Schadenersatz. 15.1 Jede Partei dieser Vereinbarung stellt die andere Partei von jeglicher zivilrechtlichen Haftung für Schäden frei, die sie oder ihre Mitarbeitende infolge der Erfüllung dieser Vereinbarung erleiden, sofern diese Schäden nicht auf ein schweres und vorsätzliches Fehlverhalten der anderen Partei oder ihrer Mitarbeitenden zurückzuführen sind.
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Schadenersatz. 15.1 14.1 Jede Partei dieser Vereinbarung stellt die andere Partei von jeglicher zivilrechtlichen Haftung für Schäden frei, die sie oder ihre Mitarbeitende infolge der Erfüllung dieser Vereinbarung erleiden, sofern diese Schäden nicht auf ein schweres und vorsätzliches Fehlverhalten der anderen Partei oder ihrer Mitarbeitenden zurückzuführen sind.
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