SIM-Karten. 6.1 TomTom wird dem Kunden für jede Onboard Unit, für die der Kunde eine Nutzungslizenz in Zusammenhang mit den WEBFLEET Diensten erworben hat, eine SIM-Karte zur Verfügung stellen, die der Kunde ausschließlich
(I) in Kombination mit der Onboard Unit und
(II) zu Zwecken der Übertragung von Positionsdaten zwischen der Flotte und der Tom- Tom Plattform nutzen darf.
6.2 Das Eigentum an den von TomTom gelieferten SIM-Karten verbleibt bei TomTom. Der Kunde hat diese SIM-Karten bei Ablauf oder Beendigung des Vertrages zurückzugeben oder zu zerstören.
6.3 Der Kunde stellt TomTom und verbundene Unternehmen frei von und verteidigt sie gegen Verluste, Schäden, Geldstrafen, Kosten oder Auslagen (einschließlich Anwaltsgebühren), die aus oder in Zusammenhang mit Klagen Dritter entstehen, insbesondere des entsprechenden Mo- bilen Kommunikationsdienstanbieters, wonach die Nutzung der von TomTom gelieferten SIM- Karten durch den Kunden nicht mit dem Vertrag übereinstimmt.
SIM-Karten. 5.1 Webfleet Solutions stellt dem Kunden für jede On-Board-Einheit, zu deren Nutzung der Kunde in Verbindung mit dem WEBFLEET-Service lizenziert ist, eine SIM-Karte zur Verfügung, die der Kunde ausschließlich zu den folgenden Zwecken nutzen wird: (I) in Kombination mit den On-Board-Units; und (II) zum Übermitteln der Standortdaten zwischen der Fleet und der WEBFLEET Telematics Service Platform.
5.2 Die bereitgestellten SIM-Karten bleiben Eigentum von Webfleet Solutions und müssen vom Kunden nach Ablauf oder Kündigung des Vertrags zurückgegeben oder zerstört werden.
5.3 Der Kunde hat Webfleet Solutions und dessen Tochtergesellschaften gegenüber jeglichen Verlusten, Schäden, Strafzahlungen, Kosten oder Ausgaben (einschließlich Anwaltskosten) schadlos zu halten, die sich aus oder im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter hinsichtlich des genutzten Mobilfunkanbieters ergeben, sofern die Nutzung der von Webfleet Solutions bereitgestellten SIM-Karten durch den Kunden nicht den Vertragsbedingungen entspricht.
SIM-Karten. 5.1 Der Kunde erhält von Webfleet Solutions für jede On-Board-Unit, für deren Nutzung im Zusammenhang mit dem WEBFLEET-Service er eine Lizenz besitzt, eine SIM-Karte, die er aus- schließlich (I) für On-Board-Units und (II) die Übertragung von Standortdaten zwischen dem Fuhrpark und der WEBFLEET Telematik Service Plattform verwenden darf.
5.2 Die bereitgestellten SIM-Karten bleiben Eigentum von Webfleet Solutions und müssen vom Kunden nach Ablauf oder Kündigung des Vertrags zurückgegeben oder zerstört werden.
5.3 Der Kunde hat Webfleet Solutions und dessen Tochtergesellschaften gegenüber jeglichen Verlusten, Schäden, Strafzahlungen, Kosten oder Ausgaben (einschließlich Anwaltskosten) schadlos zu halten, die sich aus oder im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter hinsichtlich des genutzten Mobilfunkanbieters ergeben, sofern die Nutzung der von Webfleet Solutions bereitgestellten SIM-Karten durch den Kunden nicht den Vertragsbedingungen entspricht.
SIM-Karten. 4.1 Je Kunde werden maximaL 5 – bzw., sofern es sich um einen Dienst von „Vodafone Business“ handeLt, maximaL 10 – SIM-Karten ausgegeben. Die dem Kunden von dem MobiLfunkanbieter übergebene SIM-Karte geht in das Eigentum des Kunden über. Die SIM-Karten sind ausschLießLich zum persönLichen Gebrauch der zum HaushaLt – bzw., sofern es sich um einen Dienst von „Vodafone Business“ handeLt, der zum Unternehmen – des Kunden gehörenden Personen bestimmt.
4.2 Die voraussichtLiche Dauer bis zur FreischaLtung der SIM-Karte beträgt 24 Stunden ab kundenseitiger Aktivierung der SIM-Karte. Mit Zustimmung des Kunden kann der MobiLfunkanbieter die Aktivierung seLbst vornehmen.
4.3 Für die Inanspruchnahme der MobiLfunk-Services erhäLt der Kunde ein nicht übertragbares, nicht ausschLießLiches und nicht unterLizenzierbares Recht zur Nutzung der auf der SIM-Karte befindLichen Software für die Dauer der VertragsLaufzeit. Im Übrigen verbLeiben sämtLiche Rechte an der Software bei dem MobiLfunkanbieter bzw. bei dem HersteLLer.
