Common use of Sonstige Regelungen Clause in Contracts

Sonstige Regelungen. 1. Mit der Ware mitgelieferte Fässer und Spulen, für die in der Rechnung ein Pfandgeld angesetzt ist (IV.-2.), bleiben Eigentum von SynFlex und werden dem Kunden nur zeitweise überlassen. Die Fässer und Spulen sind nach Entleerung an SynFlex zu übergeben. Wenn die Fässer und Spulen innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung und in einwandfreiem Zustand an SynFlex übergeben werden, schreibt SynFlex dem Kunden 90% des Pfandbetrages gut. 2. Zur Wahrung der Schriftform bedarf es weder einer eigenhändigen Namensunterschrift noch einer elektronischen Signatur. Mitteilungen mittels Telefax oder E-Mail genügen der Schriftform ebenso wie sonstige Textformen, ohne dass der Abschluss der Erklärung besonders kenntlich zu machen ist. 3. Vorbehaltlich eines schriftlichen Widerspruchs des Kunden verarbeitet SynFlex personenbezogene Daten, die SynFlex in Ausführung von nach diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen geregelten Tätigkeiten von dem Kunden erhält, auch bei im In- oder Ausland ansässigen Dienstleistern. 4. Der Kunde wird SynFlex unverzüglich schriftlich informieren, wenn Behörden in weiterem Zusammenhang mit der Ware eingeschaltet oder tätig werden. Der Kunde wird zudem die gelieferte Ware weiter im Markt beobachten und SynFlex unverzüglich schriftlich informieren, wenn eine Besorgnis besteht, dass durch die Ware Gefahren für Dritte entstehen könnten. 5. Ohne Verzicht von SynFlex auf weitergehende Ansprüche stellt der Kunde SynFlex uneingeschränkt von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Produkthaftpflicht- oder ähnlicher Bestimmungen gegen SynFlex erhoben werden, soweit die Haftung auf Umstände gestützt wird, die - wie z.B. die Darbietung des Produktes - durch den Kunden oder sonstige, von dem Kunden kontrollierte Dritte ohne ausdrückliche und schriftliche Zustimmung von SynFlex gesetzt wurden. Die Freistellung schließt insbesondere auch den Ersatz der SynFlex entstehenden Aufwendungen ein und wird von dem Kunden unter Verzicht auf weitere Voraussetzungen oder sonstige Einwände, insbesondere unter Verzicht auf die Einhaltung von Überwachungs- und Rückrufpflichten sowie unter Verzicht auf den Einwand der Verjährung zugesagt. 6. An von SynFlex in körperlicher oder elektronischer Form zur Verfügung gestellten Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen sowie an Software behält sich SynFlex alle Eigentums-, Urheber-, sonstigen gewerblichen Schutzrechte sowie Rechte aus Know- how vor. Sie sind Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Auftrages verwendet werden. 7. Ungeachtet weitergehender gesetzlicher Regelungen endet die Verjährungshemmung auch, wenn die hemmenden Verhandlungen über vier Wochen nicht in der Sache fortgeführt werden. Ein Neubeginn der Verjährung von Ansprüchen des Kunden bedarf in jedem Fall einer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung von SynFlex.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen, Allgemeine Verkaufsbedingungen

Sonstige Regelungen. 114.1 Auf das Vertragsverhältnis ist das deutsche Recht unter Ausschluss der Normen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht) anzuwenden. Mit Wenn der Ware mitgelieferte Fässer Kunde Verbraucher ist, kann auch das Recht an seinem Wohnsitz anwendbar sein, sofern es sich um zwingende verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt. 14.2 Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist ausschließlicher Gerichtsstand Berlin. Wir sind auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. 14.3 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen und Spulendiesbezüglich ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. 14.4 Der Kunde darf Rechte aus dem Vertragsverhältnis nur abtreten, wenn wir vorher schriftlich zugestimmt haben. Dies gilt nicht für die in Abtretung von Zahlungsansprüchen. Der Abtretungsausschluss findet ferner keine Anwendung, wenn wir kein schützenswertes Interesse an dem Abtretungsausschluss haben oder die berechtigten Belange des Kunden an der Rechnung ein Pfandgeld angesetzt ist (IV.-2Abtretbarkeit des Rechts unser schützenswertes Interesse an dem Abtretungsausschluss überwiegen.) 14.5 Sollten einzelne Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein bzw. werden, bleiben Eigentum von SynFlex und werden dem Kunden nur zeitweise überlassenberührt dies die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die Fässer Vertragspartner verpflichten sich, anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem Vertragsziel rechtlich und Spulen sind nach Entleerung an SynFlex zu übergebenwirtschaftlich am besten gerecht wird. Wenn Entsprechendes gilt im Fall einer Regelungslücke. Soweit eine einvernehmliche Lösung nicht möglich ist, gelten die Fässer und Spulen innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung und in einwandfreiem Zustand an SynFlex übergeben werden, schreibt SynFlex dem Kunden 90% des Pfandbetrages gutgesetzlichen Vorschriften. 214.6 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie die Abänderung dieser Regelung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Zur Wahrung der Der Vorrang individueller Vertragsabreden bleibt hiervon unberührt. 14.7 Die Schriftform bedarf es weder einer eigenhändigen Namensunterschrift noch einer elektronischen Signatur. Mitteilungen mittels Telefax oder im Sinne dieser AGB wird auch durch die Textform (z. B. E-Mail genügen der Schriftform ebenso wie sonstige TextformenMails, ohne dass der Abschluss der Erklärung besonders kenntlich zu machen ist. 3. Vorbehaltlich eines schriftlichen Widerspruchs des Kunden verarbeitet SynFlex personenbezogene Daten, die SynFlex in Ausführung von nach diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen geregelten Tätigkeiten von dem Kunden erhält, auch bei im In- oder Ausland ansässigen Dienstleistern. 4. Der Kunde wird SynFlex unverzüglich schriftlich informieren, wenn Behörden in weiterem Zusammenhang mit der Ware eingeschaltet oder tätig werden. Der Kunde wird zudem die gelieferte Ware weiter im Markt beobachten und SynFlex unverzüglich schriftlich informieren, wenn eine Besorgnis besteht, dass durch die Ware Gefahren für Dritte entstehen könnten. 5. Ohne Verzicht von SynFlex auf weitergehende Ansprüche stellt der Kunde SynFlex uneingeschränkt von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Produkthaftpflicht- oder ähnlicher Bestimmungen gegen SynFlex erhoben werdenTelefax) gewahrt, soweit die Haftung auf Umstände gestützt wird, die - wie z.B. die Darbietung des Produktes - durch den Kunden oder sonstige, von dem Kunden kontrollierte Dritte ohne ausdrückliche und schriftliche Zustimmung von SynFlex gesetzt wurden. Die Freistellung schließt insbesondere auch den Ersatz der SynFlex entstehenden Aufwendungen ein und wird von dem Kunden unter Verzicht auf weitere Voraussetzungen oder sonstige Einwände, insbesondere unter Verzicht auf die Einhaltung von Überwachungs- und Rückrufpflichten sowie unter Verzicht auf den Einwand der Verjährung zugesagtnicht ausdrücklich eine abweichende Regelung getroffen wurde. 6. An von SynFlex in körperlicher oder elektronischer Form zur Verfügung gestellten Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen sowie an Software behält sich SynFlex alle Eigentums-, Urheber-, sonstigen gewerblichen Schutzrechte sowie Rechte aus Know- how vor. Sie sind Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Auftrages verwendet werden. 7. Ungeachtet weitergehender gesetzlicher Regelungen endet die Verjährungshemmung auch, wenn die hemmenden Verhandlungen über vier Wochen nicht in der Sache fortgeführt werden. Ein Neubeginn der Verjährung von Ansprüchen des Kunden bedarf in jedem Fall einer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung von SynFlex.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Sonstige Regelungen. 1. Mit der Ware mitgelieferte Fässer und Spulen, für die in der Rechnung ein Pfandgeld angesetzt ist (IV.-2.), bleiben Eigentum von SynFlex und werden dem Kunden nur zeitweise überlassen. Die Fässer und Spulen sind nach Entleerung an SynFlex zu übergeben. Wenn die Fässer und Spulen innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung und in einwandfreiem Zustand an SynFlex übergeben werden, schreibt SynFlex dem Kunden 90% des Pfandbetrages gut. 2. Zur Wahrung der Schriftform bedarf es weder einer eigenhändigen Namensunterschrift noch einer elektronischen Signatur. Mitteilungen mittels Telefax oder E-Mail genügen der Schriftform ebenso wie sonstige Textformen, ohne dass der Abschluss der Erklärung besonders kenntlich zu machen ist. 32. Vorbehaltlich eines schriftlichen Widerspruchs des Kunden verarbeitet SynFlex personenbezogene Daten, die SynFlex in Ausführung von nach diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen geregelten Tätigkeiten von dem Kunden erhält, auch bei Die im In- oder Ausland ansässigen DienstleisternZusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Kunden werden von WSW im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutz- Grundverordnung verarbeitet. 43. Der Kunde wird SynFlex WSW unverzüglich schriftlich informieren, wenn Behörden in weiterem Zusammenhang mit der Ware eingeschaltet oder tätig werden. Der Kunde wird zudem die gelieferte Ware weiter im Markt beobachten und SynFlex WSW unverzüglich schriftlich informieren, wenn eine Besorgnis besteht, dass durch die Ware Gefahren für Dritte entstehen könnten. 54. Ohne Verzicht von SynFlex WSW auf weitergehende Ansprüche stellt der Kunde SynFlex WSW uneingeschränkt von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Produkthaftpflicht- oder ähnlicher verschuldensunabhängiger Bestimmungen gegen SynFlex WSW erhoben werden, soweit die Haftung auf Umstände gestützt wird, die - wie z.B. die Darbietung des Produktes - durch den Kunden oder sonstige, von dem Kunden kontrollierte Dritte ohne ausdrückliche und schriftliche Zustimmung von SynFlex WSW gesetzt wurden. Die Freistellung schließt insbesondere auch den Ersatz der SynFlex WSW entstehenden Aufwendungen ein und wird von dem Kunden unter Verzicht auf weitere Voraussetzungen oder sonstige Einwände, insbesondere unter Verzicht auf die Einhaltung von Überwachungs- und Rückrufpflichten sowie unter Verzicht auf den Einwand der Verjährung zugesagt. 65. An von SynFlex WSW in körperlicher oder elektronischer Form zur Verfügung gestellten Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen Berechnungen, Mustern und sonstigen Unterlagen sowie an Software behält sich SynFlex WSW alle Eigentums-, Urheber-, sonstigen gewerblichen Schutzrechte sowie Rechte aus Know- Know-how vor. Sie sind Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Auftrages verwendet werden. 76. Ungeachtet weitergehender gesetzlicher Regelungen endet die Verjährungshemmung auch, wenn die hemmenden Verhandlungen über vier Wochen nicht in der Sache fortgeführt werden. Ein Neubeginn der Verjährung von Ansprüchen des Kunden bedarf in jedem Fall einer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung von SynFlexWSW.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Sonstige Regelungen. 1. Mit der Ware mitgelieferte Fässer und Spulen, Die IG-Mitglieder stimmen einer Erfassung ihrer persönlichen Daten für IG-interne Zwecke zu. Informationen über die in der Rechnung ein Pfandgeld angesetzt ist (IV.-2.), bleiben Eigentum von SynFlex und werden dem Kunden nur zeitweise überlassen. Die Fässer und Spulen sind nach Entleerung Mitglieder dürfen nicht an SynFlex zu übergeben. Wenn die Fässer und Spulen innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung und in einwandfreiem Zustand an SynFlex übergeben Dritte weitergegeben werden, schreibt SynFlex dem Kunden 90% des Pfandbetrages gut. 2. Zur Wahrung Die IG-Mitglieder dürfen IG-interne Materialien und sonstige kostenverursachende Informationen nicht an Dritte weitergeben. Das betrifft auch den Code der Schriftform bedarf es weder einer eigenhändigen Namensunterschrift noch einer elektronischen Signatur. Mitteilungen mittels Telefax oder E-Mail genügen der Schriftform ebenso wie sonstige Textformen, ohne dass der Abschluss der Erklärung besonders kenntlich zu machen istIG- Internetseite. 3. Vorbehaltlich eines schriftlichen Widerspruchs des Kunden verarbeitet SynFlex personenbezogene DatenEs ist zulässig, dass durch den Vorstand verbindlicher Schriftverkehr mit den Mitgliedern auch per E-Mail oder FAX – sofern dies technisch möglich ist - geführt wird. Auch können auf diese Weise Abstimmungen und andere Voten erfolgen. Dazu ist dann jeweils ein Termin für die SynFlex in Ausführung von nach diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen geregelten Tätigkeiten von dem Kunden erhält, auch bei im In- oder Ausland ansässigen DienstleisternRückmeldung zu setzen. 4. Der Kunde wird SynFlex unverzüglich schriftlich informieren, wenn Behörden in weiterem Zusammenhang mit Die DIXI-IG kann durch Beschluss der Ware eingeschaltet oder tätig Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstands aufgelöst werden. Der Kunde Die verbleibenden finanziellen Mittel sind nach Begleichung aller Verpflichtungen unter den zu diesem Stichtag ordentlichen Mitgliedern (keine beitragsbefreiten Familienmitglieder), anteilig nach Dauer der Mitgliedschaft, aufzuteilen. Die Abwicklung erfolgt bis spätestens zum Ende des 3. Monats, der auf die Beschlussfassung folgt. Sollten Vermögensgegenstände oder Barmittel nicht bis zu diesem Stichtag veräußert oder ausgezahlt werden können, wird zudem das Restvermögen z.B. einer gemeinnützigen Organisation oder einem Museum übereignet. Über den Empfänger entscheidet die gelieferte Ware weiter im Markt beobachten und SynFlex unverzüglich schriftlich informieren, wenn eine Besorgnis besteht, dass durch Versammlung zusammen mit dem Auflösungsbeschluss. Über die Ware Gefahren für Dritte entstehen könntenAbwicklung wird abschließend vom Kassenwart Bericht erstattet. 5. Ohne Verzicht von SynFlex auf weitergehende Ansprüche stellt Der Sitz der Kunde SynFlex uneingeschränkt von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Produkthaftpflicht- oder ähnlicher Bestimmungen gegen SynFlex erhoben werden, soweit die Haftung auf Umstände gestützt wird, die - wie z.B. die Darbietung des Produktes - IG wird durch den Kunden oder sonstige, von dem Kunden kontrollierte Dritte ohne ausdrückliche und schriftliche Zustimmung von SynFlex gesetzt wurden. Die Freistellung schließt insbesondere auch den Ersatz der SynFlex entstehenden Aufwendungen ein und wird von dem Kunden unter Verzicht auf weitere Voraussetzungen oder sonstige Einwände, insbesondere unter Verzicht auf die Einhaltung von Überwachungs- und Rückrufpflichten sowie unter Verzicht auf den Einwand der Verjährung zugesagtVorstandsvorsitzenden bestimmt. 6. An von SynFlex in körperlicher oder elektronischer Form zur Verfügung gestellten Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen sowie an Software behält sich SynFlex alle Eigentums-, Urheber-, sonstigen gewerblichen Schutzrechte sowie Rechte aus Know- how vor. Sie sind Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Auftrages verwendet werdenDas Vereinsjahr ist das Kalenderjahr. 7. Ungeachtet weitergehender gesetzlicher Regelungen endet die Verjährungshemmung auch, wenn die hemmenden Verhandlungen über vier Wochen nicht in der Sache fortgeführt werden. Ein Neubeginn der Verjährung von Ansprüchen des Kunden bedarf in jedem Fall einer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung von SynFlex.

