Sicherung. Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Lieferungen behalten wir uns das Eigentum an dem gelieferten Produkt vor. Der Kunde hat unser Vorbehaltseigentum bis zur Weiterveräußerung bzw. bis zum Verbrauch im ordentlichen Geschäftsgang separat zu lagern und auf unsere Aufforderung hin in geeigneter Weise als solches zu kennzeichnen. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Xxxx auch ohne Rücktritt vom Vertrag heraus zu verlangen; § 449 Abs. 2 BGB findet keine Anwendung. Soweit nicht ausdrücklich erklärt, ent- hält unser Herausgabeverlangen keine Rücktrittserklärung. Wird das Produkt vor Bezahlung des gesamten Kaufpreises wei- terveräußert, so tritt an die Stelle des Produkts die aus dem Wei- terverkauf dem Kunden zustehende Forderung, die hierdurch schon jetzt an uns abgetreten wird. Alle bis zum Vertragsschluss erfolgten Abtretungen von Zahlungsansprüchen aus dem Wei- terverkauf der von uns gelieferten Produkte sind uns spätestens bei Vertragsunterzeichnung mitzuteilen. Spätere Abtretungen sind unzulässig. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehalts- ware sind dem Kunden nicht gestattet. Der Kunde ist verpflichtet, uns im Falle von Zugriffen durch Dritte auf das unter Eigentums- vorbehalt stehende Produkt oder die an dessen Stelle getretene Kaufpreisforderung unverzüglich Mitteilung zu machen. Im Fall einer Pfändung ist der Kunde verpflichtet, uns das Pfän- dungsprotokoll und eine eidesstattliche Versicherung darüber einzusenden, dass es sich bei den gepfändeten Gegenständen um unser Eigentum handelt. Wird das von uns gelieferte Produkt mit anderen Waren ver- mengt, vermischt oder verbunden, so steht uns an der daraus entstehenden Ware Miteigentum zu (§ 948 BGB). Unser Mitei- gentumsanteil bestimmt sich nach dem Verhältnis der Einkaufs- preise der zuvor separaten Waren. Ist die geschaffene neue Ware Abfall oder aus anderen Gründen nicht wirtschaftlich ver- wertbar, so sind wir zur Aufgabe unserer Sicherungsrechte durch Erklärung gegenüber dem Kunden oder jedem Miteigentümer berechtigt. Wird die von uns gelieferte Xxxx vom Kunden oder seinen Vertragspartnern verarbeitet (§ 950 BGB), so gilt diese Verarbeitung als für uns erfolgt, d.h. wir erwerben das Eigentum an der verarbeiteten Ware. Das uns nach diesem Absatz zu- stehende Eigentum wird vom Kunden bzw. dessen Vertragspart- nern für uns kostenlos verwahrt. Beim Weiterverkauf gilt Abs. 2 dieser Ziffer (Abtretung der Kaufpreisforderung) entsprechend. Zur Überprüfung und zwecks berechtigter Rücknahme unserer Sicherheiten gewährt uns der Kunde Zutritt zum Sicherungsgut.
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Samples: General Terms and Conditions for Sales, Delivery, and Payment
Sicherung. Bis 1. Der Liefergegenstand bleibt Eigentum des Lieferers bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Lieferungen behalten wir uns das Eigentum des vereinbarten Preises und aller sonsti- gen auch künftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises eine wechselmäßige Haftung des Lieferers begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor vollständi- ger Einlösung aller Wechsel durch den Besteller.
2. Die aus der Weiterveräußerung des Liefergegenstandes entstehenden Forderungen tritt der Besteller schon jetzt in Höhe des Wertes des Liefergegenstandes mit allen Nebenrechten an dem gelieferten Produkt vorden Lieferer ab. Der Kunde hat unser Vorbehaltseigentum bis Besteller ist zur Weiterveräußerung bzwEinziehung der Forderungen ermächtigt. bis zum Verbrauch Die Befugnis des Lieferers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt.
3. Der Lieferer verpflichtet sich auf Verlangen des Bestellers Sicherheiten nach seiner Xxxx freizugeben, soweit der realisierbare Wert seiner Sicherheiten die Summe seiner Forderungen aus der Geschäftsverbindung um mehr als 10 % übersteigt.
