Sonstige Regelungen. 22 Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht (1) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur dann zu, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist, von Eventfrog nicht bestritten oder anerkannt wird oder in einem engen synallagmatischen Verhältnis zu der Forderung von Eventfrog steht. (2) Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht. (1) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich die Gewährleistungsansprüche des Käufers nach den gesetzlichen Bestimmungen, die für den Erwerb von Tickets, Waren, Dienstleistungen und/oder für die Durchführung von Veranstaltungen gelten. (2) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich die Gewährleistungsansprüche des Kunden in Bezug auf die Nutzung der Plattform nach den gesetzlichen Bestimmungen des Dienstleistungs-, resp. Auftragsrechts. (1) Unbeschränkte Haftung: Eventfrog haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Eventfrog nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen. (2) Haftungsbeschränkung: Eventfrog haftet bei leichter Fahrlässigkeit im Übrigen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zu Gunsten der Erfüllungsgehilfen von Eventfrog. (1) Es steht Eventfrog frei, die Ausgestaltung und die Inhalte der Plattform als auch die API und deren Funktionsweise jederzeit zu ändern und neueren Gegebenheiten anzupassen. Eventfrog wird den Veranstalter, Verkäufer und/oder API-Nutzer rechtzeitig vorab über für ihn relevante Änderungen per Email benachrichtigen. (2) Veranstalter, Verkäufer und API-Nutzer sind dafür verantwortlich, Anpassungen, die aufgrund der vorgenannten Änderungen erforderlich werden, rechtzeitig und auf eigene Kosten vorzunehmen. (3) Ist der Veranstalter, Verkäufer oder der API-Nutzer mit für ihn wesentlichen Änderungen nicht einverstanden, kann er diesen Vertrag von dem Tag des Wirksamwerdens der Änderungen bis zu einer Woche nach dem Tag des Wirksamwerdens der Änderungen fristlos kündigen. Auf dieses Recht wird Eventfrog mit der Ankündigung der Änderungen per Email hinweisen. Über die fristlose Kündigung hinausgehende Ansprüche stehen dem Veranstalter, Verkäufer und/oder API-Nutzer nicht zu. (1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. (2) Auf Verträge zwischen Eventfrog und Veranstaltern, Verkäufern und API-Nutzern ist ausschließlich Schweizer Recht unter Ausschluss des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG) und der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG, „UN-Kaufrecht“), anwendbar. (3) Für den Gerichtsstand gelten für Teilnehmer und Käufer die gesetzlichen Vorschriften. Sofern es sich bei dem Veranstalter, Verkäufer Werbenden oder API-Nutzer um einen Kaufmann oder eine juristische Person handelt, ist Olten (Schweiz) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen Veranstalter und Eventfrog. (4) Eventfrog ist berechtigt, diesen Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf ein Unternehmen seiner Xxxx zu übertragen. Die Übertragung wird 28 Tage, nachdem sie dem Kunden mitgeteilt wurde, wirksam. Bei der Übertragung dieses Vertrages auf ein anderes Unternehmen steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu, das innerhalb von einer Woche nach Mitteilung geltend gemacht werden muss.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sonstige Regelungen. 22 Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht
(1) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur dann zu, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist, von Eventfrog nicht bestritten oder anerkannt wird oder in einem engen synallagmatischen Verhältnis zu der Forderung von Eventfrog steht.
(2) Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(1) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich die Gewährleistungsansprüche des Käufers nach den gesetzlichen Bestimmungen, die für den Erwerb von Tickets, Waren, Dienstleistungen und/oder für die Durchführung von Veranstaltungen gelten.
(2) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich die Gewährleistungsansprüche des Kunden in Bezug auf die Nutzung der Plattform nach den gesetzlichen Bestimmungen des Dienstleistungs-, resp. Auftragsrechts.
(1) Unbeschränkte Haftung: Eventfrog haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Eventfrog nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen.
(2) Haftungsbeschränkung: Eventfrog haftet bei leichter Fahrlässigkeit im Übrigen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zu Gunsten der Erfüllungsgehilfen von Eventfrog.Eventfrog.
(1) Es steht Eventfrog frei, die Ausgestaltung und die Inhalte der Plattform als auch die API und deren Funktionsweise jederzeit zu ändern und neueren Gegebenheiten anzupassen. Eventfrog wird den Veranstalter, Verkäufer und/oder API-Nutzer rechtzeitig vorab über für ihn relevante Änderungen per Email benachrichtigen.
(2) Veranstalter, Verkäufer und API-Nutzer sind dafür verantwortlich, Anpassungen, die aufgrund der vorgenannten Änderungen erforderlich werden, rechtzeitig und auf eigene Kosten vorzunehmen.
(3) Ist der Veranstalter, Verkäufer oder der API-Nutzer mit für ihn wesentlichen Änderungen nicht einverstanden, kann er diesen Vertrag von dem Tag des Wirksamwerdens der Änderungen bis zu einer Woche nach dem Tag des Wirksamwerdens der Änderungen fristlos kündigen. Auf dieses Recht wird Eventfrog mit der Ankündigung der Änderungen per Email hinweisen. Über die fristlose Kündigung hinausgehende Ansprüche stehen dem Veranstalter, Verkäufer und/oder API-Nutzer nicht zu.
(1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.
(2) Auf Verträge zwischen Eventfrog und Veranstaltern, Verkäufern und API-Nutzern ist ausschließlich Schweizer Recht unter Ausschluss des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG) und der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG, „UN-Kaufrecht“), anwendbar.
(3) Für den Gerichtsstand gelten für Teilnehmer und Käufer die gesetzlichen Vorschriften. Sofern es sich bei dem Veranstalter, Verkäufer Werbenden oder API-Nutzer um einen Kaufmann oder eine juristische Person handelt, ist Olten (Schweiz) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen Veranstalter und Eventfrog.
(4) Eventfrog ist berechtigt, diesen Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf ein Unternehmen seiner Xxxx zu übertragen. Die Übertragung wird 28 Tage, nachdem sie dem Kunden mitgeteilt wurde, wirksam. Bei der Übertragung dieses Vertrages auf ein anderes Unternehmen steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu, das innerhalb von einer Woche nach Mitteilung geltend gemacht werden muss.sie
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Samples: Ergänzung Zu Den Agb, Supplement to the General Terms and Conditions
Sonstige Regelungen. 22 Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht
(1) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur dann zu, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist, von Eventfrog nicht bestritten oder anerkannt wird oder in einem engen synallagmatischen Verhältnis zu der Forderung von Eventfrog steht.
(2) Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(1) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich . Mit Lieferung werden die Gewährleistungsansprüche des Käufers nach den gesetzlichen Bestimmungen, die für den Erwerb von Tickets, Waren, Dienstleistungen Ware und/oder Werkleistung sowie alle zugehörigen Unterlagen und Dokumente uneingeschränkt Eigentum von AIP. Soweit AIP dem Lieferanten Material beistellt, bleibt das Eigentum von AIP unberührt. Jegliche Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung erfolgt für AIP. Wenn ein Eigentumsvorbehalt zugunsten des Lieferanten vereinbart wird, hat dieser lediglich die Durchführung von Veranstaltungen geltenWirkungen eines einfachen Eigentumsvorbehalts; AIP ist ungeachtet des Eigentumsvorbehalts zudem berechtigt, die Ware und/oder Werkleistung jederzeit uneingeschränkt zu verwenden und/oder zu veräußern sowie das Eigentum an der Ware und/oder Werkleistung auf Dritte zu übertragen, auch wenn die Verwendung durch AIP den Untergang des Eigentumsvorbehalts zur Folge hat.
(2) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich die Gewährleistungsansprüche des Kunden in Bezug . Ohne Verzicht von AIP auf die Nutzung weitergehende Ansprüche stellt der Plattform nach den gesetzlichen Bestimmungen des Dienstleistungs-, resp. Auftragsrechts.
(1) Unbeschränkte Haftung: Eventfrog haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Eventfrog nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit Lieferant AIP von Personen.
(2) Haftungsbeschränkung: Eventfrog haftet bei leichter Fahrlässigkeit im Übrigen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zu Gunsten der Erfüllungsgehilfen von Eventfrog.
(1) Es steht Eventfrog allen Ansprüchen Dritter frei, die Ausgestaltung aufgrund von produktrechtlichen, produkthaftungsrechtlichen oder ähnlichen Bestimmungen gegen AIP erhoben werden, soweit das Produkt von dem Lieferanten geliefert wurde oder die Ursächlichkeit von dem Lieferanten gelieferter Grundstoffe oder Teile für den Produktfehler nicht ausgeschlossen werden kann. Die Freistellung schließt insbesondere auch den Ersatz der AIP entstehenden Aufwendungen sowie der Kosten einer vorsorglichen Feld- oder Rückrufaktion ein und wird von dem Lieferanten unter Verzicht auf weitere Voraussetzungen oder sonstige Einwände, insbesondere unter Verzicht auf die Inhalte Einhaltung von Untersuchungs-, Rüge-, Überwachungs- oder Rückrufpflichten sowie unter Verzicht auf den Einwand der Plattform als auch Verjährung zugesagt. Soweit der Vertrag mit dem Lieferanten nicht von einer von AIP abgeschlossenen Lieferantenpflichtversicherung abgedeckt ist und AIP den Lieferanten schriftlich von dem Umfang der Abdeckung informiert hat, ist der Lieferant verpflichtet, ungeachtet weitergehender Ansprüche von AIP eine Produkthaftpflichtversicherung und eine Produktrückrufversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens € 5 Mio. pro Schadensfall zu unterhalten und das Bestehen der Versicherung auf Anforderung von AIP jederzeit nachzuweisen.
3. Ohne Verzicht von AIP auf weitergehende Ansprüche wird der Lieferant AIP auf erstes Anfordern und unter Verzicht auf weitere Voraussetzungen oder sonstige Einwände, insbesondere unter Verzicht auf die API Einhaltung von Untersuchungs-, Rüge-, Überwachungs- oder Rückrufpflichten oder die vorherige Durchführung behördlicher oder gerichtlicher Verfahren sowie unter Verzicht auf den Einwand der Verjährung in schriftlicher Form alle gebotenen Auskünfte und deren Funktionsweise jederzeit technischen Dokumentationen zu ändern und neueren Gegebenheiten anzupassen. Eventfrog wird den Veranstalter, Verkäufer der Ware und/oder API-Nutzer rechtzeitig vorab über für ihn relevante Änderungen per Email benachrichtigen.
(2) VeranstalterWerkleistung erteilen und uneingeschränkt Sicherheit oder Ersatz leisten, Verkäufer wenn AIP infolge behördlicher Anordnung Nachteile drohen oder Bußgelder auferlegt werden oder sonstige Nachteile erfährt und API-Nutzer sind dafür verantwortlichdie behördliche Anordnung auf produktrechtliche Vorschriften gestützt wird, Anpassungenderen Beachtung nach den Bestimmungen in diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen zu dem Pflichtenkreis des Lieferanten zählt. Das Gleiche gilt, die wenn AIP aufgrund der vorgenannten Änderungen erforderlich werdengeltender gesetzlicher Vorschriften gehalten ist, rechtzeitig und auf eigene Kosten vorzunehmen.
(3) Ist der Veranstalter, Verkäufer oder der API-Nutzer mit für ihn wesentlichen Änderungen nicht einverstanden, kann er diesen Vertrag von dem Tag des Wirksamwerdens der Änderungen bis zu einer Woche nach dem Tag des Wirksamwerdens der Änderungen fristlos kündigen. Auf dieses Recht wird Eventfrog mit der Ankündigung der Änderungen per Email hinweisen. Über die fristlose Kündigung hinausgehende Ansprüche stehen dem Veranstalter, Verkäufer Ware und/oder APIWerkleistung zurückzurufen, die von dem Lieferanten geliefert wurde oder von dem Lieferanten gelieferte Teile enthält, sofern deren Ursächlichkeit für den Waren-Nutzer Rückruf nicht zuausgeschlossen werden kann.
(1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.
(2) Auf Verträge zwischen Eventfrog und Veranstaltern, Verkäufern und API-Nutzern ist ausschließlich Schweizer Recht unter Ausschluss des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG) und der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG, „UN-Kaufrecht“), anwendbar.
(3) Für den Gerichtsstand gelten für Teilnehmer und Käufer die gesetzlichen Vorschriften4. Sofern es sich bei dem Veranstalter, Verkäufer Werbenden oder API-Nutzer um einen Kaufmann oder eine juristische Person handelt, ist Olten (Schweiz) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder Die im Zusammenhang mit Verträgen zwischen Veranstalter der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Lieferanten werden von AIP im Sinne des Datenschutzgesetzes für eigene Geschäftszwecke verarbeitet und Eventfroggenutzt.
(4) Eventfrog 5. An von AIP in körperlicher oder elektronischer Form zur Verfügung gestellten Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen sowie an Software behält sich AIP alle Eigentums-, Urheber-, sonstigen gewerblichen Schutzrechte sowie Rechte aus Know-how vor. Sie sind Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen ausschließlich zur Durchführung des von AIP erteilten Auftrages verwendet werden. Nach Abwicklung des Auftrages sind sie unaufgefordert, unter Verzicht auf jedes Recht der Zurückbehaltung, vollständig und ohne Rückbehalt von Kopien an AIP zurückzugeben.
6. AIP kann gelieferte Software im Hinblick auf die mit dem Lieferanten vereinbarten Leistungsmerkmale und/oder die bestimmungsgemäße Verwendung der Ware und/oder Werkleistung oder zugehöriger Produkte und ohne Beschränkung auf gesetzliche oder sonst mit dem Lieferanten vereinbarte Nutzungsmöglichkeiten nutzen. AIP ist stets zur Fertigung von Sicherungskopien berechtigt.
7. Zur Wahrung der Schriftform bedarf es weder einer eigenhändigen Namensunterschrift noch einer elektronischen Signatur. Mitteilungen mittels Telefax oder E-Mail genügen der Schriftform ebenso wie sonstige Textformen, diesen Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf ein Unternehmen seiner Xxxx ohne dass der Abschluss der Erklärung besonders kenntlich zu übertragen. Die Übertragung wird 28 Tage, nachdem sie dem Kunden mitgeteilt wurde, wirksam. Bei der Übertragung dieses Vertrages auf ein anderes Unternehmen steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu, das innerhalb von einer Woche nach Mitteilung geltend gemacht werden mussmachen ist.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Sonstige Regelungen. 22 Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht1. Gelieferte Ware bleibt bis zum Ausgleich aller gegen den Kunden bestehenden Forderungen im Eigentum von IMA SCHELLING. Die Regelung der Preis- und Leistungsgefahr in Ziffer III. 8. wird durch den Eigentumsvorbehalt nicht verändert.
(1) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur dann zu2. Der Kunde wird IMA SCHELLING unaufgefordert schriftlich informieren, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden istIMA SCHELLING aufgrund von im Land des Kunden oder im Land der Verwendung der Ware geltenden Vorschriften besondere Melde-, von Eventfrog nicht bestritten Registrierungs- oder anerkannt Informationspflichten oder besondere Vorankündigungs- oder sonstige Marktzugangserfordernisse zu beachten oder Belegvorhaltungspflichten zu erfüllen hat. Der Kunde wird oder in einem engen synallagmatischen Verhältnis zu der Forderung von Eventfrog stehtzudem die gelieferte Ware weiter im Markt beobach- ten und IMA SCHELLING unverzüglich schriftlich informieren, wenn eine Besorgnis besteht, dass durch die Ware Ge- fahren für Dritte entstehen könnten.
(2) Der 3. Ohne Verzicht von IMA SCHELLING auf weitergehende Ansprüche stellt der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(1) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich die Gewährleistungsansprüche des Käufers nach den gesetzlichen Bestimmungen, die für den Erwerb IMA SCHELLING uneinge- schränkt von Tickets, Waren, Dienstleistungen und/oder für die Durchführung von Veranstaltungen gelten.
(2) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich die Gewährleistungsansprüche des Kunden in Bezug auf die Nutzung der Plattform nach den gesetzlichen Bestimmungen des Dienstleistungs-, resp. Auftragsrechts.
(1) Unbeschränkte Haftung: Eventfrog haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Eventfrog nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen.
(2) Haftungsbeschränkung: Eventfrog haftet bei leichter Fahrlässigkeit im Übrigen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zu Gunsten der Erfüllungsgehilfen von Eventfrog.
(1) Es steht Eventfrog allen Ansprüchen Dritter frei, die Ausgestaltung aufgrund von Produkthaftpflicht- oder ähnlicher Bestimmungen gegen IMA SCHELLING erhoben werden, soweit die Haftung auf Umstände gestützt wird, die - wie z. B. die Darbietung des Produktes - durch den Kunden oder sonstige Dritte ohne ausdrückliche und schriftliche Zustimmung von IMA SCHELLING gesetzt wurden. Die Freistellung schließt insbesondere auch den Ersatz der IMA SCHELLING entstehen- den Aufwendungen ein und wird von dem Kunden unter Verzicht auf weitere Voraussetzungen oder sonstige Einwände, insbesondere unter Verzicht auf die Inhalte Einhaltung von Überwachungs- und Rückrufpflichten sowie unter Verzicht auf den Einwand der Plattform als auch die API und deren Funktionsweise jederzeit zu ändern und neueren Gegebenheiten anzupassen. Eventfrog wird den Veranstalter, Verkäufer und/oder API-Nutzer rechtzeitig vorab über für ihn relevante Änderungen per Email benachrichtigenVerjährung zugesagt.
