Common use of Schadensersatzansprüche Clause in Contracts

Schadensersatzansprüche. 1. Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung, haften wir – auch für unsere leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen – nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden. Dieser berechnet sich bei Zirka Liefermengen auf der Grundlage der Mindestmenge von 90 % der im Vertrag vorgesehenen Liefermenge. 2. Diese Beschränkungen gelten nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Schäden des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und auch dann nicht, wenn und soweit wir Mängel der Sache arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit garantiert haben. Wesentlich sind konkret beschriebene Vertragspflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. 3. Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben hiervon unberührt. 4. Soweit nichts anderes vereinbart, verjähren vertragliche Ansprüche einschließlich sachmangelbedingter Schadenersatzansprüche, die dem Käufer gegen uns aus Anlass oder im Zusammenhang mit der Lieferung der Ware entstehen, 1 Jahr nach Ablieferung der Ware, soweit sie nicht den Ersatz für einen Körper- und Gesundheitsschaden oder einen typischen, vorhersehbaren Schaden beinhalten oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers beruhen. Diese Frist gilt auch für solche Waren, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet werden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, es sei denn diese Verwendungsweise wurde schriftlich vereinbart. In den Fällen, in denen wir den Nacherfüllungsanspruch des Käufers anerkannt haben, beginnt die Verjährung nicht neu, sondern ist bis zum Ablauf von drei Monaten nach Durchführung der Nacherfüllung gehemmt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schadensersatzansprüche. 1. Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung10.1 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften. 10.2 Auf Schadensersatz haftet der Verkäufer auch für unsere leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen gleich aus welchem Rechtsgrund nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden. Dieser berechnet sich bei Zirka Liefermengen auf der Grundlage der Mindestmenge von 90 % der im Vertrag vorgesehenen Liefermenge. 2Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Diese Beschränkungen gelten nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche VertragspflichtenBei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer, in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetzvorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen, bei nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und oder der Gesundheit und auch dann nichtGesundheit, wenn und soweit wir Mängel für Schäden aus der Sache arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit garantiert haben. Wesentlich sind konkret beschriebene Vertragspflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder solche Vertragspflichteneiner wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. 310.3 Die sich aus Ziffer 10.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. Die zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben hiervon unberührtVorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. 4. Soweit nichts anderes vereinbart, verjähren vertragliche Ansprüche einschließlich sachmangelbedingter Schadenersatzansprüche, 10.4 In diesem Fall ist die dem Käufer gegen uns aus Anlass oder im Zusammenhang mit der Lieferung der Ware entstehen, 1 Jahr nach Ablieferung der Ware, soweit sie nicht Haftung des Verkäufers auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. 10.5 Der Schadensersatzanspruch für einen Körper- und Gesundheitsschaden oder einen typischendie Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beinhalten oder auf begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grober grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Verkäufers beruhen. Diese Frist gilt auch für solche WarenLebens, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet werden des Körpers oder der Gesundheit oder der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie gehaftet wird. 10.6 Soweit der Verkäufer technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und dessen Mangelhaftigkeit verursacht habendiese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, es sei denn diese Verwendungsweise wurde schriftlich vereinbart. In den Fällenvertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, in denen wir den Nacherfüllungsanspruch des Käufers anerkannt haben, beginnt die Verjährung nicht neu, sondern ist bis zum Ablauf von drei Monaten nach Durchführung der Nacherfüllung gehemmtgeschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen, Allgemeine Verkaufsbedingungen

Schadensersatzansprüche. 1. Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten9.1 Die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen aus Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden mangelhafter oder falscher Lieferung/Leistung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsanbahnung Vertragsverhandlungen und unerlaubter HandlungHandlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses Abschnitts 9 eingeschränkt. 9.2 Bei einfach fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften wir – auch für unsere leitenden nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Besteller vertrauen darf, insbesondere die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und Installation des Liefergegenstands, dessen Freiheit von Mängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Bestellern die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Bestellers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken. 9.3 Soweit wir gemäß Ziff.. 9.2 dem Grunde nach auf Schadensersatz haften, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder die wir bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätten voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind. 9.4 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und –beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen – nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden. Dieser berechnet sich bei Zirka Liefermengen auf der Grundlage der Mindestmenge von 90 % der im Vertrag vorgesehenen LiefermengeVerkäufers. 