Sterbegeld. Stirbt eine Tierarzthelferin, so wird nach mindestens dreijähriger Tätigkeit in dersel- ben Praxis das Gehalt für den Sterbemonat und einen weiteren Monat an
Appears in 3 contracts
Samples: Tarifvertrag, Manteltarifvertrag, Manteltarifvertrag
Sterbegeld. Stirbt eine Tierarzthelferin, so wird nach mindestens dreijähriger Tätigkeit in dersel- ben derselben Praxis das Gehalt für den Sterbemonat und einen weiteren Monat an
Appears in 2 contracts
Samples: Manteltarifvertrag, Manteltarifvertrag
Sterbegeld. Stirbt eine Tiermedizinische Fachangestellte/Tierarzthelferin, so wird nach mindestens mindes- tens dreijähriger Tätigkeit in dersel- ben derselben Praxis das Gehalt für den Sterbemonat und einen weiteren Monat an
Appears in 2 contracts
Samples: Manteltarifvertrag, Manteltarifvertrag
Sterbegeld. Stirbt eine Tiermedizinische Fachangestellte/Tierarzthelferin, so wird nach mindestens dreijähriger dreijähri- ger Tätigkeit in dersel- ben derselben Praxis das Gehalt für den Sterbemonat und einen weiteren Monat an
Appears in 1 contract
Samples: Manteltarifvertrag