Sonstige Beschränkungen Musterklauseln

Sonstige Beschränkungen. Sofern der Versicherer einen Dienstleister für die Erbringung der vereinbarten Leistung einsetzt, zahlt der Versicherer die zu übernehmenden Kosten direkt an den Dienstleistungsbetrieb. Sofern jedoch die von vom Versicherer zu übernehmenden Kosten nicht ausreichen oder die jeweilige Jahreshöchstent- schädigung überschritten wird, stellt der Dienst- leistungsbetrieb der versicherten Person den darüber hinausgehenden Betrag direkt in Rechnung. In diesem Fall wird die versicherte Person informiert und um Zustimmung zur weiteren Beauftragung des Dienst- leisters gebeten, bevor weitere Kosten anfallen. Der Versicherer trägt keine Verantwortung für die ord- nungsgemäße Ausführung der Tätigkeiten durch die beauftragten oder vermittelten Unternehmen.
Sonstige Beschränkungen. Sofern wir nach den Ziffern 5 bis 13 einen Dienstleister für die Erbrin- gung der vereinbarten Leistung einsetzen, zahlen wir die zu überneh- menden Kosten direkt an den Dienstleistungsbetrieb. Sofern jedoch die von uns zu übernehmenden Kosten nicht ausreichen oder die jeweilige Jahreshöchstentschädigung überschritten wird, stellt der Dienstleistungsbetrieb Ihnen den darüber hinausgehenden Betrag direkt in Rechnung. In diesem Fall werden Sie informiert und um Zu- stimmung zur weiteren Beauftragung des Dienstleisters gebeten, bevor weitere Kosten anfallen. Wir tragen keine Verantwortung für die ordnungsgemäße Ausführung der Tätigkeiten für die beauftragten oder vermittelten Unternehmen.
Sonstige Beschränkungen. 3.4.1 Wir zahlen die von uns nach den Ziffern 5 bis 16 zu überneh- menden Kosten direkt an den Dienstleistungsbetrieb. Sofern jedoch die von uns zu übernehmenden Kosten für die Erbringung der Leistun- gen nicht ausreichen oder die Jahreshöchstentschädigungsgrenze überschritten wird, stellt der Dienstleistungsbetrieb den darüber hin- ausgehenden Betrag Ihnen direkt in Rechnung.
Sonstige Beschränkungen. 2.3.1 Wird für die versicherte Person die Stufe II oder III der gesetzli- chen Pflegeversicherung anerkannt, enden die Leistungen.
Sonstige Beschränkungen. Die Benutzer des Kunden dürfen die Produkte oder Abonnementdienste nicht verwenden, um: (a) gegen Gesetze oder Vorschriften zu verstoßen; (b) jegliches Material zu übertrage n, das obszön oder anstößig ist, oder das Viren oder andere schädliche Computercodes oder -dateien enthält, oder (c) das geistige Eigentum oder andere Rechte Dritter verletzt, oder um Material hochzuladen, zu speicher n, zu teilen, anzuzeigen, zu veröffentlichen, per E -Mail zu übermitteln, zu übertragen oder anderweitig zur Verfügung zu stellen, das gegen Urheberrechte, Patente, Marken, Geschäftsgeheimnisse oder andere Eigentumsrechte einer Person oder Organisation verstößt. Axway behält sich das Recht vor, die Konten von Benutzern, die so lche Verstöße begehen, zu kündigen. Der Kunde ist allein für das Verhalten seiner Vertreter verantwortlic h, indem er seine eigenen aufgezeichneten Daten und die Ergebnisse, die der Kunde durch die Nutzung der Produkte und Dienste erzielt, sowie deren direkte oder indirekte Folgen schützt.
Sonstige Beschränkungen. Die in Ziffer 21 beschriebenen vom VERKÄUFER ausdrücklich übernommenen Gewährleistungen gelten ausschließlich für durch den VERKÄUFER verkaufte PRODUKTE. Von den in Ziffer 21 beschriebenen vom VERKÄUFER ausdrücklich übernommenen Gewährleistungen ebenfalls ausgenommen sind sämtliche Softwarekomponenten von PRODUKTEN, deren Verkauf bzw. Lizenzierung nach Maßgabe einer separaten Lizenzvereinbarung oder einer ähnlichen Regelung für die betreffende Softwarekomponente erfolgt (wie beispielsweise Shrink-Wrap-Lizenzen). In einem solchen Fall gelten für die die betreffende Softwarekomponente ausschließlich die in der betreffenden Lizenzvereinbarung oder ähnlichen Regelung beschriebenen Gewährleistungen (falls zutreffend). Der VERKÄUFER übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Softwarekomponenten eines Produkts auch in Kombination mit vom Produkt abweichender alternativer Software oder Hardware funktionieren.
Sonstige Beschränkungen. 3.4.1 Der Versicherer zahlt die von ihm nach den Ziffern 5 bis 15 zu übernehmenden Kosten direkt an den Dienstleistungsbetrieb. Sofern jedoch die vom Versicherer zu übernehmenden Kosten für die Erbringung der Leistungen nicht ausreichen oder die Jahreshöchstentschädigungsgrenze überschritten wird, stellt der Dienstleis- tungsbetrieb den darüber hinaus gehenden Betrag dem Versicherungsnehmer oder der berechtigten Person direkt in Rechnung.
Sonstige Beschränkungen. Sofern der Versicherer einen Dienstleister für die Erbringung der vereinbarten Leistung einsetzt, trägt der Versicherer keine Verantwortung für die ordnungs- gemäße Ausführung der Tätigkeiten für die beauftragten oder vermittelten Un- ternehmen.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

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  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

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  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.