Sicherheiten. Die dem Pfandrecht der Bank nach Nr. 14 ihrer Allgemeinen Geschäftsbe- dingungen (AGB Pfandrecht) unterliegenden Wertpapiere, Sachen und Ansprüche des Kunden gegen die Bank sichern uneingeschränkt auch alle bestehenden und künftigen – auch bedingten oder befristeten – Ansprüche der Bank gegen den Kunden aus den Geschäften. Sind Sicherheiten gesondert vereinbart worden, werden die Ansprüche der Bank auch hier- durch gesichert, soweit die Sicherungszweckerklärung auch die Geschäfte erfasst (sonstige Sicherheiten).
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sicherheiten. Die dem Pfandrecht der Bank nach Nr. 14 ihrer Allgemeinen Geschäftsbe- dingungen Geschäfts- bedingungen (AGB Pfandrecht) unterliegenden Wertpapiere, Sachen und Ansprüche des Kunden gegen die Bank sichern uneingeschränkt auch alle bestehenden und künftigen – auch bedingten oder befristeten – Ansprüche der Bank gegen den Kunden aus den Geschäften. Sind Sicherheiten gesondert geson- dert vereinbart worden, werden die Ansprüche der Bank auch hier- durch hierdurch gesichert, soweit die Sicherungszweckerklärung auch die Geschäfte erfasst (sonstige Sicherheiten).
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sicherheiten. Die dem Pfandrecht der Bank nach Nr. 14 ihrer Allgemeinen Geschäftsbe- dingungen Geschäfts bedingungen (AGB AGB Pfandrecht) unterliegenden Wertpapiere, Sachen und Ansprüche des Kunden gegen die Bank sichern uneingeschränkt auch alle bestehenden und künftigen – auch bedingten oder befristeten – Ansprüche der Bank gegen den Kunden aus den Geschäften. Sind Sicherheiten gesondert vereinbart worden, werden die Ansprüche der Bank auch hier- durch hierdurch gesichert, soweit die Sicherungszweckerklärung auch die Geschäfte erfasst (sonstige Sicherheiten).
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Samples: Sonderbedingungen Für Edelmetallgeschäfte, Sonderbedingungen Für Edelmetallgeschäfte
Sicherheiten. Die dem Pfandrecht der Bank nach Nr. 14 ihrer Allgemeinen Geschäftsbe- dingungen Geschäftsbedingungen (AGB PfandrechtAGBPfandrecht) unterliegenden Wertpapiere, Sachen und Ansprüche des Kunden gegen die Bank sichern uneingeschränkt auch alle bestehenden und künftigen – auch bedingten oder befristeten – befristeten- Ansprüche der Bank gegen den Kunden aus den Geschäften. Sind Sicherheiten gesondert vereinbart worden, werden die Ansprüche der Bank auch hier- durch hierdurch gesichert, soweit die Sicherungszweckerklärung auch die Geschäfte erfasst (sonstige Sicherheiten).
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen