Common use of Schadloshaltung Clause in Contracts

Schadloshaltung. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, den Verkäufer, seine Rechtsnachfolger und Zessionare sowie seine Mitglieder, Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen und deren jeweilige Vertreter (gemeinsam die „Verkäufer-Parteien“) für alle Verbindlichkeiten, Verlusten, Schäden (einschließlich Sachschäden, Verletzungen oder Tod von Personen, einschließlich Folgeschäden und insbesondere einschließlich Schadenersatz und Strafzahlungen), Zahlungen, Kosten und Aufwendungen (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren und - auslagen) (gemeinsam die „Verluste“) (unabhängig davon, ob sie im Zusammenhang mit einem Anspruch Dritter stehen) zu entschädigen, ihnen gegenüber schadlos zu halten, sie für immer von ihnen zu entlasten und gegen sie zu verteidigen, die auf irgendeine Weise in Verbindung zu den folgenden Umständen stehen oder aus diesen entstehen: (i) der Entgegennahme, Handhabung, Lagerung, Verarbeitung oder Verwendung des Produkts, die erfolgt, während sich das Produkt im Besitz oder unter der Kontrolle des Käufers oder eines Dritten befindet, an den der Käufer das dem Käufer gemäß der Vereinbarung gelieferte Produkt verkauft, verteilt, überträgt oder anderweitig direkt oder indirekt liefert, (ii) der Umsetzung von technischen Ratschlägen, anderen Ratschlägen oder Empfehlungen durch den Käufer, die dem Käufer vom Verkäufer bezüglich des Transports, der Handhabung, Lagerung, Beladung, Entladung oder Verwendung des Produkts erteilt wurden, (iii) dem Verkauf, der Bereitstellung, der Lieferung oder dem Kauf von Produkten gemäß der Vereinbarung, (iv) Verstößen des Käufers gegen die Vereinbarung, Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten des Käufers oder (v) Verfahren, die eine Haftung nach oder aufgrund von Gesetzen zum Schutz der menschlichen Gesundheit (einschließlich des Versäumnisses, vor einer solchen Exposition zu warnen) oder der Umwelt unterstellen, oder eine von einer Regierungsbehörde geforderte Säuberungs-, Beseitigungs- oder Sanierungsmaßnahme im Zusammenhang mit Umweltbedingungen, die sich auf die Luft, den Boden, Oberflächengewässer, Grundwasser oder Flüsse auswirken.

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Schadloshaltung. Der Käufer Für den Fall einer Forderung, eines Anspruchs, einer Klage und/oder eines Verfahrens gegen Stratasys, eine Zweiggesellschaft von Stratasys und/oder die Direktoren, Manager, Mitarbeiter, Beauftragten, Vertreter, Kunden, Lieferanten oder Lizenzgeber (jeweils eines „Entschädigungsberechtigten“) einer der vorgenannten Einheiten und basierend auf der Nutzung der Software (oder deren Teile) durch den Kunden (der Klarheit halber einschließlich etwaiger berechtigter Benutzer), dem Verstoß gegen eine Bestimmung dieses Vertrages und/oder der Verletzung eines für den Kunden geltenden Gesetzes (wobei jedes der vorgenannten Elemente einen „Anspruch“) darstellt, erklärt der Kunde sich damit einverstanden, den Verkäufer, seine Rechtsnachfolger und Zessionare sowie seine