten Maschine Schäden erleidet, gelten damit verbundene Ansprüche gegen uns nach den Produkthaftungsbestimmungen für ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Der Kunde ist berechtigtKäufer verpflichtet sich, Maschinen, die ausschließlich für den unternehmerischen Gebrauch hergestellt wurden, keinesfalls an Verbraucher bzw. Personen, die nicht Unternehmer sind, zu veräußern, zu überlassen oder sonst weiterzugeben, aus welchem Rechtsgrund auch immer. Schutzwirkungen aus diesem Vertrag zugunsten Dritter sind ausgeschlossen. Der Käufer verpflichtet sich, bei einem Weiterverkauf eben dieselben Bedingungen und Haftungsausschlüsse mit jedem weiteren Übernehmer der Gutschriftsmitteilung folgende Rechnung um diesen Betrag Maschine zu kürzenvereinbaren und übernimmt er es bei einer Verletzung dieser Überbindungspflicht, uns hinsichtlich aller entstandenen, damit verbundenen Nachteile vollkommen schadlos zu halten. 7. Probefahrt und Probebetrieb werden ausschließlich auf Risiko des Kunden durchgeführt. Dieser haftet uns für alle durch eine Probefahrt oder durch einen Probebetrieb entstehende Schäden. Allfällige Angaben über gefahrene Kilometer, Tachometerstand usw. erfolgen durch die Xxxxx Xxxxxxxx KG stets unverbindlich. Nachträglich festgestellte Abweichungen berechtigen weder zur Gewährleistung oder zum Rücktritt noch verpflichten sie zum Schadenersatz.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Schadenersatz. 18.1. Ser Anspruch Schadenersatzansprüche beschränken sich auf Schäden, die von AWS vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden und nur für Schäden, die direkt am Produkt selbst entstanden sind. Schadenersatzansprüche, insbesondere anstatt von Gewährleistungsansprüchen geltend gemachte, verjähren binnen sechs Monaten ab Kenntnis des Kunden auf pauschalierten Schadenersatz wegen Nichteinhaltung von Schaden und Schädiger. Der Ersatz von Schäden, die nicht direkt am Produkt selbst entstanden sind, sowie von Mangelfolgeschäden und Vermögensschäden, Anarbeitungskosten und entgangenem Gewinn ist ausgeschlossen. 8.2. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. Weiters gilt der Verfügbarkeit richtet sich Haftungsausschluss nicht für einen Monat und Standort i. nach der Ausfallzeit im laufenden Jahr ii. nach der Ausfallzeit im laufenden Kalendermonat 2. Die Höhe des pauschalierten Schadenersatzes wird je Vertrag AWS zurechenbaren Schäden aus der monatlichen Ausfallzeit bestimmt. Die Bewertung einer Stunde Ausfallzeit ist innerhalb eines Betriebsjahres unterschiedlich, je nachdem, ob diese Stunde beginnt, bevor Verletzung des Körpers oder nachdem die im Betriebsjahr kumulierte zugehörige Ausfallzeit den Wert der gemäß vereinbartem SLA zulässigen Ausfallzeit überschritten hatGesundheit oder bei Verlust des Lebens des Kunden. i. Vor Überschreiten der maximal zulässigen Ausfallzeit werden nur die Ausfallzeiten gewertet, welche die Karenzzeit übersteigen. Hier beträgt der pauschalierte Xxxxxxxxxxxxx 5% des monatlichen Vertragswerts für jede angefangene Stunde Ausfallzeit. ii. Nach Überschreiten der maximal zulässigen Ausfallzeit werden Ausfallzeiten sofort ohne Abzug einer Karenzzeit schadenersatzwirksam. Für jede angefangene Stunde Ausfallzeit beträgt der pauschalierte Schadenersatz 10% des monatlichen Vertragswerts. 38.3. Sofern nach einer Störung keine selbstständige Mitteilung durch ROSSDATA an den Kunden erfolgtder Kunde, die von AWS in Verkehr gebrachten oder vertriebenen Produkte weitervertreibt, ist der vermeintliche Anspruch er verpflichtet, die vorstehende Regelung vollinhaltlich auf pauschalierten Schadenersatz vom Kunden innerhalb von 25 Kalendertagen nach dem Monat, in dem er entstanden ist, gegenüber ROSSDATA schriftlich geltend seine Abnehmer zu machen. 4. Der Schadenersatz erfolgt ausschließlich durch Gutschrift des Betrages überbinden und diese zur Weiterüberbindung auf dem bei ROSSDATA geführten Kundenkonto. 5alle folgenden Abnehmer zu verpflichten. Der Kunde oder unser sonstiger Vertragspartner haften uns für sämtliche Nachteile, welche wir erleiden, sollten sie die vorstehende Überbindung nicht vornehmen. Unter Weitervertrieb ist berechtigtjede Überlassung an einen weiteren Abnehmer, sei es in unbearbeiteter oder in bearbeiteter Form im Rahmen der Durchführung von Arbeiten (z.B. Einbau in ein Rohrnetz oder sonstiger Konstruktion) zu verstehen. 8.4. Werden vom Kunden Pläne beigestellt oder Maßangaben gemacht, so haftet er für deren Richtigkeit, sofern nicht ihre Unrichtigkeit offenkundig ist oder sofern nicht Naturmaß vereinbart worden ist. Erweist sich eine Plan-, oder eine Maßangabe oder Anweisung des Kunden als unrichtig, so wird AWS den Kunden davon verständigen und ihn um entsprechende Weisung innerhalb angemessener Frist ersuchen. Die bis dahin aufgelaufenen Kosten treffen den Kunden. Xxxxx die Weisung nicht in angemessener Frist ein, so treffen den Kunden die Verzugsfolgen. AWS trifft dennoch keine Warn- und Hinweispflicht. 8.5. AWS haftet nur für eigene Inhalte auf seiner Website. Soweit mit Links der Gutschriftsmitteilung folgende Rechnung um Zugang zu anderen Websites ermöglicht wird, ist AWS für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. AWS macht sich die fremden Inhalte nicht zu Eigen. Sofern AWS Kenntnisse von rechtswidrigen Inhalten auf externen Websites erhält, wird AWS den Zugang zu diesen Betrag zu kürzenWebsites unverzüglich sperren.

