Common use of Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer Clause in Contracts

Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer. Nach geltendem Recht im Fürstentum Liechtenstein werden die konstituierenden Dokumente durch die FMA genehmigt. Diese Genehmigung bezieht sich nur auf Angaben, welche die Umsetzung der Bestimmungen des UCITSG betreffen. Aus diesem Grund bildet der, auf ausländischem Recht basierende Anhang B „Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer“ nicht Gegenstand der Prüfung durch die FMA und ist von der Genehmigung ausgeschlossen.

Appears in 16 contracts

Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag, Treuhandvertrag

Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer. Nach geltendem Recht im Fürstentum Liechtenstein werden die konstituierenden Dokumente durch die FMA genehmigt. Diese Genehmigung bezieht sich nur auf Angaben, welche die Umsetzung Umset- zung der Bestimmungen des UCITSG betreffen. Aus diesem Grund bildet der, auf ausländischem Recht basierende Anhang B „Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer“ nicht Gegenstand Gegen- stand der Prüfung durch die FMA und ist von der Genehmigung ausgeschlossen.

Appears in 1 contract

Samples: Treuhandvertrag

Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer. Nach geltendem Recht im Fürstentum Liechtenstein werden die konstituierenden Dokumente durch die FMA genehmigt. Diese Genehmigung bezieht sich nur auf Angaben, welche die Umsetzung der Bestimmungen des UCITSG betreffen. Aus diesem Grund bildet der, auf ausländischem Recht basierende basie- rende Anhang B „Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer“ nicht Gegenstand der Prüfung Prü- fung durch die FMA und ist von der Genehmigung ausgeschlossen.

Appears in 1 contract

Samples: independent-capital.com

Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer. Nach geltendem Recht im Fürstentum Liechtenstein werden die konstituierenden Dokumente der vollständige und der vereinfachte Prospekt durch die FMA genehmigt. Diese Genehmigung bezieht sich nur auf Angaben, welche die Umsetzung der Bestimmungen des UCITSG IUG betreffen. Aus diesem Grund bildet derder nachstehende, auf ausländischem Recht basierende Anhang B „Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer“ Abschnitt nicht Gegenstand der Prüfung durch die FMA und ist von der Genehmigung ausgeschlossen.

Appears in 1 contract

Samples: www.easybank.at

Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer. Nach geltendem Recht im Fürstentum Liechtenstein werden die konstituierenden Dokumente durch die FMA genehmigt. Diese Genehmigung bezieht sich nur auf Angaben, welche die Umsetzung der Bestimmungen des UCITSG betreffen. Aus diesem Grund bildet der, auf ausländischem Recht basierende Anhang B „Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer“ nicht Gegenstand der Prüfung durch die FMA und ist von der Genehmigung Geneh- migung ausgeschlossen.

Appears in 1 contract

Samples: Treuhandvertrag