Schadenersatz. 8.1 Wir haften auf Schadenersatz und auf Ersatz der ver- geblichen Aufwendungen (nachfolgend „Schadener- satz“) wegen Mängeln der Lieferung oder Leistung o- der wegen Verletzung sonstiger Pflichten, insbeson- dere aus unerlaubter Handlung, nach weiterer Maß- gabe der Gesetzgebung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die vorstehende Haftungsbeschrän- kung gilt nicht bei Verletzungen des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, bei der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, der Verlet- zung wesentlicher Vertragspflichten. 8.2 Der Schadenersatz wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den Ersatz vertragstypischer Schäden beschränkt, die wir bei Vertragsschluss aufgrund für uns erkennbarer Umstände als mögliche Folge hätten voraussehen müssen, soweit nicht Vor- satz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen ei- ner Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Ge- sundheit, der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos gehaftet wird. 8.3 Die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden betra- gen a) pro Schadenfall: maximal das Fünffache des Netto- einkaufspreises des jeweils betroffenen Auftrags; und b) bei mehreren Schadensfällen in Bezug auf den Kunden innerhalb eines Kalenderjahres: maximal das Doppelte des Nettoumsatzes, zu welchem der Kunde Produkte in dem jeweiligen Kalenderjahr bis zum Eintritt des Schadensfalls von uns bezogen hat. 8.4 Unabhängig von der vorstehenden Regelungen dieser Geschäftsbedingungen sind bei der Bestimmung der Höhe der gegen uns bestehenden Schadenersatzan- sprüche die wirtschaftlichen Gegebenheiten bei uns, Art, Umfang und Dauer der Geschäftsverbindung, et- waige Verursachungs- und Verschuldensbeiträge des Kunden angemessen zu unseren Gunsten zu berück- sichtigen. Insbesondere müssen die Schadenersatzleis- tungen, Kosten und Aufwendungen, die wir zu tragen verpflichtet sind, in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der Leistungen stehen. 8.5 Sämtliche Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. 8.6 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kun- den ist mit den vorstehenden Regelungen nicht ver- bunden. 8.7 Wesentliche Vertragspflichten im vorgenannten Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf de- ren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
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Schadenersatz. 8.1 Wir haften auf 11.1 Für Schäden an der Person gebührt dem Kunden Ersatz schon bei leicht fahrlässigem Verhalten unsererseits.
11.2 Es gilt als ausdrücklich vereinbart, dass wir dem Kunden Schadenersatz und auf Ersatz für andere Schäden als Schäden an der ver- geblichen Aufwendungen Person (nachfolgend „Schadener- satz“11.1) wegen Mängeln der Lieferung oder Leistung o- der wegen Verletzung sonstiger Pflichtennur zu leisten haben, insbeson- dere sofern uns aus unerlaubter Handlung, nach weiterer Maß- gabe der Gesetzgebung nur bei den Umständen des Einzelfalles Vorsatz oder grober Fahrlässigkeitkrass grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Die vorstehende Haftungsbeschrän- kung gilt Für Folgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung, Produktionsausfall oder sonstige indirekte Schäden, wird jede Haftung ausgeschlossen. Bei Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz (PHG) zu ersetzen sind, haften wir nur, soweit dies aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen nicht bei Verletzungen des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, bei der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, der Verlet- zung wesentlicher Vertragspflichtenausgeschlossen werden kann. Jeglicher Rückgriffsanspruch gemäß § 12 PHG ist ausgeschlossen.
8.2 11.3 Der Schadenersatz wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten Schadenersatzanspruch des Kunden ist auf den Ersatz vertragstypischer in jedem Fall bei versicherten Schäden mit der Versiche- rungssumme, sonst mit dem Betrag des bezahlten Entgelts, das wir für die Leistungserbringung erhalten, beschränkt.
11.4 Jeglicher Schadenersatzanspruch des Kunden, insbesondere Folge- und/oder Vermögensschaden, ist im Falle eines Fehl-, Falsch- und/oder Täuschungsalarms/ einer Fehl-, Falsch- und/oder Täuschungsauslö- sung der Anlage zur Gänze ausgeschlossen.
11.5 Die Anlage bietet - vorausgesetzt der Kunde hat alle erforderlichen/notwendigen (Über)Prüfungen/Wartungen der Anlage durchgeführt - nur jene Sicherheit, die auf Grund des Vertrages erwartet werden kann.
11.6 Für den Fall, dass eine Verschiebung der Leistungserbringung, dh Beginn/Wiederaufnahme der Montage, Fertigstellung/Abnahme der Anlage aus vom Kunden zu vertretenden Gründen verzögert wird, hat uns dieser den dadurch entstehenden Schaden vollumfänglich zu ersetzen.
11.7 Der Kunde hat Schadenersatzansprüche binnen 6 Monaten nach Fälligkeit, spätestens jedoch drei Jahre nach dem anspruchsbegründeten Ereignis bei sonstiger Präklusion gerichtlich geltend zu machen.
11.8 Für den Fall, als die hier vereinbarten Beschränkungen unserer Haftung gänzlich oder teilweise rechtsunwirksam sein sollten, ist unsere Haftung jedenfalls nach Inhalt und Umfang in dem äußerst zulässigen Maß eingeschränkt.
11.9 Auch für den Fall der Unwirksamkeit eines Haftungsausschlusses haften wir bei Vertragsschluss aufgrund für uns erkennbarer Umstände als mögliche Folge hätten voraussehen müssenVorliegen von höherer Gewalt (force majeure) nicht. Unter höherer Gewalt sind unvorhersehbare Ereignisse außerordentlicher Art, soweit nicht Vor- satz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen ei- ner Verletzung des Lebens, des Körpers oder die sich der Ge- sundheit, der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos gehaftet wird.
8.3 Die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden betra- gen
a) pro Schadenfall: maximal das Fünffache des Netto- einkaufspreises des jeweils betroffenen Auftrags; und
b) bei mehreren Schadensfällen in Bezug auf den Kunden innerhalb eines Kalenderjahres: maximal das Doppelte des NettoumsatzesBeherrschung durch die Vertragsparteien entziehen, zu welchem der Kunde Produkte in dem jeweiligen Kalenderjahr bis zum Eintritt des Schadensfalls von uns bezogen hatverstehen. Als höhere Gewalt gelten auch Umstände wie Arbeitskonflikte/Streik und alle vom Parteiwillen sonst unabhängigen Umstände, wie Brand, Hochwasser, Beschlagnahme, Embargo, Krieg usw.
8.4 Unabhängig von der vorstehenden Regelungen dieser Geschäftsbedingungen sind bei der Bestimmung der Höhe der gegen uns bestehenden Schadenersatzan- sprüche die wirtschaftlichen Gegebenheiten bei uns, Art, Umfang und Dauer der Geschäftsverbindung, et- waige Verursachungs- und Verschuldensbeiträge des Kunden angemessen zu unseren Gunsten zu berück- sichtigen. Insbesondere müssen die Schadenersatzleis- tungen, Kosten und Aufwendungen, die wir zu tragen verpflichtet sind, in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der Leistungen stehen.
8.5 Sämtliche Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
8.6 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kun- den ist mit den vorstehenden Regelungen nicht ver- bunden.
