Common use of Sonstige Tätigkeitsschäden Clause in Contracts

Sonstige Tätigkeitsschäden. Eingeschlossen sind – abweichend von Ziffer 7.7 AHB – gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn diese Schäden – durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers an diesen Sachen entstanden sind; – dadurch entstanden sind, dass der Versicherungsnehmer diese Sachen zur Durchführung seiner gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit benutzt hat (unbeschadet der Ziffer 7.6 AHB); – durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers entstanden sind und sich diese Sachen im unmittelbaren Einwirkungsbereich der Tätigkeit befunden haben. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Beschädigung von Sachen, die sich beim Versicherungsnehmer zur Lohnbe- oder -verarbeitung, Reparatur oder sonstigen Zwecken befinden, befunden haben oder die von ihm übernommen wurden. Das gilt auch für alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Die Ausschlussbestimmungen der Ziffer 1.2 AHB (Erfüllungsansprüche) und der Ziffer 7.8 AHB (Schäden an hergestellten oder gelieferten Arbeiten oder Sachen) bleiben bestehen.

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Sonstige Tätigkeitsschäden. Eingeschlossen sind – abweichend von Ziffer 7.7 AHB – gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn diese Schäden – durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers an diesen Sachen entstanden sind; – dadurch entstanden sind, dass der Versicherungsnehmer diese Sachen zur Durchführung seiner gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit benutzt hat (unbeschadet der Ziffer 7.6 AHB); – durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers entstanden sind und sich diese Sachen im unmittelbaren Einwirkungsbereich der Tätigkeit befunden haben. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Beschädigung von Sachen, die sich beim Versicherungsnehmer zur Lohnbe- oder -verarbeitung, Reparatur oder sonstigen Zwecken befinden, befunden haben oder die von ihm übernommen wurden. Das gilt auch für alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Vermögensschäden.‌‌‌‌ Die Ausschlussbestimmungen der Ziffer 1.2 AHB (Erfüllungsansprüche) und der Ziffer 7.8 AHB (Schäden an hergestellten oder gelieferten Arbeiten oder Sachen) bleiben bestehen.

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Sonstige Tätigkeitsschäden. Eingeschlossen sind – abweichend von Ziffer 7.7 AHB – gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und alle allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn diese Schäden – durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers an diesen Sachen entstanden sind; – dadurch entstanden sind, dass der Versicherungsnehmer diese Sachen zur Durchführung seiner gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit benutzt hat (unbeschadet der Ziffer 7.6 AHB); – durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers entstanden sind und sich diese Sachen im unmittelbaren Einwirkungsbereich der Tätigkeit befunden haben. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Beschädigung von Sachen, die sich beim Versicherungsnehmer zur Lohnbe- oder -verarbeitung, Reparatur oder sonstigen Zwecken befinden, befunden haben oder die von ihm übernommen wurden. Das gilt auch für alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Vermögensschäden.‌‌‌‌ Die Ausschlussbestimmungen der Ziffer 1.2 AHB (Erfüllungsansprüche) und der Ziffer 7.8 AHB (Schäden an hergestellten oder gelieferten Arbeiten oder Sachen) bleiben bestehen.

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