Common use of Support Clause in Contracts

Support. 10.1 Support für nicht fehlerbasierte Zustände. Für die Dauer des Instandhaltungszeitraums bietet der Lizenzgeber während der Geschäftszeiten per E-Mail, Telefon, Fax oder Online-Beratung Support für Fragen im Zusammenhang mit nicht fehlerbasierten Zuständen der Software. 10.2 Support von Fehlerzuständen. Für die Dauer des Instandhaltungszeitraums bietet der Lizenzgeber während der Geschäftszeiten über die Stelle für Standardsupport Unterstützung für das Melden und Beheben von Fehlerzuständen. 10.3 Unabhängig von der Art des Fehlerzustands kann der Lizenzgeber eine Fehlerbehebung in Form einer Pre-Release-Änderung, einer Modifikation oder anhand sonstiger Informationen, Anweisungen oder Korrekturen (Patches) bereitstellen, die ausreichen, um den Fehlerzustand zu beheben oder zu reduzieren. 10.4 Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, den Lizenzgeber über die Feststellung eines Fehlerzustandes umgehend schriftlich zu informieren. Weiterhin erklärt sich der Lizenznehmer damit einverstanden, nach Feststellen eines Fehlerzustandes und auf Anfrage des Lizenzgebers eine Auflistung von Ausgaben (Outputs) und anderen Informationen bereitzustellen, die der Lizenzgeber möglicherweise benötigt, um den Fehlerzustand und/oder die Betriebsbedingungen, unter denen der Fehlerzustand aufgetreten ist oder festgestellt wurde, zu reproduzieren. 10.5 Der Lizenznehmer erklärt sich auch damit einverstanden, bestimmte Services, Hardware, Software, Softwareversionen, Ausgaben und Ähnliches, die vom Lizenzgeber von Zeit zu Zeit für den ordnungsgemäßen Betrieb der Software evtl. für notwendig erachtet werden, zu erwerben, zu installieren und/oder zu implementieren. Auf solche Maßnahmen fallen zusätzliche Kosten an, für die der Lizenznehmer verantwortlich ist. 10.6 Der Lizenznehmer trägt ferner die Verantwortung dafür, alle Geräte, Telefonleitungen, Kommunikationsschnittstellen und andere Hardware zu beschaffen, zu installieren und instandzuhalten, die erforderlich sind, um den Betrieb der Software zu gewährleisten und um Support vom Lizenzgeber zu erhalten. Der Lizenzgeber ist nicht verantwortlich für Verspätungen oder die Unfähigkeit, Instandhaltung oder Support zu bieten, wenn diese durch Ereignisse oder Umstände verursacht wurden, die außerhalb seiner zumutbaren Kontrolle liegen.

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Samples: Lizenzvereinbarung, Lizenzvereinbarung, Lizenzvereinbarung

Support. 10.1 Die durch den In-App Purchase erworbene erweiterte Funktionalität Lizenz umfasst auch die Erbringung der nachstehenden Wartungsleistungen für die SOFTWARE für eine Nutzungsdauer von 365 Tagen. Die Nutzungsdauer und die sich daraus ergebende Zahlungsverpflichtung verlängern sich jeweils automatisch um weitere 365 Tage, soweit die Nutzung nicht mit einer Frist von 4 Wochen zum Ablauf der 365 Tage gekündigt wird. Die Wartung der SOFTWARE umfasst Support für nicht fehlerbasierte Zustände. Für die Dauer des Instandhaltungszeitraums bietet der Lizenzgeber während der Geschäftszeiten per Telefon und E-Mail, TelefonFehlerdiagnose, Fax oder Online-Beratung Support für Fragen Fehlerbeseitigung sowie die Lieferung neuer Versionen/-updates, soweit diese allgemein verfügbar sind. Wir werden die SOFTWARE in Bezug auf Qualität und Stand der Technik fortentwickeln sowie an geänderte Gegebenheiten anpassen. Hieraus entstehende Updates der SOFTWARE werden dem Lizenznehmer während der im Zusammenhang mit nicht fehlerbasierten Zuständen Angebot genannten Wartungsdauer überlassen. Wir werden den Lizenznehmer über neue Updates und Programmerweiterungen informieren. Die Beseitigung von Fehlern erfolgt in der Software. 10.2 Support von FehlerzuständenRegel durch Lieferung eines Updates der SOFTWARE. Voraussetzung ist, dass der Fehler reproduzierbar ist und in dem jeweils letzten vom Lizenznehmer übernommenen Update auftritt. Der Lizenznehmer wird uns alle für die Fehlerbeseitigung benötigten Unterlagen und Informationen zur Verfügung stellen. Für Upgrades (Updates die Dauer eine Funktionserweiterung beinhalten), behält sich BOSCH das Recht vor, diese kostenpflichtig zu vertreiben. Bis zur Übergabe eines neuen Updates werden wir eine Zwischenlösung zur Umgehung des Instandhaltungszeitraums bietet der Lizenzgeber während der Geschäftszeiten über die Stelle für Standardsupport Unterstützung für das Melden und Beheben von Fehlerzuständen. 10.3 Unabhängig von der Art des Fehlerzustands kann der Lizenzgeber eine Fehlerbehebung in Form einer Pre-Release-Änderung, einer Modifikation oder anhand sonstiger Informationen, Anweisungen oder Korrekturen (Patches) Fehlers bereitstellen, die ausreichen, um den Fehlerzustand zu beheben oder zu reduzieren. 10.4 Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, den Lizenzgeber über die Feststellung eines Fehlerzustandes umgehend schriftlich zu informieren. Weiterhin erklärt sich wenn der Lizenznehmer damit einverstandenaufgrund des Fehlers nicht in der Lage ist, nach Feststellen eines Fehlerzustandes unaufschiebbare Aufgaben zu bearbeiten und auf Anfrage des Lizenzgebers eine Auflistung soweit die Bereitstellung einer Umgehungslösung für uns mit angemessenem Aufwand möglich ist. Durch von Ausgaben (Outputs) und anderen Informationen bereitzustellen, BOSCH zur Verfügung gestellte Supportleistungen beginnt die der Lizenzgeber möglicherweise benötigt, um den Fehlerzustand und/oder die Betriebsbedingungen, unter denen der Fehlerzustand aufgetreten ist oder festgestellt wurde, Gewährleistungsfrist nicht erneut zu reproduzieren. 10.5 Der Lizenznehmer erklärt sich auch damit einverstanden, bestimmte Services, Hardware, Software, Softwareversionen, Ausgaben und Ähnliches, die vom Lizenzgeber von Zeit zu Zeit für den ordnungsgemäßen Betrieb der Software evtllaufen. für notwendig erachtet werden, zu erwerben, zu installieren und/oder zu implementieren. Auf solche Maßnahmen fallen zusätzliche Kosten an, für die der Lizenznehmer verantwortlich ist. 10.6 Der Lizenznehmer trägt ferner die Verantwortung dafür, alle Geräte, Telefonleitungen, Kommunikationsschnittstellen und andere Hardware zu beschaffen, zu installieren und instandzuhalten, die erforderlich sind, um den Betrieb der Software zu gewährleisten und um Support vom Lizenzgeber zu erhalten. Der Lizenzgeber Apple ist nicht verantwortlich für Verspätungen oder die Unfähigkeitverpflichtet, Instandhaltung oder Support zu bieten, wenn diese durch Ereignisse oder Umstände verursacht wurden, die außerhalb seiner zumutbaren Kontrolle liegenIhnen Supportleistungen bereitzustellen.