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Samples: Membership Agreement

Sonstige Regelungen. 1. Mit der Ware mitgelieferte Fässer und Spulen, für die in der Rechnung ein Pfandgeld angesetzt ist (IV.-2.), bleiben Gelieferte Xxxx bleibt bis zum Ausgleich aller gegen den Kunden bestehenden Forderungen im Eigentum von SynFlex und werden dem Kunden nur zeitweise überlassenBartscher. Die Fässer Regelung der Preis- und Spulen sind nach Entleerung an SynFlex zu übergebenLeis- tungsgefahr in Ziffer III.-9. Wenn die Fässer und Spulen innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung und in einwandfreiem Zustand an SynFlex übergeben werden, schreibt SynFlex dem Kunden 90% des Pfandbetrages gutwird durch den Eigentumsvorbehalt nicht verändert. 2. Zur Wahrung der Schriftform bedarf es weder einer eigenhändigen Namensunterschrift noch einer elektronischen Signatur. Mitteilungen mittels Telefax Ungeachtet weitergehender gesetzlicher oder E-Mail genügen der Schriftform ebenso wie sonstige Textformen, ohne dass der Abschluss der Erklärung besonders kenntlich zu machen ist. 3. Vorbehaltlich eines schriftlichen Widerspruchs des Kunden verarbeitet SynFlex personenbezogene Daten, die SynFlex in Ausführung von nach diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen geregelten Tätigkeiten von dem Kunden erhält, auch bei im In- oder Ausland ansässigen Dienstleistern. 4. Der Kunde wird SynFlex unverzüglich schriftlich informieren, wenn Behörden in weiterem Zusammenhang mit der Ware eingeschaltet oder tätig werden. Der Kunde wird zudem die gelieferte Ware weiter im Markt beobachten und SynFlex unverzüglich schriftlich informieren, wenn eine Besorgnis besteht, dass durch die Ware Gefahren für Dritte entstehen könnten. 5. Ohne Verzicht von SynFlex auf weitergehende vertraglicher Ansprüche stellt der Kunde SynFlex Bartscher uneingeschränkt von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Produkthaftpflicht- oder ähnlicher Bestimmungen gegen SynFlex Bartscher erhoben werden, soweit die Haftung auf Umstände gestützt wird, die - wie z.z. B. die Darbietung Darbie- tung des Produktes - durch den Kunden oder sonstige, von dem Kunden kontrollierte sonstige Dritte ohne ausdrückliche und schriftliche Zustimmung von SynFlex Bartscher gesetzt wurden. Die Freistellung schließt insbesondere auch den Ersatz der SynFlex Bartscher entstehenden Aufwendungen ein und wird von dem Kunden unter Verzicht auf weitere Voraussetzungen oder sonstige Einwände, insbesondere unter Verzicht auf die Einhaltung von Überwachungs- Überwa- chungs- und Rückrufpflichten sowie unter Verzicht auf den Einwand der Verjährung zugesagt. 63. An von SynFlex Bartscher in körperlicher oder elektronischer Form zur Verfügung gestellten Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen sowie an Software und Soft- ware behält sich SynFlex Bartscher alle Eigentums-, Urheber-, sonstigen gewerblichen Schutzrechte sowie Rechte aus Know- Know-how vor. Sie sind Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Auftrages verwendet werden. 74. Ungeachtet weitergehender gesetzlicher Regelungen endet die Verjährungshemmung auch, wenn die hemmenden Verhandlungen über vier Wochen nicht in der Sache fortgeführt werden. Ein Neubeginn der Verjährung von Ansprüchen Vorbehaltlich eines schriftlichen Widerspruchs des Kunden verarbeitet Bartscher personenbezogene Daten, die Bartscher in Ausführung von nach diesen Internati- onalen Verkaufsbedingungen geregelten Tätigkeiten von dem Kunden erhält, auch bei im In- oder Ausland ansässigen Dienstleistern. 5. Die Übermittlung elektronischer Dokumente (EDI) bedarf besonderer Abstim- mung. 6. Sämtliche Mitteilungen, Erklärungen, Anzeigen usw. sind ausschließlich in jedem Fall einer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung von SynFlexdeut- scher oder in englischer Sprache abzufassen. Mitteilungen mittels Telefax oder E-Mail genügen der Schriftform.

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Samples: International Sales Conditions

Sonstige Regelungen. 1. Mit der Ware mitgelieferte Fässer und Spulen, für die in der Rechnung ein Pfandgeld angesetzt ist (IV.-2.), bleiben Eigentum von SynFlex und werden dem Kunden nur zeitweise überlassen. Die Fässer und Spulen sind nach Entleerung an SynFlex zu übergeben. Wenn die Fässer und Spulen innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung und in einwandfreiem Zustand an SynFlex übergeben werden, schreibt SynFlex dem Kunden 90% des Pfandbetrages gut. 2. Zur Wahrung der Schriftform bedarf es weder einer eigenhändigen eigenhän- digen Namensunterschrift noch einer elektronischen Signatur. Mitteilungen mittels Telefax oder E-Mail genügen der Schriftform Schrift- form ebenso wie sonstige Textformen, ohne dass der Abschluss der Erklärung besonders kenntlich zu machen ist. Dies gilt nicht bei Änderungen der Bankverbindung. Solche Änderungen sind durch eigenhändige Namensunterschrift zu unterzeichnen und auf dem Postweg zu verschicken. 2. Die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhalte- nen Daten über den Kunden werden von Tecnamic im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet. 3. Vorbehaltlich eines schriftlichen Widerspruchs des Kunden verarbeitet SynFlex personenbezogene Daten, die SynFlex in Ausführung von nach diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen geregelten Tätigkeiten von dem Kunden erhält, auch bei im In- oder Ausland ansässigen Dienstleistern. 4. Der Kunde wird SynFlex Tecnamic unverzüglich schriftlich informieren, wenn Behörden in weiterem Zusammenhang mit der Ware eingeschaltet ein- geschaltet oder tätig werden. Der Kunde wird zudem die gelieferte gelie- ferte Ware weiter im Markt beobachten und SynFlex unverzüglich Tecnamic unverzüg- lich schriftlich informieren, wenn eine Besorgnis besteht, dass durch die Ware Gefahren für Dritte entstehen könnten. 54. Ohne Verzicht von SynFlex Tecnamic auf weitergehende weiter gehende Ansprüche stellt der Kunde SynFlex Tecnamic uneingeschränkt von allen Ansprüchen Ansprü- chen Dritter frei, die aufgrund von Produkthaftpflicht- oder ähnlicher ähn- licher Bestimmungen gegen SynFlex Tecnamic erhoben werden, soweit die Haftung auf Umstände gestützt wird, die - wie z.z. B. die Darbietung des Produktes - durch den Kunden oder sonstige, sonstige von dem Kunden kontrollierte Dritte ohne ausdrückliche und schriftliche schrift- liche Zustimmung von SynFlex gesetzt wurdenTecnamic gesetztwurden. Die Freistellung schließt insbesondere auch den Ersatz der SynFlex entstehenden Tecnamic entstehen- den Aufwendungen ein und wird von dem Kunden unter Verzicht auf weitere Voraussetzungen oder sonstige Einwände, insbesondere insbeson- dere unter Verzicht auf die Einhaltung von Überwachungs- und Rückrufpflichten sowie unter Verzicht auf den Einwand der Verjährung Ver- jährung, zugesagt. 65. An von SynFlex Tecnamic in körperlicher oder elektronischer Form zur Verfügung gestellten Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen Berech- nungen und sonstigen Unterlagen sowie an Software behält sich SynFlex Tecnamic alle Eigentums-, Urheber-, sonstigen gewerblichen Schutzrechte sowie Rechte aus Know- Know-how vor. Sie sind Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Auftrages verwendet werden. 76. Ungeachtet weitergehender weiter gehender gesetzlicher Regelungen endet die Verjährungshemmung auch, wenn die hemmenden Verhandlungen Verhand- lungen über vier (4) Wochen nicht in der Sache fortgeführt werdenwer- den. Ein Neubeginn der Verjährung von Ansprüchen des Kunden bedarf in jedem Fall einer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung Bestäti- gung von SynFlexTecnamic.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Sonstige Regelungen. 1. Mit Lieferung werden die Ware und/oder Werkleistung sowie alle zugehörigen Un- terlagen und Dokumente uneingeschränkt Eigentum von Xxxxx Xxxxx. Soweit Xxxxx Werft dem Lieferanten Material beistellt, bleibt das Eigentum von Xxxxx Xxxxx unberührt. Jegliche Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung erfolgt für Meyer Werft. Wenn ein Eigentumsvorbehalt zugunsten des Lieferanten vereinbart wird, hat dieser lediglich die Wirkungen eines einfachen Eigentumsvorbehalts; Meyer Werft ist ungeachtet des Eigentumsvorbehalts zudem berechtigt, die Ware und/oder Werkleistung jederzeit uneingeschränkt zu verwenden und/oder zu veräu- ßern sowie das Eigentum an der Ware mitgelieferte Fässer und Spulenund/oder Werkleistung auf Dritte zu übertra- gen, für auch wenn die in der Rechnung ein Pfandgeld angesetzt ist (IV.-2.), bleiben Eigentum von SynFlex und werden dem Kunden nur zeitweise überlassen. Die Fässer und Spulen sind nach Entleerung an SynFlex zu übergeben. Wenn die Fässer und Spulen innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung und in einwandfreiem Zustand an SynFlex übergeben werden, schreibt SynFlex dem Kunden 90% Verwendung durch Meyer Werft den Untergang des Pfandbetrages gutEigen- tumsvorbehalts zur Folge hat. 2. Ohne Verzicht von Xxxxx Xxxxx auf weitergehende Ansprüche stellt der Lieferant Meyer Werft von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von produktrechtli- chen, produkthaftungsrechtlichen oder ähnlichen Bestimmungen gegen Meyer Werft erhoben werden, soweit das Produkt von dem Lieferanten geliefert wurde oder die Ursächlichkeit von durch den Lieferanten gelieferten Grundstoffen oder Teilen für den Produktfehler nicht ausgeschlossen werden kann. Die Freistellung schließt insbesondere auch den Ersatz der Meyer Werft entstehenden Aufwendun- gen sowie der Kosten einer vorsorglichen Feld- oder Rückrufaktion ein und wird von dem Lieferanten unter Verzicht auf weitere Voraussetzungen oder sonstige Ein- wände, insbesondere unter Verzicht auf die Einhaltung von Untersuchungs-, Rüge-, Überwachungs- oder Rückrufpflichten sowie unter Verzicht auf den Einwand der Verjährung zugesagt. Soweit der Vertrag mit dem Lieferanten nicht von einer von Meyer Werft abgeschlossenen Lieferantenpflichtversicherung abgedeckt ist und Meyer Werft den Lieferanten schriftlich von dem Umfang der Abdeckung informiert hat, ist der Lieferant verpflichtet, ungeachtet weitergehender Ansprüche von Meyer Werft eine Produkthaftpflichtversicherung und eine Produktrückrufversiche- rung mit einer Deckungssumme von mindestens € 5 Mio. pro Schadensfall zu un- terhalten und das Bestehen der Versicherung auf Anforderung von Xxxxx Xxxxx je- derzeit nachzuweisen. 3. Ohne Verzicht von Meyer Werft auf weitergehende Ansprüche wird der Lieferant Meyer Werft auf erstes Anfordern und unter Verzicht auf weitere Voraussetzungen oder sonstige Einwände, insbesondere unter Verzicht auf die Einhaltung von Unter- suchungs-, Rüge-, Überwachungs- oder Rückrufpflichten oder die vorherige Durch- führung behördlicher oder gerichtlicher Verfahren sowie unter Verzicht auf den Ein- wand der Verjährung in schriftlicher Form alle gebotenen Auskünfte und techni- schen Dokumentationen zu der Ware und/oder Werkleistung erteilen und uneinge- schränkt Sicherheit oder Ersatz leisten, wenn Meyer Werft infolge behördlicher Anordnung Nachteile drohen oder Bußgelder auferlegt werden oder sonstige Nachteile erfährt und die behördliche Anordnung auf produktrechtliche Vorschriften gestützt wird, deren Beachtung nach den Bestimmungen in diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen zu dem Pflichtenkreis des Lieferanten zählt. Das Gleiche gilt, wenn Meyer Werft aufgrund geltender gesetzlicher Vorschriften gehalten ist, Ware und/oder Werkleistung zurückzurufen, die von dem Lieferanten geliefert wurde oder von dem Lieferanten gelieferte Teile enthält, sofern deren Ursächlichkeit für den Waren-Rückruf nicht ausgeschlossen werden kann. 4. Die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Lieferanten und seine Mitarbeiter werden von Xxxxx Xxxxx nach den Vorgaben der anwendbaren Datenschutzbestimmungen verarbeitet und genutzt. 5. An von Meyer Werft in körperlicher oder elektronischer Form zur Verfügung gestell- ten Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen sowie an Software behält sich Meyer Werft alle Eigentums-, Urheber-, sonstigen gewerbli- chen Schutzrechte sowie Rechte aus Know-how vor. Sie sind Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen ausschließlich zur Durchführung des von Xxxxx Xxxxx erteilten Auftrages verwendet werden. Nach Abwicklung des Auftrages sind sie un- aufgefordert, unter Verzicht auf jedes Recht der Zurückbehaltung, vollständig und ohne Rückbehalt von Kopien an Xxxxx Werft zurückzugeben. 6. Meyer Werft kann gelieferte Software im Hinblick auf die mit dem Lieferanten ver- einbarten Leistungsmerkmale und/oder die bestimmungsgemäße Verwendung der Ware und/oder Werkleistung oder zugehöriger Produkte und ohne Beschränkung auf gesetzliche oder sonst mit dem Lieferanten vereinbarte Nutzungsmöglichkeiten nutzen. Meyer Werft ist stets zur Fertigung von Sicherungskopien berechtigt. 7. Zur Wahrung der Schriftform bedarf es weder einer eigenhändigen Namensunterschrift Namensunter- schrift noch einer elektronischen Signatur. Mitteilungen mittels Telefax oder E-Mail genügen der Schriftform ebenso wie sonstige Textformen, ohne dass der Abschluss der Erklärung besonders kenntlich zu machen ist. 3. Vorbehaltlich eines schriftlichen Widerspruchs des Kunden verarbeitet SynFlex personenbezogene Daten, die SynFlex in Ausführung von nach diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen geregelten Tätigkeiten von dem Kunden erhält, auch bei im In- oder Ausland ansässigen Dienstleistern. 4. Der Kunde wird SynFlex unverzüglich schriftlich informieren, wenn Behörden in weiterem Zusammenhang mit der Ware eingeschaltet oder tätig werden. Der Kunde wird zudem die gelieferte Ware weiter im Markt beobachten und SynFlex unverzüglich schriftlich informieren, wenn eine Besorgnis besteht, dass durch die Ware Gefahren für Dritte entstehen könnten. 5. Ohne Verzicht von SynFlex auf weitergehende Ansprüche stellt der Kunde SynFlex uneingeschränkt von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Produkthaftpflicht- oder ähnlicher Bestimmungen gegen SynFlex erhoben werden, soweit die Haftung auf Umstände gestützt wird, die - wie z.B. die Darbietung des Produktes - durch den Kunden oder sonstige, von dem Kunden kontrollierte Dritte ohne ausdrückliche und schriftliche Zustimmung von SynFlex gesetzt wurden. Die Freistellung schließt insbesondere auch den Ersatz der SynFlex entstehenden Aufwendungen ein und wird von dem Kunden unter Verzicht auf weitere Voraussetzungen oder sonstige Einwände, insbesondere unter Verzicht auf die Einhaltung von Überwachungs- und Rückrufpflichten sowie unter Verzicht auf den Einwand der Verjährung zugesagt. 6. An von SynFlex in körperlicher oder elektronischer Form zur Verfügung gestellten Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen sowie an Software behält sich SynFlex alle Eigentums-, Urheber-, sonstigen gewerblichen Schutzrechte sowie Rechte aus Know- how vor. Sie sind Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Auftrages verwendet werden. 7. Ungeachtet weitergehender gesetzlicher Regelungen endet die Verjährungshemmung auch, wenn die hemmenden Verhandlungen über vier Wochen nicht in der Sache fortgeführt werden. Ein Neubeginn der Verjährung von Ansprüchen des Kunden bedarf in jedem Fall einer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung von SynFlex.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Sonstige Regelungen. 1. Gelieferte Ware bleibt bis zum Ausgleich aller gegen den Kunden bestehenden Forderungen im Eigentum von SynFlex. Die Regelung der Preis- und Leistungsgefahr in Ziffer III.-9. wird durch den Eigentumsvorbehalt nicht verändert. 2. Mit der Ware mitgelieferte Fässer und Spulen, für die in der Rechnung ein Pfandgeld angesetzt ist (IV.-2IV.-1.), bleiben Eigentum von SynFlex und werden dem Kunden nur zeitweise überlassen. Die Fässer und Spulen sind nach Entleerung an SynFlex zu übergeben. Wenn die Fässer und Spulen innerhalb von 6 sechs (6) Monaten nach Lieferung und in einwandfreiem Zustand an SynFlex übergeben werden, schreibt SynFlex dem Kunden 90% des Pfandbetrages und bei Übergabe von Kleinmengen 87% des Pfandbetrages gut. 2. Zur Wahrung der Schriftform bedarf es weder einer eigenhändigen Namensunterschrift noch einer elektronischen Signatur. Mitteilungen mittels Telefax oder E-Mail genügen der Schriftform ebenso wie sonstige Textformen, ohne dass der Abschluss der Erklärung besonders kenntlich zu machen ist. 3. Vorbehaltlich eines schriftlichen Widerspruchs des Kunden verarbeitet SynFlex personenbezogene Daten, die SynFlex in Ausführung von nach diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen geregelten Tätigkeiten von dem Kunden erhält, auch bei im In- Ungeachtet weitergehender gesetzlicher oder Ausland ansässigen Dienstleistern. 4. Der Kunde wird SynFlex unverzüglich schriftlich informieren, wenn Behörden in weiterem Zusammenhang mit der Ware eingeschaltet oder tätig werden. Der Kunde wird zudem die gelieferte Ware weiter im Markt beobachten und SynFlex unverzüglich schriftlich informieren, wenn eine Besorgnis besteht, dass durch die Ware Gefahren für Dritte entstehen könnten. 5. Ohne Verzicht von SynFlex auf weitergehende vertraglicher Ansprüche stellt der Kunde SynFlex uneingeschränkt von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Produkthaftpflicht- oder ähnlicher Bestimmungen gegen SynFlex erhoben werden, soweit die Haftung auf Umstände gestützt wird, die - wie z.z. B. die Darbietung des Produktes - durch den Kunden oder sonstige, von dem Kunden kontrollierte sonstige Dritte ohne ausdrückliche und schriftliche Zustimmung von SynFlex gesetzt wurden. Die Freistellung schließt insbesondere auch den Ersatz der SynFlex entstehenden Aufwendungen ein und wird von dem Kunden unter Verzicht auf weitere Voraussetzungen oder sonstige Einwände, insbesondere unter Verzicht auf die Einhaltung von Überwachungs- und Rückrufpflichten sowie unter Verzicht auf den Einwand der Verjährung zugesagt. 64. An von SynFlex in körperlicher oder elektronischer Form zur Verfügung gestellten Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen sowie an und Software behält sich SynFlex alle Eigentums-, Urheber-, sonstigen gewerblichen Schutzrechte sowie Rechte aus Know- how vor. 5. Sie sind Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen ausschließlich zur Durchführung Vorbehaltlich eines schriftlichen Widerspruchs des jeweiligen Auftrages verwendet werdenKunden verarbeitet SynFlex personenbezogene Daten, die SynFlex in Ausführung von nach diesen Internationalen Verkaufsbedingungen geregelten Tätigkeiten von dem Kunden erlangt, auch bei im In- oder Ausland ansässigen Dienstleistern. 6. Die Übermittlung elektronischer Dokumente (EDI) bedarf besonderer Abstimmung. 7. Ungeachtet weitergehender gesetzlicher Regelungen endet die Verjährungshemmung auchSämtliche Mitteilungen, wenn die hemmenden Verhandlungen über vier Wochen nicht Erklärungen, Anzeigen usw. sind ausschließlich in deutscher oder in englischer Sprache abzufassen. Mitteilungen mittels Telefax oder E-Mail genügen der Sache fortgeführt werden. Ein Neubeginn der Verjährung von Ansprüchen des Kunden bedarf in jedem Fall einer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung von SynFlexSchriftform.