4.4 Der MobiLfunkanbieter wird dem Kunden eine neue SIM-Karte zur Verfügung steLLen, wenn die aLte SIM-Karte defekt oder abhandengekommen ist. Die Kosten der neuen SIM-Karte einschLießLich der Kosten der Versendung trägt der Kunde, wenn die GewährLeistung abgeLaufen ist, bei VerLust oder wenn der Kunde den Defekt zu vertreten hat.
4.5 Darüber hinaus kann der MobiLfunkanbieter die SIM-Karte aus wichtigem Grund, z. B. aufgrund notwendiger Softwareänderungen, jederzeit für den Kunden kostenLos gegen eine andere SIM-Karte austauschen.
4.6 Speichert der Kunde auf der SIM-Karte Daten, ist eine Haftung des MobiLfunkanbieters für den VerLust dieser Daten ausgeschLossen, es sei denn, der MobiLfunkanbieter hat den VerLust zu vertreten.
SIM-Karten. 8.1. Die voraussichtliche Dauer bis zur Freischaltung der SIM-Karte beträgt bis zu 24 Stunden ab Registrierung des Kunden gemäß Ziffer 6.2 und Eingabe der Nummer zur Freischaltung der SIM-Karte.
SIM-Karten. 3.1. Fleetcor wird die Produkte in der im Bestellformular angegebenen Menge und in Übereinstimmung mit den dort angegebenen Spezifikationen an die vom Kunden angegebene Anschrift liefern. Fleetcor wird dem Kunden in jedem Produkt, das der Kunde unter Lizenz im Rahmen des FLEETCOR CARNET Service nutzt, vorinstallierte SIM- Karten liefern, deren Nutzung durch den Kunden begrenzt ist auf: (I) die Nutzung in Kombination mit den Produkten; und (II) für die Übertragung der Telematik-Daten zwischen der Flotte und dem FLEETCOR CARNET System.
3.2. Die von Fleetcor gelieferten SIM-Karten bleiben Eigentum von Fleetcor.
3.3. Der Kunde wird Fleetcor und die mit ihm verbundenen Unternehmen entschädigen und schadlos halten gegen jegliche Verluste, Schäden, Bußgelder, Kosten und Ausgaben (einschließlich Gerichtskosten), die aus oder in Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter, insbesondere des entsprechenden Mobilfunkanbieters, durch eine nicht vertragskonforme Nutzung der von Fleetcor bereitgestellten SIM-Karten durch den Kunden entstehen.
SIM-Karten. Logifleet stellt dem Kunden für jedes Fahrzeug seiner Flotte eine SIM-Karte zur Verfügung. Die Bereitstellung dieser Karte ist Gegenstand einer vorgängigen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien, in der ausdrücklich festgehalten wurde, dass nur die aus dem Vertrag resultierenden Nutzungskosten der SIM-Karte durch Logifleet gedeckt sind. Falls sich der Kunde entschliesst, einen anderen Mobil- funkanbieter und einen anderen Abonnementstyp als den von Logifleet vorgeschlagenen zu wählen, liegt es in seiner eigenen Verantwortung, eine SIM-Karte für jedes Fahrzeug seiner Flotte zu erwerben. Bei Streitigkeiten, insbesondere bezüglich der Kosten und der Rechnungen, die sich aus besagtem Abonnement und der SIM-Karte ergeben, muss sich der Kunde direkt an seinen Mobilfunkanbieter wenden, da Logifleet jegliche Haftung vollumfänglich ausschliesst. Im Übrigen beschränkt sich die Haftung von Logifleet auf die Abtretung allfälliger Ansprüche gegen den vorgeschlagenen Mobilfunkanbieter. Sämtliche Kosten, die sich aus einer Nutzung ergeben, welche nicht mit den von Logifleet bereitgestellten Dienstleistungen konform ist, oder die aus einer unsach- gemässen Nutzung der von Logifleet bereitgestellten Informatiklösungen resultieren, gehen zulasten des Kunden. Diese SIM-Karte, die Logifleet dem Kunden zur Verfügung stellt, ist ausschliesslich für die Nutzung der von Logifleet bereitgestellten Informatiklösungen bestimmt und darf nicht für andere Zwecke verwendet werden. Nach Beendigung des Vertrags zwischen dem Kunden und Logifleet ist die SIM-Karte an Logifleet zurückzugeben. Logifleet garantiert keinesfalls die unterbrechungsfreie Über- tragung der Daten oder die Übertragungsgeschwindigkeit der Daten der von ihr bereitgestellten Informatiklösungen. Diese Parameter hängen von der durch eine Drittpartei – nämlich den Mobilfunkanbieter – bereitgestellten Abdeckung ab. Ebenso übernimmt Logifleet keine Garantie für die GPS-Abdeckung, da diese von der Satellitenabdeckung des durch Dritte betriebenen GPS-Systems abhängt.
