Sicherheitsleistungen. 8.1 Zur Absicherung aller Ansprüche des AG auf vertrags- gemäße Erfüllung sowie aller Ansprüche wegen nicht rechtzeitiger, mangelhafter oder nicht vertragsgerech- ter Erfüllung oder aller Ansprüche wegen Nichterfül- lung des Vertrages sowie für die Erstattung von Über- zahlungen übergibt der AN dem AG bei Vertragsab- schluss eine unbefristete und unwiderrufliche selbst- schuldnerische und ohne Bedingungen ausgestellte, übertragbare Vertragserfüllungsbürgschaft nach dem Muster des AG einer deutschen Großbank oder eines deutschen Kreditversicherers in der auf das Recht zur Hinterlegung verzichtet ist, über einen Betrag in Höhe von 10 % des Netto-Auftragswertes, andernfalls ist der AG berechtigt, 10% des Netto-Auftragswertes von den Abschlagsrechnungen einzubehalten. Im Übrigen gilt § 240 BGB. Die Rückgabe der Vertragserfüllungssi- cherheit richtet sich nach § 17 Abs. 8 Nr. 1 VOB/B. 8.2 Zur Absicherung der Erfüllung sämtlicher Mängelan- sprüche des AG ist dieser berechtigt, 5 % der Netto- Endabrechnungssumme auf die Dauer der Gewähr- leistungszeit von der Schlussrechnung einzubehalten. Der AN ist berechtigt, diesen Sicherungseinbehalt durch Übergabe einer unbefristeten und unwiderrufli- chen selbstschuldnerischen und ohne Bedingungen ausgestellten, übertragbaren Bürgschaft für Mängel- ansprüche nach dem Muster des Auftraggebers einer deutschen Großbank oder eines deutschen Kreditver- sicherers, in der auf das Recht zur Hinterlegung ver- zichtet wird, über einen Betrag in Höhe von 5 % der Netto-Endabrechnungssumme abzulösen. Der Siche- rungseinbehalt ist in diesem Fall vom AG an den AN erst nach Eingang einer den Anforderungen des AG entsprechenden Bürgschaftsurkunde auszubezahlen. Die Mängelhaftungssicherheiten werden, soweit sie nicht in Anspruch genommen werden, mit Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche des AG frei- bzw. zurückgegeben. In Anbetracht unterschiedlicher Gewährleistungszeiten für einzelne Bauteile bestimmt sich der Umfang der Frei-/Rückgabe nach dem Wert der jeweiligen Bauteile im Verhältnis zum Abrech- nungswert der Gesamtbauleistung. Ist Sicherheit durch Mängelhaftungsbürgschaft geleistet, geschieht die Sicherheitenreduzierung nach Xxxx des AN ent- weder durch Teilfreigabe der Bürgschaft durch den AG oder durch die Rückgabe der Bürgschaftsurkunde im Austausch gegen eine auf den Restsicherungsbe- trag lautende Bürgschaft gleicher Qualität. 8.3 Generell gilt für Vertragserfüllungs- oder Mängelhaf- tungssicherheiten: Soweit eine Sicherheit das sich aus den nicht erfüllten Ansprüchen ergebende Siche- rungsbedürfnis des AG überschreitet, ist auf Verlan- gen des AN eine entsprechende Reduzierung der Si- cherheit vorzunehmen, bei Besicherung durch Bürg- schaft im Wege der Teilfreigabe oder des Austauschs gegen eine auf den dann angemessenen Betrag lau- tende Bürgschaft.
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Samples: Construction Contract, Bauvertrag
Sicherheitsleistungen. 8.1 Zur Absicherung aller Ansprüche des AG 18.1 Die Sicherheit für Vertragserfüllung erstreckt sich auf vertrags- gemäße die Erfüllung sowie aller Ansprüche wegen nicht rechtzeitigersämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag, mangelhafter oder nicht vertragsgerech- ter Erfüllung oder aller Ansprüche wegen Nichterfül- lung des Vertrages insbesondere für die vertragsgemäße Ausfüh- rung der Lieferungen/Leistungen einschließlich Abrech- nung, Mängelansprüchen und Schadensersatz sowie für die Erstattung von Über- zahlungen übergibt Überzahlungen einschließlich der AN dem AG bei Vertragsab- schluss eine unbefristete und unwiderrufliche selbst- schuldnerische und ohne Bedingungen ausgestellteZin- sen.
18.2 Die Sicherheit für Mängelansprüche erstreckt sich auf die Erfüllung der Mängelansprüche einschließlich Schadensersatz sowie für die Erstattung von Überzah- lungen einschließlich der Zinsen.
18.3 Die Sicherheit für Anzahlungen erstreckt sich auf die Erfüllung der Ansprüche des WDR, übertragbare Vertragserfüllungsbürgschaft nach dem Muster des AG einer deutschen Großbank oder eines deutschen Kreditversicherers in wenn der auf das Recht zur Hinterlegung verzichtet Auf- tragnehmer seinen Verpflichtungen, für die die Anzah- lung gewährt worden ist, über einen Betrag in Höhe von 10 % nicht nachkommt.