(2) Veranstalter4. An von IMA SCHELLING in körperlicher oder elektronischer Form zur Verfügung gestellten Abbildungen, Verkäufer Zeichnun- gen, Berechnungen und APIsonstigen Unterlagen sowie an Software behält sich IMA SCHELLING alle Eigentums-, Urhe- ber-, sonstigen gewerblichen Schutzrechte sowie Rechte aus Know-Nutzer sind dafür verantwortlich, Anpassungen, die aufgrund der vorgenannten Änderungen erforderlich werden, rechtzeitig und auf eigene Kosten vorzunehmenhow vor.
(3) Ist der Veranstalter5. Sämtliche Mitteilungen, Verkäufer Erklärungen, Anzeigen usw. sind ausschließlich in deutscher oder der API-Nutzer mit für ihn wesentlichen Änderungen nicht einverstanden, kann er diesen Vertrag von dem Tag des Wirksamwerdens der Änderungen bis zu einer Woche nach dem Tag des Wirksamwerdens der Änderungen fristlos kündigen. Auf dieses Recht wird Eventfrog mit der Ankündigung der Änderungen per Email hinweisen. Über die fristlose Kündigung hinausgehende Ansprüche stehen dem Veranstalter, Verkäufer und/oder API-Nutzer nicht zu.
(1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.
(2) Auf Verträge zwischen Eventfrog und Veranstaltern, Verkäufern und API-Nutzern ist ausschließlich Schweizer Recht unter Ausschluss des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG) und der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG, „UN-Kaufrecht“), anwendbar.
(3) Für den Gerichtsstand gelten für Teilnehmer und Käufer die gesetzlichen Vorschriften. Sofern es sich bei dem Veranstalter, Verkäufer Werbenden oder API-Nutzer um einen Kaufmann oder eine juristische Person handelt, ist Olten (Schweiz) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen Veranstalter und Eventfrog.
(4) Eventfrog ist berechtigt, diesen Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf ein Unternehmen seiner Xxxx zu übertragen. Die Übertragung wird 28 Tage, nachdem sie dem Kunden mitgeteilt wurde, wirksam. Bei der Übertragung dieses Vertrages auf ein anderes Unternehmen steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu, das innerhalb von einer Woche nach Mitteilung geltend gemacht werden muss.in englischer Sprache
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Samples: International Sales Conditions
Sonstige Regelungen. 22 Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht
(1) Ein Recht . Mit Lieferung werden die Ware sowie alle zugehörigen Unterlagen und Dokumente uneingeschränkt Eigentum von Tecnamic. Wenn ein Eigentumsvorbehalt zugunsten des Lieferanten vereinbart wird, hat dieser lediglich die Wirkungen eines einfachen Eigentumsvorbehalts; Tecnamic ist ungeachtet des Eigentumsvorbehalts zudem berechtigt, die Ware jederzeit uneingeschränkt zu verwenden, namentlich zu verarbeiten und/ oder zu veräußern sowie das Eigentum an der Ware auf Dritte zu übertragen, auch wenn die Verwendung durch Tecnamic den Untergang des Eigentumsvorbehalts zur Aufrechnung steht dem Kunden nur dann zu, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist, von Eventfrog nicht bestritten oder anerkannt wird oder in einem engen synallagmatischen Verhältnis zu der Forderung von Eventfrog stehtFolge hat.
(2) Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit seine Gegenforderung . Ohne Verzicht von Tecnamic auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(1) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich die Gewährleistungsansprüche des Käufers nach den gesetzlichen Bestimmungen, die für den Erwerb weiter gehende Ansprüche stellt der Lieferant Tecnamic von Tickets, Waren, Dienstleistungen und/oder für die Durchführung von Veranstaltungen gelten.
(2) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich die Gewährleistungsansprüche des Kunden in Bezug auf die Nutzung der Plattform nach den gesetzlichen Bestimmungen des Dienstleistungs-, resp. Auftragsrechts.
(1) Unbeschränkte Haftung: Eventfrog haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Eventfrog nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen.
(2) Haftungsbeschränkung: Eventfrog haftet bei leichter Fahrlässigkeit im Übrigen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zu Gunsten der Erfüllungsgehilfen von Eventfrog.
(1) Es steht Eventfrog allen Ansprüchen Dritter frei, die Ausgestaltung aufgrund von produktrechtlichen, produkthaftungsrecht- lichen oder ähnlichen Bestimmungen gegen Tecnamic erhoben werden, soweit das Produkt von dem Lieferanten geliefert wurde oder die Ursächlichkeit von dem Lieferanten gelieferter Grundstof- fe oder Teile für den Produktfehler nicht ausgeschlossen werden kann. Die Freistellung schließt insbesondere auch den Ersatz der Tecnamic entstehenden Aufwendungen sowie der Kosten einer vorsorglichen Feld- oder Rückrufaktion ein und wird von dem Lie- feranten unter Verzicht auf weitere Voraussetzungen oder sonstige Einwände, insbesondere unter Verzicht auf die Einhaltung von Un- tersuchungs-, Rüge-, Überwachungs- oder Rückrufpflichten sowie unter Verzicht auf den Einwand der Verjährung, zugesagt. Der Lieferant ist verpflichtet, ungeachtet weiter gehender Ansprüche von Tecnamic eine Produkthaftpflichtversicherung und eine Produktrückrufversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens € 5 Mio. pro Schadensfall zu unterhalten.
3. Ohne Verzicht von Tecnamic auf weiter gehende Ansprüche wird der Lieferant Tecnamic auf erstes Anfordern und unter Verzicht auf weitere Voraussetzungen oder sonstige Einwände, insbesondere unter Verzicht auf die Einhaltung von Untersuchungs-, Rüge-, Überwachungs- oder Rückrufpflichten oder die vorherige Durchführung behördlicher oder gerichtlicher Verfahren sowie unter Verzicht auf den Einwand der Verjährung, in schriftlicher Form alle gebotenen Auskünfte und technischen Dokumentationen zu den Waren erteilen und uneingeschränkt Sicherheit oder Ersatz leisten, wenn Tecnamic infolge behördlicher Anordnung Nachteile drohen oder Bußgelder auferlegt werden oder sonstige Nachteile erfährt und die Inhalte der Plattform als auch behördliche Anordnung auf produktrechtliche Vorschriften gestützt wird, deren Beachtung nach den Bestimmungen in diesen allgemeinen Einkaufsbedingungen zu dem Pflichtenkreis des Lieferanten zählt. Das Gleiche gilt, wenn Tecnamic aufgrund geltender gesetzlicher Vorschriften gehalten ist, Ware zurückzurufen, die API und von dem Lieferanten geliefert wurde oder von dem Lieferanten gelieferte Teile enthält, sofern deren Funktionsweise jederzeit zu ändern und neueren Gegebenheiten anzupassen. Eventfrog wird Ursächlichkeit für den Veranstalter, Verkäufer und/oder APIWaren-Nutzer rechtzeitig vorab über für ihn relevante Änderungen per Email benachrichtigenRückruf nicht ausgeschlossen werden kann.
(2) Veranstalter, Verkäufer und API-Nutzer sind dafür verantwortlich, Anpassungen, die aufgrund der vorgenannten Änderungen erforderlich werden, rechtzeitig und auf eigene Kosten vorzunehmen.
(3) Ist der Veranstalter, Verkäufer oder der API-Nutzer mit für ihn wesentlichen Änderungen nicht einverstanden, kann er diesen Vertrag von dem Tag des Wirksamwerdens der Änderungen bis zu einer Woche nach dem Tag des Wirksamwerdens der Änderungen fristlos kündigen4. Auf dieses Recht wird Eventfrog mit der Ankündigung der Änderungen per Email hinweisen. Über die fristlose Kündigung hinausgehende Ansprüche stehen dem Veranstalter, Verkäufer und/oder API-Nutzer nicht zu.
(1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.
(2) Auf Verträge zwischen Eventfrog und Veranstaltern, Verkäufern und API-Nutzern ist ausschließlich Schweizer Recht unter Ausschluss des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG) und der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG, „UN-Kaufrecht“), anwendbar.
(3) Für den Gerichtsstand gelten für Teilnehmer und Käufer die gesetzlichen Vorschriften. Sofern es sich bei dem Veranstalter, Verkäufer Werbenden oder API-Nutzer um einen Kaufmann oder eine juristische Person handelt, ist Olten (Schweiz) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder Die im Zusammenhang mit Verträgen zwischen Veranstalter der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Lieferanten werden von Tecnamic im Sinne des Datenschutzgesetzes für eigene Geschäftszwecke verarbeitet und Eventfroggenutzt.
(4) Eventfrog ist berechtigt5. An von Tecnamic in körperlicher oder elektronischer Form zur Verfügung gestellten Abbildungen, diesen Vertrag mit allen Rechten Zeichnungen, Rezepturen, Be- rechnungen und Pflichten sonstigen Unterlagen sowie an Software behält sich Tecnamic alle Eigentums-, Urheber-, sonstigen gewerblichen Schutzrechte sowie Rechte aus Know-how vor. Sie sind Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen ausschließlich zur Durch- führung des von Tecnamic erteilten Auftrages verwendet werden.
6. Zur Wahrung der Schriftform bedarf es weder einer eigen- händigen Namensunterschrift noch einer elektronischen Signatur. Mitteilungen mittels Telefax oder E-Mail genügen der Schriftform ebenso wie sonstige Textformen, ohne dass der Abschluss der Erklärung besonders kenntlich zu machen ist. Dies gilt nicht bei Änderungen der Bankverbindung. Solche Änderungen sind durch eigenhändige Namensunterschrift zu unterzeichnen und auf ein Unternehmen seiner Xxxx dem Postweg zu übertragen. Die Übertragung wird 28 Tage, nachdem sie dem Kunden mitgeteilt wurde, wirksam. Bei der Übertragung dieses Vertrages auf ein anderes Unternehmen steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu, das innerhalb von einer Woche nach Mitteilung geltend gemacht werden mussverschicken.
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Sonstige Regelungen. 22 Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht
(1) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur dann zu. Mit Lieferung werden die Ware sowie alle zugehörigen Unterlagen und Dokumente uneingeschränkt Eigentum von Werthenbach. Wenn ein Eigentumsvorbehalt zugunsten des Lieferanten vereinbart wird, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist, von Eventfrog nicht bestritten oder anerkannt wird oder in einem engen synallagmatischen Verhältnis zu der Forderung von Eventfrog steht.
(2) Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(1) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich hat dieser lediglich die Gewährleistungsansprüche Wirkungen eines einfachen Eigentumsvorbehalts; Werthenbach ist ungeachtet des Käufers nach den gesetzlichen BestimmungenEigentumsvorbehalts zudem berechtigt, die für den Erwerb von TicketsWare jederzeit uneingeschränkt zu verwenden, Waren, Dienstleistungen namentlich zu verarbeiten und/oder für zu veräußern sowie das Eigentum an der Ware auf Dritte zu übertragen, auch wenn die Durchführung von Veranstaltungen geltenVerwendung durch Werthenbach den Untergang des Eigentumsvorbehalts zur Folge hat.
(2) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich die Gewährleistungsansprüche des Kunden in Bezug . Ohne Verzicht von Werthenbach auf die Nutzung weitergehende Ansprüche stellt der Plattform nach den gesetzlichen Bestimmungen des Dienstleistungs-, resp. Auftragsrechts.
(1) Unbeschränkte Haftung: Eventfrog haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Eventfrog nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit Lieferant Werthenbach von Personen.
(2) Haftungsbeschränkung: Eventfrog haftet bei leichter Fahrlässigkeit im Übrigen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zu Gunsten der Erfüllungsgehilfen von Eventfrog.
(1) Es steht Eventfrog allen Ansprüchen Dritter frei, die Ausgestaltung aufgrund von produktrechtlichen, produkthaftungsrechtlichen oder ähnlichen Bestimmungen gegen Werthenbach erhoben werden, soweit das Produkt von dem Lieferanten geliefert wurde oder die Ursächlichkeit von dem Lieferanten gelieferter Grundstoffe oder Teile für den Produktfehler nicht ausgeschlossen werden kann. Die Freistellung schließt insbesondere auch den Ersatz der Werthenbach entstehenden Aufwendungen sowie der Kosten einer vorsorglichen Feld- oder Rückrufaktion ein und wird von dem Lieferanten unter Verzicht auf weitere Voraussetzungen oder sonstige Einwände, insbesondere unter Verzicht auf die Einhaltung von Untersuchungs-, Rüge-, Überwachungs- oder Rückrufpflichten sowie unter Verzicht auf den Einwand der Verjährung zugesagt. Der Lieferant ist verpflichtet, ungeachtet weiter- gehender Ansprüche von Werthenbach eine Produkthaftpflichtversicherung und eine Produktrückruf- versicherung mit Deckungssummen von jeweils mindestens € 5 Mio. pro Schadensfall zu unterhalten.
3. Ohne Verzicht von Werthenbach auf weitergehende Ansprüche wird der Lieferant Werthenbach auf erstes Anfordern und unter Verzicht auf weitere Voraussetzungen oder sonstige Einwände, insbesondere unter Verzicht auf die Einhaltung von Untersuchungs-, Rüge-, Überwachungs- oder Rückrufpflichten oder die vorherige Durchführung behördlicher oder gerichtlicher Verfahren sowie unter Verzicht auf den Einwand der Verjährung in schriftlicher Form alle gebotenen Auskünfte und technischen Dokumentationen zu den Waren an Werthenbach erteilen und uneingeschränkt Sicherheit oder Ersatz leisten, wenn Werthenbach infolge behördlicher Anordnung Nachteile drohen oder Bußgelder auferlegt werden oder sonstige Nachteile erfährt und die Inhalte der Plattform als auch behördliche Anordnung auf produktrechtliche Vorschriften gestützt wird, deren Beachtung nach den Bestimmungen in diesen Internationalen Einkaufsbedingungen zu dem Pflichtenkreis des Lieferanten zählt. Das Gleiche gilt, wenn Werthenbach aufgrund geltender gesetzlicher Vorschriften gehalten ist, Ware zurück- zurufen, die API und von dem Lieferanten geliefert wurde oder von dem Lieferanten gelieferte Teile enthält, sofern deren Funktionsweise jederzeit zu ändern und neueren Gegebenheiten anzupassen. Eventfrog wird Ursächlichkeit für den Veranstalter, Verkäufer und/oder APIWaren-Nutzer rechtzeitig vorab über für ihn relevante Änderungen per Email benachrichtigenRückruf nicht ausgeschlossen werden kann.
(2) Veranstalter4. An von Werthenbach in körperlicher oder elektronischer Form zur Verfügung gestellten Abbildungen, Verkäufer Zeichnungen, Berechnungen und APIsonstigen Unterlagen sowie an Software behält sich Werthenbach alle Eigentums-, Urheber-, sonstigen gewerblichen Schutzrechte sowie Rechte aus Know-Nutzer how vor. Sie sind dafür verantwortlich, Anpassungen, die aufgrund der vorgenannten Änderungen erforderlich Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Vertrages verwendet werden, rechtzeitig und auf eigene Kosten vorzunehmen.
(3) Ist 5. Sämtliche Mitteilungen, Erklärungen, Anzeigen usw. sind ausschließlich in deutscher oder in englischer Sprache abzufassen. Mitteilungen mittels Telefax oder E-Mail genügen der Veranstalter, Verkäufer oder der API-Nutzer mit für ihn wesentlichen Änderungen nicht einverstanden, kann er diesen Vertrag von dem Tag des Wirksamwerdens der Änderungen bis zu einer Woche nach dem Tag des Wirksamwerdens der Änderungen fristlos kündigen. Auf dieses Recht wird Eventfrog mit der Ankündigung der Änderungen per Email hinweisen. Über die fristlose Kündigung hinausgehende Ansprüche stehen dem Veranstalter, Verkäufer und/oder API-Nutzer nicht zuSchriftform.
(1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.
(2) Auf Verträge zwischen Eventfrog und Veranstaltern, Verkäufern und API-Nutzern ist ausschließlich Schweizer Recht unter Ausschluss des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG) und der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG, „UN-Kaufrecht“), anwendbar.
(3) Für den Gerichtsstand gelten für Teilnehmer und Käufer die gesetzlichen Vorschriften. Sofern es sich bei dem Veranstalter, Verkäufer Werbenden oder API-Nutzer um einen Kaufmann oder eine juristische Person handelt, ist Olten (Schweiz) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen Veranstalter und Eventfrog.