4. Xxxxxxx der Besteller seinen Verpflichtungen gegenüber dem Lieferer nachkommt, ist er berechtigt, über den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang separat zu lagern und auf unsere Aufforderung hin in geeigneter Weise als solches zu kennzeichnen. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Xxxx auch ohne Rücktritt vom Vertrag heraus zu verlangen; § 449 Absverfügen, soweit die Forderungen nach Ziffer 2 wirksam auf den Lieferer übergehen. 2 BGB findet keine Anwendung. Soweit nicht ausdrücklich erklärtAußergewöhnliche Verfügungen wie Verpfändung, ent- hält unser Herausgabeverlangen keine Rücktrittserklärung. Wird das Produkt vor Bezahlung des gesamten Kaufpreises wei- terveräußert, so tritt an die Stelle des Produkts die aus dem Wei- terverkauf dem Kunden zustehende Forderung, die hierdurch schon jetzt an uns abgetreten wird. Alle bis zum Vertragsschluss erfolgten Abtretungen von Zahlungsansprüchen aus dem Wei- terverkauf der von uns gelieferten Produkte sind uns spätestens bei Vertragsunterzeichnung mitzuteilen. Spätere Abtretungen Sicherungsübereignung und jegliche Abtretung sind unzulässig. Verpfändungen Zugriffe Dritter auf den Liefergegenstand oder Sicherungsübereignungen der Vorbehalts- ware auf an den Lieferer abgetretene Forderungen, insbesondere Pfän- dungen, sind dem Kunden nicht gestattetLieferer unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
5. Während des Eigentumsvorbehaltes ist der Besteller grundsätzlich zum Besitz und bestimmungsgemäßen Gebrauch des Lie- fergegenstandes berechtigt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers - insbesondere, wenn der Besteller mit seinen Zah- lungen in Rückstand ist - sowie in den Fällen von Ziffer IV. 2, kann der Lieferer den Liefergegenstand jedoch an sich nehmen und die Ermächtigung zum Einzug der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen widerrufen. Der Kunde Besteller ist - un- ter Ausschluss von Zurückbehaltungsrechten - zur Herausgabe verpflichtet. Sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung trägt der Besteller. Der Lieferer ist zum freihändigen Verkauf berechtigt. Der Besteller hat dem Lieferer auf dessen Verlangen unverzüglich eine Aufstellung über die nach Maßgabe von Ziffer 2 an den Lieferer abgetretenen Forderungen sowie alle weite- ren, uns im Falle zur Geltendmachung der dem Lieferer zustehenden Rechte erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu übermitteln und den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.
6. Der Besteller hat den Liefergegenstand während des Eigentumsvorbehaltes in ordnungsmäßigem Zustand zu halten und alle vom Lieferer vorgesehenen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten unverzüglich - abgesehen von Zugriffen Notfällen - durch Dritte auf den Liefe- rer oder durch eine vom Lieferer anerkannte Werkstatt ausführen zu lassen.
7. Bei Autobetonpumpen steht dem Lieferer während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes das unter Eigentums- vorbehalt stehende Produkt Recht zum Besitz an dem Kfz- Brief zu.
8. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch den Lieferer gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
9. Ist der Eigentumsvorbehalt oder die an dessen Stelle getretene Kaufpreisforderung unverzüglich Mitteilung zu machen. Im Fall einer Pfändung ist der Kunde verpflichtet, uns das Pfän- dungsprotokoll und eine eidesstattliche Versicherung darüber einzusenden, dass es sich bei den gepfändeten Gegenständen um unser Eigentum handelt. Wird das von uns gelieferte Produkt mit anderen Waren ver- mengt, vermischt oder verbunden, so steht uns an der daraus entstehenden Ware Miteigentum zu (§ 948 BGB). Unser Mitei- gentumsanteil bestimmt sich Abtretung nach dem Verhältnis der Einkaufs- preise der zuvor separaten Waren. Ist Recht des Landes, in dem sich die geschaffene neue Ware Abfall oder aus anderen Gründen befindet, nicht wirtschaftlich ver- wertbar, so sind wir zur Aufgabe unserer Sicherungsrechte durch Erklärung gegenüber dem Kunden oder jedem Miteigentümer berechtigt. Wird die von uns gelieferte Xxxx vom Kunden oder seinen Vertragspartnern verarbeitet (§ 950 BGB)wirksam, so gilt diese Verarbeitung die dem Eigentumsvorbehalt oder der Abtretung in diesem Land am nächsten kommende Sicherheit als für uns erfolgtvereinbart. Ist hier- nach die Mitwirkung des Bestellers erforderlich, d.h. wir erwerben das Eigentum an der verarbeiteten Ware. Das uns nach diesem Absatz zu- stehende Eigentum wird vom Kunden bzw. dessen Vertragspart- nern für uns kostenlos verwahrt. Beim Weiterverkauf gilt Abs. 2 dieser Ziffer (Abtretung der Kaufpreisforderung) entsprechend. Zur Überprüfung hat er alle Rechtshandlungen vorzunehmen, die zur Begründung und zwecks berechtigter Rücknahme unserer Sicherheiten gewährt uns der Kunde Zutritt zum SicherungsgutErhaltung solcher Rechte erforderlich sind.
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Sicherung. Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Lieferungen behalten wir uns das Eigentum an dem gelieferten Produkt vor. Der Kunde hat unser Vorbehaltseigentum bis zur Weiterveräußerung bzw. bis zum Verbrauch im ordentlichen Geschäftsgang separat zu lagern und auf unsere Aufforderung hin in geeigneter Weise als solches zu kennzeichnen. Befindet sich der Kunde in ZahlungsverzugZah- lungsverzug, so sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt Eigentumsvorbe- halt gelieferte Xxxx auch ohne Rücktritt vom Vertrag heraus zu verlangen; § 449 Abs. 2 BGB findet keine Anwendung. Soweit nicht ausdrücklich erklärt, ent- hält enthält unser Herausgabeverlangen keine Rücktrittserklärung. Wird das Produkt vor Bezahlung des gesamten Kaufpreises wei- terveräußertweiterveräußert, so tritt an die Stelle des Produkts die aus dem Wei- terverkauf Weiterverkauf dem Kunden zustehende Forderung, die hierdurch hier- durch schon jetzt an uns abgetreten wird. Alle bis zum Vertragsschluss Ver- tragsschluss erfolgten Abtretungen von Zahlungsansprüchen aus dem Wei- terverkauf Weiterverkauf der von uns gelieferten Produkte sind uns spätestens bei Vertragsunterzeichnung mitzuteilen. Spätere Späte- re Abtretungen sind unzulässig. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehalts- ware Vorbe- haltsware sind dem Kunden nicht gestattet. Der Kunde ist verpflichtet, uns im Falle von Zugriffen durch Dritte auf das unter Eigentums- vorbehalt Eigentumsvorbehalt stehende Produkt oder die an dessen des- sen Stelle getretene Kaufpreisforderung unverzüglich Mitteilung zu machen. Im Fall einer Pfändung ist der Kunde verpflichtet, uns das Pfän- dungsprotokoll Pfändungsprotokoll und eine eidesstattliche Versicherung darüber einzusenden, dass es sich bei den gepfändeten Gegenständen Ge- genständen um unser Eigentum handelt. Wird das von uns gelieferte Produkt mit anderen Waren ver- mengt, vermischt oder verbunden, so steht uns an der daraus entstehenden Ware Miteigentum zu (§ 948 BGB). Unser Mitei- gentumsanteil bestimmt sich nach dem Verhältnis der Einkaufs- preise Ein- kaufspreise der zuvor separaten Waren. Ist die geschaffene neue Ware Abfall oder aus anderen Gründen nicht wirtschaftlich ver- wertbarwirtschaft- lich verwertbar, so sind wir zur Aufgabe unserer Sicherungsrechte Sicherungs- rechte durch Erklärung gegenüber dem Kunden oder jedem Miteigentümer berechtigt. Wird die von uns gelieferte Xxxx vom Kunden oder seinen Vertragspartnern verarbeitet (§ 950 BGB), so gilt diese Verarbeitung als für uns erfolgt, d.h. wir erwerben das Eigentum an der verarbeiteten Ware. Das uns nach diesem Absatz zu- stehende zustehende Eigentum wird vom Kunden bzw. dessen Vertragspart- nern Vertragspartnern für uns kostenlos verwahrt. Beim Weiterverkauf gilt Abs. 2 dieser Ziffer (Abtretung der KaufpreisforderungKaufpreis- forderung) entsprechend. Zur Überprüfung und zwecks berechtigter Rücknahme unserer Sicherheiten gewährt uns der Kunde Zutritt zum SicherungsgutSicherungs- gut.