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Samples: General Terms and Conditions

Schadenersatz. 110.1. Ser Anspruch des Kunden auf pauschalierten Zum Schadenersatz wegen Nichteinhaltung der Verfügbarkeit richtet sich für einen Monat und Standort i. nach der Ausfallzeit ist NBG SYSTEMS in allen in Betracht kommenden Fällen nur im laufenden Jahr iiFalle von Vorhersehbarkeit und zusätzlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verpflichtet. nach der Ausfallzeit im laufenden Kalendermonat 2Bei leichter Fahrlässigkeit haftet NBG SYSTEMS ausschließlich für Personenschäden. Die Höhe des pauschalierten Schadenersatzes wird je Vertrag aus Beweislast für das Vorliegen groben Verschuldens trägt der monatlichen Ausfallzeit bestimmtVertragspartner. 10.2. Die Bewertung einer Stunde Ausfallzeit Gesamthaftung von NBG SYSTEMS in Fällen der groben Fahrlässigkeit ist innerhalb eines Betriebsjahres unterschiedlichauf 20 % des Nettoauftragswerts oder auf EUR 500.000,- begrenzt, je nachdem, ob diese Stunde beginntwelcher Wert niedriger ist. Pro Schadensfall ist die Haftung von NBG SYSTEMS auf 15 % des Nettoauftragswertes oder auf EUR 125.000,- begrenzt, bevor oder nachdem die im Betriebsjahr kumulierte zugehörige Ausfallzeit den je nachdem, welcher Wert der gemäß vereinbartem SLA zulässigen Ausfallzeit überschritten hatniedriger ist. i. Vor Überschreiten der maximal zulässigen Ausfallzeit werden nur die Ausfallzeiten gewertet, welche die Karenzzeit übersteigen10.3. Hier beträgt der pauschalierte Xxxxxxxxxxxxx 5% Die Haftung verjährt in 6 Monaten ab Kenntnis von Xxxxxxx und Schädiger. Die Frist des monatlichen Vertragswerts für jede angefangene Stunde AusfallzeitArt 39 Abs 2 UN-K wird auf 6 Monate verkürzt. ii. Nach Überschreiten der maximal zulässigen Ausfallzeit werden Ausfallzeiten sofort ohne Abzug einer Karenzzeit schadenersatzwirksam10.4. Für jede angefangene Stunde Ausfallzeit beträgt der pauschalierte Schadenersatz 10% des monatlichen Vertragswertsmittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet NBG SYSTEMS nicht. 310.5. Sofern nach einer Störung keine selbstständige Mitteilung NBG SYSTEMS bietet lediglich einzelne Produkte oder einzeln vereinbarte Dienstleistungen an und übernimmt auch nur dafür die Haftung. Eine Haftung für aus den Vertragsleistungen durch ROSSDATA an den Kunden erfolgtKäufer abgeleitete Produkte oder Dienstleistungen, wie beispielsweise Endprodukte, ist der vermeintliche Anspruch auf pauschalierten Schadenersatz vom Kunden innerhalb ausgeschlossen. 10.6. Die Haftung von 25 Kalendertagen NBG SYSTEMS für die gelieferten Teile nach dem MonatProdukthaftungsgesetz (PHG) bleibt unberührt. 10.7. Sofern, in welchem Fall auch immer, ein Pönale vereinbart wurde, unterliegt dieses dem er entstanden ist, gegenüber ROSSDATA schriftlich geltend zu machenrichterlichen Mäßigungsrecht. Die Geltendmachung von über das Pönale hinausgehendem Schadenersatz ist ausgeschlossen. 4. Der Schadenersatz erfolgt ausschließlich durch Gutschrift des Betrages auf dem bei ROSSDATA geführten Kundenkonto. 5. Der Kunde ist berechtigt, die der Gutschriftsmitteilung folgende Rechnung um diesen Betrag zu kürzen.

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Samples: Sales Contracts

Schadenersatz. 16.1. Ser Anspruch Schadenersatzansprüche des Kunden AGs gegen den AN und dessen Erfüllungsgehilfen, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf pauschalierten Schadenersatz wegen Nichteinhaltung Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere die Haftung für entgangenen Gewinn, Behebungsaufwand des AGs und Schadenersatzbeträge, die der Verfügbarkeit richtet sich für einen Monat und Standort i. nach der Ausfallzeit im laufenden Jahr ii. nach der Ausfallzeit im laufenden Kalendermonat 2. Die Höhe des pauschalierten Schadenersatzes wird je Vertrag aus der monatlichen Ausfallzeit bestimmt. Die Bewertung einer Stunde Ausfallzeit ist innerhalb eines Betriebsjahres unterschiedlich, je nachdem, ob diese Stunde beginnt, bevor oder nachdem die im Betriebsjahr kumulierte zugehörige Ausfallzeit den Wert der gemäß vereinbartem SLA zulässigen Ausfallzeit überschritten AG seinerseits Dritten zu leisten hat. i. Vor Überschreiten 6.2. Die Schadenersatzansprüche sind, sofern gesetzlich zulässig, jedenfalls mit dem Wert der maximal zulässigen Ausfallzeit werden nur die Ausfallzeiten gewertet, welche die Karenzzeit übersteigen. Hier beträgt der pauschalierte Xxxxxxxxxxxxx 5% des monatlichen Vertragswerts für jede angefangene Stunde Ausfallzeitbeanstandeten Lieferung begrenzt. ii. Nach Überschreiten der maximal zulässigen Ausfallzeit werden Ausfallzeiten sofort ohne Abzug einer Karenzzeit schadenersatzwirksam6.3. Für jede angefangene Stunde Ausfallzeit beträgt Produkthaftungsansprüche wird nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes gehaftet. Für darüber hinausgehende Ansprüche nach anderen gesetzlichen Vorschriften haftet der pauschalierte Schadenersatz 10% des monatlichen VertragswertsAN nur im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. 36.4. Sofern Die Beweislast für das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit trägt der AG. Ersatzansprüche verjähren binnen 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls binnen 3 Jahren nach einer Störung keine selbstständige Mitteilung durch ROSSDATA an den Kunden erfolgt, ist Erbringung der vermeintliche Anspruch auf pauschalierten Schadenersatz vom Kunden innerhalb von 25 Kalendertagen nach dem Monat, in dem er entstanden ist, gegenüber ROSSDATA schriftlich geltend zu machenLieferung oder Leistung. 