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Samples: Endbenutzerlizenzvereinbarung (Eula), Endbenutzerlizenzvereinbarung

Support. 10.1 Support für nicht fehlerbasierte Zuständezur Vermeidung von Fehlern. Für die Dauer Innerhalb des Instandhaltungszeitraums bietet der Lizenzgeber während Support für Fehlervermeidungs- Fragen bzgl. der Geschäftszeiten Software per E-Mail, Telefon, Fax Telefax oder Online-Beratung Support für Fragen im Zusammenhang mit nicht fehlerbasierten Zuständen während der SoftwareGeschäftszeiten. 10.2 Support von bei Fehlerzuständen. Für die Dauer Innerhalb des Instandhaltungszeitraums bietet der Lizenzgeber Support zum Anzeigen und Lösen von Fehlerzuständen durch die Standard-Support-Stelle während der Geschäftszeiten über die Stelle für Standardsupport Unterstützung für das Melden und Beheben von FehlerzuständenGeschäftszeiten. 10.3 Unabhängig von der Art des Fehlerzustands kann der Lizenzgeber eine Fehlerbehebung Lösung in Form einer "Pre-Release-Änderung", einer Modifikation oder anhand sonstiger anderen Informationen, Anweisungen oder Korrekturen (Patches) bereitstellen, die ausreichenausreichend sind, um den Fehlerzustand zu beheben eliminieren oder zu reduzieren. 10.4 Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, den Lizenzgeber über die Feststellung Aufdeckung eines Fehlerzustandes umgehend schriftlich in schriftlicher Form zu informieren. Weiterhin erklärt sich der Lizenznehmer damit einverstanden, einverstanden nach Feststellen Aufdeckung eines Fehlerzustandes und auf Anfrage des Lizenzgebers eine Auflistung von Ausgaben (Outputs) und anderen Informationen bereitzustellenInformationen, die der Lizenzgeber möglicherweise evtl. dazu benötigt, um den Fehlerzustand zu reproduzieren und/oder die Betriebsbedingungen, Betriebsbedingungen unter denen der Fehlerzustand aufgetreten ist oder festgestellt entdeckt wurde, zu reproduzierenbereitzustellen. 10.5 Der Lizenznehmer erklärt sich auch damit einverstanden, bestimmte Services, Hardware, Software, Softwareversionen, Ausgaben und Ähnlichesähnliches, die evtl. vom Lizenzgeber als notwendig erachtet werden, von Zeit zu Zeit für den zum ordnungsgemäßen Betrieb der Software evtl. für notwendig erachtet werden, zu erwerben, nach Angaben zu installieren und/oder zu implementiereneinzuführen. Auf solche Solche Maßnahmen fallen bedeuten evtl. zusätzliche Kosten anKosten, für die der Lizenznehmer finanziell verantwortlich ist. 10.6 Der Lizenznehmer trägt ferner die Verantwortung dafürist dafür verantwortlich, alle GeräteAusrüstungen, Telefonleitungen, Kommunikationsschnittstellen und andere Hardware zu beschaffen, zu installieren und instandzuhalteninstand zu halten, die erforderlich sind, um den zum Betrieb der Software zu gewährleisten notwendig sind und um Support vom Lizenzgeber zu erhalten. Der Lizenzgeber ist nicht verantwortlich für Verspätungen oder die Unfähigkeit, Unfähigkeit Instandhaltung oder Support zu bieten, wenn diese durch Ereignisse Begebenheiten oder Umstände verursacht wurden, die außerhalb seiner zumutbaren Kontrolle liegen.

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Samples: Hauptlizenzvereinbarung