Rechte an Ergebnissen Musterklauseln

Rechte an Ergebnissen. Die Datenstelle räumt den Auftraggebern unentgeltlich und unwiderruflich das ausschließliche, dauerhafte und übertragbare Recht ein, sämtliche im Rahmen des Vertrags erbrachten Leistungsergebnisse auf alle Arten, soweit gesetzlich zugelassen, zu nutzen.
Rechte an Ergebnissen. 3.1 Geistiges Eigentum an den übergebenen Informationen und Unterlagen, gleich ob vertraulich oder nicht, bleibt bei der jeweiligen Partei.
Rechte an Ergebnissen. 7.1 Alle Urheber-, Patent- und sonstigen Schutzrechte an/im Zusammenhang mit im Rahmen dieser AGB von msg Plaut für den KUNDEN gegen Entgelt individuell er- stellten Programmen, Programmanpassungen, Schnitt- stellen, Dokumentationen und sonstigen Unterlagen so- wie sonstigen Ergebnissen stehen ausschließlich und un- eingeschränkt msg Plaut zu. Der KUNDE erhält daran die- selben Nutzungsrechte wie an der von msg Plaut mittels separater Vereinbarung erworbenen Standard-Software, auf die sich die Ergebnisse beziehen, in Ermangelung ei- ner solchen Lizenz ein nicht-ausschließliches, zeitlich un- befristetes, nicht übertragbares Recht zur Nutzung nur für eigene Zwecke.
Rechte an Ergebnissen. Die Datenstelle räumt den Auftraggebern unentgeltlich und unwiderruflich das aus- schließliche, dauerhafte und übertragbare Recht ein, sämtliche im Rahmen des Vertrags erbrachten Leistungsergebnisse auf alle Arten, soweit gesetzlich zugelassen, zu nutzen. Das Urheber- und Nutzungsrecht der Datenstelle an von ihr eingebrachten Leistungen bleibt unberührt; dies gilt insbesondere für Methoden, Verfahren und Werkzeuge. Soweit diese im Rahmen des Projektes weiterentwickelt worden sind, stehen den Auftraggebern hieran Nutzungsrechte zu.
Rechte an Ergebnissen. Alle Rechte an Arbeitsergebnissen, insbesondere Individualsoft- ware, verbleiben bei GEOINFO. Vorbehaltlich anderslautenden vertraglichen Regelungen räumt GEOINFO dem Leistungsemp- fänger ein zeitlich und örtlich unbeschränktes, nicht ausschliess- liches Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen ein. Produkte und Leistungen Dritter sowie vorbestehende Rechte von GEOINFO bleiben von dieser Regelung unberührt.
Rechte an Ergebnissen. 21.1. Die Ergebnisse der Leistung werden bereits während der Erstellung, unmittelbar in dem jeweiligen Bearbeitungszustand, zum Eigentum von ASMV. Soweit das Ergebnis in Zeichnungen, Modellen, Berichten, Datenträgern, Mustern und sonstigen Gegenständen verkörpert ist, gehen diese mit ihrer Entstehung, und zwar in dem jeweiligen Bearbeitungszustand, in das alleinige und uneingeschränkte Eigentum von ASMV über. Die Unterlagen, die ASMV an den Vertragspartner zur Vorbereitung oder Erbringung der Leistungen zur Verfügung stellt, verbleiben im Eigentum von ASMV.
Rechte an Ergebnissen. (1) Die Ergebnisse der Leistungen (nachfolgend „Ergebnisse" genannt) werden mit ihrer Erstellung, und zwar in ihrem jeweiligen Bearbeitungszustand, Eigentum von LEDVANCE. Der Auftragnehmer wird die Ergebnisse bis zu ihrer Übergabe für LEDVANCE verwahren. Für den Fall, dass LEDVANCE aus rechtlichen Gründen nicht originär alleiniger Eigentümer aller Rechte an den Ergebnissen gemäß des ersten Satzes wird, steht LEDVANCE das ausschließliche, übertragbare, unterlizenzierbare, weltweite, inhaltlich und zeitlich unbegrenzte Recht zu, die Ergebnisse ab Erstellung selbst oder durch Dritte in sämtlichen bekannten und unbekannten Nutzungsarten ganz oder teilweise beliebig zu nutzen, zu vervielfältigen, zu ändern und, auch in einer von ihm bearbeiteten Form, öffentlich zugänglich zu machen, zu veröffentlichen oder zu verwerten.
Rechte an Ergebnissen. (1) Die Ergebnisse der Leistungen (nachfolgend "Ergeb- nisse" genannt) werden mit ihrer Erstellung, und zwar in ih- rem jeweiligen Bearbeitungszustand, Eigentum Plastic Om- nium Lightings. Der Auftragnehmer wird die Ergebnisse bis zu ihrer Übergabe für Plastic Omnium Lighting verwahren. Für den Fall, dass Plastic Omnium Lighting aus rechtlichen Gründen nicht originär alleiniger Eigentümer aller Rechte an den Ergebnissen gemäß des ersten Satzes wird, steht Plas- tic Omnium Lighting das ausschließliche, übertragbare, un- terlizenzierbare, weltweite, inhaltlich und zeitlich unbe- grenzte Recht zu, die Ergebnisse ab Erstellung selbst oder durch Dritte in sämtlichen bekannten und unbekannten Nut- zungsarten ganz oder teilweise beliebig zu nutzen, zu ver- vielfältigen, zu ändern und, auch in einer von ihm bearbeite- ten Form, öffentlich zugänglich zu machen, zu veröffentli- chen oder zu verwerten.
Rechte an Ergebnissen. Der Auftragnehmer räumt den Auftraggebern 1 bis 8 bzw. den zugehörigen Krankenkassen unentgeltlich und unwiderruflich das ausschließliche, dauerhafte und übertragbare Recht ein, sämtliche im Rahmen des Vertrages erbrachten Leistungsergebnisse (mit Ausnahme der vom Auftragnehmer zur Erbringung des Vertrages selbst entwickelten bzw. lizensierten Erfassungs-, Prüfungs- und Report-Software) auf alle Arten zu nutzen. Das Urheber- und Nutzungsrecht des Auftragnehmers an von ihm eingebrachten Leistungen bleibt während der Vertragslaufzeit unberührt, dies gilt insbesondere für Methoden, Verfahren und Werkzeuge. Nach Vertragsablauf bzw. nach Kündigung des Vertrages sind die Auftraggeber 1 bis 8 berechtigt, das Nutzungsrecht der vom Auftragnehmer zur Erbringung des Vertrages selbst entwickelten Software (ohne Fremdlizenzprodukte) kostenpflichtig zu erwerben, es sei denn, die Auftraggeber haben für die entwickelte Software bereits während der Vertragslaufzeit Vergütungen entrichtet. In diesem Fall steht den Auftraggebern das Nutzungsrecht nach Vertragsbeendigung unentgeltlich zu.

Related to Rechte an Ergebnissen