8.7 Wesentliche Vertragspflichten im vorgenannten Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf de- ren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
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Schadenersatz. 8.1 Wir haften 9.1 Die Haftung des Unternehmens auf Schadenersatz Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ins- besondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverlet- zung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf Ersatz der ver- geblichen Aufwendungen (nachfolgend „Schadener- satz“) wegen Mängeln der Lieferung oder Leistung o- der wegen Verletzung sonstiger Pflichten, insbeson- dere aus unerlaubter Handlungein Verschulden ankommt, nach weiterer Maß- gabe der Gesetzgebung nur bei Vorsatz oder grober FahrlässigkeitMaßgabe dieser Ziff. Die vorstehende Haftungsbeschrän- kung gilt nicht bei Verletzungen des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, bei der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, der Verlet- zung wesentlicher Vertragspflichten9 eingeschränkt.
8.2 Der Schadenersatz wegen 9.2 Das Unternehmen haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzli- chen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den Ersatz vertragstypischer Schäden beschränktvertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und Installation des Liefergegenstands, dessen Freiheit von Män- geln, die wir seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beein- trächtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertrags- gemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.
9.3 Soweit das Unternehmen gemäß Ziff. 7.2 dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die das Unternehmen bei Vertragsschluss aufgrund für uns erkennbarer Umstände als mögliche Folge hätten einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Män- geln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei be- stimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.
9.4 Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht des Unternehmens für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von 10 Millionen EURO (in Worten: Zehnmillionen EURO) je Schadensfall, bei Schäden aus fehlerhaf- ten Planungsleistungen auf 500.000,00 EUR (in Worten: Fünfhunderttausend EURO) je Scha- denfall beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten han- delt.
9.5 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Unternehmens.
9.6 Soweit das Unternehmen technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht Vor- satz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leis- tungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
9.7 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung des Unterneh- mens wegen ei- ner Verletzung vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Ver- letzung des Lebens, des Körpers oder der Ge- sundheitGesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.8 Soweit die Haftung des Unternehmens vorstehend beschränkt ist, verjähren gegen das Unternehmen gerichtete Ansprüche innerhalb von 12 Monaten. Dies gilt auch für Mängelan- sprüche, die das Unternehmen nicht zu vertreten hat, sofern sie nicht Bauwerke betreffen oder einen Liefergegenstand, der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos gehaftet wirdentsprechend seiner üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurde und dessen Mangelhaftigkeit bewirkt hat. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Nacherfüllungshandlungen setzen keine neue Verjährungsfrist in Gang.
8.3 Die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden betra- gen
a) pro Schadenfall: maximal das Fünffache des Netto- einkaufspreises des jeweils betroffenen Auftrags; und
b) bei mehreren Schadensfällen in Bezug auf den Kunden innerhalb eines Kalenderjahres: maximal das Doppelte des Nettoumsatzes, zu welchem der Kunde Produkte in dem jeweiligen Kalenderjahr bis zum Eintritt des Schadensfalls von uns bezogen hat.
8.4 Unabhängig von der vorstehenden Regelungen dieser Geschäftsbedingungen sind bei der Bestimmung der Höhe der gegen uns bestehenden Schadenersatzan- sprüche die wirtschaftlichen Gegebenheiten bei uns, Art, Umfang und Dauer der Geschäftsverbindung, et- waige Verursachungs- und Verschuldensbeiträge des Kunden angemessen zu unseren Gunsten zu berück- sichtigen. Insbesondere müssen die Schadenersatzleis- tungen, Kosten und Aufwendungen, die wir zu tragen verpflichtet sind, in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der Leistungen stehen.
8.5 Sämtliche Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
8.6 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kun- den ist mit den vorstehenden Regelungen nicht ver- bunden.
8.7 Wesentliche Vertragspflichten im vorgenannten Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf de- ren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
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Samples: General Terms and Conditions
Schadenersatz. 8.1 Wir haften auf Schadenersatz und auf Ersatz der ver- geblichen Aufwendungen (nachfolgend „Schadener- satz“) wegen Mängeln der Lieferung 5.2.1 Die Post haftet dem*der Kund*in für von ihr oder Leistung o- der wegen Verletzung sonstiger Pflichten, insbeson- dere aus unerlaubter Handlung, nach weiterer Maß- gabe der Gesetzgebung ihr aufgrund des Gesetzes zuzurechnende Personen verursachte Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die vorstehende Haftungsbeschrän- kung gilt nicht bei Verletzungen des Lebens, des Kör- pers die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen Der*die Auftraggeber*in muss das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Gesundheit, bei der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, der Verlet- zung wesentlicher VertragspflichtenPost beweisen.
8.2 Der Schadenersatz wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den Ersatz vertragstypischer 5.2.2 Eine darüber hinausgehende Haftung der Post, ins- besondere für entgangenen Gewinn, Verzugsschäden, Vermögensschäden, Folgeschäden, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste sowie Schäden beschränkt, die wir bei Vertragsschluss aufgrund für uns erkennbarer Umstände als mögliche Folge hätten voraussehen müssenaus An- sprüchen Dritter gegen den*die Auftraggeber*in ist, soweit dem nicht Vor- satz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen ei- ner Verletzung des Lebenszwingende Rechtsvorschriften ent- gegenstehen, des Körpers oder der Ge- sundheit, der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos gehaftet wirdausgeschlossen.
8.3 Die vertragstypischen5.2.3 Wird der eingezogene Geldbetrag von der Post vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht an den*die vom*von der Auftraggeber*in angegebene*n Empfän- ger*in weitergeleitet, vorhersehbaren kann der*die Auftraggeber*in von der Post die Zahlung des eingezogenen Geldbe- trages verlangen.
5.2.4 Unterbleibt die Einziehung des Geldbetrages nach- weislich aufgrund eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens der Post, so haftet die Post für die dem*der Auftraggeber*in dadurch entstande- nen Schäden betra- gen
a) pro Schadenfall: maximal das Fünffache des Netto- einkaufspreises bis zur Höhe des jeweils betroffenen Auftrags; und
b) bei mehreren Schadensfällen in Bezug auf einzuziehenden Geldbetrages, maximal jedoch bis EUR 500,00. Eine über den Kunden innerhalb eines Kalenderjahres: maximal das Doppelte des NettoumsatzesMaximalbetrag hinausgehende Haftung, zu welchem der Kunde Produkte in dem jeweiligen Kalenderjahr bis zum Eintritt des Schadensfalls von uns bezogen hatinsbesondere für entgangenen Gewinn, Verzugsschä- den, Vermögensschäden, Folgeschäden, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste sowie Schäden aus An- sprüchen Dritter gegen den*die Auftraggeber*in, ist ausgeschlossen.
8.4 Unabhängig 5.2.5 Schadensersatzansprüche des*der Auftraggeber*in sind innerhalb von der vorstehenden Regelungen dieser Geschäftsbedingungen sind bei der Bestimmung der Höhe der gegen uns bestehenden Schadenersatzan- sprüche die wirtschaftlichen Gegebenheiten bei uns, Art, Umfang sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und Dauer der Geschäftsverbindung, et- waige Verursachungs- und Verschuldensbeiträge des Kunden angemessen des*der Schädiger*in gerichtlich gel- tend zu unseren Gunsten zu berück- sichtigen. Insbesondere müssen die Schadenersatzleis- tungen, Kosten und Aufwendungen, die wir zu tragen verpflichtet sind, in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der Leistungen stehenmachen.
