Common use of Sicherung Clause in Contracts

Sicherung. Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Lieferungen behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Der Kunde hat unser Vorbehaltseigentum bis zur Weiterveräußerung bzw. bis zum Verbrauch im ordentlichen Geschäftsgang separat zu lagern und auf unsere Aufforderung hin in geeigneter Weise als sol- ches zu kennzeichnen. Befindet sich der Kunde in Zahlungs- verzug, so sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Xxxx auch ohne Rücktritt vom Vertrag herauszuver- langen; § 449 II BGB findet keine Anwendung. Soweit nicht ausdrücklich erklärt, enthält unser Herausgabeverlangen keine Rücktrittserklärung. Wird die Ware vor Bezahlung des gesamten Kaufpreises wei- terveräußert, so tritt an die Stelle der Ware die aus dem Wei- terverkauf dem Kunde zustehende Forderung, die hierdurch schon jetzt an uns abgetreten wird. Alle bereits erfolgten Abtre- tungen von Zahlungsansprüchen aus dem Weiterverkauf der von uns gelieferten Brennstoffe sind uns spätestens bei Ver- tragsabschluss mitzuteilen. Spätere Abtretungen sind unzuläs- sig. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbe- haltsware sind dem Kunden nicht gestattet. Der Kunde ist ver- pflichtet, uns im Falle von Zugriffen durch Dritte auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware oder die an deren Stelle getretene Kaufpreisforderung unverzüglich Mitteilung zu ma- chen. Im Fall einer Pfändung ist er verpflichtet, uns das Pfändungs- protokoll und eine eidesstattliche Versicherung darüber einzu- senden, dass es sich bei den gepfändeten Gegenständen um unser Eigentum handelt. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Waren vermengt, vermischt oder verbunden, so steht uns an der daraus entste- henden Ware Miteigentum zu (§ 948 BGB). Unser Miteigen- tumsanteil bestimmt sich nach dem Verhältnis der Einkaufs- preise der zuvor separaten Waren. Ist die geschaffene neue Ware Abfall oder aus anderen Gründen nicht wirtschaftlich verwertbar, so sind wir zur Aufgabe unserer Sicherungsrechte durch Erklärung gegenüber dem Käufer oder jedem Miteigen- tümer berechtigt. Wird die von uns gelieferte Xxxx vom Kunden oder seinen Vertragspartnern verarbeitet (§ 950 BGB), so gilt diese Verarbeitung als für uns erfolgt, d.h. wir erwerben das Eigentum an der verarbeiteten Ware. Das uns nach diesem Absatz zustehende Eigentum wird vom Kunden bzw. dessen Vertragspartnern für uns kostenlos verwahrt. Beim Weiterver- kauf gilt Abs. 2 dieser Ziffer (Abtretung der Kaufpreisforderung) entsprechend. Zur Überprüfung und zwecks berechtigter Rücknahme unserer Sicherheiten gewährt uns der Kunde Zutritt zum Sicherungsgut.

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Samples: General Terms and Conditions

