Sonderkündigungsrechte. Der MB hat das Recht zur fristlosen außerordentlichen Kündigung dieses Sanierungstarifvertra- ges, sofern sich während der Laufzeit dieses Sanierungstarifvertrages die Beteiligungs- /Anteilsverhältnisse am Klinikum dahingehend verändern, dass ein neuer Gesellschafter unmit- telbar beherrschenden (mehr als 50%) Einfluss auf die Steuerung des Klinikums ausüben kann.
Sonderkündigungsrechte. 4.4.1 Erhöht sich der Beitrag aufgrund der Beitragsanpassung nach Teil A Ziffer 4.1.4 AVB KLV, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert, kann der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung der KRAVAG mit sofortiger Wirkung kündigen, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, in dem die Beitragserhöhung wirksam werden sollte. Die Kündigung ist formlos möglich. Die KRAVAG hat den Versicherungsnehmer in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinzuweisen. Die Mitteilung muss dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen. Eine Erhöhung der Versicherungsteuer begründet kein Kündigungsrecht.
4.4.2 Kommt es in den Fällen von Teil A Ziffern 4.2 und 4.3 AVB KLV nicht innerhalb eines Monats, nachdem die KRAVAG eine Beitragserhöhung verlangt hat, zu einer Einigung über die Höhe des neuen Beitrags, können sowohl die KRAVAG als auch der Versicherungsnehmer den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform (z. B. durch Brief, E-Mail oder Telefax) kündigen.
Sonderkündigungsrechte. Ein vorzeitiger Kündigungsgrund für die Anleihegläubiger liegt - unter anderem - auch bei einem Drittverzug (wie in § 11.3 definiert) und/oder einem Kontrollwechsel (wie in § 11.4 definiert) vor.
Sonderkündigungsrechte. Ein vorzeitiger Kündigungsgrund für die Anleihegläubiger liegt auch bei: 6.2 Extraordinary termination right. An early right of the Noteholders for termination is - among others - given in case of - einem Drittverzug und / oder - a Cross Default and / or - an Unreliable Payout and / or - einer Unzulässigen Ausschüttung und / oder - ein Kontrollwechsel eingetreten ist. - a Change of Control occurred. (jeweils wie nachstehend definiert) vor. (as defined in the following). Tritt ein solcher vorzeitiger Kündigungsgrund ein, hat jeder Anleihegläubiger das Recht, seine Schuldverschreibungen gemäß den Bestimmungen dieses § 6 einzeln oder vollständig zu kündigen und die Rückzahlung seiner Schuldverschreibungen durch die Emittentin zum Nennbetrag zzgl. aufgelaufener Zinsen bis zum Rückzahlungstag zu verlangen. In case of such an early right of termination, each Noteholder has the right to terminate his/her Notes according to § 6 in part or full and to demand the repayment of his/her Notes to the principal amount plus interest accrued until the date of repayment. Der Rückzahlungstag im Sinne dieses § 6.2 ist der 15. Tag nach dem letzten Tag der Frist, innerhalb derer ein Sonderkündigungsrecht nach diesem § 6.2 ausgeübt werden kann, wenn es eine solche Frist gibt, sonst der 15. Tag nach Zugang der Kündigungserklärung bei der Emittentin. The day of repayment in the meaning of § 6.2 is the 15th day after the last day of the deadline within the extraordinary termination right can be exercised, if there is such deadline, otherwise the 15th day after the Issuers receipt of the termination notification. Unverzüglich nachdem die Emittentin von einem Kontrollwechsel, einem Drittverzug, einer unzulässigen Ausschüttung Kenntnis erlangt hat, hat sie die Anleihegläubiger hiervon zu benachrichtigen. Innerhalb einer Frist von 45 Tagen, nachdem eine Benachrichtigung gemäß dem vorangehenden Satz als bekannt gemacht gilt, kann das Kündigungsrecht nach der entsprechenden Regelung ausgeübt werden, danach nicht mehr. The Issuer is obliged to inform the Noteholders immediately after gaining knowledge about a change of control, cross default or incorrect payout. Only within a deadline of 45 days after a notification is considered to be made known - according to the previous sentence - the right of an extraordinary termination can be exercised according § 6. 3 of these terms and conditions. The exercise of such right after 45 days is precluded. Ein „Kontrollwechsel“ liegt vor, wenn i) eine...
Sonderkündigungsrechte. Zusätzlich zu den vorstehend beschriebenen Kündigungs- rechten stehen den Parteien folgende Sonderkündigungs- rechte zu:
a) Beide Parteien haben das Recht, den Vertrag unter Ein- haltung einer Kündigungsfrist von zwei Werktagen zu kündigen. Dieses Sonderkündigungsrecht entsteht mit Abschluss dieses Vertrages und endet mit dem Ablauf der zwischen dem VU und Verifone jeweils vereinbarten Probezeit, die an dem Tag beginnt, an dem das VU Ve- rifone die erste Vertragsforderung nach Maßgabe dieses Vertrages zum Kauf angeboten hat. Sofern zwischen dem VU und Verifone keine abweichende Probezeit ver- einbart wurde, beträgt die Probezeit 6 Monate.
b) Darüber hinaus hat Verifone das Recht, den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zehn Werktagen zu kündigen, wenn das VU Verifone während der Laufzeit des Vertrages weniger als 30 Vertragsforderungen in zwei aufeinander folgenden Kalendermonaten zum Ver- kauf anbietet.