(4) Eventfrog ist berechtigt, diesen Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf ein Unternehmen seiner Xxxx zu übertragen. Die Übertragung wird 28 Tage, nachdem sie dem Kunden mitgeteilt wurde, wirksam. Bei der Übertragung dieses Vertrages auf ein anderes Unternehmen steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu, das innerhalb von einer Woche nach Mitteilung geltend gemacht werden muss.
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Samples: International Purchasing Conditions
Sonstige Regelungen. 22 Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht
(1) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur dann zu, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist, von Eventfrog nicht bestritten oder anerkannt wird oder in einem engen synallagmatischen Verhältnis zu der Forderung von Eventfrog steht.
(2) Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(1) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich die Gewährleistungsansprüche des Käufers nach den gesetzlichen Bestimmungen, die für den Erwerb von Tickets, Waren, Dienstleistungen und/oder für die Durchführung von Veranstaltungen gelten.
(2) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich die Gewährleistungsansprüche des Kunden in Bezug auf die Nutzung der Plattform nach den gesetzlichen Bestimmungen des Dienstleistungs-, resp. Auftragsrechts.
(1) Unbeschränkte Haftung: Eventfrog haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Eventfrog nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen.
(2) Haftungsbeschränkung: Eventfrog haftet bei leichter Fahrlässigkeit im Übrigen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zu Gunsten der Erfüllungsgehilfen von Eventfrog.
(1) Es steht Eventfrog frei, die Ausgestaltung und die Inhalte der Plattform als auch die API und deren Funktionsweise jederzeit zu ändern und neueren Gegebenheiten anzupassen. Eventfrog wird den Veranstalter, Verkäufer und/oder API-Nutzer rechtzeitig vorab über für ihn relevante Änderungen per Email benachrichtigen.
(2) Veranstalter, Verkäufer und API-Nutzer sind dafür verantwortlich, Anpassungen, die aufgrund der vorgenannten Änderungen erforderlich werden, rechtzeitig und auf eigene Kosten vorzunehmen.
(3) Ist der Veranstalter, Verkäufer oder der API-Nutzer mit für ihn wesentlichen Änderungen nicht einverstanden, kann er diesen Vertrag von dem Tag des Wirksamwerdens der Änderungen bis zu einer Woche nach dem Tag des Wirksamwerdens der Änderungen fristlos kündigen. Auf dieses Recht wird Eventfrog mit der Ankündigung der Änderungen per Email hinweisen. Über die fristlose Kündigung hinausgehende Ansprüche stehen dem Veranstalter, Verkäufer und/oder API-Nutzer nicht zu.
(1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.
(2) Auf Verträge zwischen Eventfrog und Veranstaltern, Verkäufern und API-Nutzern ist ausschließlich Schweizer Recht unter Ausschluss des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG) und der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG, „UN-Kaufrecht“), anwendbar.
(3) Für den Gerichtsstand gelten für Teilnehmer und Käufer die gesetzlichen Vorschriften. Sofern es sich bei dem Veranstalter, Verkäufer Werbenden oder API-Nutzer um einen Kaufmann oder eine juristische Person handelt, ist Olten (Schweiz) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen Veranstalter und Eventfrog.
(4) Eventfrog ist berechtigt, diesen Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf ein Unternehmen seiner Xxxx zu übertragen. Die Übertragung wird 28 Tage, nachdem sie dem Kunden mitgeteilt wurde, wirksam. Bei der Übertragung dieses Vertrages auf ein anderes Unternehmen steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu, das innerhalb von einer Woche nach Mitteilung geltend gemacht werden muss.sie
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sonstige Regelungen. 22 Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht
(1) Ein Recht zur Aufrechnung steht . Zur Wahrung der Schriftform bedarf es weder einer eigenhändigen Namensunterschrift noch einer elektronischen Signatur. Mitteilungen mittels Telefax oder E-Mail genügen der Schriftform ebenso wie sonstige Textformen, ohne dass der Abschluss der Erklärung beson- ders kenntlich zu machen ist. Dies gilt nicht bei Änderungen der Bankverbindung. Solche Änderungen sind durch eigenhändige Namensunterschrift zu unterzeichnen und auf dem Kunden nur dann zu, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist, von Eventfrog nicht bestritten oder anerkannt wird oder in einem engen synallagmatischen Verhältnis Postweg zu der Forderung von Eventfrog stehtverschicken.
(2) Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(1) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich die Gewährleistungsansprüche des Käufers nach den gesetzlichen Bestimmungen, die für den Erwerb von Tickets, Waren, Dienstleistungen und/oder für die Durchführung von Veranstaltungen gelten.
(2) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich die Gewährleistungsansprüche des Kunden in Bezug auf die Nutzung der Plattform nach den gesetzlichen Bestimmungen des Dienstleistungs-, resp. Auftragsrechts.
(1) Unbeschränkte Haftung: Eventfrog haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Eventfrog nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen.
(2) Haftungsbeschränkung: Eventfrog haftet bei leichter Fahrlässigkeit im Übrigen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zu Gunsten der Erfüllungsgehilfen von Eventfrog.
(1) Es steht Eventfrog frei, die Ausgestaltung und die Inhalte der Plattform als auch die API und deren Funktionsweise jederzeit zu ändern und neueren Gegebenheiten anzupassen. Eventfrog wird den Veranstalter, Verkäufer und/oder API-Nutzer rechtzeitig vorab über für ihn relevante Änderungen per Email benachrichtigen.
(2) Veranstalter, Verkäufer und API-Nutzer sind dafür verantwortlich, Anpassungen, die aufgrund der vorgenannten Änderungen erforderlich werden, rechtzeitig und auf eigene Kosten vorzunehmen.
(3) Ist der Veranstalter, Verkäufer oder der API-Nutzer mit für ihn wesentlichen Änderungen nicht einverstanden, kann er diesen Vertrag von dem Tag des Wirksamwerdens der Änderungen bis zu einer Woche nach dem Tag des Wirksamwerdens der Änderungen fristlos kündigen. Auf dieses Recht wird Eventfrog mit der Ankündigung der Änderungen per Email hinweisen. Über die fristlose Kündigung hinausgehende Ansprüche stehen dem Veranstalter, Verkäufer und/oder API-Nutzer nicht zu.
(1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.
(2) Auf Verträge zwischen Eventfrog und Veranstaltern, Verkäufern und API-Nutzern ist ausschließlich Schweizer Recht unter Ausschluss des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG) und der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG, „UN-Kaufrecht“), anwendbar.
(3) Für den Gerichtsstand gelten für Teilnehmer und Käufer die gesetzlichen Vorschriften. Sofern es sich bei dem Veranstalter, Verkäufer Werbenden oder API-Nutzer um einen Kaufmann oder eine juristische Person handelt, ist Olten (Schweiz) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen Veranstalter und Eventfrogder Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Kunden werden von Optibelt Material Handling im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet.
(3. Der Kunde wird Optibelt Material Handling unverzüglich schriftlich informieren, wenn Behörden in weiterem Zusammenhang mit der Ware eingeschaltet oder tätig werden. Der Kunde wird zudem die gelieferte Ware weiter im Markt beobachten und Optibelt Material Handling unverzüglich schriftlich informieren, wenn eine Besorgnis besteht, dass durch die Ware Gefahren für Dritte entstehen könnten.
4) Eventfrog ist berechtigt. Ohne Verzicht von Optibelt Material Handling auf weitergehende Ansprüche stellt der Kunde Optibelt Material Handling uneingeschränkt von allen Ansprüchen Dritter frei, diesen Vertrag mit allen Rechten die aufgrund von Produkthaftpflicht- oder ähnlicher Bestimmungen gegen Optibelt Material Handling erhoben werden, soweit die Haftung auf Umstände gestützt wird, die wie z.B. die Darbietung des Produktes durch den Kunden oder sonstige, von dem Kunden kontrollierte Dritte ohne ausdrückliche und Pflichten auf ein Unternehmen seiner Xxxx zu übertragenschriftliche Zustimmung von Optibelt Material Handling gesetzt wur- den. Die Übertragung Freistellung schließt insbesondere auch den Ersatz der Optibelt Material Handling entstehenden Aufwendungen ein und wird 28 Tage, nachdem sie von dem Kunden mitgeteilt wurdeunter Verzicht auf weitere Voraussetzungen oder sonstige Einwände, wirksaminsbesondere unter Verzicht auf die Einhaltung von Überwachungs- und Rückrufpflichten sowie unter Verzicht auf den Einwand der Verjährung zugesagt.
5. Bei An von Optibelt Material Handling in körperlicher oder elektroni- scher Form zur Verfügung gestellten Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen sowie an Software behält sich Optibelt Material Handling alle Eigentums-, Urheber-, sonstigen gewerblichen Schutzrechte sowie Rechte aus Know-how vor. Sie sind Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Auftrages verwendet werden.
6. Ungeachtet weitergehender gesetzlicher Regelungen endet die Verjährungshemmung auch, wenn die hemmenden Verhandlungen über vier Wochen nicht in der Übertragung dieses Vertrages auf ein anderes Unternehmen steht dem Sache fortgeführt werden. Ein Neube- ginn der Verjährung von Ansprüchen des Kunden ein Sonderkündigungsrecht zubedarf in jedem Fall einer ausdrücklichen, das innerhalb schriftlichen Bestätigung von einer Woche nach Mitteilung geltend gemacht werden mussOptibelt Material Handling.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Sonstige Regelungen. 22 Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht
(1) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur dann zu. Mit Lieferung werden die Ware sowie alle zugehörigen Unterlagen und Dokumente uneingeschränkt Eigentum von SynFlex. Wenn ein Eigentumsvorbehalt zugunsten des Lieferanten vereinbart wird, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist, von Eventfrog nicht bestritten oder anerkannt wird oder in einem engen synallagmatischen Verhältnis zu der Forderung von Eventfrog steht.
(2) Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(1) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich hat dieser lediglich die Gewährleistungsansprüche Wirkungen eines einfachen Eigentumsvorbehalts; SynFlex ist ungeachtet des Käufers nach den gesetzlichen BestimmungenEigentumsvorbehalts zudem berechtigt, die für den Erwerb von TicketsWare jederzeit uneingeschränkt zu verwenden, Waren, Dienstleistungen namentlich zu verarbeiten und/oder für zu veräußern sowie das Eigentum an der Ware auf Dritte zu übertragen, auch wenn die Durchführung von Veranstaltungen geltenVerwendung durch SynFlex den Untergang des Eigentumsvorbehalts zur Folge hat.
(2) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich die Gewährleistungsansprüche des Kunden in Bezug . Ohne Verzicht von SynFlex auf die Nutzung weitergehende Ansprüche stellt der Plattform nach den gesetzlichen Bestimmungen des Dienstleistungs-, resp. Auftragsrechts.
(1) Unbeschränkte Haftung: Eventfrog haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Eventfrog nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit Lieferant SynFlex von Personen.
(2) Haftungsbeschränkung: Eventfrog haftet bei leichter Fahrlässigkeit im Übrigen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zu Gunsten der Erfüllungsgehilfen von Eventfrog.
(1) Es steht Eventfrog allen Ansprüchen Dritter frei, die Ausgestaltung aufgrund von produktrechtlichen, produkthaftungsrechtlichen oder ähnlichen Bestimmungen gegen SynFlex erhoben werden, soweit das Produkt von dem Lieferanten geliefert wurde oder die Ursächlichkeit von dem Lieferanten gelieferter Grundstoffe oder Teile für den Produktfehler nicht ausgeschlossen werden kann. Die Freistellung schließt insbesondere auch den Ersatz der SynFlex entstehenden Aufwendungen sowie der Kosten einer vorsorglichen Feld- oder Rückrufaktion ein und wird von dem Lieferanten unter Verzicht auf weitere Voraussetzungen oder sonstige Einwände, insbesondere unter Verzicht auf die Einhaltung von Untersuchungs-, Rüge-, Überwachungs- oder Rückruf- pflichten sowie unter Verzicht auf den Einwand der Verjährung zugesagt. Der Lieferant ist verpflichtet, ungeachtet weitergehen- der Ansprüche von SynFlex eine Produkthaftpflichtversicherung und eine Produktrückrufversicherung mit Deckungssummen von jeweils mindestens € 5 Mio. pro Schadensfall zu unterhalten.
3. Ohne Verzicht von SynFlex auf weitergehende Ansprüche wird der Lieferant SynFlex auf erstes Anfordern und unter Verzicht auf weitere Voraussetzungen oder sonstige Einwände, insbesondere unter Verzicht auf die Einhaltung von Untersuchungs-, Rüge-, Überwachungs- oder Rückrufpflichten oder die vorherige Durchführung behördlicher oder gerichtlicher Verfahren sowie unter Verzicht auf den Einwand der Verjährung in schriftlicher Form alle gebotenen Auskünfte und technischen Dokumentationen zu den Waren an SynFlex erteilen und uneingeschränkt Sicherheit oder Ersatz leisten, wenn SynFlex infolge behördlicher Anordnung Nachteile drohen oder Bußgelder auferlegt werden oder sonstige Nachteile erfährt und die Inhalte der Plattform als auch behördliche Anordnung auf produktrechtliche Vorschriften gestützt wird, deren Beachtung nach den Bestimmungen in diesen Internationalen Einkaufsbedingungen zu dem Pflichtenkreis des Lieferanten zählt. Das Gleiche gilt, wenn SynFlex aufgrund geltender gesetzlicher Vorschriften gehalten ist, Ware zurückzurufen, die API und von dem Lieferanten geliefert wurde oder von dem Lieferanten gelieferte Teile enthält, sofern deren Funktionsweise jederzeit zu ändern und neueren Gegebenheiten anzupassen. Eventfrog wird Ursächlichkeit für den Veranstalter, Verkäufer und/oder APIWaren-Nutzer rechtzeitig vorab über für ihn relevante Änderungen per Email benachrichtigenRückruf nicht ausgeschlossen werden kann.
(2) Veranstalter4. An von SynFlex in körperlicher oder elektronischer Form zur Verfügung gestellten Abbildungen, Verkäufer Zeichnungen, Berechnungen und API-Nutzer sind dafür verantwortlichsonstigen Unterlagen sowie an Software behält sich SynFlex alle Eigentums-, AnpassungenUrheber-, die aufgrund der vorgenannten Änderungen erforderlich werden, rechtzeitig und auf eigene Kosten vorzunehmensonstigen gewerblichen Schutzrechte sowie Rechte aus Know- how vor.
(3) Ist 5. Sämtliche Mitteilungen, Erklärungen, Anzeigen usw. sind ausschließlich in deutscher oder in englischer Sprache abzufassen. Mitteilungen mittels Telefax oder E-Mail genügen der Veranstalter, Verkäufer oder der API-Nutzer mit für ihn wesentlichen Änderungen nicht einverstanden, kann er diesen Vertrag von dem Tag des Wirksamwerdens der Änderungen bis zu einer Woche nach dem Tag des Wirksamwerdens der Änderungen fristlos kündigen. Auf dieses Recht wird Eventfrog mit der Ankündigung der Änderungen per Email hinweisen. Über die fristlose Kündigung hinausgehende Ansprüche stehen dem Veranstalter, Verkäufer und/oder API-Nutzer nicht zuSchriftform.
(1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.
(2) Auf Verträge zwischen Eventfrog und Veranstaltern, Verkäufern und API-Nutzern ist ausschließlich Schweizer Recht unter Ausschluss des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG) und der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG, „UN-Kaufrecht“), anwendbar.
(3) Für den Gerichtsstand gelten für Teilnehmer und Käufer die gesetzlichen Vorschriften. Sofern es sich bei dem Veranstalter, Verkäufer Werbenden oder API-Nutzer um einen Kaufmann oder eine juristische Person handelt, ist Olten (Schweiz) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen Veranstalter und Eventfrog.
(4) Eventfrog ist berechtigt, diesen Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf ein Unternehmen seiner Xxxx zu übertragen. Die Übertragung wird 28 Tage, nachdem sie dem Kunden mitgeteilt wurde, wirksam. Bei der Übertragung dieses Vertrages auf ein anderes Unternehmen steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu, das innerhalb von einer Woche nach Mitteilung geltend gemacht werden muss.
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Samples: International Purchasing Conditions
Sonstige Regelungen. 22 Aufrechnung/ZurückbehaltungsrechtZurückbehaltungsrecht
(1) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur dann zu, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist, von Eventfrog nicht bestritten oder anerkannt wird oder in einem engen synallagmatischen Verhältnis zu der Forderung von Eventfrog steht.
(2) Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht Zurückbehaltungsrecht nur ausübenausüben, soweit seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(1) Soweit nicht ausdrücklich ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich die Gewährleistungsansprüche Gew.hrleistungsansprüche des Käufers nach den gesetzlichen Bestimmungen, die für für den Erwerb von Tickets, Waren, Dienstleistungen und/oder für für die Durchführung Durchführung von Veranstaltungen gelten.
(2) Soweit nicht ausdrücklich ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich die Gewährleistungsansprüche Gew.hrleistungsansprüche des Kunden in Bezug auf die Nutzung der Plattform nach den gesetzlichen Bestimmungen des Dienstleistungs-, resp. Auftragsrechts.