Mitglieder, Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen und deren jeweilige Vertreter auf schriftliches Ersuchen durch Stratasys (gemeinsam die „Verkäufer-Parteien“) für alle Verbindlichkeiten, Verlusten, Schäden (einschließlich Sachschäden, Verletzungen oder Tod von Personen, einschließlich Folgeschäden und insbesondere einschließlich Schadenersatz und Strafzahlungenüber das es nach seinem alleinigen Ermessen entscheidet), Zahlungendie volle Kontrolle der Verteidigung und Beilegung des Anspruchs zu übernehmen. Indessen (A) behält Stratasys sich das Recht vor, Kosten zu jedem beliebigen späteren Zeitpunkt die vollständige oder teilweise Kontrolle der Verteidigung und/oder Beilegung des Anspruchs zu übernehmen, und Aufwendungen (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren B) der Kunde reguliert keinerlei Ansprüche oder übernimmt keine diesbezüglichen Verpflichtungen ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von Stratasys. Überdies und - auslagenegal ob (oder in welchem Umfang) (gemeinsam die „Verluste“) (unabhängig davonder Kunde sich an der Verteidigung und/oder Regulierung eines Anspruchs beteiligt hat, ob sie im Zusammenhang mit einem Anspruch Dritter stehen) zu entschädigenerklärt der Kunde sich einverstanden, ihnen gegenüber den Entschädigungsberechtigten schadlos zu halten, sie halten für immer von ihnen zu entlasten und gegen sie zu verteidigen, die auf irgendeine Weise in Verbindung zu den folgenden Umständen stehen oder aus diesen entstehengegen: (i) der Entgegennahme, Handhabung, Lagerung, Verarbeitung oder Verwendung des Produktsalle Kosten und Ausgaben (einschließlich uneingeschränkt zumutbarer Anwaltskosten), die erfolgtdem Entschädigungsberechtigten durch die Verteidigung gegen diesen Anspruch entstanden sind, während sich das Produkt im Besitz oder unter der Kontrolle des Käufers oder eines Dritten befindet, an den der Käufer das dem Käufer gemäß der Vereinbarung gelieferte Produkt verkauft, verteilt, überträgt oder anderweitig direkt oder indirekt liefert, und (ii) der Umsetzung von technischen Ratschlägen, anderen Ratschlägen oder Empfehlungen durch den Käufer, die etwaige dem Käufer vom Verkäufer bezüglich des Transports, der Handhabung, Lagerung, Beladung, Entladung oder Verwendung des Produkts erteilt wurden, (iii) dem Verkauf, der Bereitstellung, der Lieferung oder dem Kauf von Produkten gemäß der Vereinbarung, (iv) Verstößen des Käufers gegen die Vereinbarung, Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten des Käufers oder (v) Verfahren, die eine Haftung nach oder aufgrund von Gesetzen zum Schutz der menschlichen Gesundheit Entschädigungsberechtigten im Rahmen dieses Anspruchs auferlegte Beträge (einschließlich des Versäumnisseseinschränkungslos Schäden, vor einer solchen Exposition zu warnen) oder der Umwelt unterstellenVerlusten, oder eine von einer Regierungsbehörde geforderte Säuberungs-, Beseitigungs- oder Sanierungsmaßnahme im Zusammenhang mit Umweltbedingungen, die sich auf die Luft, den Boden, Oberflächengewässer, Grundwasser oder Flüsse auswirkenVerbindlichkeiten und Geldbußen).