Sonderkündigungsrechte. 7.1 Wird der WohnSitZ deS Kunden verlegt und iSt dieSer in niCht Zumutbarer Nähe, kann er den Vertrag kündigen. Dafür iSt eine Übermittlung der MeldebeStätigung notWendig. Die MitgliedSChaft endet mit dem naChfolgenden MonatSerSten.
7.2 VerStÖßt ein Mitglied gegen die AGB’S/ NutZungSvereinbarung oder beZahlt Seinen MitgliedSbeitrag niCht friStgereCht, oder leiStet eS den Anordnungen deS PerSonalS niCht Folge, kann Sankt FitneSS die MitgliedSChaft ohne Einhaltung einer KündigungSfriSt Sofort auflÖSen. In dieSem Fall gelten die BeStimmungen unter Punkt 5.
Sonderkündigungsrechte. Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrages, wenn
a. sich herausstellen sollte, dass der Auftragnehmer im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärun- gen abgegeben und sich hierdurch gegenüber den Mitbewerbern einen ungerechtfertigten Vorteil verschafft hat,
b. nach Zuschlagserteilung nachweislich wettbewerbsbeschränkende Absprachen des Auftragnehmers be- kannt werden,
c. der Auftragnehmer Datenschutzvorschriften oder Vorschriften zur Geheimhaltung und Sicherheit, vorsätz- lich oder grob fahrlässig verletzt und dem Auftraggeber dadurch ein Schaden entstanden ist;
d. der Auftragnehmer Datenschutzvorschriften oder Vorschriften zur Geheimhaltung und Sicherheit, fahrlässig mindestens zwei Mal während der Vertragslaufzeit verletzt;
e. über das Vermögen des Auftragnehmers das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Ver- fahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder wenn die ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrages dadurch in Frage gestellt ist oder dass er seine Zah- lungen nicht nur vorübergehend einstellt;
f. sonstige Umstände eintreten, die einen Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB begründen würden;
g. der Auftragnehmer gegen ein in Nummer 15.3 genanntes Gesetz verstoßen hat;
h. eine Änderung der Unternehmensstruktur nach Nummer 15.2 dazu führen könnte, dass berechtigte Sicher- heitsbedürfnisse der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt sein könnten oder ein mit der Strukturän- derung einhergehender Know-how-Transfer berechtigten Interessen des Auftraggebers widersprechen könnte.
Sonderkündigungsrechte. Der Transportkunde und der Fernleitungsnetzbetreiber sind berechtigt, den Ein- bzw. Ausspeisevertrag bis zum Ablauf 31. Januar 2018 mit sofortiger Wirkung zu kündigen („Sonderkündigungsrecht gemäß § 7 Ziffer 1“). Sofern der Transportkunde vorzeitig auf sein Sonderkündigungsrecht gemäß § 7 Ziffer 1 für alle Leistungszeiträume der Ein- oder Ausspeiseverträge von neuen technischen Kapazitäten am jeweiligen Grenz- übergangspunkt verzichtet, gelten die Regelungen in § 6 Ziffer 1 Satz 2. Für den Fall ei- nes vorzeitigen Verzichts auf das Sonderkündigungsrecht gemäß § 7 Ziffer 1 durch den Transportkunden, wird der Fernleitungsnetzbetreiber auf sein Sonderkündigungsrecht gemäß § 7 Ziffer 1 ebenfalls verzichten.
Sonderkündigungsrechte. Unbeschadet der Regelungen zur ordentlichen Kündigung kann eine Kündigung jederzeitnach den folgenden Regeln erfolgen:
15.3.1 Verletzung einer vertraglichen Hauptpflicht Für den Fall, dass eine der Vertragsparteien einer vertraglichen Hauptpflicht auch nach Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht nachkommt, kann die andere Partei den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen. Andere Rechte der Parteien wie Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt. Im Fall einer unzumutbaren Vertragsverletzung durch den Kunden ist AEB berech- tigt, den Vertrag auch ohne vorherige Abmahnung ganz oder teilweise fristlos zu kündigen. Im Falle einer Nutzung der AEB Cloud ist AEB berechtigt, die Systemzu- gänge des Kunden zu sperren. Sofern keine Gefahr für die Funktion der AEB Cloud besteht, ist eine Sperrung mindestens 48 Stunden vorher anzukündigen. Bei einer konkreten Gefahr für das Rechenzentrum von AEB kann AEB Systemzugänge ohne Ankündigung umgehend sperren und wird den Kunden unverzüglich darüber informieren.
Sonderkündigungsrechte. Wird die Mieterin/der Mieter während der Laufzeit des Mietvertrags berufsunfähig, so kann sie/er das Mietverhältnis mit einer Frist von 6 Monaten zum Quartalsende kündigen. Die Berufsunfähigkeit ist durch amtsärztliches Zeugnis nachzuweisen.