Sicherung. Bis 1. Der Liefergegenstand bleibt Eigentum des Lieferers bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Lieferungen behalten wir uns das Eigentum des vereinbarten Preises und aller sonsti- gen auch künftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises eine wechselmäßige Haftung des Lieferers begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor vollständi- ger Einlösung aller Wechsel durch den Besteller. 2. Die aus der Weiterveräußerung des Liefergegenstandes entstehenden Forderungen tritt der Besteller schon jetzt in Höhe des Wertes des Liefergegenstandes mit allen Nebenrechten an der gelieferten Ware vorden Lieferer ab. Der Kunde hat unser Vorbehaltseigentum bis Besteller ist zur Weiterveräußerung bzwEinziehung der Forderungen ermächtigt. bis zum Verbrauch Die Befugnis des Lieferers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. 3. Der Lieferer verpflichtet sich auf Verlangen des Bestellers Sicherheiten nach seiner Xxxx freizugeben, soweit der realisierbare Wert seiner Sicherheiten die Summe seiner Forderungen aus der Geschäftsverbindung um mehr als 10 % übersteigt. 4. Xxxxxxx der Besteller seinen Verpflichtungen gegenüber dem Lieferer nachkommt, ist er berechtigt, über den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang separat zu lagern und auf unsere Aufforderung hin in geeigneter Weise als sol- ches zu kennzeichnen. Befindet sich der Kunde in Zahlungs- verzug, so sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Xxxx auch ohne zu verfügen, soweit die Forderungen nach Ziffer 2 wirksam auf den Lieferer übergehen. Außergewöhnliche Verfügungen wie Verpfändung, Sicherungsübereignung und jegliche Abtretung sind unzulässig. Zugriffe Dritter auf den Liefergegenstand oder auf an den Lieferer abgetretene Forderungen, insbesondere Pfän- dungen, sind dem Lieferer unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 5. Während des Eigentumsvorbehaltes ist der Besteller grundsätzlich zum Besitz und bestimmungsgemäßen Gebrauch des Lie- fergegenstandes berechtigt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers - insbesondere, wenn der Besteller mit seinen Zah- lungen in Rückstand ist - sowie in den Fällen von Ziffer IV. 2, kann der Lieferer den Liefergegenstand jedoch an sich nehmen und die Ermächtigung zum Einzug der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen widerrufen. Der Besteller ist - un- ter Ausschluss von Zurückbehaltungsrechten - zur Herausgabe verpflichtet. Sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung trägt der Besteller. Der Lieferer ist zum freihändigen Verkauf berechtigt. Der Besteller hat dem Lieferer auf dessen Verlangen unverzüglich eine Aufstellung über die nach Maßgabe von Ziffer 2 an den Lieferer abgetretenen Forderungen sowie alle weite- ren, zur Geltendmachung der dem Lieferer zustehenden Rechte erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu übermitteln und den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen. 6. Der Besteller hat den Liefergegenstand während des Eigentumsvorbehaltes in ordnungsmäßigem Zustand zu halten und alle vom Lieferer vorgesehenen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten unverzüglich - abgesehen von Notfällen - durch den Liefe- rer oder durch eine vom Lieferer anerkannte Werkstatt ausführen zu lassen. 7. Bei Autobetonpumpen steht dem Lieferer während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes das Recht zum Besitz an dem Kfz- Brief zu. 8. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch den Lieferer gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag herauszuver- langen; § 449 II BGB findet keine AnwendungVertrag. 9. Soweit nicht ausdrücklich erklärtIst der Eigentumsvorbehalt oder die Abtretung nach dem Recht des Landes, enthält unser Herausgabeverlangen keine Rücktrittserklärung. Wird in dem sich die Ware vor Bezahlung des gesamten Kaufpreises wei- terveräußertbefindet, so tritt an die Stelle der Ware die aus dem Wei- terverkauf dem Kunde zustehende Forderung, die hierdurch schon jetzt an uns abgetreten wird. Alle bereits erfolgten Abtre- tungen von Zahlungsansprüchen aus dem Weiterverkauf der von uns gelieferten Brennstoffe sind uns spätestens bei Ver- tragsabschluss mitzuteilen. Spätere Abtretungen sind unzuläs- sig. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbe- haltsware sind dem Kunden nicht gestattet. Der Kunde ist ver- pflichtet, uns im Falle von Zugriffen durch Dritte auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware oder die an deren Stelle getretene Kaufpreisforderung unverzüglich Mitteilung zu ma- chen. Im Fall einer Pfändung ist er verpflichtet, uns das Pfändungs- protokoll und eine eidesstattliche Versicherung darüber einzu- senden, dass es sich bei den gepfändeten Gegenständen um unser Eigentum handelt. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Waren vermengt, vermischt oder verbunden, so steht uns an der daraus entste- henden Ware Miteigentum zu (§ 948 BGB). Unser Miteigen- tumsanteil bestimmt sich nach dem Verhältnis der Einkaufs- preise der zuvor separaten Waren. Ist die geschaffene neue Ware Abfall oder aus anderen Gründen nicht wirtschaftlich verwertbar, so sind wir zur Aufgabe unserer Sicherungsrechte durch Erklärung gegenüber dem Käufer oder jedem Miteigen- tümer berechtigt. Wird die von uns gelieferte Xxxx vom Kunden oder seinen Vertragspartnern verarbeitet (§ 950 BGB)wirksam, so gilt diese Verarbeitung die dem Eigentumsvorbehalt oder der Abtretung in diesem Land am nächsten kommende Sicherheit als für uns erfolgtvereinbart. Ist hier- nach die Mitwirkung des Bestellers erforderlich, d.h. wir erwerben das Eigentum an der verarbeiteten Ware. Das uns nach diesem Absatz zustehende Eigentum wird vom Kunden bzw. dessen Vertragspartnern für uns kostenlos verwahrt. Beim Weiterver- kauf gilt Abs. 2 dieser Ziffer (Abtretung der Kaufpreisforderung) entsprechend. Zur Überprüfung hat er alle Rechtshandlungen vorzunehmen, die zur Begründung und zwecks berechtigter Rücknahme unserer Sicherheiten gewährt uns der Kunde Zutritt zum SicherungsgutErhaltung solcher Rechte erforderlich sind.

