Sicherheiten. 7.1 Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren vor, bis alle, auch die bedingt bestehenden Forderungen, einschließlich Nebenforderungen, die wir gegen den Kunden aus unserer Geschäftsverbindung haben, erfüllt sind; hierbei gelten alle Lieferungen als ein zusammenhängendes Liefergeschäft. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Vorstehende Regelungen gelten auch für künftig entstehende Forderungen. 7.2 Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen, zu verarbeiten oder zu vermischen; dabei tritt er uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung, der Verarbeitung, der Vermischung oder aus sonstigen Rechtsgründen im Zusammenhang mit der Kaufsache (insbesondere aus Versicherungsverträgen oder unerlaubten Handlungen) in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura- Endbetrages (inkl. Mehrwertsteuer) ab. Der Veräußerung steht die Verwendung zur Erfüllung von Werk- oder Werklieferungsverträgen durch den Kunden gleich. 7.3 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei diese Vorgänge für uns erfolgen, so dass wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der objektiven Werte dieser Waren. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Kunde uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentums- bzw. Anwartschaftsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der von uns gelieferten Ware und verwahrt sie unentgeltlich für uns. 7.4 Der Kunde ist zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräußerung trotz der Abtretung ermächtigt, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen haben. Wir werden selbst die Forderungen nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Der Kunde ist auf unser erstes schriftliches Verlangen hin verpflichtet, uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen sowie den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen. 7.5 Wir sind berechtigt, die Befugnis des Kunden zur Weiterveräußerung im Rahmen von Ziffer 7.2 und zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen mit sofortiger Wirkung zu widerrufen, wenn der Kunde uns gegenüber in Zahlungsverzug gerät, sich aufgrund einer wesentlichen Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse in Zahlungsschwierigkeiten befindet oder seine uns gegenüber obliegenden vertraglichen Pflichten nicht ordentlich erfüllt. Wird über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren beantragt, jegliche Zahlung eingestellt, eine eidesstattliche Versicherung gemäß § 807 ZPO abgegeben oder tritt im Zusammenhang mit Zahlungsschwierigkeiten ein Wechsel in der Inhaberschaft des Unternehmens des Kunden ein, erlischt die Befugnis zur Weiterveräußerung und zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen automatisch. 7.6 Der Kunde wird die unserem (Mit-)Eigentum unterliegenden Sachen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns unentgeltlich für uns verwahren und sie gegen Feuer, Einbruchdiebstahl und sonstige übliche Risiken versichern. 7.7 Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware ist dem Kunden untersagt. Von einer Pfändung oder von jeder anderweitigen Beeinträchtigung unserer Eigentumsrechte durch Dritte hat uns der Kunde unverzüglich Mitteilung zu machen und das Eigentumsrecht sowohl den Dritten als auch uns gegenüber schriftlich zu bestätigen. Uns trotz eines Obsiegens in einem hieraus folgenden Rechtsstreit verbleibende Kosten hat der Besteller zu tragen. 7.8 Die Antragstellung auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gemäß § 807 ZPO oder das Bekanntwerden einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die eine ernstliche Gefährdung unseres Zahlungsanspruches darstellen und uns zum Rücktritt berechtigen würden, berechtigen uns die Ware zurückzunehmen; der Kunde stimmt einer Rücknahme in diesem Fall schon jetzt zu. Nehmen wir die Ware zurück, sind sich die Parteien einig, dass wir dem Kunden den gewöhnlichen Verkaufswert zum Zeitpunkt der Rücknahme vergüten bzw. verrechnen. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dies von uns ausdrücklich erklärt wird. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Kosten (insbesondere Transportkosten) gehen zu Lasten des Kunden. Die Auslieferung der ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Waren kann der Kunde erst nach restloser Zahlung des Kaufpreises und aller Kosten verlangen. 7.9 Die uns zustehenden Sicherheiten werden insoweit nicht erfasst, als der Wert unserer Sicherheiten den Nennwert der zu sichernden Forderungen um 20 % übersteigt. Der Kunde kann die ausdrückliche Entlastung von gelieferter Ware aus dem Vorbehaltseigentum solange verlangen, bis die Übersicherung 20% nicht mehr überschreitet.
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Samples: Allgemeine Liefer Und Zahlungsbedingungen, Allgemeine Liefer Und Zahlungsbedingungen, Allgemeine Liefer Und Zahlungsbedingungen
Sicherheiten. 7.1 Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren vor, bis alle, auch die bedingt bestehenden Forderungen, einschließlich Nebenforderungen, die wir gegen den Kunden aus unserer Geschäftsverbindung haben, erfüllt sind; hierbei gelten alle Lieferungen als ein zusammenhängendes Liefergeschäft. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Vorstehende Regelungen gelten auch für künftig entstehende Forderungen.
7.2 Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen, zu verarbeiten oder zu vermischen; dabei tritt er uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung, der Verarbeitung, der Vermischung oder aus sonstigen Rechtsgründen im Zusammenhang mit der Kaufsache (insbesondere aus Versicherungsverträgen oder unerlaubten Handlungen) in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura- Faktura-Endbetrages (inkl. Mehrwertsteuer) ab. Der Veräußerung steht die Verwendung zur Erfüllung von Werk- oder Werklieferungsverträgen durch den Kunden gleich.
7.3 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei diese Vorgänge für uns erfolgen, so dass wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der objektiven Werte dieser Waren. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Kunde uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentums- bzw. Anwartschaftsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der von uns gelieferten Ware und verwahrt sie unentgeltlich für uns.
7.4 Der Kunde ist zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräußerung trotz der Abtretung ermächtigt, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen haben. Wir werden selbst die Forderungen nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Der Kunde ist auf unser erstes schriftliches Verlangen hin verpflichtet, uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen sowie den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.
7.5 Wir sind berechtigt, die Befugnis des Kunden zur Weiterveräußerung im Rahmen von Ziffer 7.2 und zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen mit sofortiger Wirkung zu widerrufen, wenn der Kunde uns gegenüber in Zahlungsverzug gerät, sich aufgrund einer wesentlichen Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse in Zahlungsschwierigkeiten befindet oder seine uns gegenüber obliegenden vertraglichen Pflichten nicht ordentlich erfüllt. Wird über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren beantragt, jegliche Zahlung eingestellt, eine eidesstattliche Versicherung gemäß § 807 ZPO abgegeben oder tritt im Zusammenhang mit Zahlungsschwierigkeiten ein Wechsel in der Inhaberschaft des Unternehmens des Kunden ein, erlischt die Befugnis zur Weiterveräußerung und zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen automatisch.
7.6 Der Kunde wird die unserem (Mit-)Eigentum unterliegenden Sachen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns unentgeltlich für uns verwahren und sie gegen Feuer, Einbruchdiebstahl und sonstige übliche Risiken versichern.
7.7 Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware ist dem Kunden untersagt. Von einer Pfändung oder von jeder anderweitigen Beeinträchtigung unserer Eigentumsrechte durch Dritte hat uns der Kunde unverzüglich Mitteilung zu machen und das Eigentumsrecht sowohl den Dritten als auch uns gegenüber schriftlich zu bestätigen. Uns trotz eines Obsiegens in einem hieraus folgenden Rechtsstreit verbleibende Kosten hat der Besteller zu tragen.
7.8 Die Antragstellung auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gemäß § 807 ZPO oder das Bekanntwerden einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die eine ernstliche Gefährdung unseres Zahlungsanspruches darstellen und uns zum Rücktritt berechtigen würden, berechtigen uns uns, die Ware zurückzunehmen; der Kunde stimmt einer Rücknahme in diesem Fall schon jetzt zu. Nehmen wir die Ware zurück, sind sich die Parteien einig, dass wir dem Kunden den gewöhnlichen Verkaufswert zum Zeitpunkt der Rücknahme vergüten bzw. verrechnen. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dies von uns ausdrücklich erklärt wird. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Kosten (insbesondere Transportkosten) gehen zu Lasten des Kunden. Die Auslieferung der ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Waren kann der Kunde erst nach restloser Zahlung des Kaufpreises und aller Kosten verlangen.
7.9 Die uns zustehenden Sicherheiten werden insoweit nicht erfasst, als der Wert unserer Sicherheiten den Nennwert der zu sichernden Forderungen um 20 20% übersteigt. Der Kunde kann die ausdrückliche Entlastung von gelieferter Ware aus dem Vorbehaltseigentum solange so lange verlangen, bis die Übersicherung 20% nicht mehr überschreitet.
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Sicherheiten. 7.1 (1) Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren haben Anspruch auf nach Art und Umfang übliche Sicherheiten für unsere Forderungen, auch soweit sie bedingt oder befristet sind. Wir können insbesondere verlangen, dass der Käufer für den vereinbarten Preis eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft einer deutschen Großbank zu erbringen hat. Liegt trotz unseres entsprechenden Verlangens diese Bankbürgschaft nicht binnen zwei Wochen vor, bis alleso sind wir berechtigt, auch vom Vertrag zurückzutreten.
(2) Tritt beim Käufer nach dem Vertragsschluss eine Vermögensverschlechterung oder sonst eine Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit ein oder werden uns solche Umstände nach Vertragsschluss bekannt, ohne dass sie uns bei Vertragsschluss aus grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben sind, so sind wir unbeschadet der sonstigen Rechte dazu berechtigt, Sicherheiten für die bedingt bestehenden Forderungengesamten offen stehenden Kaufpreisforderungen zu verlangen, einschließlich Nebenforderungengleichgültig, ob sie bereits fällig sind oder nicht, oder – soweit bereits Sicherheiten gestellt sind – weitere Sicherheiten zu fordern. Der Gesamtwert der Sicherheiten darf den Umfang der offenen Forderungen zuzüglich 20 % nicht übersteigen.
(3) Welche Sicherheiten wir verlangen können, liegt in unserem billigen Ermessen. Der Käufer bevollmächtigt uns unwiderruflich, sämtliche Sicherheiten, die formfrei oder in Schriftform gewährt werden können, durch eigene Erklärung in seinem Namen zu stellen. Wir sind – im Außenverhältnis unbegrenzt – zur Abgabe entsprechender Erklärungen bevollmächtigt. Das berechtigt uns insbesondere zum Abschluss von Verträgen, durch welche sich Dritte gegenüber dem Käufer verpflichten, mit uns im eigenen Namen einen Bürgschaftsvertrag abzuschließen. Von den Beschränkungen des § 181 BGB sind wir gegen den Kunden aus unserer Geschäftsverbindung habenbefreit. Wir sind verpflichtet, erfüllt sind; hierbei gelten alle Lieferungen als ein zusammenhängendes Liefergeschäftdie Sicherheiten im Namen des Käufers so zu stellen, dass seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit möglichst erhalten bleibt. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Vorstehende Regelungen gelten auch für künftig entstehende ForderungenDie Vollmacht berechtigt im Außenverhältnis zum Abschluss von Rechtsgeschäften aller Art einschließlich der notwendigen Vollzugsgeschäfte.
7.2 Der Kunde ist berechtigt(4) Sind wir zur Vorleistung verpflichtet, die Kaufsache so können wir im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen, zu verarbeiten Falle des Absatzes (2) aufgrund des in Ziffer 14 vereinbarten Eigentumsvorbehaltes die Weiterveräußerung und Verarbeitung der gelieferten Ware untersagen und deren Rückgabe oder zu vermischen; dabei tritt er uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus die Übertragung des mittelbaren Besitzes an der Weiterveräußerung, gelieferten Ware auf Kosten des Käufers verlangen und die Einziehungsermächtigung unter den Voraussetzungen der Verarbeitung, der Vermischung oder aus sonstigen Rechtsgründen im Zusammenhang mit der Kaufsache Ziffer 14 Absatz (insbesondere aus Versicherungsverträgen oder unerlaubten Handlungen4) in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura- Endbetrages (inkl. Mehrwertsteuer) abwiderrufen. Der Veräußerung steht die Verwendung zur Erfüllung von Werk- oder Werklieferungsverträgen durch den Kunden gleich.