8.5 Sämtliche Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
8.6 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kun- den ist mit den vorstehenden Regelungen nicht ver- bunden.
8.7 Wesentliche Vertragspflichten im vorgenannten Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf de- ren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
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Samples: Postauftrag
Schadenersatz. 8.1 Wir haften auf Schadenersatz 13.1. Der Lieferant haftet für sämtliche Schäden, die uns aus einer nicht erfolgten, verspäteten oder mangelhaften bzw vertragswidrigen Liefe- rung der Waren aus seinem oder dem Verschulden von zur Auftragserfüllung beigezogenen Gehilfen entstehen.
13.2. Der Lieferant ist verpflichtet, uns in einem Rechtsstreit mit Dritten zu unterstützen und auf Ersatz uns von allen Ansprüchen Dritter zur Gänze schad- und klaglos zu halten. Dies gilt auch, wenn der ver- geblichen Aufwendungen (nachfolgend „Schadener- satz“) wegen Mängeln Liefergegenstand nur ein Teil der von uns an Dritte erbrachten Leistungen ist.
13.3. Der Lieferant erklärt durch die Annahme der Bestellung ausdrücklich, dass an dem Gegenstand der Lieferung keine Rechte, insbesondere keine Schutzrechte Dritter, haften. Er übernimmt die Verpflichtung, falls dennoch Rechte Dritter geltend gemacht werden, uns schad- und klaglos zu halten und uns jeden daraus erwachsenen Schaden voll zu vergüten.
13.4. Werden wir von Dritten aufgrund der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes in Anspruch genommen, hält uns der Lieferant zur Gänze schad- und klaglos.
13.5. Der Lieferant hat auf eigene Kosten Versicherungen abzuschließen, die seine Haftung gegenüber uns und Dritten im erforderlichen Um- fang abdecken.
13.6. Der Lieferant ist uns zur Beigabe einer vollständigen, leicht verständlichen Gebrauchsanleitung, zur Aufbewahrung aller notwendigen Unterlagen, zur genauen Produktbeobachtung und ferner im Bedarfsfall verpflichtet, fehlerhafte Waren auf seine Kosten zurückzurufen, unverzüg- lich die Herstellungsunterlagen auszufolgen und jede erdenkliche Hilfe zu leisten sowie binnen 14 Tagen den Erzeuger bzw. Importeur zu nennen.
13.7. Der Lieferant hat uns und unsere Vertreter, Gehilfen, Organmitglieder, Vertragshändler, Importeure und andere Unte rnehmen, die Waren oder Leistung o- der Produkte veräußern, in die die Liefergegenstände integriert sind, sowie deren Kunden von allen Ansprüchen, Kosten, Schäden und Aufwen- dungen inklusive Rechtsverfolgungskosten freizustellen, die aus oder aufgrund einer Rückrufaktion entstehen, soweit diese wegen Verletzung sonstiger Pflichten, insbeson- dere aus unerlaubter Handlung, nach weiterer Maß- gabe der Gesetzgebung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die vorstehende Haftungsbeschrän- kung gilt nicht bei Verletzungen des Lebens, des Kör- pers Liefergegen- standes oder der Gesundheit, bei der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, der Verlet- zung wesentlicher VertragspflichtenLeistung des Lieferanten notwendig war.
8.2 Der Schadenersatz wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den Ersatz vertragstypischer Schäden beschränkt, die wir bei Vertragsschluss aufgrund für uns erkennbarer Umstände als mögliche Folge hätten voraussehen müssen, soweit nicht Vor- satz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen ei- ner Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Ge- sundheit, der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos gehaftet wird.
8.3 Die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden betra- gen
a) pro Schadenfall: maximal das Fünffache des Netto- einkaufspreises des jeweils betroffenen Auftrags; und
b) bei mehreren Schadensfällen in Bezug auf den Kunden innerhalb eines Kalenderjahres: maximal das Doppelte des Nettoumsatzes, zu welchem der Kunde Produkte in dem jeweiligen Kalenderjahr bis zum Eintritt des Schadensfalls von uns bezogen hat.
8.4 Unabhängig von der vorstehenden Regelungen dieser Geschäftsbedingungen sind bei der Bestimmung der Höhe der gegen uns bestehenden Schadenersatzan- sprüche die wirtschaftlichen Gegebenheiten bei uns, Art, Umfang und Dauer der Geschäftsverbindung, et- waige Verursachungs- und Verschuldensbeiträge des Kunden angemessen zu unseren Gunsten zu berück- sichtigen. Insbesondere müssen die Schadenersatzleis- tungen, Kosten und Aufwendungen, die wir zu tragen verpflichtet sind, in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der Leistungen stehen.
8.5 Sämtliche Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
8.6 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kun- den ist mit den vorstehenden Regelungen nicht ver- bunden.