(1) Unbeschränkte Haftung: Eventfrog haftet für für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für Für leichte Fahrlässigkeit haftet Eventfrog nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen.
(2) Haftungsbeschränkung: Eventfrog haftet bei leichter Fahrlässigkeit im Übrigen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung Durchführung des Vertrags überhaupt überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung für für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zu Gunsten der Erfüllungsgehilfen Erfüllungsgehilfen von Eventfrog.
(1) Es steht Eventfrog frei, die Ausgestaltung und die Inhalte der Plattform als auch die API und deren Funktionsweise jederzeit zu ändern und neueren Gegebenheiten anzupassen. Eventfrog wird den Veranstalter, Verkäufer und/oder API-Nutzer rechtzeitig vorab über für über für ihn relevante Änderungen per Email benachrichtigen.
(2) Veranstalter, Verkäufer und API-Nutzer sind dafür dafür verantwortlich, Anpassungen, die aufgrund der vorgenannten Änderungen erforderlich werden, rechtzeitig und auf eigene Kosten vorzunehmen.
(3) Ist der Veranstalter, Verkäufer oder der API-Nutzer mit für für ihn wesentlichen Änderungen nicht einverstanden, kann er diesen Vertrag von dem Tag des Wirksamwerdens der Änderungen bis zu einer Woche nach dem Tag des Wirksamwerdens der Änderungen fristlos kündigenkündigen. Auf dieses Recht wird Eventfrog mit der Ankündigung Ankündigung der Änderungen per Email hinweisen. Über die fristlose Kündigung Kündigung hinausgehende Ansprüche Ansprüche stehen dem Veranstalter, Verkäufer und/oder API-Nutzer nicht zu.
(1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührtberührt.
(2) Auf Verträge zwischen Eventfrog und Veranstaltern, Verkäufern und API-Nutzern ist ausschließlich Schweizer Recht unter Ausschluss des Bundesgesetzes über über das Internationale Privatrecht (IPRG) und der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG, „UN-Kaufrecht“), anwendbar.
(3) Für Für den Gerichtsstand gelten für für Teilnehmer und Käufer die gesetzlichen Vorschriften. Sofern es sich bei dem Veranstalter, Verkäufer Werbenden oder API-Nutzer um einen Kaufmann oder eine juristische Person handelt, ist Olten (Schweiz) Gerichtsstand für für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen Veranstalter und Eventfrog.
(4) Eventfrog ist berechtigt, diesen Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf ein Unternehmen seiner Xxxx zu übertragenübertragen. Die Übertragung wird 28 Tage, nachdem sie dem Kunden mitgeteilt wurde, wirksam. Bei der Übertragung dieses Vertrages auf ein anderes Unternehmen steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht Sonderkündigungsrecht zu, das innerhalb von einer Woche nach Mitteilung geltend gemacht werden muss.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sonstige Regelungen. 22 Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht
(1) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur dann zu. Zur Wahrung der Schriftform bedarf es weder einer eigenhändigen Namensunter- schrift noch einer elektronischen Signatur. Mitteilungen mittels Telefax oder E-Mail genügen der Schriftform ebenso wie sonstige Textformen, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ohne dass der Ab- schluss der Erklärung besonders kenntlich zu machen ist, von Eventfrog nicht bestritten oder anerkannt wird oder in einem engen synallagmatischen Verhältnis zu der Forderung von Eventfrog steht.
(2) Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(1) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich die Gewährleistungsansprüche des Käufers nach den gesetzlichen Bestimmungen, die für den Erwerb von Tickets, Waren, Dienstleistungen und/oder für die Durchführung von Veranstaltungen gelten.
(2) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich die Gewährleistungsansprüche des Kunden in Bezug auf die Nutzung der Plattform nach den gesetzlichen Bestimmungen des Dienstleistungs-, resp. Auftragsrechts.
(1) Unbeschränkte Haftung: Eventfrog haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Eventfrog nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen.
(2) Haftungsbeschränkung: Eventfrog haftet bei leichter Fahrlässigkeit im Übrigen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zu Gunsten der Erfüllungsgehilfen von Eventfrog.
(1) Es steht Eventfrog frei, die Ausgestaltung und die Inhalte der Plattform als auch die API und deren Funktionsweise jederzeit zu ändern und neueren Gegebenheiten anzupassen. Eventfrog wird den Veranstalter, Verkäufer und/oder API-Nutzer rechtzeitig vorab über für ihn relevante Änderungen per Email benachrichtigen.
(2) Veranstalter, Verkäufer und API-Nutzer sind dafür verantwortlich, Anpassungen, die aufgrund der vorgenannten Änderungen erforderlich werden, rechtzeitig und auf eigene Kosten vorzunehmen.
(3) Ist der Veranstalter, Verkäufer oder der API-Nutzer mit für ihn wesentlichen Änderungen nicht einverstanden, kann er diesen Vertrag von dem Tag des Wirksamwerdens der Änderungen bis zu einer Woche nach dem Tag des Wirksamwerdens der Änderungen fristlos kündigen. Auf dieses Recht wird Eventfrog mit der Ankündigung der Änderungen per Email hinweisen. Über die fristlose Kündigung hinausgehende Ansprüche stehen dem Veranstalter, Verkäufer und/oder API-Nutzer nicht zu.
(1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.
(2) Auf Verträge zwischen Eventfrog und Veranstaltern, Verkäufern und API-Nutzern ist ausschließlich Schweizer Recht unter Ausschluss des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG) und der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG, „UN-Kaufrecht“), anwendbar.
(3) Für den Gerichtsstand gelten für Teilnehmer und Käufer die gesetzlichen Vorschriften. Sofern es sich bei dem Veranstalter, Verkäufer Werbenden oder API-Nutzer um einen Kaufmann oder eine juristische Person handelt, ist Olten (Schweiz) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen Veranstalter und Eventfrogder Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Kunden werden von SD Art im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verarbei- tet.
(3. Der Kunde wird SD Art unverzüglich schriftlich informieren, wenn Behörden in wei- terem Zusammenhang mit der im Rahmen eines Kaufvertrages zu liefernden oder gelieferten Ware eingeschaltet oder tätig werden. Der Kunde wird zudem die im Rahmen eines Kaufvertrages gelieferte Ware weiter im Markt beobachten und SD Art unverzüglich schriftlich informieren, wenn eine Besorgnis besteht, dass durch die Ware Gefahren für Dritte entstehen könnten.
4) Eventfrog ist berechtigt. Ohne Verzicht von SD Art auf weitergehende Ansprüche stellt der Kunde SD Art uneingeschränkt von allen Ansprüchen Dritter frei, diesen Vertrag mit allen Rechten die aufgrund von Produkthaft- pflicht- oder ähnlicher Bestimmungen gegen SD Art erhoben werden, soweit die Haftung auf Umstände gestützt wird, die - wie z.B. die Darbietung des Produk- tes - durch den Kunden oder sonstige, von dem Kunden kontrollierte Dritte ohne ausdrückliche und Pflichten auf ein Unternehmen seiner Xxxx zu übertragenschriftliche Zustimmung von SD Art gesetzt wurden. Die Übertragung Frei- stellung schließt insbesondere auch den Ersatz der SD Art entstehenden Aufwen- dungen ein und wird 28 Tage, nachdem sie von dem Kunden mitgeteilt wurdeunter Verzicht auf weitere Voraussetzungen oder sonstige Einwände, wirksaminsbesondere unter Verzicht auf die Einhaltung von Überwachungs- und Rückrufpflichten sowie unter Verzicht auf den Einwand der Verjährung zugesagt.
5. Bei An von SD Art in körperlicher oder elektronischer Form zur Verfügung gestellten Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen sowie an Software behält sich SD Art auch im Falle eines Werkvertrages alle Eigentums-, Urheber-, sonstigen gewerblichen Schutzrechte sowie Rechte aus Know-how vor. Im Falle eines Werkvertrages erhält der Übertragung Kunde an etwaigen Abbildungen, Zeich- nungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen jedoch ein einfaches, nicht- exklusives Nutzungsrecht zur Verwendung innerhalb Deutschlands. Eine Übertra- gung dieses Vertrages auf ein anderes Unternehmen steht dem einfachen nicht-exklusiven Nutzungsrechts ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von SD Art zulässig. SD Art wird die vorherige schriftliche Zustimmung nicht unbillig verweigern.
6. Ungeachtet weitergehender gesetzlicher Regelungen endet die Verjährungshem- mung auch, wenn die hemmenden Verhandlungen über vier Wochen nicht in der Sache fortgeführt werden. Ein Neubeginn der Verjährung von Ansprüchen des Kunden ein Sonderkündigungsrecht zubedarf in jedem Fall einer ausdrücklichen, das innerhalb schriftlichen Bestätigung von einer Woche nach Mitteilung geltend gemacht werden mussSD Art.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sonstige Regelungen. 22 21 Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht
(1) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur dann zu, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist, von Eventfrog nicht bestritten oder anerkannt wird oder in einem engen synallagmatischen Verhältnis zu der Forderung von Eventfrog steht.
(2) Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(1) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich die Gewährleistungsansprüche des Käufers nach den gesetzlichen Bestimmungen, die Bestimmungen des Kaufrechts für den Erwerb von Tickets, Waren, Dienstleistungen und/oder Tickets bzw. dem Werk- und Mietrecht für die Durchführung von Veranstaltungen geltender Veranstaltungen.
(2) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich die Gewährleistungsansprüche des Kunden in Bezug auf die Nutzung der Plattform nach den gesetzlichen Bestimmungen des Dienstleistungs-, resp. Auftragsrechts.
(1) Unbeschränkte Haftung: Eventfrog haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Eventfrog nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen.
(2) Haftungsbeschränkung: Eventfrog haftet bei leichter Fahrlässigkeit im Übrigen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zu Gunsten der Erfüllungsgehilfen von Eventfrog.
(1) Es steht Eventfrog frei, die Ausgestaltung und die Inhalte der Plattform als auch die API und deren Funktionsweise jederzeit zu ändern und neueren Gegebenheiten anzupassen. Eventfrog wird den Veranstalter, Verkäufer Veranstalter und/oder API-Nutzer rechtzeitig vorab über für ihn relevante Änderungen per Email benachrichtigen.
(2) Veranstalter, Verkäufer Veranstalter und API-Nutzer sind dafür verantwortlich, Anpassungen, die aufgrund der vorgenannten Änderungen erforderlich werden, rechtzeitig und auf eigene Kosten vorzunehmen.
(3) Ist der Veranstalter, Verkäufer Veranstalter oder der API-Nutzer mit für ihn wesentlichen Änderungen nicht einverstanden, kann er diesen Vertrag von dem Tag des Wirksamwerdens der Änderungen bis zu einer Woche nach dem Tag des Wirksamwerdens der Änderungen fristlos kündigen. Auf dieses Recht wird Eventfrog mit der Ankündigung der Änderungen per Email hinweisen. Über die fristlose Kündigung hinausgehende Ansprüche stehen dem Veranstalter, Verkäufer Veranstalter und/oder API-Nutzer nicht zu.
(1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.
(2) Auf Verträge zwischen Eventfrog und Veranstaltern, Verkäufern und API-Nutzern Veranstaltern ist ausschließlich Schweizer Recht unter Ausschluss des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG) und der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG, „UN-Kaufrecht“), anwendbar.
(3) Für den Gerichtsstand gelten für den Teilnehmer und Käufer die gesetzlichen Vorschriften. Sofern es sich bei dem Veranstalter, Verkäufer Werbenden oder API-Nutzer um einen Kaufmann oder eine juristische Person handelt, ist Olten (Schweiz) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen Veranstalter und Eventfrog.
(4) Eventfrog ist berechtigt, diesen Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf ein Unternehmen seiner Xxxx zu übertragen. Die Übertragung wird 28 Tage, nachdem sie dem Kunden mitgeteilt wurde, wirksam. Bei der Übertragung dieses Vertrages auf ein anderes Unternehmen steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu, das innerhalb von einer Woche nach Mitteilung geltend gemacht werden muss.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sonstige Regelungen. 22 Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht1. Gelieferte Vertragsgegenstände bleiben bis zum Ausgleich aller gegen den Kunden bestehenden Forderungen im Eigentum von SD Art. Die Regelung der Preis- und Leistungsgefahr in Ziffer III.-10. wird durch den Eigentumsvorbehalt nicht verändert.
(1) Ein Recht zur Aufrechnung steht 2. Der Kunde wird SD Art unaufgefordert schriftlich informieren, wenn SD Art aufgrund von im Land des Kunden oder im Land der Verwendung der Vertragsgegenstände geltenden Vorschriften besondere Melde-, Registrierungs- oder Informationspflich- ten oder besondere Vorankündigungs- oder sonstige Marktzugangserfordernisse zu beachten oder Belegvorhaltungspflichten zu erfüllen hat. Der Kunde wird zu- dem die Vertragsgegenstände weiter im Markt beobachten und SD Art unverzüg- lich schriftlich informieren, wenn eine Besorgnis besteht, dass durch die Vertrags- gegenstände Gefahren für Dritte entstehen könnten.
3. Ohne Verzicht von SD Art auf weitergehende Ansprüche stellt der Kunde SD Art uneingeschränkt von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Produkthaft- pflicht- oder ähnlicher Bestimmungen gegen SD Art erhoben werden, soweit die Haftung auf Umstände gestützt wird, die - wie z. B. die Darbietung des Produktes - durch den Kunden oder sonstige Dritte ohne ausdrückliche und schriftliche Zustim- mung von SD Art gesetzt wurden. Die Freistellung schließt insbesondere auch den Ersatz der SD Art entstehenden Aufwendungen ein und wird von dem Kunden nur dann zuunter Verzicht auf weitere Voraussetzungen oder sonstige Einwände, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist, insbesondere unter Verzicht auf die Einhaltung von Eventfrog nicht bestritten oder anerkannt wird oder in einem engen synallagmatischen Verhältnis zu Überwachungs- und Rückrufpflichten sowie unter Verzicht auf den Einwand der Forderung von Eventfrog stehtVerjährung zugesagt.
(2) Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben4. An von SD Art in körperlicher oder elektronischer Form zur Verfügung gestellten Abbildungen, soweit seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(1) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart istZeichnungen, richten Berechnungen und sonstigen Unterlagen sowie an Software behält sich SD Art alle Eigentums-, Urheber-, sonstigen gewerblichen Schutzrechte sowie Rechte aus Know-how vor. Sofern die Gewährleistungsansprüche des Käufers nach den gesetzlichen Bestimmungen, die für den Erwerb Leistung von Tickets, Waren, Dienstleistungen SD Art in der Erbringung von Design- und/oder für die Durchführung von Veranstaltungen gelten.
(2) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart istDekorentwicklungen liegt, richten sich die Gewährleistungsansprüche des Kunden in Bezug auf die Nutzung erwirbt der Plattform nach den gesetzlichen Bestimmungen des Dienstleistungs-, resp. Auftragsrechts.
(1) Unbeschränkte Haftung: Eventfrog haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Eventfrog nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen.
(2) Haftungsbeschränkung: Eventfrog haftet bei leichter Fahrlässigkeit im Übrigen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zu Gunsten der Erfüllungsgehilfen von Eventfrog.
(1) Es steht Eventfrog frei, die Ausgestaltung und die Inhalte der Plattform als auch die API und deren Funktionsweise jederzeit zu ändern und neueren Gegebenheiten anzupassen. Eventfrog wird den Veranstalter, Verkäufer Kunde an diesen Design- und/oder APIDekorentwicklungen jedoch mit der vollständigen Zah- lung ein nicht ausschließliches, nicht-Nutzer rechtzeitig vorab über für ihn relevante Änderungen per Email benachrichtigenexklusives und unwiderrufliches Nutzungs- recht.
(2) Veranstalter5. Sämtliche Mitteilungen, Verkäufer und APIErklärungen, Anzeigen usw. sind ausschließlich in deut- scher oder in englischer Sprache abzufassen. Mitteilungen mittels Telefax oder E-Nutzer sind dafür verantwortlich, Anpassungen, die aufgrund Mail genügen der vorgenannten Änderungen erforderlich werden, rechtzeitig und auf eigene Kosten vorzunehmenSchriftform.
(3) Ist der Veranstalter, Verkäufer oder der API-Nutzer mit für ihn wesentlichen Änderungen nicht einverstanden, kann er diesen Vertrag von dem Tag des Wirksamwerdens der Änderungen bis zu einer Woche nach dem Tag des Wirksamwerdens der Änderungen fristlos kündigen. Auf dieses Recht wird Eventfrog mit der Ankündigung der Änderungen per Email hinweisen. Über die fristlose Kündigung hinausgehende Ansprüche stehen dem Veranstalter, Verkäufer und/oder API-Nutzer nicht zu.
(1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.
(2) Auf Verträge zwischen Eventfrog und Veranstaltern, Verkäufern und API-Nutzern ist ausschließlich Schweizer Recht unter Ausschluss des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG) und der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG, „UN-Kaufrecht“), anwendbar.
