Common use of Stornierungen Clause in Contracts

Stornierungen. Wir weisen darauf hin, dass bei der Stornierung von bestätigten Xxxxxxxx Stornoge- bühren anfallen. OWL-GAMES berechnet bei Absagen Stornogebühren wie folgt: Absage Mehr als 4 Wochen vor Veranstal- tungsbeginn Weniger als 4 Wochen vor Ver- anstaltungsbe- ginn Weniger als 7 Tage vor Ver- anstaltungs- beginn Weniger als 2 Tage vor Ver- anstaltungs- beginn Bei Vereinbarung ei- nes Ersatztermins (einmalige Umbu- chung) 10% des Ver- anstaltungs- preises 20% des Veran- staltungspreises 25% des Ver- anstaltungs- preises 40% des Ver- anstaltungs- preises Bei Stornierung ohne einen Ersatz- termin 20% des Ver- anstaltungs- preises 30% des Veran- staltungspreises 50% des Ver- anstaltungs- preises 100% des Veranstal- tungspreises 5.1 Der bereits überwiesene Betrag wird bis zum Ersatztermin komplett einbehalten bzw. bei noch nicht erfolgter Überweisung der Kosten wird der Veranstaltungspreis in Rechnung gestellt. 5.2 Bei Vereinbarung eines Ersatztermins ist keine Absage oder weitere Verschiebung mehr möglich. Es fallen dann 100% des Veranstaltungspreises an. 5.3 Nimmt ein Teilnehmer aus persönlichen Gründen nicht die volle Leistung in An- spruch so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch. Ebenfalls keine Rückvergütung gibt es bei höherer Gewalt, z.B. Gewitter/Sturm, Epidemie/Pandemie, Beeinträchtigungen der Sicherheit und/oder der Gesundheit der Teilnehmer während der Veranstaltung. Kosten für Fremdleistungen gehen grundsätzlich zu Lasten des Kunden. 5.4 Dem Kunden steht für die bestellten Tickets gem. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht zu. 5.5 Hinsichtlich unserer Kletterparks liegt die Entscheidung, ob eine Veranstaltung/re- gulärer Betrieb aufgrund von Witterungsbedingungen abgesagt werden muss, aus- schließlich bei den Trainern von OWL-GAMES. Die Entscheidung wird grundsätz- lich kurzfristig vor Ort getroffen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stornierungen. Wir weisen darauf hin14.1. Wenn der Xxxx Leistungen für einen kalendermäßig bestimmten Termin (z.B. Kurstermin) gebucht hat, dass gelten die nachfolgenden Regelungen: 14.2. Kann eine Leistung wegen Verspätung des Gastes nur verspätet oder nicht durchgeführt wer- den, ist eine Rückerstattung nicht möglich. Die anfallenden Kosten trägt der Xxxx vollständig. 14.3. Hat Xxxx eine Leistung gebucht, bei der mehr als eine Person teilnimmt, so fallen die Kosten für die Leistung auch dann vollständig an, wenn einer oder mehrere Teilnehmer verspätet oder nicht erscheinen. 14.4. Bei einer Stornierung von bestätigten Xxxxxxxx Stornoge- bühren anfallen. OWL-GAMES berechnet bei Absagen Stornogebühren wie folgtder Leistungen fallen die folgenden Stornierungskosten an: Absage Mehr als • Bis 4 Wochen vor Veranstal- tungsbeginn Weniger als dem gebuchten Termin fallen keine Stornierungskosten an. • Ab 4 Wochen vor Ver- anstaltungsbe- ginn Weniger als 7 Tage dem gebuchten Termin 25 % der Gesamtkosten. • Ab 2 Wochen vor Ver- anstaltungs- beginn Weniger als 2 Tage dem gebuchten Termin 50 % der Gesamtkosten. • Ab 1 Woche vor Ver- anstaltungs- beginn Bei Vereinbarung ei- nes Ersatztermins (einmalige Umbu- chung) 10dem gebuchten Termin 80 % des Ver- anstaltungs- preises 20% des Veran- staltungspreises 25% des Ver- anstaltungs- preises 40% des Ver- anstaltungs- preises Bei Stornierung ohne einen Ersatz- termin 20% des Ver- anstaltungs- preises 30% des Veran- staltungspreises 50% des Ver- anstaltungs- preises 100% des Veranstal- tungspreises 5.1 Der bereits überwiesene Betrag wird bis zum Ersatztermin komplett einbehalten bzw. bei noch nicht erfolgter Überweisung der Kosten wird der Veranstaltungspreis in Rechnung gestelltGesamtkosten. 5.2 Bei Vereinbarung 14.5. Eine Anfrage zur Umbuchung eines Ersatztermins reservierten Termins ist bis spätestens 1 Woche vor dem Tag der gebuchten Leistung (in Textform an baederbetriebe(at)xxxxx.xx) möglich. Nach Ab- lauf der Frist ist keine Absage oder weitere Verschiebung Umbuchung der Leistung mehr möglich. Es Wenn die Möglichkeit für den Anbieter besteht, die gebuchte Leistung an einem anderen Termin auszuführen, fallen keine Stornierungsgebühren an. Der Xxxx kann hierzu bis zu 1 Woche vor dem gebuchten Termin einen Ersatztermin benennen. Findet dieser Termin dann 100nicht statt, fallen 80 % des Veranstaltungspreises der Gesamt- kosten als Stornierungskosten an. 5.3 Nimmt ein Teilnehmer aus persönlichen Gründen nicht die volle Leistung in An- spruch so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch. Ebenfalls keine Rückvergütung gibt es bei höherer Gewalt, z.B. Gewitter/Sturm, Epidemie/Pandemie, Beeinträchtigungen der Sicherheit und/oder der Gesundheit der Teilnehmer während der Veranstaltung. Kosten für Fremdleistungen gehen grundsätzlich zu Lasten des Kunden. 5.4 Dem Kunden steht für die bestellten Tickets gem. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht zu. 5.5 Hinsichtlich unserer Kletterparks liegt die Entscheidung, ob eine Veranstaltung/re- gulärer Betrieb aufgrund von Witterungsbedingungen abgesagt werden muss, aus- schließlich bei den Trainern von OWL-GAMES14.6. Die Entscheidung wird grundsätz- lich kurzfristig vor Ort getroffenunter dieser Ziff. 14 genannten Kosten im Falle einer verspäteten oder nicht erfolgten Durchführung von Leistungen oder Stornierung von Leistungen fallen nicht an, soweit der Xxxx nachweist, dass dem Anbieter ein geringeren bzw. kein Schaden entstanden ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stornierungen. Wir weisen darauf hin9.1 Bei Stornierungen des Gastes gelten zwischen dem Tourismus-Service Grömitz und dem Vermieter die in den „Gastaufnahmebedingungen für Beherbergungsleistungen“ definierten Stornobedingungen. Die „Gastaufnahmebedingungen für Beherbergungs- leistungen“, welche zwischen dem Vermieter, vertreten durch den Tourismus-Service Grömitz, und dem Xxxx vereinbart werden, sehen folgende Stornobedingungen vor: 9.1.1 Dem Xxxx steht ein jederzeitiges Rücktrittsrecht zu. Wenn der Xxxx zurücktritt oder wenn der Xxxx die Leistungen des Vermieters aus Gründen nicht in Anspruch nimmt, die von dem Vermieter nicht zu vertreten sind, verliert der Vermieter den Anspruch auf den vertraglich vereinbarten Preis. Stattdessen kann der Vermieter eine angemessene Entschädigung für die von ihm getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen geltend machen. 