18.4 Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, gilt das Folgende: Die Bürgschaftsurkunden müssen entspre- chend den Mustern des Netto-Auftragswertes, andernfalls ist der AG berechtigt, 10% des Netto-Auftragswertes von den Abschlagsrechnungen einzubehalten. Im Übrigen gilt § 240 BGBWDR gestellt werden. Die Rückgabe jewei- lige Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Vertragserfüllungssi- cherheit richtet sich nach § 17 AbsSicherheit in nur einer Urkunde zu stellen. 8 NrDie Bürgschaft hat für den WDR spesenfrei zu sein. 1 VOBDie Bürgschaft ist unter Xxxxxx der Vertragsnummer an den zuständigen An- sprechpartner im Zentralen Einkauf zu senden.
18.5 Die Urkunde über die Vertragserfüllungsbürgschaft wird auf Verlangen zurückgegeben, wenn der Auftrag- nehmer die Lieferungen/B.
8.2 Zur Absicherung der Erfüllung sämtlicher Mängelan- sprüche des AG ist dieser berechtigtLeistungen vertragsgemäß er- füllt, 5 % der Netto- Endabrechnungssumme auf etwaige erhobene Ansprüche befriedigt und eine vereinbarte Sicherheit für Mängelansprüche geleistet hat. Die Urkunde über die Dauer der Gewähr- leistungszeit von der Schlussrechnung einzubehalten. Der AN ist berechtigt, diesen Sicherungseinbehalt durch Übergabe einer unbefristeten und unwiderrufli- chen selbstschuldnerischen und ohne Bedingungen ausgestellten, übertragbaren Bürgschaft für Mängel- ansprüche nach dem Muster des Auftraggebers einer deutschen Großbank oder eines deutschen Kreditver- sicherersMängelansprü- che wird auf Verlangen zurückgegeben, in der wenn die Ver- jährungsfristen für Mängelansprüche abgelaufen und die bis dahin erhobenen Ansprüche – auch auf das Recht zur Hinterlegung ver- zichtet wird, über einen Betrag in Höhe Erstattung von 5 % der Netto-Endabrechnungssumme abzulösen. Der Siche- rungseinbehalt ist in diesem Fall vom AG an den AN erst nach Eingang einer den Anforderungen des AG entsprechenden Bürgschaftsurkunde auszubezahlenÜberzahlungen – erfüllt sind. Die Mängelhaftungssicherheiten werdenUrkunde über eine Anzahlungsbürgschaft wird auf Verlangen zurückgege- ben, soweit sie nicht in Anspruch genommen werden, mit Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche wenn die Vorauszahlung auf fällige Zahlungsan- sprüche (nach erfolgter Abnahme/Übereignung) des AG frei- bzw. zurückgegeben. In Anbetracht unterschiedlicher Gewährleistungszeiten für einzelne Bauteile bestimmt sich der Umfang der Frei-/Rückgabe nach dem Wert der jeweiligen Bauteile im Verhältnis zum Abrech- nungswert der Gesamtbauleistung. Ist Sicherheit durch Mängelhaftungsbürgschaft geleistet, geschieht die Sicherheitenreduzierung nach Xxxx des AN ent- weder durch Teilfreigabe der Bürgschaft durch den AG oder durch die Rückgabe der Bürgschaftsurkunde im Austausch gegen eine auf den Restsicherungsbe- trag lautende Bürgschaft gleicher QualitätAuftragnehmers angerechnet worden ist.
8.3 Generell gilt für Vertragserfüllungs- oder Mängelhaf- tungssicherheiten: Soweit eine Sicherheit das sich aus den nicht erfüllten Ansprüchen ergebende Siche- rungsbedürfnis des AG überschreitet, ist auf Verlan- gen des AN eine entsprechende Reduzierung der Si- cherheit vorzunehmen, bei Besicherung durch Bürg- schaft im Wege der Teilfreigabe oder des Austauschs gegen eine auf den dann angemessenen Betrag lau- tende Bürgschaft.
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Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen Für Lieferungen Und Leistungen
Sicherheitsleistungen. 8.1 Zur Absicherung aller Ansprüche des AG auf vertrags- gemäße Erfüllung sowie aller Ansprüche wegen nicht rechtzeitiger, mangelhafter oder nicht vertragsgerech- ter Erfüllung oder aller Ansprüche wegen Nichterfül- lung des Vertrages sowie (§ 17)
19.1. Es wird keine Sicherheitsleistung vereinbart. Aufgrund der Eigenart der Leistung wird Sicherheitsleistung für die Erstattung von Über- zahlungen übergibt Vertragserfüllung vereinbart. Aufgrund der AN dem AG bei Vertragsab- schluss Eigenart der Leistung wird Sicherheitsleistung für Mängelansprüche vereinbart.
19.2. Als Sicherheit für die Vertragserfüllung hat die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer eine unbefristete und unwiderrufliche selbst- schuldnerische und ohne Bedingungen ausgestellte, übertragbare Vertragserfüllungsbürgschaft nach dem Muster des AG einer deutschen Großbank oder eines deutschen Kreditversicherers in der auf das Recht zur Hinterlegung verzichtet ist, über einen Betrag in Höhe von 10 % des Netto-Auftragswertes, andernfalls ist der AG berechtigt, 10% des Netto-Auftragswertes von den Abschlagsrechnungen einzubehalten. Im Übrigen gilt § 240 BGB. Die Rückgabe der Vertragserfüllungssi- cherheit richtet sich nach § 17 Abs. 8 Nr. 1 VOB/B.
