Common use of Sonderbedingungen für Edelmetallgeschäfte Clause in Contracts

Sonderbedingungen für Edelmetallgeschäfte. Stand: 13. Januar 2018 Diese Sonderbedingungen gelten für Geschäfte in Edelmetallen (im folgenden „Geschäfte“), ihre Verwahrung und Herausgabe an den Kunden. Sie gelten nicht für solche Geschäfte, für die die Anwendung des Rahmenvertrags für Finanztermingeschäfte oder eines anderen Rahmenvertrags vereinbart ist, der alle unter ihm dokumentierten Geschäfte zu einem einheitlichen Vertrag verbindet. Für Geschäfte, bei denen die Rechte in Urkunden verbrieft sind (z. B. bei Optionsscheinen), gelten die Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte.

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Sonderbedingungen für Edelmetallgeschäfte. Stand: 1301. Januar 2018 April 2023 Diese Sonderbedingungen gelten für Geschäfte in Edelmetallen (im folgenden „Geschäfte“), ihre Verwahrung und Herausgabe an den Kunden. Sie gelten nicht für solche Geschäfte, für die die Anwendung des Rahmenvertrags für Finanztermingeschäfte oder eines anderen Rahmenvertrags vereinbart ist, der alle unter ihm dokumentierten Geschäfte zu einem einheitlichen Vertrag verbindet. Für Geschäfte, bei denen die Rechte in Urkunden verbrieft sind (z. B. bei Optionsscheinen), gelten die Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte.

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