Sicherheitsvorschriften. Als vertraglich vereinbarte, besondere Obliegenheiten haben Sie - in der kalten Jahreszeit die Wohnung zu beheizen und dies genü- gend häufig zu kontrollieren oder alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten; - für die Gefahrengruppe weitere Elementargefahren alle notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen gegen Elementarschäden zu treffen. Insbesondere sind zur Vermeidung von Überschwemmungsschäden wasserführende Anlagen (auch Abflussleitungen) auf dem Grund- stück, auf dem der Versicherungsort liegt, freizuhalten und Rück- stausicherungen funktionsbereit zu halten.
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Samples: Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen, Hausratversicherung
Sicherheitsvorschriften. Als vertraglich vereinbarte, besondere Obliegenheiten haben Sie - in der kalten Jahreszeit die Wohnung zu beheizen und dies genü- gend häufig zu kontrollieren oder alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten; . - für die Gefahrengruppe weitere Elementargefahren alle notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen gegen Elementarschäden zu treffen. Insbesondere sind zur Vermeidung von Überschwemmungsschäden wasserführende Anlagen (auch Abflussleitungen) auf dem Grund- stück, auf dem der Versicherungsort liegt, freizuhalten und Rück- stausicherungen funktionsbereit zu halten.
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Samples: Versicherungsbedingungen, Hausratversicherung
Sicherheitsvorschriften. Als vertraglich vereinbarte, besondere Obliegenheiten haben Sie - – in der kalten Jahreszeit die Wohnung zu beheizen und dies genü- gend häufig zu kontrollieren oder alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten; - – für die Gefahrengruppe weitere Elementargefahren alle notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen gegen Elementarschäden zu treffen. Insbesondere sind zur Vermeidung von Überschwemmungsschäden wasserführende Anlagen (auch Abflussleitungen) auf dem Grund- stück, auf dem der Versicherungsort liegt, freizuhalten und Rück- stausicherungen funktionsbereit zu halten.
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Samples: Versicherungsvertrag
Sicherheitsvorschriften. Als vertraglich vereinbarte, besondere Obliegenheiten haben Sie - – in der kalten Jahreszeit die Wohnung zu beheizen und dies genü- gend häufig zu kontrollieren oder alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten; - . – für die Gefahrengruppe weitere Elementargefahren alle notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen gegen Elementarschäden zu treffen. Insbesondere sind zur Vermeidung von Überschwemmungsschäden wasserführende Anlagen (auch Abflussleitungen) auf dem Grund- stück, auf dem der Versicherungsort liegt, freizuhalten und Rück- stausicherungen funktionsbereit zu halten.
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Samples: Versicherungsvertrag
Sicherheitsvorschriften. Als vertraglich vereinbarte, besondere Obliegenheiten haben Sie - in der kalten Jahreszeit die Wohnung zu beheizen und dies genü- gend häufig zu kontrollieren oder alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und oder entleert zu halten; - für die Gefahrengruppe weitere Elementargefahren alle notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen gegen Elementarschäden zu treffen. Insbesondere sind zur Vermeidung von Überschwemmungsschäden wasserführende Anlagen (auch Abflussleitungen) auf dem Grund- stück, auf dem der Versicherungsort liegt, freizuhalten und Rück- stausicherungen funktionsbereit zu halten.
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Samples: Versicherungsvertrag