(3) Für den Gerichtsstand gelten für Teilnehmer und Käufer die gesetzlichen Vorschriften. Sofern es sich bei dem Veranstalter, Verkäufer Werbenden oder API-Nutzer um einen Kaufmann oder eine juristische Person handelt, ist Olten (Schweiz) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen Veranstalter und Eventfrog.
(4) Eventfrog ist berechtigt, diesen Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf ein Unternehmen seiner Xxxx zu übertragen. Die Übertragung wird 28 Tage, nachdem sie dem Kunden mitgeteilt wurde, wirksam. Bei der Übertragung dieses Vertrages auf ein anderes Unternehmen steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu, das innerhalb von einer Woche nach Mitteilung geltend gemacht werden muss.
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Samples: Internationale Geschäftsbedingungen
Sonstige Regelungen. 22 Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht1. Gelieferte Ware bleibt bis zum Ausgleich aller gegen den Kunden bestehenden Forderungen im Eigentum von Springer. Die Regelung der Preis- und Leistungsgefahr in Ziffer III.-9. wird durch den Eigentumsvorbehalt nicht verändert. Der Kunde ist verpflichtet alle Maßnahmen zu ergreifen, die nach dem anwendbaren Recht geboten sind, um den Eigentumsvorbehalt abzusichern.
(1) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur dann zu2. Der Kunde wird Xxxxxxxx unaufgefordert schriftlich informieren, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden istXxxxxxxx aufgrund von im Land des Kunden oder im Land der Verwendung der Ware geltenden Vorschriften besondere Melde-, von Eventfrog nicht bestritten Registrierungs- oder anerkannt Informationspflichten oder besondere Vorankündigungs- oder sonstige Marktzugangserfordernisse zu beachten oder Belegvorhaltungspflichten zu erfüllen hat. Der Kunde wird oder in einem engen synallagmatischen Verhältnis zu der Forderung von Eventfrog stehtzudem die gelieferte Ware weiter im Markt beobachten und Springer unverzüglich schriftlich informieren, wenn eine Besorgnis besteht, dass durch die Ware Gefahren für Dritte entstehen könnten.
(2) Der 3. Ohne Verzicht von Xxxxxxxx auf weitergehende Ansprüche stellt der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(1) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich die Gewährleistungsansprüche des Käufers nach den gesetzlichen Bestimmungen, die für den Erwerb Springer uneingeschränkt von Tickets, Waren, Dienstleistungen und/oder für die Durchführung von Veranstaltungen gelten.
(2) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich die Gewährleistungsansprüche des Kunden in Bezug auf die Nutzung der Plattform nach den gesetzlichen Bestimmungen des Dienstleistungs-, resp. Auftragsrechts.
(1) Unbeschränkte Haftung: Eventfrog haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Eventfrog nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen.
(2) Haftungsbeschränkung: Eventfrog haftet bei leichter Fahrlässigkeit im Übrigen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zu Gunsten der Erfüllungsgehilfen von Eventfrog.
(1) Es steht Eventfrog allen Ansprüchen Dritter frei, die Ausgestaltung aufgrund von Produkthaftpflicht- oder ähnlicher Bestimmungen gegen Springer erhoben werden, soweit die Haftung auf Umstände gestützt wird, die - wie z. B. die Darbietung des Produktes - durch den Kunden oder sonstige Dritte ohne ausdrückliche und schriftliche Zustimmung von Springer gesetzt wurden. Die Freistellung schließt insbesondere auch den Ersatz der Springer entstehenden Aufwendungen ein und wird von dem Kunden unter Verzicht auf weitere Voraussetzungen oder sonstige Einwände, insbesondere unter Verzicht auf die Inhalte Einhaltung von Überwachungs- und Rückrufpflichten sowie unter Verzicht auf den Einwand der Plattform Verjährung zugesagt.
4. An von Xxxxxxxx in körperlicher oder elektronischer Form zur Verfügung gestellten Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen sowie an Software behält sich Springer alle Eigentums-, Urheber-, sonstigen gewerblichen Schutzrechte sowie Rechte aus Know-how vor.
5. Sämtliche Mitteilungen, Erklärungen, Anzeigen usw. sind ausschließlich in deutscher oder in englischer Sprache abzufassen. Mitteilungen mittels Telefax oder E-Mail genügen der Schriftform.
6. Der Kunde hat das nicht ausschließliche Recht zur Nutzung der mit der Ware gelieferten Software. Die Nutzung der Software ohne Zusammenhang mit der gelieferten Ware sowie die Weitergabe der Software an Dritte sind nicht gestattet.
7. Im Falle nicht rechtzeitiger Zahlung des Kunden kann Springer ohne Verzicht auf weitergehende Rechte einseitig den Vertrag modifizieren, indem Xxxxxxxx die vertraglichen Pflichten sowohl des Kunden wie auch von Springer reduziert. Gegenstand der Pflichtenreduktion sind ausschließlich die von dem Kunden und von Springer bislang noch nicht erbrachten Leistungen. Die Pflichtenreduktion kann nur mit der Maßgabe erklärt werden, dass damit sowohl der Kunde als auch die API Xxxxxxxx ihre vertraglichen Pflichten aus dem Vertrag erfüllt haben und deren Funktionsweise jederzeit zu ändern und neueren Gegebenheiten anzupassen. Eventfrog wird den Veranstalter, Verkäufer und/oder APIkeine weiteren Leistungs-Nutzer rechtzeitig vorab über für ihn relevante Änderungen per Email benachrichtigen.
(2) Veranstalter, Verkäufer und API-Nutzer sind dafür verantwortlich, Anpassungen, die aufgrund der vorgenannten Änderungen erforderlich werden, rechtzeitig und auf eigene Kosten vorzunehmen.
(3) Ist der Veranstalter, Verkäufer oder der API-Nutzer mit für ihn wesentlichen Änderungen nicht einverstanden, kann er diesen Vertrag von dem Tag des Wirksamwerdens der Änderungen bis zu einer Woche nach dem Tag des Wirksamwerdens der Änderungen fristlos kündigen. Auf dieses Recht wird Eventfrog mit der Ankündigung der Änderungen per Email hinweisen. Über die fristlose Kündigung hinausgehende Ansprüche stehen dem Veranstalter, Verkäufer und/oder API-Nutzer nicht zu.
(1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.
(2) Auf Verträge zwischen Eventfrog und Veranstaltern, Verkäufern und API-Nutzern ist ausschließlich Schweizer Recht unter Ausschluss des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG) und der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG, „UN-Kaufrecht“), anwendbar.
(3) Für den Gerichtsstand gelten für Teilnehmer und Käufer die gesetzlichen Vorschriften. Sofern es sich bei dem Veranstalter, Verkäufer Werbenden oder API-Nutzer um einen Kaufmann oder eine juristische Person handelt, ist Olten (Schweiz) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen Veranstalter und Eventfrog.
(4) Eventfrog ist berechtigt, diesen Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf ein Unternehmen seiner Xxxx zu übertragengeschuldet sind. Die Übertragung wird 28 TagePflichtenreduktion berührt nicht die bereits erbrachten Leistungen und Rechtsbehelfe, nachdem sie dem Kunden mitgeteilt wurde, wirksam. Bei zu denen der Übertragung dieses Vertrages auf ein anderes Unternehmen steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu, das innerhalb von einer Woche nach Mitteilung geltend gemacht werden mussKunde oder Springer berechtigt sein könnte.
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Samples: International Sales Conditions
Sonstige Regelungen. 22 Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht
(1) Ein Recht . Mit Lieferung werden die Ware sowie alle zugehörigen Unterlagen und Dokumente uneingeschränkt Eigen- tum von Werthenbach. Wenn ein Eigentumsvorbehalt zugunsten des Lieferanten vereinbart wird, hat dieser lediglich die Wirkungen eines einfachen Eigentumsvorbehalts; Werthenbach ist ungeachtet des Eigentumsvorbehalts zudem berechtigt, die Ware jederzeit uneingeschränkt zu verwenden, namentlich zu verarbeiten und / oder zu veräußern sowie das Eigentum an der Ware auf Dritte zu übertragen, auch wenn die Verwendung durch Werthenbach den Untergang des Eigentumsvorbehalts zur Aufrechnung steht dem Kunden nur dann zu, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist, von Eventfrog nicht bestritten oder anerkannt wird oder in einem engen synallagmatischen Verhältnis zu der Forderung von Eventfrog stehtFolge hat.
(2) Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit seine Gegenforderung . Ohne Verzicht von Werthenbach auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(1) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich die Gewährleistungsansprüche des Käufers nach den gesetzlichen Bestimmungen, die für den Erwerb weitergehende Ansprüche stellt der Lieferant Werthenbach von Tickets, Waren, Dienstleistungen und/oder für die Durchführung von Veranstaltungen gelten.
(2) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich die Gewährleistungsansprüche des Kunden in Bezug auf die Nutzung der Plattform nach den gesetzlichen Bestimmungen des Dienstleistungs-, resp. Auftragsrechts.
(1) Unbeschränkte Haftung: Eventfrog haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Eventfrog nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen.
(2) Haftungsbeschränkung: Eventfrog haftet bei leichter Fahrlässigkeit im Übrigen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zu Gunsten der Erfüllungsgehilfen von Eventfrog.
(1) Es steht Eventfrog allen Ansprüchen Dritter frei, die Ausgestaltung auf grund von produktrechtlichen, produkthaftungsrechtlichen oder ähnli- chen Bestimmungen gegen Werthenbach erhoben werden, soweit das Produkt von dem Lieferanten gelie- fert wurde oder die Ursächlichkeit von dem Lieferanten gelieferter Grundstoffe oder Teile für den Produkt- fehler nicht ausgeschlossen werden kann. Die Freistellung schließt insbesondere auch den Ersatz der Werthenbach entstehenden Aufwendungen sowie der Kosten einer vorsorglichen Feld- oder Rückrufaktion ein und wird von dem Lieferanten unter Verzicht auf weitere Voraussetzungen oder sonstige Einwände, insbesondere unter Verzicht auf die Einhaltung von Untersuchungs-, Rüge-, Überwachungs- oder Rückruf- pflichten sowie unter Verzicht auf den Einwand der Verjährung zugesagt. Der Lieferant ist verpflichtet, ungeachtet weitergehender Ansprüche von Werthenbach eine Produkthaftpflichtversicherung und eine Produktrückrufversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens € 5 Mio. pro Schadensfall zu unterhalten.
3. Ohne Verzicht von Werthenbach auf weitergehende Ansprüche wird der Lieferant auf erstes Anfordern und unter Verzicht auf weitere Voraussetzungen oder sonstige Einwände, insbesondere unter Verzicht auf die Einhaltung von Untersuchungs-, Rüge-, Überwachungs- oder Rückrufpflichten oder die vorherige Durch- führung behördlicher oder gerichtlicher Verfahren sowie unter Verzicht auf den Einwand der Verjährung, in elektronischer Form alle Auskünfte und technischen Dokumentationen zu den Waren an Werthenbach erteilen und uneingeschränkt Sicherheit oder Ersatz leisten, soweit Werthenbach infolge behördlicher Anordnung Nachteile oder Bußgelder drohen oder auferlegt werden oder Werthenbach sonstige Nachteile erfährt und die Inhalte der Plattform als auch behördliche Anordnung auf produktrechtliche Vorschriften gestützt wird, deren Beachtung nach den Bestimmungen in diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen zu dem Pflichtenkreis des Liefe- ranten zählt. Das Gleiche gilt, wenn Werthenbach aufgrund gesetzlicher Vorschriften gehalten ist, Ware zurückzurufen, die API und von dem Lieferanten geliefert wurde oder von dem Lieferanten gelieferte Teile enthält, sofern deren Funktionsweise jederzeit zu ändern und neueren Gegebenheiten anzupassen. Eventfrog wird Ursächlichkeit für den Veranstalter, Verkäufer und/oder APIWaren-Nutzer rechtzeitig vorab über für ihn relevante Änderungen per Email benachrichtigenRückruf nicht ausgeschlossen werden kann.
(2) Veranstalter4. Der Lieferant wird Werthenbach unverzüglich schriftlich informieren, Verkäufer und API-Nutzer sind dafür verantwortlichwenn er während oder nach Durch- führung des Vertrages mit Werthenbach Kenntnis erhält, Anpassungen, dass die aufgrund der vorgenannten Änderungen erforderlich werden, rechtzeitig und an Werthenbach gelieferte Ware auf eigene Kosten vorzunehmen.
(3) Ist der Veranstalter, Verkäufer Sanktionslisten oder der API-Nutzer mit für ihn wesentlichen Änderungen nicht einverstanden, kann er diesen Vertrag von dem Tag des Wirksamwerdens der Änderungen bis zu einer Woche nach dem Tag des Wirksamwerdens der Änderungen fristlos kündigen. Auf dieses Recht wird Eventfrog mit der Ankündigung der Änderungen per Email hinweisen. Über die fristlose Kündigung hinausgehende Ansprüche stehen dem Veranstalter, Verkäufer und/oder API-Nutzer nicht zu.
(1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.
(2) Auf Verträge zwischen Eventfrog und Veranstaltern, Verkäufern und API-Nutzern ist ausschließlich Schweizer Recht unter Ausschluss des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG) und der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG, „UN-Kaufrecht“), anwendbar.
(3) Für den Gerichtsstand gelten für Teilnehmer und Käufer die gesetzlichen Vorschriften. Sofern es sich bei dem Veranstalter, Verkäufer Werbenden oder API-Nutzer um einen Kaufmann oder eine juristische Person handelt, ist Olten (Schweiz) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder sonst wie im Zusammenhang mit Verträgen zwischen Veranstalter und Eventfrogsanktionsrelevanten Tätigkeiten genannt wird.
(4) Eventfrog ist berechtigt, diesen Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf ein Unternehmen seiner Xxxx zu übertragen5. Die Übertragung wird 28 Tageim Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Lieferanten werden von Werthenbach unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften für eigene Geschäftszwecke verarbeitet und genutzt.
6. An von Werthenbach in körperlicher oder elektronischer Form zur Verfügung gestellten Abbildungen, nachdem sie dem Kunden mitgeteilt wurdeZeich- nungen, wirksamBerechnungen und sonstigen Unterlagen sowie an Software behält sich Werthenbach alle Eigen- tums-, Urheber-, sonstigen gewerblichen Schutzrechte sowie Rechte aus Know-how vor. Bei Sie sind Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen ausschließlich zur Durchführung des von Werthenbach erteilten Auftrages verwendet werden.
7. Zur Wahrung der Übertragung dieses Vertrages auf ein anderes Unternehmen steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zuSchriftform bedarf es weder einer eigenhändigen Namensunterschrift noch einer elektro- nischen Signatur. Mitteilungen mittels Telefax oder E-Mail genügen der Schriftform ebenso wie sonstige Textformen, das innerhalb von einer Woche nach Mitteilung geltend gemacht werden mussohne dass der Abschluss der Erklärung besonders kenntlich zu machen ist.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Sonstige Regelungen. 22 Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht
(1) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur dann zu. Mit Lieferung werden die Ware sowie alle zugehörigen Unterlagen und Dokumente uneingeschränkt Eigentum von Optibelt Material Handling. Wenn ein Eigentumsvorbehalt zugunsten des Lieferanten vereinbart wird, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist, von Eventfrog nicht bestritten oder anerkannt wird oder in einem engen synallagmatischen Verhältnis zu der Forderung von Eventfrog steht.
(2) Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(1) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich hat dieser lediglich die Gewährleistungsansprüche Wirkungen eines einfachen Eigentumsvorbehalts; Optibelt Material Handling ist ungeachtet des Käufers nach den gesetzlichen BestimmungenEigentumsvorbehalts zudem berechtigt, die für den Erwerb von TicketsWare jederzeit unein- geschränkt zu verwenden, Waren, Dienstleistungen namentlich zu verarbeiten und/oder für zu veräußern sowie das Eigentum an der Ware auf Dritte zu übertragen, auch wenn die Durchführung von Veranstaltungen geltenVerwendung durch Optibelt Material Handling den Untergang des Eigentumsvorbehalts zur Folge hat.
(2) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich die Gewährleistungsansprüche des Kunden in Bezug . Ohne Verzicht von Optibelt Material Handling auf die Nutzung weitergehende Ansprüche stellt der Plattform nach den gesetzlichen Bestimmungen des Dienstleistungs-, resp. Auftragsrechts.
(1) Unbeschränkte Haftung: Eventfrog haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Eventfrog nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit Lieferant Optibelt Material Handling von Personen.
(2) Haftungsbeschränkung: Eventfrog haftet bei leichter Fahrlässigkeit im Übrigen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zu Gunsten der Erfüllungsgehilfen von Eventfrog.