7.3 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei diese Vorgänge für Käufer ermächtigt uns erfolgen, so dass wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der objektiven Werte dieser Waren. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Kunde uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentums- bzw. Anwartschaftsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der von uns gelieferten Ware und verwahrt sie unentgeltlich für uns.
7.4 Der Kunde ist zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräußerung trotz der Abtretung ermächtigt, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen haben. Wir werden selbst die Forderungen nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Der Kunde ist auf unser erstes schriftliches Verlangen hin verpflichtet, uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen sowie den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.
7.5 Wir sind berechtigt, die Befugnis des Kunden zur Weiterveräußerung im Rahmen von Ziffer 7.2 und zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen mit sofortiger Wirkung zu widerrufen, wenn der Kunde uns gegenüber in Zahlungsverzug gerät, sich aufgrund einer wesentlichen Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse in Zahlungsschwierigkeiten befindet oder seine uns gegenüber obliegenden vertraglichen Pflichten nicht ordentlich erfüllt. Wird über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren beantragt, jegliche Zahlung eingestellt, eine eidesstattliche Versicherung gemäß § 807 ZPO abgegeben oder tritt im Zusammenhang mit Zahlungsschwierigkeiten ein Wechsel in der Inhaberschaft des Unternehmens des Kunden ein, erlischt die Befugnis zur Weiterveräußerung und zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen automatisch.
7.6 Der Kunde wird die unserem (Mit-)Eigentum unterliegenden Sachen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns unentgeltlich für uns verwahren und sie gegen Feuer, Einbruchdiebstahl und sonstige übliche Risiken versichern.
7.7 Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware ist dem Kunden untersagt. Von einer Pfändung oder von jeder anderweitigen Beeinträchtigung unserer Eigentumsrechte durch Dritte hat uns der Kunde unverzüglich Mitteilung zu machen und das Eigentumsrecht sowohl den Dritten als auch uns gegenüber schriftlich zu bestätigen. Uns trotz eines Obsiegens in einem hieraus folgenden Rechtsstreit verbleibende Kosten hat der Besteller zu tragen.
7.8 Die Antragstellung auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gemäß § 807 ZPO oder das Bekanntwerden einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die eine ernstliche Gefährdung unseres Zahlungsanspruches darstellen und uns zum Rücktritt berechtigen würden, berechtigen uns die Ware zurückzunehmen; der Kunde stimmt einer Rücknahme in diesem Fall schon jetzt zu. Nehmen wir in den genannten Fällen, seinen Betrieb zu betreten und die gelieferte Ware zurück, sind sich die Parteien einig, dass wir dem Kunden den gewöhnlichen Verkaufswert zum Zeitpunkt der Rücknahme vergüten bzw. verrechnenabzuholen. In der Rücknahme der Xxxx liegt nur dann ein Rücktritt vom VertragVertrag nur dann, wenn wir dies von uns ausdrücklich erklärt wird. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Kosten (insbesondere Transportkosten) gehen zu Lasten des Kunden. Die Auslieferung der ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Waren kann der Kunde erst nach restloser Zahlung des Kaufpreises und aller Kosten verlangenerklären.
7.9 Die (5) Absatz (2) gilt auch dann, wenn ein im Rechtsverkehr als maßgeblich angesehenes Unternehmen für Bonitätsprüfung die Bonität des Käufers deutlich schwächer einstuft als zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder wenn aus der Sicht eines solchen Unternehmens ein Negativmerkmal vorliegt, und zwar auch dann, wenn die die Schlechterstufung oder das Negativmerkmal bedingenden Ursachen schon bei Vertragsschluss vorlagen und uns zustehenden Sicherheiten werden insoweit nicht erfasst, als der Wert unserer Sicherheiten den Nennwert der zu sichernden Forderungen um 20 % übersteigt. Der Kunde kann die ausdrückliche Entlastung von gelieferter Ware aus dem Vorbehaltseigentum solange verlangen, bis die Übersicherung 20% nicht mehr überschreitetbekannt waren.
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Samples: Lieferungs Und Zahlungsbedingungen
Sicherheiten. 7.1 Wir behalten uns das 1. Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an sämtlichen geht auf den Käufer erst über, wenn er seine gesam- ten Verbindlichkeiten aus dem Vertragsverhältnis (Kaufpreis samt allen Nebenforderungen wie z.B. Wechselkosten, Finan- zierungskosten, Zinsen) getilgt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, von uns gelieferten Waren vor, bis alle, auch die bedingt bestehenden Forderungen, einschließlich Nebenforderungen, die wir gegen den Kunden aus unserer Geschäftsverbindung haben, erfüllt sind; hierbei gelten alle Lieferungen als ein zusammenhängendes Liefergeschäftdem Käufer bezeichnete Warenlieferungen bezahlt worden ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum gegebenenfalls als Sicherung für unsere Saldoforderungdie Saldo-Forderung des Verkäufers. Vorstehende Regelungen gelten auch Falls Wechsel oder Schecks in Zahlung gegeben worden sind, gilt erst die Einlösung als Tilgung. Be- und Verarbeitung erfolgen für künftig entstehende Forderungen.
7.2 Der Kunde ist berechtigtden Käufer unter Ausschluß des Eigentumserwerbs des Käufers, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen, ohne den Verkäufer zu verarbeiten oder zu vermischen; dabei tritt er uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung, der Verarbeitung, der Vermischung oder aus sonstigen Rechtsgründen im Zusammenhang mit der Kaufsache (insbesondere aus Versicherungsverträgen oder unerlaubten Handlungen) verpflich- ten. Die verarbeitete Ware dient zur Sicherung des Verkäufers in Höhe des Rechnungswertes der verarbeitenden Vorbehaltsware.
2. Bei Verarbeitung mit uns vereinbarten Faktura- Endbetrages (inklanderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Waren durch den Käufer steht dem Verkäufer das Eigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswerts der ver- arbeiteten Vorbehaltsware zum Anschaffungspreis der anderen verarbeiteten Waren. Mehrwertsteuer) abFür die neue Sache gilt sonst das gleiche wie bei der Vorbehaltsware. Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt die daraus für den Käufer entstehenden Forderungen an den Verkäufer abgetreten. Diese Abtretung soll auch dann gelten, wenn die Vorbehaltsware vor- her durch den Käufer be- oder verarbeitet worden ist oder wenn sie an mehrere Abnehmer weiterveräußert wird. Die abgetretene Forderung dient zur Sicherung der Forderung des Verkäufers in Höhe des Fakturenwertes der jeweils veräußerten Ware.
3. Falls die Ware vom Käufer zusammen mit anderen, dem Ver- käufer nicht gehörenden Waren, sei es ohne, sei es nach Be- oder Verarbeitung, weiterveräußert wird, gilt die Abtretung nur in Höhe des beteiligten Warenwerts nach Faktura des Verkäufers.
4. Der Veräußerung Käufer darf Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Ge- schäftsverkehr und solange er dem Verkäufer gegenüber nicht im Verzug ist, veräußern. Der Käufer ist verpflichtet, die eingezogenen Beträge sofort nach Eingang an den Verkäufer weiterzuleiten. Ein Aufbewahrungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Käufers besteht nicht.
5. Der Weiterveräußerung steht der Einbau in Grund und Boden oder in mit Gebäuden verbundenen Anlagen oder die Verwendung Verwen- dung zur Erfüllung von sonstiger Werk- oder Werklieferungsverträgen Werklieferungsverträge durch den Kunden Käufer gleich.
7.3 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf 6. Trifft der Käufer mit seinem Abnehmer eine Kontokorrentver- einbarung, die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei diese Vorgänge für uns erfolgen, so dass wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der objektiven Werte dieser Waren. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Kunde uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentums- bzw. Anwartschaftsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der von uns gelieferten Ware und verwahrt sie unentgeltlich für uns.
7.4 Der Kunde ist zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräußerung trotz der Abtretung ermächtigtnicht unmittelbar beim Verkäufer vertragswidrigerweise entstehen las- sen, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen haben. Wir werden selbst so gilt die Forderungen nicht einziehenForderung, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Der Kunde ist auf unser erstes schriftliches Verlangen hin verpflichtetdie zugunsten des Käufers aus dem Kontokorrent-Verhältnis entsteht, uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen sowie schon jetzt als an den Schuldnern die Abtretung anzuzeigenVerkäufer abgetreten.
7.5 Wir sind berechtigt, die Befugnis des Kunden zur Weiterveräußerung im Rahmen von Ziffer 7.2 und zur Einziehung 7. Kommt der an uns abgetretenen Forderungen mit sofortiger Wirkung zu widerrufen, wenn der Kunde uns gegenüber in Zahlungsverzug gerät, sich aufgrund einer wesentlichen Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse in Zahlungsschwierigkeiten befindet oder seine uns gegenüber obliegenden vertraglichen Pflichten nicht ordentlich erfüllt. Wird über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren beantragt, jegliche Zahlung eingestellt, eine eidesstattliche Versicherung gemäß § 807 ZPO abgegeben oder tritt im Zusammenhang mit Zahlungsschwierigkeiten ein Wechsel in der Inhaberschaft des Unternehmens des Kunden ein, erlischt die Befugnis zur Weiterveräußerung und zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen automatisch.
7.6 Der Kunde wird die unserem (Mit-)Eigentum unterliegenden Sachen Käufer mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns unentgeltlich für uns verwahren und sie gegen Feuervereinbarten Zahlung in Verzug oder in Zahlungsschwierigkeiten, Einbruchdiebstahl und sonstige übliche Risiken versichern.
7.7 Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung darf ein Verkauf der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten verkauften Waren bis zur Zahlungsleistung nicht stattfinden. Zur Abtretung von Forderungen aus dem Ver- kauf von unter Eigentumsvorbehalt gelieferter Ware ist der Käu- fer in keinem Fall befugt. Auf Verlangen des Verkäufers ist er verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an den Verkäufer zu unterrichten und dem Kunden untersagt. Von einer Pfändung oder von jeder anderweitigen Beeinträchtigung unserer Eigentumsrechte durch Dritte hat uns der Kunde unverzüglich Mitteilung Verkäufer die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu machen und das Eigentumsrecht sowohl den Dritten als auch uns gegenüber schriftlich zu bestätigen. Uns trotz eines Obsiegens in einem hieraus folgenden Rechtsstreit verbleibende Kosten hat der Besteller zu tragengeben.
7.8 Die Antragstellung auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens8. Soweit durch Beschädigung, die Abgabe Minderung, Verlust oder Unter- gang der eidesstattlichen Versicherung gemäß § 807 ZPO Vorbehaltsware oder das Bekanntwerden einer wesentlichen Verschlechterung aus anderen Gründen dem Käu- fer Ansprüche gegen Versicherer oder sonstige Dritte zustehen, werden diese Ansprüche mit allen Nebenrechten anstelle des Veräußerungserlöses und im selben Umfang ebenfalls im voraus an den Verkäufer abgetreten
9. Wenn der Vermögensverhältnisse des KundenVerkäufer den Eigentumsvorbehalt geltend macht, die eine ernstliche Gefährdung unseres Zahlungsanspruches darstellen und uns zum Rücktritt berechtigen würden, berechtigen uns die Ware zurückzunehmen; der Kunde stimmt einer Rücknahme in diesem Fall schon jetzt zu. Nehmen wir die Ware zurück, sind sich die Parteien einig, dass wir dem Kunden den gewöhnlichen Verkaufswert zum Zeitpunkt der Rücknahme vergüten bzw. verrechnen. In der Rücknahme liegt so gilt dies nur dann ein als Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser dies von uns ausdrücklich erklärt wirdschriftlich erklärt. Die uns durch Der Verkäufer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug und einer angemessenen Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und die Rücknahme entstehenden Kosten (insbesondere Transportkosten) gehen sofortige Herausgabe der Ware zu Lasten des Kunden. Die Auslieferung der ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Waren kann der Kunde erst nach restloser Zahlung des Kaufpreises und aller Kosten verlangen.
