Schlossänderungskosten. Dies sind Aufwendungen für Schlossänderungen an den Türen von Gebäuden innerhalb des Versicherungsortes, wenn Schlüssel zu diesen Türen durch einen Versicherungsfall oder durch eine außerhalb des Versicherungsortes begangene Tat der Gefahrengruppe gemäß Ziffer 3.5 abhandengekommen sind. Derartige Aufwendungen gelten nur versichert, wenn die Gefahrengruppe gemäß Ziffer 3.5 versichert ist.
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