SIM-Karten Musterklauseln

SIM-Karten. 6.1 TomTom wird dem Kunden für jede Onboard Unit, für die der Kunde eine Nutzungslizenz in Zusammenhang mit den WEBFLEET Diensten erworben hat, eine SIM-Karte zur Verfügung stellen, die der Kunde ausschließlich
SIM-Karten. 5.1 Webfleet Solutions stellt dem Kunden für jede On-Board-Einheit, zu deren Nutzung der Kunde in Verbindung mit dem WEBFLEET-Service lizenziert ist, eine SIM-Karte zur Verfügung, die der Kunde ausschließlich zu den folgenden Zwecken nutzen wird: (I) in Kombination mit den On-Board-Units; und (II) zum Übermitteln der Standortdaten zwischen der Fleet und der WEBFLEET Telematics Service Platform.
SIM-Karten. 4.1 Je Kunde werden maximaL 5 – bzw., sofern es sich um einen Dienst von „Vodafone Business“ handeLt, maximaL 10 – SIM-Karten ausgegeben. Die dem Kunden von dem MobiLfunkanbieter übergebene SIM-Karte geht in das Eigentum des Kunden über. Die SIM-Karten sind ausschLießLich zum persönLichen Gebrauch der zum HaushaLt – bzw., sofern es sich um einen Dienst von „Vodafone Business“ handeLt, der zum Unternehmen – des Kunden gehörenden Personen bestimmt.
SIM-Karten. 8.1. Die voraussichtliche Dauer bis zur Freischaltung der SIM-Karte beträgt bis zu 24 Stunden ab Registrierung des Kunden gemäß Ziffer 6.2 und Eingabe der Nummer zur Freischaltung der SIM-Karte.
SIM-Karten. 3.1. Fleetcor wird die Produkte in der im Bestellformular angegebenen Menge und in Übereinstimmung mit den dort angegebenen Spezifikationen an die vom Kunden angegebene Anschrift liefern. Fleetcor wird dem Kunden in jedem Produkt, das der Kunde unter Lizenz im Rahmen des FLEETCOR CARNET Service nutzt, vorinstallierte SIM- Karten liefern, deren Nutzung durch den Kunden begrenzt ist auf: (I) die Nutzung in Kombination mit den Produkten; und (II) für die Übertragung der Telematik-Daten zwischen der Flotte und dem FLEETCOR CARNET System.
SIM-Karten. 25.4.1 Mit der SIM-Karte erhält der Kunde eine von ihm veränderbare persönliche Identifikationsnummer PIN 1 (PIN - Personal Identification Number) sowie einen Entsperrcode PUK 1 (PUK - Personal Unlocking Key Number). Durch die Verwendung von PIN 1/PUK 1 können die vereinbarten Dienste in Abhängigkeit vom verwendeten Mobilfunkendgerät genutzt werden. Die SIM-Karte wird ab der dritten aufeinanderfolgenden Falscheingabe einer PIN gesperrt. Durch die Eingabe der entsprechenden PUK 1 kann die SIM-Karte durch den Kunden wieder entsperrt werden. Nach zehnmaliger Falscheingabe der PUK 1 wird die SIM-Karte dauerhaft unbrauchbar und muss ersetzt werden. Die Kosten des Ersatzes trägt der Kunde.
SIM-Karten. 6.1 Der Kunde ist verantwortlich für die Beschaffung von geeigneten SIM-Karten und die individuelle Xxxx des Tarifes für GSM-basierte Ortungsgeräte. Falls vereinbart ist, dass my-track diese SIM-Karten beschafft, wird my-track dem Kunden eine SIM-Karte für jedes Ortungsgerät, für das der Kunde eine Nutzungslizenz im Zusammenhang mit den my-track Diensten erworben hat, liefern, die der Kunde ausschließlich für die ordnungsgemäße Datenkommunikation der registrierten Ortungsgeräte mit den my-track Diensten verwenden darf.