9.1.2 Der Vermieter hat die Xxxx, gegenüber dem Kunden anstelle einer konkret berech- neten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen. Die Rücktritts- pauschale beträgt - bei Zimmerleistungen: bis zum 31. Tag vor Reiseantritt: 12 % des Reisepreises, bis zum 21. Tag vor Reiseantritt: 20 % des Reisepreises, bis zum 11. Tag vor Reiseantritt: 40 % des Reisepreises, bis zum 7. Tag vor Reiseantritt: 60 % des Reisepreises, danach: 80 % des Reisepreises, - bei Ferienwohnungen und vermittelten Pauschalreisen: bis zum 45. Tag vor Reiseantritt: 15 % des Reisepreises, bis zum 31. Tag vor Reiseantritt: 20 % des Reisepreises, bis zum 21. Tag vor Reiseantritt: 50 % des Reisepreises, bis zum 11. Tag vor Reiseantritt: 80 % des Reisepreises, danach: 90 % des Reisepreises. Dem Xxxx steht der Nachweis frei, dass bei dem Vermieter kein oder aber ein niedrige- rer Schaden entstanden ist als die geforderte Entschädigungspauschale. 9.1.3 Sofern der Stornierung Vermieter die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung maximal die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die von bestätigten Xxxxxxxx Stornoge- bühren anfallenihm zu erbringenden Leistungen unter Abzug des Wertes der von ihm ersparten Aufwendungen sowie dessen, was er durch die anderweitige Verwendung seiner - ursprünglich dem Xxxx zugesagten - Leistungen erlangt. 9.1.4 Die Rücktrittserklärung des Gastes ist aus organisatorischen Gründen an den Tou- rismus-Service Grömitz zu richten und hat schriftlich zu erfolgen. 9.1.5 Nach Zugang der Rücktrittserklärung versendet der Tourismus-Service Grömitz im Hinblick auf die Entschädigung (vgl. OWL-GAMES berechnet bei Absagen Stornogebühren wie folgt: Absage Mehr als 4 Wochen vor Veranstal- tungsbeginn Weniger als 4 Wochen vor Ver- anstaltungsbe- ginn Weniger als 7 Tage vor Ver- anstaltungs- beginn Weniger als 2 Tage vor Ver- anstaltungs- beginn Bei Vereinbarung ei- nes Ersatztermins (einmalige Umbu- chung) 10% des Ver- anstaltungs- preises 20% des Veran- staltungspreises 25% des Ver- anstaltungs- preises 40% des Ver- anstaltungs- preises Bei Stornierung ohne einen Ersatz- termin 20% des Ver- anstaltungs- preises 30% des Veran- staltungspreises 50% des Ver- anstaltungs- preises 100% des Veranstal- tungspreises 5.1 Der bereits überwiesene Betrag wird bis zum Ersatztermin komplett einbehalten Ziff. 9.1.2 bzw. bei noch nicht erfolgter Überweisung der Kosten wird der Veranstaltungspreis in Rechnung gestellt9.1.3) eine sogenannte Stor- norechnung an den Xxxx. Die Stornorechnung sieht vor, dass die jeweilige Ent- schädigung an den Vermieter zu zahlen ist. 5.2 Bei Vereinbarung eines Ersatztermins ist keine Absage oder weitere Verschiebung mehr möglich. Es fallen dann 100% des Veranstaltungspreises an9.1.6 Dem Xxxx wird dringend empfohlen, eine Reiserücktrittskosten-/Reiseabbruch- versicherung abzuschließen. 5.3 Nimmt ein Teilnehmer aus persönlichen Gründen nicht die volle Leistung in An- spruch so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch9.2 Im Falle eines Rücktrittes des Gastes errechnet sich der Provisionsanspruch des Touris- mus-Service Grömitz gemäß Ziff. Ebenfalls keine Rückvergütung gibt es bei höherer Gewalt, z.B. Gewitter/Sturm, Epidemie/Pandemie, Beeinträchtigungen der Sicherheit und/oder der Gesundheit der Teilnehmer während der Veranstaltung. Kosten für Fremdleistungen gehen grundsätzlich zu Lasten des Kunden8.2 dieses Vertrages. 5.4 Dem Kunden steht für die bestellten Tickets gem. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht zu. 5.5 Hinsichtlich unserer Kletterparks liegt die Entscheidung, ob eine Veranstaltung/re- gulärer Betrieb aufgrund von Witterungsbedingungen abgesagt werden muss, aus- schließlich bei den Trainern von OWL-GAMES. Die Entscheidung wird grundsätz- lich kurzfristig vor Ort getroffen.

