Common use of Schlossänderungskosten Clause in Contracts

Schlossänderungskosten. Schlossänderungskosten sind Aufwendungen für Schlossänderungen an den Türen der als Versicherungsort vereinbarten Räume, wenn Schlüssel zu diesen Türen durch einen Versicherungsfall oder durch eine außerhalb des Versicherungsortes begange- nen Einbruchdiebstahl oder Raub innerhalb eines Gebäudes oder Grundstücks oder Raub auf Transportwegen abhandengekommen sind; dies gilt nicht bei Türen von Tresorräumen.

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Samples: www.ostangler.de, www.ostangler.de

Schlossänderungskosten. Schlossänderungskosten sind Aufwendungen für Schlossänderungen an den Türen der als Versicherungsort vereinbarten Räume, wenn Schlüssel zu diesen Türen durch einen Versicherungsfall oder durch eine außerhalb des Versicherungsortes begange- nen Versicherungsorts begangenen Einbruchdiebstahl oder Raub innerhalb eines Gebäudes oder Grundstücks oder Raub auf Transportwegen abhandengekommen abhanden gekommen sind; dies gilt nicht bei Türen von Tresorräumen.

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Samples: www.continentale.info, makler.continentale.de

Schlossänderungskosten. Schlossänderungskosten sind Aufwendungen für Schlossänderungen an den Türen der als Versicherungsort vereinbarten Räume, wenn Schlüssel zu diesen Türen durch einen Versicherungsfall oder durch eine außerhalb des Versicherungsortes begange- nen begangenen Einbruchdiebstahl oder Raub innerhalb eines Gebäudes oder Grundstücks oder Raub auf Transportwegen abhandengekommen abhanden gekommen sind; , dies gilt nicht bei Türen von Tresorräumen.

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Schlossänderungskosten. Schlossänderungskosten sind Aufwendungen für Schlossänderungen an den Türen der als Versicherungsort vereinbarten Räume, wenn Schlüssel zu diesen Türen durch einen Versicherungsfall Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub oder durch eine außerhalb einen au- ßerhalb des Versicherungsortes begange- nen begangenen Einbruchdiebstahl oder Raub innerhalb eines Gebäudes oder Grundstücks oder Raub auf Transportwegen abhandengekommen abhanden ge- kommen sind; dies gilt nicht bei Türen von Tresorräumen.

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Schlossänderungskosten. a) Schlossänderungskosten sind Aufwendungen für Schlossänderungen an den Türen der als Versicherungsort vereinbarten Räume, wenn Schlüssel zu diesen Türen durch einen Versicherungsfall oder durch eine außerhalb des Versicherungsortes begange- nen Einbruchdiebstahl oder Raub innerhalb eines Gebäudes oder Grundstücks oder Raub auf Transportwegen abhandengekommen begangene Tat gemäß § 1 Nr. 1 b,c Abschnitt A abhanden gekommen sind; dies . Dies gilt nicht bei für Türen von Tresorräumen.

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