7.9 Die uns zustehenden Sicherheiten werden insoweit nicht erfasst10. Der Käufer hat den Verkäufer von etwaigen Zugriffen Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren und auf die abgetretenen Forderungen unverzüglich unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen zu benachrichtigen. Er hat die Ware von Eingriffen Dritter freizuhalten oder freizumachen. Er hat den Verkäufer auch von Anträgen auf Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung hinsichtlich des Grundstücks, als auf welchem sich die Waren befinden, unverzüglich zu unterrichten.
11. Übersteigt der Wert unserer der Sicherheiten den Nennwert einschließlich der zu sichernden Auf- rechnungsmöglichkeiten die gesicherten Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Der Kunde kann die ausdrückliche Entlastung von gelieferter Ware aus dem Vorbehaltseigentum solange verlangen%, bis die Übersicherung 20% nicht mehr überschreitetist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers verpflichtet, insoweit Sicherheiten nach seiner Xxxx freizugeben.
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Sicherheiten. 7.1 8.1 Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren vor, bis alle, auch die bedingt bestehenden Forderungen, einschließlich Nebenforderungen, die wir gegen den Kunden aus unserer Geschäftsverbindung haben, erfüllt sind; hierbei gelten alle Lieferungen als ein zusammenhängendes Liefergeschäft. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Vorstehende Regelungen gelten auch für künftig entstehende Forderungen.
7.2 8.2 Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen, zu verarbeiten oder zu vermischen; dabei tritt er uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung, der Verarbeitung, der Vermischung oder aus sonstigen Rechtsgründen im Zusammenhang mit der Kaufsache (insbesondere aus Versicherungsverträgen oder unerlaubten Handlungen) in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura- Endbetrages (inkl. Mehrwertsteuer) ab. Der Veräußerung steht die Verwendung zur Erfüllung von Werk- oder Werklieferungsverträgen durch den Kunden gleich.
7.3 8.3 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei diese Vorgänge für uns erfolgen, so dass sodass wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der objektiven Werte dieser Waren. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Kunde uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentums- bzw. Anwartschaftsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der von uns gelieferten Ware und verwahrt sie unentgeltlich für uns.
7.4 8.4 Der Kunde ist zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräußerung trotz der Abtretung ermächtigt, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen haben. Wir werden selbst die Forderungen nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Der Kunde ist auf unser erstes schriftliches Verlangen hin verpflichtet, uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen sowie den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.
7.5 8.5 Wir sind berechtigt, die Befugnis des Kunden zur Weiterveräußerung im Rahmen von Ziffer 7.2 8.2 und zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen mit sofortiger Wirkung zu widerrufen, wenn der Kunde uns gegenüber in Zahlungsverzug gerät, sich aufgrund einer wesentlichen Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse in Zahlungsschwierigkeiten befindet oder seine uns gegenüber obliegenden vertraglichen Pflichten nicht ordentlich erfüllt. Wird über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren beantragt, jegliche Zahlung eingestellt, eine eidesstattliche Versicherung gemäß § 807 ZPO abgegeben oder tritt im Zusammenhang mit Zahlungsschwierigkeiten ein Wechsel in der Inhaberschaft des Unternehmens des Kunden ein, erlischt die Befugnis zur Weiterveräußerung und zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen automatisch.
7.6 Der Kunde wird die unserem (Mit-)Eigentum unterliegenden Sachen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns unentgeltlich für uns verwahren und sie gegen Feuer, Einbruchdiebstahl und sonstige übliche Risiken versichern.
7.7 8.6 Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware ist dem Kunden untersagt. Von einer Pfändung oder von jeder anderweitigen Beeinträchtigung unserer Eigentumsrechte durch Dritte hat uns der Kunde unverzüglich Mitteilung zu machen und das Eigentumsrecht sowohl den Dritten als auch uns gegenüber schriftlich zu bestätigen. Uns trotz eines Obsiegens in einem hieraus folgenden Rechtsstreit verbleibende Kosten hat der Besteller zu tragen.
7.8 8.7 Die Antragstellung auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gemäß § 807 ZPO oder das Bekanntwerden einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die eine ernstliche Gefährdung unseres Zahlungsanspruches darstellen und uns zum Rücktritt berechtigen würden, berechtigen uns uns, die Ware zurückzunehmen; der Kunde stimmt einer Rücknahme in diesem Fall schon jetzt zu. Nehmen wir die Ware zurück, sind sich die Parteien einig, dass wir dem Kunden den gewöhnlichen Verkaufswert zum Zeitpunkt der Rücknahme vergüten bzw. verrechnen. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom VertragVertrag vor, wenn dies von uns ausdrücklich erklärt wird. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Kosten (insbesondere Transportkosten) gehen zu Lasten des Kunden. Die Auslieferung der ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Waren kann der Kunde erst nach restloser Zahlung des Kaufpreises und aller Kosten verlangen.
7.9 8.8 Die uns zustehenden Sicherheiten werden insoweit nicht erfasst, als der Wert unserer Sicherheiten den Nennwert der zu sichernden Forderungen um 20 % übersteigt. Der Kunde kann die ausdrückliche Entlastung von gelieferter Ware aus dem Vorbehaltseigentum solange so lange verlangen, bis die Übersicherung 20% nicht mehr überschreitet.
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Sicherheiten. 7.1 Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren vor, bis alle, auch die bedingt bestehenden Forderungen, einschließlich Nebenforderungen, die wir gegen den Kunden aus unserer Geschäftsverbindung haben, erfüllt sind; hierbei gelten alle Lieferungen als ein zusammenhängendes Liefergeschäft. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Vorstehende Regelungen gelten auch für künftig entstehende Forderungen.
7.2 Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen, zu verarbeiten oder zu vermischen; dabei tritt er uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung, der Verarbeitung, der Vermischung oder aus sonstigen Rechtsgründen im Zusammenhang mit der Kaufsache (insbesondere aus Versicherungsverträgen oder unerlaubten Handlungen) in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura- Endbetrages (inkl. Mehrwertsteuer) ab. Der Veräußerung steht die Verwendung zur Erfüllung von Werk- oder Werklieferungsverträgen durch den Kunden gleich.
7.3 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei diese Vorgänge für uns erfolgen, so dass wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der objektiven Werte dieser Waren. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Kunde uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentums- bzw. Anwartschaftsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der von uns gelieferten Ware und verwahrt sie unentgeltlich für uns.
7.4 Der Kunde ist zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräußerung trotz der Abtretung ermächtigt, solange wir wie diese Ermächtigung nicht widerrufen haben. Wir werden selbst die Forderungen nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Der Kunde ist auf unser erstes schriftliches Verlangen hin verpflichtet, uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen sowie den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.
7.5 Wir sind berechtigt, die Befugnis des Kunden zur Weiterveräußerung im Rahmen von Ziffer 7.2 und zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen mit sofortiger Wirkung zu widerrufen, wenn der Kunde uns gegenüber in Zahlungsverzug gerät, sich aufgrund einer wesentlichen Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse in Zahlungsschwierigkeiten befindet oder seine uns gegenüber obliegenden vertraglichen Pflichten nicht ordentlich erfüllt. Wird über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren beantragt, jegliche Zahlung eingestellt, eine eidesstattliche Versicherung gemäß § 807 ZPO abgegeben oder tritt im Zusammenhang mit Zahlungsschwierigkeiten ein Wechsel in der Inhaberschaft des Unternehmens des Kunden ein, erlischt die Befugnis zur Weiterveräußerung und zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen automatisch.
7.6 Der Kunde wird die unserem (Mit-)Eigentum unterliegenden Sachen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns unentgeltlich für uns verwahren und sie gegen Feuer, Einbruchdiebstahl und sonstige übliche Risiken versichern.
7.7 Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware ist dem Kunden untersagt. Von einer Pfändung oder von jeder anderweitigen Beeinträchtigung unserer Eigentumsrechte durch Dritte hat uns der Kunde unverzüglich Mitteilung zu machen und das Eigentumsrecht sowohl den Dritten als auch uns gegenüber schriftlich zu bestätigen. Uns trotz eines Obsiegens in einem hieraus folgenden Rechtsstreit verbleibende Kosten hat der Besteller zu tragen.
7.8 Die Antragstellung auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gemäß § 807 ZPO oder das Bekanntwerden einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die eine ernstliche Gefährdung unseres Zahlungsanspruches darstellen und uns zum Rücktritt berechtigen würden, berechtigen uns die Ware zurückzunehmen; der Kunde stimmt einer Rücknahme in diesem Fall schon jetzt zu. Nehmen wir die Ware zurück, sind sich die Parteien einig, dass wir dem Kunden den gewöhnlichen Verkaufswert zum Zeitpunkt der Rücknahme vergüten bzw. verrechnen. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dies von uns ausdrücklich erklärt wird. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Kosten (insbesondere Transportkosten) gehen zu Lasten des Kunden. Die Auslieferung der ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Waren kann der Kunde erst nach restloser Zahlung des Kaufpreises und aller Kosten verlangen.
7.9 Die uns zustehenden Sicherheiten werden insoweit nicht erfasst, als der Wert unserer Sicherheiten den Nennwert der zu sichernden Forderungen um 20 % übersteigt. Der Kunde kann die ausdrückliche Entlastung von gelieferter Ware aus dem Vorbehaltseigentum solange verlangen, bis die Übersicherung 20% nicht mehr überschreitet.
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Sicherheiten. 7.1 Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren vor, bis alle, auch die bedingt bestehenden Forderungen, einschließlich Nebenforderungen, die wir gegen den Kunden aus unserer Geschäftsverbindung haben, erfüllt sind; hierbei gelten alle Lieferungen als ein zusammenhängendes Liefergeschäft. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Vorstehende Regelungen gelten auch für künftig entstehende Forderungen.
7.2 Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen, zu verarbeiten oder zu vermischen; dabei tritt er uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung, der Verarbeitung, der Vermischung oder aus sonstigen Rechtsgründen im Zusammenhang mit der Kaufsache (insbesondere aus Versicherungsverträgen oder unerlaubten Handlungen) in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura- Endbetrages (inkl. Mehrwertsteuer) ab. Der Veräußerung steht die Verwendung zur Erfüllung von Werk- oder Werklieferungsverträgen durch den Kunden gleich.
7.3 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei diese Vorgänge für uns erfolgen, so dass wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der objektiven Werte dieser Waren. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Kunde uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentums- bzw. Anwartschaftsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der von uns gelieferten Ware und verwahrt sie unentgeltlich für uns.
7.4 Der Kunde ist zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräußerung trotz der Abtretung ermächtigt, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen haben. Wir werden selbst die Forderungen nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Der Kunde ist auf unser erstes schriftliches Verlangen hin verpflichtet, uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen sowie den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.
7.5 Wir sind berechtigt, die Befugnis des Kunden zur Weiterveräußerung im Rahmen von Ziffer 7.2 und zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen mit sofortiger Wirkung zu widerrufen, wenn der Kunde uns gegenüber in Zahlungsverzug gerät, sich aufgrund einer wesentlichen Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse in Zahlungsschwierigkeiten befindet oder seine uns gegenüber obliegenden vertraglichen Pflichten nicht ordentlich erfüllt. Wird über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren beantragt, jegliche Zahlung eingestellt, eine eidesstattliche Versicherung gemäß § 807 ZPO abgegeben oder tritt im Zusammenhang mit Zahlungsschwierigkeiten ein Wechsel in der Inhaberschaft des Unternehmens des Kunden ein, erlischt die Befugnis zur Weiterveräußerung und zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen automatisch.
7.6 Der Kunde wird die unserem (Mit-)Eigentum unterliegenden Sachen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns unentgeltlich für uns verwahren und sie gegen Feuer, Einbruchdiebstahl und sonstige übliche Risiken versichern.
7.7 Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware ist dem Kunden untersagt. Von einer Pfändung oder von jeder anderweitigen Beeinträchtigung unserer Eigentumsrechte durch Dritte hat uns der Kunde unverzüglich Mitteilung zu machen und das Eigentumsrecht sowohl den Dritten als auch uns gegenüber schriftlich zu bestätigen. Uns trotz eines Obsiegens in einem hieraus folgenden Rechtsstreit verbleibende Kosten hat der Besteller zu tragen.