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Samples: Vermittlungsvertrag

Stornierungen. Wir weisen darauf hin11.1 Auftragsstornierungen akzeptieren wir im Einzelfall allein aus Kulanz. Der Käufer hat hierauf keinen An- spruch. Eine Auftragsstornierung setzt voraus, dass bei der Käufer alle diesbezüglichen Vorgaben, insbesondere hinsichtlich des Ablaufes, welche unserer Homepage (xxx.xxxx.xx; xxx.x00.xx) unter der Rubrik „Retouren“ zu entnehmen sind, berücksichtigt. „Kommt der Käufer den dort aufgezeigten Verpflichtungen nicht nach, so wird die retournierte Xxxx kostenpflichtig an den Käufer zurück gesendet“. 11.2 Von der Rücknahme ausgeschlossen sind folgende Produkte: a) Hygieneprodukte, ausgenommen ungeöffnete Originalverpackungen b) Textilprodukte, ausgenommen ungeöffnete Originalverpackungen c) Xxxxxx, ausgenommen ungeöffnete Originalverpackungen d) alle elektrisch betriebenen Produkte, außer ungeöffnete Originalverpackungen e) Sonderanfertigungen f) beschädigte und benutzte Ware g) Fremdware. 11.3 Der Käufer hat die Ware auf eigene Kosten zurückzusenden. Hierbei trägt er die Gefahr des zufälligen Unter- gangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware. Zurückgesandte Ware muss originalverpackt (mit Origi- nalaufkleber) und neuwertig sein und sich in einem gereinigten und wiederverkaufsfähigen Zustand befinden. Weitergehend muss der Wunsch zur Auftragsstornierung oder Retoure binnen 14 Kalendertagen nach Waren- eingang schriftlich durch den vollständig ausgefüllten „Anmeldeschein Retoure“ an unseren Kundenservice vorgebracht worden sein. 11.4 Im Falle einer Stornierung berechnen wir eine Aufwandspauschale i. H. v. von bestätigten Xxxxxxxx Stornoge- bühren anfallen. OWL-GAMES berechnet bei Absagen Stornogebühren wie folgt: Absage Mehr als 4 Wochen vor Veranstal- tungsbeginn Weniger als 4 Wochen vor Ver- anstaltungsbe- ginn Weniger als 7 Tage vor Ver- anstaltungs- beginn Weniger als 2 Tage vor Ver- anstaltungs- beginn Bei Vereinbarung ei- nes Ersatztermins (einmalige Umbu- chung) 105 % des Ver- anstaltungs- preises Kaufpreises bei Stand- ard- oder Fertigware sowie i. H. v. 10 % des Kaufpreises bei konfigurierter Ware. Zusätzlich berechnen wir für jede Stornierung eine Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 20% des Veran- staltungspreises 25% des Ver- anstaltungs- preises 40% des Ver- anstaltungs- preises Bei Stornierung ohne einen Ersatz- termin 20% des Ver- anstaltungs- preises 30% des Veran- staltungspreises 50% des Ver- anstaltungs- preises 100% des Veranstal- tungspreises 5.1 Der bereits überwiesene Betrag wird bis zum Ersatztermin komplett einbehalten bzw. bei noch nicht erfolgter Überweisung der Kosten wird der Veranstaltungspreis in Rechnung gestellt. 5.2 Bei Vereinbarung eines Ersatztermins ist keine Absage oder weitere Verschiebung mehr möglich. Es fallen dann 100% des Veranstaltungspreises an. 5.3 Nimmt ein Teilnehmer aus persönlichen Gründen nicht die volle Leistung in An- spruch so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch. Ebenfalls keine Rückvergütung gibt es bei höherer GewaltKaufpreises, z.B. Gewitter/Sturm, Epidemie/Pandemie, Beeinträchtigungen der Sicherheit und/oder der Gesundheit der Teilnehmer während der Veranstaltung. Kosten für Fremdleistungen gehen grundsätzlich zu Lasten des Kunden. 5.4 Dem Kunden steht für die bestellten Tickets gem. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht zu. 5.5 Hinsichtlich unserer Kletterparks liegt die Entscheidung, ob eine Veranstaltung/re- gulärer Betrieb aufgrund von Witterungsbedingungen abgesagt werden muss, aus- schließlich bei den Trainern von OWL-GAMES. Die Entscheidung wird grundsätz- lich kurzfristig vor Ort getroffen.mindestens jedoch 20€.