8.7 Wesentliche Vertragspflichten im vorgenannten Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf de- ren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Schadenersatz. 8.1 Schäden, die während Ihres Aufenthaltes im Ferienhaus entstehen, melden Sie bitte umgehend telefonisch unter 0152-09 477 587 an Xxxxxx Xxxxxxx. Etwaige Schadenersatzansprüche behalten wir uns vor. Falls Sie Ihre Urlaubsreise nach unserer Bestätigung noch ändern möchten (zum Beispiel das Anreisedatum, die Personenanzahl oder die Unterkunft), werden wir alles in unserer Macht stehende unternehmen, um diese Änderungen durchzuführen. Dies ist jedoch nicht in jedem Fall möglich. Jegliche Änderungswünsche müssen schriftlich oder mündlich eingereicht werden von der Person, die die Buchung vorgenommen hat. Wenn einer der Reiseteilnehmer die Reise absagt, kann dieser Teilnehmer durch eine andere Person ersetzt werden. Vorausgesetzt, dass diese Person die Bedingungen der ursprünglichen Buchung erfüllt und Sie uns rechtzeitig vor Reiseantritt über den Teilnehmerwechsel in Kenntnis setzen. Sollten Sie keinen Ersatzteilnehmer finden, betrachten wir die Buchung für diese eine Person als storniert und es fallen Stornierungsgebühren an. (Siehe Stornierungs-gebühren!) Ebenso ist es möglich, weitere Reiseteilnehmer zusätzlich zu buchen, sofern es die Kapazität Ihres Ferienhauses zulässt. Andernfalls können wir Sie in ein anderes Ferienhaus umquartieren oder auf 2 Ferienhäuser aufteilen, die alle in der Nähe liegen und im Standard gleich sind, falls es der Buchungsstand zulässt. Bei Aufteilung auf 2 Ferienhäuser, entstehen für Sie zusätzlich die Kosten der Endreinigung für das zweite Ferienhaus. Es kann auch möglich sein, dass wir Sie in ein anderes unserer Ferienhäuser umquartieren müssen, falls es der Buchungsstand erforderlich macht und keine andere Möglichkeit besteht. In diesem Fall setzen wir Sie rechtzeitig davon in Kenntnis und führen die Umquartierung nur mit Ihrem Einverständnis durch. Wir haften auf Schadenersatz sind auch gern bei anderen Änderungen behilflich. Für Änderungen an Ihrer Buchung erheben wir eine Gebühr von 10 €. Wenn Sie mehrere Änderungen an einer einzigen Buchung vornehmen, erheben wir nur eine angemessene Gesamtgebühr. Mit Ausnahme von Namensänderungen gelten jegliche reisepreisminimierenden Änderungen, die Sie innerhalb 8 Wochen vor der Anreise vornehmen, als Stornierung und auf Ersatz es entstehen die Stornierungsgebühren, die im Abschnitt „Stornierung Ihrer Urlaubsreise durch Sie“ aufgeführt sind. Soll die gesamte Urlaubsreise storniert werden, muss der ver- geblichen Aufwendungen Hauptteilnehmer die Stornierung schriftlich per Email (nachfolgend „Schadener- satz“Xxxxxxxx@xxx.xx) wegen Mängeln der Lieferung oder Leistung o- der wegen Verletzung sonstiger Pflichten, insbeson- dere aus unerlaubter Handlung, nach weiterer Maß- gabe der Gesetzgebung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeitper Post an uns senden. Die vorstehende Haftungsbeschrän- kung gilt nicht Stornierung tritt an dem Tag in Kraft, an dem Ihr Schreiben bei Verletzungen uns eingeht. Wenn Sie Ihre Reise erst nach erfolgter Buchungsbestätigung stornieren, sind Sie verpflichtet, uns die entstandenen Schäden und Verluste zu ersetzen, da schon vom Zeitpunkt der Buchung an Kosten entstehen. Je näher die Stornierung am Anreisedatum liegt, desto weniger wahrscheinlich ist es, dass wir die Kosten durch den Weiterverkauf Ihrer Urlaubsreise zum angegebenen Preis wieder wettmachen können. Unsere Stornierungsgebühren werden daher um so höher, je näher das Anreisedatum rückt. (Siehe unten!) Wenn nur ein Mitreisender einer Reisegruppe den Urlaub storniert, beruht die Gebühr nur auf dem Preis der eigenen Urlaubsreise. Bei 2 oder mehr stornierenden Mitreisenden, wird je nach Anzahl genauso verfahren. Mehr als 8 Wochen vor der Anreise: Anzahlung 56 bis 44 Tage vor der Anreise: 30 % des LebensPreises für Ihre Urlaubsreise, bzw. die gesamte Anzahlung (höherer Wert maßgebend) 34 bis 43 Tage vor der Anreise: 40 % des Kör- pers oder Preises für Ihre Urlaubsreise, bzw. die gesamte Anzahlung (höherer Wert maßgebend) 42 bis 29 Tage vor der GesundheitAnreise: 50 % des Preises für Ihre Urlaubsreise, bei bzw. die gesamte Anzahlung (höherer Wert maßgebend) 28 bis 22 Tage vor der Übernahme einer Garantie oder eines BeschaffungsrisikosAnreise: 70 % des Preises für Ihre Urlaubsreise 21 bis 15 Tage vor der Anreise: 90 % des Preises für Ihre Urlaubsreise 14 bis 0 Tage vor der Anreise: 100 % des Preises für Ihre Urlaubsreise Es ist zwar unwahrscheinlich, der Verlet- zung wesentlicher Vertragspflichten.
8.2 Der Schadenersatz wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den Ersatz vertragstypischer Schäden beschränkt, die dass wir bei Vertragsschluss aufgrund für uns erkennbarer Umstände als mögliche Folge hätten voraussehen von unserer Seite aus Ihre Urlaubsreise ändern müssen, soweit nicht Vor- satz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen ei- ner Verletzung des Lebensaber dieser Fall kann dennoch eintreten, des Körpers oder der Ge- sundheit, der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos gehaftet wird.
8.3 Die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden betra- gen
a) pro Schadenfall: maximal das Fünffache des Netto- einkaufspreises des jeweils betroffenen Auftrags; und
b) bei mehreren Schadensfällen in Bezug auf den Kunden innerhalb eines Kalenderjahres: maximal das Doppelte des Nettoumsatzes, zu welchem der Kunde Produkte in dem jeweiligen Kalenderjahr bis zum Eintritt des Schadensfalls von uns bezogen hat.
8.4 Unabhängig von der vorstehenden Regelungen dieser Geschäftsbedingungen sind bei der Bestimmung der Höhe der gegen uns bestehenden Schadenersatzan- sprüche die wirtschaftlichen Gegebenheiten bei uns, Art, Umfang und Dauer der Geschäftsverbindung, et- waige Verursachungs- und Verschuldensbeiträge des Kunden angemessen zu unseren Gunsten zu berück- sichtigen. Insbesondere müssen die Schadenersatzleis- tungen, Kosten und Aufwendungen, die weil wir zu tragen verpflichtet sind, in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der Leistungen stehen.
8.5 Sämtliche Haftungsbeschränkungen gelten unsere Arrangements schon viele Monate im gleichen Umfang für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
8.6 Eine Änderung Voraus planen. Von Zeit zu Zeit müssen wir Änderungen in der Beweislast zum Nachteil des Kun- den ist mit den vorstehenden Regelungen nicht ver- bunden.
8.7 Wesentliche Vertragspflichten Website, bzw. im vorgenannten Sinne dieser Geschäftsbedingungen Prospekt vornehmen oder andere Details bearbeiten. Das ist möglich vor und nach der Bestätigung von Buchungen. Bei kleineren Änderungen sind solche Pflichtenwir bestrebt, deren Erfüllung sie vor Ihrer Anreise zu benachrichtigen. Sollte eine Änderung oder gar eine Stornierung Ihrer Urlaubsreise notwendig werden, informieren wir Sie so bald wie möglich. Ihnen stehen dann die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf de- ren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.folgenden Möglichkeiten offen:
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Samples: Buchungsbedingungen
Schadenersatz. 8.1 Wir haften auf 12.1 Für Schäden an der Person gebührt dem Besteller Ersatz schon bei leicht fahrlässigem Verhalten unsererseits.
12.2 Es gilt als ausdrücklich vereinbart, dass wir dem Besteller Schadenersatz und auf Ersatz für andere Schäden als Schäden an der ver- geblichen Aufwendungen Person (nachfolgend „Schadener- satz“12.1) wegen Mängeln der Lieferung oder Leistung o- der wegen Verletzung sonstiger Pflichtennur zu leisten haben, insbeson- dere sofern uns aus unerlaubter Handlung, nach weiterer Maß- gabe der Gesetzgebung nur bei den Umständen des Einzelfalles Vorsatz oder grober Fahrlässigkeitkrass grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Die vorstehende Haftungsbeschrän- kung gilt Für Folgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung oder Produktionsausfall wird jede Haftung ausgeschlossen. Bei Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind, haften wir nur, soweit dies aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen nicht bei Verletzungen des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, bei der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, der Verlet- zung wesentlicher Vertragspflichtenausgeschlossen werden kann.
8.2 12.3 Der Schadenersatz wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf darf den Ersatz vertragstypischer Schäden beschränktBetrag nicht übersteigen, die den wir bei Vertragsschluss aufgrund für uns erkennbarer Umstände als mögliche Folge der Vertragsverletzung voraussehen hätten voraussehen müssen, soweit nicht Vor- satz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen ei- ner Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Ge- sundheit, der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos gehaftet wirdkönnen.
8.3 Die vertragstypischen12.4 Auch für den Fall der Unwirksamkeit eines Haftungsausschlusses haften wir bei Vorliegen von höherer Gewalt (force majeure) nicht. Unter höherer Gewalt sind unvorhersehbare Ereignisse außerordentlicher Art, vorhersehbaren Schäden betra- gendie sich der Beherrschung durch die Vertragsparteien entziehen, zu verstehen. Als höhere Gewalt gelten auch Umstände wie Arbeitskonflikte und alle vom Parteiwillen sonst unabhängigen Umstände, wie Brand, Mobilisierung, Beschlagnahme, Embargo, Aufstand, Krieg usw.
a12.5 Der Vertragsgegenstand bietet nur jene Sicherheit, die auf Grund von gesetzlichen Bestimmungen, behördlichen Vorschriften, Bedienungsanleitungen, Vorschriften der Lieferwerke für die Behandlung des Liefergegenstandes (Betriebsanleitungen, Servicevorschriften usw.), insbesondere auch im Hinblick auf vorgeschriebene Prüfungen und Überprüfungen, und sonstigen gegebenen Hinweisen erwartet werden kann. Der Besteller ist verpflichtet, alle den Liefergegenstand betreffenden Vorschriften auch des Herstellers einzuhalten und die Ware einschließlich aller Teile und allfälliger Software nur zum bestimmungsgemäßen Gebrauch zu verwenden.
12.6 Der Besteller ist verpflichtet, alle zumutbaren und möglichen Maßnahmen zu ergreifen, um einen Schaden zu vermeiden und einen eingetretenen Schaden so gering wie möglich zu halten. Andernfalls sind wir berechtigt, eine angemessene Verringerung d es geltend gemachten Schadens zu fordern.
12.7 Für den Fall, als die hier vereinbarten Beschränkungen unserer Haftung gänzlich oder teilweise rechtsunwirksam sein sollten, ist unsere Haftung jedenfalls nach Inhalt und Umfang in dem äußerst zulässigen Maß eingeschränkt.
12.8 Für sämtliche Einschulungen an der vertragsgegenständlichen Ware (insbesondere Einschulungen anlässlich der Übergabe der Ware) pro Schadenfallgilt ergänzend das Folgende: maximal das Fünffache des Netto- einkaufspreises des jeweils betroffenen Auftrags; und
bWir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die vom Besteller entsendeten Teilnehmer solcher Einschulungen („Teilnehmer“) bei mehreren Schadensfällen in Bezug den praktischen Übungen am Gerät einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind. Alle diese Übungen erfolgen freiwillig und hinsichtlich der übungstypischen Risiken auf den Kunden innerhalb eines Kalenderjahres: maximal das Doppelte des Nettoumsatzeseigene Gefahr und Verantwortung. Auf Gefahren, die für die Teilnehmer auch bei erhöhter Aufmerksamkeit nicht erkennbar sind, haben wir hinzuweisen. - Hinweise zu welchem beachten und sonstige Anweisungen und Sicherheitshinweisen der Kunde Produkte in dem jeweiligen Kalenderjahr bis zum Eintritt des Schadensfalls von uns bezogen hat.
8.4 Unabhängig eingesetzten Referenten/Trainer Folge zu leisten haben sowie die Hausordnung und sonstigen Sicherheitsvorschriften zu beachten und einzuhalten sind; - während der Schulung für ihre physische und psychische Eignung selbst verantwortlich sind; - über allfällige für die Ausübung des Schulungsprogrammes relevante Leiden oder Beeinträchtigungen uns vorab umfassend aufzuklären haben und - ausdrücklich zu erklären haben, dass sie schwindelfrei und trittsicher sind. Die Haftung für Beeinträchtigung jeder Art infolge mangelnder Eignung eines Teilnehmers oder infolge Nichtbeachtung von Hinweisen der vorstehenden Regelungen dieser Geschäftsbedingungen sind bei der Bestimmung der Höhe der gegen von uns bestehenden Schadenersatzan- sprüche die wirtschaftlichen Gegebenheiten bei uns, Art, Umfang und Dauer der Geschäftsverbindung, et- waige Verursachungs- und Verschuldensbeiträge des Kunden angemessen zu unseren Gunsten zu berück- sichtigeneingesetzten Referenten/Trainer ist ausgeschlossen. Insbesondere müssen haften wir nicht für die Schadenersatzleis- tungenBeschädigung oder Verschmutzung von Kleidungsstücken und persönlichen Gegenständen des Teilnehmers während der Schulung. Ansonsten gelten auch für Einschulungen die Haftungsbeschränkungen gemäß dieser AGB, Kosten und Aufwendungen, die wir zu tragen verpflichtet sind, in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der Leistungen steheninsbesondere dieses Punktes 12.
8.5 Sämtliche Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
8.6 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kun- den ist mit den vorstehenden Regelungen nicht ver- bunden.
8.7 Wesentliche Vertragspflichten im vorgenannten Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf de- ren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
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Schadenersatz. 8.1 Wir haften auf Schadenersatz und auf Ersatz der ver- geblichen Aufwendungen (nachfolgend „Schadener- satz“) wegen Mängeln der Lieferung oder Leistung o- der wegen Verletzung sonstiger Pflichten, insbeson- dere aus unerlaubter Handlung, Haftungsansprüche richten sich nach weiterer Maß- gabe der Gesetzgebung den gesetzlichen Bestim- mungen. Der Überlasser haftet abweichend davon nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die vorstehende Haftungsbeschrän- kung gilt Haftung des Überlassers für entgan- genen Gewinn, reine Vermögensschäden, Zinsentgang, verlo- ren gegangene oder veränderte Daten, jegliche Folgeschäden, Produktionsausfälle, Betriebsstillstand sowie für alle mittelbaren Schäden sowie für Ansprüche Dritter sind ausgeschlossen. Die- se Regelungen gelten auch für das Verhalten von Erfüllungsge- hilfen. Netzbetreiber, Telekomdienstleister und Stromlieferanten sind niemals Erfüllungsgehilfen vom Überlasser. Ergänzend wird festgehalten, dass der Überlasser daher auch nicht für aus dem Stromnetz stammende (übertragene) Überspannungen haftet. Die Haftung des Überlassers bei Fahrzeugen ist betragsmäßig auf die Höhe des vertraglich vereinbarten Mietpauschalbetrags des Fahrzeugs beschränkt. Haftungseinschränkungen gelten nicht bei Verletzungen des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, bei der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, der Verlet- zung wesentlicher Vertragspflichten.
