Subsidiarität. Der Versicherer leistet keine Entschädigung, soweit für den Schaden eine Leistung aus einer für die versicherten Personen bestehenden Schadenversicherung beansprucht werden kann oder ein Xxxxxx der Sozialversicherung oder Sozialhilfe leistungspflichtig ist oder Leistungen gemäß den Bestimmungen des Opferentschädigungsgesetzes erbracht werden.
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Samples: degenia.de, degenia.de, degenia.de
Subsidiarität. Der Versicherer leistet keine Entschädigung, soweit für den Schaden eine Leistung aus einer für die versicherten Personen bestehenden Schadenversicherung Ver- sicherung beansprucht werden kann oder ein Xxxxxx der Sozialversicherung Sozialversi- cherung oder Sozialhilfe leistungspflichtig ist oder Leistungen gemäß den Bestimmungen des Opferentschädigungsgesetzes erbracht werden.
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Samples: www.chrischona-service.de, www.chrischona-service.de
Subsidiarität. Der Versicherer leistet keine Entschädigung, soweit für den Schaden eine Leistung aus einer für die versicherten Personen bestehenden Schadenversicherung einem ande- ren Versicherungsvertrag des Versicherungsnehmers beansprucht werden kann oder für den ein Xxxxxx der Sozialversicherung oder Sozialhilfe leistungspflichtig ist oder Leistungen gemäß den Bestimmungen des Opferentschädigungsgesetzes erbracht werdenist.
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Samples: www.jagd-versicherungen-24.de, www.gothaer.de
Subsidiarität. Der Versicherer leistet keine Entschädigung, soweit für den Schaden eine Leistung aus einer für die versicherten Personen Perso- nen bestehenden Schadenversicherung beansprucht werden wer- den kann oder für den ein Xxxxxx der Sozialversicherung oder der Sozialhilfe leistungspflichtig ist oder Leistungen gemäß den Bestimmungen des Opferentschädigungsgesetzes erbracht werdenist.
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Samples: www.wifo-marketingportal.com, aporisk.de
Subsidiarität. Der Versicherer leistet keine Entschädigung, soweit für den Schaden eine Leistung aus einer für die versicherten Personen Perso- nen bestehenden Schadenversicherung beansprucht werden wer- den kann oder ein Xxxxxx der Sozialversicherung oder Sozialhilfe Sozi- alhilfe leistungspflichtig ist oder Leistungen gemäß ist. Zeigt der Versicherungsnehmer den Bestimmungen des Opferentschädigungsgesetzes erbracht werdenVersicherungsfall zur Regulierung zu diesem Vertrage an, so erfolgt eine Vorleistung im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen.
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Samples: www.conceptif.de, www.conceptif.de
Subsidiarität. Der Versicherer leistet keine Entschädigung, soweit für den Schaden eine Leistung aus einer für die versicherten Personen bestehenden Schadenversicherung einem ande- ren Versicherungsvertrag des Versicherungsnehmers beansprucht werden kann oder für den ein Xxxxxx Trä- ger der Sozialversicherung oder Sozialhilfe leistungspflichtig ist oder Leistungen gemäß den Bestimmungen des Opferentschädigungsgesetzes erbracht werdenist.
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Samples: gs-jagdversicherungen.de
Subsidiarität. Der Versicherer leistet keine Entschädigung, soweit für den Schaden eine Leistung aus einer für die versicherten versi- cherten Personen bestehenden Schadenversicherung beansprucht werden kann oder ein Xxxxxx der Sozialversicherung Sozial- versicherung oder Sozialhilfe leistungspflichtig ist oder Leistungen gemäß ist. Zeigt der Versicherungsnehmer den Bestimmungen des Opferentschädigungsgesetzes erbracht werdenVersicherungsfall zur Regulierung zu diesem Vertrage an, so erfolgt ei- ne Vorleistung im Rahmen der getroffenen Vereinba- rungen.
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Samples: Tierhalter Haftpflichtversicherung
Subsidiarität. Der Versicherer leistet keine Entschädigung, soweit für den Schaden eine Leistung aus einer für die versicherten Personen bestehenden Schadenversicherung Schaden- versicherung beansprucht werden kann oder soweit für den Schaden ein Xxxxxx der Sozialversicherung oder Sozialhilfe leistungspflichtig ist oder Leistungen gemäß den Bestimmungen des Opferentschädigungsgesetzes erbracht werdenist.