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Stornierungen. Wir weisen darauf hin11.1 Auftragsstornierungen akzeptieren wir im Einzelfall allein aus Kulanz. Der Käufer hat hierauf keinen An- spruch. Eine Auftragsstornierung setzt voraus, dass bei der Käufer alle diesbezüglichen Vorgaben, insbesondere hinsichtlich des Ablaufes, welche unserer Homepage (xxx.xxxx.xx; xxx.x00.xx) unter der Rubrik „Retouren“ zu entnehmen sind, berücksichtigt. „Kommt der Käufer den dort aufgezeigten Verpflichtungen nicht nach, so wird die retournierte Xxxx kostenpflichtig an den Käufer zurück gesendet. 11.2 Von der Rücknahme ausgeschlossen sind folgende Produkte: a) Hygieneprodukte, ausgenommen ungeöffnete Originalverpackungen b) Textilprodukte, ausgenommen ungeöffnete Originalverpackungen c) Xxxxxx, ausgenommen ungeöffnete Originalverpackungen d) alle elektrisch betriebenen Produkte, ausgenommen ungeöffnete Originalverpackungen e) Sonderanfertigungen f) beschädigte und benutzte Ware g) Fremdware 11.3 Der Käufer hat die Ware auf eigene Kosten zurückzusenden. Hierbei trägt er die Gefahr des zufälligen Unter- gangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware. Zurückgesandte Ware muss originalverpackt (mit Origi- nalaufkleber) und neuwertig sein und sich in einem gereinigten und wiederverkaufsfähigen Zustand befinden. Weitergehend muss der Wunsch zur Auftragsstornierung oder Retoure binnen 14 Kalendertagen nach Waren- eingang schriftlich durch den vollständig ausgefüllten „Anmeldeschein Retoure“ an unseren Kundenservice vorgebracht worden sein. 11.4 Im Falle einer Stornierung berechnen wir eine Aufwandspauschale i. H. v. von bestätigten Xxxxxxxx Stornoge- bühren anfallen. OWL-GAMES berechnet bei Absagen Stornogebühren wie folgt: Absage Mehr als 4 Wochen vor Veranstal- tungsbeginn Weniger als 4 Wochen vor Ver- anstaltungsbe- ginn Weniger als 7 Tage vor Ver- anstaltungs- beginn Weniger als 2 Tage vor Ver- anstaltungs- beginn Bei Vereinbarung ei- nes Ersatztermins (einmalige Umbu- chung) 105 % des Ver- anstaltungs- preises Kaufpreises bei Standard- oder Fertigware sowie i. H. v. 10 % des Kaufpreises bei konfigurierter Ware. Zusätzlich berechnen wir für jede Stornierung eine Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 20% des Veran- staltungspreises 25% des Ver- anstaltungs- preises 40% des Ver- anstaltungs- preises Bei Stornierung ohne einen Ersatz- termin 20% des Ver- anstaltungs- preises 30% des Veran- staltungspreises 50% des Ver- anstaltungs- preises 100% des Veranstal- tungspreises 5.1 Der bereits überwiesene Betrag wird bis zum Ersatztermin komplett einbehalten bzw. bei noch nicht erfolgter Überweisung der Kosten wird der Veranstaltungspreis in Rechnung gestelltKaufpreises, mindestens jedoch 20 EUR. 5.2 Bei Vereinbarung eines Ersatztermins ist keine Absage oder weitere Verschiebung mehr möglich. Es fallen dann 100% des Veranstaltungspreises an. 5.3 Nimmt ein Teilnehmer aus persönlichen Gründen nicht die volle Leistung in An- spruch so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch. Ebenfalls keine Rückvergütung gibt es bei höherer Gewalt, z.B. Gewitter/Sturm, Epidemie/Pandemie, Beeinträchtigungen der Sicherheit und/oder der Gesundheit der Teilnehmer während der Veranstaltung. Kosten für Fremdleistungen gehen grundsätzlich zu Lasten des Kunden. 5.4 Dem Kunden steht für die bestellten Tickets gem. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht zu. 5.5 Hinsichtlich unserer Kletterparks liegt die Entscheidung, ob eine Veranstaltung/re- gulärer Betrieb aufgrund von Witterungsbedingungen abgesagt werden muss, aus- schließlich bei den Trainern von OWL-GAMES. Die Entscheidung wird grundsätz- lich kurzfristig vor Ort getroffen.