Common use of Selbstbehalte Clause in Contracts

Selbstbehalte. 5.1 Vereinbarte Selbstbehalte An jedem Versicherungsfall beteiligt sich der Versicherungsnehmer oder eine Tochtergesellschaft im Fall einer tatsächlich erfolgten Freistellung der versicherten Personen an der Entschädigungszahlung mit dem im Versicherungsschein entsprechend vereinbarten Selbstbehalt. In allen anderen Fällen tragen die versicherten Personen je Versicherungsfall den für sie im Versicherungsschein vereinbarten Selbstbehalt. Die Versicherungssumme steht im Anschluss an die zur Anwendung kommenden Selbstbehalte in voller Höhe zur Verfügung. Die Selbstbehalte gelten nicht für die erfolgreiche Abwehr von Ansprüchen.

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Selbstbehalte. 5.1 Vereinbarte Selbstbehalte An jedem Versicherungsfall beteiligt sich der Versicherungsnehmer oder eine Tochtergesellschaft im Fall einer tatsächlich erfolgten Freistellung der versicherten Personen an der Entschädigungszahlung mit dem im Versicherungsschein entsprechend vereinbarten Selbstbehalt. In allen anderen Fällen tragen die versicherten Personen je Versicherungsfall den für sie im Versicherungsschein vereinbarten Selbstbehalt. Die Versicherungssumme steht im Anschluss an die zur Anwendung kommenden Selbstbehalte in voller Höhe zur Verfügung. Die Selbstbehalte gelten nicht für die erfolgreiche Abwehr von AnsprüchenAbwehrkosten.

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Selbstbehalte. 5.1 Vereinbarte Selbstbehalte An jedem Versicherungsfall beteiligt sich der Versicherungsnehmer oder eine Tochtergesellschaft im Fall einer tatsächlich erfolgten Freistellung der versicherten Personen an der Entschädigungszahlung mit dem im Versicherungsschein entsprechend vereinbarten Selbstbehalt. In allen anderen Fällen tragen die versicherten Personen je Versicherungsfall den für sie ihn im Versicherungsschein vereinbarten Selbstbehalt. Die Versicherungssumme steht im Anschluss an die zur Anwendung kommenden Selbstbehalte in voller Höhe zur Verfügung. Die Selbstbehalte gelten nicht für die erfolgreiche Abwehr von Ansprüchen.

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Selbstbehalte. 5.1 Vereinbarte Selbstbehalte/Selbstbehalte im Fall einer Freistellung, „Company Reimbursement“ An jedem Versicherungsfall beteiligt sich der Versicherungsnehmer die Versicherungsnehmerin oder eine Tochtergesellschaft im Fall einer tatsächlich erfolgten Freistellung der versicherten Personen an der Entschädigungszahlung mit dem im Versicherungsschein entsprechend vereinbarten Selbstbehalt. In allen anderen Fällen tragen die versicherten Personen je Versicherungsfall den für sie im Versicherungsschein vereinbarten Selbstbehalt. Die Versicherungssumme steht im Anschluss an die zur Anwendung kommenden Selbstbehalte in voller Höhe zur Verfügung. Die Selbstbehalte gelten nicht für die erfolgreiche Abwehr von Ansprüchen.

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Selbstbehalte. 5.1 Vereinbarte Selbstbehalte An jedem Versicherungsfall beteiligt sich der Versicherungsnehmer oder a) Ist eine Tochtergesellschaft im Fall einer tatsächlich erfolgten Freistellung der versicherten Personen an durch die Versicherungsnehmerin oder eine Tochterge- sellschaft rechtlich zulässig und erfolgt, so kommt je Versicherungsfall der Entschädigungszahlung mit dem für „Company Reimbursement“ im Versicherungsschein entsprechend vereinbarten Selbstbehaltvereinbarte Selbstbehalt zur An- wendung. In allen anderen Fällen tragen die versicherten Personen Perso- nen je Versicherungsfall den für sie im Versicherungsschein Versicherungs- schein vereinbarten Selbstbehalt. Die Versicherungssumme Deckungssumme steht im Anschluss an die den zur Anwendung kommenden Selbstbehalte Selbstbehalt in voller Höhe zur Verfügung. Die Selbstbehalte gelten Der Selbstbehalt gilt nicht für die erfolgreiche Abwehr von Ansprüchen.

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