(1) Es steht Eventfrog allen Ansprüchen Dritter frei, die Ausgestaltung aufgrund von produktrechtlichen, produkt- haftungsrechtlichen oder ähnlichen Bestimmungen gegen Optibelt Material Handling erhoben werden, soweit das Produkt von dem Lieferanten geliefert wurde oder die Ursächlichkeit von von dem Lieferanten gelieferter Grundstoffe oder Teile für den Produktfehler nicht ausgeschlossen werden kann. Die Freistellung schließt insbeson- dere auch den Ersatz der Optibelt Material Handling entstehenden Aufwendungen sowie der Kosten einer vorsorglichen Feld- oder Rückrufaktion ein und wird von dem Lieferanten unter Verzicht auf weitere Voraussetzungen oder sonstige Einwände, insbesondere unter Verzicht auf die Einhaltung von Untersuchungs-, Rüge-, Überwa- chungs- oder Rückrufpflichten sowie unter Verzicht auf den Einwand der Verjährung zugesagt. Der Lieferant ist verpflichtet, ungeachtet weitergehender Ansprüche von Optibelt Material Handling eine Produkthaftpflichtversicherung und eine Produktrückrufversicherung mit Deckungssummen von jeweils mindestens € 5 Mio. pro Schadensfall zu unterhalten.
3. Ohne Verzicht von Optibelt Material Handling auf weitergehende Ansprüche wird der Lieferant Optibelt Material Handling auf erstes Anfordern und unter Verzicht auf weitere Voraussetzungen oder sonstige Einwände, insbesondere unter Verzicht auf die Einhaltung von Untersuchungs-, Rüge-, Überwachungs- oder Rückrufpflichten oder die vorherige Durchführung behördlicher oder gerichtlicher Verfahren sowie unter Verzicht auf den Einwand der Verjährung in schriftlicher Form alle gebotenen Auskünfte und technischen Doku- mentationen zu den Waren an Optibelt Material Handling erteilen und uneingeschränkt Sicherheit oder Ersatz leisten, wenn Optibelt Material Handling infolge behördlicher Anordnung Nachteile drohen oder Bußgelder auferlegt werden oder sonstige Nachteile erfährt und die Inhalte der Plattform als auch behördliche Anordnung auf produktrechtliche Vorschriften gestützt wird, deren Beachtung nach den Bestimmungen in diesen Internationa- len Einkaufsbedingungen zu dem Pflichtenkreis des Lieferanten zählt. Das Gleiche gilt, wenn Optibelt Material Handling aufgrund geltender gesetzlicher Vorschriften gehalten ist, Ware zurückzurufen, die API und von dem Lieferanten geliefert wurde oder von dem Lieferanten gelieferte Teile enthält, sofern deren Funktionsweise jederzeit zu ändern und neueren Gegebenheiten anzupassen. Eventfrog wird Ursächlichkeit für den Veranstalter, Verkäufer und/oder APIWaren-Nutzer rechtzeitig vorab über für ihn relevante Änderungen per Email benachrichtigenRückruf nicht ausgeschlossen werden kann.
(2) Veranstalter4. An von Optibelt Material Handling in körperlicher oder elektroni- scher Form zur Verfügung gestellten Abbildungen, Verkäufer Zeichnungen, Rezepturen, Berechnungen und APIsonstigen Unterlagen sowie an Soft- ware behält sich Optibelt Material Handling alle Eigentums-, Urheber-, sonstigen gewerblichen Schutzrechte sowie Rechte aus Know-Nutzer how vor.
5. Sämtliche Mitteilungen, Erklärungen, Anzeigen usw. sind dafür verantwortlich, Anpassungen, die aufgrund aus- schließlich in deutscher oder in englischer Sprache abzufassen. Mitteilungen mittels Telefax oder E-Mail genügen der vorgenannten Schriftform. Dies gilt nicht bei Änderungen erforderlich werden, rechtzeitig der Bankverbindung. Solche Änderun- gen sind durch eigenhändige Namensunterschrift zu unterzeichnen und auf eigene Kosten vorzunehmendem Postweg zu verschicken.
(3) Ist der Veranstalter, Verkäufer oder der API-Nutzer mit für ihn wesentlichen Änderungen nicht einverstanden, kann er diesen Vertrag von dem Tag des Wirksamwerdens der Änderungen bis zu einer Woche nach dem Tag des Wirksamwerdens der Änderungen fristlos kündigen. Auf dieses Recht wird Eventfrog mit der Ankündigung der Änderungen per Email hinweisen. Über die fristlose Kündigung hinausgehende Ansprüche stehen dem Veranstalter, Verkäufer und/oder API-Nutzer nicht zu.
(1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.
(2) Auf Verträge zwischen Eventfrog und Veranstaltern, Verkäufern und API-Nutzern ist ausschließlich Schweizer Recht unter Ausschluss des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG) und der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG, „UN-Kaufrecht“), anwendbar.
(3) Für den Gerichtsstand gelten für Teilnehmer und Käufer die gesetzlichen Vorschriften. Sofern es sich bei dem Veranstalter, Verkäufer Werbenden oder API-Nutzer um einen Kaufmann oder eine juristische Person handelt, ist Olten (Schweiz) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen Veranstalter und Eventfrog.
(4) Eventfrog ist berechtigt, diesen Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf ein Unternehmen seiner Xxxx zu übertragen. Die Übertragung wird 28 Tage, nachdem sie dem Kunden mitgeteilt wurde, wirksam. Bei der Übertragung dieses Vertrages auf ein anderes Unternehmen steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu, das innerhalb von einer Woche nach Mitteilung geltend gemacht werden muss.
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Samples: International Purchasing Conditions
Sonstige Regelungen. 22 21 Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht
(1) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur dann zu, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist, von Eventfrog nicht bestritten oder anerkannt wird oder in einem engen synallagmatischen Verhältnis zu der Forderung von Eventfrog steht.
(2) Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(1) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich die Gewährleistungsansprüche des Käufers nach den gesetzlichen Bestimmungen, die Bestimmungen des Kaufrechts für den Erwerb von Tickets, Waren, Dienstleistungen und/oder Tickets bzw. dem Werk- und Mietrecht für die Durchführung von Veranstaltungen geltender Veranstaltungen.
(2) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich die Gewährleistungsansprüche des Kunden in Bezug auf die Nutzung der Plattform nach den gesetzlichen Bestimmungen des Dienstleistungs-, resp. Auftragsrechts.
(1) Unbeschränkte Haftung: Eventfrog haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Eventfrog nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen.
(2) Haftungsbeschränkung: Eventfrog haftet bei leichter Fahrlässigkeit im Übrigen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zu Gunsten der Erfüllungsgehilfen von Eventfrog.
(1) Es steht Eventfrog frei, die Ausgestaltung und die Inhalte der Plattform als auch die API und deren Funktionsweise jederzeit zu ändern und neueren Gegebenheiten anzupassen. Eventfrog wird den Veranstalter, Verkäufer Veranstalter und/oder API-Nutzer rechtzeitig vorab über für ihn relevante Änderungen per Email benachrichtigen.
(2) Veranstalter, Verkäufer Veranstalter und API-Nutzer sind dafür verantwortlich, Anpassungen, die aufgrund der vorgenannten Änderungen erforderlich werden, rechtzeitig und auf eigene Kosten vorzunehmen.
(3) Ist der Veranstalter, Verkäufer Veranstalter oder der API-Nutzer mit für ihn wesentlichen Änderungen nicht einverstanden, kann er diesen Vertrag von dem Tag des Wirksamwerdens der Änderungen bis zu einer Woche nach dem Tag des Wirksamwerdens der Änderungen fristlos kündigen. Auf dieses Recht wird Eventfrog mit der Ankündigung der Änderungen per Email hinweisen. Über die fristlose Kündigung hinausgehende Ansprüche stehen dem Veranstalter, Verkäufer Veranstalter und/oder API-Nutzer nicht zu.
(1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.
(2) Auf Verträge zwischen Eventfrog und Veranstaltern, Verkäufern und API-Nutzern Veranstaltern ist ausschließlich Schweizer Recht unter Ausschluss des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG) und der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG, „UN-Kaufrecht“), anwendbar.
(3) Für den Gerichtsstand gelten für den Teilnehmer und Käufer die gesetzlichen Vorschriften. Sofern es sich bei dem Veranstalter, Verkäufer Werbenden oder API-Nutzer um einen Kaufmann oder eine juristische Person handelt, ist Olten (Schweiz) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen Veranstalter und Eventfrog.
(4) Eventfrog ist berechtigt, diesen Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf ein Unternehmen seiner Xxxx zu übertragen. Die Übertragung wird 28 Tage, nachdem sie dem Kunden mitgeteilt wurde, wirksam. Bei der Übertragung dieses Vertrages auf ein anderes Unternehmen steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu, das innerhalb von einer Woche nach Mitteilung geltend gemacht werden muss.innerhalb
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sonstige Regelungen. 22 Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht
(1) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem . Gelieferte Ware bleibt bis zum Ausgleich aller gegen den Kunden nur dann zu, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist, bestehenden Forderungen im Eigentum von Eventfrog KAST. Die Regelung der Preis- und Leistungsgefahr in Ziffer III.-8. wird durch den Eigentumsvorbehalt nicht bestritten oder anerkannt wird oder in einem engen synallagmatischen Verhältnis zu der Forderung von Eventfrog stehtverändert.
(2) Der . Im Falle nicht rechtzeitiger Zahlung des Kunden kann KAST ohne Verzicht auf weitergehende Rechte den Vertrag ersatzlos durch eine einseitige Reduktion der vertraglichen Pflichten sowohl des Kunden und von KAST modifizieren. Die Reduktion der vertraglichen Pflichten hat ausschließlich die zum Zeitpunkt der Reduktion noch nicht erbrachten Leistungen des Kunden und von KAST zum Gegenstand und kann nur mit der Konsequenz erklärt werden, dass damit sowohl der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruhtwie auch KAST ihre vertraglichen Pflichten erfüllt haben und keine weiteren Leistungen geschuldet sind. Die Reduktion betrifft nicht die bereits erbrachten Leistungen sowie KAST zustehende Rechtsbehelfe.
(1) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich die Gewährleistungsansprüche des Käufers nach den gesetzlichen Bestimmungen, die für den Erwerb 3. Ohne Verzicht von Tickets, Waren, Dienstleistungen und/oder für die Durchführung KAST auf weitergehende Ansprüche stellt der Kunde KAST uneingeschränkt von Veranstaltungen gelten.
(2) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich die Gewährleistungsansprüche des Kunden in Bezug auf die Nutzung der Plattform nach den gesetzlichen Bestimmungen des Dienstleistungs-, resp. Auftragsrechts.
(1) Unbeschränkte Haftung: Eventfrog haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Eventfrog nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen.
(2) Haftungsbeschränkung: Eventfrog haftet bei leichter Fahrlässigkeit im Übrigen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zu Gunsten der Erfüllungsgehilfen von Eventfrog.
(1) Es steht Eventfrog allen Ansprüchen Dritter frei, die Ausgestaltung aufgrund von Produkthaftpflicht- oder ähnlicher Bestimmungen gegen KAST erhoben werden, soweit die Haftung auf Umstände gestützt wird, die - wie z. B. die Darbietung des Produktes - durch den Kunden oder sonstige Dritte ohne ausdrückliche und schriftliche Zustimmung von KAST gesetzt wurden. Die Freistellung schließt insbesondere auch den Ersatz der KAST entstehenden Aufwendungen ein und wird von dem Kunden unter Verzicht auf weitere Voraussetzungen oder sonstige Einwände, insbesondere unter Verzicht auf die Inhalte Einhaltung von Überwachungs- und Rückrufpflichten sowie unter Verzicht auf den Einwand der Plattform als auch die API und deren Funktionsweise jederzeit zu ändern und neueren Gegebenheiten anzupassen. Eventfrog wird den Veranstalter, Verkäufer und/oder API-Nutzer rechtzeitig vorab über für ihn relevante Änderungen per Email benachrichtigenVerjährung zugesagt.
(2) Veranstalter4. An von KAST in körperlicher oder elektronischer Form zur Verfügung gestellten Abbildungen, Verkäufer Zeichnungen, Berechnungen, Werkzeugnissen, Spezifikationen und APIsonstigen Unterlagen, an Mustern und Probeergebnissen sowie an Software behält sich KAST alle Eigentums-, Urheber-, sonstigen gewerblichen Schutzrechte sowie Rechte aus Know-Nutzer sind dafür verantwortlich, Anpassungen, die aufgrund der vorgenannten Änderungen erforderlich werden, rechtzeitig und auf eigene Kosten vorzunehmenhow vor.
(3) Ist 5. Sämtliche Mitteilungen, Erklärungen, Anzeigen usw. sind ausschließlich in deutscher oder in englischer Sprache abzufassen. Mitteilungen mittels Telefax oder E-Mail genügen der Veranstalter, Verkäufer oder der API-Nutzer mit für ihn wesentlichen Änderungen nicht einverstanden, kann er diesen Vertrag von dem Tag des Wirksamwerdens der Änderungen bis zu einer Woche nach dem Tag des Wirksamwerdens der Änderungen fristlos kündigen. Auf dieses Recht wird Eventfrog mit der Ankündigung der Änderungen per Email hinweisen. Über die fristlose Kündigung hinausgehende Ansprüche stehen dem Veranstalter, Verkäufer und/oder API-Nutzer nicht zuSchriftform.
(1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.
(2) Auf Verträge zwischen Eventfrog und Veranstaltern, Verkäufern und API-Nutzern ist ausschließlich Schweizer Recht unter Ausschluss des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG) und der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG, „UN-Kaufrecht“), anwendbar.
(3) Für den Gerichtsstand gelten für Teilnehmer und Käufer die gesetzlichen Vorschriften. Sofern es sich bei dem Veranstalter, Verkäufer Werbenden oder API-Nutzer um einen Kaufmann oder eine juristische Person handelt, ist Olten (Schweiz) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen Veranstalter und Eventfrog.
(4) Eventfrog ist berechtigt, diesen Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf ein Unternehmen seiner Xxxx zu übertragen. Die Übertragung wird 28 Tage, nachdem sie dem Kunden mitgeteilt wurde, wirksam. Bei der Übertragung dieses Vertrages auf ein anderes Unternehmen steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu, das innerhalb von einer Woche nach Mitteilung geltend gemacht werden muss.
Appears in 1 contract
Samples: International Sales Terms
Sonstige Regelungen. 22 Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht
(1) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur dann zu, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist, von Eventfrog nicht bestritten oder anerkannt wird oder in einem engen synallagmatischen Verhältnis zu der Forderung von Eventfrog steht.
(2) Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(1) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich . Mit Lieferung werden die Gewährleistungsansprüche des Käufers nach den gesetzlichen Bestimmungen, die für den Erwerb von Tickets, Waren, Dienstleistungen Ware und/oder Werkleistung sowie alle zugehörigen Un- terlagen und Dokumente uneingeschränkt Eigentum von Ems PreCab. Soweit Ems PreCab dem Lieferanten Material beistellt, bleibt das Eigentum von Ems PreCab unberührt. Jegliche Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung erfolgt für Ems PreCab. Wenn ein Eigentumsvorbehalt zugunsten des Lieferanten vereinbart wird, hat dieser lediglich die Durchführung von Veranstaltungen geltenWirkungen eines einfachen Eigentumsvorbehalts; Ems PreCab ist ungeachtet des Eigentumsvorbehalts zudem berechtigt, die Ware und/oder Werkleistung jederzeit uneingeschränkt zu verwenden und/oder zu veräu- ßern sowie das Eigentum an der Ware und/oder Werkleistung auf Dritte zu übertra- gen, auch wenn die Verwendung durch Ems PreCab den Untergang des Eigen- tumsvorbehalts zur Folge hat.
(2) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich die Gewährleistungsansprüche des Kunden in Bezug . Ohne Verzicht von Ems PreCab auf die Nutzung weitergehende Ansprüche stellt der Plattform nach den gesetzlichen Bestimmungen des Dienstleistungs-, resp. Auftragsrechts.
(1) Unbeschränkte Haftung: Eventfrog haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Eventfrog nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit Lieferant Ems PreCab von Personen.
(2) Haftungsbeschränkung: Eventfrog haftet bei leichter Fahrlässigkeit im Übrigen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zu Gunsten der Erfüllungsgehilfen von Eventfrog.
(1) Es steht Eventfrog allen Ansprüchen Dritter frei, die Ausgestaltung aufgrund von produktrechtli- chen, produkthaftungsrechtlichen oder ähnlichen Bestimmungen gegen Ems PreCab erhoben werden, soweit das Produkt von dem Lieferanten geliefert wurde oder die Ursächlichkeit von von dem Lieferanten gelieferter Grundstoffe oder Teile für den Produktfehler nicht ausgeschlossen werden kann. Die Freistellung schließt insbesondere auch den Ersatz der Ems PreCab entstehenden Aufwendungen so- wie der Kosten einer vorsorglichen Feld- oder Rückrufaktion ein und wird von dem Lieferanten unter Verzicht auf weitere Voraussetzungen oder sonstige Einwände, insbesondere unter Verzicht auf die Inhalte Einhaltung von Untersuchungs-, Rüge-, Über- wachungs- oder Rückrufpflichten sowie unter Verzicht auf den Einwand der Plattform als auch Verjäh- rung zugesagt. Soweit der Vertrag mit dem Lieferanten nicht von einer von Ems PreCab abgeschlossenen Lieferantenpflichtversicherung abgedeckt ist und Ems PreCab den Lieferanten schriftlich von dem Umfang der Abdeckung informiert hat, ist der Lieferant verpflichtet, ungeachtet weitergehender Ansprüche von Ems PreCab eine Produkthaftpflichtversicherung und eine Produktrückrufversiche- rung mit einer Deckungssumme von mindestens € 5 Mio. pro Schadensfall zu un- terhalten und das Bestehen der Versicherung auf Anforderung von Ems PreCab je- derzeit nachzuweisen.
