Sterbegeld. Stirbt der Arbeitnehmer, so ist an den Ehegatten oder, falls der Arbeitnehmer am Todestag nicht verheiratet war, an die Unterhaltsberechtigten ein Sterbegeld zu zahlen, soweit er diese unterhalten hat.
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Samples: Tarifvertrag Für Das Gerüstbauer Handwerk, Bundesrahmentarifvertrag Für Das Baugewerbe (Brtv), Tarifvertrag Für Das Baugewerbe
Sterbegeld. Stirbt der Arbeitnehmer, so ist an den Ehegatten oder, falls der Arbeitnehmer am Todestag To- destag nicht verheiratet war, an die Unterhaltsberechtigten ein Sterbegeld zu zahlen, soweit er diese unterhalten hat.
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Samples: Bundesrahmentarifvertrag Für Das Baugewerbe (Brtv), Bundesrahmentarifvertrag Für Das Baugewerbe (Brtv)