7.8 7.7 Die Antragstellung auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gemäß § 807 ZPO oder das Bekanntwerden einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die eine ernstliche Gefährdung unseres Zahlungsanspruches darstellen und uns zum Rücktritt berechtigen würden, berechtigen uns die Ware zurückzunehmen; der Kunde stimmt einer Rücknahme in diesem Fall schon jetzt zu. Nehmen wir die Ware zurück, sind sich die Parteien einig, dass wir dem Kunden den gewöhnlichen Verkaufswert zum Zeitpunkt der Rücknahme vergüten bzw. verrechnen. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dies von uns ausdrücklich erklärt wird. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Kosten (insbesondere Transportkosten) gehen zu Lasten des Kunden. Die Auslieferung der ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Waren kann der Kunde erst nach restloser Zahlung des Kaufpreises und aller Kosten verlangen.
7.9 7.8 Die uns zustehenden Sicherheiten werden insoweit nicht erfasst, als der Wert unserer Sicherheiten den Nennwert der zu sichernden Forderungen um 20 % übersteigt. Der Kunde kann die ausdrückliche Entlastung von gelieferter Ware aus dem Vorbehaltseigentum solange verlangen, bis die Übersicherung 20% nicht mehr überschreitet.
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Sicherheiten. 7.1 Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung, einschließlich gegenwärtiger und künftig entstehender Forderungen, vor. Im Falle der eintretenden Insolvenz des Bestellers nach Vertragsschluss sind wir nicht verpflichtet, die Xxxx zum vollen Kaufpreis zurückzunehmen, vielmehr werden wir die Ware nur unter Berücksichtigung der Wertminderung, welche nach längerem Lagern beim Besteller eintreten wird, zurücknehmen. Sonderanfertigungen („Make-To-Order“) und Waren, die unserer Ansicht nach weniger als 20% Wiederverkaufswert gegenüber dem ursprünglichen Preis haben, werden nicht zurückgenommen. Der Besteller ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Die Ware ist durch den Besteller, soweit das Eigentum noch nicht übergegangen ist, bis allezum Rechnungswert auf eigene Kosten gegen Elementargewalten und Diebstahl zu versichern, auch hierbei tritt der Besteller uns die bedingt bestehenden Forderungenentsprechenden Ansprüche gegen die Versicherung im Voraus ab. Der Besteller ist verpflichtet, einschließlich Nebenforderungenuns jeden Zugriff Dritter auf die Ware etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaiger Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Besteller unverzüglich anzuzeigen. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder Verletzung einer wesentlichen sonstigen Vertragspflicht entweder vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszunehmen oder, ohne vom Vertrag zurückzutreten, die Kaufsache auf Kosten des Bestellers herauszuverlangen und zurückzunehmen. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers – abzgl. angemessener Verwertungskosten – anzurechnen. Entstehen nach Vertragsschluss begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Bestellers, so sind wir gegen den Kunden aus unserer Geschäftsverbindung habenberechtigt innerhalb angemessener Frist Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Kommt der Besteller dem nicht fristgerecht nach, erfüllt sind; hierbei gelten alle Lieferungen als ein zusammenhängendes Liefergeschäftso sind wir nach Ablauf der Frist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderungvertragswidrigem Verhalten sind wir berechtigt, eine Verarbeitung oder Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sache zu untersagen. Vorstehende Regelungen gelten auch für künftig entstehende Forderungen.
7.2 Der Kunde Besteller ist berechtigt, die Kaufsache Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen, weiter zu verarbeiten oder zu vermischen; dabei veräußern (innerhalb der Einschränkungen von Punkt 12). Er tritt er uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung, der Verarbeitung, der Vermischung oder aus sonstigen Rechtsgründen im Zusammenhang mit der Kaufsache (insbesondere aus Versicherungsverträgen oder unerlaubten Handlungen) in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura- Endbetrages (inkleinschließlich MwSt.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Mehrwertsteuer) abWir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Besteller zur Einziehung der Forderung ermächtigt; bei wesentlichen Pflichtverletzungen behalten wir uns vor, diese Einzugsermächtigung zu widerrufen. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt oder sonstige vertragliche Pflichten verletzt. Der Veräußerung steht Besteller verpflichtet sich in diesen Fällen alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen und dem zahlungsverpflichteten Dritten die Verwendung zur Erfüllung von Werk- oder Werklieferungsverträgen Abtretung mitzuteilen. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden gleich.
7.3 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei diese Vorgänge Besteller erfolgt stets im Namen und im Auftrage für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns erfolgennicht gehörenden Gegenständen, so dass haben wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis der objektiven Werte dieser Waren. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Kunde uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentums- bzw. Anwartschaftsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes zum Wert der von uns gelieferten Ware und verwahrt sie unentgeltlich für uns.
7.4 Der Kunde ist zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräußerung trotz der Abtretung ermächtigtzu den sonst verarbeitenden Gegenständen. Dasselbe gilt, solange wir diese Ermächtigung wenn die Ware mit anderen, uns nicht widerrufen habengehörenden Gegenständen vermischt ist. Wir werden selbst die Forderungen nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Der Kunde ist auf unser erstes schriftliches Verlangen hin verpflichtet, uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen sowie den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.
7.5 Wir sind berechtigtverpflichten uns, die Befugnis des Kunden zur Weiterveräußerung im Rahmen von Ziffer 7.2 und zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen mit sofortiger Wirkung zu widerrufen, wenn der Kunde uns gegenüber in Zahlungsverzug gerät, sich aufgrund einer wesentlichen Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse in Zahlungsschwierigkeiten befindet oder seine uns gegenüber obliegenden vertraglichen Pflichten nicht ordentlich erfüllt. Wird über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren beantragt, jegliche Zahlung eingestellt, eine eidesstattliche Versicherung gemäß § 807 ZPO abgegeben oder tritt im Zusammenhang mit Zahlungsschwierigkeiten ein Wechsel in der Inhaberschaft des Unternehmens des Kunden ein, erlischt die Befugnis zur Weiterveräußerung und zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen automatisch.
7.6 Der Kunde wird die unserem (Mit-)Eigentum unterliegenden Sachen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns unentgeltlich für uns verwahren und sie gegen Feuer, Einbruchdiebstahl und sonstige übliche Risiken versichern.
7.7 Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware ist dem Kunden untersagt. Von einer Pfändung oder von jeder anderweitigen Beeinträchtigung unserer Eigentumsrechte durch Dritte hat uns der Kunde unverzüglich Mitteilung zu machen und das Eigentumsrecht sowohl den Dritten als auch uns gegenüber schriftlich zu bestätigen. Uns trotz eines Obsiegens in einem hieraus folgenden Rechtsstreit verbleibende Kosten hat der Besteller zu tragen.
7.8 Die Antragstellung auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gemäß § 807 ZPO oder das Bekanntwerden einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die eine ernstliche Gefährdung unseres Zahlungsanspruches darstellen und uns zum Rücktritt berechtigen würden, berechtigen uns die Ware zurückzunehmen; der Kunde stimmt einer Rücknahme in diesem Fall schon jetzt zu. Nehmen wir die Ware zurück, sind sich die Parteien einig, dass wir dem Kunden den gewöhnlichen Verkaufswert zum Zeitpunkt der Rücknahme vergüten bzw. verrechnen. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dies von uns ausdrücklich erklärt wird. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Kosten (insbesondere Transportkosten) gehen zu Lasten des Kunden. Die Auslieferung der ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Waren kann der Kunde erst nach restloser Zahlung des Kaufpreises und aller Kosten verlangen.
7.9 Die uns zustehenden Sicherheiten werden auf Verlangen des Bestellers insoweit nicht erfasstfreizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten den Nennwert der die zu sichernden Forderungen um 20 mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns. Der Kunde kann die ausdrückliche Entlastung von gelieferter Ware aus dem Vorbehaltseigentum solange verlangenSollten unsere Forderungen aufgrund einer kollidierenden, bis die Übersicherung 20% vorrangigen ausländischen Rechtsordnung nicht mehr überschreitetoder nicht wie im vorgenannten Maße besicherbar sein, so tritt als Sicherungsrecht für unsere Forderungen das in der jeweiligen Rechtsordnung übliche Sicherungsrecht an seine Stelle.
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Sicherheiten. 7.1 5.1 Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren vor, bis alle, auch die bedingt bestehenden Forderungen, Forderungen einschließlich Nebenforderungen, die wir gegen den Kunden aus unserer Geschäftsverbindung haben, erfüllt sind; hierbei gelten alle Lieferungen als ein zusammenhängendes Liefergeschäft. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Vorstehende Regelungen gelten auch für künftig entstehende Forderungen.
7.2 5.2 Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen, zu verarbeiten oder zu vermischen; dabei tritt er uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung, der Verarbeitung, der Vermischung oder aus sonstigen Rechtsgründen im Zusammenhang mit der Kaufsache (insbesondere aus Versicherungsverträgen oder unerlaubten Handlungen) in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura- Endbetrages Faktura-Endbetrags (inkl. Mehrwertsteuer) ab. Der Veräußerung steht die Verwendung zur Erfüllung von Werk- oder Werklieferungsverträgen durch den Kunden gleich.
7.3 5.3 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei diese Vorgänge für uns erfolgen, so dass sodass wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der objektiven Werte dieser Waren. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Kunde uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentums- bzw. Anwartschaftsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der von uns gelieferten Ware und verwahrt sie unentgeltlich für uns.
7.4 5.4 Der Kunde ist zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräußerung trotz der Abtretung ermächtigt, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen haben. Wir werden selbst die Forderungen nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Der Kunde ist auf unser erstes schriftliches Verlangen hin verpflichtet, uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen sowie den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.
7.5 5.5 Wir sind berechtigt, die Befugnis des Kunden zur Weiterveräußerung im Rahmen von Ziffer 7.2 5.2 und zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen mit sofortiger Wirkung zu widerrufen, wenn der Kunde uns gegenüber in Zahlungsverzug gerät, sich aufgrund einer wesentlichen Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse in Zahlungsschwierigkeiten befindet oder seine uns gegenüber obliegenden vertraglichen Pflichten nicht ordentlich erfüllt. Wird über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren beantragt, jegliche Zahlung eingestellt, eine eidesstattliche Versicherung gemäß § 807 ZPO abgegeben oder tritt im Zusammenhang mit Zahlungsschwierigkeiten ein Wechsel in der Inhaberschaft des Unternehmens des Kunden ein, erlischt die Befugnis zur Weiterveräußerung und zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen automatisch.
7.6 5.6 Der Kunde wird die unserem (Mit-)Eigentum unterliegenden Sachen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns unentgeltlich für uns verwahren und sie gegen Feuer, Einbruchdiebstahl und sonstige übliche Risiken versichern.
7.7 5.7 Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware ist dem Kunden untersagt. Von einer Pfändung oder von jeder anderweitigen Beeinträchtigung unserer Eigentumsrechte durch Dritte hat uns der Kunde unverzüglich Mitteilung zu machen und das Eigentumsrecht sowohl den Dritten als auch uns gegenüber schriftlich zu bestätigen. Uns trotz eines Obsiegens in einem hieraus folgenden Rechtsstreit verbleibende Kosten hat der Besteller zu tragen.
7.8 Die Antragstellung auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gemäß § 807 ZPO oder das Bekanntwerden einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse 5.8 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, die eine ernstliche Gefährdung unseres Zahlungsanspruches darstellen und uns zum Rücktritt berechtigen würdeninsbesondere bei Zahlungsverzug, berechtigen uns sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen; der . Der Kunde stimmt einer Rücknahme in diesem Fall schon jetzt zu. Nehmen wir die Ware zurück, sind sich die Parteien einig, dass wir dem Kunden den gewöhnlichen Verkaufswert zum Zeitpunkt der Rücknahme vergüten bzw. verrechnen. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dies von uns ausdrücklich erklärt wird. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Kosten (insbesondere Transportkosten) gehen zu Lasten des Kunden. Die Auslieferung der ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Waren kann der Kunde erst nach restloser Zahlung des Kaufpreises und aller Kosten verlangen.
