Stornoregelung. Tritt der Charterer vom Chartervertrag zurück, so fallen Stornierungskosten (siehe Vertrag) bezogen auf den Charterpreis an. Für Leistungen, die durch den Wegfall der Charter ebenfalls entfallen, werden keine Stornokosten berechnet, wie z. B. Reinigung, Kautionsabgeltung, Bettwäsche, Sonderausstattung u. dgl.
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Stornoregelung. Tritt der Charterer vom Chartervertrag zurück, so fallen Stornierungskosten (siehe VertragPunkt XVIII) bezogen auf den Charterpreis an. Für Leistungen, die durch den Wegfall der Charter ebenfalls entfallen, werden keine Stornokosten berechnet, wie z. B. Reinigung, Kautionsabgeltung, Bettwäsche, Sonderausstattung u. dgl.Sonderausstattung
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Stornoregelung. Tritt der Charterer vom Chartervertrag zurück, so fallen Stornierungskosten (siehe VertragPunkt XVIII) bezogen auf den Charterpreis an. Für Leistungen, die durch den Wegfall der Charter ebenfalls entfallen, werden keine Stornokosten berechnet, wie z. z.B. Reinigung, Kautionsabgeltung, Bettwäsche, Sonderausstattung u. dgl.
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