SIM-Karten. Die Beschaffung der SIM-Karten für den Betrieb von mobilen Terminals liegt in der Verantwortung des Vertragspartners. Falls die Lieferung durch SPS erfolgt, dürfen die SIM-Karten ausschliesslich zusammen mit den dafür vorgesehenen Terminals verwendet werden und verbleiben jederzeit im Eigentum von SPS. Die entsprechenden Gebühren werden im Vertragsmodul festgelegt. Bei Kauf oder Miete eines neuen Terminals sind die Kosten für die Aufschaltung der neuen SIM-Karte vom Vertrags- partner zu tragen. SPS hat das Recht, die SIM-Karten bei Missbrauch, Verdacht auf Miss- brauch, Zahlungsrückstand oder aus Sicherheitsgründen ohne Vorankün- digung per sofort zu deaktivieren. Sämtliche Kosten für die Reaktivierung einer infolge Missbrauchs oder Zahlungsrückstands gesperrten SIM- Karte, gehen zu Lasten des Vertragspartners. SPS behält sich ausserdem das Recht vor, unter Vorankündigung von 60 Tagen und ohne Angabe von Gründen, die SIM-Karten vom Vertragspartner zurückzufordern oder zu deaktivieren.
SIM-Karten. Logifleet stellt dem Kunden für jedes Fahrzeug seiner Flotte eine SIM-Karte zur Verfügung. Die Bereitstellung dieser Karte ist Gegenstand einer vorgängigen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien, in der ausdrücklich festgehalten wurde, dass nur die aus dem Vertrag resultierenden Nutzungskosten der SIM-Karte durch Logifleet gedeckt sind. Falls sich der Kunde entschliesst, einen anderen Mobil- funkanbieter und einen anderen Abonnementstyp als den von Logifleet vorgeschlagenen zu wählen, liegt es in seiner eigenen Verantwortung, eine SIM-Karte für jedes Fahrzeug seiner Flotte zu erwerben. Bei Streitigkeiten, insbesondere bezüglich der Kosten und der Rechnungen, die sich aus besagtem Abonnement und der SIM-Karte ergeben, muss sich der Kunde direkt an seinen Mobilfunkanbieter wenden, da Logifleet jegliche Haftung vollumfänglich ausschliesst. Im Übrigen beschränkt sich die Haftung von Logifleet auf die Abtretung allfälliger Ansprüche gegen den vorgeschlagenen Mobilfunkanbieter. Sämtliche Kosten, die sich aus einer Nutzung ergeben, welche nicht mit den von Logifleet bereitgestellten Dienstleistungen konform ist, oder die aus einer unsach- gemässen Nutzung der von Logifleet bereitgestellten Informatiklösungen resultieren, gehen zulasten des Kunden. Diese SIM-Karte, die Logifleet dem Kunden zur Verfügung stellt, ist ausschliesslich für die Nutzung der von Logifleet bereitgestellten Informatiklösungen bestimmt und darf nicht für andere Zwecke verwendet werden. Nach Beendigung des Vertrags zwischen dem Kunden und Logifleet ist die SIM-Karte an Logifleet zurückzugeben. Logifleet garantiert keinesfalls die unterbrechungsfreie Über- tragung der Daten oder die Übertragungsgeschwindigkeit der Daten der von ihr bereitgestellten Informatiklösungen. Diese Parameter hängen von der durch eine Drittpartei – nämlich den Mobilfunkanbieter – bereitgestellten Abdeckung ab. Ebenso übernimmt Logifleet keine Garantie für die GPS-Abdeckung, da diese von der Satellitenabdeckung des durch Dritte betriebenen GPS-Systems abhängt.
SIM-Karten a. Die dem Kunden überlassene codierte Mobilfunkkarte („SIM-Karte“) bleibt Eigentum von Gamma. Der Kunde darf sie nur für die ordnungsgemäße Nutzung der Mobilfunkdienst- leistungen von Gamma verwenden.