7.9 5.9 Die uns zustehenden Sicherheiten werden insoweit nicht erfasst, als der Wert unserer Sicherheiten den Nennwert der zu sichernden Forderungen um 20 % übersteigt. Der Kunde kann die ausdrückliche Entlastung von gelieferter Ware aus dem Vorbehaltseigentum solange verlangen, bis die Übersicherung 20% nicht mehr überschreitet.
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Sicherheiten. 7.1 (1) Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren haben Anspruch auf nach Art und Umfang übliche Sicherheiten für unsere Forderungen, auch soweit sie bedingt oder befristet sind. Wir können insbesondere verlangen, dass der Käufer für den vereinbarten Preis eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft einer deutschen Großbank zu erbringen. Liegt trotz unseres entsprechenden Verlangens diese Bankbürgschaft nicht binnen zwei Wochen vor, bis alleso sind wir berechtigt, auch vom Vertrag zurückzutreten.
(2) Tritt beim Käufer nach dem Vertragsschluss eine Vermögensverschlechterung oder sonst eine Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit ein oder werden uns solche Umstände nach Vertragsschluss bekannt, ohne dass sie uns bei Vertragsschluss aus grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben sind, so sind wir unbeschadet der sonstigen Rechte dazu berechtigt, Sicherheiten für die bedingt bestehenden Forderungengesamten offen stehenden Kaufpreisforderungen zu verlangen, einschließlich Nebenforderungengleichgültig, ob sie bereits fällig sind oder nicht, oder – soweit bereits Sicherheiten gestellt sind – weitere Sicherheiten zu fordern. Der Gesamtwert der Sicherheiten darf den Umfang der offenen Forderungen zuzüglich 20 % nicht übersteigen.
(3) Welche Sicherheiten wir verlangen können, liegt in unserem billigen Ermessen. Der Käufer bevollmächtigt uns unwiderruflich, sämtliche Sicherheiten, die formfrei oder in Schriftform gewährt werden können, durch eigene Erklärung in seinem Namen zu stellen. Wir sind – im Außenverhältnis unbegrenzt – zur Abgabe entsprechender Erklärungen bevollmächtigt. Das berechtigt uns insbesondere zum Abschluss von Verträgen, durch welche sich Dritte gegenüber dem Käufer verpflichten, mit uns im eigenen Namen einen Bürgschaftsvertrag abzuschließen. Von den Beschränkungen des § 181 BGB sind wir gegen den Kunden aus unserer Geschäftsverbindung habenbefreit. Wir sind verpflichtet, erfüllt sind; hierbei gelten alle Lieferungen als ein zusammenhängendes Liefergeschäftdie Sicherheiten im Namen des Käufers so zu stellen, dass seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit möglichst erhalten bleibt. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Vorstehende Regelungen gelten auch für künftig entstehende ForderungenDie Vollmacht berechtigt im Außenverhältnis zum Abschluss von Rechtsgeschäften aller Art einschließlich der notwendigen Vollzugsgeschäfte.
7.2 Der Kunde ist berechtigt(4) Absatz (2) gilt auch dann, die Kaufsache wenn ein im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen, zu verarbeiten Rechtsverkehr als maßgeblich angesehenes Unternehmen für Bonitätsprüfung die Bonität des Käufers deutlich schwächer einstuft als zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder zu vermischen; dabei tritt er uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen wenn aus der WeiterveräußerungSicht eines solchen Unternehmens ein Negativmerkmal vorliegt, der Verarbeitung, der Vermischung oder aus sonstigen Rechtsgründen im Zusammenhang mit der Kaufsache (insbesondere aus Versicherungsverträgen oder unerlaubten Handlungen) in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura- Endbetrages (inkl. Mehrwertsteuer) ab. Der Veräußerung steht die Verwendung zur Erfüllung von Werk- oder Werklieferungsverträgen durch den Kunden gleich.
7.3 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich und zwar auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei diese Vorgänge für uns erfolgen, so dass wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der objektiven Werte dieser Waren. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Kunde uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentums- bzw. Anwartschaftsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der von uns gelieferten Ware und verwahrt sie unentgeltlich für uns.
7.4 Der Kunde ist zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräußerung trotz der Abtretung ermächtigt, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen haben. Wir werden selbst die Forderungen nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Der Kunde ist auf unser erstes schriftliches Verlangen hin verpflichtet, uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen sowie den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.
7.5 Wir sind berechtigt, die Befugnis des Kunden zur Weiterveräußerung im Rahmen von Ziffer 7.2 und zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen mit sofortiger Wirkung zu widerrufendann, wenn der Kunde uns gegenüber in Zahlungsverzug gerät, sich aufgrund einer wesentlichen Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse in Zahlungsschwierigkeiten befindet oder seine uns gegenüber obliegenden vertraglichen Pflichten nicht ordentlich erfüllt. Wird über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren beantragt, jegliche Zahlung eingestellt, eine eidesstattliche Versicherung gemäß § 807 ZPO abgegeben oder tritt im Zusammenhang mit Zahlungsschwierigkeiten ein Wechsel in der Inhaberschaft des Unternehmens des Kunden ein, erlischt die Befugnis zur Weiterveräußerung und zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen automatisch.
7.6 Der Kunde wird die unserem (Mit-)Eigentum unterliegenden Sachen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns unentgeltlich für uns verwahren und sie gegen Feuer, Einbruchdiebstahl und sonstige übliche Risiken versichern.
7.7 Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware ist dem Kunden untersagt. Von einer Pfändung oder von jeder anderweitigen Beeinträchtigung unserer Eigentumsrechte durch Dritte hat uns der Kunde unverzüglich Mitteilung zu machen und das Eigentumsrecht sowohl den Dritten als auch uns gegenüber schriftlich zu bestätigen. Uns trotz eines Obsiegens in einem hieraus folgenden Rechtsstreit verbleibende Kosten hat der Besteller zu tragen.
7.8 Die Antragstellung auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gemäß § 807 ZPO Schlechterstufung oder das Bekanntwerden einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die eine ernstliche Gefährdung unseres Zahlungsanspruches darstellen Negativmerkmal bedingenden Ursachen schon bei Vertragsschluss vorlagen und uns zum Rücktritt berechtigen würden, berechtigen uns die Ware zurückzunehmen; der Kunde stimmt einer Rücknahme in diesem Fall schon jetzt zu. Nehmen wir die Ware zurück, sind sich die Parteien einig, dass wir dem Kunden den gewöhnlichen Verkaufswert zum Zeitpunkt der Rücknahme vergüten bzw. verrechnen. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dies von uns ausdrücklich erklärt wird. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Kosten (insbesondere Transportkosten) gehen zu Lasten des Kunden. Die Auslieferung der ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Waren kann der Kunde erst nach restloser Zahlung des Kaufpreises und aller Kosten verlangenbekannt waren.
7.9 Die uns zustehenden Sicherheiten werden insoweit nicht erfasst, als der Wert unserer Sicherheiten den Nennwert der zu sichernden Forderungen um 20 % übersteigt. Der Kunde kann die ausdrückliche Entlastung von gelieferter Ware aus dem Vorbehaltseigentum solange verlangen, bis die Übersicherung 20% nicht mehr überschreitet.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Sicherheiten. 7.1 Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren vor, bis alle, auch die bedingt bestehenden Forderungen, einschließlich Nebenforderungen, die wir gegen den Kunden aus unserer Geschäftsverbindung haben, erfüllt sind; hierbei gelten alle Lieferungen als ein zusammenhängendes Liefergeschäft. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Vorstehende Regelungen gelten auch für künftig entstehende Forderungen.
7.2 Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen, zu verarbeiten oder zu vermischen; dabei tritt er uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung, der Verarbeitung, der Vermischung oder aus sonstigen Rechtsgründen im Zusammenhang mit der Kaufsache (insbesondere aus Versicherungsverträgen oder unerlaubten Handlungen) in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura- Endbetrages (inkl. Mehrwertsteuer) ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Der Veräußerung steht die Verwendung zur Erfüllung von Werk- oder Werklieferungsverträgen durch den Kunden gleich.
7.3 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei diese Vorgänge für uns erfolgen, so dass wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der objektiven Werte dieser Waren. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Kunde uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentums- bzw. Anwartschaftsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der von uns gelieferten Ware und verwahrt sie unentgeltlich für uns.
7.4 Der Kunde ist zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräußerung trotz der Abtretung ermächtigt, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen haben. Wir werden selbst die Forderungen nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Der Kunde ist auf unser erstes schriftliches Verlangen hin verpflichtet, uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen sowie den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen. Wir können die Einziehungsermächtigung des Kunden sowie die Berechtigung des Kunden zur Weiterveräußerung aus wichtigem Grund widerrufen, insbesondere wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber uns nicht ordnungsgemäß nachkommt, in Zahlungsverzug gerät, seine Zahlungen einstellt oder wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens zur Schuldenbereinigung über das Vermögen des Kunden vom Kunden beantragt wird oder der begründete Antrag eines Dritten auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens zur Schuldenbereinigung über das Vermögen des Kunden mangels Masse abgelehnt wird. Im Fall einer Globalzession durch den Kunden sind die an Verkäufer abgetretenen Ansprüche ausdrücklich auszunehmen.
7.5 Wir sind berechtigt, die Befugnis des Kunden zur Weiterveräußerung im Rahmen von Ziffer 7.2 und zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen mit sofortiger Wirkung zu widerrufen, wenn der Kunde uns gegenüber in Zahlungsverzug gerät, sich aufgrund einer wesentlichen Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse in Zahlungsschwierigkeiten befindet oder seine uns gegenüber obliegenden vertraglichen Pflichten nicht ordentlich erfüllt. Wird über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren beantragt, jegliche Zahlung eingestellt, eine eidesstattliche Versicherung gemäß § 807 ZPO abgegeben oder tritt im Zusammenhang mit Zahlungsschwierigkeiten ein Wechsel in der Inhaberschaft des Unternehmens des Kunden ein, erlischt die Befugnis zur Weiterveräußerung und zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen automatisch.
7.6 Der Kunde wird die unserem (Mit-)Eigentum unterliegenden Sachen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns unentgeltlich für uns verwahren und sie gegen Feuer, Einbruchdiebstahl und sonstige übliche Risiken versichern.
7.7 Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware ist dem Kunden untersagt. Von einer Pfändung oder von jeder anderweitigen Beeinträchtigung unserer Eigentumsrechte durch Dritte hat uns der Kunde unverzüglich Mitteilung zu machen und das Eigentumsrecht sowohl den Dritten als auch uns gegenüber schriftlich zu bestätigen. Uns trotz eines Obsiegens in einem hieraus folgenden Rechtsstreit verbleibende Kosten hat der Besteller Kunde zu tragen.
7.8 Die Antragstellung auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gemäß § 807 ZPO oder das Bekanntwerden einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die eine ernstliche Gefährdung unseres Zahlungsanspruches darstellen und uns zum Rücktritt berechtigen würden, berechtigen uns die Ware zurückzunehmen; der Kunde stimmt einer Rücknahme in diesem Fall schon jetzt zu. Nehmen wir die Ware zurück, sind sich die Parteien einig, dass wir dem Kunden den gewöhnlichen Verkaufswert zum Zeitpunkt der Rücknahme vergüten bzw. verrechnen. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dies von uns ausdrücklich erklärt wird. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Kosten (insbesondere Transportkosten) gehen zu Lasten des Kunden. Die Auslieferung der ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Waren kann der Kunde erst nach restloser Zahlung des Kaufpreises und aller Kosten verlangen.