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Samples: Sales Contracts

Sicherung. Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Lieferungen behalten wir uns das Eigentum an der dem gelieferten Ware Produkt vor. Der Kunde hat unser Vorbehaltseigentum bis zur Weiterveräußerung bzw. bis zum Verbrauch im ordentlichen Geschäftsgang separat zu lagern und auf unsere Aufforderung hin in geeigneter Weise als sol- ches solches zu kennzeichnen. Befindet sich der Kunde in Zahlungs- verzugZahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Xxxx auch ohne Rücktritt vom Vertrag herauszuver- langenheraus zu verlangen; § 449 II Abs. 2 BGB findet keine Anwendung. Soweit nicht ausdrücklich erklärt, enthält ent- hält unser Herausgabeverlangen keine Rücktrittserklärung. Wird die Ware das Produkt vor Bezahlung des gesamten Kaufpreises wei- terveräußert, so tritt an die Stelle der Ware des Produkts die aus dem Wei- terverkauf dem Kunde Kunden zustehende Forderung, die hierdurch schon jetzt an uns abgetreten wird. Alle bereits bis zum Vertragsschluss erfolgten Abtre- tungen Abtretungen von Zahlungsansprüchen aus dem Weiterverkauf Wei- terverkauf der von uns gelieferten Brennstoffe Produkte sind uns spätestens bei Ver- tragsabschluss Vertragsunterzeichnung mitzuteilen. Spätere Abtretungen sind unzuläs- sigunzulässig. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbe- haltsware Vorbehalts- ware sind dem Kunden nicht gestattet. Der Kunde ist ver- pflichtetverpflichtet, uns im Falle von Zugriffen durch Dritte auf die das unter Eigentumsvorbehalt Eigentums- vorbehalt stehende Ware Produkt oder die an deren dessen Stelle getretene Kaufpreisforderung unverzüglich Mitteilung zu ma- chenmachen. Im Fall einer Pfändung ist er der Kunde verpflichtet, uns das Pfändungs- protokoll Pfän- dungsprotokoll und eine eidesstattliche Versicherung darüber einzu- sendeneinzusenden, dass es sich bei den gepfändeten Gegenständen um unser Eigentum handelt. Wird die das von uns gelieferte Ware Produkt mit anderen Waren vermengtver- mengt, vermischt oder verbunden, so steht uns an der daraus entste- henden entstehenden Ware Miteigentum zu (§ 948 BGB). Unser Miteigen- tumsanteil Mitei- gentumsanteil bestimmt sich nach dem Verhältnis der Einkaufs- preise der zuvor separaten Waren. Ist die geschaffene neue Ware Abfall oder aus anderen Gründen nicht wirtschaftlich verwertbarver- wertbar, so sind wir zur Aufgabe unserer Sicherungsrechte durch Erklärung gegenüber dem Käufer Kunden oder jedem Miteigen- tümer Miteigentümer berechtigt. Wird die von uns gelieferte Xxxx vom Kunden oder seinen Vertragspartnern verarbeitet (§ 950 BGB), so gilt diese Verarbeitung als für uns erfolgt, d.h. wir erwerben das Eigentum an der verarbeiteten Ware. Das uns nach diesem Absatz zustehende zu- stehende Eigentum wird vom Kunden bzw. dessen Vertragspartnern Vertragspart- nern für uns kostenlos verwahrt. Beim Weiterver- kauf Weiterverkauf gilt Abs. 2 dieser Ziffer (Abtretung der Kaufpreisforderung) entsprechend. Zur Überprüfung und zwecks berechtigter Rücknahme unserer Sicherheiten gewährt uns der Kunde Zutritt zum Sicherungsgut.

