Selbstbehalte. 3.1 Bis zur Höhe eines vereinbarten Selbstbehaltes beteiligt sich der Versicherungsnehmer an der Schadenersatzleistung. Für die Abwehr unberechtigter Ansprüche wird Versicherungsschutz gewährt. 3.2 Sind unterschiedliche Selbstbehalte vereinbart, so gilt der höchste Selbstbehalt. 3.3 Auf die besonderen Selbstbehalte in den Bestimmungen im Vertragsteil A., Ziff. 7 und Vertragsteil B. dieser BBR (Erweiterungen des Versicherungsschutzes) wird besonders hingewiesen.
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Samples: Spezial Haftpflichtversicherung, Spezial Haftpflichtversicherung, Spezial Haftpflichtversicherung
Selbstbehalte. 3.1 Bis zur Höhe eines vereinbarten Selbstbehaltes beteiligt sich der Versicherungsnehmer an der Schadenersatzleistung. Für die Abwehr unberechtigter Ansprüche wird Versicherungsschutz gewährt.
3.2 Sind unterschiedliche Selbstbehalte vereinbart, so gilt der höchste Selbstbehalt.
3.3 Auf die besonderen Selbstbehalte in den Bestimmungen im Vertragsteil A., Ziff. 7 7, Vertragsteil B. und Vertragsteil B. C. dieser BBR (Erweiterungen des Versicherungsschutzes) wird besonders hingewiesen.
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Samples: Besondere Bedingungen Und Risikobeschreibungen (Bbr) Für Landwirtschaftliche Betriebe