7.9 Die uns zustehenden Sicherheiten werden insoweit nicht erfasst, als der Wert unserer Sicherheiten den Nennwert der zu sichernden Forderungen um 20 10 % übersteigt. Der Kunde kann die ausdrückliche Entlastung von gelieferter Ware aus dem Vorbehaltseigentum solange verlangen, bis die Übersicherung 2010 % nicht mehr überschreitet.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sicherheiten. 7.1 1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren vor, bis alle, auch die bedingt bestehenden Forderungen, einschließlich Nebenforderungen, die wir gegen den Kunden aus unserer Geschäftsverbindung haben, erfüllt sind; hierbei gelten alle Lieferungen als ein zusammenhängendes Liefergeschäft. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Vorstehende Regelungen gelten auch für künftig entstehende Forderungen.
7.2 2. Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen, zu verarbeiten oder zu vermischen; dabei tritt er uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung, der Verarbeitung, der Vermischung oder aus sonstigen Rechtsgründen im Zusammenhang mit der Kaufsache (insbesondere aus Versicherungsverträgen oder unerlaubten Handlungen) in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura- Faktura-Endbetrages (inkl. Mehrwertsteuer) ab. Der Veräußerung steht die Verwendung zur Erfüllung von Werk- oder Werklieferungsverträgen durch den Kunden gleich.
7.3 3. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei diese Vorgänge für uns erfolgen, so dass wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der objektiven Werte dieser Waren. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Kunde uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentums- bzw. Anwartschaftsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der von uns gelieferten Ware und verwahrt sie unentgeltlich für uns.
7.4 4. Der Kunde ist zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräußerung trotz der Abtretung ermächtigt, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen haben. Wir selbst werden selbst die Forderungen nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Der Kunde ist auf unser erstes schriftliches Verlangen hin verpflichtet, uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen sowie den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.
7.5 5. Wir sind berechtigt, die Befugnis des Kunden zur Weiterveräußerung im Rahmen von Ziffer 7.2 2. und zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen mit sofortiger Wirkung zu widerrufen, wenn der Kunde uns gegenüber in Zahlungsverzug gerät, sich aufgrund einer wesentlichen Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse in Zahlungsschwierigkeiten befindet oder seine uns gegenüber obliegenden vertraglichen Pflichten nicht ordentlich erfüllt. Wird über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren beantragt, jegliche Zahlung eingestellt, eine eidesstattliche Versicherung gemäß § 807 ZPO abgegeben oder tritt im Zusammenhang mit Zahlungsschwierigkeiten ein Wechsel in der Inhaberschaft des Unternehmens des Kunden ein, erlischt die Befugnis zur Weiterveräußerung und zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen automatisch.
7.6 6. Der Kunde wird die unserem (Mit-)Eigentum unterliegenden Sachen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns unentgeltlich für uns verwahren und sie gegen Feuer, Einbruchdiebstahl und sonstige übliche Risiken versichern.
7.7 7. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware ist dem Kunden untersagt. Von einer Pfändung oder von jeder anderweitigen Beeinträchtigung unserer Eigentumsrechte durch Dritte hat uns der Kunde unverzüglich Mitteilung zu machen und das Eigentumsrecht sowohl den Dritten als auch uns gegenüber schriftlich zu bestätigen. Uns trotz eines Obsiegens in einem hieraus folgenden Rechtsstreit verbleibende Kosten hat der Besteller zu tragen.
7.8 Die Antragstellung auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens8. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gemäß § 807 ZPO oder das Bekanntwerden einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kundeninsbesondere bei Zahlungsverzug, die eine ernstliche Gefährdung unseres Zahlungsanspruches darstellen und uns zum Rücktritt berechtigen würdensind wir berechtigt, berechtigen uns die Ware zurückzunehmen; der Kunde Besteller stimmt einer Rücknahme in diesem Fall schon jetzt zu. Nehmen wir die Ware zurück, sind sich die Parteien einig, dass wir dem Kunden den gewöhnlichen Verkaufswert zum Zeitpunkt der Rücknahme vergüten bzw. verrechnen. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dies von uns ausdrücklich erklärt wird. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Kosten (insbesondere Transportkosten) gehen zu Lasten des KundenBestellers. Die Auslieferung der ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Waren kann der Kunde Besteller erst nach restloser Zahlung des Kaufpreises Mehrpreises und aller Kosten verlangen.
7.9 9. Die uns zustehenden Sicherheiten werden insoweit nicht erfasst, als der Wert unserer Sicherheiten den Nennwert der zu sichernden Forderungen um 20 % übersteigt. Der Kunde kann die ausdrückliche Entlastung von gelieferter Ware aus dem Vorbehaltseigentum solange verlangen, bis die Übersicherung 20% nicht mehr überschreitet.
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Sicherheiten. 7.1 Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren vor, bis alle, auch die bedingt bestehenden Forderungen, einschließlich Nebenforderungen, die wir gegen den Kunden aus unserer Geschäftsverbindung haben, erfüllt sind; hierbei gelten alle Lieferungen als ein zusammenhängendes Liefergeschäft. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Vorstehende Regelungen gelten auch für künftig entstehende Forderungen.
7.2 Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen, zu verarbeiten oder zu vermischen; dabei tritt er uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung, der Verarbeitung, der Vermischung oder aus sonstigen Rechtsgründen im Zusammenhang mit der Kaufsache (insbesondere aus Versicherungsverträgen oder unerlaubten Handlungen) in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura- Endbetrages Rechnungsendbetrages (inkl. Mehrwertsteuer) ab. Der Veräußerung steht die Verwendung zur Erfüllung von Werk- oder Werklieferungsverträgen durch den Kunden gleich.
7.3 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei diese Vorgänge für fόr uns erfolgen, so dass daί wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der objektiven Werte dieser Waren. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Kunde uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentums- bzw. Anwartschaftsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der von uns gelieferten Ware und verwahrt sie unentgeltlich für fόr uns.
7.4 Der Kunde ist zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräußerung trotz der Abtretung ermächtigt, solange wir wie diese Ermächtigung nicht widerrufen haben. Wir werden selbst die Forderungen nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Der Kunde ist auf unser erstes schriftliches Verlangen hin verpflichtet, uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen sowie den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.
7.5 Wir sind berechtigt, die Befugnis des Kunden zur Weiterveräußerung im Rahmen von Ziffer 7.2 und zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen mit sofortiger Wirkung zu widerrufen, wenn der Kunde uns gegenüber in Zahlungsverzug gerät, sich aufgrund einer wesentlichen Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse in Zahlungsschwierigkeiten befindet oder seine uns gegenüber obliegenden vertraglichen Pflichten nicht ordentlich erfüllt. Wird über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren beantragt, jegliche Zahlung eingestellt, eine eidesstattliche Versicherung gemäß § 807 ZPO abgegeben oder tritt im Zusammenhang mit Zahlungsschwierigkeiten ein Wechsel in der Inhaberschaft des Unternehmens des Kunden ein, erlischt die Befugnis zur Weiterveräußerung und zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen automatisch.Ziffer
7.6 Der Kunde wird die unserem (Mit-)Eigentum unterliegenden Sachen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns unentgeltlich für fόr uns verwahren und sie gegen Feuer, Einbruchdiebstahl und sonstige übliche όbliche Risiken versichern.
7.7 Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware ist dem Kunden untersagt. Von einer Pfändung oder von jeder anderweitigen Beeinträchtigung unserer Eigentumsrechte durch Dritte hat uns der Kunde unverzüglich Mitteilung zu machen und das Eigentumsrecht sowohl den Dritten als auch uns gegenüber schriftlich zu bestätigen. Uns trotz eines Obsiegens in einem hieraus folgenden Rechtsstreit verbleibende Kosten hat der Besteller zu tragen.
7.8 Die Antragstellung auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gemäß § §807 ZPO oder das Bekanntwerden einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die eine ernstliche Gefährdung unseres Zahlungsanspruches darstellen und uns zum Rücktritt berechtigen würden, berechtigen uns die Ware zurückzunehmen; der Kunde stimmt einer Rücknahme in diesem Fall schon jetzt zu. Nehmen wir die Ware zurück, sind sich die Parteien einig, dass wir dem Kunden den gewöhnlichen Verkaufswert zum Zeitpunkt der Rücknahme vergüten bzw. verrechnen. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dies von uns ausdrücklich erklärt wird. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Kosten (insbesondere Transportkosten) gehen zu Lasten des Kunden. Die Auslieferung der ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Waren kann der Kunde erst nach restloser Zahlung des Kaufpreises und aller Kosten verlangen.
7.9 Die uns zustehenden Sicherheiten werden insoweit nicht erfasst, als der Wert unserer Sicherheiten den Nennwert der zu sichernden Forderungen um 20 % übersteigt. Der Kunde kann die ausdrückliche Entlastung von gelieferter Ware aus dem Vorbehaltseigentum solange verlangen, bis die Übersicherung 20% nicht mehr überschreitet.die
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Sicherheiten. 7.1 5.1 Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren vor, bis alle, auch die bedingt bestehenden Forderungen, einschließlich Nebenforderungen, die wir gegen den Kunden aus unserer Geschäftsverbindung haben, erfüllt sind; , hierbei gelten alle Lieferungen als ein zusammenhängendes Liefergeschäft. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Vorstehende Regelungen gelten auch für künftig entstehende Forderungen. Wir sind berechtigt, die Xxxx ohne weitere Fristsetzung abzuholen, wenn der Kunde wesentliche Vertragspflichten verletzt, wobei die berechtigten Belange des Kunden angemessen zu berücksichtigen sind. Der Kunde stimmt der Rückgabe der Ware in diesem Fall schon jetzt zu. In der Abholung liegt nur dann ein vollständiger oder teilweiser Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies ausdrücklich erklären. Die uns durch die Abholung entstehenden Kosten (insbesondere Transportkosten) gehen zu Lasten des Kunden. Soweit wir nicht ausdrücklich den Rücktritt erklären, kann der Kunde die Auslieferung erst nach restloser Zahlung des Kaufpreises und aller Kosten verlangen.
7.2 5.2 Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen, zu verarbeiten oder zu vermischen; , dabei tritt er uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung, der Verarbeitung, der Vermischung oder aus sonstigen Rechtsgründen im Zusammenhang mit der Kaufsache Ware (insbesondere aus Versicherungsverträgen oder unerlaubten Handlungen) in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura- Faktura-Endbetrages (inkl. Mehrwertsteuer) ab. Der Veräußerung steht die Verwendung zur Erfüllung von Werk- oder Werklieferungsverträgen durch den Kunden gleich.
7.3 5.3 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei diese Vorgänge für uns erfolgen, so dass wir als Hersteller des Erzeugnisses gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir am entstandenen Erzeugnis Miteigentum im Verhältnis der objektiven Werte dieser der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Erlischt unser Eigentum durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Kunde uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentums- bzw. Anwartschaftsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache Erzeugnis im Umfang des Rechnungswertes der von uns gelieferten Ware und verwahrt sie dieses Erzeugnis unentgeltlich für uns.
7.4 5.4 Der Kunde ist zur Einziehung der ermächtigt, die gem. Ziffer 5.2 abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung trotz der Abtretung ermächtigteinzuziehen, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen habenwiderrufen. Wir werden selbst die Forderungen nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Der Kunde ist auf unser erstes schriftliches Verlangen hin erste schriftliche Anforderung verpflichtet, uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen sowie den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.
7.5 5.5 Wir sind berechtigt, die Befugnis des Kunden zur Weiterveräußerung im Rahmen von gem. Ziffer 7.2 5.2 und zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen gem. Ziffer 5.4 mit sofortiger Wirkung zu widerrufen, wenn der Kunde uns gegenüber in Zahlungsverzug gerät, sich aufgrund einer wesentlichen Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse in Zahlungsschwierigkeiten befindet oder seine uns gegenüber obliegenden vertraglichen sonstige wesentliche Pflichten nicht ordentlich vertragsgemäß erfüllt. Wird über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren nach ausländischem Recht beantragt, jegliche Zahlung eingestellt, eine eidesstattliche Versicherung Vermögensauskunft gemäß § 807 ZPO abgegeben oder tritt im Zusammenhang mit Zahlungsschwierigkeiten ein Wechsel in der Inhaberschaft des Unternehmens des Kunden ein, erlischt die Befugnis zur Weiterveräußerung und zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen automatisch.