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Samples: International Sales Terms

Sonstige Regelungen. 1. Mit der Ware mitgelieferte Fässer und Spulen, für die in der Rechnung ein Pfandgeld angesetzt ist (IV.-2.), bleiben Eigentum von SynFlex und werden dem Kunden nur zeitweise überlassen. Die Fässer und Spulen sind nach Entleerung an SynFlex zu übergeben. Wenn die Fässer und Spulen innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung und in einwandfreiem Zustand an SynFlex übergeben werden, schreibt SynFlex dem Kunden 90% des Pfandbetrages gut. 2. Zur Wahrung der Schriftform bedarf es weder einer eigenhändigen eigenh‰ndigen Namensunterschrift noch einer elektronischen Signatur. Mitteilungen mittels Telefax oder E-Mail genügen der Schriftform ebenso wie sonstige Textformen, ohne dass der Abschluss der Erklärung Erkl‰rung besonders kenntlich zu machen ist. 32. Vorbehaltlich eines schriftlichen Widerspruchs des Kunden verarbeitet SynFlex personenbezogene Daten, die SynFlex in Ausführung von nach diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen geregelten Tätigkeiten von dem Kunden erhält, auch bei Die im In- oder Ausland ansässigen DienstleisternZusammenhang mit der Gesch‰ftsbeziehung erhaltenen Daten über den Kunden werden von Wolf im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet. 43. Der Kunde wird SynFlex Wolf unverzüglich schriftlich informieren, wenn Behörden Behˆrden in weiterem Zusammenhang mit der Ware eingeschaltet oder tätig t‰tig werden. Der Kunde wird zudem die gelieferte Ware weiter im Markt beobachten und SynFlex Wolf unverzüglich schriftlich informieren, wenn eine Besorgnis besteht, dass durch die Ware Gefahren für Dritte entstehen könntenkˆnnten. 54. Ohne Verzicht von SynFlex Xxxx auf weitergehende Ansprüche stellt der Kunde SynFlex uneingeschränkt Wolf uneingeschr‰nkt von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Produkthaftpflicht- oder ähnlicher ‰hnlicher Bestimmungen gegen SynFlex Wolf erhoben werden, soweit die Haftung auf Umstände Umst‰nde gestützt wird, die - wie z.B. die Darbietung des Produktes Pro- duktes - durch den Kunden oder sonstige, von dem Kunden kontrollierte Dritte ohne ausdrückliche und schriftliche Zustimmung von SynFlex Wolf gesetzt wurden. Die Freistellung schließt schlieflt insbesondere auch den Ersatz Er- satz der SynFlex Wolf entstehenden Aufwendungen ein und wird von dem Kunden unter Verzicht auf weitere Voraussetzungen Vo- raussetzungen oder sonstige EinwändeEinw‰nde, insbesondere unter Verzicht auf die Einhaltung von Überwachungs- ‹berwa- chungs- und Rückrufpflichten sowie unter Verzicht auf den Einwand der Verjährung Verj‰hrung zugesagt. 65. An von SynFlex Wolf in körperlicher kˆrperlicher oder elektronischer Form zur Verfügung gestellten Abbildungen, ZeichnungenZeichnun- gen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen sowie an Software behält beh‰lt sich SynFlex Wolf alle Eigentums-, Urheber-Ur- heber-, sonstigen gewerblichen Schutzrechte sowie Rechte aus Know- Know-how vor. Sie sind Dritten gegenüber gegen- über geheim zu halten und dürfen ausschließlich ausschliefllich zur Durchführung des jeweiligen Auftrages verwendet werden. 76. Ungeachtet weitergehender gesetzlicher Regelungen endet die Verjährungshemmung Verj‰hrungshemmung auch, wenn die hemmenden Verhandlungen über vier Wochen nicht in der Sache fortgeführt werden. Ein Neubeginn der Verjährung Verj‰hrung von Ansprüchen des Kunden bedarf in jedem Fall einer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung Best‰ti- gung von SynFlexWolf.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Sonstige Regelungen. 1 Beginn des Versicherungsschutzes §2 Dauer und Ende des Versicherungsschutzes 1. Mit Für die versicherte Person endet der Ware mitgelieferte Fässer und Spulen, für die in Versicherungsschutz mit dem vom Versicherungsnehmer schriftlich mitgeteilten Abmeldedatum bei ROLAND. Eine Mitteilung gegenüber der Rechnung ein Pfandgeld angesetzt ist (IV.-2.), bleiben Eigentum von SynFlex und werden dem Kunden nur zeitweise überlassen. Die Fässer und Spulen sind nach Entleerung an SynFlex zu übergeben. Wenn die Fässer und Spulen innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung und in einwandfreiem Zustand an SynFlex übergeben werden, schreibt SynFlex dem Kunden 90% des Pfandbetrages gutversicherten Person erfolgt durch ROLAND nicht. 2. Zur Wahrung Wird der Schriftform bedarf es weder einer eigenhändigen Namensunterschrift noch einer elektronischen SignaturGruppenversicherungsvertrag zwischen ROLAND und Versicherungsnehmer beendet, endet auch der Versicherungsschutz für die versicherte Person zum Ende der vereinbarten Vertragslauf- zeit. 1. Mitteilungen mittels Telefax Alle für XXXXXX bestimmten Anzeigen und Erklärungen sollen an die Hauptverwaltung oder Ean die im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Geschäftsstelle gerichtet werden. Für die Meldung von Rechtsschutz-Mail genügen Schadenfällen steht der Schriftform ebenso wie sonstige Textformenversicherten Person gemäß § 1, ohne dass Allgemeiner Teil der Abschluss tele- fonische 24-Stunden-Service zur Verfügung. Für die Meldung von Schutzbrief-Schadenfällen steht der versicherten Person gemäß § 1, Allgemeiner Teil der telefonische 24-Stunden-Service zur Verfügung. 2. Hat die versicherte Person XXXXXX eine Änderung Ihrer Anschrift oder eine Namensänderung nicht mitgeteilt, genügt für eine Willens- erklärung, die Ihnen gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte uns bekannte Anschrift. Die Erklärung besonders kenntlich gilt drei Tage nach der Absendung des Briefes als zu- gegangen. 1. Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren nach Ablauf von drei Jahren. Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemei- nen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. 2. Hat die versicherte Person einen Anspruch beim Versicherer ange- meldet, ist die Verjährung von der Anmeldung bis zu machen dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung in Textform zugeht. 1. Für Klagen gegen XXXXXX bestimmt sich die gerichtliche Zustän- digkeit nach dem Firmensitz der ROLAND Schutzbrief-Versicherung AG. Ist die versicherte Person eine natürliche Person, ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk sie zurzeit der Klageerhe- bung ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, ihren ge- wöhnlichen Aufenthalt hat. 2. Für Klagen von XXXXXX gegen eine versicherte, natürliche Person ist das Gericht zuständig, das für den Wohnsitz der versicherten Person oder, in Ermangelung eines solchen, für den Ort ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig ist. Ist die versicherte Person eine juristische Person, bestimmt sich das zuständige Gericht auch nach ihrem Sitz oder ihrer Niederlassung. Das gleiche gilt, wenn die versicherte Person eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditge- sellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft ist. 3. Vorbehaltlich eines schriftlichen Widerspruchs des Kunden verarbeitet SynFlex personenbezogene DatenIst der Wohnsitz der versicherten Person oder ihr gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz von XXXXXX. Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. 1. Soweit im Schadenfall ein Dritter leistungspflichtig ist oder eine Entschädigung aus anderen Versicherungsverträgen beansprucht werden kann, gehen diese Leistungsverpflichtungen vor. 2. Hat die versicherte Person aufgrund desselben Schadenfalles auch Erstattungsansprüche gleichen Inhaltes gegen Dritte, kann sie ins- gesamt keine Entschädigung verlangen, die SynFlex in Ausführung von nach diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen geregelten Tätigkeiten von dem Kunden erhältihren Gesamtschaden übersteigt. 3. Soweit die versicherte Person aus anderen Versicherungsverträgen Entschädigung beanspruchen kann, auch steht es ihr frei, welchem Versi- cherer sie den Schadenfall meldet. Meldet sie den Schaden bei XXXXXX, wird XXXXXX im In- oder Ausland ansässigen DienstleisternRahmen dieses Schutzbriefes in Vor- leistung treten. 4. Der Kunde wird SynFlex unverzüglich schriftlich informieren, wenn Behörden in weiterem Zusammenhang mit der Ware eingeschaltet oder tätig werden. Der Kunde wird zudem die gelieferte Ware weiter im Markt beobachten und SynFlex unverzüglich schriftlich informieren, wenn eine Besorgnis besteht, dass durch die Ware Gefahren für Dritte entstehen könnten. 5. Ohne Verzicht von SynFlex auf weitergehende Ansprüche stellt der Kunde SynFlex uneingeschränkt von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Produkthaftpflicht- oder ähnlicher Bestimmungen gegen SynFlex erhoben werden, soweit die Haftung auf Umstände gestützt wird, die - wie z.B. die Darbietung des Produktes - durch den Kunden oder sonstige, von dem Kunden kontrollierte Dritte ohne ausdrückliche und schriftliche Zustimmung von SynFlex gesetzt wurden. Die Freistellung schließt insbesondere auch den Ersatz der SynFlex entstehenden Aufwendungen ein und wird von dem Kunden unter Verzicht auf weitere Voraussetzungen oder sonstige Einwände, insbesondere unter Verzicht auf die Einhaltung von Überwachungs- und Rückrufpflichten sowie unter Verzicht auf den Einwand der Verjährung zugesagt. 6. An von SynFlex in körperlicher oder elektronischer Form zur Verfügung gestellten Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen sowie an Software behält sich SynFlex alle Eigentums-, Urheber-, sonstigen gewerblichen Schutzrechte sowie Rechte aus Know- how vor. Sie sind Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Auftrages verwendet werden. 7. Ungeachtet weitergehender gesetzlicher Regelungen endet die Verjährungshemmung auch, wenn die hemmenden Verhandlungen über vier Wochen nicht in der Sache fortgeführt werden. Ein Neubeginn der Verjährung von Ansprüchen des Kunden bedarf in jedem Fall einer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung von SynFlex.