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Samples: dema-makler.de
Subsidiarität. Der Versicherer leistet keine Entschädigung, soweit für den Schaden eine Leistung aus einer für die versicherten Personen bestehenden Schadenversicherung Versi- cherung beansprucht werden kann oder ein Xxxxxx der Sozialversicherung Sozialversiche- rung oder Sozialhilfe leistungspflichtig ist oder Leistungen gemäß den Bestimmungen des Opferentschädigungsgesetzes erbracht werden.
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Samples: www.medi-learn.de
Subsidiarität. Der Versicherer leistet keine Entschädigung, soweit für den Schaden eine Leistung aus einer für die versicherten Personen bestehenden Schadenversicherung Schadenver- sicherung beansprucht werden kann oder soweit für den Schaden ein Xxxxxx der Sozialversicherung oder Sozialhilfe leistungspflichtig ist oder Leistungen gemäß den Bestimmungen des Opferentschädigungsgesetzes erbracht werdenist.
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Samples: www.sachsen-sachverstaendige.de
Subsidiarität. B 260463 (01.16) Der Versicherer leistet keine Entschädigung, soweit für den Schaden eine Leistung aus einer für die versicherten Personen bestehenden Schadenversicherung beansprucht einem anderen Versi- cherungsvertrag des Versicherungsnehmers bean- sprucht werden kann oder für den ein Xxxxxx der Sozialversicherung Sozial- versicherung oder Sozialhilfe leistungspflichtig ist oder Leistungen gemäß den Bestimmungen des Opferentschädigungsgesetzes erbracht werdenist.
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Samples: www.diebayerische.de
Subsidiarität. Der Versicherer leistet keine Entschädigung, soweit für den Schaden eine Leistung aus einer für die einem anderen Versicherungs- vertrag der versicherten Personen bestehenden Schadenversicherung beansprucht werden kann oder für den ein Xxxxxx der Sozialversicherung oder Sozialhilfe leistungspflichtig ist oder Leistungen gemäß den Bestimmungen des Opferentschädigungsgesetzes erbracht werdenist.
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Samples: www.hava-kassel.de
Subsidiarität. Der Versicherer leistet keine Entschädigung, soweit für den Schaden anderweitig Ersatz erlangt werden kann, zum Beispiel weil eine Leistung Leis- tung aus einer für die versicherten Personen bestehenden Schadenversicherung Versicherung beansprucht werden kann oder ein Xxxxxx der Sozialversicherung oder Sozialhilfe leistungspflichtig ist oder Leistungen gemäß den Bestimmungen Bestim- mungen des Opferentschädigungsgesetzes erbracht werdenbeansprucht werden können.
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Samples: privat.rh-insuranceservices.com
Subsidiarität. Der Versicherer leistet keine Entschädigung, soweit für den Schaden eine Leistung aus einer für die versicherten Personen bestehenden Schadenversicherung Schadenver- sicherung beansprucht werden kann oder für den ein Xxxxxx der Sozialversicherung Sozialversi- cherung oder Sozialhilfe leistungspflichtig ist oder Leistungen gemäß den Bestimmungen ist. Kosten, die zur Erlangung des Opferentschädigungsgesetzes erbracht werdenvollstreckbaren Titels aufzuwenden sind (Gerichts-, Anwaltskosten, etc.).
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Samples: www.tierversicherungen-schewe.de
Subsidiarität. Der Versicherer leistet keine Entschädigung, soweit für den Schaden eine Leistung aus einer für die versicherten Personen bestehenden Schadenversicherung einem anderen Versicherungsvertrag des Versicherungsnehmers beansprucht werden kann oder für den ein Xxxxxx der Sozialversicherung oder Sozialhilfe leistungspflichtig ist oder Leistungen gemäß den Bestimmungen des Opferentschädigungsgesetzes erbracht werdenist.
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Samples: www.kreisjagdverband-opr.de
Subsidiarität. Der Versicherer leistet keine Entschädigung, soweit für den Schaden eine Leistung aus einer für die versicherten Personen bestehenden Schadenversicherung beansprucht werden kann oder ein Xxxxxx der Sozialversicherung oder Sozialhilfe leistungspflichtig ist oder Leistungen Leistun- gen gemäß den Bestimmungen des Opferentschädigungsgesetzes erbracht er- bracht werden.
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Samples: www.chrischona-service.de