7.6 5.6 Der Kunde wird die in unserem (Mit-)Eigentum unterliegenden stehenden Sachen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns unentgeltlich für uns verwahren und sie gegen Feuer, Einbruchdiebstahl und sonstige übliche Risiken versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen.
7.7 5.7 Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware oder der in unserem Auftrag neu hergestellten Ware ist dem Kunden untersagt. Von einer Der Kunde hat uns eine Pfändung oder von jeder anderweitigen jede anderweitige Beeinträchtigung unserer Eigentumsrechte durch Dritte hat uns der Kunde unverzüglich Mitteilung zu machen schriftlich mitzuteilen und das Eigentumsrecht sowohl den dem Dritten als auch uns gegenüber schriftlich zu bestätigen. Uns trotz Die Kosten eines Obsiegens in einem hieraus folgenden Rechtsstreit verbleibende Kosten Rechtsstreits hat der Besteller Kunde zu tragen.
7.8 Die Antragstellung auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, die Abgabe 5.8 Übersteigt der eidesstattlichen Versicherung gemäß § 807 ZPO oder das Bekanntwerden einer wesentlichen Verschlechterung realisierbare Wert der Vermögensverhältnisse des Kunden, die eine ernstliche Gefährdung unseres Zahlungsanspruches darstellen und uns zum Rücktritt berechtigen würden, berechtigen uns die Ware zurückzunehmen; der Kunde stimmt einer Rücknahme in diesem Fall schon jetzt zu. Nehmen wir die Ware zurück, sind sich die Parteien einig, dass wir dem Kunden den gewöhnlichen Verkaufswert zum Zeitpunkt der Rücknahme vergüten bzw. verrechnen. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dies von uns ausdrücklich erklärt wird. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Kosten (insbesondere Transportkosten) gehen zu Lasten des Kunden. Die Auslieferung der ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Waren kann der Kunde erst nach restloser Zahlung des Kaufpreises und aller Kosten verlangen.
7.9 Die uns zustehenden Sicherheiten werden insoweit nicht erfasst, als der Wert unserer Sicherheiten den Nennwert der zu sichernden unserer Forderungen um 20 % übersteigtmehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Xxxx freigeben.
5.9 Falls der Eigentumsvorbehalt gem. Der Ziffer 5.1 zu seiner Wirksamkeit der Eintragung in einem öffentlichen Register oder einer sonstigen Mitwirkung des Kunden bedarf, stimmt der Kunde kann hiermit der Eintragung unwiderruflich zu und verpflichtet sich, die ausdrückliche Entlastung von gelieferter Ware aus dem Vorbehaltseigentum solange verlangen, bis die Übersicherung 20% nicht mehr überschreitetentsprechend notwendigen Handlungen auf seine Kosten vorzunehmen.
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Sicherheiten. 7.1 5.1 Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren vor, bis alle, auch die bedingt bestehenden Forderungen, Forderungen einschließlich Nebenforderungen, die wir gegen den Kunden aus unserer Geschäftsverbindung haben, erfüllt sind; hierbei gelten alle Lieferungen als ein zusammenhängendes Liefergeschäft. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Vorstehende Regelungen Re gelungen gelten auch für künftig entstehende Forderungen.
7.2 5.2 Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen, zu verarbeiten oder zu vermischen; dabei d abei tritt er uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung, der Verarbeitung, der Vermischung oder aus sonstigen Rechtsgründen im Zusammenhang mit der Kaufsache (insbesondere aus Versicherungsverträgen oder unerlaubten Handlungen) in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura- Endbetrages Faktura-Endbetrags (inkl. Mehrwertsteuer) ab. Der Veräußerung steht die Verwendung zur Erfüllung von Werk- oder Werklieferungsverträgen durch den Kunden gleich.
7.3 5.3 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei diese Vorgänge für uns erfolgen, so dass sodass wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder ode r Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der objektiven Werte dieser Waren. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Kunde uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentums- bzw. Anwartschaftsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der von uns gelieferten Ware und verwahrt sie unentgeltlich für uns.
7.4 5.4 Der Kunde ist zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräußerung trotz der Abtretung ermächtigt, solange wir diese Ermächtigung Ermä chtigung nicht widerrufen haben. Wir werden selbst die Forderungen nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Der Kunde ist auf unser erstes schriftliches Verlangen hin verpflichtet, uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen sowie den d en Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.
7.5 5.5 Wir sind berechtigt, die Befugnis des Kunden zur Weiterveräußerung im Rahmen von Ziffer 7.2 5.2 und zur Einziehung der an uns abgetretenen abg etretenen Forderungen mit sofortiger Wirkung zu widerrufen, wenn der Kunde uns gegenüber in Zahlungsverzug gerät, sich aufgrund einer wesentlichen Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse in Zahlungsschwierigkeiten befindet oder seine uns gegenüber obliegenden vertraglichen Pflichten nicht ordentlich erfüllt. Wird über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren beantragt, jegliche Zahlung eingestellt, eine eidesstattliche Versicherung gemäß § 807 ZPO abgegeben oder tritt im Zusammenhang mit Zahlungsschwierigkeiten ein Wechsel in der Inhaberschaft des Unternehmens des Kunden ein, erlischt die Befugnis Befug nis zur Weiterveräußerung und zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen automatisch.
7.6 5.6 Der Kunde wird die unserem (Mit-)Eigentum unterliegenden Sachen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns unentgeltlich für uns verwahren und sie gegen Feuer, Einbruchdiebstahl und sonstige übliche Risiken versichern.
7.7 5.7 Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware ist dem Kunden untersagt. Von einer Pfändung oder von jeder anderweitigen Beeinträchtigung unserer Eigentumsrechte durch Dritte hat uns der Kunde unverzüglich Mitteilung zu machen und das Eigentumsrecht sowohl den Dritten als auch uns gegenüber schriftlich zu bestätigen. Uns trotz eines Obsiegens in einem hieraus folgenden Rechtsstreit verbleibende v erbleibende Kosten hat der Besteller zu tragen.
7.8 Die Antragstellung auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gemäß § 807 ZPO oder das Bekanntwerden einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse 5.8 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, die eine ernstliche Gefährdung unseres Zahlungsanspruches darstellen und uns zum Rücktritt berechtigen würdeninsbesondere bei Zahlungsverzug, berechtigen uns sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen; der . Der Kunde stimmt einer Rücknahme in diesem Fall schon jetzt zu. Nehmen wir die Ware zurück, sind sich die Parteien einig, dass wir dem Kunden den gewöhnlichen Verkaufswert zum Zeitpunkt der Rücknahme vergüten bzw. verrechnen. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dies von uns ausdrücklich ausdrüc klich erklärt wird. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Kosten (insbesondere Transportkosten) gehen zu Lasten des Kunden. Die Auslieferung der ohne ausdrückliche ausdrü ckliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Waren kann der Kunde erst nach restloser Zahlung des Kaufpreises und aller Kosten verlangen.
7.9 5.9 Die uns zustehenden Sicherheiten werden insoweit nicht erfasst, als der Wert unserer Sicherheiten den Nennwert der zu sichernden Forderungen um 20 % übersteigt. Der Kunde kann die ausdrückliche Entlastung von gelieferter Ware aus dem Vorbehaltseigentum solange verlangen, bis die Übersicherung 20% nicht mehr überschreitet.
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Sicherheiten. 7.1 Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren vor, bis alle, auch die bedingt bestehenden Forderungen, einschließlich Nebenforderungen, die wir gegen den Kunden aus unserer Geschäftsverbindung haben, erfüllt sind; hierbei gelten alle Lieferungen als 17.6 Die Zahlung erfolgt am Geschäftssitz des Auftragnehmers oder auf ein zusammenhängendes Liefergeschäftvom Auftragnehmer benanntes Konto. Die Zahlung muss in voller Höhe vor der Lieferung erfolgen. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum Aufträgen/Bestellungen mit einem Wert von mehr als Sicherung für unsere Saldoforderung. Vorstehende Regelungen gelten auch für künftig entstehende Forderungen.
7.2 Der Kunde 0.000 € ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufenvor der Lieferung eine Anzahlung von 30% des Gesamtauftragswertes/ Bestellwertes, zu verarbeiten oder einem vom Auftragnehmer bestimmten Zeitpunkt, zu vermischen; dabei tritt er uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerungleisten. Diese Anzahlung wird, der Verarbeitung, der Vermischung oder aus sonstigen Rechtsgründen im Zusammenhang mit der Kaufsache (insbesondere unter 17.2 genannten Schlussrechnung und Schlusszahlung, verrechnet. Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, so ist er verpflichtet anstelle der Zahlung des vereinbarten Geldbetrages der Aufforderung des Auftragnehmers um Inzahlungsgabe nachzukommen. Das Recht des Auftraggebers Forderungen gegenüber dem Auftragnehmer zu verrechnen oder die Erfüllung seiner Verpflichtungen auszusetzen, ist ausgeschlossen, es sei denn dem Auftragnehmer wurde ein Zahlungsaufschub gewährt, er wurde für insolvent erklärt oder er unterliegt einem gesetzlichen Sanierungsverfahren. Unabhängig davon, ob der Auftragnehmer die vereinbarte Leistung vollständig erbracht hat, wird alles, was der Auftraggeber aufgrund des Vertrages schuldet oder schulden wird, unverzüglich fällig, wenn:
a. eine Zahlungsfrist überschritten wurde
b. der Auftraggeber seinen Verpflichtungen aus Versicherungsverträgen Artikel 16 nicht nachkommt
c. der Konkurs oder unerlaubten Handlungen) die Aussetzung der Zahlungen des Auftraggebers beantragt worden ist
d. Sachen oder Forderungen des Auftraggebers gepfändet werden
18.5 Ungeachtet der vereinbarten Zahlungsbedingungen ist der Auftraggeber verpflichtet auf erste Aufforderung des Auftragnehmers eine nach dessen Ermessen ausreichende Sicherheit für die Zahlung zu leisten. Kommt der Auftraggeber dieser Aufforderung nicht innerhalb der genannten Frist nach, gerät er unmittelbar in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura- Endbetrages (inkl. Mehrwertsteuer) abVerzug. Der Veräußerung steht die Verwendung zur Erfüllung von Werk- oder Werklieferungsverträgen durch Auftragnehmer hat in diesem Fall das Recht den Kunden gleich.
7.3 Vertrag aufzulösen und den ihm entstandenen Schaden beim Auftraggeber geltend zu machen. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei diese Vorgänge für uns erfolgen, so dass wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis Auftragnehmer bleibt Eigentümer der objektiven Werte dieser Waren. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Kunde uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentums- bzw. Anwartschaftsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der von uns gelieferten Ware und verwahrt sie unentgeltlich für uns.
7.4 Der Kunde ist zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräußerung trotz der Abtretung ermächtigt, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen haben. Wir werden selbst die Forderungen nicht einziehenSachen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Der Kunde ist auf unser erstes schriftliches Verlangen hin verpflichtet, uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen sowie den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.Auftraggeber:
7.5 Wir sind berechtigta. seine Verpflichtungen aus allen Verträgen mit dem Auftragnehmer nicht erfüllt hat
b. nicht alle Forderungen, die Befugnis des Kunden zur Weiterveräußerung sich aus der Nichterfüllung der oben genannten Verträge ergeben, wie z.B. Schadensersatz, Strafen, Zinsen und Kosten, beglichen hat. Solange der Eigentumsvorbehalt an den gelieferten Sachen besteht, darf der Auftraggeber diese, außer im Rahmen von Ziffer 7.2 und zur Einziehung seiner normalen Geschäftstätigkeit, nicht belasten oder veräußern. Diese Klausel hat dringliche Wirkung. Nachdem der Auftragnehmer seinen Eigentumsvorbehalt geltend gemacht hat, kann er die gelieferten Gegenstände zurückholen. Der Auftraggeber ist verpflichtet in dieser Hinsicht uneingeschränkt zu kooperieren. Wenn der Auftraggeber nach der vertragsgemäßen Übergabe/ Lieferung der Sachen an uns abgetretenen Forderungen mit sofortiger Wirkung zu widerrufenden Auftragnehmer seine Verpflichtungen erfüllt hat, lebt der Eigentumsvorbehalt in Bezug auf diese Sachen wieder auf, wenn der Kunde uns gegenüber in Zahlungsverzug gerät, sich aufgrund einer wesentlichen Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse in Zahlungsschwierigkeiten befindet oder Auftraggeber seine uns gegenüber obliegenden vertraglichen Pflichten Verpflichtungen aus einem Folgevertrag nicht ordentlich erfüllt. Wird über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren beantragt, jegliche Zahlung eingestellt, eine eidesstattliche Versicherung gemäß § 807 ZPO abgegeben oder tritt im Zusammenhang mit Zahlungsschwierigkeiten ein Wechsel in der Inhaberschaft des Unternehmens des Kunden ein, erlischt die Befugnis zur Weiterveräußerung und zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen automatisch.