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Samples: Hausratversicherung

Sonstige Regelungen. 1. Mit der Ware mitgelieferte Fässer und Spulen, für die in der Rechnung ein Pfandgeld angesetzt ist (IV.-2.), bleiben Eigentum von SynFlex und werden dem Kunden nur zeitweise überlassen. Die Fässer und Spulen sind nach Entleerung an SynFlex zu übergeben. Wenn die Fässer und Spulen innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung und in einwandfreiem Zustand an SynFlex übergeben werden, schreibt SynFlex dem Kunden 90% des Pfandbetrages gut. 2. Zur Wahrung der Schriftform bedarf es weder einer eigenhändigen Namensunterschrift noch einer elektronischen Signatur. Mitteilungen mittels Telefax oder E-Mail genügen der Schriftform ebenso wie sonstige Textformen, ohne dass der Abschluss der Erklärung besonders kenntlich zu machen ist. 32. Vorbehaltlich eines schriftlichen Widerspruchs des Kunden verarbeitet SynFlex Xxxxxxxx personenbezogene Daten, die SynFlex Springer in Ausführung von nach diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen geregelten Tätigkeiten von dem Kunden erhält, auch bei im In- oder Ausland ansässigen Dienstleistern. 43. Der Kunde wird SynFlex Xxxxxxxx unverzüglich schriftlich informieren, wenn Behörden in weiterem Zusammenhang mit der Ware eingeschaltet oder tätig werden. Der Kunde wird zudem die gelieferte Ware weiter im Markt beobachten und SynFlex Springer unverzüglich schriftlich informieren, wenn eine Besorgnis besteht, dass durch die Ware Gefahren für Dritte entstehen könnten. 54. Ohne Verzicht von SynFlex Xxxxxxxx auf weitergehende Ansprüche stellt der Kunde SynFlex Springer uneingeschränkt von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Produkthaftpflicht- oder ähnlicher Bestimmungen gegen SynFlex Springer erhoben werden, soweit die Haftung auf Umstände gestützt wird, die - wie z.B. die Darbietung des Produktes - durch den Kunden oder sonstige, von dem Kunden kontrollierte Dritte ohne ausdrückliche und schriftliche Zustimmung von SynFlex Springer gesetzt wurden. Die Freistellung schließt insbesondere auch den Ersatz der SynFlex Springer entstehenden Aufwendungen ein und wird von dem Kunden unter Verzicht auf weitere Voraussetzungen oder sonstige Einwände, insbesondere unter Verzicht auf die Einhaltung von Überwachungs- und Rückrufpflichten sowie unter Verzicht auf den Einwand der Verjährung zugesagt. 65. An von SynFlex Xxxxxxxx in körperlicher oder elektronischer Form zur Verfügung gestellten Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen sowie an Software behält sich SynFlex Springer alle Eigentums-, Urheber-, sonstigen gewerblichen Schutzrechte sowie Rechte aus Know- Know-how vor. Sie sind Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Auftrages verwendet werden. 76. Ungeachtet weitergehender gesetzlicher Regelungen endet die Verjährungshemmung auch, wenn die hemmenden Verhandlungen über vier Wochen nicht in der Sache fortgeführt werden. Ein Neubeginn der Verjährung von Ansprüchen des Kunden bedarf in jedem Fall einer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung von SynFlexSpringer. 7. Der Kunde hat das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht zur Nutzung mit der Ware gelieferter Software. Die Nutzung der Software ohne Zusammenhang mit der gelieferten Ware sowie die Weitergabe der Software an Dritte sind nicht gestattet.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Sonstige Regelungen. 1. Mit der Gelieferte Ware mitgelieferte Fässer und Spulen, für die in der Rechnung ein Pfandgeld angesetzt ist (IV.-2.), bleiben bleibt bis zum Ausgleich aller gegen den Kunden bestehenden Forderungen im Eigentum von SynFlex und werden dem Kunden nur zeitweise überlassenXxxxxxx’x. Die Fässer Regelung der Preis- und Spulen sind nach Entleerung an SynFlex zu übergebenLeistungsgefahr in Ziffer III.-8. Wenn die Fässer und Spulen innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung und in einwandfreiem Zustand an SynFlex übergeben werden, schreibt SynFlex dem Kunden 90% des Pfandbetrages gutwird durch den Eigentumsvorbehalt nicht verändert. 2. Zur Wahrung der Schriftform bedarf es weder einer eigenhändigen Namensunterschrift noch einer elektronischen Signatur. Mitteilungen mittels Telefax oder E-Mail genügen der Schriftform ebenso wie sonstige Textformen, ohne dass der Abschluss der Erklärung besonders kenntlich zu machen ist. 3. Vorbehaltlich eines schriftlichen Widerspruchs des Kunden verarbeitet SynFlex personenbezogene Daten, die SynFlex in Ausführung von nach diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen geregelten Tätigkeiten von dem Kunden erhält, auch bei im In- oder Ausland ansässigen Dienstleistern. 4. Der Kunde wird SynFlex unverzüglich schriftlich Xxxxxxx’x unaufgefordert informieren, wenn Behörden in weiterem Zusammenhang mit Xxxxxxx’x aufgrund von im Land des Kunden oder im Land der Verwendung der Ware eingeschaltet geltenden Vorschriften besondere Melde-, Registrierungs- oder tätig werdenInformationspflichten oder besondere Vorankündigungs- oder sonstige Marktzugangserfordernisse zu beachten oder Belegvorhaltungspflichten zu erfüllen hat. Der Kunde wird zudem die gelieferte Ware weiter im Markt beobachten und SynFlex Xxxxxxx’x unverzüglich schriftlich informieren, wenn eine Besorgnis besteht, dass durch die Ware Gefahren für Dritte entstehen könnten. 53. Ohne Verzicht von SynFlex Xxxxxxx’x auf weitergehende Ansprüche stellt der Kunde SynFlex Xxxxxxx’x uneingeschränkt von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Produkthaftpflicht- oder ähnlicher Bestimmungen gegen SynFlex Xxxxxxx’x erhoben werden, soweit die Haftung auf Umstände gestützt wird, die - wie z.z. B. die Darbietung des Produktes - durch den Kunden oder sonstige, von dem Kunden kontrollierte sonstige Dritte ohne ausdrückliche und schriftliche Zustimmung von SynFlex Xxxxxxx’x gesetzt wurden. Die Freistellung schließt insbesondere auch den Ersatz der SynFlex Carlsen’s entstehenden Aufwendungen ein und wird von dem Kunden unter Verzicht auf weitere Voraussetzungen oder sonstige Einwände, insbesondere unter Verzicht auf die Einhaltung von Überwachungs- und Rückrufpflichten sowie unter Verzicht auf den Einwand der Verjährung zugesagt. 64. An von SynFlex Xxxxxxx’x in körperlicher oder elektronischer Form zur Verfügung gestellten Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen sowie an Software behält sich SynFlex Xxxxxxx’x alle Eigentums-, Urheber-, sonstigen gewerblichen Schutzrechte sowie Rechte aus Know- Know-how vor. Sie sind Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Auftrages verwendet werden. 75. Ungeachtet weitergehender gesetzlicher Regelungen endet die Verjährungshemmung auchSämtliche Mitteilungen, wenn die hemmenden Verhandlungen über vier Wochen nicht Erklärungen, Anzeigen usw. sind ausschließlich in deutscher oder in englischer Sprache abzufassen. Mitteilungen mittels Telefax oder E-Mail genügen der Sache fortgeführt werden. Ein Neubeginn der Verjährung von Ansprüchen des Kunden bedarf in jedem Fall einer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung von SynFlexSchriftform.

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Samples: International Sales Conditions

Sonstige Regelungen. 1. Mit der Ware mitgelieferte Fässer und Spulen, für die in der Rechnung ein Pfandgeld angesetzt ist (IV.-2.), bleiben Eigentum von SynFlex und werden dem Kunden nur zeitweise überlassen. Die Fässer und Spulen sind nach Entleerung an SynFlex zu übergeben. Wenn die Fässer und Spulen innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung und in einwandfreiem Zustand an SynFlex übergeben werden, schreibt SynFlex dem Kunden 90% des Pfandbetrages gut. 2. Zur Wahrung der Schriftform bedarf es weder einer eigenhändigen Namensunterschrift Namensunter- schrift noch einer elektronischen Signatur. Mitteilungen mittels Telefax oder E-Mail genügen der Schriftform ebenso wie sonstige Textformen, ohne dass der Abschluss Ab- schluss der Erklärung besonders kenntlich zu machen ist. 32. Vorbehaltlich eines schriftlichen Widerspruchs des Kunden verarbeitet SynFlex personenbezogene Daten, die SynFlex in Ausführung von nach diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen geregelten Tätigkeiten von dem Kunden erhält, auch bei Die im In- oder Ausland ansässigen DienstleisternZusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Kunden werden von Xxxxxxxx im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verar- beitet. 43. Der Kunde wird SynFlex Xxxxxxxx unverzüglich schriftlich informieren, wenn Behörden in weiterem Zusammenhang mit der Ware eingeschaltet oder tätig werden. Der Kunde Kun- de wird zudem die gelieferte Ware weiter im Markt beobachten und SynFlex Husemann unverzüglich schriftlich informieren, wenn eine Besorgnis besteht, dass durch die Ware Gefahren für Dritte entstehen könnten. 54. Ohne Verzicht von SynFlex Xxxxxxxx auf weitergehende Ansprüche stellt der Kunde SynFlex Hus- emann uneingeschränkt von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Produkthaftpflicht- Pro- dukthaftpflicht- oder ähnlicher Bestimmungen gegen SynFlex Xxxxxxxx erhoben werden, soweit die Haftung auf Umstände gestützt wird, die - wie z.B. die Darbietung des Produktes - durch den Kunden oder sonstige, von dem Kunden kontrollierte Dritte ohne ausdrückliche und schriftliche Zustimmung von SynFlex Xxxxxxxx gesetzt wurden. Die Freistellung schließt insbesondere auch den Ersatz der SynFlex entstehenden Husemann entstehen- den Aufwendungen ein und wird von dem Kunden unter Verzicht auf weitere Voraussetzungen Vo- raussetzungen oder sonstige Einwände, insbesondere unter Verzicht auf die Einhaltung Ein- haltung von Überwachungs- und Rückrufpflichten sowie unter Verzicht auf den Einwand der Verjährung zugesagt. 65. An von SynFlex Xxxxxxxx in körperlicher oder elektronischer Form zur Verfügung gestellten gestell- ten Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen sowie an Software behält sich SynFlex Xxxxxxxx alle Eigentums-, Urheber-, sonstigen gewerblichen gewerbli- chen Schutzrechte sowie Rechte aus Know- Know-how vor. Sie sind Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Auftrages Auf- trages verwendet werden. Gleiches gilt für jegliche dem Kunden zur Kenntnis kommenden Versand- und Lieferungsdaten. Nach Abwicklung des Auftrages sind sie unaufgefordert, unter Verzicht auf jedes Recht der Zurückbehaltung, vollständig und ohne Rückbehalt von Kopien an Xxxxxxxx zurückzugeben. 6. Der Kunde hat das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht zur Nutzung mit der Ware gelieferter Software. Die Nutzung der Software ohne Zusammen- hang mit der gelieferten Ware sowie die Weitergabe der Software an Dritte sind nicht gestattet. 7. Bei der Durchführung von Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten hat der Kunde auf seine Kosten das Personal von Xxxxxxxx zu unterstützen, über beste- hende Sicherheitsvorschriften zu unterrichten und die zum Schutz von Personen und Sachen gebotenen Maßnahmen zu treffen. Der Kunde ist zudem verpflichtet, Strom, Wasser, Beleuchtung, einen ungehinderten Zugang und die erforderlichen Anschlüsse kostenlos zur Verfügung zu stellen. Der Kunde ist des Weiteren ver- pflichtet, für die Sicherheit des Ortes, an dem die Montage bzw. Wartung vorzu- nehmen ist, und die Beachtung der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften sowie für angemessene Arbeitsbedingungen zu sorgen. 8. Ungeachtet weitergehender gesetzlicher Regelungen endet die Verjährungshemmung Verjährungshem- mung auch, wenn die hemmenden Verhandlungen über vier Wochen nicht in der Sache fortgeführt werden. Ein Neubeginn der Verjährung von Ansprüchen des Kunden bedarf in jedem Fall einer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung von SynFlexXxxxxxxx.

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Samples: Allgemeine Verkaufs , Montage Und Wartungsbedingungen

Sonstige Regelungen. 1. Mit der Ware mitgelieferte Fässer und Spulen, Erfüllungsort für die in Lieferung ist der Rechnung ein Pfandgeld angesetzt ist (IV.-2.), bleiben Eigentum von SynFlex und werden dem Kunden nur zeitweise überlassen. Die Fässer und Spulen sind nach Entleerung an SynFlex zu übergeben. Wenn die Fässer und Spulen innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung und in einwandfreiem Zustand an SynFlex übergeben werden, schreibt SynFlex dem Kunden 90% des Pfandbetrages gutOrt unseres jeweiligen Lieferwerks. 2. Zur Wahrung der Schriftform bedarf es weder einer eigenhändigen Namensunterschrift noch einer elektronischen SignaturFür alle Streitigkeiten aus dem Vertrag oder über diesen sind die Gerichte für Lindau/B. zuständig. Mitteilungen mittels Telefax oder E-Mail genügen der Schriftform ebenso wie sonstige Textformen, ohne dass der Abschluss der Erklärung besonders kenntlich zu machen istWir können unsere Ansprüche darüber hinaus auch an dem allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers geltend machen. 3. Vorbehaltlich eines schriftlichen Widerspruchs Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des Kunden verarbeitet SynFlex personenbezogene Daten, die SynFlex in Ausführung von nach diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen geregelten Tätigkeiten von dem Kunden erhält, auch bei im In- oder Ausland ansässigen DienstleisternWiener UNICITRAL-Übereinkommens vom 11.04.1980 über internationale Warenkaufverträge (UNITED NATIONS CONVENTION ON CONTRACTS FOR THE INTERNATIONAL SALE OF GOODS). 4. Der Kunde wird SynFlex unverzüglich schriftlich informieren, wenn Behörden in weiterem Zusammenhang Die vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen liegen allen gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Besteller zugrunde; sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Ware eingeschaltet oder tätig Lieferung als anerkannt. Sie können von uns jederzeit geändert werden. Der Kunde wird zudem die gelieferte Ware weiter Widerspricht der Besteller den Änderungen erfolglos, so steht ihm ein Rücktritts- bzw. ausserordentliches Kündigungsrecht zu, sofern wir auf den Neuregelungen im Markt beobachten und SynFlex unverzüglich Verhältnis zum Besteller bestehen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nur Vertragsbestandteil, soweit sie im Einzelfall von uns schriftlich informieren, wenn eine Besorgnis besteht, dass durch die Ware Gefahren für Dritte entstehen könntenanerkannt wurden. 5. Ohne Verzicht von SynFlex auf weitergehende Ansprüche stellt der Kunde SynFlex uneingeschränkt von allen Ansprüchen Dritter frei, Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die aufgrund von Produkthaftpflicht- oder ähnlicher Bestimmungen gegen SynFlex erhoben werden, soweit die Haftung auf Umstände gestützt wird, die - wie z.B. die Darbietung des Produktes - durch den Kunden oder sonstige, von dem Kunden kontrollierte Dritte ohne ausdrückliche Gültigkeit dieser Verkaufs- und schriftliche Zustimmung von SynFlex gesetzt wurden. Die Freistellung schließt insbesondere auch den Ersatz der SynFlex entstehenden Aufwendungen ein und wird von dem Kunden unter Verzicht auf weitere Voraussetzungen oder sonstige Einwände, insbesondere unter Verzicht auf die Einhaltung von Überwachungs- und Rückrufpflichten sowie unter Verzicht auf den Einwand der Verjährung zugesagtLieferbedingungen im übrigen nicht. 6. An von SynFlex in körperlicher Telefonische oder elektronischer Form zur Verfügung gestellten Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen sowie an Software behält sich SynFlex alle Eigentums-, Urheber-, sonstigen gewerblichen Schutzrechte sowie Rechte aus Know- how vormündliche Absprachen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit schriftlicher Bestätigung. Sie sind Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Auftrages verwendet werdenIm Zweifelsfalle ist für den Vertragsinhalt unsere Auftragsbestätigung maßgebend. 7. Ungeachtet weitergehender gesetzlicher Regelungen endet Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß wir personenbezogene Daten gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes speichern und verarbeiten. 8. Unsere früheren Verkaufs- und Lieferbedingungen werden durch die Verjährungshemmung auch, wenn die hemmenden Verhandlungen über vier Wochen nicht in der Sache fortgeführt werden. Ein Neubeginn der Verjährung von Ansprüchen des Kunden bedarf in jedem Fall einer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung von SynFlexvorliegenden ersetzt.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Sonstige Regelungen. 1. Mit Anlage 14 Jahressonderzahlung a) Absatz 3 b) Absatz 4 c) Die ebenfalls neu angefügte Ergänzung der Ware mitgelieferte Fässer Anmerkung zu Anlage 14 erläutert, welche Mitarbeiter/-innen eine Querschnittsfunktion in diesem Sinne wahrnehmen. Eine Tätigkeit mit Querschnittsfunktion haben Mitarbeiter/-innen, deren Aufgaben auf alle oder mehrere wirtschaftlich selbständig arbeitenden Teile der Einrichtung bezogen sind, d.h. z.B. die Mitarbeiterinnen und Spulen, für die in Mitarbeiter der Rechnung ein Pfandgeld angesetzt ist (IV.-2Personalverwaltung.), bleiben Eigentum von SynFlex und werden dem Kunden nur zeitweise überlassen. Die Fässer und Spulen sind nach Entleerung an SynFlex zu übergeben. Wenn die Fässer und Spulen innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung und in einwandfreiem Zustand an SynFlex übergeben werden, schreibt SynFlex dem Kunden 90% des Pfandbetrages gut. d) Absatz 6 2. 17 Dienstvereinbarung zur Sicherung der Leistungsangebote a) In der Regelung über Dienstvereinbarungen zur Sicherung der Leistungsangebote wird eine Folgeregelung zu der weitergehenden Absenkungsmöglichkeit der Jahressonderzahlung eingefügt. Einrichtungen (oder wirtschaftlich selbständig arbeitenden Teile von Einrichtungen), die von der neu in Anlage 14 Absatz 3 Satz 2 vorgesehenen Möglichkeit der Reduzierung der Jahressonderzahlung um mehr als die Hälfte Gebrauch machen können, können von den Möglichkeiten einer Dienstvereinbarung zur Reduzierung des Entgelts oder der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit nur noch bis zu einem Gesamtvolumen von auf 4 v.H., statt 6 v.H., Gebrauch machen. Diese Begrenzung betrifft Einrichtungen oder Teileinrichtungen in den in Anlage 14 Absatz 3 Satz 2 aufgeführten Tätigkeitsfeldern, d.h. Einrichtungen der Altenhilfe, Rehabilitation, Jugendhilfe sowie ambulante Dienste und Beratungsstellen. b) Für Einrichtungen der Altenhilfe wird die Darlegung der schwierigen Wettbewerbssituation bei den Verhandlungen über den Abschluss einer Dienstvereinbarung zur Sicherung der Leistungsangebote erleichtert. Zur Wahrung Information über die Situation im Sinne von § 17 Abs. 6 Unterabsatz 2 a) Buchstabe cc) genügen plausible und nachvollziehbare Angaben zur Konkurrenzsituation mit anderen Anbietern. Es müssen keine Statistiken vorgelegt werden. c) In den besondere Regelungen für die AVR – Fassung Ost zu § 17 werden die Absätze 1 und 2 wegen Zeitablauf gestrichen. In Absatz 3 wird der Schriftform bedarf es weder Wert einer eigenhändigen Namensunterschrift noch möglichen Absenkung der Tabellenwerte aus Anlage 2 durch Dienstvereinbarung geändert. Statt einer elektronischen SignaturAbsenkung von bisher bis zu 4 % kann ab dem 1. Mitteilungen mittels Telefax oder E-Mail genügen der Schriftform ebenso wie sonstige Textformen, ohne dass der Abschluss der Erklärung besonders kenntlich Juli 2013 durch Dienstvereinbarung eine Absenkung um bis zu machen ist5 % vereinbart werden. 3. Vorbehaltlich eines schriftlichen Widerspruchs des Kunden verarbeitet SynFlex personenbezogene Daten1 Diakonischer Auftrag, die SynFlex in Ausführung von nach diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen geregelten Tätigkeiten von dem Kunden erhält, auch bei im In- oder Ausland ansässigen Dienstleistern. 4. Der Kunde wird SynFlex unverzüglich schriftlich informieren, wenn Behörden in weiterem Zusammenhang mit der Ware eingeschaltet oder tätig werden. Der Kunde wird zudem die gelieferte Ware weiter im Markt beobachten und SynFlex unverzüglich schriftlich informieren, wenn eine Besorgnis besteht, dass durch die Ware Gefahren für Dritte entstehen könnten. 5. Ohne Verzicht von SynFlex auf weitergehende Ansprüche stellt der Kunde SynFlex uneingeschränkt von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Produkthaftpflicht- oder ähnlicher Bestimmungen gegen SynFlex erhoben werden, soweit die Haftung auf Umstände gestützt wird, die - wie z.B. die Darbietung des Produktes - durch den Kunden oder sonstige, von dem Kunden kontrollierte Dritte ohne ausdrückliche und schriftliche Zustimmung von SynFlex gesetzt wurden. Die Freistellung schließt insbesondere auch den Ersatz der SynFlex entstehenden Aufwendungen ein und wird von dem Kunden unter Verzicht auf weitere Voraussetzungen oder sonstige Einwände, insbesondere unter Verzicht auf die Einhaltung von Überwachungs- und Rückrufpflichten sowie unter Verzicht auf den Einwand der Verjährung zugesagt. 6. An von SynFlex in körperlicher oder elektronischer Form zur Verfügung gestellten Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen sowie an Software behält sich SynFlex alle Eigentums-, Urheber-, sonstigen gewerblichen Schutzrechte sowie Rechte aus Know- how vor. Sie sind Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Auftrages verwendet werden. 7. Ungeachtet weitergehender gesetzlicher Regelungen endet die Verjährungshemmung auch, wenn die hemmenden Verhandlungen über vier Wochen nicht in der Sache fortgeführt werden. Ein Neubeginn der Verjährung von Ansprüchen des Kunden bedarf in jedem Fall einer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung von SynFlex.Dienstgemeinschaft

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Samples: Arbeitsvertragsrichtlinien (Avr)

Sonstige Regelungen. 1. Mit der Ware mitgelieferte Fässer und Spulen, für die in der Rechnung ein Pfandgeld angesetzt ist (IV.-2.), bleiben Eigentum von SynFlex und werden dem Kunden nur zeitweise überlassen. Die Fässer und Spulen sind nach Entleerung an SynFlex zu übergeben. Wenn die Fässer und Spulen innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung und in einwandfreiem Zustand an SynFlex übergeben werden, schreibt SynFlex dem Kunden 90% des Pfandbetrages gut. 2. Zur Wahrung der Schriftform bedarf es weder einer eigenhändigen Namensunterschrift eigenh‰ndigen Namensunter- schrift noch einer elektronischen Signatur. Mitteilungen mittels Telefax oder E-Mail genügen der Schriftform ebenso wie sonstige Textformen, ohne dass der Abschluss der Erklärung Erkl‰rung besonders kenntlich zu machen ist. 32. Vorbehaltlich eines schriftlichen Widerspruchs des Kunden verarbeitet SynFlex personenbezogene ORO perso- nenbezogene Daten, die SynFlex ORO in Ausführung von nach diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen Ver- kaufsbedingungen für Verbrauchsgüterverk‰ufe geregelten Tätigkeiten T‰tigkeiten von dem Kunden erhälterh‰lt, auch bei im In- oder Ausland ansässigen ans‰ssigen Dienstleistern. 43. Der Kunde wird SynFlex ORO unverzüglich schriftlich informieren, wenn Behörden Behˆrden in weiterem weite- rem Zusammenhang mit der Ware eingeschaltet oder tätig t‰tig werden. Der Kunde wird zudem die gelieferte Ware weiter im Markt beobachten und SynFlex ORO unverzüglich schriftlich informieren, wenn eine Besorgnis besteht, dass durch die Ware Gefahren für Dritte entstehen könntenkˆnnten. 54. Ohne Verzicht von SynFlex ORO auf weitergehende Ansprüche stellt der Kunde SynFlex uneingeschränkt ORO unein- geschr‰nkt von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Produkthaftpflicht- oder ähnlicher ‰hnlicher Bestimmungen gegen SynFlex ORO erhoben werden, soweit die Haftung auf Umstände Umst‰nde gestützt wird, die - wie z.B. die Darbietung des Produktes - durch den Kunden oder sonstige, von dem Kunden kontrollierte Dritte ohne ausdrückliche und schriftliche Zustimmung von SynFlex ORO gesetzt wurden. Die Freistellung schließt insbesondere schlieflt insbe- sondere auch den Ersatz der SynFlex ORO entstehenden Aufwendungen ein und wird von dem Kunden unter Verzicht auf weitere Voraussetzungen oder sonstige EinwändeEinw‰nde, insbesondere unter Verzicht auf die Einhaltung von Überwachungs- ‹berwachungs- und Rückrufpflichten Rückruf- pflichten sowie unter Verzicht auf den Einwand der Verjährung Verj‰hrung zugesagt. 65. An von SynFlex ORO in körperlicher kˆrperlicher oder elektronischer Form zur Verfügung gestellten AbbildungenAb- bildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen sowie an Software behält Soft- ware beh‰lt sich SynFlex ORO alle Eigentums-, Urheber-, sonstigen gewerblichen Schutzrechte Schutz- rechte sowie Rechte aus Know- Know-how vor. Sie sind Dritten gegenüber geheim zu halten hal- ten und dürfen ausschließlich ausschliefllich zur Durchführung des jeweiligen Auftrages verwendet werden. 76. Ungeachtet weitergehender gesetzlicher Regelungen endet die Verjährungshemmung Verj‰hrungshem- mung auch, wenn die hemmenden Verhandlungen über vier Wochen nicht in der Sache fortgeführt werden. Ein Neubeginn der Verjährung Verj‰hrung von Ansprüchen des Kunden Kun- den bedarf in jedem Fall einer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung Best‰tigung von SynFlexORO.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen Für Verbrauchsgüterverk‰ufe

Sonstige Regelungen. 1. Mit der Ware mitgelieferte Fässer und Spulen, für die in der Rechnung ein Pfandgeld angesetzt ist (IV.-2.), bleiben Eigentum von SynFlex und werden dem Kunden nur zeitweise überlassen. Die Fässer und Spulen sind nach Entleerung an SynFlex zu übergeben. Wenn die Fässer und Spulen innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung und in einwandfreiem Zustand an SynFlex übergeben werden, schreibt SynFlex dem Kunden 90% des Pfandbetrages gut. 2. Zur Wahrung der Schriftform bedarf es weder einer eigenhändigen Namensunterschrift noch einer elektronischen elek- tronischen Signatur. Mitteilungen mittels Telefax oder E-Mail genügen der Schriftform ebenso wie sonstige Textformen, ohne dass der Abschluss der Erklärung besonders kenntlich zu machen ist. 32. Vorbehaltlich eines schriftlichen Widerspruchs des Kunden verarbeitet SynFlex personenbezogene Daten, die SynFlex in Ausführung von nach diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen geregelten Tätigkeiten von dem Kunden erhält, auch bei Die im In- oder Ausland ansässigen DienstleisternZusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Kunden werden von Werthenbach im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutz-Grundverordnung verarbeitet. 43. Der Kunde wird SynFlex Werthenbach unverzüglich schriftlich informieren, wenn Behörden in weiterem Zusammenhang Zusammen- hang mit der Ware eingeschaltet oder tätig werden. Der Kunde wird zudem die gelieferte Ware weiter im Markt beobachten und SynFlex Werthenbach unverzüglich schriftlich informieren, wenn eine Besorgnis besteht, dass durch die Ware Gefahren für Dritte entstehen könnten. 54. Ohne Verzicht von SynFlex Werthenbach auf weitergehende Ansprüche stellt der Kunde SynFlex uneingeschränkt Werthenbach uneinge- schränkt von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Produkthaftpflicht- oder ähnlicher verschul- densunabhängiger Bestimmungen gegen SynFlex Werthenbach erhoben werden, soweit die Haftung auf Umstände gestützt wird, die - wie z.z. B. die Darbietung des Produktes - durch den Kunden oder sonstige, von dem Kunden kontrollierte Dritte ohne ausdrückliche und schriftliche Zustimmung von SynFlex Werthenbach gesetzt wurden. Die Freistellung schließt insbesondere auch den Ersatz der SynFlex Werthenbach entstehenden Aufwendungen Aufwen- dungen ein und wird von dem Kunden unter Verzicht auf weitere Voraussetzungen oder sonstige Einwände, insbesondere unter Verzicht auf die Einhaltung von Überwachungs- und Rückrufpflichten sowie unter Verzicht auf den Einwand der Verjährung zugesagt. 65. An von SynFlex Werthenbach in körperlicher oder elektronischer Form zur Verfügung gestellten Abbildungen, ZeichnungenZeich- nungen, Berechnungen Berechnungen, Mustern und sonstigen Unterlagen sowie an Software behält sich SynFlex Werthenbach alle Eigentums-, Urheber-, sonstigen gewerblichen Schutzrechte sowie Rechte aus Know- Know-how vor. Sie sind Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Auftrages verwendet werden. 76. Ungeachtet weitergehender gesetzlicher Regelungen endet die Verjährungshemmung auch, wenn die hemmenden Verhandlungen über vier Wochen nicht in der Sache fortgeführt werden. Ein Neubeginn der Verjährung von Ansprüchen des Kunden bedarf in jedem Fall einer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung von SynFlexWerthenbach.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen Für Verbrauchsgüterverkäufe

