Common use of Sonstige Regelungen Clause in Contracts

Sonstige Regelungen. Diese Vollmacht tritt mit Einreichung der vollständig unterzeichneten Vollmachtsurkunde bei der Bank gegenüber der Bank und dem Abschlussvermittler in Kraft und gilt solange, bis der Bank ein Widerruf zugeht. Die Vollmacht kann von dem/den Depot-/Kontoinhaber(n) jederzeit gegenüber der Bank widerrufen werden. Widerruft/Widerrufen der/die Depot-/Kontoinha- ber die Vollmacht gegenüber dem Abschlussvermittler, so hat/haben der/die Depot-/Kontoinhaber die Bank hierüber unverzüglich zu unterrichten. Bei mehreren Depot-/Kontoinhabern führt der Widerruf der Vollmacht durch einen der Depot-/Kontoinhaber zum vollständigen Erlöschen dieser Vollmacht gegenüber der Bank und dem Abschlussvermittler. Der Widerruf hat in Textform oder per E-Mail an xxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx sowie in Textform gegenüber dem Abschlussvermittler zu erfolgen. Die Vollmacht erlischt nicht mit dem Tode des/der Depot-/Kontoinhaber(s); sie bleibt für die Erben des jeweils verstorbenen Depot-/Kontoinhabers in Kraft. Widerruft einer von mehreren Miterben die Vollmacht, so kann der Abschlussvermittler nur noch diejenigen Miterben vertreten, die seine Vollmacht nicht wi- derrufen haben. In diesem Fall kann der Abschlussvermittler von der Vollmacht nur noch gemeinsam mit dem Widerrufenden Gebrauch machen. Dasselbe gilt für die Bevollmächtigung der Bank. Die Bank kann verlangen, dass sich der Widerrufende als Erbe ausweist.

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Samples: Kontoeröffnungsunterlagen, Kontoeröffnungsunterlagen, Depot Und Kontovertrag

Sonstige Regelungen. Diese Vollmacht tritt mit Einreichung der vollständig unterzeichneten Vollmachtsurkunde Abschluss des Konto-/Depotvertrages bei der depotführenden Bank gegenüber in Kraft. Die Vollmacht gilt solange bis dem Vermögensverwal- ter und der Bank und dem Abschlussvermittler in Kraft und gilt solange, bis der depotführenden Bank ein Widerruf dieser Vollmacht zugeht. Die Vollmacht kann von dem/den Depot-/Kontoinhaber(n) jederzeit gegenüber der Bank widerrufen werden. Widerruft/Widerrufen der/die Depot-/Kontoinha- ber die Vollmacht gegenüber dem AbschlussvermittlerVermögensverwalter, so hat/haben der/die Depot-/Kontoinhaber die Bank hierüber unverzüglich zu unterrichten. Bei mehreren Depot-/Kontoinhabern führt der Widerruf der Vollmacht durch einen der Depot-/Kontoinhaber zum vollständigen Erlöschen dieser Vollmacht gegenüber der Bank und dem AbschlussvermittlerVermögensverwalter. Der Widerruf hat in Textform oder per E-Mail an xxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx sowie in Textform gegenüber dem Abschlussvermittler Vermögensverwalter zu erfolgen. Die Vollmacht erlischt nicht mit dem Tode des/der Depot-/Kontoinhaber(s); sie bleibt für die Erben des jeweils verstorbenen Depot-/Kontoinhabers in Kraft. Widerruft einer von mehreren Miterben die Vollmacht, so kann der Abschlussvermittler Vermögensverwalter nur noch diejenigen Miterben Xxxxxxxx vertreten, die seine Vollmacht nicht wi- derrufen widerrufen haben. In diesem Fall kann der Abschlussvermittler Vermögensverwalter von der Vollmacht nur noch gemeinsam mit dem Widerrufenden Gebrauch machen. Dasselbe Das- selbe gilt für die Bevollmächtigung der Bank. Die Bank kann verlangen, dass sich der Widerrufende als Erbe ausweist.

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Samples: Kontoeröffnungsunterlagen Für Privatkunden, Depot Und Kontovertrag