8.2 Personenschäden. Der Schadenersatz wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den Ersatz vertragstypischer Überlasser haftet weder für einen bestimmten Erfolg noch für Schäden beschränktund übernimmt keine Gewähr für Fehler, die wir bei Vertragsschluss durch un- vollständige oder unrichtige Angaben des Nutzers, durch falsche bzw. unsachgemäße Installation, missbräuchliche, falsche oder unsachgemäße Nutzung der externen Software (Mobilitätsmana- ger), durch Manipulationen an den externen Softwareprodukten durch den Nutzer oder einen Dritten verursacht werden. Werden Dritten aufgrund einer Sorgfaltswidrigkeit die Zugangsdaten be- kannt, übernimmt der Überlasser keine Haftung für uns erkennbarer Umstände als mögliche Folge hätten voraussehen müssendaraus re- sultierende Schäden. Jeglicher Eingriff in die vom Überlasser zur Verfügung gestellten (elektrischen) Anlageteile ist untersagt. Der Überlasser haftet nicht für Schäden, soweit die durch missbräuchliche oder unsachgemäße Nutzung von Geräten bzw. durch Manipula- tion dieser vom Überlasser zur Verfügung gestellten Geräte durch den Nutzer oder durch Dritte verursacht werden. Eine Haftung für Schäden aufgrund von Installationen und Geräten ist für die Zeit nach Ende des Vertrags ausgeschlossen. Der Nutzer haftet, wenn es zu einem Schaden am Fahrzeug oder an Dritten kommt (zuzüglich eventuell vertraglich berechtigter Personen zur ungeteilten Hand) verschuldensunabhängig im Rah- men dieser Bedingungen (auch Schäden an einem Fahrzeug und Schadenskosten wie Sachverständigenkosten, Wertminderung oder Mietausfallskosten), sofern ein zugrundeliegender – verein- barter – Versicherer die Deckung verweigert. Haftungsbeschrän- kungen hat ggf. der Nutzer mit seinen vereinbarten subsidiären Fahrberechtigten selbst zu vereinbaren und greifen nicht Vor- satz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt an den Überlasser durch. Der Überlasser haftet z. B. nicht für Schäden, die durch die Nichtverfügbarkeit von Ladestationen (z. B. auf- grund eines Ausfalls oder wegen ei- ner Verletzung des Lebens, des Körpers Wartungsarbeiten) oder der Ge- sundheit, der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos gehaftet wirddurch missbräuchliche Nutzung durch Dritte entstehen.
8.3 Die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden betra- gen
a) pro Schadenfall: maximal das Fünffache des Netto- einkaufspreises des jeweils betroffenen Auftrags; und
b) bei mehreren Schadensfällen in Bezug auf den Kunden innerhalb eines Kalenderjahres: maximal das Doppelte des Nettoumsatzes, zu welchem der Kunde Produkte in dem jeweiligen Kalenderjahr bis zum Eintritt des Schadensfalls von uns bezogen hat.
8.4 Unabhängig von der vorstehenden Regelungen dieser Geschäftsbedingungen sind bei der Bestimmung der Höhe der gegen uns bestehenden Schadenersatzan- sprüche die wirtschaftlichen Gegebenheiten bei uns, Art, Umfang und Dauer der Geschäftsverbindung, et- waige Verursachungs- und Verschuldensbeiträge des Kunden angemessen zu unseren Gunsten zu berück- sichtigen. Insbesondere müssen die Schadenersatzleis- tungen, Kosten und Aufwendungen, die wir zu tragen verpflichtet sind, in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der Leistungen stehen.
8.5 Sämtliche Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
8.6 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kun- den ist mit den vorstehenden Regelungen nicht ver- bunden.
8.7 Wesentliche Vertragspflichten im vorgenannten Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf de- ren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Überlassung Beweglicher Sachen
Schadenersatz. 8.1 Wir haften 9.1 Die Haftung von NEBILY für leichte Fahrlässigkeit ist, außer bei Personenschäden, ausgeschlossen. Im Fall von Vermögens- schäden sind Schadenersatzansprüche des AG der Höhe nach mit dem Einfachen des Auftragswerts beschränkt, im Fall von Personenschäden mit dem Deckungsumfang der Haftpflichtversicherung von NEBILY. Darüber hinaus haftet NEBILY gegenüber Verbrauchern im Fall von leichter Fahrlässigkeit nicht für Folgeschäden und entgangenen Gewinn, gegenüber Unternehmern auch bei grober Fahrlässigkeit nicht. Festgehalten wird weiter, dass NEBILY nicht für solche Schäden haftet, die durch Schäd- linge oder durch Ereignisse höherer Gewalt verursacht wurden.
9.2 Der AG kann als Schadenersatz zunächst nur Verbesserung oder den Austausch verlangen; nur wenn beides unmöglich ist oder mit diesen für NEBILY ein unverhältnismäßiger Aufwand verbunden ist, kann der AG sofort Geldersatz verlangen.
9.3 Der AG hat Verursachung, Rechtswidrigkeit und Verschulden zu beweisen. Ersatzansprüche verjähren innerhalb von 1 Jahr ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls nach 2 Jahren ab Gefahrenübergang. Diese Bestimmung gilt nicht für Ver- brauchergeschäfte.
9.4 Der AG erklärt sich einverstanden, dass Produkte (z.B.: Monitore, Köderboxen usw.) bei Bedarf verschraubt oder geklebt werden. Jeglicher Anspruch auf Schadenersatz und auf Ersatz der ver- geblichen Aufwendungen (nachfolgend „Schadener- satz“) wegen Mängeln der Lieferung oder Leistung o- der wegen Verletzung sonstiger Pflichten, insbeson- dere aus unerlaubter Handlung, nach weiterer Maß- gabe der Gesetzgebung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die vorstehende Haftungsbeschrän- kung gilt nicht bei Verletzungen des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, bei der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, der Verlet- zung wesentlicher Vertragspflichtenentfällt in solchen Fällen.
8.2 9.5 Der Schadenersatz wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den Ersatz vertragstypischer Schäden beschränktAG nimmt zur Kenntnis, die dass vereinbarte Termine mit dem AG bzw. Leistungsempfänger von NEBILY ausschließlich für diesen freigehalten werden. Terminabsagen seitens AG oder Leistungsempfängers müssen spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin schriftlich per E-Mail an xxxxxx@xxxxxx.xxx oder telefonisch bekanntgegeben werden. Bei der Nichteinhaltung fest vereinbarter Termine oder bei kurzfristigen Absagen behalten wir bei Vertragsschluss aufgrund für uns erkennbarer Umstände als mögliche Folge hätten voraussehen müssendas Recht vor, soweit nicht Vor- satz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen ei- ner Verletzung des Lebensein Ausfallhonorar (Schadenersatz), des Körpers oder der Ge- sundheitje nach Aufwand, der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos gehaftet wird.
8.3 Die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden betra- gen
a) pro Schadenfall: maximal das Fünffache des Netto- einkaufspreises des jeweils betroffenen Auftrags; und
b) bei mehreren Schadensfällen jedoch mindestens in Bezug auf den Kunden innerhalb eines Kalenderjahres: maximal das Doppelte des Nettoumsatzes, zu welchem der Kunde Produkte in dem jeweiligen Kalenderjahr bis zum Eintritt des Schadensfalls von uns bezogen hat.