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Schadloshaltung. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden35.1 Die jeweiligen Verwaltungsratsmitglieder, den Verkäuferder jeweilige Sekretär und jeder sonstige leitende Angestellte oder Mitarbeiter der Gesellschaft, seine Rechtsnachfolger und Zessionare sowie seine Mitglieder, Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen und deren jeweilige Vertreter (gemeinsam die „Verkäufer-Parteien“) für alle Verbindlichkeiten, Verlusten, Schäden (einschließlich Sachschäden, Verletzungen oder Tod von Personen, einschließlich Folgeschäden und insbesondere einschließlich Schadenersatz und Strafzahlungen), Zahlungen, Kosten und Aufwendungen (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren und - auslagen) (gemeinsam die „Verluste“) (unabhängig davon, ob sie jeweils im Zusammenhang mit einem Anspruch Dritter stehen) dem Geschäft der Gesellschaft handeln, und jeder von ihnen sowie jeder ihrer Erben, Nachlassverwalter und Testamentsvollstrecker sind aus den Vermögenswerten und Gewinnen der Gesellschaft für und gegen alle Handlungen, Kosten, Gebühren, Verluste, Schäden und Auslagen zu entschädigen, ihnen gegenüber entschädigen und schadlos zu halten, sie für immer die ihnen oder einem von ihnen, ihren Erben, Nachlassverwaltern oder Testamentsvollstreckern oder einem von ihnen zu entlasten und gegen sie zu verteidigen, entstehen können oder die auf irgendeine Weise in Verbindung zu den folgenden Umständen stehen oder aus diesen entstehen: (i) der Entgegennahme, Handhabung, Lagerung, Verarbeitung oder Verwendung des Produkts, die erfolgt, während sich das Produkt im Besitz oder unter der Kontrolle des Käufers oder diese erleiden können aufgrund eines Dritten befindet, an den der Käufer das dem Käufer gemäß der Vereinbarung gelieferte Produkt verkauft, verteilt, überträgt oder anderweitig direkt oder indirekt liefert, (ii) der Umsetzung von technischen Ratschlägen, anderen Ratschlägen oder Empfehlungen durch den Käufer, die dem Käufer vom Verkäufer bezüglich des TransportsVertrags, der Handhabung, Lagerung, Beladung, Entladung geschlossen wurde oder Verwendung des Produkts erteilt wurden, (iii) dem Verkauf, der Bereitstellung, der Lieferung einer bei oder dem Kauf von Produkten gemäß der Vereinbarung, (iv) Verstößen des Käufers gegen die Vereinbarung, Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten des Käufers oder (v) Verfahren, die eine Haftung nach oder aufgrund von Gesetzen zum Schutz der menschlichen Gesundheit (einschließlich des Versäumnisses, vor einer solchen Exposition zu warnen) oder der Umwelt unterstellen, oder eine von einer Regierungsbehörde geforderte Säuberungs-, Beseitigungs- oder Sanierungsmaßnahme im Zusammenhang mit Umweltbedingungender Ausübung ihrer Pflicht oder unterstellten Pflicht in ihren jeweiligen Ämtern oder bei ihren jeweiligen treuhänderischen Aufgaben durchgeführten, daran mitgewirkten oder unterlassenen Handlung, mit Ausnahme derjenigen, die sich ihnen (ggf.) durch ihr eigenes vorsätzliches Fehlverhalten, ihre eigene Fahrlässigkeit bzw. Nichterfüllung entstehen bzw. erleiden, und der Betrag, für den eine solche Entschädigung erfolgt, wird unverzüglich zu einem Pfandrecht in Bezug auf das Vermögen der Gesellschaft und hat unter den Anteilinhaber vor allen anderen Forderungen Vorrang. Keiner der Vorgenannten haftet für Handlungen, Entgegennahmen, Fahrlässigkeit oder Versäumnisse von einem oder mehreren der anderen Vorgenannten oder für das Ausstellen von Empfangsbescheinigungen oder für Bankmitarbeiter, Makler oder sonstige Personen, in deren Hände Gelder oder Vermögenswerte der Gesellschaft kommen können oder für Rechtsmängel der Gesellschaft bei erworbenem Eigentum oder für unzureichende oder mangelhafte Rechtstitel oder Rechtsmängel der Gesellschaft in Bezug auf ein Wertpapier, in das Gelder der Gesellschaft oder zur Gesellschaft gehörige Gelder platziert oder investiert werden, oder für Verluste, Missgeschicke oder Schäden, die Luftauf einen der vorgenannten Gründe zurückzuführen sind oder die bei oder im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer jeweiligen Pflichten oder treuhänderischen Funktionen auftreten, den Bodensofern selbiges nicht aufgrund ihres eigenen vorsätzlichen Fehlverhaltens, Oberflächengewässer, Grundwasser oder Flüsse auswirkenihrer eigenen Fahrlässigkeit bzw. Nichterfüllung auftritt.

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Samples: www.ssga.com