Taggeld. 1. Arbeitnehmer, die außerhalb des ständigen ortsfesten Betriebes, für den sie aufgenommen wurden, zur Arbeit auf Baustellen eingesetzt werden, haben Anspruch auf Taggeld. Arbeiten auf Baustellen gelten jedenfalls als Arbeit außerhalb des ständigen ortsfesten Betriebes.
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Samples: Kollektivvertrag Für Das Pflasterergewerbe, Kollektivvertrag Für Das Pflasterergewerbe, Kollektivvertrag Für Bauindustrie Und Baugewerbe Betreffend Die Neuregelung Der Sondererstattungen
Taggeld. 1. Arbeitnehmer, die außerhalb des ständigen ortsfesten Betriebes, für den sie aufgenommen wurden, zur Arbeit auf Baustellen eingesetzt werden, haben Anspruch auf werden und täglich an ihren Wohnort zurückkehren erhalten ein Taggeld. Arbeiten auf Baustellen gelten jedenfalls als Arbeit außerhalb des ständigen ortsfesten Betriebes.
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Samples: Kollektivvertrag Für Das, www.wko.at