7.6 18.6 Der Kunde wird die unserem (Mit-)Eigentum unterliegenden Sachen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns unentgeltlich für uns verwahren und sie gegen Feuer, Einbruchdiebstahl und sonstige übliche Risiken versichern.
7.7 Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware ist dem Kunden untersagt. Von einer Pfändung oder von jeder anderweitigen Beeinträchtigung unserer Eigentumsrechte durch Dritte Auftragnehmer hat uns der Kunde unverzüglich Mitteilung zu machen und das Eigentumsrecht sowohl den Dritten als auch uns gegenüber schriftlich zu bestätigen. Uns trotz eines Obsiegens in einem hieraus folgenden Rechtsstreit verbleibende Kosten hat der Besteller zu tragen.
7.8 Die Antragstellung auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrensan allen Sachen, die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gemäß § 807 ZPO oder das Bekanntwerden einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die eine ernstliche Gefährdung unseres Zahlungsanspruches darstellen und uns zum Rücktritt berechtigen würden, berechtigen uns die Ware zurückzunehmen; der Kunde stimmt einer Rücknahme in diesem Fall schon jetzt zu. Nehmen wir die Ware zurück, sind sich die Parteien einig, dass wir dem Kunden den gewöhnlichen Verkaufswert zum Zeitpunkt der Rücknahme vergüten bzw. verrechnen. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dies von uns ausdrücklich erklärt wird. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Kosten (insbesondere Transportkosten) gehen zu Lasten des Kunden. Die Auslieferung der ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Waren kann der Kunde erst nach restloser Zahlung des Kaufpreises und aller Kosten verlangen.
7.9 Die uns zustehenden Sicherheiten werden insoweit nicht erfasst, als der Wert unserer Sicherheiten den Nennwert der zu sichernden Forderungen um 20 % übersteigt. Der Kunde kann die ausdrückliche Entlastung von gelieferter Ware er aus dem Vorbehaltseigentum solange verlangen, bis die Übersicherung 20% nicht mehr überschreitet.welchem Grund
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Sicherheiten. 7.1 5.1 Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren vor, bis alle, auch die bedingt bestehenden Forderungen, einschließlich Nebenforderungen, die wir gegen den Kunden aus unserer Geschäftsverbindung haben, erfüllt sind; hierbei gelten alle Lieferungen als ein zusammenhängendes Liefergeschäft. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Vorstehende Regelungen gelten auch für künftig entstehende Forderungen.
7.2 5.2 Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufenweiter zu verkaufen, zu verarbeiten oder zu vermischen; dabei tritt er uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung, der Verarbeitung, der Vermischung oder aus sonstigen Rechtsgründen im Zusammenhang mit der Kaufsache (insbesondere aus Versicherungsverträgen oder unerlaubten Handlungen) in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura- Endbetrages (inkl. Mehrwertsteuer) ab. Der Veräußerung steht die Verwendung zur Erfüllung von Werk- oder Werklieferungsverträgen durch den Kunden gleich.
7.3 5.3 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei diese Vorgänge für uns erfolgen, so dass wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der objektiven Werte dieser Waren. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Kunde uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentums- bzw. Anwartschaftsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der von uns gelieferten Ware und verwahrt sie unentgeltlich für uns.
7.4 5.4 Der Kunde ist zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräußerung trotz der Abtretung ermächtigt, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen haben. Wir werden selbst die Forderungen nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Der Kunde ist auf unser erstes schriftliches Verlangen hin verpflichtet, uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen sowie den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.
7.5 5.5 Wir sind berechtigt, die Befugnis des Kunden zur Weiterveräußerung im Rahmen von Ziffer 7.2 5.2 und zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen mit sofortiger Wirkung zu widerrufen, wenn der Kunde uns gegenüber in Zahlungsverzug gerät, sich aufgrund einer wesentlichen Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse in Zahlungsschwierigkeiten befindet oder seine uns gegenüber obliegenden vertraglichen Pflichten nicht ordentlich erfüllt. Wird über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren beantragt, jegliche Zahlung eingestellt, eine eidesstattliche Versicherung gemäß § 807 ZPO abgegeben oder tritt im Zusammenhang mit Zahlungsschwierigkeiten ein Wechsel in der Inhaberschaft des Unternehmens des Kunden ein, erlischt die Befugnis zur Weiterveräußerung und zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen automatisch.
7.6 5.6 Der Kunde wird die unserem (Mit-)Eigentum unterliegenden Sachen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns unentgeltlich für uns verwahren und sie gegen Feuer, Einbruchdiebstahl und sonstige übliche Risiken zu versichern.
7.7 5.7 Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware ist dem Kunden untersagt. Von einer Pfändung oder von jeder anderweitigen Beeinträchtigung unserer Eigentumsrechte durch Dritte hat uns der Kunde unverzüglich Mitteilung zu machen und das Eigentumsrecht sowohl den Dritten als auch uns gegenüber schriftlich zu bestätigen. Uns trotz eines Obsiegens in einem hieraus folgenden Rechtsstreit verbleibende Kosten hat der Besteller zu tragen.
7.8 Die Antragstellung auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens5.8 Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gemäß § 807 ZPO oder das Bekanntwerden einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kundeninsbesondere bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die eine ernstliche Gefährdung unseres Zahlungsanspruches darstellen und uns zum Rücktritt berechtigen würden, berechtigen uns die Ware zurückzunehmen; der Kunde Besteller stimmt einer Rücknahme in diesem Fall schon jetzt zu. Nehmen wir die Ware zurück, sind sich die Parteien einig, dass wir dem Kunden den gewöhnlichen Verkaufswert zum Zeitpunkt der Rücknahme vergüten bzw. verrechnen. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dies von uns ausdrücklich erklärt wird. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Kosten (insbesondere Transportkosten) gehen zu Lasten des KundenBestellers. Die Auslieferung der ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Waren kann der Kunde Besteller erst nach restloser Zahlung des Kaufpreises und aller Kosten verlangen.
7.9 5.9 Die uns zustehenden Sicherheiten werden insoweit nicht erfasst, als der Wert unserer Sicherheiten den Nennwert der zu sichernden Forderungen um 20 % übersteigt. Der Kunde kann die ausdrückliche Entlastung von gelieferter Ware aus dem Vorbehaltseigentum solange verlangen, bis die Übersicherung 20% nicht mehr überschreitet.
Appears in 1 contract
Sicherheiten. 7.1 5.1 Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren vor, bis alle, auch die bedingt bestehenden Forderungen, einschließlich Nebenforderungen, die wir gegen den Kunden aus unserer Geschäftsverbindung haben, erfüllt sind; hierbei gelten alle Lieferungen als ein zusammenhängendes Liefergeschäft. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere SaldoforderungSaldo- forderung. Vorstehende Regelungen gelten auch für künftig entstehende Forderungen. Wir sind berechtigt, die Ware unverzüglich und ohne weitere Fristsetzung zurückzunehmen, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält, wobei die berechtigten Belange des Kunden angemessen zu berücksich- tigen sind.
7.2 5.2 Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache Ware nur im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen, zu verarbeiten ver- arbeiten oder zu vermischen; dabei tritt er uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus der WeiterveräußerungWeiter- veräußerung, der Verarbeitung, der Vermischung oder aus sonstigen Rechtsgründen im Zusammenhang Zusammen- hang mit der Kaufsache Ware (insbesondere ins-besondere aus Versicherungsverträgen oder unerlaubten Handlungen) in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura- Faktura-Endbetrages (inkl. Mehrwertsteuer) ab. Der Veräußerung steht die Verwendung zur Erfüllung von Werk- oder Werklieferungsverträgen durch den Kunden gleich.
7.3 5.3 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden entstehen-den Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei diese Vorgänge für uns erfolgen, so dass sodass wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der objektiven Werte dieser Waren. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Kunde uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentums- bzw. Anwartschaftsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der von uns gelieferten Ware und verwahrt sie unentgeltlich für uns.
7.4 5.4 Der Kunde ist zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräußerung trotz der Abtretung ermächtigter- mächtigt, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen haben. Wir werden selbst die Forderungen nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Der Kunde ist auf unser erstes schriftliches Verlangen hin verpflichtet, uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen sowie den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.
7.5 5.5 Wir sind berechtigt, die Befugnis des Kunden zur Weiterveräußerung im Rahmen von Ziffer 7.2 5.2 und zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen mit sofortiger Wirkung zu widerrufen, wenn der Kunde uns gegenüber in Zahlungsverzug gerät, sich aufgrund einer wesentlichen Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse in Zahlungsschwierigkeiten befindet oder seine uns sonst gegenüber obliegenden vertraglichen Pflichten nicht ordentlich erfüllt. Wird über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren beantragt, jegliche Zahlung eingestellt, eine eidesstattliche Versicherung gemäß § 807 ZPO abgegeben oder tritt im Zusammenhang mit Zahlungsschwierigkeiten ein Wechsel in der Inhaberschaft des Unternehmens des Kunden ein, erlischt die Befugnis zur Weiterveräußerung und zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen automatisch.
7.6 5.6 Der Kunde wird die unserem (Mit-)Eigentum unterliegenden Sachen mit der Sorgfalt eines ordentlichen ordent- lichen Kaufmanns unentgeltlich für uns verwahren und sie gegen Feuer, Einbruchdiebstahl und sonstige übliche Risiken versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen.
7.7 5.7 Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware oder der in unserem Auftrag neu hergestellten Ware ist dem Kunden untersagt. Von einer Pfändung oder von jeder anderweitigen Beeinträchtigung unserer Eigentumsrechte durch Dritte hat uns der Kunde unverzüglich Mitteilung zu machen und das Eigentumsrecht sowohl den Dritten als auch uns gegenüber gegen- über schriftlich zu bestätigen. Uns trotz eines Obsiegens in einem hieraus folgenden Rechtsstreit verbleibende Kosten hat der Besteller Kunde zu tragen.
7.8 Die Antragstellung auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gemäß § 807 ZPO oder das Bekanntwerden einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse 5.8 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, die eine ernstliche Gefährdung unseres Zahlungsanspruches darstellen und uns zum Rücktritt berechtigen würdeninsbesondere bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, berechtigen uns die Ware zurückzunehmen; der Kunde stimmt einer Rücknahme in diesem Fall schon jetzt zu. Nehmen wir die Ware zurück, sind sich die Parteien einig, dass wir dem Kunden den gewöhnlichen Verkaufswert zum Zeitpunkt der Rücknahme vergüten bzw. verrechnen. In der Rücknahme Rück- nahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dies von uns ausdrücklich erklärt wird. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Kosten (insbesondere Transportkosten) gehen zu Lasten des KundenBestellers. Die Auslieferung der ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Waren kann der Kunde erst nach restloser Zahlung des Kaufpreises und aller Kosten verlangen.
7.9 5.9 Die uns zustehenden Sicherheiten werden insoweit nicht erfasst, als der Wert unserer Sicherheiten den Nennwert der zu sichernden Forderungen um 20 % übersteigt. Der Kunde kann die ausdrückliche Entlastung von gelieferter Ware aus dem Vorbehaltseigentum solange verlangen, bis die Übersicherung 20% nicht mehr überschreitet.
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