8.4 Unabhängig von der vorstehenden Regelungen dieser Geschäftsbedingungen sind bei der Bestimmung der Höhe der gegen uns bestehenden Schadenersatzan- sprüche die wirtschaftlichen Gegebenheiten bei uns, Art, Umfang und Dauer der Geschäftsverbindung, et- waige Verursachungs- und Verschuldensbeiträge des Kunden angemessen zu unseren Gunsten zu berück- sichtigen. Insbesondere müssen die Schadenersatzleis- tungen, Kosten und Aufwendungen, die wir zu tragen verpflichtet sindAnfahrtskosten, in einem angemessenen Verhältnis Rechnung zu stellen. Dies gilt ferner auch für durch den AG oder Leistungsempfänger verursachte Steh- und Wartezeiten, sowie Arbeitsunterbrechung oder Ver- weigerung der Arbeitsdurchführung zum Wert der Leistungen stehenTermin.
8.5 Sämtliche Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
8.6 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kun- den ist mit den vorstehenden Regelungen nicht ver- bunden.
8.7 Wesentliche Vertragspflichten im vorgenannten Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf de- ren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schadenersatz. 8.1 Wir haften auf Schadenersatz und auf Ersatz der ver- geblichen Aufwendungen (nachfolgend „Schadener- satz“) wegen Mängeln der Lieferung oder Leistung o- der wegen Verletzung sonstiger Pflichten, insbeson- dere aus unerlaubter Handlung, Haftungsansprüche richten sich nach weiterer Maß- gabe der Gesetzgebung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeitden gesetzlichen Bestimmungen. Die vorstehende Haftungsbeschrän- kung Haftung des Überlassers ist auf positive Schäden eingeschränkt, die durch ihn kausal verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet wurden. Eine Haftungseinschränkung gilt nicht bei Verletzungen für Personenschäden. Ergänzend davon wird festgehalten, dass Netzbetreiber, Telekomdienstleister und auch Stromlieferanten keine Erfüllungsgehilfen des LebensÜberlassers sind. Der Überlasser haftet daher auch nicht für aus dem Stromnetz stammende (übertragene) Überspannungen. Der Überlasser haftet weder für einen bestimmten Erfolg, des Kör- pers oder der Gesundheit, bei der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, der Verlet- zung wesentlicher Vertragspflichten.
8.2 Der Schadenersatz wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den Ersatz vertragstypischer noch für Schäden beschränktund übernimmt keine Gewähr für Fehler, die wir bei Vertragsschluss durch unvollständige oder unrichtige Angaben des Nutzers, durch falsche bzw. unsachgemäße Installation durch den Nutzer, missbräuchliche, falsche oder unsachgemäße Nutzung von externer Software (Mobilitätsmanager), durch Manipulationen an externen Softwareprodukten durch den Nutzer oder einen Dritten verursacht werden, sofern dies für den Überlasser bekannt war. Werden Dritten auf Grund einer Sorgfaltswidrigkeit des Nutzers die Zugangsdaten bekannt, übernimmt der Überlasser keine Haftung für daraus resultierende Schäden. Jeglicher Eingriff in die vom Überlasser zur Verfügung gestellten (elektrischen) Anlageteile ist untersagt. Der Überlasser haftet nicht für Schäden, die durch missbräuchliche oder unsachgemäße Nutzung von Geräten bzw. durch Manipulation, dieser vom Überlasser zur Verfügung gestellten Geräte durch den Nutzer oder durch Dritte, verursacht werden. Der Nutzer haftet, wenn es zu einem Schaden am Fahrzeug oder Dritter kommt (zuzüglich eventuell vertraglich berechtigter Personen zur ungeteilten Hand) im Rahmen dieser Bedingungen (auch Schäden an einem Fahrzeug und Schadenskosten wie Sachverständigenkosten, Wertminderung oder Mietausfallskosten), sofern ein zugrundeliegende – vereinbarter - Versicherer die Deckung verweigert subsidiär. Der Überlasser haftet z.B. nicht für Schäden, die durch die Nichtverfügbarkeit von Ladestationen (z.B. aufgrund für uns erkennbarer Umstände als mögliche Folge hätten voraussehen müssen, soweit nicht Vor- satz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt eines Ausfalls oder wegen ei- ner Verletzung des Lebens, des Körpers Wartungsarbeiten) oder der Ge- sundheit, der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos gehaftet wirddurch missbräuchliche Nutzung durch Dritte entstehen.
8.3 Die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden betra- gen
a) pro Schadenfall: maximal das Fünffache des Netto- einkaufspreises des jeweils betroffenen Auftrags; und
b) bei mehreren Schadensfällen in Bezug auf den Kunden innerhalb eines Kalenderjahres: maximal das Doppelte des Nettoumsatzes, zu welchem der Kunde Produkte in dem jeweiligen Kalenderjahr bis zum Eintritt des Schadensfalls von uns bezogen hat.
8.4 Unabhängig von der vorstehenden Regelungen dieser Geschäftsbedingungen sind bei der Bestimmung der Höhe der gegen uns bestehenden Schadenersatzan- sprüche die wirtschaftlichen Gegebenheiten bei uns, Art, Umfang und Dauer der Geschäftsverbindung, et- waige Verursachungs- und Verschuldensbeiträge des Kunden angemessen zu unseren Gunsten zu berück- sichtigen. Insbesondere müssen die Schadenersatzleis- tungen, Kosten und Aufwendungen, die wir zu tragen verpflichtet sind, in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der Leistungen stehen.
8.5 Sämtliche Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
8.6 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kun- den ist mit den vorstehenden Regelungen nicht ver- bunden.
8.7 Wesentliche Vertragspflichten im vorgenannten Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf de- ren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Überlassung Beweglicher Sachen an Verbraucher
Schadenersatz. 8.1 Wir haften auf Schadenersatz und auf Ersatz 11.1. Für Schäden, die durch die Anwendung der ver- geblichen Aufwendungen (nachfolgend „Schadener- satz“) wegen Mängeln der Lieferung oder Leistung o- der wegen Verletzung sonstiger PflichtenRZL Programme auftreten, insbeson- dere aus unerlaubter Handlung, nach weiterer Maß- gabe der Gesetzgebung haftet RZL nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die vorstehende Haftungsbeschrän- kung gilt Schadenersatz auf Grund des Verlustes von Daten ist ausgeschlossen, wenn der Anwender die Daten nicht bei Verletzungen des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, bei der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, der Verlet- zung wesentlicher Vertragspflichten.
8.2 Der Schadenersatz wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist täglich auf eigenen Datenträgern gesichert hat (siehe Punkt 7.4) bzw. – entgegen Punkt 6. – Änderungen an den Ersatz vertragstypischer Schäden beschränkt, die wir bei Vertragsschluss aufgrund für uns erkennbarer Umstände als mögliche Folge hätten voraussehen müssen, soweit nicht Vor- satz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen ei- ner Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Ge- sundheit, der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos gehaftet wird.
8.3 Die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden betra- gen
a) pro Schadenfall: maximal das Fünffache des Netto- einkaufspreises des jeweils betroffenen Auftrags; und
b) bei mehreren Schadensfällen in Bezug auf den Kunden innerhalb eines Kalenderjahres: maximal das Doppelte des Nettoumsatzes, zu welchem der Kunde Produkte in dem jeweiligen Kalenderjahr bis zum Eintritt des Schadensfalls von uns bezogen RZL Programmen vorgenommen hat.
