Störungsmanagement. 7.1 Der Anbieter wird Störungsmeldungen des Kunden entgegennehmen, den vereinbarten Störungskategorien (Ziffer 7.3) zuordnen und anhand dieser Zuordnung die vereinbarten Maßnahmen zur Analyse und Bereinigung von Störungen durchführen.
7.2 Der Anbieter wird während seiner üblichen Geschäftszeiten ordnungsgemäße Störungsmeldungen des Kunden entgegennehmen und jeweils mit einer Kennung versehen. Auf Anforderung des Kunden bestätigt ihm der Anbieter den Eingang einer Störungsmeldung unter Mitteilung der vergebenen Kennung.
7.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Anbieter entgegengenommene Störungsmeldungen nach erster Sichtung einer der folgenden Kategorien zuordnen:
a) Schwerwiegende Störung Die Störung beruht auf einem Fehler der vertragsgegenständlichen Leistungen, der die Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere der Software, unmöglich macht oder nur mit schwerwiegenden Einschränkungen erlaubt. Der Kunde kann dieses Problem nicht in zumutbarer Weise umgehen und deswegen unaufschiebbare Aufgaben nicht erledigen.
b) Sonstige Störung Die Störung beruht auf einem Fehler der vertragsgegenständlichen Leistungen, der die Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere der Software, durch den Kunden mehr als nur unwesentlich einschränkt, ohne dass eine schwerwiegende Störung vorliegt.
c) Sonstige Meldung Störungsmeldungen, die nicht in die Kategorien a) und b) fallen, werden den sonstigen Meldungen zugeordnet. Sonstige Meldungen werden vom Anbieter nur nach den dafür getroffenen Vereinbarungen behandelt.
7.4 Bei Meldungen über schwerwiegende Störungen und sonstige Störungen wird der Anbieter unverzüglich anhand der vom Kunden mitgeteilten Umstände entsprechende Maßnahmen einleiten, um zunächst die Störungsursache zu lokalisieren. Stellt sich die mitgeteilte Störung nach erster Analyse nicht als Fehler der vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere der bereitgestellten Software, dar, teilt der Anbieter dies dem Kunden unverzüglich mit. Sonst wird der Anbieter entsprechende Maßnahmen zur weitergehenden Analyse und zur Bereinigung der mitgeteilten Störung veranlassen oder – bei Drittsoftware – die Störungsmeldung zusammen mit seinen Analyseergebnissen dem Vertreiber oder Hersteller der Drittsoftware mit der Bitte um Abhilfe übermitteln. Der Anbieter wird dem Kunden ihm vorliegende Maßnahmen zur Umgehung oder Bereinigung eines Fehlers der vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere der bereitgestellten Softwar...
Störungsmanagement. 8.1 Der Anbieter wird Störungsmeldungen des Betreibers entgegennehmen, den vereinbarten Störungskategorien (8.3) zuordnen und anhand dieser Zuordnung die vereinbarten Maßnahmen zur Analyse und Bereinigung von Störungen durchführen.
8.2 Der Anbieter wird während seiner üblichen Geschäftszeiten ordnungsgemäße Störungsmeldungen des Betreibers entgegennehmen und jeweils mit einer Kennung versehen. Auf Anforderung des Betreibers bestätigt ihm der Anbieter den Eingang einer Störungsmeldung unter Mitteilung der vergebenen Kennung.
8.3 Soweit nichts Anderes vereinbart ist, wird der Anbieter entgegengenommene Störungsmeldungen nach erster Sicherung einer der folgenden Kategorien zuordnen:
Störungsmanagement. Störungsereignisse werden von der BNotK nach standardmäßigen und toolgestützten Prozessen bearbeitet, um möglichst zeitnah einen störungsfreien Betrieb zu gewährleisten. Störungsbedingte Sicherheitsvorfälle werden von der BNotK zeitnah überwacht, analysiert und behoben.