46.5. Der Schadenersatz erfolgt ausschließlich durch Gutschrift des Betrages auf AN haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom AG beizubringenden oder tatsächlich beigebrachten Informationen, Unterlagen, Pläne oder sonstigen Stoffe. Vielmehr haftet der AG dem bei ROSSDATA geführten KundenkontoAN für alle aus der verspäteten Beibringung oder aus der Beibringung unrichtiger oder unvollständiger Informationen, Unterlagen, Pläne oder sonstigen Stoffe entstehenden Nachteile und Mehrkosten. 56.6. Werden dem AG Werkzeuge zum Verlegen bzw. Versetzung der Produkte überlassen, so übernimmt der AN keine Haftung für die Handhabung dieser Werkzeuge. Die fachgerechte Handhabung der Werkzeuge und die Information über die fachgerechte Handhabung obliegt dem AG. 6.7. Der Kunde ist berechtigtAG hält den AN hinsichtlich allfälliger Schäden die auf die Vormaterialversorgung zurückzuführen sind, die der Gutschriftsmitteilung folgende Rechnung um diesen Betrag zu kürzenzB Lieferverzögerungen oder Stornierungen des Vorlieferanten schad- und klaglos.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Schadenersatz. 1. Ser Anspruch des Kunden auf pauschalierten Schadenersatz wegen Nichteinhaltung 10.1.Vorbehaltlich der Verfügbarkeit richtet sich übrigen Bestimmungen dieser AGB haftet PAMMINGER für einen Monat und Standort i. nach der Ausfallzeit im laufenden Jahr ii. nach der Ausfallzeit im laufenden Kalendermonat 2. Die Höhe des pauschalierten Schadenersatzes wird je Vertrag aus der monatlichen Ausfallzeit bestimmt. Die Bewertung einer Stunde Ausfallzeit ist innerhalb eines Betriebsjahres unterschiedlichSchäden, je nachdem, ob diese Stunde beginnt, bevor oder nachdem die im Betriebsjahr kumulierte zugehörige Ausfallzeit Zuge der Vertragserfüllung entstehen, außerhalb der zwingenden Anwendung des Produkthaftungsgesetzes nur, sofern PAMMINGER oder den Wert für PAMMINGER tätigen Gehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung von PAMMINGER für leichte Fahrlässigkeit, der gemäß vereinbartem SLA zulässigen Ausfallzeit überschritten hat. i. Vor Überschreiten Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden – insbesondere durch mangelnde Verfügbarkeit der maximal zulässigen Ausfallzeit werden nur Vertragsobjekte entstehende Schäden und Schäden, die Ausfallzeiten gewertetaufgrund der Vertragsobjekte an anderen Rechtsgütern als den Waren selbst entstanden sind –, welche die Karenzzeit übersteigen. Hier beträgt der pauschalierte Xxxxxxxxxxxxx 5% des monatlichen Vertragswerts für jede angefangene Stunde Ausfallzeit. ii. Nach Überschreiten der maximal zulässigen Ausfallzeit werden Ausfallzeiten sofort ohne Abzug einer Karenzzeit schadenersatzwirksam. Für jede angefangene Stunde Ausfallzeit beträgt der pauschalierte Schadenersatz 10% des monatlichen Vertragswerts. 3. Sofern nach einer Störung keine selbstständige Mitteilung durch ROSSDATA an nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden erfolgtsind ausgeschlossen. 00.0.Xx allen Fällen der Haftung von PAMMINGER (auch nach den übrigen Bestimmungen dieser AGB), hat der Kunde das haftungsauslösende Verschulden von PAMMINGER zu beweisen. Die Anwendbarkeit des § 1298 Satz 2 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch wird ausdrücklich ausgeschlossen. 10.3.XXXXXXXXX übernimmt keine wie immer geartete Schutzpflicht gegenüber dem tatsächlichen Benutzer der von PAMMINGER gelieferten Ware; der Vertragswille von XXXXXXXXX ist der vermeintliche Anspruch auf pauschalierten Schadenersatz vom nicht darauf gerichtet, im Rahmen des mit dem Kunden innerhalb von 25 Kalendertagen nach dem Monat, in dem er entstanden ist, gegenüber ROSSDATA schriftlich geltend abgeschlossenen Vertrages Vereinbarungen mit Schutzwirkung zugunsten Dritter zu machen. 4. Der Schadenersatz erfolgt ausschließlich durch Gutschrift des Betrages auf dem bei ROSSDATA geführten Kundenkonto. 5schließen. Der Kunde ist berechtigtverpflichtet, PAMMINGER hinsichtlich sämtlicher wie immer gearteter Ansprüche Dritter schad- und klaglos zu halten. 10.4.Sollte der Kunde selbst aufgrund des Produkthaftungsgesetzes zur Haftung herangezogen werden, verzichtet er gegenüber PAMMINGER hiermit ausdrücklich auf einen Regress im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetz. Bringt der Kunde die von PAMMINGER gelieferte Ware außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes in Verkehr, so verpflichtet er sich, gegenüber seinem Abnehmer die Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz auszuschließen, sofern dies nach den geltenden Gesetzen des Abnehmerlandes möglich ist. Bei Unterlassung dieser Ausschlusspflicht ist der Gutschriftsmitteilung folgende Rechnung um diesen Betrag Kunde verpflichtet, PAMMINGER hinsichtlich sämtlicher wie immer gearteter Ansprüche Dritter aus dem Titel der Produkthaftung schad- und klaglos zu kürzenhalten. 10.5.Einschränkungen jeglicher Art der für den Kunden aus dem Produkthaftungsgesetz resultierenden Verpflichtungen sowie Einschränkungen jeglicher Art der PAMMINGER nach diesem Gesetz oder anderen Bestimmungen zustehenden Ersatzansprüche werden nicht anerkannt. 10.6.Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung (wie z.B. in Bedienungsanleitungen gemäß Punkt 6.10 etc. enthalten) oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist jeder Schadenersatz sowie jede sonstige Haftung ausgeschlossen. Wird eine Ware (insbesondere: Maschine) oder ein Bestandteil auf Grund von Angaben des Kunden angefertigt, so trägt dieser PAMMINGER gegenüber das Risiko der Richtigkeit der Konstruktion und die Haftung für alle Schäden sowie für alle patentrechtlichen Folgen. 10.7.Die Haftungsbeschränkungen gemäß Punkt 10.1, 10.2 und 10.6 sind vollinhaltlich allfälligen Abnehmern mit der Verpflichtung zur weiteren Überbindung zu überbinden. 10.8.Schadenersatzansprüche verjähren in einem Jahr ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. 10.9.Jegliche gesetzlichen oder vertraglichen Schadenersatzansprüche sind mit der Höhe der Auftragssumme und mit den eigenen Mängelansprüchen gegenüber Vorlieferanten beschränkt. Sonstige Ersatzansprüche des Kunden, welcher Art immer, sind – mit Ausnahme groben Verschuldens von PAMMINGER – ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Verkaufs , Liefer Und Geschäftsbedingungen

Schadenersatz. 18.1. Ser Anspruch Wenn infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Kunden auf pauschalierten Schadenersatz wegen Nichteinhaltung Liefergegenstandes – der Verfügbarkeit richtet sich für einen Monat Liefergegenstand durch Verschulden des Lieferers vom Besteller nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellers die Bestimmungen der Pkt. 6., 7. und Standort8. i. nach 8.2. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Ausfallzeit Lieferer – aus welchen Rechtsgründen auch immer - ausschließlich bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, bei Mängeln, die er arglistig verschwiegen hat, im laufenden JahrRahmen einer Garantiezusage oder bei Mängeln des Liefergegenstandes, wenn nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. ii8.3. nach der Ausfallzeit Eine darüberhinausgehende Haftung insbesondere für leichte Fahrlässigkeit ist außer im laufenden KalendermonatFall von leichter Körperverletzung ausgeschlossen. 28.4. Der Ersatz von Folgeschäden, entgangenem Gewinn, Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsenverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Besteller ist in jedem Fall ausgeschlossen. 8.5. Die Haftung ist in jedem Fall der Höhe des pauschalierten Schadenersatzes wird je Vertrag aus nach mit dem Gesamtpreis beschränkt, den der monatlichen Ausfallzeit bestimmtBesteller dem Lieferer für den schadensverursachenden Liefergegenstand bezahlt hat. Die Bewertung einer Stunde Ausfallzeit Existiert kein Gesamtpreis, ist die Haftung der Höhe nach mit der Gesamtsumme der für den Besteller innerhalb eines Betriebsjahres unterschiedlichvon einem Jahr durch den Lieferer erbrachten, je nachdemverrechneten und bezahlten Entgelte begrenzt. Allgemeine Lieferbedingungen Inland 5 AGB Lieferung Inland V5 8.6. Der Auftragnehmer haftet für Xxxxxxx, ob diese Stunde beginntdie seine Gehilfen bzw. Dienstnehmer verursachen nach den Regeln der Gehilfenhaftung nur insofern, bevor oder nachdem als der Schaden durch eine Handlung grob fahrlässig verursacht wurde, die im Betriebsjahr kumulierte zugehörige Ausfallzeit den Wert zur Erfüllung der gemäß vereinbartem SLA zulässigen Ausfallzeit überschritten hatLeistungspflichten unumgänglich nötig war. i. Vor Überschreiten der maximal zulässigen Ausfallzeit werden nur die Ausfallzeiten gewertet, welche die Karenzzeit übersteigen8.7. Hier beträgt der pauschalierte Xxxxxxxxxxxxx 5% des monatlichen Vertragswerts für jede angefangene Stunde AusfallzeitWeitere Ansprüche sind ausgeschlossen. ii. Nach Überschreiten der maximal zulässigen Ausfallzeit werden Ausfallzeiten sofort ohne Abzug einer Karenzzeit schadenersatzwirksam. Für jede angefangene Stunde Ausfallzeit beträgt der pauschalierte Schadenersatz 10% des monatlichen Vertragswerts. 3. Sofern nach einer Störung keine selbstständige Mitteilung durch ROSSDATA an den Kunden erfolgt, ist der vermeintliche Anspruch auf pauschalierten Schadenersatz vom Kunden innerhalb von 25 Kalendertagen nach dem Monat, in dem er entstanden ist, gegenüber ROSSDATA schriftlich geltend zu machen. 4. Der Schadenersatz erfolgt ausschließlich durch Gutschrift des Betrages auf dem bei ROSSDATA geführten Kundenkonto. 5. Der Kunde ist berechtigt, die der Gutschriftsmitteilung folgende Rechnung um diesen Betrag zu kürzen.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen

Schadenersatz. 19.1. Ser Anspruch des Kunden auf pauschalierten Schadenersatz wegen Nichteinhaltung Alle Schadenersatzansprüche gegen den Sprachdienstleister sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben, mit der Verfügbarkeit richtet sich für einen Monat und Standort i. nach der Ausfallzeit im laufenden Jahr ii. nach der Ausfallzeit im laufenden Kalendermonat 2. Die Höhe des pauschalierten Rechnungsbetrages (netto) begrenzt. Ausgenommen von dieser Beschränkung des Schadenersatzes wird je Vertrag aus sind Fälle, in denen der monatlichen Ausfallzeit bestimmt. Die Bewertung einer Stunde Ausfallzeit ist innerhalb eines Betriebsjahres unterschiedlichSchaden durch den Sprachdienstleister grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde oder für Schäden an Personen nach dem Produkthaftungsgesetz, je nachdem, ob diese Stunde beginnt, bevor oder nachdem die im Betriebsjahr kumulierte zugehörige Ausfallzeit den Wert der gemäß vereinbartem SLA zulässigen Ausfallzeit überschritten hatnachweislich durch eine fehlerhafte Übersetzung verursacht wurden. i. Vor Überschreiten der maximal zulässigen Ausfallzeit werden nur die Ausfallzeiten gewertet, welche die Karenzzeit übersteigen9.2. Hier beträgt der pauschalierte Xxxxxxxxxxxxx 5% Schadenersatzansprüche des monatlichen Vertragswerts für jede angefangene Stunde Ausfallzeit. ii. Nach Überschreiten der maximal zulässigen Ausfallzeit werden Ausfallzeiten sofort ohne Abzug einer Karenzzeit schadenersatzwirksam. Für jede angefangene Stunde Ausfallzeit beträgt der pauschalierte Schadenersatz 10% des monatlichen Vertragswerts. 