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Samples: General Terms and Conditions for Sales, Delivery, and Payment

Sicherung. Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Lieferungen behalten wir uns das Eigentum an der dem gelieferten Ware Produkt vor. Der Kunde hat unser Vorbehaltseigentum bis zur Weiterveräußerung bzw. bis zum Verbrauch im ordentlichen Geschäftsgang separat zu lagern und auf unsere Aufforderung hin in geeigneter Weise als sol- ches solches zu kennzeichnen. Befindet sich der Kunde in Zahlungs- verzugZah- lungsverzug, so sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt Eigentumsvorbe- halt gelieferte Xxxx auch ohne Rücktritt vom Vertrag herauszuver- langenheraus zu verlangen; § 449 II Abs. 2 BGB findet keine Anwendung. Soweit nicht ausdrücklich erklärt, enthält unser Herausgabeverlangen keine Rücktrittserklärung. Wird die Ware das Produkt vor Bezahlung des gesamten Kaufpreises wei- terveräußertweiterveräußert, so tritt an die Stelle der Ware des Produkts die aus dem Wei- terverkauf Weiterverkauf dem Kunde Kunden zustehende Forderung, die hierdurch hier- durch schon jetzt an uns abgetreten wird. Alle bereits bis zum Ver- tragsschluss erfolgten Abtre- tungen Abtretungen von Zahlungsansprüchen aus dem Weiterverkauf der von uns gelieferten Brennstoffe Produkte sind uns spätestens bei Ver- tragsabschluss Vertragsunterzeichnung mitzuteilen. Spätere Späte- re Abtretungen sind unzuläs- sigunzulässig. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbe- haltsware sind dem Kunden nicht gestattet. Der Kunde ist ver- pflichtetverpflichtet, uns im Falle von Zugriffen durch Dritte auf die das unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware Produkt oder die an deren des- sen Stelle getretene Kaufpreisforderung unverzüglich Mitteilung zu ma- chenmachen. Im Fall einer Pfändung ist er der Kunde verpflichtet, uns das Pfändungs- protokoll Pfändungsprotokoll und eine eidesstattliche Versicherung darüber einzu- sendeneinzusenden, dass es sich bei den gepfändeten Gegenständen Ge- genständen um unser Eigentum handelt. Wird die das von uns gelieferte Ware Produkt mit anderen Waren vermengtver- mengt, vermischt oder verbunden, so steht uns an der daraus entste- henden entstehenden Ware Miteigentum zu (§ 948 BGB). Unser Miteigen- tumsanteil Mitei- gentumsanteil bestimmt sich nach dem Verhältnis der Einkaufs- preise Ein- kaufspreise der zuvor separaten Waren. Ist die geschaffene neue Ware Abfall oder aus anderen Gründen nicht wirtschaftlich wirtschaft- lich verwertbar, so sind wir zur Aufgabe unserer Sicherungsrechte Sicherungs- rechte durch Erklärung gegenüber dem Käufer Kunden oder jedem Miteigen- tümer Miteigentümer berechtigt. Wird die von uns gelieferte Xxxx vom Kunden oder seinen Vertragspartnern verarbeitet (§ 950 BGB), so gilt diese Verarbeitung als für uns erfolgt, d.h. wir erwerben das Eigentum an der verarbeiteten Ware. Das uns nach diesem Absatz zustehende Eigentum wird vom Kunden bzw. dessen Vertragspartnern für uns kostenlos verwahrt. Beim Weiterver- kauf Weiterverkauf gilt Abs. 2 dieser Ziffer (Abtretung der KaufpreisforderungKaufpreis- forderung) entsprechend. Zur Überprüfung und zwecks berechtigter Rücknahme unserer Sicherheiten gewährt uns der Kunde Zutritt zum SicherungsgutSicherungs- gut.

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Samples: General Sales, Delivery, and Payment Terms