Sonderkündigungsrechte Musterklauseln

Sonderkündigungsrechte. Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrages, wenn
Sonderkündigungsrechte. 4.4.1 Erhöht sich der Beitrag aufgrund der Beitragsanpassung nach Teil A Ziffer 4.1.4 AVB KLV, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert, kann der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung der KRAVAG mit sofortiger Wirkung kündigen, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, in dem die Beitragserhöhung wirksam werden sollte. Die Kündigung ist formlos möglich. Die KRAVAG hat den Versicherungsnehmer in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinzuweisen. Die Mitteilung muss dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen. Eine Erhöhung der Versicherungsteuer begründet kein Kündigungsrecht.
Sonderkündigungsrechte. 1. Der MB hat das Recht zur fristlosen außerordentlichen Kündigung dieses Sanierungstarifvertra- ges, sofern sich während der Laufzeit dieses Sanierungstarifvertrages die Beteiligungs- /Anteilsverhältnisse am Klinikum dahingehend verändern, dass ein neuer Gesellschafter unmit- telbar beherrschenden (mehr als 50%) Einfluss auf die Steuerung des Klinikums ausüben kann.
Sonderkündigungsrechte. Ein vorzeitiger Kündigungsgrund für die Anleihegläubiger liegt - unter anderem - auch bei einem Drittverzug (wie in § 6.3 definiert) und/oder einem Kontrollwechsel (wie in § 6.4 definiert) vor. 6.2 Extraordinary termination right. An early right of the Noteholders for termination is - among others - given in case of a Cross Default (as defined in § 6.3) and/or a Change of Control (as defined in § 6.4) Tritt ein solcher vorzeitiger Kündigungsgrund ein, hat jeder Gläubiger das Recht, seine Schuldverschreibungen gemäß den Bestimmungen dieses § 6 einzeln oder vollständig zu kündigen und die Rückzahlung seiner Schuldverschreibungen durch die Emittentin zum Nennbetrag zzgl. auf den Nennbetrag aufgelaufener Zinsen bis zum Rückzahlungstag zu verlangen, sofern zu den einzelnen Kündigungsgründen nicht etwas Abweichendes bestimmt ist. In case of such an early right of termination, each Noteholder has the right to terminate his / her notes according to § 6 in part or full and to demand the repayment of his/her Notes to the Nominal Amount plus interest accrued until the date of repayment, uunless otherwise specified for the individual reasons for termination. Der Rückzahlungstag im Sinne dieses § 6.2 ist der 15. Tag nach dem letzten Tag der Frist, innerhalb derer ein Sonderkündigungsrecht nach diesem § 6.2 ausgeübt werden kann, wenn es eine solche Frist gibt, sonst der 15. Tag nach Zugang der Kündigungserklärung bei der Emittentin. The day of repayment in the meaning of § 6.2 is the 15th day after the last day of the deadline within the extraordinary termination right can be exercised pursuant to this § 6.2, if there is such deadline, otherwise the 15th day after the Issuers receipt of the termination notification. Unverzüglich nachdem die Emittentin von einem Drittverzug und / oder einem Kontrollwechsel Kenntnis erlangt hat, hat sie die Anleihegläubiger hiervon zu benachrichtigen. Innerhalb einer Frist von 45 Tagen, nachdem eine Benachrichtigung gemäß dem vorangehenden Satz als bekannt gemacht gilt, kann das Kündigungsrecht nach der entsprechenden Regelung ausgeübt werden; danach nicht mehr. The Issuer shall inform the Noteholders immediately after obtaining knowledge about a cross default and/or a change of control. The right to terminate the Notes can be exercised in a period of 45 days after a notification, as described in the previous sentence, is published to the Noteholders; thereafter it can´t be executed anymore.
Sonderkündigungsrechte. Unbeschadet der Regelungen zur ordentlichen Kündigung kann eine Kündigung jederzeitnach den folgenden Regeln erfolgen:
Sonderkündigungsrechte. (1) Wird die Mieterin/der Mieter während der Laufzeit des Mietvertrags berufsunfähig, so kann sie/er das Mietverhältnis mit einer Frist von 6 Monaten zum Quartalsende kündigen. Die Berufsunfähigkeit ist durch amtsärztliches Zeugnis nachzuweisen.
Sonderkündigungsrechte. 1. Der Transportkunde und der Fernleitungsnetzbetreiber sind berechtigt, den Ein- bzw. Ausspeisevertrag bis zum Ablauf 31. Januar 2018 mit sofortiger Wirkung zu kündigen („Sonderkündigungsrecht gemäß § 7 Ziffer 1“). Sofern der Transportkunde vorzeitig auf sein Sonderkündigungsrecht gemäß § 7 Ziffer 1 für alle Leistungszeiträume der Ein- oder Ausspeiseverträge von neuen technischen Kapazitäten am jeweiligen Grenz- übergangspunkt verzichtet, gelten die Regelungen in § 6 Ziffer 1 Satz 2. Für den Fall ei- nes vorzeitigen Verzichts auf das Sonderkündigungsrecht gemäß § 7 Ziffer 1 durch den Transportkunden, wird der Fernleitungsnetzbetreiber auf sein Sonderkündigungsrecht gemäß § 7 Ziffer 1 ebenfalls verzichten.
Sonderkündigungsrechte. 7.1 Wird der WohnSitZ deS Kunden verlegt und iSt dieSer in niCht Zumutbarer Nähe, kann er den Vertrag kündigen. Dafür iSt eine Übermittlung der MeldebeStätigung notWendig. Die MitgliedSChaft endet mit dem naChfolgenden MonatSerSten.
Sonderkündigungsrechte. Zusätzlich zu den vorstehend beschriebenen Kündigungs- rechten stehen den Parteien folgende Sonderkündigungs- rechte zu:
Sonderkündigungsrechte. Ein vorzeitiger Kündigungsgrund für die Anleihegläubiger liegt auch bei einem Drittverzug (wie nachstehend definiert) vor. Tritt ein solcher vorzeitiger Kündigungsgrund ein, hat jeder Gläubiger das Recht, seine Teilschuldverschreibungen einzeln oder vollständig zu kündigen und die Rückzahlung seiner Teilschuldverschreibungen durch die Emittentin zum Nennbetrag zzgl. aufgelaufener Zinsen bis zum Rückzahlungstag zu verlangen. Der Rückzahlungstag im Sinne dieses § 6.2 ist der 15. Tag nach dem letzten Tag der Frist, innerhalb derer ein Sonderkündigungsrecht nach diesem § 6.2 ausgeübt werden kann, wenn es eine solche Frist gibt, sonst der 15. Tag nach Zugang der Kündigungserklärung bei der Emittentin. Unverzüglich nachdem die Emittentin von einem Drittverzug Kenntnis erlangt hat, hat sie die Anleihegläubiger hiervon zu benachrichtigen. Innerhalb einer Frist von 45 Tagen, nachdem eine Benachrichtigung gemäß dem vorangehenden Satz als bekannt gemacht gilt, kann das Kündigungsrecht nach der entsprechenden Regelung ausgeübt werden.