SIM-Karten. Der Zugang zu den Mobilfunk-Endpunkten wird über SIM-Karten realisiert. Die Mobilfunk-Endpunkte können anhand der auf den SIM-Karten aufgedruckten Seriennummer (Kartenseriennummer) in dem Administratorkonto des Kunden konfiguriert werden. In dem Administratorkonto kann der Kunde jedem Benutzer einen Mobilfunk-Endpunkt zuweisen und diesem Endpunkt Rufnummern und interne Durchwahlen zuordnen. Nach Abschluss des sipgate team mobil Vertrages kann der Kun- de über ein Administratorkonto SIM-Karten bei sipgate bestellen. Die Übersendung der bestellten - dem jeweiligen Vertrag entspre- chenden Anzahl - SIM-Karten erfolgt kostenlos. Grundsätzlich ist die Bestellung von SIM-Karten auf die Anzahl der mobilen End- punkte beschränkt. Benötigt der Kunde darüber hinaus weitere SIM-Karten, stellt sip- gate dem Kunden für die Übersendung dieser weiteren SIM-Karten eine Kostenpauschale i.H.v. € 6,90 in Rechnung. Die Nachbe- stellung von SIM-Karten ist pro Nachbestellung auf die im team Vertrag verfügbaren mobilen Endpunkte - maximal jedoch auf 10 SIM-Karten - beschränkt. Der Kunde muss - auf ein entsprechendes Verlangen von sipgate - den Bedarf für weitere SIM-Karten belegen (z.B. Beschädigung oder Verlust der alten SIM-Karten). Die Übersendung der SIM-Karten erfolgt über einen externen Logi- stikpartner an die von dem Kunden im Bestellvorgang angegebene Adresse. sipgate garantiert die Aufgabe zum Logistikpartner inner- halb der folgenden 2 Werktage nach Bestellbestätigung. Auf die Dauer der Lieferung hat sipgate keinen Einfluss. Eine verzögerte Lieferung berechtigt nicht zur Minderung der monatlichen Kosten. Die Freischaltung der SIM-Karten kann unverzüglich nach Erhalt in dem sipgate team Account des Kunden erfolgen.
SIM-Karten. 7.7.1 Der Kunde:
7.7.1.1 darf die SIM-Karte nicht vermieten, verleihen oder verkaufen;
7.7.1.2 darf die SIM-Karte ausschließlich als Teil der Dienste verwenden;
7.7.1.3 darf nicht versuchen, die SIM-Karte oder einen anderen Teil der Ausrüstung (einschließlich des Links zum Stoneridge-System) zu manipulieren oder anderweitig zu zerstören;
7.7.1.4 darf die SIM-Karte nicht aus der Ausrüstung entfernen. Falls die SIM- Karte in der Ausrüstung einer Drittpartei verwendet wird, ist Stoneridge, ungeachtet sonstiger Stoneridge möglicherweise zur Verfügung stehender Rechtsmittel dazu berechtigt, Schadensersatz für jegliche Verluste zu fordern, die aus solcher Verwendung erwachsen;
7.7.1.5 muss Stoneridge bei Verlust oder Diebstahl der SIM-Karte unverzüglich benachrichtigen, sodass: (i) die SIM-Karte gesperrt werden kann; und (ii) Stoneridge eine Ersatz-SIM-Karte bereitstellen kann. Stoneridge stellt dem Kunden die neue SIM-Karte entsprechend der im Angebot angegebenen Preisliste in Rechnung. Der Kunde übernimmt die alleinige Verantwortung für die eigene Verwendung der SIM-Karte und Dienste und ihre Verwendung durch Dritte, bis die SIM-Karte gesperrt ist. Zur Vermeidung von Missverständnissen: Der Kunde: (i) zahlt weiterhin für die Dienste; und (ii) ist in dem Zeitraum, in dem die SIM-Karte gesperrt ist oder nicht verwendet werden kann, nicht zu einem Nachlass der Gebühren berechtigt.
SIM-Karten. Die für den Versand und Empfang von Nachrichten benötigten SIM-Karten werden von mtms bereitgestellt und verwaltet. In Sonderfällen und nach Absprache mit mtms können neben SIM-Karten auch das Festnetz oder geografische Servicerufnummern verwendet und vom AG bereitgestellt werden. Der entstandene Mehraufwand wird entsprechend der jeweils aktuellen Stundensätze durch den AG vergütet. Die Servicerufnummern müssen sprachfähig und international erreichbar sein.