Common use of Sicherheitsvorschriften Clause in Contracts

Sicherheitsvorschriften. Als vertraglich vereinbarte, besondere Obliegenheiten haben Sie - in der kalten Jahreszeit die Wohnung zu beheizen und dies genü- gend häufig zu kontrollieren oder alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten; - für die Gefahrengruppe weitere Elementargefahren alle notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen gegen Elementarschäden zu treffen. Insbesondere sind zur Vermeidung von Überschwemmungsschäden wasserführende Anlagen (auch Abflussleitungen) auf dem Grund- stück, auf dem der Versicherungsort liegt, freizuhalten und Rück- stausicherungen funktionsbereit zu halten.

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Sicherheitsvorschriften. Als vertraglich vereinbarte, besondere Obliegenheiten haben Sie - in der kalten Jahreszeit die Wohnung zu beheizen und dies genü- gend häufig zu kontrollieren oder alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten; . - für die Gefahrengruppe weitere Elementargefahren alle notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen gegen Elementarschäden zu treffen. Insbesondere sind zur Vermeidung von Überschwemmungsschäden wasserführende Anlagen (auch Abflussleitungen) auf dem Grund- stück, auf dem der Versicherungsort liegt, freizuhalten und Rück- stausicherungen funktionsbereit zu halten.

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Sicherheitsvorschriften. Als vertraglich vereinbarte, besondere Obliegenheiten haben Sie - in der kalten Jahreszeit die Wohnung zu beheizen und dies genü- gend häufig zu kontrollieren oder alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und oder entleert zu halten; - für die Gefahrengruppe weitere Elementargefahren alle notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen gegen Elementarschäden zu treffen. Insbesondere sind zur Vermeidung von Überschwemmungsschäden wasserführende Anlagen (auch Abflussleitungen) auf dem Grund- stück, auf dem der Versicherungsort liegt, freizuhalten und Rück- stausicherungen funktionsbereit zu halten.

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Sicherheitsvorschriften. Als vertraglich vereinbarte, besondere Obliegenheiten haben Sie - in der kalten Jahreszeit die Wohnung zu beheizen und dies genü- gend häufig zu kontrollieren oder alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten; - für die Gefahrengruppe weitere Elementargefahren alle notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen gegen Elementarschäden zu treffen. Insbesondere sind zur Vermeidung von Überschwemmungsschäden wasserführende Anlagen (auch Abflussleitungen) auf dem Grund- stück, auf dem der Versicherungsort liegt, freizuhalten und Rück- stausicherungen funktionsbereit zu halten.

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Sicherheitsvorschriften. Als vertraglich vereinbarte, besondere Obliegenheiten haben Sie - in der kalten Jahreszeit die Wohnung zu beheizen und dies genü- gend häufig zu kontrollieren oder alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten; - für die Gefahrengruppe weitere Elementargefahren alle notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen gegen Elementarschäden zu treffen. Insbesondere sind zur Vermeidung von Überschwemmungsschäden wasserführende Anlagen (auch Abflussleitungen) auf dem Grund- stück, auf dem der Versicherungsort liegt, freizuhalten und Rück- stausicherungen funktionsbereit zu halten. Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn Sie beweisen, dass Sie die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt haben. Des Weiteren sind wir unter den in 17.3 genannten Vorausset- zungen von der Leistung ganz oder teilweise frei.

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Sicherheitsvorschriften. Als vertraglich vereinbarte, besondere Obliegenheiten haben Sie - in der kalten Jahreszeit die Wohnung zu beheizen und dies genü- gend häufig zu kontrollieren oder alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten; - . – für die Gefahrengruppe weitere Elementargefahren alle notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen gegen Elementarschäden zu treffen. Insbesondere sind zur Vermeidung von Überschwemmungsschäden wasserführende Anlagen (auch Abflussleitungen) auf dem Grund- stück, auf dem der Versicherungsort liegt, freizuhalten und Rück- stausicherungen funktionsbereit zu halten.

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