3. Ohne Verzicht von Ems PreCab auf weitergehende Ansprüche wird der Lieferant Ems PreCab auf erstes Anfordern und unter Verzicht auf weitere Voraussetzungen oder sonstige Einwände, insbesondere unter Verzicht auf die API Einhaltung von Unter- suchungs-, Rüge-, Überwachungs- oder Rückrufpflichten oder die vorherige Durch- führung behördlicher oder gerichtlicher Verfahren sowie unter Verzicht auf den Ein- wand der Verjährung in schriftlicher Form alle gebotenen Auskünfte und deren Funktionsweise jederzeit techni- schen Dokumentationen zu ändern und neueren Gegebenheiten anzupassen. Eventfrog wird den Veranstalter, Verkäufer der Ware und/oder API-Nutzer rechtzeitig vorab über für ihn relevante Änderungen per Email benachrichtigen.
(2) VeranstalterWerkleistung erteilen und uneinge- schränkt Sicherheit oder Ersatz leisten, Verkäufer wenn Ems PreCab infolge behördlicher Anordnung Nachteile drohen oder Bußgelder auferlegt werden oder sonstige Nachteile erfährt und API-Nutzer sind dafür verantwortlichdie behördliche Anordnung auf produktrechtliche Vorschriften gestützt wird, Anpassungenderen Beachtung nach den Bestimmungen in diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen zu dem Pflichtenkreis des Lieferanten zählt. Das Gleiche gilt, die wenn Ems PreCab aufgrund der vorgenannten Änderungen erforderlich werdengeltender gesetzlicher Vorschriften gehalten ist, rechtzeitig und auf eigene Kosten vorzunehmen.
(3) Ist der Veranstalter, Verkäufer oder der API-Nutzer mit für ihn wesentlichen Änderungen nicht einverstanden, kann er diesen Vertrag von dem Tag des Wirksamwerdens der Änderungen bis zu einer Woche nach dem Tag des Wirksamwerdens der Änderungen fristlos kündigen. Auf dieses Recht wird Eventfrog mit der Ankündigung der Änderungen per Email hinweisen. Über die fristlose Kündigung hinausgehende Ansprüche stehen dem Veranstalter, Verkäufer Ware und/oder APIWerkleistung zurückzurufen, die von dem Lieferanten geliefert wurde oder von dem Lieferanten gelieferte Teile enthält, sofern deren Ursächlichkeit für den Waren-Nutzer Rückruf nicht zuausgeschlossen werden kann.
(1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.
(2) Auf Verträge zwischen Eventfrog und Veranstaltern, Verkäufern und API-Nutzern ist ausschließlich Schweizer Recht unter Ausschluss des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG) und der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG, „UN-Kaufrecht“), anwendbar.
(3) Für den Gerichtsstand gelten für Teilnehmer und Käufer die gesetzlichen Vorschriften4. Sofern es sich bei dem Veranstalter, Verkäufer Werbenden oder API-Nutzer um einen Kaufmann oder eine juristische Person handelt, ist Olten (Schweiz) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder Die im Zusammenhang mit Verträgen zwischen Veranstalter der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Lieferanten werden von Ems PreCab im Sinne des Datenschutzgesetzes für eigene Geschäftszwecke verarbeitet und Eventfroggenutzt.
(4) Eventfrog 5. An von Ems PreCab in körperlicher oder elektronischer Form zur Verfügung gestell- ten Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen sowie an Software behält sich Ems PreCab alle Eigentums-, Urheber-, sonstigen gewerbli- chen Schutzrechte sowie Rechte aus Know-how vor. Sie sind Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen ausschließlich zur Durchführung des von Ems PreCab erteilten Auftrages verwendet werden. Nach Abwicklung des Auftrages sind sie un- aufgefordert, unter Verzicht auf jedes Recht der Zurückbehaltung, vollständig und ohne Rückbehalt von Kopien an Ems PreCab zurückzugeben.
6. Ems PreCab kann gelieferte Software im Hinblick auf die mit dem Lieferanten ver- einbarten Leistungsmerkmale und/oder die bestimmungsgemäße Verwendung der Ware und/oder Werkleistung oder zugehöriger Produkte und ohne Beschränkung auf gesetzliche oder sonst mit dem Lieferanten vereinbarte Nutzungsmöglichkeiten nutzen. Ems PreCab ist stets zur Fertigung von Sicherungskopien berechtigt.
7. Zur Wahrung der Schriftform bedarf es weder einer eigenhändigen Namensunter- schrift noch einer elektronischen Signatur. Mitteilungen mittels Telefax oder E-Mail genügen der Schriftform ebenso wie sonstige Textformen, diesen Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf ein Unternehmen seiner Xxxx ohne dass der Abschluss der Erklärung besonders kenntlich zu übertragen. Die Übertragung wird 28 Tage, nachdem sie dem Kunden mitgeteilt wurde, wirksam. Bei der Übertragung dieses Vertrages auf ein anderes Unternehmen steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu, das innerhalb von einer Woche nach Mitteilung geltend gemacht werden mussmachen ist.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Sonstige Regelungen. 22 Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht1. Gelieferte Ware bleibt bis zum Ausgleich aller gegen den Kunden bestehenden For- derungen im Eigentum von Poppe + Potthoff. Die Regelung der Preis- und Leis- tungsgefahr in Ziffer III.-8. wird durch den Eigentumsvorbehalt nicht verändert. Der Kunde ist verpflichtet alle Maßnahmen zu ergreifen, die nach dem anwendbaren Recht geboten sind, um den Eigentumsvorbehalt abzusichern.
(1) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur dann zu2. Der Kunde wird Poppe + Potthoff unaufgefordert schriftlich informieren, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden istXxxxx + Potthoff aufgrund von im Land des Kunden oder im Land der Verwendung der Ware geltenden Vorschriften besondere Melde-, von Eventfrog nicht bestritten Registrierungs- oder anerkannt Informations- pflichten oder besondere Vorankündigungs- oder sonstige Marktzugangserforder- nisse zu beachten oder Belegvorhaltungspflichten zu erfüllen hat. Der Kunde wird oder in einem engen synallagmatischen Verhältnis zu der Forderung von Eventfrog stehtzudem die gelieferte Ware weiter im Markt beobachten und Poppe + Potthoff unverzüglich schriftlich informieren, wenn eine Besorgnis besteht, dass durch die Ware Gefahren für Dritte entstehen könnten.
(2) Der 3. Ohne Verzicht von Poppe + Potthoff auf weitergehende Ansprüche stellt der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(1) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich die Gewährleistungsansprüche des Käufers nach den gesetzlichen Bestimmungen, die für den Erwerb Poppe + Potthoff uneingeschränkt von Tickets, Waren, Dienstleistungen und/oder für die Durchführung von Veranstaltungen gelten.
(2) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich die Gewährleistungsansprüche des Kunden in Bezug auf die Nutzung der Plattform nach den gesetzlichen Bestimmungen des Dienstleistungs-, resp. Auftragsrechts.
(1) Unbeschränkte Haftung: Eventfrog haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Eventfrog nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen.
(2) Haftungsbeschränkung: Eventfrog haftet bei leichter Fahrlässigkeit im Übrigen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zu Gunsten der Erfüllungsgehilfen von Eventfrog.
(1) Es steht Eventfrog allen Ansprüchen Dritter frei, die Ausgestaltung aufgrund von Produkthaftpflicht- oder ähnlicher Bestimmungen gegen Poppe + Potthoff er- hoben werden, soweit die Haftung auf Umstände gestützt wird, die - wie z. B. die Darbietung des Produktes - durch den Kunden oder sonstige Dritte ohne ausdrück- liche und schriftliche Zustimmung von Poppe + Potthoff gesetzt wurden. Die Frei- stellung schließt insbesondere auch den Ersatz der Poppe + Potthoff entstehenden Aufwendungen ein und wird von dem Kunden unter Verzicht auf weitere Vorausset- zungen oder sonstige Einwände, insbesondere unter Verzicht auf die Inhalte Einhaltung von Überwachungs- und Rückrufpflichten sowie unter Verzicht auf den Einwand der Plattform als auch die API und deren Funktionsweise jederzeit zu ändern und neueren Gegebenheiten anzupassen. Eventfrog wird den Veranstalter, Verkäufer und/oder API-Nutzer rechtzeitig vorab über für ihn relevante Änderungen per Email benachrichtigenVer- jährung zugesagt.
(2) Veranstalter4. An von Poppe + Potthoff in körperlicher oder elektronischer Form zur Verfügung ge- stellten Abbildungen, Verkäufer Zeichnungen, Berechnungen und APIsonstigen Unterlagen sowie an Software behält sich Poppe + Potthoff alle Eigentums-, Urheber-, sonstigen ge- werblichen Schutzrechte sowie Rechte aus Know-Nutzer sind dafür verantwortlich, Anpassungen, die aufgrund der vorgenannten Änderungen erforderlich werden, rechtzeitig und auf eigene Kosten vorzunehmenhow vor.
(3) Ist 5. Sämtliche Mitteilungen, Erklärungen, Anzeigen usw. sind ausschließlich in deut- scher oder in englischer Sprache abzufassen. Mitteilungen mittels Telefax oder E-Mail genügen der Veranstalter, Verkäufer oder der API-Nutzer mit für ihn wesentlichen Änderungen nicht einverstanden, kann er diesen Vertrag von dem Tag des Wirksamwerdens der Änderungen bis zu einer Woche nach dem Tag des Wirksamwerdens der Änderungen fristlos kündigen. Auf dieses Recht wird Eventfrog mit der Ankündigung der Änderungen per Email hinweisen. Über die fristlose Kündigung hinausgehende Ansprüche stehen dem Veranstalter, Verkäufer und/oder API-Nutzer nicht zuSchriftform.
(1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.
(2) Auf Verträge zwischen Eventfrog und Veranstaltern, Verkäufern und API-Nutzern ist ausschließlich Schweizer Recht unter Ausschluss des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG) und der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG, „UN-Kaufrecht“), anwendbar.
(3) Für den Gerichtsstand gelten für Teilnehmer und Käufer die gesetzlichen Vorschriften. Sofern es sich bei dem Veranstalter, Verkäufer Werbenden oder API-Nutzer um einen Kaufmann oder eine juristische Person handelt, ist Olten (Schweiz) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen Veranstalter und Eventfrog.
(4) Eventfrog ist berechtigt, diesen Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf ein Unternehmen seiner Xxxx zu übertragen. Die Übertragung wird 28 Tage, nachdem sie dem Kunden mitgeteilt wurde, wirksam. Bei der Übertragung dieses Vertrages auf ein anderes Unternehmen steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu, das innerhalb von einer Woche nach Mitteilung geltend gemacht werden muss.
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Samples: International Sales Conditions
Sonstige Regelungen. 22 Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht1. Gelieferte Ware bleibt bis zum Ausgleich aller gegen den Kunden bestehenden Forderungen im Eigentum von Optibelt. Die Regelung der Preis- und Leistungsgefahr in Ziffer III. -8. wird durch den Eigen- tumsvorbehalt nicht verändert.
(1) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur dann zu2. Der Kunde wird Optibelt unaufgefordert schriftlich informieren, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden istOptibelt aufgrund von im Land des Kunden oder im Land der Verwendung der Ware geltenden Vorschriften besondere Melde-, von Eventfrog nicht bestritten Registrierungs- oder anerkannt Informationspflichten oder besondere Voran- kündigungs- oder sonstige Marktzugangserfordernisse zu beachten oder Belegvorhaltungspflichten zu erfüllen hat. Der Kunde wird oder in einem engen synallagmatischen Verhältnis zu der Forderung von Eventfrog stehtzu- dem die gelieferte Ware weiter im Markt beobachten und Optibelt unverzüglich schriftlich informieren, wenn eine Besorgnis besteht, dass durch die Ware Gefahren für Dritte entstehen könnten.
(2) Der 3. Ohne Verzicht von Optibelt auf weiter gehende Ansprüche stellt der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(1) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich die Gewährleistungsansprüche des Käufers nach den gesetzlichen Bestimmungen, die für den Erwerb Optibelt uneingeschränkt von Tickets, Waren, Dienstleistungen und/oder für die Durchführung von Veranstaltungen gelten.
(2) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich die Gewährleistungsansprüche des Kunden in Bezug auf die Nutzung der Plattform nach den gesetzlichen Bestimmungen des Dienstleistungs-, resp. Auftragsrechts.
(1) Unbeschränkte Haftung: Eventfrog haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Eventfrog nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen.
(2) Haftungsbeschränkung: Eventfrog haftet bei leichter Fahrlässigkeit im Übrigen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zu Gunsten der Erfüllungsgehilfen von Eventfrog.
(1) Es steht Eventfrog allen Ansprüchen Dritter frei, die Ausgestaltung aufgrund von Produkthaftpflicht- oder ähnlicher Bestimmungen gegen Optibelt erhoben werden, soweit die Haftung auf Umstände gestützt wird, die – wie z. B. die Darbietung des Produktes – durch den Kunden oder sonstige Dritte ohne ausdrückliche und schriftliche Zustimmung von Optibelt gesetzt wurden. Die Freistellung schließt insbesondere auch den Ersatz der Optibelt entstehenden Aufwen- dungen ein und wird von dem Kunden unter Verzicht auf weitere Voraussetzungen oder sonstige Einwände, insbesondere unter Ver- zicht auf die Inhalte Einhaltung von Überwachungs- und Rückrufpflichten sowie unter Verzicht auf den Einwand der Plattform als auch die API und deren Funktionsweise jederzeit zu ändern und neueren Gegebenheiten anzupassen. Eventfrog wird den VeranstalterVerjährung, Verkäufer und/oder API-Nutzer rechtzeitig vorab über für ihn relevante Änderungen per Email benachrichtigenzugesagt.
(2) Veranstalter4. An von Optibelt in körperlicher oder elektronischer Form zur Ver- fügung gestellten Abbildungen, Verkäufer Zeichnungen, Berechnungen und APIsonstigen Unterlagen sowie an Software behält sich Optibelt alle Eigentums-, Urheber-, sonstigen gewerblichen Schutzrechte sowie Rechte aus Know-Nutzer how vor.
5. Sämtliche Mitteilungen, Erklärungen, Anzeigen usw. sind dafür verantwortlich, Anpassungen, die aufgrund ausschließ- lich in deutscher oder in englischer Sprache abzufassen. Mitteilungen mittels Telefax oder E-Mail genügen der vorgenannten Schriftform. Dies gilt nicht bei Änderungen erforderlich werden, rechtzeitig der Bankverbindung. Solche Änderungen sind durch eigenhändige Namensunterschrift zu unterzeichnen und auf eigene Kosten vorzunehmendem Postweg zu verschicken.
(3) Ist der Veranstalter, Verkäufer oder der API-Nutzer mit für ihn wesentlichen Änderungen nicht einverstanden, kann er diesen Vertrag von dem Tag des Wirksamwerdens der Änderungen bis zu einer Woche nach dem Tag des Wirksamwerdens der Änderungen fristlos kündigen. Auf dieses Recht wird Eventfrog mit der Ankündigung der Änderungen per Email hinweisen. Über die fristlose Kündigung hinausgehende Ansprüche stehen dem Veranstalter, Verkäufer und/oder API-Nutzer nicht zu.
(1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.
(2) Auf Verträge zwischen Eventfrog und Veranstaltern, Verkäufern und API-Nutzern ist ausschließlich Schweizer Recht unter Ausschluss des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG) und der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG, „UN-Kaufrecht“), anwendbar.
(3) Für den Gerichtsstand gelten für Teilnehmer und Käufer die gesetzlichen Vorschriften. Sofern es sich bei dem Veranstalter, Verkäufer Werbenden oder API-Nutzer um einen Kaufmann oder eine juristische Person handelt, ist Olten (Schweiz) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen Veranstalter und Eventfrog.
(4) Eventfrog ist berechtigt, diesen Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf ein Unternehmen seiner Xxxx zu übertragen. Die Übertragung wird 28 Tage, nachdem sie dem Kunden mitgeteilt wurde, wirksam. Bei der Übertragung dieses Vertrages auf ein anderes Unternehmen steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu, das innerhalb von einer Woche nach Mitteilung geltend gemacht werden muss.