29.5 Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von uns geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. 9.6 Die Einschränkungen dieses Abschnitts 9. Diese Beschränkungen gelten Gelten nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichtenfür unsere Haftung wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens, in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetzfür garantierte Beschaffenheitsmerkmale, bei Schäden wegen Verletzung des Lebens, des Körpers und oder der Gesundheit und auch dann nicht, wenn und soweit wir Mängel der Sache arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit garantiert haben. Wesentlich sind konkret beschriebene Vertragspflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darfunsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. 3. Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben hiervon unberührt. 4. Soweit nichts anderes vereinbart, verjähren vertragliche Ansprüche einschließlich sachmangelbedingter Schadenersatzansprüche, die dem Käufer gegen uns aus Anlass oder im Zusammenhang mit der Lieferung der Ware entstehen, 1 Jahr nach Ablieferung der Ware, soweit sie nicht den Ersatz für einen Körper- und Gesundheitsschaden oder einen typischen, vorhersehbaren Schaden beinhalten oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers beruhen. Diese Frist gilt auch für solche Waren, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet werden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, es sei denn diese Verwendungsweise wurde schriftlich vereinbart. In den Fällen, in denen wir den Nacherfüllungsanspruch des Käufers anerkannt haben, beginnt die Verjährung nicht neu, sondern ist bis zum Ablauf von drei Monaten nach Durchführung der Nacherfüllung gehemmt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schadensersatzansprüche. 1Außer den bei der für Verteidigung angegebenen Personen werden als Versicherte jeg- liche Insassen des versicherten Fahrzeugs angesehen. Wegen Verletzung vertraglicher Von der Gesellschaft werden die Schadensersatzansprüche gegenüber Dritten im Namen des Versicherten auf gerichtlichem oder außergerichtlichem Wege geltend gemacht. Zu diesem Zweck werden von der Gesellschaft Rechtsvertreter ernannt, von denen die Scha- densersatzansprüche auf gerichtlichem oder außergerichtlichem Wege geltend gemacht werden. Die Honorare für dieselben gehen zu Lasten der Gesellschaft. Von dem Versi- cherten müssen die erforderlichen Vollmachten ausgestellt und außervertraglicher PflichtenErnennungen vorge- nommen werden. Von dem Versicherten sind der Gesellschaft Rechnungen, insbesondere wegen UnmöglichkeitUnkostenbelege sowie Unter- lagen für die Anspruchserhebung zur Verfügung zu stellen. In Erweiterung dieser Deckung und für den Fall, Verzugdass einer der Versicherten - der Fahr- zeughalter, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlungder Versicherungsnehmer oder Fahrzeugführer – die Rechtsvertreter zwecks Erhebung seiner Schadensersatzansprüche ernennt, haften wir – auch werden ihm die Honorare für unsere leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen – nur in Fällen des Vorsatzes diese Rechtsvertreter bis zu einer Höhe von 3.000 Euro ersetzt, wenn auf gerichtlichem oder außergerichtlichem Weg durch die Versicherung keine Einigung erzielt worden ist und der groben FahrlässigkeitVersicherte das Verfahren auf seine Kosten weiterführt. In dieser Erweiterung der Dek- kung sind somit nicht die Insassen des versicherten Fahrzeugs eingeschlossen. Bei Abschluss des Packs Rechtsschutz werden die Kosten für die Rechtsvertreter bis zu der in den Sonderbedingungen angegebenen Höchstgrenze übernommen. Der Versicherte bevollmächtigt ausdrücklich die Gesellschaft und deren gesetzliche Ver- treter, beschränkt die kraft dieser Deckung durch Übereinkunft oder gerichtliches Urteil erzielten Entschädigungen direkt in Empfang zu nehmen, unbeschadet der später vorzunehmen- den Liquidation. Ergeht ein rechtskräftiges Urteil, mit dem dem Versicherten Entschädigung für die an dem identifizierten Fahrzeug entstandenen Sachschäden zugesprochen wird und kann das Urteil auf Grund der Insolvenz des/der Verurteilten nicht vollstreckt werden, garan- tiert die Versicherung dem Versicherten die Zahlung dieser Entschädigung bis zu einem Höchstbetrag von 1.200 Euro. Wenn pfändbare Gegenstände vorhanden sind, deren Wert jedoch nicht den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden. Dieser berechnet sich bei Zirka Liefermengen auf Gesamtbetrag der Grundlage Entschädigung decken, wird von der Mindestmenge von 90 % Versi- cherungsgesellschaft der im Vertrag vorgesehenen Liefermenge. 2Differenzbetrag bis zu dem vorstehend genannten Höchstbe- trag übernommen. Diese Beschränkungen gelten nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Schäden des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und auch Leistung wird nur dann nichterbracht, wenn und soweit wir Mängel der Sache arglistig verschwiegen für die an dem Fahrzeug verursachten Sachschäden keine Deckung durch eine Versicherungs- police oder deren Abwesenheit garantiert habendas Rückversicherungskonsortium vorhanden ist. Wesentlich sind konkret beschriebene Vertragspflichten, deren Verletzung In jedem Fall wer- den jedoch die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. 3. Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben hiervon unberührt. 4. Soweit nichts anderes vereinbart, verjähren vertragliche Ansprüche einschließlich sachmangelbedingter SchadenersatzansprücheBeträge, die durch das rechtskräftige Urteil von dem/den Verurteilten erzielt werden, vorrangig für den Schadenersatz für die an dem Käufer gegen uns aus Anlass oder im Zusammenhang mit der Lieferung der Ware entstehen, 1 Jahr nach Ablieferung der Ware, soweit sie nicht den Ersatz für einen Körper- und Gesundheitsschaden oder einen typischen, vorhersehbaren Schaden beinhalten oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers beruhen. Diese Frist gilt auch für solche Waren, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet werden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, es sei denn diese Verwendungsweise wurde schriftlich vereinbart. In den Fällen, in denen wir den Nacherfüllungsanspruch des Käufers anerkannt haben, beginnt die Verjährung nicht neu, sondern ist bis zum Ablauf von drei Monaten nach Durchführung der Nacherfüllung gehemmtver- sicherten Fahrzeug verursachten Schäden verwendet.

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Samples: Zurich Motor Pack Insurance Agreement

Schadensersatzansprüche. 1. Wegen Verletzung vertraglicher Soweit in diesen Bestimmungen nichts Abweichendes vereinbart ist, sind alle Ansprüche des Bestellers auf Ersatz von Schäden jedwelcher Art, auch von Auf- wendungsersatzansprüchen und außervertraglicher Pflichtenmittelbaren Schäden, wie entgangener Gewinn, ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung aller Verletzungen von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung. Der Haf- tungsausschluss gilt auch dann, haften wenn wir – auch für unsere leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen – nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden. Dieser berechnet sich bei Zirka Liefermengen auf der Grundlage der Mindestmenge von 90 % der im Vertrag vorgesehenen LiefermengeErfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen eingesetzt haben. 2. Diese Beschränkungen gelten nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche VertragspflichtenAbweichend von Ziff. X.1 dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen haften wir, in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetzgleich aus welchem Rechtsgrund, bei Schäden des Lebens, des Körpers nur – und der Gesundheit und dies gilt auch dann nichtdann, wenn wir leitende Angestellte oder Erfüllungs- und soweit Verrichtungsgehilfen eingesetzt hat – wenn: (a) uns grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt, (b) wir Mängel der Sache einen Mangel arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit garantiert eine Garantie für die Beschaf- fenheit der Liefergegenstände übernommen haben. Wesentlich sind konkret beschriebene Vertragspflichten, (c) durch uns schuldhaft Schäden an Leben, deren Verletzung Gesundheit oder Körper entstanden sind; sowie wenn (d) wir gegen so genannte Kardinalpflichten verstoßen haben, d.h. (aa) bei wesentlichen Pflichtverletzungen, welche die Erreichung des Vertragszwecks gefährdetVertrags- zwecks gefährden, oder solche Vertragspflichtenoder (bb) bei der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung Durch- führung des Vertrages Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer Besteller regelmäßig vertraut und oder vertrauen darfdarf („Kardinalpflichten“). 3. Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben hiervon unberührtIm Falle von Ziff. X.2. (d) dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen – Verletzung von Kardinalpflichten – ist unsere Haftung allerdings bei nur leichter Fahrlässig- keit der Höhe nach auf den auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt. 4. Soweit nichts anderes vereinbart, verjähren vertragliche Der Haftungsausschluss findet in Bezug auf Ansprüche einschließlich sachmangelbedingter Schadenersatzansprüche, die aus dem Käufer gegen uns aus Anlass oder im Zusammenhang Produkthaf- tungsgesetz keine Anwendung. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit der Lieferung der Ware entstehen, 1 Jahr nach Ablieferung der Ware, soweit sie den vorstehenden Regelungen nicht den Ersatz für einen Körper- und Gesundheitsschaden oder einen typischen, vorhersehbaren Schaden beinhalten oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers beruhen. Diese Frist gilt auch für solche Waren, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet werden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, es sei denn diese Verwendungsweise wurde schriftlich vereinbart. In den Fällen, in denen wir den Nacherfüllungsanspruch des Käufers anerkannt haben, beginnt die Verjährung nicht neu, sondern ist bis zum Ablauf von drei Monaten nach Durchführung der Nacherfüllung gehemmtverbunden.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen