Sicherheitskontrollen Musterklauseln

Sicherheitskontrollen. 6.1.1 Xxxxxx Xxxx Spedition e. K. ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, bei den vom Versender zur Beförderung übergebenen Paketen Sicherheitskontrollen vorzunehmen oder vornehmen zu lassen, zwecks Feststellung, ob diese einen Inhalt haben, der von den Beförderungsausschlüssen gemäß Ziffer 5.1 und 5.2 erfasst wird. Die Sicherheitskontrollen werden entweder mittels Durchleuchten, insbesondere mit Röntgenstrahlen, oder bei Vorliegen von Anhaltspunkten für einen Beförderungsausschluss, auch durch Öffnen des Paketes durchgeführt. Der Versender stimmt der Vornahme einer Sicherheitsüberprüfung ausdrücklich zu. Der durch eine Sicherheits- kontrolle bedingte Zeitaufwand kann die Regellaufzeit verlängern. In allen Fällen einer Sicherheitskontrolle wird ein entsprechender Vermerk auf dem Paket angebracht. 6.1.2 Ergibt die Sicherheitskontrolle nach dem Öffnen eines Pakets, dass kein unzulässiger Inhalt darin ist, wird dieses verschlossen und weiterbefördert. 6.1.3 Ergibt die Sicherheitskontrolle, dass der Inhalt des Pakets einem Beförderungsausschluss unterliegt, ist Xxxxxx Xxxx Spedition e. K. berechtigt, die Weiterbeförderung zu verweigern. Xxxxxx Xxxx Spedition e. K. informiert hierüber den Versender. Dieser ist verpflichtet, das Paket unverzüglich auf eigene Kosten abzuholen. Xxxx der Versender das Gut nicht innerhalb von 3 Werktagen ab, gelten insoweit die Ziffern 14.4 und 14.5. Sollte der Paketinhalt Anhaltspunkte ergeben, die auf eine Straftat hindeuten, ist Xxxxxx Xxxx Spedition e. K. berechtigt, hierüber die Behörden zu informieren. 6.1.4 Xxxxxx Xxxx Spedition e. K. haftet nicht für unmittelbare oder Folgeschäden, die durch Sicherheitskontrollen gemäß Ziffer 6.1 an dem Paket/Inhalt entstehen, es sei denn, dies beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Soweit in Satz 1 nichts anderes bestimmt ist, gelten die Regelungen der Ziffern 12.1 bis 12.4 sowie 13. 6.1.5 Ergibt eine Sicherheitskontrolle, dass der Versender Güter zum Versand übergeben hat, die einem Beförderungs- ausschluss unterliegen, hat der Versender Xxxxxx Xxxx Spedition e. K. alle dadurch entstehenden Schäden zu ersetzen.
Sicherheitskontrollen. Sie müssen Schutzmaßnahmen und Sicherheitskontrollen implementieren und aufrechterhalten, die für die Größe, die Art und den Reifegrad Ihres Unternehmens und Ihrer Branche angemessen sind, um Verifizierungsdaten und Stripe Daten vor unbefugtem Zugriff, Verwendung und Offenlegung zu schützen. Wenn Sie dies nicht tun, kann Stripe zusätzlich zu allen anderen Rechtsmitteln, die Stripe zur Verfügung stehen, Ihren Zugang zu den Stripe Identity Services und Verifizierungsdaten aussetzen oder einschränken.
Sicherheitskontrollen. 6.1 DPD ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, bei den vom Versender zur Beförderung übergebenen Paketen Sicherheitskontrollen vorzunehmen oder vornehmen zu lassen, zwecks Feststellung, ob diese einen Inhalt haben, der von den Beförderungsausschlüssen gemäß Ziffer 5.1 und 5.2 erfasst wird. Die Sicherheitskontrollen werden entweder mittels Durchleuchten, insbesondere mit Röntgenstrahlen, oder wenn sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass ein Beförderungsausschluss vorliegt, auch durch Öffnen des Paketes durchgeführt. Der Versender stimmt der Vornahme einer Sicherheitsüberprüfung ausdrücklich zu. Der durch eine Sicherheitskontrolle bedingte Zeitaufwand kann die Regellaufzeit verlängern. In allen Fällen einer Sicherheitskontrolle wird ein entsprechender Vermerk auf dem Paket angebracht. 6.2 Ergibt die Sicherheitskontrolle nach dem Öffnen eines Paketes, dass kein unzulässiger Inhalt darin ist, wird dieses verschlossen und weiterbefördert. 6.3 Ergibt die Sicherheitskontrolle, dass der Inhalt des Paketes einem Beförderungsausschluss unterliegt, ist DPD berechtigt, die Weiterbeförderung zu verweigern. DPD informiert hierüber den Versender. Dieser ist verpflichtet, das Paket unverzüglich auf eigene Kosten bei DPD abzuholen. Xxxx der Versender das Gut nicht innerhalb von 3 Werktagen ab, gelten insoweit die Ziffern 14.4 und 14.5. Sollte der Paketinhalt Anhaltspunkte ergeben, die auf eine Straftat hindeuten, ist DPD berechtigt, hierüber die Behörden zu informieren. 6.4 DPD haftet nicht für unmittelbare oder Folgeschäden, die durch Sicherheitskontrollen gemäß Ziffer 6 an dem Paket/Inhalt entstehen, es sei denn, dies beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Soweit in Satz 1 nichts anderes bestimmt ist, gelten die Regelungen der Ziffern 12.1 bis 12.4 sowie 13. 6.5 Ergibt eine Sicherheitskontrolle, dass der Versender Güter zum Versand übergeben hat, die einem Beförderungsausschluss unterliegen, hat der Versender DPD alle dadurch entstehenden Schäden zu ersetzen.
Sicherheitskontrollen. Apple unterstützt Sie bei der Sicherstellung der Einhaltung Ihrer Pflichten hinsichtlich der Sicherheit der Persönlichen Daten, gegebenenfalls einschließlich der Pflichten Ihrer Einrichtung gemäß Artikel 32 der DSGVO, sowie durch Umsetzung der Sicherheitsverfahren, die in Abschnitt 3F dieses Vertrags dargelegt sind, und durch Aufrechterhaltung der Zertifizierung nach ISO 27001 und der Zertifizierung nach ISO 27018. Apple macht die hinsichtlich der Zertifizierung nach ISO 27001 und der Zertifizierung nach ISO 27018 ausgestellten Zertifikate für eine Überprüfung durch Ihre Einrichtung verfügbar, wenn Sie oder Ihre Einrichtung eine entsprechende Anfrage gemäß dem vorliegenden Abschnitt 3G stellen.
Sicherheitskontrollen. 1. Jeder Vertragsstaat, auf den Artikel 4 Absatz 1 oder 2 keine Anwendung findet, behält mindestens seine zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Vertrags in Kraft befindlichen Sicherheitskontrollverpflichtungen gegenüber der Internationalen Atomenergie-Organisation bei, unbeschadet zusätzlicher einschlägiger Rechtsinstrumente, die er in der Zukunft möglicherweise annimmt. 2. Jeder Vertragsstaat, auf den Artikel 4 Absatz 1 oder 2 keine Anwendung findet, schließt mit der Internationalen Atomenergie-Organisation ein umfassendes Sicherheitskontrollabkommen (INFCIRC/153 (Corrected)) und setzt es in Kraft, sofern er dies nicht bereits getan hat. Die Verhandlungen über ein derartiges Abkommen werden binnen 180 Tagen nach dem Inkrafttreten dieses Vertrags für den betreffenden Vertragsstaat aufgenommen. Das Abkommen tritt spätestens 18 Monate nach dem Inkrafttreten dieses Vertrags für den betreffenden Vertragsstaat in Kraft. Danach behält jeder Vertragsstaat die daraus entstehenden Verpflichtungen bei, unbeschadet zusätzlicher einschlägiger Rechtsinstrumente, die er in der Zukunft möglicherweise annimmt.
Sicherheitskontrollen. Aus Sicherheitsgründen muss eine evtl. Durchsuchung / Kontrolle von Per- sonen, Gepäck und Fahrzeugen vor der Einschiffung zugelassen werden. Wird diese abgelehnt, hat die Reederei das Recht, die Beförderung ohne Rückzahlung des Passagepreises zu verweigern.
Sicherheitskontrollen. Beim Einlass auf das Festivalgelände sowie auf das Veranstaltungsgelände findet aus Gründen der Sicherheit und Ordnung sowie der Müllvermeidung eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst statt. Das Mitbringen etlicher Gegenstände (z. B. Waffen, Drogen etc.) in die unterschiedlichen Bereiche des Festivals ist untersagt. Die jeweils gültige Liste aller verbotenen Gegenstände pro Bereich (Festivalgelände, Veranstaltungsgelände) ist auf der Internetseite des Festivals hier einsehbar. Ein Verstoß gegen das Mitbringen von einem oder mehreren Gegenständen dieser Liste kann dazu führen, dass die Veranstalterin den Zutritt zu der Veranstaltung verweigert, sofern der Xxxx nicht bereit ist, den betreffenden Gegenstand oder die betreffenden Gegenstände an der Einlasskontrolle abzugeben. Die Veranstalterin ist nicht verpflichtet, Gegenstände für den Xxxx zu verwahren. Es ist dem Xxxx untersagt, verbotene Gegenstände in den Schließfächern im Eingangsbereich des Veranstaltungsgeländes zu deponieren. Die Veranstalterin bzw. der von der Veranstalterin eingesetzte Ordnungsdienst ist berechtigt, auf dem gesamten Festivalgelände Gäste bei begründetem Verdacht auf das Mitführen unerlaubter Gegenstände zu untersuchen.
Sicherheitskontrollen. Der Lieferant hält sich an befolgt Anhang 2 und ergreift alle erforderlichen Maßnahmen gemäß der guten IndustrieBranchenpraxis und dem Datenschutzrecht in Bezug auf Datensicherheit (einschließlich gemäß Artikel 32 der DSGVO) zu ergreifen. Der Lieferant wird geeigneteangemessene technische und organisatorische Maßnahmen ergreifeneinrichten, um ein dem Risiko angemessenes Sicherheitsniveau zu gewährleisten., das für das jeweilige Risiko angemessen ist.
Sicherheitskontrollen. Der Passagier unterzieht sich den Sicherheits- und Gefahrenabwehrkontrollen der staatlichen Stellen oder Flughafenbehörden sowie sämtlichen vom Beförderer verlangten Kontrollen.
Sicherheitskontrollen. Zur Sicherheit der Besucher werden am Eingang nach Bedarf Effektenkontrollen durchgeführt und der Veranstalter ist berechtigt, die Besucher Leibesvisitationen zu unterziehen.