Sonstige Regelungen. 1. Mit der Ware mitgelieferte Fässer und Spulen, für die in der Rechnung ein Pfandgeld angesetzt ist (IV.-2.), bleiben Eigentum von SynFlex und werden dem Kunden nur zeitweise überlassen. Die Fässer und Spulen sind nach Entleerung an SynFlex zu übergeben. Wenn die Fässer und Spulen innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung und in einwandfreiem Zustand an SynFlex übergeben werden, schreibt SynFlex dem Kunden 90% des Pfandbetrages gut. 2. Zur Wahrung der Schriftform bedarf es weder einer eigenhändigen Namensunterschrift noch einer elektronischen elek- tronischen Signatur. Mitteilungen mittels Telefax oder E-Mail genügen der Schriftform ebenso wie sonstige Textformen, ohne dass der Abschluss der Erklärung besonders kenntlich zu machen ist. 32. Vorbehaltlich eines schriftlichen Widerspruchs des Kunden verarbeitet SynFlex personenbezogene Daten, die SynFlex in Ausführung von nach diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen geregelten Tätigkeiten von dem Kunden erhält, auch bei Die im In- oder Ausland ansässigen DienstleisternZusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Kunden werden von Werthenbach im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutz-Grundverordnung ver- arbeitet. 43. Der Kunde wird SynFlex Werthenbach unverzüglich schriftlich informieren, wenn Behörden in weiterem Zusammenhang Zusammen- hang mit der Ware eingeschaltet oder tätig werden. Der Kunde wird zudem die gelieferte Ware weiter im Markt beobachten und SynFlex Werthenbach unverzüglich schriftlich informieren, wenn eine Besorgnis besteht, dass durch die Ware Gefahren für Dritte entstehen könnten. 54. Ohne Verzicht von SynFlex Werthenbach auf weitergehende Ansprüche stellt der Kunde SynFlex uneingeschränkt Werthenbach uneinge- schränkt von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Produkthaftpflicht- oder ähnlicher ver- schuldensunabhängiger Bestimmungen gegen SynFlex Werthenbach erhoben werden, soweit die Haftung auf Umstände gestützt wird, die - wie z.z. B. die Darbietung des Produktes - durch den Kunden oder sonstige, von dem Kunden kontrollierte Dritte ohne ausdrückliche und schriftliche Zustimmung von SynFlex Werthenbach gesetzt wurden. Die Freistellung schließt insbesondere auch den Ersatz der SynFlex Werthenbach entstehenden Aufwendungen ein und wird von dem Kunden unter Verzicht auf weitere Voraussetzungen oder sonstige Einwände, insbesondere unter Verzicht auf die Einhaltung von Überwachungs- und Rückrufpflichten sowie unter Verzicht auf den Einwand der Verjährung zugesagt. 65. An von SynFlex Werthenbach in körperlicher oder elektronischer Form zur Verfügung gestellten ge-stellten Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen Berechnungen, Mustern und sonstigen Unterlagen sowie an Software behält sich SynFlex Werthenbach alle Eigentums-, Urheber-, sonstigen gewerblichen Schutzrechte sowie Rechte aus Know- how vor. Sie sind Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Auftrages verwendet werden. 76. Ungeachtet weitergehender gesetzlicher Regelungen endet die Verjährungshemmung auch, wenn die hemmenden Verhandlungen über vier Wochen nicht in der Sache fortgeführt werden. Ein Neubeginn der Verjährung von Ansprüchen des Kunden bedarf in jedem Fall einer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung von SynFlexWerthenbach.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Sonstige Regelungen. 1. Gelieferte Ware bleibt bis zum Ausgleich aller gegen den Kunden bestehenden Forderungen im Eigentum von SynFlex. Die Regelung der Preis- und Leistungsgefahr in Ziffer III.-9. wird durch den Eigentumsvorbehalt nicht verändert. 2. Mit der Ware mitgelieferte Fässer und Spulen, für die in der Rechnung ein Pfandgeld angesetzt ist (IV.-2IV.-1.), bleiben Eigentum von SynFlex und werden dem Kunden nur zeitweise überlassen. Die Fässer und Spulen sind nach Entleerung an SynFlex zu übergeben. Wenn die Fässer und Spulen innerhalb von 6 sechs (6) Monaten nach Lieferung und in einwandfreiem Zustand an SynFlex übergeben werden, schreibt SynFlex dem Kunden 90% des Pfandbetrages und bei Übergabe von Kleinmengen 87% des Pfandbetrages gut. 2. Zur Wahrung der Schriftform bedarf es weder einer eigenhändigen Namensunterschrift noch einer elektronischen Signatur. Mitteilungen mittels Telefax oder E-Mail genügen der Schriftform ebenso wie sonstige Textformen, ohne dass der Abschluss der Erklärung besonders kenntlich zu machen ist. 3. Vorbehaltlich eines schriftlichen Widerspruchs des Kunden verarbeitet SynFlex personenbezogene Daten, die SynFlex in Ausführung von nach diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen geregelten Tätigkeiten von dem Kunden erhält, auch bei im In- Ungeachtet weitergehender gesetzlicher oder Ausland ansässigen Dienstleistern. 4. Der Kunde wird SynFlex unverzüglich schriftlich informieren, wenn Behörden in weiterem Zusammenhang mit der Ware eingeschaltet oder tätig werden. Der Kunde wird zudem die gelieferte Ware weiter im Markt beobachten und SynFlex unverzüglich schriftlich informieren, wenn eine Besorgnis besteht, dass durch die Ware Gefahren für Dritte entstehen könnten. 5. Ohne Verzicht von SynFlex auf weitergehende vertraglicher Ansprüche stellt der Kunde SynFlex uneingeschränkt von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Produkthaftpflicht- oder ähnlicher Bestimmungen gegen SynFlex erhoben werden, soweit die Haftung auf Umstände gestützt wird, die - wie z.z. B. die Darbietung des Produktes - durch den Kunden oder sonstige, von dem Kunden kontrollierte sonstige Dritte ohne ausdrückliche und schriftliche Zustimmung von SynFlex gesetzt wurden. Die Freistellung schließt insbesondere auch den Ersatz der SynFlex entstehenden Aufwendungen ein und wird von dem Kunden unter Verzicht auf weitere Voraussetzungen Vorausset- zungen oder sonstige Einwände, insbesondere unter Verzicht auf die Einhaltung von Überwachungs- und Rückrufpflichten sowie unter Verzicht auf den Einwand der Verjährung zugesagt. 64. An von SynFlex in körperlicher oder elektronischer Form zur Verfügung gestellten Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen sowie an und Software behält sich SynFlex alle Eigentums-, Urheber-, sonstigen gewerblichen Schutzrechte sowie Rechte aus Know- how vor. 5. Sie sind Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen ausschließlich zur Durchführung Vorbehaltlich eines schriftlichen Widerspruchs des jeweiligen Auftrages verwendet werdenKunden verarbeitet SynFlex personenbezogene Daten, die SynFlex in Ausführung von nach diesen Internationalen Verkaufsbedingungen geregelten Tätigkeiten von dem Kunden erlangt, auch bei im In- oder Ausland ansässigen Dienstleistern. 6. Die Übermittlung elektronischer Dokumente (EDI) bedarf besonderer Abstimmung. 7. Ungeachtet weitergehender gesetzlicher Regelungen endet die Verjährungshemmung auchSämtliche Mitteilungen, wenn die hemmenden Verhandlungen über vier Wochen nicht Erklärungen, Anzeigen usw. sind ausschließlich in deutscher oder in englischer Sprache abzufassen. Mitteilungen mittels Telefax oder E-Mail genügen der Sache fortgeführt werden. Ein Neubeginn der Verjährung von Ansprüchen des Kunden bedarf in jedem Fall einer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung von SynFlexSchriftform.

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Samples: International Sales Conditions

Sonstige Regelungen. 22 Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht (1) Ist der Kunde ein Unternehmer steht ihm ein Recht zur Aufrechnung gegenüber Eventfrog nur dann zu, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist, von Eventfrog nicht bestritten oder anerkannt wird oder in einem engen synallagmatischen Verhältnis zu der Forderung von Eventfrog steht. Mit . Ist der Ware mitgelieferte Fässer und SpulenKunde Verbraucher bzw. Konsument so wird sein Recht zur Aufrechnung durch diese Bestimmung nicht eingeschränkt. (2) Ist der Kunde ein Unternehmer kann er ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Sofern der Kunde ein Verbraucher bzw. Konsument ist, steht ihm ein allenfalls zustehendes gesetzliches Zurückbehaltungsrecht uneingeschränkt zu. (1) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich die Gewährleistungsansprüche des Käufers nach den gesetzlichen Bestimmungen, die für den Erwerb von Tickets, Waren, Dienstleistungen und/oder für die Durchführung von Veranstaltungen gelten. (2) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich die Gewährleistungsansprüche des Kunden in Bezug auf die Nutzung der Rechnung ein Pfandgeld angesetzt ist Plattform nach den gesetzlichen Bestimmungen des Dienstleistungs-, resp. Auftragsrechts. (IV.-21) Unbeschränkte Haftung: Eventfrog haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Eventfrog nach Massgabe des Produkthaftungsgesetzes sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen. (2) Haftungsbeschränkung: Eventfrog haftet bei leichter Fahrlässigkeit im Übrigen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmässig vertrauen darf (Kardinalpflicht), bleiben Eigentum von SynFlex und werden dem Kunden nur zeitweise überlassen. Die Fässer Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zu Gunsten der Erfüllungsgehilfen von Eventfrog.‌ (1) Abgesehen von Personenschäden und Spulen sind nach Entleerung an SynFlex zu übergeben. Wenn die Fässer bei Verletzung vertraglicher Hauptleistungspflichten haftet Eventfrog nur für Vorsatz und Spulen innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung und in einwandfreiem Zustand an SynFlex übergeben werden, schreibt SynFlex dem Kunden 90% des Pfandbetrages gutgrobe Fahrlässigkeit. (2) Haftungsbeschränkung: Gegenüber Kunden, die Unternehmer im Sinne des KSchG sind, ist die Haftung von Eventfrog für leichte Fahrlässigkeit der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Zur Wahrung Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zu Gunsten der Schriftform bedarf es weder einer eigenhändigen Namensunterschrift noch einer elektronischen Signatur. Mitteilungen mittels Telefax oder E-Mail genügen der Schriftform ebenso wie sonstige Textformen, ohne dass der Abschluss der Erklärung besonders kenntlich zu machen istErfüllungsgehilfen von Eventfrog. 3. Vorbehaltlich eines schriftlichen Widerspruchs des Kunden verarbeitet SynFlex personenbezogene Daten, die SynFlex in Ausführung von nach diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen geregelten Tätigkeiten von dem Kunden erhält, auch bei im In- oder Ausland ansässigen Dienstleistern. 4. Der Kunde wird SynFlex unverzüglich schriftlich informieren, wenn Behörden in weiterem Zusammenhang mit der Ware eingeschaltet oder tätig werden. Der Kunde wird zudem die gelieferte Ware weiter im Markt beobachten und SynFlex unverzüglich schriftlich informieren, wenn eine Besorgnis besteht, dass durch die Ware Gefahren für Dritte entstehen könnten. 5. Ohne Verzicht von SynFlex auf weitergehende Ansprüche stellt der Kunde SynFlex uneingeschränkt von allen Ansprüchen Dritter (1) Es steht Eventfrog frei, die Ausgestaltung und die Inhalte der Plattform als auch die API und deren Funktionsweise jederzeit zu ändern und neueren Gegebenheiten anzupassen. Eventfrog wird den Veranstalter, Verkäufer und/oder API-Nutzer rechtzeitig vorab über für ihn relevante Änderungen per Email benachrichtigen. (2) Veranstalter, Verkäufer und API-Nutzer sind dafür verantwortlich, Anpassungen, die aufgrund von Produkthaftpflicht- oder ähnlicher Bestimmungen gegen SynFlex erhoben der vorgenannten Änderungen erforderlich werden, soweit die Haftung rechtzeitig und auf Umstände gestützt wirdeigene Kosten vorzunehmen. (3) Ist der Veranstalter, die - wie z.B. die Darbietung des Produktes - durch den Kunden Verkäufer oder sonstigeder API-Nutzer mit für ihn wesentlichen Änderungen nicht einverstanden, kann er diesen Vertrag von dem Kunden kontrollierte Dritte ohne ausdrückliche Tag des Wirksamwerdens der Änderungen bis zu einer Woche nach dem Tag des Wirksamwerdens der Änderungen fristlos kündigen. Auf dieses Recht wird Eventfrog mit der Ankündigung der Änderungen per Email hinweisen. Über die fristlose Kündigung hinausgehende Ansprüche stehen dem Veranstalter, Verkäufer und/oder API-Nutzer nicht zu. (1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. (2) Auf Verträge zwischen Eventfrog und schriftliche Zustimmung von SynFlex gesetzt wurdenVeranstaltern, Verkäufern und API-Nutzern, wenn es sich dabei um Unternehmer handelt, ist ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG) und der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG, „UN-Kaufrecht“), anwendbar. (3) Für den Gerichtsstand gelten für Teilnehmer und Käufer die gesetzlichen Vorschriften. Sofern es sich bei dem Veranstalter, Verkäufer Werbenden oder API-Nutzer um einen Kaufmann oder eine juristische Person handelt, ist Olten (Schweiz) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen Veranstalter und Eventfrog. (4) Eventfrog ist berechtigt, diesen Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf ein Unternehmen seiner Xxxx zu übertragen. Die Freistellung schließt insbesondere auch den Ersatz der SynFlex entstehenden Aufwendungen ein und Übertragung wird von 28 Tage, nachdem sie dem Kunden unter Verzicht mitgeteilt wurde, wirksam. Bei der Übertragung dieses Vertrages auf weitere Voraussetzungen oder sonstige Einwändeein anderes Unternehmen steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu, insbesondere unter Verzicht auf die Einhaltung das innerhalb von Überwachungs- und Rückrufpflichten sowie unter Verzicht auf den Einwand der Verjährung zugesagteiner Woche nach Mitteilung geltend gemacht werden muss. 6. An von SynFlex in körperlicher oder elektronischer Form zur Verfügung gestellten Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen sowie an Software behält sich SynFlex alle Eigentums-, Urheber-, sonstigen gewerblichen Schutzrechte sowie Rechte aus Know- how vor. Sie sind Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Auftrages verwendet werden. 7. Ungeachtet weitergehender gesetzlicher Regelungen endet die Verjährungshemmung auch, wenn die hemmenden Verhandlungen über vier Wochen nicht in der Sache fortgeführt werden. Ein Neubeginn der Verjährung von Ansprüchen des Kunden bedarf in jedem Fall einer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung von SynFlex.