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Sicherung. Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Lieferungen behalten wir uns das Eigentum an dem der gelieferten Produkt Ware vor. Der Kunde hat unser Vorbehaltseigentum bis zur Weiterveräußerung bzw. bis zum Verbrauch im ordentlichen Geschäftsgang separat zu lagern und auf unsere Aufforderung hin in geeigneter Weise als solches sol- ches zu kennzeichnen. Befindet sich der Kunde in ZahlungsverzugZahlungs- verzug, so sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Xxxx auch ohne Rücktritt vom Vertrag heraus zu verlangenherauszuver- langen; § 449 Abs. 2 II BGB findet keine Anwendung. Soweit nicht ausdrücklich erklärt, ent- hält enthält unser Herausgabeverlangen keine Rücktrittserklärung. Wird das Produkt die Ware vor Bezahlung des gesamten Kaufpreises wei- terveräußert, so tritt an die Stelle des Produkts der Ware die aus dem Wei- terverkauf dem Kunden Kunde zustehende Forderung, die hierdurch schon jetzt an uns abgetreten wird. Alle bis zum Vertragsschluss bereits erfolgten Abtretungen Abtre- tungen von Zahlungsansprüchen aus dem Wei- terverkauf Weiterverkauf der von uns gelieferten Produkte Brennstoffe sind uns spätestens bei Vertragsunterzeichnung Ver- tragsabschluss mitzuteilen. Spätere Abtretungen sind unzulässigunzuläs- sig. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehalts- ware Vorbe- haltsware sind dem Kunden nicht gestattet. Der Kunde ist verpflichtetver- pflichtet, uns im Falle von Zugriffen durch Dritte auf das die unter Eigentums- vorbehalt Eigentumsvorbehalt stehende Produkt Ware oder die an dessen deren Stelle getretene Kaufpreisforderung unverzüglich Mitteilung zu machenma- chen. Im Fall einer Pfändung ist der Kunde er verpflichtet, uns das Pfän- dungsprotokoll Pfändungs- protokoll und eine eidesstattliche Versicherung darüber einzusendeneinzu- senden, dass es sich bei den gepfändeten Gegenständen um unser Eigentum handelt. Wird das die von uns gelieferte Produkt Ware mit anderen Waren ver- mengtvermengt, vermischt oder verbunden, so steht uns an der daraus entstehenden entste- henden Ware Miteigentum zu (§ 948 BGB). Unser Mitei- gentumsanteil Miteigen- tumsanteil bestimmt sich nach dem Verhältnis der Einkaufs- preise der zuvor separaten Waren. Ist die geschaffene neue Ware Abfall oder aus anderen Gründen nicht wirtschaftlich ver- wertbarverwertbar, so sind wir zur Aufgabe unserer Sicherungsrechte durch Erklärung gegenüber dem Kunden Käufer oder jedem Miteigentümer Miteigen- tümer berechtigt. Wird die von uns gelieferte Xxxx vom Kunden oder seinen Vertragspartnern verarbeitet (§ 950 BGB), so gilt diese Verarbeitung als für uns erfolgt, d.h. wir erwerben das Eigentum an der verarbeiteten Ware. Das uns nach diesem Absatz zu- stehende zustehende Eigentum wird vom Kunden bzw. dessen Vertragspart- nern Vertragspartnern für uns kostenlos verwahrt. Beim Weiterverkauf Weiterver- kauf gilt Abs. 2 dieser Ziffer (Abtretung der Kaufpreisforderung) entsprechend. Zur Überprüfung und zwecks berechtigter Rücknahme unserer Sicherheiten gewährt uns der Kunde Zutritt zum Sicherungsgut.
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