3. Sofern nach einer Störung keine selbstständige Mitteilung durch ROSSDATA an den Kunden erfolgt, ist der vermeintliche Anspruch auf pauschalierten Schadenersatz vom Kunden Auftraggebers sind innerhalb von 25 Kalendertagen sechs Monaten ab Kenntnis von Xxxxxxx und Schädiger, spätestens aber 12 Monate nach dem Monat, in dem er entstanden ist, gegenüber ROSSDATA schriftlich Beendigung des jeweiligen Dienstleistungsvertrages gerichtlich geltend zu machen, anderenfalls ist die Geltendmachung ausgeschlossen. Eine Verlängerung der Zusammenarbeit verlängert diese Frist nicht. Der Auftraggeber hat den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Sprachdienstleisters zurückzuführen ist. 49.3. Für den Fall, dass der Auftraggeber die Übersetzung zu einem anderen als dem angegebenen Zweck verwendet, ist eine Haftung des Sprachdienstleisters aus dem Titel des Schadenersatzes ausgeschlossen. 10.1. Sämtliche dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen im Zusammenhang mit dem Auftrag bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus dem Vertrag erwachsenen Verbindlichkeiten Eigentum des Sprachdienstleisters. 10.2. Jegliche Art von im Auftrag nicht enthaltenen Unterlagen wie Translation Memories, Terminologiedatenbanken, Paralleltexte, Software, Prospekte, Kataloge und Berichte sowie alle Kosten verursachenden Unterlagen wie z .B. Literatur oder Skripten bleiben geistiges Eigentum des Sprachdienstleisters und stehen unter dem Schutz der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Die Weitergabe und Vervielfältigung darf nur mit Zustimmung des Sprachdienstleisters erfolgen. 10.3. lm Zuge eines oder mehrerer Aufträge angelegte Translation Memories sind - falls nicht anders vereinbart - Eigentum des Sprachdienstleisters. Sollte der Auftraggeber eine Übergabe wünschen, ist dies ein Zusatzauftrag der entsprechend zu vergüten ist. 10.4. Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Translation Memories und Terminologiedatenbanken bleiben - so nicht anders vereinbart - weiterhin Eigentum des Auftraggebers. 11.Urheberrecht 11.1. Der Schadenersatz erfolgt ausschließlich durch Gutschrift Sprachdienstleister ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob dem Auftraggeber das Recht zusteht, die Ausgangstexte zu übersetzen bzw. übersetzen zu lassen. Der Auftraggeber sichert ausdrücklich zu, dass er über alle Rechte verfügt, die für die Ausführung des Betrages auf dem bei ROSSDATA geführten KundenkontoAuftrages erforderlich sind. 511.2. Bei urheberrechtlich geschützten Übersetzungen hat der Auftraggeber den Verwendungszweck anzugeben. Der Kunde Auftraggeber erwirbt nur jene Rechte, die dem angegebenen Verwendungszweck der Übersetzung entsprechen. 11.3. Bei einigen Sprachdienstleistungen bleiben Sprachdienstleister als geistige Schöpfer der Sprachdienstleistung Urheber derselben und es steht ihnen daher das Recht zu, als Urheber genannt zu werden. Der Auftraggeber erwirbt mit vollständiger Zahlung des Honorars die jeweils vereinbarten Werknutzungsrechte an der Sprachdienstleistung. Der Name eines Sprachdienstleisters darf nur dann einem veröffentlichten Text bzw. Textteil beigefügt werden, wenn die gesamte Leistung unverändert von diesem stammt bzw. bei deren Änderung nach dessen nachträglicher Zustimmung. 11.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Sprachdienstleister gegenüber allen Ansprüchen, die von Dritten aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber keinen Verwendungszweck angegeben hat bzw. die Übersetzung zu anderen als den angegebenen Zwecken verwendet wird. Der Sprachdienstleister wird solche Ansprüche dem Auftraggeber unverzüglich anzeigen und ihm bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit verkünden. Tritt der Auftraggeber nach Streitverkündigung nicht als Streitgenosse des Sprachdienstleisters dem Verfahren bei, so ist der Sprachdienstleister berechtigt, den Anspruch der Klägerin anzuerkennen und sich bei dem Auftraggeber ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit des anerkannten Anspruches schadlos zu halten. 12.Zahlung 12.1. Die Zahlung hat, sofern nichts anderes vereinbart wurde, bei Lieferung der Sprachdienstleistung und nach Rechnungslegung zu erfolgen. 12.2. Der Sprachdienstleister ist berechtigt, im Vorhinein eine angemessene Akontozahlung zu verlangen. 12.3. Ist Abholung vereinbart und wird die Übersetzung vom Auftraggeber nicht zeitgerecht abgeholt, so tritt mit dem vereinbarten Tag zur Abholung die Zahlungspflicht des Auftraggebers ein. 12.4. Tritt Zahlungsverzug ein, so ist der Sprachdienstleister berechtigt, beigestellte Auftragsunterlagen (z. B. zu übersetzende Manuskripte) zurückzubehalten. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in angemessener Höhe (8% über dem Basiszinssatz) sowie angemessene Mahnspesen in Anrechnung gebracht. 12.5. Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und dem Sprachdienstleister vereinbarten Zahlungsbedingungen (z.B. Akontozahlung) ist der Sprachdienstleister berechtigt, die Arbeit an den bei ihm liegenden anderen Aufträgen des Auftraggebers nach vorheriger Mitteilung so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen ein fixer Liefertermin vereinbart wurde (siehe Punkt 5.1.). Durch die damit verbundene Einstellung der Arbeit erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird der Sprachdienstleister in seinen Rechten in keiner Weise präjudiziert. 13.Salvatorische Klausel 13.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. 13.2. Sollte eine Klausel unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, verpflichten sich beide Parteien, diese durch eine rechtlich zulässige, wirksame und durchsetzbare Klausel zu ersetzen, die der Gutschriftsmitteilung folgende Rechnung um diesen Betrag wirtschaftlichen Intention der zu kürzenersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. 14.Schriftform 14.1. Sämtliche Änderungen, Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstigen Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Sprachdienstleister bedürfen der Schriftform.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Schadenersatz. 19.1. Ser Anspruch des Kunden auf pauschalierten Schadenersatz wegen Nichteinhaltung Alle Schadenersatzansprüche gegen die Sprachdienstleisterin sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben, mit der Verfügbarkeit richtet sich für einen Monat und Standort i. nach der Ausfallzeit im laufenden Jahr ii. nach der Ausfallzeit im laufenden Kalendermonat 2. Die Höhe des pauschalierten Rechnungsbetrages (netto) begrenzt. Ausgenommen von dieser Beschränkung des Schadenersatzes wird je Vertrag aus sind Fälle, in denen der monatlichen Ausfallzeit bestimmt. Die Bewertung einer Stunde Ausfallzeit ist innerhalb eines Betriebsjahres unterschiedlichSchaden durch die Sprachdienstleisterin grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde oder für Schäden an Personen nach dem Produkthaftungsgesetz, je nachdem, ob diese Stunde beginnt, bevor oder nachdem die im Betriebsjahr kumulierte zugehörige Ausfallzeit den Wert der gemäß vereinbartem SLA zulässigen Ausfallzeit überschritten hatnachweislich durch eine fehlerhafte Übersetzung verursacht wurden. i. Vor Überschreiten der maximal zulässigen Ausfallzeit werden nur die Ausfallzeiten gewertet, welche die Karenzzeit übersteigen9.2. Hier beträgt der pauschalierte Xxxxxxxxxxxxx 5% Schadenersatzansprüche des monatlichen Vertragswerts für jede angefangene Stunde Ausfallzeit. ii. Nach Überschreiten der maximal zulässigen Ausfallzeit werden Ausfallzeiten sofort ohne Abzug einer Karenzzeit schadenersatzwirksam. Für jede angefangene Stunde Ausfallzeit beträgt der pauschalierte Schadenersatz 10% des monatlichen Vertragswerts. 3. Sofern nach einer Störung keine selbstständige Mitteilung durch ROSSDATA an den Kunden erfolgt, ist der vermeintliche Anspruch auf pauschalierten Schadenersatz vom Kunden Auftraggebers sind innerhalb von 25 Kalendertagen sechs Monaten ab Kenntnis von Xxxxxxx und Schädiger, spätestens aber 12 Monate nach dem Monat, in dem er entstanden ist, gegenüber ROSSDATA schriftlich Beendigung des jeweiligen Dienstleistungsvertrages gerichtlich geltend zu machen, anderenfalls ist die Geltendmachung ausgeschlossen. Eine Verlängerung der Zusammenarbeit verlängert diese Frist nicht. Der Auftraggeber hat den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden der Sprachdienstleisterin zurückzuführen ist. 49.3. Für den Fall, dass der Auftraggeber die Übersetzung zu einem anderen als dem angegebenen Zweck verwendet, ist eine Haftung der Sprachdienstleisterin aus dem Titel des Schadenersatzes ausgeschlossen. 10.1. Sämtliche dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen im Zusammenhang mit dem Auftrag bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus dem Vertrag erwachsenen Verbindlichkeiten Eigentum der Sprachdienstleisterin. 10.2. Jegliche Art von im Auftrag nicht enthaltenen Unterlagen wie Translation Memories, Terminologiedatenbanken, Paralleltexte, Software, Prospekte, Kataloge und Berichte sowie alle Kosten verursachenden Unterlagen wie z .B. Literatur oder Skripten bleiben geistiges Eigentum der Sprachdienstleisterin und stehen unter dem Schutz der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Die Weitergabe und Vervielfältigung darf nur mit Zustimmung der Sprachdienstleisterin erfolgen. 10.3. lm Zuge eines oder mehrerer Aufträge angelegte Translation Memories sind - falls nicht anders vereinbart - Eigentum der Sprachdienstleisterin. Sollte der Auftraggeber eine Übergabe wünschen, ist dies ein Zusatzauftrag der entsprechend zu vergüten ist. 10.4. Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Translation Memories und Terminologiedatenbanken bleiben - so nicht anders vereinbart - weiterhin Eigentum des Auftraggebers. 11.Urheberrecht 11.1. Die Sprachdienstleisterin ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob dem Auftraggeber das Recht zusteht, die Ausgangstexte zu übersetzen bzw. übersetzen zu lassen. Der Schadenersatz erfolgt ausschließlich durch Gutschrift Auftraggeber sichert ausdrücklich zu, dass er über alle Rechte verfügt, die für die Ausführung des Betrages auf dem bei ROSSDATA geführten KundenkontoAuftrages erforderlich sind. 511.2. Bei urheberrechtlich geschützten Übersetzungen hat der Auftraggeber den Verwendungszweck anzugeben. Der Kunde Auftraggeber erwirbt nur jene Rechte, die dem angegebenen Verwendungszweck der Übersetzung entsprechen. 