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Samples: Supplement to the General Terms and Conditions

Sonstige Regelungen. IntA1012/0112 | Januar 2012 1. Mit der Ware mitgelieferte Fässer und Spulen, für die in der Rechnung ein Pfandgeld angesetzt ist (IV.-2.), bleiben Eigentum von SynFlex SH-Elektrodraht und werden dem Kunden nur zeitweise überlassen. Die Fässer und Spulen sind nach Entleerung an SynFlex SH-Elektrodraht zu übergeben. Wenn die Fässer und Spulen innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung und in einwandfreiem Zustand an SynFlex SH-Elektrodraht übergeben werden, schreibt SynFlex SH-Elektrodraht dem Kunden 90% des Pfandbetrages gut. 2. Zur Wahrung der Schriftform bedarf es weder einer eigenhändigen Namensunterschrift noch einer elektronischen Signatur. Mitteilungen mittels Telefax oder E-Mail genügen der Schriftform ebenso wie sonstige Textformen, ohne dass der Abschluss der Erklärung besonders kenntlich zu machen ist. 3. Vorbehaltlich eines schriftlichen Widerspruchs des Kunden verarbeitet SynFlex personenbezogene Daten, die SynFlex in Ausführung von nach diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen geregelten Tätigkeiten von dem Kunden erhält, auch bei Die im In- oder Ausland ansässigen DienstleisternZusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Kunden werden von SH-Elektrodraht im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet. 4. Der Kunde wird SynFlex SH-Elektrodraht unverzüglich schriftlich informieren, wenn Behörden in weiterem Zusammenhang mit der Ware eingeschaltet oder tätig werden. Der Kunde wird zudem die gelieferte Ware weiter im Markt beobachten und SynFlex SH-Elektrodraht unverzüglich schriftlich informieren, wenn eine Besorgnis besteht, dass durch die Ware Gefahren für Dritte entstehen könnten. 5. Ohne Verzicht von SynFlex SH-Elektrodraht auf weitergehende Ansprüche stellt der Kunde SynFlex SH-Elektrodraht uneingeschränkt von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Produkthaftpflicht- oder ähnlicher Bestimmungen gegen SynFlex SH-Elektrodraht erhoben werden, soweit die Haftung auf Umstände gestützt wird, die - wie z.B. die Darbietung des Produktes - durch den Kunden oder sonstige, von dem Kunden kontrollierte sonstige Dritte ohne ausdrückliche und schriftliche Zustimmung von SynFlex SH-Elektrodraht gesetzt wurden. Die Freistellung schließt insbesondere auch den Ersatz der SynFlex SH-Elektrodraht entstehenden Aufwendungen ein und wird von dem Kunden unter Verzicht auf weitere Voraussetzungen oder sonstige Einwände, insbesondere unter Verzicht auf die Einhaltung von Überwachungs- und Rückrufpflichten sowie unter Verzicht auf den Einwand der Verjährung zugesagt. 6. An von SynFlex SH-Elektrodraht in körperlicher oder elektronischer Form zur Verfügung gestellten Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen sowie an Software behält sich SynFlex SH-Elektrodraht alle Eigentums-, Urheber-, sonstigen gewerblichen Schutzrechte sowie Rechte aus Know- Know-how vor. Sie sind Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Auftrages verwendet werden. 7. Ungeachtet weitergehender gesetzlicher Regelungen endet die Verjährungshemmung auch, wenn die hemmenden Verhandlungen über vier Wochen nicht in der Sache fortgeführt werden. Ein Neubeginn der Verjährung von Ansprüchen des Kunden bedarf in jedem Fall einer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung von SynFlexSH-Elektrodraht.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Sonstige Regelungen. 1. Mit der Gelieferte Ware mitgelieferte Fässer und Spulen, für die in der Rechnung ein Pfandgeld angesetzt ist (IV.-2.), bleiben bleibt bis zum Ausgleich aller gegen den Kunden bestehenden Forderungen im Eigentum von SynFlex und werden dem Kunden nur zeitweise überlassenTecnamic. Die Fässer Regelung der Preis- und Spulen sind nach Entleerung an SynFlex zu übergebenLeistungsgefahr in Ziffer III. Wenn die Fässer und Spulen innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung und in einwandfreiem Zustand an SynFlex übergeben werden, schreibt SynFlex dem Kunden 90% des Pfandbetrages gut-9. wird durch den Eigentumsvorbehalt nicht verändert. 2. Zur Wahrung der Schriftform bedarf es weder einer eigenhändigen Namensunterschrift noch einer elektronischen Signatur. Mitteilungen mittels Telefax oder E-Mail genügen der Schriftform ebenso wie sonstige Textformen, ohne dass der Abschluss der Erklärung besonders kenntlich zu machen ist. 3. Vorbehaltlich eines schriftlichen Widerspruchs des Kunden verarbeitet SynFlex personenbezogene Daten, die SynFlex in Ausführung von nach diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen geregelten Tätigkeiten von dem Kunden erhält, auch bei im In- oder Ausland ansässigen Dienstleistern. 4. Der Kunde wird SynFlex unverzüglich Tecnamic unaufgefordert schriftlich informiereninformie- ren, wenn Behörden in weiterem Zusammenhang mit Tecnamic aufgrund von im Land des Kunden oder im Land der Verwendung der Ware eingeschaltet geltenden Vorschriften beson- dere Melde-, Registrierungs- oder tätig werdenInformationspflichten oder besondere Vorankündigungs- oder sonstige Marktzugangser- fordernisse zu beachten oder Belegvorhaltungspflichten zu erfüllen hat. Der Kunde wird zudem die gelieferte Ware weiter im Markt beobachten und SynFlex Tecnamic unverzüglich schriftlich informieren, wenn eine Besorgnis besteht, dass durch die Ware Gefahren für Dritte entstehen könnten. 53. Ohne Verzicht von SynFlex Tecnamic auf weitergehende weiter gehende Ansprüche stellt der Kunde SynFlex Tecnamic uneingeschränkt von allen Ansprüchen Ansprü- chen Dritter frei, die aufgrund von Produkthaftpflicht- oder ähnlicher Bestimmungen gegen SynFlex Tecnamic erhoben werden, soweit die Haftung auf Umstände gestützt wird, die - wie z.z. B. die Darbietung des Produktes - durch den Kunden oder sonstige, von dem Kunden kontrollierte sons- tige Dritte ohne ausdrückliche und schriftliche Zustimmung von SynFlex Tecnamic gesetzt wurden. Die Freistellung schließt insbesondere auch den Ersatz der SynFlex Tecnamic entstehenden Aufwendungen ein und wird von dem Kunden unter Verzicht auf weitere Voraussetzungen Vorausset- zungen oder sonstige Einwände, insbesondere unter Verzicht auf die Einhaltung von Überwachungs- und Rückrufpflichten sowie unter Verzicht auf den Einwand der Verjährung Verjährung, zugesagt. 64. An von SynFlex Tecnamic in körperlicher oder elektronischer Form zur Verfügung gestellten Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen Be- rechnungen und sonstigen Unterlagen sowie an Software behält sich SynFlex Tecnamic alle Eigentums-, Urheber-, sonstigen gewerblichen Schutzrechte sowie Rechte aus Know- Know-how vor. Sie sind Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Auftrages verwendet werden. 75. Ungeachtet weitergehender gesetzlicher Regelungen endet die Verjährungshemmung auchSämtliche Mitteilungen, wenn die hemmenden Verhandlungen über vier Wochen Erklärungen, Anzeigen usw. sind ausschließlich in deutscher oder in englischer Sprache abzufassen. Mitteilungen mittels Telefax oder E-Mail genügen der Schriftform. Dies gilt nicht in bei Änderungen der Sache fortgeführt werdenBankverbin- dung. Ein Neubeginn der Verjährung von Ansprüchen des Kunden bedarf in jedem Fall einer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung von SynFlexSolche Änderungen sind durch eigenhändige Namensunter- schrift zu unterzeichnen und auf dem Postweg zu verschicken.

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Samples: International Sales Conditions

Sonstige Regelungen. (1) Der Absender kann Ansprüche gegen die Deutsche Post, ausgenommen Geld- forderungen, weder abtreten noch verpfänden. (2) Gegenüber Ansprüchen der Deutschen Post ist eine Aufrechnung oder Zurück- behaltung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die unbestritten rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind, oder die auf Mängeln der zugrunde liegen- den Leistung beruhen. (3) Die Deutsche Post ist berechtigt, die Daten zu sammeln, zu speichern und zu verar- beiten, die vom Absender oder Empfänger im Zusammenhang mit den von ihr durchgeführten Leistungen übermittelt und/oder dafür benötigt werden. Mit der Ware mitgelieferte Fässer Weiterhin ist die Deutsche Post ermächtigt, Gerichten und Spulen, für die in der Rechnung ein Pfandgeld angesetzt ist (IV.-2.), bleiben Eigentum von SynFlex und werden dem Kunden nur zeitweise überlassenBehörden im gesetzlich festge- legten Rahmen Daten mitzuteilen. Die Fässer Deutsche Post wird das Postgeheimnis und Spulen sind nach Entleerung an SynFlex zu übergeben. Wenn die Fässer und Spulen innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung und in einwandfreiem Zustand an SynFlex übergeben werden, schreibt SynFlex dem Kunden 90% des Pfandbetrages gutden Datenschutz gemäß den für sie geltenden gesetzlichen Bestimmungen wahren. 2(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten, juris- tischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sonder- vermögen aus Verträgen, die diesen AGB unterliegen, ist Bonn. Zur Wahrung der Schriftform bedarf es weder einer eigenhändigen Namensunterschrift noch einer elektronischen Signatur. Mitteilungen mittels Telefax oder E-Mail genügen der Schriftform ebenso wie sonstige Textformen, ohne dass der Abschluss der Erklärung besonders kenntlich zu machen istEs gilt deutsches Recht. 3(5) Allgemeine Informationspflicht nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG): Die Deutsche Post ist verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Vorbehaltlich eines schriftlichen Widerspruchs des Kunden verarbeitet SynFlex personenbezogene DatenAbsender, die SynFlex in Ausführung von nach diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen geregelten Tätigkeiten von dem Kunden erhält, auch bei im In- oder Ausland ansässigen Dienstleistern. 4. Der Kunde wird SynFlex unverzüglich schriftlich informierenals Verbraucher zu unseren Standardbedingungen (AGB) Sendungen einliefern und deren Empfänger, wenn Behörden in weiterem Zusammenhang mit diese ebenfalls Verbraucher sind, können die Verbraucherschlichtungsstelle zur Beilegung von Streitigkeiten über Rechte und Pflichten bei Verlust, Entwendung oder Beschädigung von Postsendungen oder der Ware eingeschaltet oder tätig werden. Der Kunde wird zudem Verletzung eigener Rechte, die gelieferte Ware weiter im Markt beobachten und SynFlex unverzüglich schriftlich informierenihnen aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 18 PostG zustehen, anrufen, wenn eine Besorgnis besteht, dass durch die Ware Gefahren für Dritte entstehen könntenEinigung mit der Deutschen Post nicht möglich war. 5. Ohne Verzicht von SynFlex auf weitergehende Ansprüche stellt der Kunde SynFlex uneingeschränkt von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Produkthaftpflicht- oder ähnlicher Bestimmungen gegen SynFlex erhoben werden, soweit die Haftung auf Umstände gestützt wird, die - wie z.B. die Darbietung des Produktes - durch den Kunden oder sonstige, von dem Kunden kontrollierte Dritte ohne ausdrückliche und schriftliche Zustimmung von SynFlex gesetzt wurden. Die Freistellung schließt insbesondere auch den Ersatz der SynFlex entstehenden Aufwendungen ein und wird von dem Kunden unter Verzicht auf weitere Voraussetzungen oder sonstige Einwände, insbesondere unter Verzicht auf die Einhaltung von Überwachungs- und Rückrufpflichten sowie unter Verzicht auf den Einwand der Verjährung zugesagt. 6. An von SynFlex in körperlicher oder elektronischer Form zur Verfügung gestellten Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen sowie an Software behält sich SynFlex alle Eigentums-, Urheber-, sonstigen gewerblichen Schutzrechte sowie Rechte aus Know- how vor. Sie sind Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Auftrages verwendet werden. 7. Ungeachtet weitergehender gesetzlicher Regelungen endet die Verjährungshemmung auch, wenn die hemmenden Verhandlungen über vier Wochen nicht in der Sache fortgeführt werden. Ein Neubeginn der Verjährung von Ansprüchen des Kunden bedarf in jedem Fall einer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung von SynFlex.

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Samples: General Terms and Conditions

Sonstige Regelungen. 1. Mit der Gelieferte Ware mitgelieferte Fässer und Spulen, für die in der Rechnung ein Pfandgeld angesetzt ist (IV.-2.), bleiben bleibt bis zum Ausgleich aller gegen den Kunden bestehenden Forderungen im Eigentum von SynFlex und werden dem Kunden nur zeitweise überlassenDEPO. Die Fässer Regelung der Preis- und Spulen sind nach Entleerung an SynFlex zu übergebenLeistungsgefahr in Ziffer III.-8. Wenn die Fässer und Spulen innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung und in einwandfreiem Zustand an SynFlex übergeben werden, schreibt SynFlex dem Kunden 90% des Pfandbetrages gutwird durch den Eigentumsvorbehalt nicht verändert. 2. Zur Wahrung der Schriftform bedarf es weder einer eigenhändigen Namensunterschrift noch einer elektronischen Signatur. Mitteilungen mittels Telefax Ungeachtet weitergehender gesetzlicher oder E-Mail genügen der Schriftform ebenso wie sonstige Textformen, ohne dass der Abschluss der Erklärung besonders kenntlich zu machen ist. 3. Vorbehaltlich eines schriftlichen Widerspruchs des Kunden verarbeitet SynFlex personenbezogene Daten, die SynFlex in Ausführung von nach diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen geregelten Tätigkeiten von dem Kunden erhält, auch bei im In- oder Ausland ansässigen Dienstleistern. 4. Der Kunde wird SynFlex unverzüglich schriftlich informieren, wenn Behörden in weiterem Zusammenhang mit der Ware eingeschaltet oder tätig werden. Der Kunde wird zudem die gelieferte Ware weiter im Markt beobachten und SynFlex unverzüglich schriftlich informieren, wenn eine Besorgnis besteht, dass durch die Ware Gefahren für Dritte entstehen könnten. 5. Ohne Verzicht von SynFlex auf weitergehende vertraglicher Ansprüche stellt der Kunde SynFlex uneingeschränkt DEPO un- eingeschränkt von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Produkthaftpflicht- oder ähnlicher ähn- licher Bestimmungen gegen SynFlex DEPO erhoben werden, soweit die Haftung auf Umstände gestützt wird, die - wie z.z. B. die Darbietung des Produktes - durch den Kunden oder sonstige, von dem Kunden kontrollierte sonstige Dritte ohne ausdrückliche und schriftliche Zustimmung von SynFlex DEPO gesetzt wurden. Die Freistellung schließt insbesondere auch den Ersatz der SynFlex DEPO entstehenden Aufwendungen ein und wird von dem Kunden unter Verzicht auf weitere Voraussetzungen oder sonstige Einwände, insbesondere unter Verzicht auf die Einhaltung von Überwachungs- und Rückrufpflichten sowie unter Verzicht auf den Einwand der Verjährung zugesagt. 63. An von SynFlex DEPO in körperlicher oder elektronischer Form zur Verfügung gestellten Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen sowie an und Software behält sich SynFlex DEPO alle Eigentums-Ei- gentums-, Urheber-, sonstigen gewerblichen Schutzrechte sowie Rechte aus Know- Know-how vor. 4. Sie Vorbehaltlich eines schriftlichen Widerspruchs des Kunden verarbeitet DEPO personenbezo- gene Daten, die DEPO in Ausführung von nach diesen Internationalen Verkaufsbedingungen ge- regelten Tätigkeiten von dem Kunden erhält, auch bei im In- oder Ausland ansässigen Dienstleis- tern. 5. Die Übermittlung elektronischer Dokumente (EDI) bedarf besonderer Abstimmung. 6. Sämtliche Mitteilungen, Erklärungen, Anzeigen usw. sind Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Auftrages verwendet werdenin deutscher oder in englischer Sprache abzufassen. Mitteilungen mittels Telefax oder E-Mail genügen der Schrift- form. 7. Ungeachtet weitergehender gesetzlicher Regelungen endet Der Kunde hat das nicht ausschließliche Recht zur Nutzung der mit der Ware gelieferten Software. Die Nutzung der Software ohne Zusammenhang mit der gelieferten Ware sowie die Verjährungshemmung auch, wenn Weitergabe der Software an Dritte sind nicht gestattet. 8. Der Betrieb der von DEPO gelieferten Maschinen ist ausschließlich mit den Steuerungssystemen von DEPO und den von DEPO vorgegebenen Hard- und Softwarekomponenten zulässig. Für die hemmenden Verhandlungen über vier Wochen nicht Folgen kundenseitiger Eingriffe in der Sache fortgeführt werden. Ein Neubeginn der Verjährung von Ansprüchen des Kunden bedarf in jedem Fall einer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung von SynFlexdas Steuerungssystem oder die sicherheitstechnischen Einrich- tungen übernimmt DEPO keinerlei Verantwortung.

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Samples: International Sales Conditions

Sonstige Regelungen. 117.1 Nach vorheriger schriftlicher Zustimmung darf Xxxxxxxx nach Abschluss dieses Servicevertrags den Kunden als Referenzkunden nennen und ihn in Präsentationen mit dessen Logo aufführen. Mit Hierfür sendet der Ware mitgelieferte Fässer und Spulen, für die in Kunde Pokeshot sein Firmenlogo zu. Nach dessen Livegang darf Xxxxxxxx das Logo des Kunden auf der Rechnung ein Pfandgeld angesetzt ist (IV.-2.), bleiben Eigentum von SynFlex und werden Website veröffentlichen. In gemeinsamer Absprache mit dem Kunden nur zeitweise überlassenund nach dessen vorheriger Freigabe darf Xxxxxxxx den Kunden in Pressemitteilungen als Referenzprojekt aufführen. Soweit beide Seiten zustimmen, erstellt Xxxxxxxx in Zusammenarbeit mit dem Kunden eine Case Study, die Pokeshot auf der Website und zu Vertriebszwecken verwenden darf. 17.2 Bei Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und den Anlagen, geht der Vertrag vor. 17.3 Dieser Vertrag und seine Anlagen sowie der Vertrag über die Auftragsdatenverarbeitung regeln die diesbezüglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien abschließend und vollständig. AGB des Kunden akzeptiert Pokeshot nicht. 17.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, oder sollte ein wesentlicher Punkt nicht geregelt sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Fässer Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung herbeizuführen, die dem beabsichtigten Erfolg am nächsten kommt und Spulen sind nach Entleerung an SynFlex zu übergeben. Wenn die Fässer und Spulen innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung und in einwandfreiem Zustand an SynFlex übergeben werdendie Parteien vereinbart hätten, schreibt SynFlex dem Kunden 90% des Pfandbetrages gutwenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. 217.5 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Zur Wahrung Dies gilt auch für diese Klausel und den Verzicht auf diese Formbestimmung. Schriftform im Sinne dieses Vertrags entspricht der Schriftform bedarf es weder einer eigenhändigen Namensunterschrift noch einer elektronischen Signatur. Mitteilungen mittels Telefax oder E-Mail genügen der Schriftform ebenso wie sonstige Textformen, ohne dass der Abschluss der Erklärung besonders kenntlich zu machen istgesetzlichen Schriftform. 317.6 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz von Pokeshot, sofern der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Vorbehaltlich eines schriftlichen Widerspruchs des Kunden verarbeitet SynFlex personenbezogene DatenAnlagen: Anlage 1: Auftragsverarbeitung (gemäß Art. 28 DS-GVO) Anlage 2: Leistungsbeschreibung Anlage 1: Auftragsverarbeitung (gemäß Art. 28 DS-GVO) zwischen Kunde -nachfolgend „Auftraggeber" und Pokeshot GmbH Xxxxxxx Xxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxx -nachfolgend „Auftragsverarbeiter" wird nachfolgende datenschutzrechtliche Vereinbarung über die SynFlex in Ausführung von nach diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen geregelten Tätigkeiten von dem Kunden erhält, auch bei Verarbeitung personenbezogener Daten im In- oder Ausland ansässigen Dienstleistern. 4. Der Kunde wird SynFlex unverzüglich schriftlich informieren, wenn Behörden in weiterem Zusammenhang mit der Ware eingeschaltet oder tätig werden. Der Kunde wird zudem die gelieferte Ware weiter im Markt beobachten und SynFlex unverzüglich schriftlich informieren, wenn eine Besorgnis besteht, dass durch die Ware Gefahren für Dritte entstehen könnten. 5. Ohne Verzicht von SynFlex auf weitergehende Ansprüche stellt der Kunde SynFlex uneingeschränkt von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Produkthaftpflicht- oder ähnlicher Bestimmungen gegen SynFlex erhoben werden, soweit die Haftung auf Umstände gestützt wird, die - wie z.B. die Darbietung des Produktes - durch den Kunden oder sonstige, von dem Kunden kontrollierte Dritte ohne ausdrückliche und schriftliche Zustimmung von SynFlex gesetzt wurden. Die Freistellung schließt insbesondere auch den Ersatz der SynFlex entstehenden Aufwendungen ein und wird von dem Kunden unter Verzicht auf weitere Voraussetzungen oder sonstige Einwände, insbesondere unter Verzicht auf die Einhaltung von Überwachungs- und Rückrufpflichten sowie unter Verzicht auf den Einwand der Verjährung zugesagt. 6. An von SynFlex in körperlicher oder elektronischer Form zur Verfügung gestellten Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen sowie an Software behält sich SynFlex alle Eigentums-, Urheber-, sonstigen gewerblichen Schutzrechte sowie Rechte aus Know- how vor. Sie sind Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Auftrages verwendet werden. 7. Ungeachtet weitergehender gesetzlicher Regelungen endet die Verjährungshemmung auch, wenn die hemmenden Verhandlungen über vier Wochen nicht in der Sache fortgeführt werden. Ein Neubeginn der Verjährung von Ansprüchen des Kunden bedarf in jedem Fall einer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung von SynFlex.Auftrag getroffen:

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Samples: Clickwrap Agreement (Servicevertrag)

Sonstige Regelungen. 114.1. Mit Der AN verpflichtet sich, spätestens 14 Kalendertage nach Vertragsschluss, spätestens jedoch 3 Werk- tage vor Baubeginn und sodann fortlaufend folgende Unterlagen dem AG unaufgefordert auszuhändigen: einen Handelsregisterauszug nebst Liste der Ware mitgelieferte Fässer Gesellschafter (vor Baubeginn) eine Fotokopie der Gewerbeanmeldung (vor Baubeginn) einen Auszug aus dem Gewerbezentralregis- ter (vor Baubeginn) bei Nachunternehmern mit Sitz außerhalb der BRD einen in die deutsche Sprache von einem amtlichen Übersetzer übersetzten beglaubigten Handels- bzw. Gewerberegisterauszug nebst Liste der Gesellschafter (vor Baubeginn) Mindestlohnbestätigungen der der auf der Bau- stelle eingesetzten Mitarbeiter des Nachunter- nehmers gemäß Seite 4 (monatlich ab Baubeginn, x. Xxxxxx 1.8) eine Fotokopie der Handwerksrolleneintra- gung (vor Baubeginn) Bestätigung der SOKA, Wiesbaden, über die Zahlung der Sozialkassenbeiträge sowie der Winterbeschäftigungs-Umlage (vor Baubeginn und Spulenmonatlich ab Baubeginn, für x Xxxxxx 1.9) Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständi- gen Xxxxxxxxxxxx (vor Baubeginn und monat- lich ab Baubeginn) Unbedenklichkeitsbescheinigung der zustän- den Berufsgenossenschaft (vor Baubeginn und monatlich ab Baubeginn) Nachweis der Betriebshaftpflicht- und Umwelt- schaden-Versicherung nach USchadG (vor Baubeginn und zu Beginn jeden Quartals) Die zur Vorlage kommenden v.g. Bescheinigungen müssen zeitnah zum Datum dieser Ergänzungsverein- barung ausgestellt sein. Bei Änderungen der Verhält- nisse ist der Nachunternehmer verpflichtet, dem Auftraggeber sofort Mitteilung zu machen. Sollten die in genannten Unterlagen nicht mit der ersten Rechnung ein Pfandgeld angesetzt ist (IV.-2.), bleiben Eigentum von SynFlex und werden dem Kunden nur zeitweise überlassen. Die Fässer und Spulen sind nach Entleerung an SynFlex zu übergeben. Wenn die Fässer und Spulen innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung und in einwandfreiem Zustand an SynFlex übergeben eingereicht werden, schreibt SynFlex dem Kunden 90% des Pfandbetrages gut. 2können keine bzw. Zur Wahrung der Schriftform bedarf es weder einer eigenhändigen Namensunterschrift noch einer elektronischen Signatur. Mitteilungen mittels Telefax oder E-Mail genügen der Schriftform ebenso wie sonstige Textformen, ohne dass der Abschluss der Erklärung besonders kenntlich zu machen ist. 3. Vorbehaltlich eines schriftlichen Widerspruchs des Kunden verarbeitet SynFlex personenbezogene Daten, die SynFlex in Ausführung von nach diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen geregelten Tätigkeiten von dem Kunden erhält, auch bei im In- oder Ausland ansässigen Dienstleistern. 4. Der Kunde wird SynFlex unverzüglich schriftlich informieren, wenn Behörden in weiterem Zusammenhang mit der Ware eingeschaltet oder tätig werden. Der Kunde wird zudem die gelieferte Ware weiter im Markt beobachten und SynFlex unverzüglich schriftlich informieren, wenn eine Besorgnis besteht, dass durch die Ware Gefahren für Dritte entstehen könnten. 5. Ohne Verzicht von SynFlex auf weitergehende Ansprüche stellt der Kunde SynFlex uneingeschränkt von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Produkthaftpflicht- oder ähnlicher Bestimmungen gegen SynFlex erhoben werden, soweit die Haftung auf Umstände gestützt wird, die - wie z.B. die Darbietung des Produktes - durch den Kunden oder sonstige, von dem Kunden kontrollierte Dritte ohne ausdrückliche und schriftliche Zustimmung von SynFlex gesetzt wurden. Die Freistellung schließt insbesondere auch den Ersatz der SynFlex entstehenden Aufwendungen ein und wird von dem Kunden unter Verzicht auf weitere Voraussetzungen oder sonstige Einwände, insbesondere unter Verzicht auf die Einhaltung von Überwachungs- und Rückrufpflichten sowie unter Verzicht auf den Einwand der Verjährung zugesagt. 6. An von SynFlex in körperlicher oder elektronischer Form zur Verfügung gestellten Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen sowie an Software behält sich SynFlex alle Eigentums-, Urheber-, sonstigen gewerblichen Schutzrechte sowie Rechte aus Know- how vor. Sie sind Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Auftrages verwendet nur Teilzahlun- gen geleistet werden. 7. Ungeachtet weitergehender gesetzlicher Regelungen endet die Verjährungshemmung auch, wenn die hemmenden Verhandlungen über vier Wochen nicht in der Sache fortgeführt werden. Ein Neubeginn der Verjährung von Ansprüchen des Kunden bedarf in jedem Fall einer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung von SynFlex.

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Samples: General Terms and Conditions

Sonstige Regelungen. 1. Mit 11.1 Um einen reibungslosen Veranstaltungsablauf zu gewährleisten, hat eine Detailabsprache zur Veranstaltung, vor allem hinsichtlich des Technikeinsatzes, der Ware mitgelieferte Fässer Bestuhlung und Spulendes Caterings, für die in der Rechnung ein Pfandgeld angesetzt ist (IV.-2.), bleiben Eigentum von SynFlex und werden spätestens 7 Werktage vor dem Kunden nur zeitweise überlassen. Die Fässer und Spulen sind nach Entleerung an SynFlex Veranstaltungstermin zu übergeben. Wenn die Fässer und Spulen innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung und in einwandfreiem Zustand an SynFlex übergeben werden, schreibt SynFlex dem Kunden 90% des Pfandbetrages guterfolgen. 211.2 Die Standard-Bestuhlung in den Tagungsräumen ist parlamentarisch, während der Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie mit Einzeltischen. Zur Wahrung Eine Änderung der Schriftform bedarf es weder einer eigenhändigen Namensunterschrift noch einer elektronischen SignaturBestuhlung erfolgt ausschließlich durch die Mitarbeiter des TKM. Mitteilungen mittels Telefax Falls der Kunde eine andere Bestuhlungsart wünscht, so ist dies im Vorfeld bei der Buchung oder E-Mail genügen der Schriftform ebenso wie sonstige Textformen, ohne dass der Abschluss der Erklärung besonders kenntlich zu machen istrechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn mit dem TKM abzustimmen. Für jede Umstuhlung fällt eine zusätzliche Gebühr gemäß geltender Preisliste an. 3. Vorbehaltlich eines schriftlichen Widerspruchs des Kunden verarbeitet SynFlex personenbezogene Daten, 11.3 In ausgewählten Tagungsräumen wurde die SynFlex in Ausführung von nach diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen geregelten Tätigkeiten von neue Barco Click-Share-Technik zur Verbindung mit dem Kunden erhält, auch bei im In- oder Ausland ansässigen Dienstleistern. 4Beamer eingeführt. Der Kunde hat seine ReferentInnen bzw. die Veranstaltungsleitung darauf hinzuweisen, dass der dafür notwendige ClickShare-Button an der Pforte gegen Empfangsbestätigung unter Angabe des vollständigen Namens und ggfs. einer Kaution (Höhe gemäß geltender Preisliste) erhältlich ist. Der ClickShare- Button ist (ggfs. täglich) nach Veranstaltungsende an der Pforte abzugeben. 11.4 Ein Internetzugang für die ReferentInnen wird SynFlex unverzüglich schriftlich informierenauf Wunsch kostenfrei zur Verfügung gestellt. Sofern mehrere Zugänge (z.B. für die Teilnehmenden) benötigt werden, wenn Behörden in weiterem Zusammenhang mit der Ware eingeschaltet oder tätig können diese über Internet-Voucher (Preis gemäß geltender Preisliste pro Zugang/Tag) freigeschalten werden. Der Kunde wird zudem die gelieferte Ware weiter im Markt beobachten und SynFlex unverzüglich schriftlich informieren, wenn eine Besorgnis besteht, dass durch die Ware Gefahren für Dritte entstehen könnten. 5. Ohne Verzicht von SynFlex auf weitergehende Ansprüche stellt Sofern der Kunde SynFlex uneingeschränkt von allen Ansprüchen Dritter freieinen Internetzugang für alle Teilnehmenden benötigt, besteht die aufgrund von Produkthaftpflicht- oder ähnlicher Bestimmungen Möglichkeit gegen SynFlex erhoben werden, soweit die Haftung auf Umstände gestützt wird, die - wie z.B. die Darbietung des Produktes - durch den Kunden oder sonstige, von dem Kunden kontrollierte Dritte ohne ausdrückliche und schriftliche Zustimmung von SynFlex gesetzt wurden. Die Freistellung schließt insbesondere auch den Ersatz der SynFlex entstehenden Aufwendungen ein und wird von dem Kunden unter Verzicht auf weitere Voraussetzungen oder sonstige Einwände, insbesondere unter Verzicht auf die Einhaltung von Überwachungs- und Rückrufpflichten sowie unter Verzicht auf den Einwand der Verjährung zugesagteine Pauschalgebühr einen WLAN-Hotspot einzurichten. 6. An von SynFlex in körperlicher oder elektronischer Form zur Verfügung gestellten Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen sowie an Software behält sich SynFlex alle Eigentums-, Urheber-, sonstigen gewerblichen Schutzrechte sowie Rechte aus Know- how vor. Sie sind Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Auftrages verwendet werden. 7. Ungeachtet weitergehender gesetzlicher Regelungen endet die Verjährungshemmung auch, wenn die hemmenden Verhandlungen über vier Wochen nicht in der Sache fortgeführt werden. Ein Neubeginn der Verjährung von Ansprüchen des Kunden bedarf in jedem Fall einer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung von SynFlex.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Veranstaltungen Und Raumreservierungen