8.4 Unabhängig 11.2. Der Schadenersatz für – in einem Vertragsjahr durch RZL verursachte – Schäden wird mit dem doppelten der jährlich durch den Anwender zu entrichtenden Nutzungsgebühr begrenzt.
11.3. Die Haftung von RZL für entgangene Gewinne, erwartete Ersparnisse, mittelbare Schäden, reine Vermögensschäden, Mangelfolgeschäden, für Schäden an aufgezeichneten Daten, sowie für Aufwendungen der vorstehenden Regelungen dieser Geschäftsbedingungen sind bei Wiederbeschaffung verloren gegangener Daten ist ausgeschlossen. RZL haftet dem Anwender nicht für Schäden, welche im Zusammenhang mit bzw. als Folge von – mit den LIZENZPROGRAMMEN/Programm-Versionen erzielten – Arbeitsergebnissen stehen. Der Anwender und seine Mitarbeiter bleiben allein verantwortlich für die Überprüfung der Bestimmung Eingabe der Daten und der mit den LIZENZPROGRAMMEN/Programm-Versionen erzielten Ergebnisse (auch wenn Konverter oder Schnittstellen aufgrund der Anlage 1N Vertragsinhalt werden). Temporäre Nicht-Verfügbarkeiten im Rahmen von Wartungsfenstern berechtigten den Anwender nicht zur Geltendmachung von Haftungsansprüchen. RZL haftet dem Anwender nicht für die jene Fälle, für welche die Gewährleistung ausgeschlossen ist. Eine Haftung gemäß § 933a ABGB wird ausgeschlossen, sofern dies gesetzlich möglich ist. Ansonsten wird zwischen den Vertragsparteien vereinbart, dass auch die Haftung gemäß § 933a ABGB oder eine sonstige Haftung aus einem Gewährleistungsfall (inkl. Mangelfolgeschaden) gemäß diesem Punkt sowohl dem Grunde als auch der Höhe der gegen uns bestehenden Schadenersatzan- sprüche die wirtschaftlichen Gegebenheiten bei uns, Art, Umfang und Dauer der Geschäftsverbindung, et- waige Verursachungs- und Verschuldensbeiträge des Kunden angemessen zu unseren Gunsten zu berück- sichtigen. Insbesondere müssen die Schadenersatzleis- tungen, Kosten und Aufwendungen, die wir zu tragen verpflichtet sind, in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der Leistungen stehennach beschränkt ist.
8.5 Sämtliche Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
8.6 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kun- den ist mit den vorstehenden Regelungen nicht ver- bunden.
8.7 Wesentliche Vertragspflichten im vorgenannten Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf de- ren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
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Samples: Software License Agreement
Schadenersatz. 8.1 Wir haften 15.1. Der Händler wird die ihm übertragenen Pflichten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze erfüllen und den Kunden rechtzeitig auf Schadenersatz für den Händler erkennbare Risiken hinweisen. Der Händler verfügt jedoch nicht über Kenntnisse hinsichtlich einer besonderen Art der Verwendung seiner Leistungen durch den Kunden, weshalb ihn weder eine Pflicht zur Prüfung noch zur Aufklärung des Kunden betreffend die Eignung oder die Sicherheit seiner Leistungen für bestimmte Arten der Verwendung trifft.
15.2. Jegliche Haftung des Händlers für Ansprüche, die auf Grund der Werbemittel, der Verwendung eines Kennzeichens oder einer sonstigen Leistung des Händlers gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn der Händler seiner Hinweispflicht nachgekommen ist oder solche Risiken nicht erkennen konnte und erkennen musste.
15.3. Überhaupt haftet der Händler im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften lediglich für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder krass grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte und schlicht grobe Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von krass grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz hat der Geschädigte zu beweisen, die Beweislastumkehr gemäß § 1298 ABGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.
15.4. Der Ersatz von Mangelfolgeschäden, bloßen Vermögensschäden sowie entgangenem Gewinn und von Schäden Dritter ist in jedem Fall ausgeschlossen; Schäden sind ausschließlich objektiv-abstrakt zu berechnen.
15.5. Ansprüche auf Ersatz von Schäden müssen bei sonstigem Ausschluss innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers, spätestens jedoch binnen eines Jahres ab Übernahme gerichtlich geltend gemacht werden. Gerät der ver- geblichen Aufwendungen (nachfolgend „Schadener- satz“) wegen Mängeln Kunde in Verzug mit der Lieferung Übernahme, beginnt die Frist mit der bedungenen Übergabe zu laufen, wurde eine solche nicht vereinbart, ab jenem Zeitpunkt, in welchem der Händler erstmals leistungsbereit ist. Für nach Ablauf dieser Frist geltend gemachte oder Leistung o- erst entstehende Schäden wird jegliche Haftung ausgeschlossen.
15.6. Schadenersatzansprüche sind der wegen Verletzung sonstiger Pflichten, insbeson- dere aus unerlaubter Handlung, Höhe nach weiterer Maß- gabe der Gesetzgebung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeitmit dem Entgelt des Händlers exklusive Steuern begrenzt.
15.7. Die vorstehende Haftungsbeschrän- kung gilt nicht bei Verletzungen Vereinbarung von Vertragsstrafen zu Lasten des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, bei der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, der Verlet- zung wesentlicher VertragspflichtenHändlers ist unwirksam.
8.2 Der Schadenersatz wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den Ersatz vertragstypischer Schäden beschränkt, die wir bei Vertragsschluss 15.8. Wird der Händler von Dritten aufgrund für uns erkennbarer Umstände als mögliche Folge hätten voraussehen müssen, soweit nicht Vor- satz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen ei- ner Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Ge- sundheit, der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos gehaftet wird.
8.3 Die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden betra- gen
a) pro Schadenfall: maximal das Fünffache des Netto- einkaufspreises des jeweils betroffenen Auftrags; und
b) bei mehreren Schadensfällen in Bezug auf Verwendung seiner Leistungen durch den Kunden innerhalb eines Kalenderjahres: maximal das Doppelte des Nettoumsatzes(z.B. Weitergabe) in Anspruch genommen, zu welchem hat der Kunde Produkte in dem jeweiligen Kalenderjahr bis zum Eintritt des Schadensfalls von uns bezogen hatden Händler schad- und klaglos zu halten.
8.4 Unabhängig von der vorstehenden Regelungen dieser Geschäftsbedingungen sind bei der Bestimmung der Höhe der gegen uns bestehenden Schadenersatzan- sprüche die wirtschaftlichen Gegebenheiten bei uns, Art, Umfang und Dauer der Geschäftsverbindung, et- waige Verursachungs- und Verschuldensbeiträge des Kunden angemessen zu unseren Gunsten zu berück- sichtigen. Insbesondere müssen die Schadenersatzleis- tungen, Kosten und Aufwendungen, die wir zu tragen verpflichtet sind, in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der Leistungen stehen.
8.5 Sämtliche Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
8.6 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kun- den ist mit den vorstehenden Regelungen nicht ver- bunden.
8.7 Wesentliche Vertragspflichten im vorgenannten Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf de- ren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
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