11.3. Bei einigen Sprachdienstleistungen bleiben Sprachdienstleister als geistige Schöpfer der Sprachdienstleistung Urheber derselben und es steht ihnen daher das Recht zu, als Urheber genannt zu werden. Der Auftraggeber erwirbt mit vollständiger Zahlung des Honorars die jeweils vereinbarten Werknutzungsrechte an der Sprachdienstleistung. Der Name eines Sprachdienstleisters darf nur dann einem veröffentlichten Text bzw. Textteil beigefügt werden, wenn die gesamte Leistung unverändert von diesem stammt bzw. bei deren Änderung nach dessen nachträglicher Zustimmung. 11.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Sprachdienstleisterin gegenüber allen Ansprüchen, die von Dritten aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber keinen Verwendungszweck angegeben hat bzw. die Übersetzung zu anderen als den angegebenen Zwecken verwendet wird. Die Sprachdienstleisterin wird solche Ansprüche dem Auftraggeber unverzüglich anzeigen und ihm bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit verkünden. Tritt der Auftraggeber nach Streitverkündigung nicht als Streitgenosse der Sprachdienstleisterin dem Verfahren bei, so ist die Sprachdienstleisterin berechtigt, den Anspruch der Klägerin anzuerkennen und sich bei dem Auftraggeber ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit des anerkannten Anspruches schadlos zu halten. 12.Zahlung 12.1. Die Zahlung hat, sofern nichts anderes vereinbart wurde, bei Lieferung der Sprachdienstleistung und nach Rechnungslegung zu erfolgen. 12.2. Die Sprachdienstleisterin ist berechtigt, im Vorhinein eine angemessene Akontozahlung zu verlangen. 12.3. Ist Abholung vereinbart und wird die Übersetzung vom Auftraggeber nicht zeitgerecht abgeholt, so tritt mit dem vereinbarten Tag zur Abholung die Zahlungspflicht des Auftraggebers ein. 12.4. Tritt Zahlungsverzug ein, so ist die Sprachdienstleisterin berechtigt, beigestellte Auftragsunterlagen (z. B. zu übersetzende Manuskripte) zurückzubehalten. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in angemessener Höhe (8% über dem Basiszinssatz) sowie angemessene Mahnspesen in Anrechnung gebracht. 12.5. Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und der Sprachdienstleisterin vereinbarten Zahlungsbedingungen (z.B. Akontozahlung) ist die Sprachdienstleisterin berechtigt, die Arbeit an den bei ihr liegenden anderen Aufträgen des Auftraggebers nach vorheriger Mitteilung so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen ein fixer Liefertermin vereinbart wurde (siehe Punkt 5.1.). Durch die damit verbundene Einstellung der Arbeit erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird die Sprachdienstleisterin in ihrer Rechten in keiner Weise präjudiziert. 13.Salvatorische Klausel 13.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. 13.2. Sollte eine Klausel unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, verpflichten sich beide Parteien, diese durch eine rechtlich zulässige, wirksame und durchsetzbare Klausel zu ersetzen, die der Gutschriftsmitteilung folgende Rechnung um diesen Betrag wirtschaftlichen Intention der zu kürzenersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. 14.Schriftform 14.1. Sämtliche Änderungen, Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstigen Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und der Sprachdienstleisterin bedürfen der Schriftform.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Schadenersatz. 1. Ser Der Anspruch des Kunden auf pauschalierten Schadenersatz wegen Nichteinhaltung der Verfügbarkeit richtet sich für einen Monat und Standort i. nach der Ausfallzeit im laufenden Jahr ii. nach der Ausfallzeit im laufenden Kalendermonat 2. Die Höhe des pauschalierten Schadenersatzes wird je Vertrag aus der monatlichen Ausfallzeit bestimmt. Die Bewertung einer Stunde Ausfallzeit ist innerhalb eines Betriebsjahres unterschiedlich, je nachdem, ob diese Stunde beginnt, bevor oder nachdem die im Betriebsjahr kumulierte zugehörige Ausfallzeit den Wert der gemäß vereinbartem SLA zulässigen Ausfallzeit überschritten hat. i. Vor Überschreiten der maximal zulässigen Ausfallzeit werden nur die Ausfallzeiten gewertet, welche die Karenzzeit übersteigen. Hier beträgt der pauschalierte Xxxxxxxxxxxxx 5% des monatlichen Vertragswerts für jede angefangene Stunde Ausfallzeit. ii. Nach Überschreiten der maximal zulässigen Ausfallzeit werden Ausfallzeiten sofort ohne Abzug einer Karenzzeit schadenersatzwirksam. Für jede angefangene Stunde Ausfallzeit beträgt der pauschalierte Schadenersatz 10% des monatlichen Vertragswerts. 3. Sofern nach einer Störung keine selbstständige Mitteilung durch ROSSDATA an den Kunden erfolgt, ist der vermeintliche Anspruch auf pauschalierten Schadenersatz vom Kunden innerhalb von 25 Kalendertagen nach dem Monat, in dem er entstanden ist, gegenüber ROSSDATA schriftlich geltend zu machen. 4. Der Schadenersatz erfolgt ausschließlich durch Gutschrift des Betrages auf dem bei ROSSDATA geführten Kundenkonto. 5. Der Kunde ist berechtigt, die der Gutschriftsmitteilung folgende Rechnung um diesen Betrag zu kürzen.

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Samples: Service Level Agreement (Sla)

Schadenersatz. 115.1. Ser Anspruch Wastebox haftet unbeschränkt im Rahmen der Verschuldens- haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für Schäden durch Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit, nach den Vor- schriften des Produkthaftungsgesetzes und/oder im Umfang einer von Wastebox gegebenenfalls übernommenen Garantie. 15.2. Vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzli- chen Vorschriften (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) ist bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht die Haftung von Wastebox der Höhe nach auf vorhersehbare, typischer- weise eintretende Schäden begrenzt. Wesentlich sind solche Ver- tragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. 15.3. Im Übrigen ist die Haftung von Wastebox ausgeschlossen. 15.4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden Wastebox nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat, sowie für eine mög- licherweise bestehende persönliche Haftung der gesetzlichen Vertre- ter, Beschäftigten sowie Erfüllungsgehilfen von Wastebox. 15.5. Schadensersatzansprüche des Kunden auf pauschalierten Schadenersatz wegen Nichteinhaltung der Verfügbarkeit richtet sich für einen Monat und Standort i. nach der Ausfallzeit im laufenden 15.2. verjähren nach Ablauf einer Verjährungsfrist von einem Jahr ii. nach der Ausfallzeit im laufenden Kalendermonat 2. Die Höhe Verjährungs- frist beginnt erst zu laufen, sobald der Kunde von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des pauschalierten Schadenersatzes wird je Vertrag aus der monatlichen Ausfallzeit bestimmt. Die Bewertung einer Stunde Ausfallzeit ist innerhalb eines Betriebsjahres unterschiedlich, je nachdem, ob diese Stunde beginnt, bevor Schuldners Kenntnis erlangt oder nachdem die im Betriebsjahr kumulierte zugehörige Ausfallzeit den Wert der gemäß vereinbartem SLA zulässigen Ausfallzeit überschritten hatohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. i. Vor Überschreiten der maximal zulässigen Ausfallzeit werden nur die Ausfallzeiten gewertet, welche die Karenzzeit übersteigen. Hier beträgt der pauschalierte Xxxxxxxxxxxxx 5% des monatlichen Vertragswerts für jede angefangene Stunde Ausfallzeit. ii. Nach Überschreiten der maximal zulässigen Ausfallzeit werden Ausfallzeiten sofort ohne Abzug einer Karenzzeit schadenersatzwirksam. Für jede angefangene Stunde Ausfallzeit beträgt der pauschalierte Schadenersatz 10% des monatlichen Vertragswerts. 3. Sofern nach einer Störung keine selbstständige Mitteilung durch ROSSDATA an den Kunden erfolgt, ist der vermeintliche Anspruch auf pauschalierten Schadenersatz vom Kunden innerhalb von 25 Kalendertagen nach dem Monat, in dem er entstanden ist, gegenüber ROSSDATA schriftlich geltend zu machen. 4. Der Schadenersatz erfolgt ausschließlich durch Gutschrift des Betrages auf dem bei ROSSDATA geführten Kundenkonto. 515.6. Der Kunde ist berechtigthaftet für Schäden, die er zu vertreten hat, nach den gesetzlichen Vorschriften. Er haftet z.B. für Schäden, die durch Ver- lust der Gutschriftsmitteilung folgende Rechnung um diesen Betrag zu kürzen.Abfallbehälter, Befüllung des Abfallbehälters mit Abfällen, mit deren Entsorgung er Wastebox nicht beauftragt hat, Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichtes des Abfallbehälters, unsachgemä- ße Beladung (z.B. mit Abfällen, die über die Ladekante des Abfallbe- hälters hinausragen, ungleichmäßige Befüllung), unsachgemäßes Umstellen des Abfallbehälters oder durch Verletzung von Verkehrssi- cherungspflichten nach 12.3 entstehen. Der Kunde stellt Wastebox von Ansprüchen von Grundstückseigentümern oder der öffentlichen Hand, die auf eine schuldhafte Verletzung der Pflicht des Kunden aus

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schadenersatz. 111.1. Ser Anspruch Soweit dies nicht gegen zwingendes Recht verstößt und soweit in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt ist, haftet Wartenberg nur für den Ersatz von Xxxxxxx, die krass grob fahrlässig oder vor- sätzlich verursacht wurden. Diese Haftungsbeschränkung gilt jedoch nicht für den Ersatz von Personenschäden. 11.2. Werden Sachschäden von Erfüllungsgehilfen der Wartenberg leicht fahrlässig verursacht, ist eine Haftung der Wartenberg ebenfalls aus- geschlossen. Als Erfüllungsgehilfe gilt nur eine Person die von War- tenberg selbst zur Erfüllung der Wartenberg treffenden Verpflich- tungen gegenüber dem Kunden beauftragt wird. Spediteure, Lager- halter, Transportunternehmen und Lieferanten sind keine Erfül- lungsgehilfen von Wartenberg. 11.3. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unter- bliebene Einsparungen, Folge- und bloße Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter haftet Wartenberg nicht. Bei gro- ber Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach mit dem Einkaufs- wert der jeweiligen (Teil)Lieferung, maximal jedoch mit jener Summe, die durch die Haftpflichtversicherung von Wartenberg ge- deckt ist, beschränkt. 11.4. Schadenersatzansprüche des Kunden auf pauschalierten Schadenersatz wegen Nichteinhaltung der Verfügbarkeit richtet sich für einen Monat verjähren innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Standort i. nach der Ausfallzeit im laufenden Jahr ii. nach der Ausfallzeit im laufenden Kalendermonat 2. Die Höhe des pauschalierten Schadenersatzes wird je Vertrag aus der monatlichen Ausfallzeit bestimmt. Die Bewertung einer Stunde Ausfallzeit ist innerhalb eines Betriebsjahres unterschiedlich, je nachdem, ob diese Stunde beginnt, bevor oder nachdem die im Betriebsjahr kumulierte zugehörige Ausfallzeit den Wert der gemäß vereinbartem SLA zulässigen Ausfallzeit überschritten hatSchädiger. i. Vor Überschreiten der maximal zulässigen Ausfallzeit werden nur die Ausfallzeiten gewertet, welche die Karenzzeit übersteigen. Hier beträgt der pauschalierte Xxxxxxxxxxxxx 5% des monatlichen Vertragswerts für jede angefangene Stunde Ausfallzeit. ii. Nach Überschreiten der maximal zulässigen Ausfallzeit werden Ausfallzeiten sofort ohne Abzug einer Karenzzeit schadenersatzwirksam. Für jede angefangene Stunde Ausfallzeit beträgt der pauschalierte Schadenersatz 10% des monatlichen Vertragswerts. 3. Sofern nach einer Störung keine selbstständige Mitteilung durch ROSSDATA an den Kunden erfolgt, ist der vermeintliche Anspruch auf pauschalierten Schadenersatz vom Kunden innerhalb von 25 Kalendertagen nach dem Monat, in dem er entstanden ist, gegenüber ROSSDATA schriftlich geltend zu machen. 411.5. Der Schadenersatz erfolgt ausschließlich durch Gutschrift des Betrages auf Nachweis eines allfälligen Verschuldens obliegt stets dem bei ROSSDATA geführten KundenkontoKun- den. 5. Der Kunde ist berechtigt, die der Gutschriftsmitteilung folgende Rechnung um diesen Betrag zu kürzen.

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