Störungsmanagement. Datenschutz und Auftragsverarbeitung nach DSGVO 10.Ansprechstelle
Störungsmanagement. (1) Entgegennahme von Störungsmeldungen Communicate Consult wird während ihrer üblichen Geschäftszeiten Störungsmeldungen des Kunden entgegennehmen, jeweils mit einer Kennung versehen, den vereinbarten Störungskategorien zuordnen und anhand dieser Zuordnung die vereinbarten Maßnahmen zur Analyse und Bereinigung von Störungen durchführen. Für Störungsmeldungen gilt Ziffer 2.4 AGB Communicate Consult entsprechend. Auf Anforderung des Kunden bestätigt ihm Communicate Consult den Eingang einer Störungsmeldung unter Mitteilung der vergebenen Kennung. Das Störungsmanagement umfasst keine Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Einsatz von Pflegesoftware in nicht frei- gegebenen Einsatzumgebungen oder mit Veränderungen der Pflegesoftware durch den Kunden oder Dritten stehen.
(2) Zuordnung zu Störungskategorien Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird Communicate Consult entgegengenommene Störungsmeldungen nach erster Sichtung einer der folgenden Kategorien zuordnen:
Störungsmanagement i) Begriffsdefinitionen
Störungsmanagement. Im Falle einer Fehlfunktion der Dienste führt der Kunde zunächst die auf der Website empfohlenen technischen Tests durch. Sollten diese Tests die Störung nicht beheben, meldet der Kunde die Störung dem Support und gibt dabei alle für eine ordnungsgemäße Diagnose erforderlichen Informationen an. Wenn eine Störung gemeldet wird, führt der Support Untersuchungen durch, um die Ursache zu ermitteln und eine Diagnose zu stellen. Der Kunde verpflichtet sich, OVHcloud zur Erarbeitung der Diagnose sowie zur Behebung der Störung jederzeit zur Verfügung zu stehen, insbesondere indem er jegliche angeforderten Zusatzinformationen schnellstmöglich bereitstellt und alle erforderlichen Tests und Kontrollen durchführt. Für das Störungsmanagement ermächtigt der Kunde OVHcloud und dessen verbundene Unternehmen ausdrücklich, sich sowohl auf der Hardware- als auch auf der Softwareebene mit seinen Diensten zu verbinden und alle für die Bearbeitung der Störung erforderlichen Operationen durchzuführen. Hierbei kann auch ein Eingreifen des Kunden erforderlich werden. OVHcloud setzt den Kunden über den aktuellen Stand der Vorgänge in Kenntnis. OVHcloud führt die Diagnose mit allen verfügbaren Mitteln durch. OVHcloud übernimmt im Rahmen des Supports keinerlei Garantie für die Reaktionszeit oder die Behebung von Störungen. Stellt OVHcloud fest, dass die Dienste verfügbar sind und ordnungsgemäß funktionieren, dass das Vorliegen der Störung nicht bestätigt werden kann oder dass die Störung nicht im Verantwortungsbereich von OVHcloud liegt, so wird OVHcloud den Kunden hierüber in Kenntnis setzen. In diesem Fall kann die von OVHcloud für die Diagnose und Unterstützung des Kunden aufgewendete Zeit als zusätzliche Leistung in Rechnung gestellt werden, und zwar auf Basis des auf der Website einsehbaren Pauschalpreises, auf den auch bei der Meldung der Störung hingewiesen wird. OVHcloud behält sich das Recht vor, die Bearbeitung von Störungen abzulehnen, wenn der Kunde den Dienst entgegen dem Vertrag oder geltenden Gesetzen oder Vorschriften verwendet.
Störungsmanagement. Störungsereignisse werden von der Notarnet GmbH nach standardmäßigen und toolgestützten Prozessen bearbeitet, um möglichst zeitnah einen störungsfreien Betrieb zu gewährleisten. Störungsbedingte Sicherheitsvorfälle werden von der Notarnet GmbH zeitnah überwacht, analysiert und behoben.
Störungsmanagement. Bei unvorhersehbaren, vorübergehenden Betriebsstörungen (z.B. Versagen des Wagenmateri- als, Unfälle) sorgt der Auftragnehmer auf seine Kosten in geeigneter Weise für die Beförderung der Reisenden. Dies beinhaltet auch die Haltung einer ausreichenden Fahrzeug- und Personal- reserve. Die Reisenden sind in geeigneter Weise über die Störung und ihre Auswirkungen zu informieren.
Störungsmanagement. 6.1. Es gilt entsprechend 2. Störungsmanagement der ergänzenden AGB PRO- DUKTPFLEGE.