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Stornierungen. Wir weisen darauf hina. Der Mieter hat das Recht, dass bei der eine Buchung zu stornieren. Die Stornierung von bestätigten Xxxxxxxx Stornoge- bühren anfallenhat in schriftlicher Form zu erfolgen und gilt ab dem Tag, an dem SWEEDS das entsprechende Schreiben erhält. OWL-GAMES berechnet bei Absagen Stornogebühren wie folgt: Absage Mehr als 4 Der Mieter hat das Recht, eine Buchung zu stornieren und muss dabei die folgenden Stornierungskosten berücksichtigen: 1. Bei einer Stornierung zwischen dem Buchungsdatum und 14 Wochen vor Veranstal- tungsbeginn Weniger als 4 dem Anreisedatum ist ein Prozentsatz von 25 % des gesamten Buchungsbetrages zu zahlen (dabei gilt ein Mindestbetrag von 500 SEK). 2. Bei einer Stornierung zwischen 14 und 10 Wochen vor Ver- anstaltungsbe- ginn Weniger als 7 Tage vor Ver- anstaltungs- beginn Weniger als 2 Tage vor Ver- anstaltungs- beginn Bei Vereinbarung ei- nes Ersatztermins (einmalige Umbu- chung) 10dem Anreisedatum ist ein Prozentsatz von 50 % des Ver- anstaltungs- preises 20gesamten Buchungsbetrages zu zahlen (dabei gilt ein Mindestbetrag von 500 SEK). 3. Bei einer Stornierung zwischen 10 und 6 Wochen vor dem Anreisedatum ist ein Prozentsatz von 75 % des Veran- staltungspreises 25% des Ver- anstaltungs- preises 40% des Ver- anstaltungs- preises Bei Stornierung ohne einen Ersatz- termin 20% des Ver- anstaltungs- preises 30% des Veran- staltungspreises 50% des Ver- anstaltungs- preises 100% des Veranstal- tungspreises 5.1 Der bereits überwiesene Betrag wird bis zum Ersatztermin komplett einbehalten bzw. bei noch nicht erfolgter Überweisung der Kosten wird der Veranstaltungspreis in Rechnung gestelltgesamten Buchungsbetrages zu zahlen (dabei gilt ein Mindestbetrag von 500 SEK). 5.2 4. Bei Vereinbarung einer Stornierung innerhalb von 6 Wochen vor dem Anreisedatum ist der Buchungsbetrag zu 100 % zu zahlen. b. Wenn bei SWEEDS keine schriftliche Stornierung eingegangen ist, ist der Mieter dazu verpflichtet, den gesamten Buchungsbetrag zu zahlen – auch wenn das Ferienhaus überhaupt nicht vom Mieter genutzt wird. c. Wenn der Mieter für denselben Zeitraum und zum selben Preis einen anderen Mieter für das Ferienhaus findet, bucht SWEEDS den Mietvertrag kostenlos auf den neuen Mieter um. d. Bei der Buchung eines Ersatztermins Ferienhauses bei SWEEDS ist keine Absage oder weitere Verschiebung mehr möglichReiserücktrittsversicherung inbegriffen. Es fallen dann 100% des Veranstaltungspreises an. 5.3 Nimmt ein Teilnehmer aus persönlichen Gründen nicht ist zu empfehlen, selbst eine Reiserücktrittsversicherung abzuschießen. SWEEDS bietet Ihnen die volle Leistung in An- spruch so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch. Ebenfalls keine Rückvergütung gibt es Möglichkeit, bei höherer Gewalt, z.B. Gewitter/Sturm, Epidemie/Pandemie, Beeinträchtigungen der Sicherheit und/oder der Gesundheit der Teilnehmer während der Veranstaltung. Kosten für Fremdleistungen gehen grundsätzlich zu Lasten des Kunden. 5.4 Dem Kunden steht für die bestellten Tickets gem. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht zu. 5.5 Hinsichtlich unserer Kletterparks liegt die Entscheidung, ob Ihrer Buchung eine Veranstaltung/re- gulärer Betrieb aufgrund von Witterungsbedingungen abgesagt werden muss, aus- schließlich bei den Trainern von OWLReiserücktrittsversicherung mit All-GAMESRisk-Deckung und kurzer Laufzeit abzuschließen. Die Entscheidung wird grundsätz- lich kurzfristig Versicherungsbedingungen für unsere Reiserücktrittsversicherung mit All-Risk-Deckung und kurzer Laufzeit sind entsprechend nachzulesen. Im Falle einer Stornierung sind Sie nach wie vor Ort getroffenzur Zahlung der Stornierungskosten verpflichtet, selbst wenn die Versicherung den Betrag nicht oder nur teilweise vergütet.

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Samples: Mietvertrag