Sicherheitsvorschriften. Als vertraglich vereinbarte, besondere Obliegenheiten hat der Versiche- rungsnehmer a) die versicherten Sachen, insbesondere wasserführende Anlagen und Einrichtungen, Dächer und außen angebrachte Sachen stets in ord- nungsgemäßem Zustand zu erhalten und Mängel oder Schäden unverzüg- lich beseitigen zu lassen, b) nicht genutzte Gebäude oder Gebäudeteile zu jeder Jahreszeit genügend häufig zu kontrollieren und dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten. c) in der kalten Jahreszeit alle Gebäude und Gebäudeteile zu behei- zen und dies genügend häufig zu kontrollieren oder dort alle wasserführen- den Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten. d) zur Vermeidung von Überschwemmungs- bzw. Rückstauschäden aa) bei rückstaugefährdeten Räumen Rückstausicherungen funk- tionsbereit zu halten und
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Samples: Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen, Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen
Sicherheitsvorschriften. Als vertraglich vereinbarte, besondere Obliegenheiten hat der Versiche- rungsnehmerVersi- cherungsnehmer
a) die versicherten Sachen, insbesondere wasserführende Anlagen und Einrichtungen, Dächer und außen angebrachte Sachen stets in ord- nungsgemäßem ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und Mängel oder Schäden unverzüg- lich unverzüglich beseitigen zu lassen,
b) nicht genutzte Gebäude oder Gebäudeteile zu jeder Jahreszeit genügend häufig zu kontrollieren und dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert ent- leert zu halten.,
c) in der kalten Jahreszeit alle Gebäude und Gebäudeteile zu behei- zen und dies genügend häufig zu kontrollieren oder dort alle wasserführen- den wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.,
d) zur Vermeidung von Überschwemmungs- bzw. Rückstauschäden aa) bei rückstaugefährdeten überflutungsgefährdeten Räumen Rückstausicherungen funk- tionsbereit Rückstauklappen anzu- bringen und funktionsbereit zu halten und
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Samples: Versicherungsbedingungen
Sicherheitsvorschriften. Als vertraglich vereinbarte, besondere Obliegenheiten hat der Versiche- rungsnehmer
a) die versicherten Sachen, insbesondere wasserführende Anlagen und EinrichtungenEin- richtungen, Dächer und außen angebrachte Sachen stets in ord- nungsgemäßem ordnungsgemä- ßem Zustand zu erhalten und Mängel oder Schäden unverzüg- lich unverzüglich beseitigen zu lassen,
b) nicht genutzte Gebäude oder Gebäudeteile zu jeder Jahreszeit genügend häufig zu kontrollieren und dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen Einrich- tungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
c) in der kalten Jahreszeit alle Gebäude und Gebäudeteile zu behei- zen beheizen und dies genügend häufig zu kontrollieren oder dort alle wasserführen- den Anlagen wasserführenden Anla- gen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
d) zur Vermeidung von Überschwemmungs- bzw. Rückstauschäden aa) bei rückstaugefährdeten Räumen Rückstausicherungen funk- tionsbereit zu halten undRückstauschäden
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Sicherheitsvorschriften. Als vertraglich vereinbarte, besondere Obliegenheiten hat der Versiche- rungsnehmerhaben Sie
a) die versicherten Sachen, insbesondere wasserführende wasserführen- de Anlagen und Einrichtungen, Dächer und außen angebrachte Sachen stets in ord- nungsgemäßem Zustand ordnungsgemäßem Zu- stand zu erhalten und Mängel oder Schäden unverzüg- lich unver- züglich beseitigen zu lassen,;
b) nicht genutzte Gebäude oder Gebäudeteile zu jeder Jahreszeit genügend häufig zu kontrollieren und dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.;
c) in der kalten Jahreszeit alle Gebäude und Gebäudeteile Gebäude- teile zu behei- zen beheizen und dies genügend häufig zu kontrollieren kon- trollieren oder dort alle wasserführen- den wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.;
d) zur Vermeidung von Überschwemmungs- bzw. Rückstauschäden aa) bei rückstaugefährdeten Räumen Rückstausicherungen funk- tionsbereit zu halten undRückstauschäden
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Samples: Wohngebäude Versicherung
Sicherheitsvorschriften. Als vertraglich vereinbarte, besondere Obliegenheiten hat der Versiche- rungsnehmerVersi- cherungsnehmer
a) die versicherten Sachen, insbesondere wasserführende Anlagen Anla- gen und Einrichtungen, Dächer und außen angebrachte Sachen Sa- chen stets in ord- nungsgemäßem ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und Mängel oder Schäden unverzüg- lich unverzüglich beseitigen zu lassen,
b) nicht genutzte Gebäude oder Gebäudeteile zu jeder Jahreszeit Jahres- zeit genügend häufig zu kontrollieren und dort alle wasserführenden wasserfüh- renden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.,
c) in der kalten Jahreszeit alle Gebäude und Gebäudeteile zu behei- zen beheizen und dies genügend häufig zu kontrollieren oder dort alle wasserführen- den wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperrenabzusper- ren, zu entleeren und entleert zu halten.
d) zur Vermeidung von Überschwemmungs- bzw. Rückstauschäden aa) bei rückstaugefährdeten Räumen Rückstausicherungen funk- tionsbereit zu halten undRückstau- schäden
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Sicherheitsvorschriften. Als vertraglich vereinbarte, besondere Obliegenheiten hat der Versiche- rungsnehmerVersi- cherungsnehmer
a) die versicherten Sachen, insbesondere wasserführende Anlagen und Einrichtungen, Dächer und außen angebrachte Sachen stets in ord- nungsgemäßem ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und Mängel oder Schäden unverzüg- lich unverzüglich beseitigen zu lassen,
b) nicht genutzte Gebäude oder Gebäudeteile zu jeder Jahreszeit genügend häufig zu kontrollieren und dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert ent- leert zu halten.,
c) in der kalten Jahreszeit alle Gebäude und Gebäudeteile zu behei- zen und dies genügend häufig zu kontrollieren oder dort alle wasserführen- den was- serführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren entlee- ren und entleert zu halten.
d) zur Vermeidung von Überschwemmungs- bzw. Rückstauschäden aa) bei rückstaugefährdeten Räumen Rückstausicherungen funk- tionsbereit zu halten und
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Samples: Versicherungsbedingungen