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Samples: International Sales Conditions
Sonstige Regelungen. 22 Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht1. Gelieferte Ware bleibt bis zum Ausgleich aller gegen den Kunden bestehenden Forderungen im Ei- gentum von KAST. Die Regelung der Preis- und Leistungsgefahr in Ziffer III.-8. wird durch den Ei- gentumsvorbehalt nicht verändert.
(1) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur dann zu2. Der Kunde wird KAST unaufgefordert schriftlich informieren, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden istKAST aufgrund von im Land des Kunden oder im Land der Verwendung der Ware geltenden Vorschriften besondere Melde-, von Eventfrog nicht bestritten Regist- rierungs- oder anerkannt Informationspflichten oder besondere Vorankündigungs- oder sonstige Marktzu- gangserfordernisse zu beachten oder Belegvorhaltungspflichten zu erfüllen hat. Der Kunde wird oder in einem engen synallagmatischen Verhältnis zu der Forderung von Eventfrog stehtzudem die gelieferte Ware weiter im Markt beobachten und KAST unverzüglich schriftlich informie- ren, wenn eine Besorgnis besteht, dass durch die Ware Gefahren für Dritte entstehen könnten.
(2) Der 3. Ohne Verzicht von KAST auf weitergehende Ansprüche stellt der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(1) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich die Gewährleistungsansprüche des Käufers nach den gesetzlichen Bestimmungen, die für den Erwerb KAST uneingeschränkt von Tickets, Waren, Dienstleistungen und/oder für die Durchführung von Veranstaltungen gelten.
(2) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich die Gewährleistungsansprüche des Kunden in Bezug auf die Nutzung der Plattform nach den gesetzlichen Bestimmungen des Dienstleistungs-, resp. Auftragsrechts.
(1) Unbeschränkte Haftung: Eventfrog haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Eventfrog nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen.
(2) Haftungsbeschränkung: Eventfrog haftet bei leichter Fahrlässigkeit im Übrigen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zu Gunsten der Erfüllungsgehilfen von Eventfrog.
(1) Es steht Eventfrog allen Ansprüchen Dritter frei, die Ausgestaltung aufgrund von Produkthaftpflicht- oder ähnlicher Bestimmungen ge- gen KAST erhoben werden, soweit die Haftung auf Umstände gestützt wird, die - wie z. B. die Darbie- tung des Produktes - durch den Kunden oder sonstige Dritte ohne ausdrückliche und schriftliche Zu- stimmung von KAST gesetzt wurden. Die Freistellung schließt insbesondere auch den Ersatz der KAST entstehenden Aufwendungen ein und wird von dem Kunden unter Verzicht auf weitere Voraus- setzungen oder sonstige Einwände, insbesondere unter Verzicht auf die Inhalte Einhaltung von Überwa- chungs- und Rückrufpflichten sowie unter Verzicht auf den Einwand der Plattform als auch die API und deren Funktionsweise jederzeit zu ändern und neueren Gegebenheiten anzupassen. Eventfrog wird den Veranstalter, Verkäufer und/oder API-Nutzer rechtzeitig vorab über für ihn relevante Änderungen per Email benachrichtigenVerjährung zugesagt.
(2) Veranstalter4. An von KAST in körperlicher oder elektronischer Form zur Verfügung gestellten Abbildungen, Verkäufer Zeich- nungen, Berechnungen und APIsonstigen Unterlagen sowie an Software behält sich KAST alle Eigen- tums-, Urheber-, sonstigen gewerblichen Schutzrechte sowie Rechte aus Know-Nutzer sind dafür verantwortlich, Anpassungen, die aufgrund der vorgenannten Änderungen erforderlich werden, rechtzeitig und auf eigene Kosten vorzunehmenhow vor.
(3) Ist 5. Sämtliche Mitteilungen, Erklärungen, Anzeigen usw. sind ausschließlich in deutscher oder in engli- scher Sprache abzufassen. Mitteilungen mittels Telefax oder E-Mail genügen der Veranstalter, Verkäufer oder der API-Nutzer mit für ihn wesentlichen Änderungen nicht einverstanden, kann er diesen Vertrag von dem Tag des Wirksamwerdens der Änderungen bis zu einer Woche nach dem Tag des Wirksamwerdens der Änderungen fristlos kündigen. Auf dieses Recht wird Eventfrog mit der Ankündigung der Änderungen per Email hinweisen. Über die fristlose Kündigung hinausgehende Ansprüche stehen dem Veranstalter, Verkäufer und/oder API-Nutzer nicht zuSchriftform.
(1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.
(2) Auf Verträge zwischen Eventfrog und Veranstaltern, Verkäufern und API-Nutzern ist ausschließlich Schweizer Recht unter Ausschluss des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG) und der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG, „UN-Kaufrecht“), anwendbar.
(3) Für den Gerichtsstand gelten für Teilnehmer und Käufer die gesetzlichen Vorschriften. Sofern es sich bei dem Veranstalter, Verkäufer Werbenden oder API-Nutzer um einen Kaufmann oder eine juristische Person handelt, ist Olten (Schweiz) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen Veranstalter und Eventfrog.
(4) Eventfrog ist berechtigt, diesen Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf ein Unternehmen seiner Xxxx zu übertragen. Die Übertragung wird 28 Tage, nachdem sie dem Kunden mitgeteilt wurde, wirksam. Bei der Übertragung dieses Vertrages auf ein anderes Unternehmen steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu, das innerhalb von einer Woche nach Mitteilung geltend gemacht werden muss.
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Samples: International Sales Conditions
Sonstige Regelungen. 22 Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht13 Zahlungsbedingungen
(1) Ein Recht Die Zahlung erfolgt per Kreditkarte oder Paypal in der Währung, die im Kaufprozess angezeigt wird. Die Angaben zur Aufrechnung steht dem Kreditkarte des Kunden nur dann zu(Art der Karte, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden istKreditkartennummer, von Eventfrog nicht bestritten oder anerkannt wird oder in einem engen synallagmatischen Verhältnis zu der Forderung von Eventfrog stehtAblaufdatum und Name des Karteninhabers) können via Internet an getAbstract übermittelt werden.
(2) Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruhtBei Zahlung per Kreditkarte erfolgt die Belastung Ihres Kreditkartenkontos in Höhe des geschuldeten Betrags zum Zeitpunkt des Abschlusses der Bestellung.
(3) Bei Zahlung per PayPal erfolgt die Belastung Ihres PayPal-Xxxxxx in Höhe des geschuldeten Betrags zum Zeitpunkt des Abschlusses der Bestellung. §14 Geld-Zurück-Garantie
(1) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart istgetAbstract gewährt eine freiwillige Geld-Zurück-Garantie nach Maßgabe folgender Bestimmungen: Ist der Kunde mit dem Abonnement unzufrieden und teilt er dies getAbstract innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss mit, richten sich die Gewährleistungsansprüche des Käufers nach den gesetzlichen Bestimmungen, die für den Erwerb von Tickets, Waren, Dienstleistungen und/oder für die Durchführung von Veranstaltungen geltenendet der Vertrag automatisch und getAbstract wird ein bereits gezahltes Entgelt zurückerstatten.
(2) Soweit Die Geld-Zurück-Garantie gilt nicht ausdrücklich für Monatliche Abonnements und Geschenk- Abonnements. §15 Meilenprogramme für Vielflieger
(1) Manche Vielflieger-Programme offerieren Gratismeilen beim Kauf eines getAbstract- Abonnements. Diese Meilen werden erst nach 30 Tagen gutgeschrieben, wenn keine Geld-Zurück-Garantie in Anspruch genommen wurde und das getAbstract- Abonnement fristgerecht bezahlt wurde. Vielflieger-Programme können nicht mit anderen Promotionen oder Rabatten kombiniert werden. $16 Copyright/Lizenzbestimmungen
(1) Sämtliche Rechte an der Website und ihren Inhalten (insbesondere Marken- und Urheberrechte) liegen bei getAbstract. Xxxxxx bzw. Teilnehmer sind verpflichtet, dies zu berücksichtigen.
(2) Pro Kunde oder Teilnehmer erteilt getAbstract für die Dauer des Vertrags eine persönliche, nicht auf Dritte übertragbare Lizenz, die zum Eigengebrauch der Abstracts berechtigt und den Zugang zur Abstract-Datenbank ermöglicht. Die Vergabe von Unterlizenzen durch den Kunden bzw. Teilnehmer ist nicht gestattet. Zu jedem Zeitpunkt darf nur eine Person mit derselben Kennung und demselben Passwort auf die getAbstract-Datenbank zugreifen, es sei denn etwas anderes vereinbart wird ausdrücklich vereinbart.
(3) getAbstract räumt dem Kunden bzw. Teilnehmer für die Dauer dieses Vertrages ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht über die zur Verfügung gestellten Abstracts ein. Das Nutzungsrecht berechtigt dazu, die Abstracts in dem vertraglich vereinbarten Umfang für den Eigengebrauch herunterzuladen. Sofern das Abonnement das Herunterladen von Inhalten ausdrücklich vorsieht, erfolgt die Rechteinräumung unter der Erweiterung, dass der Nutzer berechtigt ist, richten sich Inhalte auf Datenträgern zu speichern, von diesem aus auf einem Bildschirm sichtbar zu machen sowie für eigene Zwecke auszudrucken und soweit erforderlich zu vervielfältigen.
(4) Eine darüber hinausgehende Verwertung ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von getAbstract zulässig. Ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von getAbstract ist es nicht gestattet, Abstracts ganz oder in Auszügen zu vervielfältigen, in elektronischem Format oder in sonstiger Form an Dritte weiterzuleiten oder Dritten zugänglich zu machen, Abstracts zu vertreiben, zu verkaufen, zu veröffentlichen oder geschäftsmäßig zu verwerten. §17 Haftungsausschluss getAbstract haftet für die Gewährleistungsansprüche des Kunden in Bezug auf die Nutzung der Plattform nach den gesetzlichen Bestimmungen des Dienstleistungs-, resp. Auftragsrechtssorgfältige und fachgerechte Erbringung seiner vertraglichen Leistungen sowie deren Mangelfreiheit.
(1) Unbeschränkte Haftung: Eventfrog getAbstract haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Eventfrog getAbstract nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen.
(2) Haftungsbeschränkung: Eventfrog getAbstract haftet bei leichter Fahrlässigkeit im Übrigen nur - bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist , und - der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. .
(3) Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zu Gunsten der Erfüllungsgehilfen von Eventfrog.getAbstract. §18 Vertragsdauer
(1) Es steht Eventfrog freiDas Abonnement endet mit Ablauf der jeweils vereinbarten Laufzeit. Ist keine Laufzeit explizit vereinbart gilt eine Laufzeit von einem Jahr. Das Abonnement wird automatisch verlängert, falls es nicht mindestens 24 Stunden vor Ablauf schriftlich (per Brief, Fax oder E-Mail an xxxx@xxxXxxxxxxx.xxx) gekündigt wird. Sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt, verlängert sich das jeweilige Abonnement automatisch um die Ausgestaltung und die Inhalte der Plattform als auch die API und deren Funktionsweise jederzeit zu ändern und neueren Gegebenheiten anzupassen. Eventfrog wird den Veranstalter, Verkäufer und/oder API-Nutzer rechtzeitig vorab über für ihn relevante Änderungen per Email benachrichtigenjeweilige vorgehende Vertragslaufzeit.
(2) VeranstalterDie Regelung in § 7 bleibt hiervon unberührt. §19 User Generated Content
(1) getAbstract kann Ihnen ermöglichen, Verkäufer sogenannten „User Generated Content“ auf der Website zu generieren. Dies beinhaltet insbesondere Beiträge in Textform, Bewertungen, Motive, Fotos und API-andere Inhalte (nachfolgend zusammengefasst als "User Generated Content"). Sofern nachfolgend nicht anders bestimmt, bleiben Sie im Besitz Ihrer Rechte an Ihrem User Generated Content. User Generated Content wird als Bestandteil der Website gehostet, gemeinsam genutzt, und / oder als Teil des Angebotes und der damit verbundenen Dienstleistungen auf der Website veröffentlicht und demzufolge für andere Nutzer sind dafür verantwortlichder Website sichtbar sein. User Generated Content, Anpassungender in den öffentlichen Bereichen der Website veröffentlicht wird, ist für sämtliche Besucher der Website sichtbar. Sie bestätigen ausdrücklich anzuerkennen, dass getAbstract keine Vertraulichkeit in Bezug auf Ihren hochgeladenen User Generated Content garantiert.
(2) Mit dem Hochladen von User Generated Content auf die aufgrund Website erteilen Sie getAbstract eine nicht ausschließliche, unwiderrufliche, weltweite und unbefristete Lizenz an Ihrem User Generated Content für den üblichen und vorgesehenen Zweck auf der vorgenannten Änderungen erforderlich werdenWebsite. Dies beinhaltet insbesondere die Vervielfältigung, rechtzeitig das Herstellen von abgeleiteten Werken, das Kopieren oder anderweitige Verwenden Ihres User Generated Content, um unsere Dienstleistungen anzubieten und auf eigene Kosten vorzunehmendie Website bereitzustellen.
(3) Ist Sie bestätigen, dass Sie für den Inhalt Ihres User Generated Content allein verantwortlich sind. getAbstract übernimmt keine Verantwortung betreffend die Aktualität, Richtigkeit, Relevanz, Nützlichkeit oder den rechtlichen Status von User Generated Content. Sie garantieren, dass jeder User Generated Content, den Sie einreichen, keine Rechte Dritter verletzt, insbesondere keine Markenrechte, Urheberrechte oder Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt, der VeranstalterUser Generated Content kein diffamierendes Material oder anderes unerlaubtes Material enthält, Verkäufer das gegen geltendes Recht verstösst. Sie erkennen ausdrücklich an, dass Sie mit anderen Benutzern auf Ihr eigenes Risiko interagieren und Informationen austauschen. Sie verpflichten sich hiermit, dass Sie die Website nicht dazu benutzen um andere Personen in strafrechtlicher oder zivilrechtlicher Hinsicht zu schädigen oder anderweitig gegen geltendes Recht zu verstossen.
(4) getAbstract erlaubt Nutzern, Inhalte auf der API-Nutzer mit für ihn wesentlichen Änderungen Webseite zu erstellen, die Links zu Websites Dritter enthalten, über die getAbstract keine Kontrolle hat. getAbstract ist nicht einverstandenverpflichtet, kann er diesen Vertrag von dem Tag des Wirksamwerdens die Inhalte auf der Änderungen bis Website, einschließlich User Generated Content, zu einer Woche überwachen. getAbstract behält sich aber das Recht vor, Inhalte nach dem Tag des Wirksamwerdens der Änderungen fristlos kündigen. Auf dieses Recht wird Eventfrog mit der Ankündigung der Änderungen per Email hinweisen. Über die fristlose Kündigung hinausgehende Ansprüche stehen dem Veranstalter, Verkäufer eigenem Ermessen zu bearbeiten und/oder APIohne vorherige Ankündigung zu entfernen, die gegen geltendes Recht verstossen, bedrohlich, sexistisch, homophob oder anderweitig anstössig sind. getAbstract haftet nicht für die Weiter-Nutzer nicht zu.Veröffentlichung von verleumderischen oder anderweitig unerlaubten Inhalten, die von Dritten erstellt worden sind, sei es über die Website oder auf andere Weise. §20 Änderung der Nutzungsbedingungen
(1) Sollten eine oder mehrere getAbstract ist berechtigt, jederzeit Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein zu ändern oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.zu ergänzen. §21 Schlussbestimmungen
(21) Auf Verträge zwischen Eventfrog und VeranstalternSind Sie Kaufmann, Verkäufern und API-Nutzern ist ausschließlich Schweizer Recht unter Ausschluss des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG) und der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG, „UN-Kaufrecht“), anwendbar.
(3) Für den Gerichtsstand gelten für Teilnehmer und Käufer die gesetzlichen Vorschriften. Sofern es sich bei dem Veranstalter, Verkäufer Werbenden oder API-Nutzer um einen Kaufmann oder eine juristische Person handeltdes öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen, so ist Olten (Schweiz) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen Veranstalter uns und EventfrogIhnen Luzern, wobei sich getAbstract das Recht vorbehält, Klage auch am Sitz des Kunden zu erheben.
(2) Abweichungen von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
(3) Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.
(4) Eventfrog Sollte der Vertrag unwirksame Regelungen enthalten, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
(5) Die Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kunden, die unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, wird schon jetzt widersprochen.
(6) Auf das gesamte Vertragsverhältnis zwischen getAbstract und der Vertragspartei ist berechtigtmaterielles Schweizer Recht anwendbar, diesen Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf ein Unternehmen seiner Xxxx zu übertragen. Die Übertragung wird 28 Tagewobei die Rechtswahl insoweit nicht gilt, nachdem sie als einem Verbraucher der Schutz von Bestimmungen entzogen würde, von denen nach dem Kunden mitgeteilt wurde, wirksam. Bei der Übertragung dieses Vertrages auf ein anderes Unternehmen steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu, das innerhalb von einer Woche nach Mitteilung geltend gemacht Recht seines Wohnsitzlandes nicht durch Vereinbarung abgewichen werden mussdarf.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen