Common use of Sicherheitsvorschriften Clause in Contracts

Sicherheitsvorschriften. 1. Verletzt der Versicherungsnehmer gesetzliche, behördliche oder vereinbarte Sicherheitsvorschriften oder duldet er ihre Verletzung, kann der Versicherer innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, die Versicherung mit einmonatiger Frist kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn der Zustand wiederhergestellt ist, der vor der Verletzung bestanden hat.

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Sicherheitsvorschriften. 1. Verletzt der Versicherungsnehmer gesetzliche, behördliche oder vereinbarte Sicherheitsvorschriften oder duldet er ihre Verletzung, kann der Versicherer innerhalb eines Monats, nachdem nach- dem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, die Versicherung Versiche- rung mit einmonatiger Frist kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn der Zustand wiederhergestellt ist, der vor der Verletzung bestanden hat.

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Sicherheitsvorschriften. (1. ) Verletzt der Versicherungsnehmer gesetzliche, behördliche polizeiliche oder vereinbarte Sicherheitsvorschriften oder duldet er ihre Verletzung, kann der Versicherer innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Verlet- zung Kenntnis erlangt hat, die Versicherung mit einmonatiger ein- monatiger Frist kündigen. Das Kündigungsrecht erlischter- lischt, wenn der Zustand wiederhergestellt ist, der vor der Verletzung bestanden hat.

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Sicherheitsvorschriften. 1. Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig gesetzliche, behördliche oder vereinbarte Sicherheitsvorschriften oder duldet er ihre Verletzung, kann der Versicherer innerhalb eines MonatsMonates, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, die Versicherung mit einmonatiger Frist kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn der Zustand Zu- stand wiederhergestellt ist, der vor der Verletzung bestanden hat.

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Sicherheitsvorschriften. 1. Verletzt der Versicherungsnehmer gesetzliche, behördliche oder vereinbarte Sicherheitsvorschriften oder duldet er ihre VerletzungVer- letzung, kann der Versicherer innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, die Versicherung mit einmonatiger Frist kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn der Zustand wiederhergestellt ist, der vor der Verletzung bestanden hat.

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Sicherheitsvorschriften. 1. Verletzt der Versicherungsnehmer gesetzliche, behördliche oder vereinbarte Sicherheitsvorschriften Sicherheitsvor- schriften oder duldet er ihre Verletzung, kann der Versicherer innerhalb eines Monats, nachdem nach- dem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, die Versicherung mit einmonatiger Frist kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn der Zustand wiederhergestellt ist, der vor der Verletzung bestanden hat.

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Samples: durchblicker.at

Sicherheitsvorschriften. 1. Verletzt der Versicherungsnehmer gesetzliche, behördliche oder vereinbarte Sicherheitsvorschriften Sicherheits- vorschriften oder duldet er ihre Verletzung, kann der Versicherer innerhalb eines MonatsMonates, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, die Versicherung mit einmonatiger Frist kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn der Zustand wiederhergestellt ist, der vor der Verletzung bestanden hat.

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Sicherheitsvorschriften. 1. Verletzt der Versicherungsnehmer gesetzliche, behördliche oder polizeiliche o- der vereinbarte Sicherheitsvorschriften oder duldet er ihre Verletzung, kann der Versicherer innerhalb eines MonatsMonates, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, die Versicherung Ver- sicherung mit einmonatiger Frist kündigen. Das Kündigungsrecht Kündigungs- recht erlischt, wenn der Zustand wiederhergestellt ist, der vor der Verletzung bestanden hat.

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