Sterbegeld. Stirbt eine Medizinische Fachangestellte/Arzthelferin, so wird das Gehalt für den Sterbemonat und einen weiteren Monat an:
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Sterbegeld. Stirbt eine Medizinische Fachangestellte/Arzthelferin, so wird das Gehalt für den Sterbemonat Sterbe- monat und einen weiteren Monat an:
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