Common use of Schadloshaltung Clause in Contracts

Schadloshaltung. Der NSV und der ORGANISATOR erklären sich solidarisch handelnd dazu be- reit, gegen die FIS gerichtete Schadenersatzansprüche, Ansprüche auf Ersatz von Kosten und Spesen irgendwelcher Art (einschliesslich angemessener An- waltskosten) sowie Ansprüche, Verfahren oder Urteile irgendwelcher Art (ob ak- tuell oder angedroht), welche direkt oder indirekt aus Ansprüchen im Zusam- menhang mit Handlungen oder Unterlassungen des NSV und/oder des ORGA- NISATOR im Rahmen der Organisation oder der Durchführung der VERAN- STALTUNG (oder eines beliebigen Teils davon) entstehen und gegen die im vorliegenden VERTRAG festgehaltenen Pflichten verstossen, abzuwehren, bzw. die FIS vollumfänglich schadlos zu halten, falls solche Ansprüche erfolgreich gegen die FIS geltend gemacht wurden. Die FIS erklärt sich dazu bereit, gegen den NSV und/oder den ORGANISATOR gerichtete Schadenersatzansprüche, Ansprüche auf Ersatz von Kosten und Spesen irgendwelcher Art (einschliesslich angemessener Anwaltskosten) sowie gegen Ansprüche, Verfahren oder Urteile irgendwelcher Art (ob aktuell oder an- gedroht), welche direkt oder indirekt aus Ansprüchen im Zusammenhang mit Handlungen oder Unterlassungen der FIS im Rahmen der Organisation oder der Durchführung der VERANSTALTUNG (oder eines beliebigen Teils davon) ent- stehen und gegen die im vorliegenden VERTRAG festgehaltenen Pflichten verstossen, abzuwehren bzw. den NSV und/oder den ORGANISATOR vollum- fänglich schadlos zu halten, falls solche Ansprüche gegen den NSV und/oder den ORGANISATOR erfolgreich geltend gemacht wurden.

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Schadloshaltung. Der NSV und der ORGANISATOR erklären sich solidarisch handelnd dazu be- reit, gegen die FIS gerichtete Schadenersatzansprüche, Ansprüche auf Ersatz von Kosten und Spesen irgendwelcher Art (einschliesslich angemessener An- waltskosten) sowie Ansprüche, Verfahren oder Urteile irgendwelcher Art (ob ak- tuell oder angedroht), welche direkt oder indirekt aus Ansprüchen im Zusam- menhang mit Handlungen oder Unterlassungen des NSV und/oder des ORGA- NISATOR im Rahmen der Organisation oder der Durchführung der VERAN- STALTUNG (oder eines beliebigen Teils davon) entstehen und gegen die im vorliegenden VERTRAG festgehaltenen Pflichten verstossen, abzuwehren, bzw. die FIS vollumfänglich schadlos zu halten, falls solche Ansprüche erfolgreich gegen die FIS geltend gemacht wurden. Die FIS erklärt sich dazu bereit, gegen den NSV und/oder den ORGANISATOR gerichtete Schadenersatzansprüche, Ansprüche auf Ersatz von Kosten und Spesen irgendwelcher Art (einschliesslich angemessener Anwaltskosten) sowie gegen Ansprüche, Verfahren oder Urteile irgendwelcher Art (ob aktuell oder an- gedroht), welche direkt oder indirekt aus Ansprüchen im Zusammenhang mit Handlungen oder Unterlassungen der FIS im Rahmen der Organisation oder der Durchführung der VERANSTALTUNG (oder eines beliebigen Teils davon) ent- stehen und gegen die im vorliegenden VERTRAG festgehaltenen Pflichten verstossen, abzuwehren bzw. den NSV und/oder den ORGANISATOR vollum- fänglich schadlos zu halten, falls solche Ansprüche gegen den NSV und/oder den ORGANISATOR erfolgreich geltend gemacht wurden.

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Schadloshaltung. Der NSV und der ORGANISATOR erklären sich solidarisch handelnd dazu be- reitbereit, gegen die FIS gerichtete Schadenersatzansprüche, Ansprüche auf Ersatz von Kosten und Spesen irgendwelcher Art (einschliesslich angemessener An- waltskostenAnwalts- kosten) sowie Ansprüche, Verfahren oder Urteile irgendwelcher Art (ob ak- tuell aktuell oder angedroht), welche direkt oder indirekt aus Ansprüchen im Zusam- menhang Zusammenhang mit Handlungen oder Unterlassungen des NSV und/oder des ORGA- NISATOR ORGANISATOR im Rahmen der Organisation oder der Durchführung der VERAN- STALTUNG VERANSTALTUNG (oder eines beliebigen Teils davon) entstehen und gegen die im vorliegenden VERTRAG VER- TRAG festgehaltenen Pflichten verstossen, abzuwehren, bzw. die FIS vollumfänglich vollum- fänglich schadlos zu halten, falls solche Ansprüche erfolgreich gegen die FIS geltend gel- tend gemacht wurden. Die FIS erklärt sich dazu bereit, gegen den NSV und/oder den ORGANISATOR gerichtete Schadenersatzansprüche, Ansprüche auf Ersatz von Kosten und Spesen Spe- sen irgendwelcher Art (einschliesslich angemessener Anwaltskosten) sowie gegen ge- gen Ansprüche, Verfahren oder Urteile irgendwelcher Art (ob aktuell oder an- gedrohtange- droht), welche direkt oder indirekt aus Ansprüchen im Zusammenhang mit Handlungen Hand- lungen oder Unterlassungen der FIS im Rahmen der Organisation oder der Durchführung der VERANSTALTUNG (oder eines beliebigen Teils davon) ent- stehen entste- hen und gegen die im vorliegenden VERTRAG festgehaltenen Pflichten verstossenverstos- sen, abzuwehren bzw. den NSV und/oder den ORGANISATOR vollum- fänglich vollumfänglich schadlos zu halten, falls solche Ansprüche gegen den NSV und/oder den ORGANISATOR ORGA- NISATOR erfolgreich geltend gemacht wurden.

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