8.2 Zur Absicherung der Erfüllung sämtlicher Mängelan- sprüche des AG ist dieser berechtigt, 5 % der Netto- Endabrechnungssumme auf die Dauer der Gewähr- leistungszeit von der Schlussrechnung einzubehalten. Der AN ist berechtigt, diesen Sicherungseinbehalt durch Übergabe einer unbefristeten und unwiderrufli- chen selbstschuldnerischen und ohne Bedingungen ausgestellten, übertragbaren Bürgschaft für Mängel- ansprüche nach dem Muster des Auftraggebers einer deutschen Großbank oder eines deutschen Kreditver- sicherers, in der auf das Recht zur Hinterlegung ver- zichtet wird, über einen Betrag in Höhe von 5 % der Netto-Endabrechnungssumme abzulösen. Der Siche- rungseinbehalt ist in diesem Fall vom AG an den AN erst nach Eingang einer den Anforderungen des AG entsprechenden Bürgschaftsurkunde auszubezahlenAuftragssumme zu stellen. Die Mängelhaftungssicherheiten werdenSicherheit ist binnen 18 Werktagen nach Vertragsschluss (Zugang des Auftragsschreibens bzw. der Nachtragsvereinbarung) zu leisten. Leistet die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer die Sicherheit nicht innerhalb dieser Frist, soweit sie nicht so ist die Auftraggeberin berechtigt, die Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist. Nach durchgeführter Abnahme kann die / der Auftragnehmende verlangen, dass die Bürgschaft ggf. in Anspruch genommen werden, mit Ablauf der Verjährungsfrist eine Mängelansprüche-Bürgschaft umgewandelt wird.
19.3. Als Sicherheit für Mängelansprüche des AG frei- bzwwerden 3 % der Abrechnungssumme einbehalten, sofern die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer keine Bürgschaft in entsprechender Höhe stellt. zurückgegebenDie Rückgabe der Mängelansprüche-Bürgschaft erfolgt zum Ende der vereinbarten Gewährleistungsfristen.
19.4. In Anbetracht unterschiedlicher Gewährleistungszeiten Für Abschlagszahlungen und für einzelne Bauteile bestimmt Vorauszahlungen behält sich der Umfang der Frei-/Rückgabe nach dem Wert der jeweiligen Bauteile im Verhältnis zum Abrech- nungswert der Gesamtbauleistung. Ist die Auftraggeberin vor Sicherheit durch Mängelhaftungsbürgschaft geleistetBürgschaft zu fordern. Die Urkunde über die Abschlagszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, geschieht wenn die Sicherheitenreduzierung nach Xxxx des AN ent- weder durch Teilfreigabe der Bürgschaft durch den AG oder durch Stoffe und Bauteile, für die Rückgabe der Bürgschaftsurkunde im Austausch gegen eine Sicherheit geleistet worden ist, eingebaut sind. Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung auf den Restsicherungsbe- trag lautende Bürgschaft gleicher Qualitätfällige Zahlungen angerechnet worden ist.
8.3 Generell gilt für Vertragserfüllungs- oder Mängelhaf- tungssicherheiten: Soweit eine Sicherheit das sich aus den nicht erfüllten Ansprüchen ergebende Siche- rungsbedürfnis des AG überschreitet, ist auf Verlan- gen des AN eine entsprechende Reduzierung der Si- cherheit vorzunehmen, bei Besicherung durch Bürg- schaft im Wege der Teilfreigabe oder des Austauschs gegen eine auf den dann angemessenen Betrag lau- tende Bürgschaft.
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Samples: Besondere Vertragsbedingungen Für Die Ausführung Von Bauleistungen
Sicherheitsleistungen. 8.1 Zur Absicherung aller Ansprüche des AG auf vertrags- gemäße ver- tragsgemäße Erfüllung sowie aller Ansprüche wegen nicht rechtzeitiger, mangelhafter oder nicht vertragsgerech- ter vertrags- gerechter Erfüllung oder aller Ansprüche wegen Nichterfül- lung Nichterfüllung des Vertrages sowie für die Erstattung von Über- zahlungen Überzahlungen übergibt der AN dem AG bei Vertragsab- schluss Vertragsabschluss eine unbefristete und unwiderrufliche selbst- schuldnerische unwiderruf- liche selbstschuldnerische und ohne Bedingungen ausgestellte, übertragbare Vertragserfüllungsbürgschaft Vertragserfüllungsbürg- schaft nach dem Muster des AG einer deutschen Großbank oder eines deutschen Kreditversicherers in der auf das Recht zur Hinterlegung verzichtet ist, über einen Betrag in Höhe von 10 % des Netto-AuftragswertesAuf- tragswertes, andernfalls ist der AG berechtigt, 10% des Netto-Auftragswertes von den Abschlagsrechnungen Abschlagsrech- nungen einzubehalten. Im Übrigen gilt § 240 BGB. Die Rückgabe der Vertragserfüllungssi- cherheit richtet Vertragserfüllungssicherheit rich- tet sich nach § 17 Abs. 8 Nr. 1 VOB/B.
8.2 Zur Absicherung der Erfüllung sämtlicher Mängelan- sprüche des AG ist dieser berechtigt, 5 % der des Netto- Endabrechnungssumme auf die Dauer der Gewähr- leistungszeit von der Schlussrechnung einzubehalteneinzubehal- ten. Der AN ist berechtigt, diesen Sicherungseinbehalt Sicherungseinbe- halt durch Übergabe einer unbefristeten und unwiderrufli- chen unwi- derruflichen selbstschuldnerischen und ohne Bedingungen Bedin- gungen ausgestellten, übertragbaren Bürgschaft für Mängel- ansprüche Mängelansprüche nach dem Muster des Auftraggebers AG einer deutschen Großbank oder eines deutschen Kreditver- sicherersKredit- versicherers, in der auf das Recht zur Hinterlegung ver- zichtet verzichtet wird, über einen Betrag in Höhe von 5 % der Netto-Endabrechnungssumme abzulösen. Der Siche- rungseinbehalt Sicherungseinbehalt ist in diesem Fall vom AG an den AN erst nach Eingang einer den Anforderungen des AG entsprechenden Bürgschaftsurkunde auszubezahlenauszu- bezahlen. Die Mängelhaftungssicherheiten werden, soweit sie nicht in Anspruch genommen werden, mit Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche des AG frei- bzw. zurückgegeben. In Anbetracht unterschiedlicher unterschiedli- cher Gewährleistungszeiten für einzelne Bauteile bestimmt be- stimmt sich der Umfang der Frei-/Rückgabe nach dem Wert der jeweiligen Bauteile im Verhältnis zum Abrech- nungswert Abrechnungswert der Gesamtbauleistung. Ist Sicherheit Si- cherheit durch Mängelhaftungsbürgschaft geleistet, geschieht die Sicherheitenreduzierung nach Xxxx des AN ent- weder entweder durch Teilfreigabe der Bürgschaft durch den AG oder durch die Rückgabe der Bürgschaftsurkunde Bürg- schaftsurkunde im Austausch gegen eine auf den Restsicherungsbe- trag Restsicherungsbetrag lautende Bürgschaft gleicher Qualität.
8.3 Generell gilt für Vertragserfüllungs- oder Mängelhaf- tungssicherheiten: Soweit eine Sicherheit das sich aus den nicht erfüllten Ansprüchen ergebende Siche- rungsbedürfnis Si- cherungsbedürfnis des AG überschreitet, ist auf Verlan- gen Ver- langen des AN eine entsprechende Reduzierung der Si- cherheit Sicherheit vorzunehmen, bei Besicherung durch Bürg- schaft Bürgschaft im Wege der Teilfreigabe oder des Austauschs Aus- tauschs gegen eine auf den dann angemessenen Betrag lau- tende lautende Bürgschaft.
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Samples: Generalunternehmervertrag
Sicherheitsleistungen. 8.1 Zur Absicherung 18.1 Beträgt der Nettowarenwert aus einem Holzverkauf mehr als 3.000,00 €, kann dem Käufer die Abfuhr des Holzes vor der endgültigen Bezahlung gestattet werden, sofern er eine selbstschuldnerische Einzelbürgschaft oder eine befristete bzw. unbefristete Global- oder Höchstbetragsbürg- schaft eines dem Verkäufer genehmen Kreditinstitutes vorlegt, die der Si- cherung des Kaufgeschäftes und aller Ansprüche hieraus entstehenden Verpflich- tungen dient oder einen Geldbetrag in der vom Verkäufer geforderten Höhe auf ein Konto des AG auf vertrags- gemäße Erfüllung sowie Verkäufers eingezahlt hat. Diese Sicherheitsleis- tung wird dem Käufer gegenüber nicht verzinst.
18.2 Der Verkäufer kann zur Sicherung des Kaufgeschäftes und aller Ansprüche wegen nicht rechtzeitiger, mangelhafter oder nicht vertragsgerech- ter Erfüllung oder aller Ansprüche wegen Nichterfül- lung des Vertrages sowie für daraus entstehenden Verbindlichkeiten die Erstattung Stellung einer unter 18.1 beschriebe- nen Sicherheitsleistung durch den Käufer verlangen.
18.3 Die vorgelegte Bürgschaftserklärung muss der vorgeschriebenen Form entsprechen (siehe Anlagen 1 und 2) und eine Gültigkeitsdauer von Über- zahlungen übergibt der AN dem AG bei Vertragsab- schluss eine unbefristete und unwiderrufliche selbst- schuldnerische und ohne Bedingungen ausgestellte, übertragbare Vertragserfüllungsbürgschaft min- destens 15 Kalendertagen nach dem Muster des AG einer deutschen Großbank oder eines deutschen Kreditversicherers in der auf das Recht zur Hinterlegung verzichtet ist, über einen Betrag in Höhe von 10 % des Netto-Auftragswertes, andernfalls ist der AG berechtigt, 10% des Netto-Auftragswertes von den Abschlagsrechnungen einzubehaltenAZT haben. Im Übrigen gilt § 240 BGB. Die Rückgabe Falle einer befriste- ten Bürgschaft wird der Vertragserfüllungssi- cherheit richtet sich nach § 17 Abs. 8 Nr. 1 VOB/B.AZT u. U. rückwirkend entsprechend festgelegt.
8.2 Zur Absicherung 18.4 Wird die vorgelegte Bürgschaftserklärung vom Verkäufer anerkannt, so wird die dadurch gesicherte Holzmenge durch einen vorläufigen Abfuhr- schein freigegeben.
18.5 Falls der Erfüllung sämtlicher Mängelan- sprüche des AG ist dieser berechtigt, 5 % der Netto- Endabrechnungssumme auf die Dauer der Gewähr- leistungszeit von der Schlussrechnung einzubehalten. Der AN ist berechtigt, diesen Sicherungseinbehalt durch Übergabe einer unbefristeten und unwiderrufli- chen selbstschuldnerischen und ohne Bedingungen ausgestellten, übertragbaren Bürgschaft für Mängel- ansprüche nach dem Muster des Auftraggebers einer deutschen Großbank oder eines deutschen Kreditver- sicherers, in der auf das Recht zur Hinterlegung ver- zichtet Kaufpreis nicht bis zum AZT vom Käufer vollständig einschließ- lich entstandener Nebenforderungen gezahlt wird, über einen Betrag nimmt der Verkäufer das Kreditinstitut auf Zahlung in Höhe von 5 % der Netto-Endabrechnungssumme abzulösen. Der Siche- rungseinbehalt ist in diesem Fall vom AG an den AN erst nach Eingang einer den Anforderungen des AG entsprechenden Bürgschaftsurkunde auszubezahlen. Die Mängelhaftungssicherheiten werden, soweit sie nicht in Anspruch genommen werden, mit Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche des AG frei- bzw. zurückgegeben. In Anbetracht unterschiedlicher Gewährleistungszeiten für einzelne Bauteile bestimmt sich der Umfang der Frei-/Rückgabe nach dem Wert der jeweiligen Bauteile im Verhältnis zum Abrech- nungswert der Gesamtbauleistung. Ist Sicherheit durch Mängelhaftungsbürgschaft geleistet, geschieht die Sicherheitenreduzierung nach Xxxx des AN ent- weder durch Teilfreigabe der Bürgschaft durch den AG oder durch die Rückgabe der Bürgschaftsurkunde im Austausch gegen eine auf den Restsicherungsbe- trag lautende Bürgschaft gleicher QualitätAnspruch.
8.3 Generell gilt 18.6 Nach der Bezahlung der vorzeitig zur Abfuhr freigegebenen Rechnungen erhält der Käufer den "Ausweis für Vertragserfüllungs- oder Mängelhaf- tungssicherheiten: Soweit eine Sicherheit das sich aus den nicht erfüllten Ansprüchen ergebende Siche- rungsbedürfnis des AG überschreitet, ist auf Verlan- gen des AN eine entsprechende Reduzierung der Si- cherheit vorzunehmen, bei Besicherung durch Bürg- schaft im Wege der Teilfreigabe oder des Austauschs gegen eine auf den dann angemessenen Betrag lau- tende Bürgschaftdie Holzabfuhr" (Eigentumsübergang).
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Samples: Sales Contracts
Sicherheitsleistungen. 8.1 Zur Absicherung aller Ansprüche des AG auf vertrags- gemäße 9.1. Der Unternehmer leistet der Grüner Deal Swiss GmbH für die Erfüllung sowie aller Ansprüche wegen nicht rechtzeitiger, mangelhafter oder nicht vertragsgerech- ter Erfüllung oder aller Ansprüche wegen Nichterfül- lung des Vertrages sowie für die Erstattung von Über- zahlungen übergibt der AN dem AG bei Vertragsab- schluss eine unbefristete und unwiderrufliche selbst- schuldnerische und ohne Bedingungen ausgestellte, übertragbare Vertragserfüllungsbürgschaft nach dem Muster des AG einer deutschen Großbank oder eines deutschen Kreditversicherers abstrakte Erfül- lungsgarantie auf erstes Anfordern gemäss Art. 111 OR in der auf das Recht zur Hinterlegung verzichtet ist, über einen Betrag in Höhe von 10 % des Netto-Auftragswertesder von der Grüner Deal Swiss GmbH für das gesamte Werk zu leistenden Vergütung jeder Art (nach Preisnachlässen, andernfalls Abzügen und Skonto, inkl. Mehrwertsteuer,). Der Grüner Deal Swiss GmbH zustehende andere vertragliche Rechte bleiben vom Abruf dieser Erfüllungsgarantie unberührt. Verändert sich die für das gesamte Werk zu leistende Vergütung um mehr als 5 %, ist die Grüner Deal Swiss GmbH berechtigt, vom Unternehmer die Anpassung der Höhe der Erfüllungsgarantie entsprechend der Ver- änderung zu verlangen. Die Erfüllungsgarantie ist der AG Grüner Deal Swiss GmbH innert 10 Kalendertagen nach Vertragsunterzeichnung resp. spätestens 5 Kalendertage vor Beginn der Arbeiten zu übergeben, je nachdem, was zuerst eintritt. Kommt der Unternehmer dieser Pflicht nicht rechtzeitig nach, ist die Grüner Deal Swiss GmbH – unbesehen weiterer ihr zustehender Rechte – berechtigt, 10von der ersten Akontozahlung einen Rückbehalt in der Höhe von 10 % des Netto-Auftragswertes der von den Abschlagsrechnungen der Grüner Deal Swiss GmbH für das gesamte Werk zu leistenden Vergütung jeder Art einzubehalten oder alternativ eine Konventionalstrafe in der Höhe von CHF 2‘000.00 pro Kalendertag geltend zu machen. Beträgt die erste Akontozahlung weniger als 10 % der vom Unternehmer für das gesamte Werk zu leistenden Vergütung, ist die Grüner Deal Swiss GmbH berechtigt, von jeder weiteren Akontozahlung einen entsprechenden Rückbehalt einzubehalten. Im Übrigen gilt § 240 BGB, bis die rückbehaltene Summe insgesamt 10 % beträgt. Die Rückgabe Erfüllungsgarantie hat bis 4 Monate nach erfolgter Abnahme des Gesamtprojektes zu dauern. Sie ist durch eine namhafte Schweizer Bank oder Versicherungsgesellschaft zu leisten.
9.2. Der Unternehmer leistet der Vertragserfüllungssi- cherheit richtet Grüner Deal Swiss GmbH für die Haftung wegen Mängeln nach Art. 181 SIA- Norm 118 eine abstrakte Gewährleistungsgarantie auf erstes Anfordern gemäss Art. 111 OR in der Höhe von 10 % der Schlussabrechnungssumme (nach Preisnachlässen, Abzügen und Skonto, inkl. Mehrwertsteuer,), zu- züglich einer allfällig geschuldeten Vergütung für Regiearbeiten. Übersteigt die Summe CHF 300'000.00, so beläuft sich nach § 17 Abs. 8 Nr. 1 VOB/B.
8.2 Zur Absicherung der Erfüllung sämtlicher Mängelan- sprüche des AG ist dieser berechtigt, die Garantie auf 5 % der Netto- Endabrechnungssumme genannten Summe, jedoch mindestens auf die Dauer der Gewähr- leistungszeit von der Schlussrechnung einzubehalten. Der AN ist berechtigt, diesen Sicherungseinbehalt durch Übergabe einer unbefristeten und unwiderrufli- chen selbstschuldnerischen und ohne Bedingungen ausgestellten, übertragbaren Bürgschaft für Mängel- ansprüche nach dem Muster des Auftraggebers einer deutschen Großbank oder eines deutschen Kreditver- sicherers, in der auf das Recht zur Hinterlegung ver- zichtet wird, über einen Betrag in Höhe von 5 % der Netto-Endabrechnungssumme abzulösen. Der Siche- rungseinbehalt ist in diesem Fall vom AG an den AN erst nach Eingang einer den Anforderungen des AG entsprechenden Bürgschaftsurkunde auszubezahlenCHF 30'000.00. Die Mängelhaftungssicherheiten werdenGewährleistungsgarantie ist der Grüner Deal Swiss GmbH vor Vergütung der Schlussabrechnung zu über- geben. Kommt der Unternehmer dieser Pflicht nicht rechtzeitig nach, soweit sie wird die Schlussabrechnung nicht in Anspruch genommen werden, mit zur Zahlung fällig. Die Gewährleistungsgarantie hat vom Zeitpunkt der Übergabe der Garantie bis zum Ablauf der Verjährungsfrist Haftung für Mängelansprüche des AG frei- bzwMängel gemäss Art. zurückgegeben11.6 und 11.7 zu dauern. In Anbetracht unterschiedlicher Gewährleistungszeiten für einzelne Bauteile bestimmt sich der Umfang der Frei-/Rückgabe nach dem Wert der jeweiligen Bauteile im Verhältnis zum Abrech- nungswert der Gesamtbauleistung. Ist Sicherheit Sie ist durch Mängelhaftungsbürgschaft geleistet, geschieht die Sicherheitenreduzierung nach Xxxx des AN ent- weder durch Teilfreigabe der Bürgschaft durch den AG eine namhafte Schweizer Bank oder durch die Rückgabe der Bürgschaftsurkunde im Austausch gegen eine auf den Restsicherungsbe- trag lautende Bürgschaft gleicher QualitätVersicherungs- gesellschaft zu leisten.
8.3 Generell gilt für Vertragserfüllungs- oder Mängelhaf- tungssicherheiten: Soweit eine Sicherheit das sich aus den nicht erfüllten Ansprüchen ergebende Siche- rungsbedürfnis des AG überschreitet, ist auf Verlan- gen des AN eine entsprechende Reduzierung der Si- cherheit vorzunehmen, bei Besicherung durch Bürg- schaft im Wege der Teilfreigabe oder des Austauschs gegen eine auf den dann angemessenen Betrag lau- tende Bürgschaft.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen (Avb)
Sicherheitsleistungen. 8.1 Zur Absicherung aller Ansprüche Bei Aufträgen mit einer Auftragssumme von über 25.000 zuzüglich Mehrwertsteuer werden zusätzlich Sicherheitsleistungen entsprechend den nachfolgenden Regelungen erbracht:
3.1 Die Sicherheitsleistung beträgt bis zur Rückgabe der Urkunde über die Vertragserfüllungsbürgschaft 5% der Brutto-Auftragssumme zum Zwecke der Sicherstellung von Mängelansprüchen des AG auf vertrags- gemäße Auftraggebers und wird von den Abschlagszahlungen einbehalten.
3.2 Die Sicherheitsleistung beträgt ab Rückgabe der Urkunde über die Vertragserfüllungsbürgschaft 10% der Brutto-Auftragssumme zum Zwecke der Sicherstellung der vertragsgemäßen Erfüllung der Leistung sowie aller Ansprüche wegen nicht rechtzeitiger, mangelhafter oder nicht vertragsgerech- ter Erfüllung oder aller Ansprüche wegen Nichterfül- lung der Mängelansprüche des Vertrages sowie Auftraggebers und wird von den Abschlagszahlungen einbehalten (Sicherheitseinbehalts).
3.3 Die endgültige Sicherheitsleistung beträgt 5% des Brutto-Rechnungsbetrages der Schlußrechnung zum Zwecke der Sicherstellung von Mängelansprüchen des Auftraggebers und wird von der Schlußrechnung für die Erstattung von Über- zahlungen übergibt der AN dem AG bei Vertragsab- schluss eine unbefristete und unwiderrufliche selbst- schuldnerische und ohne Bedingungen ausgestellte, übertragbare Vertragserfüllungsbürgschaft nach dem Muster des AG Gewährleistungsfrist einbehalten (Gewährleistungseinbehalt). Im Falle zuviel oder zuwenig einbehaltener Beträge erfolgt ein entsprechender Ausgleich.
3.4 Die Einbehalte können jeweils durch Stellung einer Bankbürgschaft einer deutschen Großbank Großbank/eines deutschen Kreditversicherers oder eines deutschen Kreditversicherers in der auf das Recht zur Hinterlegung verzichtet istöffentlich-rechtlichen Kreditinstitutes abgelöst werden, über einen Betrag in Höhe von 10 % des Netto-Auftragswertesdie folgende Bedingungen erfüllen muß: - Sie muß unbefristet ausgestellt sein. - Sie ist für Brose kostenfrei. - Auf die Einreden gem. @@ 770/771 BGB wird ausdrücklich verzichtet, andernfalls es sei denn, eine Gegenforderung ist der AG berechtigt, 10% des Netto-Auftragswertes von den Abschlagsrechnungen einzubehaltenrechtskräftig festgestellt worden. Im Übrigen gilt § 240 BGB- Die Hinterlegungsklausel ist gestrichen. Die Rückgabe der Vertragserfüllungssi- cherheit richtet sich Anlegungs- und Verzinsungspflicht nach § @ 17 AbsZiff. 8 Nr. 1 6 VOB/B.
8.2 Zur Absicherung der Erfüllung sämtlicher Mängelan- sprüche des AG B wird abbedungen. Urkunden über Gewährleistungsbürgschaften werden auf Verlangen zurückgegeben, wenn: - die Verjährungsfristen für Gewährleistung abgelaufen sind - eine entsprechende gemeinsame (Auftragnehmer, Bauherr + Auftraggeber) Gewährleistungs- abnahme stattgefunden hat. Index: 102 Seite: 5/12 Erst/Änd-Dat.: April 2006 Die Gewährleistungsabnahme ist dieser berechtigt, 5 % der Netto- Endabrechnungssumme auf die Dauer der Gewähr- leistungszeit von der Schlussrechnung einzubehalten. Der AN ist berechtigt, diesen Sicherungseinbehalt durch Übergabe einer unbefristeten und unwiderrufli- chen selbstschuldnerischen und ohne Bedingungen ausgestellten, übertragbaren Bürgschaft für Mängel- ansprüche nach dem Muster des Auftraggebers einer deutschen Großbank oder eines deutschen Kreditver- sicherers, in der auf das Recht zur Hinterlegung ver- zichtet wird, über einen Betrag in Höhe von 5 % der Netto-Endabrechnungssumme abzulösen. Der Siche- rungseinbehalt ist in diesem Fall vom AG an den AN erst nach Eingang einer den Anforderungen des AG entsprechenden Bürgschaftsurkunde auszubezahlen. Die Mängelhaftungssicherheiten werden, soweit sie nicht in Anspruch genommen werden, mit mindestens zwei (2) Wochen vor Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche des AG frei- bzw. zurückgegeben. In Anbetracht unterschiedlicher Gewährleistungszeiten für einzelne Bauteile bestimmt sich der Umfang der Frei-/Rückgabe nach dem Wert der jeweiligen Bauteile im Verhältnis zum Abrech- nungswert der Gesamtbauleistung. Ist Sicherheit durch Mängelhaftungsbürgschaft geleistet, geschieht die Sicherheitenreduzierung nach Xxxx des AN ent- weder durch Teilfreigabe der Bürgschaft durch den AG oder durch die Rückgabe der Bürgschaftsurkunde im Austausch gegen eine auf den Restsicherungsbe- trag lautende Bürgschaft gleicher QualitätGewährleistungsfrist schriftlich zu beantragen.
8.3 Generell gilt für Vertragserfüllungs- oder Mängelhaf- tungssicherheiten: Soweit eine Sicherheit das sich aus den nicht erfüllten Ansprüchen ergebende Siche- rungsbedürfnis des AG überschreitet, ist auf Verlan- gen des AN eine entsprechende Reduzierung der Si- cherheit vorzunehmen, bei Besicherung durch Bürg- schaft im Wege der Teilfreigabe oder des Austauschs gegen eine auf den dann angemessenen Betrag lau- tende Bürgschaft.
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Samples: Bauvertrag
Sicherheitsleistungen. 8.1 Zur Absicherung aller Ansprüche des AG auf vertrags- gemäße Erfüllung sowie aller Ansprüche wegen nicht rechtzeitiger, mangelhafter oder nicht vertragsgerech- ter Erfüllung oder aller Ansprüche wegen Nichterfül- lung des Vertrages sowie (§ 17)
9.1. Als Sicherheit für die Erstattung von Über- zahlungen übergibt Vertragserfüllung hat der AN dem AG bei Vertragsab- schluss Auftragnehmer eine unbefristete und unwiderrufliche selbst- schuldnerische und ohne Bedingungen ausgestellte, übertragbare Vertragserfüllungsbürgschaft nach dem Muster des AG einer deutschen Großbank oder eines deutschen Kreditversicherers in der auf das Recht zur Hinterlegung verzichtet ist, über einen Betrag Bürgschaft in Höhe von 10 % 5,0 v.H. der Auftragssumme zu stellen. Leistet der Auftragnehmer die Sicherheit nicht binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang des Netto-AuftragswertesAuftragsschreibens), andernfalls so ist der AG Auftraggeber berechtigt, 10% des Netto-Auftragswertes von den Abschlagsrechnungen einzubehaltendie Abschlagszahlungen einzubehalten bzw. Im Übrigen gilt § 240 BGBzu kürzen, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist. Die Rückgabe Nach Abnahme, Empfang der Vertragserfüllungssi- cherheit richtet sich nach § 17 Abs. 8 Nr. 1 VOB/B.
8.2 Zur Absicherung Schlusszahlung und Erfüllung aller bis dahin erhobenen Ansprüche einschließlich Schadenersatz kann der Erfüllung sämtlicher Mängelan- sprüche des AG ist dieser berechtigtAuftragnehmer verlangen, 5 % der Netto- Endabrechnungssumme auf dass die Dauer der Gewähr- leistungszeit von der Schlussrechnung einzubehalten. Der AN ist berechtigt, diesen Sicherungseinbehalt durch Übergabe einer unbefristeten und unwiderrufli- chen selbstschuldnerischen und ohne Bedingungen ausgestellten, übertragbaren Bürgschaft für Mängel- ansprüche nach dem Muster des Auftraggebers einer deutschen Großbank oder eines deutschen Kreditver- sicherers, die Vertragserfüllung in der auf das Recht zur Hinterlegung ver- zichtet wird, über einen Betrag eine unbefristete Bürgschaft für die Mängelansprüche in Höhe von 5 % 3,0 v.H. der Netto-Endabrechnungssumme abzulösenAbrechnungssumme umgewandelt wird.
9.2. Als Sicherheit für die Mängelansprüche werden 3,0 v.H. der Auftragssumme einschl. der Nachträge einbehalten, nach Feststellung der Abrechnungssumme ist diese maßgebend. Der Siche- rungseinbehalt ist in diesem Fall vom AG an den AN erst nach Eingang einer den Anforderungen des AG entsprechenden Bürgschaftsurkunde auszubezahlenAuftragnehmer kann stattdessen eine unbefristete Bürgschaft für die Mängelansprüche stellen. Die Mängelhaftungssicherheiten werden, soweit sie nicht in Anspruch genommen werden, mit verwertete Sicherheit bzw. die Bürgschaft für die Mängelansprüche wird auf schriftliche Anforderung des Auftragnehmers nach Ablauf der Verjährungsfrist für die Mängelansprüche des AG frei- bzwzurückgegeben.
9.3. zurückgegeben. In Anbetracht unterschiedlicher Gewährleistungszeiten Für Abschlagszahlungen und für einzelne Bauteile bestimmt sich der Umfang der Frei-/Rückgabe nach dem Wert der jeweiligen Bauteile im Verhältnis zum Abrech- nungswert der Gesamtbauleistung. Ist Vorauszahlungen ist Sicherheit durch Mängelhaftungsbürgschaft geleistet, geschieht die Sicherheitenreduzierung nach Xxxx des AN ent- weder durch Teilfreigabe der eine Bürgschaft durch den AG oder durch die Rückgabe der Bürgschaftsurkunde im Austausch gegen eine auf den Restsicherungsbe- trag lautende Bürgschaft gleicher Qualitätzu leisten.
8.3 Generell 9.4. Für Bürgschaften gilt für Vertragserfüllungs- oder Mängelhaf- tungssicherheiten: Soweit eine Sicherheit das sich aus den nicht erfüllten Ansprüchen ergebende Siche- rungsbedürfnis des AG überschreitet, ist auf Verlan- gen des AN eine entsprechende Reduzierung der Si- cherheit vorzunehmen, bei Besicherung durch Bürg- schaft im Wege der Teilfreigabe oder des Austauschs gegen eine auf den dann angemessenen Betrag lau- tende BürgschaftNr. 36 ZVB.
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